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Gruhner

26.06.2026 Sitzungen 8/49

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung gebeten, über das Verhältnis und die Zusammenarbeit mit den Kirchen im Freistaat, mit der Jüdischen Landesgemeinde und mit den anderen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zu berichten. Ich will das gern in einigen Anstrichen kurz tun und will zunächst noch mal auch zum Wertefundament, das im Antrag angesprochen ist, ausführen, dass Thüringen natürlich von unserer jüdisch-christlich-abendländischen Kultur, von den Traditionen geprägt ist. Wir haben es gerade gehört, Thüringen ist nicht nur das Land der Wartburg, auf der Martin Luther gewirkt hat, sondern wir sind auch mit Erfurt die Stadt, die die älteste erhaltene Synagoge in Europa beheimatet und die Teil des UNESCO-Weltkulturerbes ist. Wir finden, wir sind der Überzeugung, mit diesem Erbe verbindet sich auch eine Verpflichtung, nämlich diese unverrückbaren Werte wie die Würde des Menschen, Gewissensfreiheit, Verantwortung füreinander, Barmherzigkeit, Versöhnung auch entsprechend zu verteidigen und zu würdigen. Klar ist natürlich auch, sie gehören nicht einer Konfession allein, sie sind am Ende auch für das Zusammenleben in unserem Land insgesamt wichtig und spiegeln ein Stück weit auch die Werte des Grundgesetzes. Zum Verhältnis mit den Kirchen will ich noch einmal daran erinnern – das ist in der Debatte vorhin auch schon zum Ausdruck gebracht worden –, dass uns mit den evangelischen Kirchen ein Staatsvertrag verbindet, der 1994 geschlossen wurde, mit der katholischen Kirche 1997. Ich will noch mal deutlich machen, dass diese Verträge die Eigenständigkeit der Kirchen sichern. Sie sind im Übrigen auch Ausdruck von Vertragstreue seit über 30 Jahren. Landesregierung, Bischöfe, Landesregierung mit den Kirchen – wir stehen regelmäßig im Austausch. Wir haben uns für den 27. August das nächste gemeinsame Gespräch vereinbart. Ich will Ihnen sagen: Wir sind nicht nur im guten Dialog, sondern wir treffen uns auch beispielsweise regelmäßig, um sehr konkrete Fragen auch der Sozialpolitik und anderer zu erörtern. Ich will auch noch einmal unterstreichen – auch das ist in der vorhergehenden Debatte schon deutlich geworden –, dass die Kirchen mit Caritas und Diakonie die großen, wenn nicht sogar die größten sozialen Träger in unserem Land sind: im Bereich der Pflege, der Kindergärten, der Krankenhäuser, der Seelsorge, im Bereich der Beratung oder der Hospizarbeit. Die Kirche, die Caritas und Diakonie sind vor allem dort präsent im ländlichen Raum, wo sonst in Teilen niemand anderes mehr ist. Deswegen ist die Frage davon, dass die Kirche im Dorf bleiben soll, nicht nur irgendein Spruch, sondern es ist am Ende auch ein ganz wichtiger Punkt für das Zusammenleben in unserem Freistaat. Ich will, auch wenn wir es schon ausführlich diskutiert haben, zur Frage der Staatsleistung noch mal einen Satz sagen: Am Ende muss klar sein, die Staatsleistungen sind keine Subventionen, sondern sie sind eine historische Entschädigung. Diese Differenziertheit muss in der Debatte auch sehr klar sein. Ich will zum Verhältnis zur Jüdischen Landesgemeinde noch einmal sagen, dass wir mit ihr einen Vertrag haben. Er ist 2023 fortgeschrieben worden. Ich sage das sehr bewusst. Der Freistaat finanziert baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen und den Wachschutz für die Jüdische Landesgemeinde. Die Anmerkung sei mir schon gestattet: Es ist eigentlich schlimm, dass das im Jahr 2026 so notwendig ist. Aber so lange dieser Schutz gebraucht wird, so lange wird auch die Landesregierung diese Mittel bereitstellen, weil das für uns nicht nur eine Frage von Pflicht ist, sondern auch eine klare Frage von Haltung, dass wir jüdisches Leben in Thüringen schützen. (Beifall BSW, SPD) Ich will zur Frage der Religionsfreiheit, weil es im Antrag der Koalitionsfraktionen auch noch mal angesprochen ist, sagen, dass wir selbstverständlich auch als Landesregierung die Verantwortung haben, Religionsfreiheit und auch die Ausübung von Religion, die Freiheit, religiöse Überzeugungen öffentlich ausüben zu können, dass wir das auch als Verfassungsauftrag schützen. Er gilt für die christlichen Kirchen, er gilt für die jüdische Gemeinde, er gilt für muslimische Gläubige und er gilt im Übrigen auch für Menschen ohne religiöses Bekenntnis. Zur Feiertagskultur: Wir haben seit 1990 eine vielfältige Feiertagskultur, die klar gesetzlich geregelt ist. Diese Feiertage stehen unter unserem besonderen Schutz. Sie manifestieren sich im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz, und das hat sich unserer Auffassung nach auch so bewährt. Ich will nur einmal sagen, dass wir uns ausdrücklich bedanken, dass dieses klare Bekenntnis zu dem, was unser Land in seinen Werten trägt, mit diesem Antrag unterstrichen wird. Wir teilen das als Landesregierung ausdrücklich. Und ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, dass wir als Landesregierung nicht nur die Ausübung von Glauben gewährleisten und schützen, sondern dass wir auch ganz bewusst zu unseren christlichen Kirchen stehen und dass wir auch entgegentreten, wenn an diese Institutionen die Axt angelegt wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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