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Beate Meißner

26.06.2026 Sitzungen 8/49

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Nein. Mit 537 freiwilligen Ausreisen über das REAG- bzw. das GARP-2025-Programm haben wir gezeigt, dass das ein Mittel ist, was nicht nur notwendig ist, sondern was auch Anklang findet. Allein 116 Fälle davon erfolgten in das Land Syrien. Dazu kamen 283 Fälle mit ergänzendem EU-Reintegrationsprogramm. Die freiwilligen Ausreisen im Rahmen der Umsetzung von Recht und Gesetz sind ein Mittel, dem sich die Landesregierung erfolgreich bedient. Dass das auch notwendig ist, zeigt, dass wir in diesem Land viele haben, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber die eine Duldung haben und deswegen nicht zurückgeführt werden können. Von 4.373 vollziehbar Ausreisepflichtigen haben 3.945 eine Duldung. Das heißt, sie haben nach vorliegendem Recht und Gesetz einen Duldungstitel. Das will ich an dieser Stelle noch mal sagen und vielleicht eint das auch die Kritik: Der Freistaat Thüringen hat kein einziges Gesetz in der Migrationspolitik neu gemacht. Wir setzen einfach nur Recht und Gesetz um. Das heißt zum einen, dass wir diejenigen nicht zurückführen können, die ein Recht auf Duldung haben, und dass eben dieses Duldungsrecht denjenigen auch zusteht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das steht aber nicht in dem Antrag!) Und da kommen wir zur freiwilligen Ausreise. Denn gerade diejenigen, die hier eine Duldung haben, sprechen wir an, um sie zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Das ist auch notwendig, weil es rein faktische Grenzen der Rückführung gibt in Deutschland. Das muss ich an dieser Stelle vielleicht Herrn Haseloff noch mal erklären. Es ist nicht so, dass wir die Menschen beamen können, dass weder Kosten anfallen und dass sie einfach sich auflösen und weg sind. Nein, die CDU, die Landesregierung hält sich an Recht und Gesetz, was in unserem Land gilt. Vor diesem Hintergrund ist es auch so, dass die Landesregierung konsequent handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und deswegen auch alle Rahmenbedingungen ausnutzt, die zur Verfügung stehen. Ich kann Ihnen sagen, unsere kommunalen Ausländerbehörden stehen mit uns, mit dem Landesverwaltungsamt im regen Kontakt und nutzen diesen Rahmen und helfen uns, dann letztendlich das Recht auch umzusetzen und auch die freiwilligen Ausreisen, aber eben auch die Rückführungen zu steigern. Diese faktischen Gründe, die da dagegensprechen, die sind eben, dass es fehlende Reisedokumente gibt und natürlich eben auch bedauerlicherweise Betroffene, die bei der Identitätsklärung nicht mitwirken. Aber auch da gibt es Recht und Gesetz und wir können sie nicht einfach wegbeamen. Darüber hinaus braucht es auch diplomatische Kooperationen. Wir brauchen ein Land, wo der Flieger landet und wo die Menschen aussteigen können (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Bei Terroristen, Islamisten!) und wo im Übrigen auch die Sicherheitsbediensteten, die Polizei, die diesen Flieger begleitet, nicht Gefahren ausgesetzt werden. Diese faktischen Dinge sprechen dagegen, dass manche Rückführung nicht durchgeführt kann. Deswegen ist es wichtig, dass es eben diese Kooperationen gibt und auch Verhandlungen in einem Rahmen, die zum Ergebnis führen, und nicht Landräte, die in irgendwelche Botschaften einmarschieren (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Terroristen!) und denken damit VIP-Tickets zu bekommen, und – im Gegenteil – damit erreichen, dass mögliche Verhandlungen gefährdet werden. (Beifall CDU) Damit kommen wir zu diesem Antrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben. Es ist ein wichtiger Antrag. Wenn Sie mich fragen, warum er notwendig ist, dann ist er allein deswegen notwendig, Herr Haseloff, weil Ihre Fraktion die Mittel für freiwillige Ausreisen ständig kürzen will und infrage stellt. Deswegen ist es gut, dass wir hier heute darüber reden und erklären können, warum die Mittel wichtig sind. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Der Landeshaushalt ist beschlossen!) Im Übrigen, bevor Sie jetzt weiter so reagieren: Fragen Sie doch mal den Herrn Landrat Sesselmann. Der hat in einer Stellungnahme, die auch veröffentlich ist auf der Homepage, sich ganz klar dafür ausgesprochen, auf die freiwilligen Rückreisen zu setzen. Es kann daran liegen, dass seine Abschiebungen zu gering sind, aber vielleicht hat er auch einfach erkannt, dass es ein probates Mittel ist, das wesentliche Vorzüge hat. Diese Vorzüge erkläre ich Ihnen an dieser Stelle noch mal. Zum einen ist es eben die Humanität. Freiwillige Ausreisen sind der würdevollere, der humanitärere Weg, denn sie geschehen aus eigener Motivation. Das bedeutet für die Betroffenen geringere psychische Belastungen und eine würdevolle Rückkehr ins Heimatland und damit auch verbunden eine Reintegration im Heimatland. Denn wir wollen natürlich auch, dass die Menschen, wenn sie wieder zurückkommen, dort eine Zukunft haben. Deswegen haben sie durch eine freiwillige Ausreise auch eine nachhaltigere Perspektive in ihrem Herkunftsland. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das scheitert an der Umsetzung der Landesregierung!) Es ist aber auch, das ist auch schon angeklungen, wirtschaftlicher. Denn es entstehen keine Kosten für Begleitpersonal. Es entstehen keine Kosten für Charterflüge und auch nicht für Sicherheitsmaßnahmen. Es ist im Übrigen auch ein geringerer Verwaltungsaufwand. Und – das steht natürlich auch damit im Zusammenhang – diese zeitnahe Aufenthaltsbeendigung spart auch dem Freistaat und dem Land Unterbringungsund Versorgungskosten. Deswegen sind die Kosten, die mit einer freiwilligen Ausreise in Verbindung stehen, auch deutlich geringer als die Kosten mit einer Abschiebung. Deswegen kann ich nur an dieser Stelle ganz deutlich dafür werben. Für uns ist die freiwillige Ausreise immer das bessere Mittel vor einer Abschiebung. Dieses Einfach-ins-Flugzeug-setzen oder Sie-lösen-sich-auf-und-sind-weg funktioniert in der Realität einfach nicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir die kompetente Beratung auch weiterhin unterstützen. Im Haushalt sind Dank des Landesparlaments dafür Mittel eingestellt und wir haben dazu in den vergangenen Jahren mit der Caritas einen Partner gefunden, der verlässlich und unverzichtbar für uns in dieser Frage geworden ist. Er schließt die Beratungslücken, besonders eben auch bei Betroffenen, die ja die Beratung beispielsweise in einer kommunalen Ausländerbehörde nicht suchen. Dieses Netz der Beratung, was wir in Thüringen haben, wollen wir deswegen nicht nur nutzen, sondern entsprechend des Votums auch ausbauen. Denn es hat sich etabliert, vor allen Dingen, weil wir damit natürlich auch die Mittel der REAG- und der GARP-Programme auf Bund-Länder-Ebene nutzen können. Deswegen will ich an dieser Stelle auch noch mal festhalten: Für uns ist das ein wichtiges Thema. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Migrationspolitik hier in Thüringen. Deswegen werden wir die Rückkehrberatung auch in der neu zu bildenden, zentralen Ausländerbehörde ansiedeln. Wir wollen also dafür im Landesverwaltungsamt auch eine Stelle schaffen, die das für die kommunalen Ausländerbehörden koordiniert und dann auch den Landrat Sesselmann unterstützt, damit er die freiwilligen Ausreisen auch weiterhin so umsetzen kann, wie er das für richtig hält. Damit verbunden ist natürlich eine Steigerung der Zahlen, aber auch das Bekenntnis dazu, dass die freiwillige Ausreise nur eine Seite der Medaille ist. Das heißt, die zwangsweisen Abschiebungen bleiben selbstverständlich weiterhin notwendig, insbesondere bei ausländischen Straftätern. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Straftäter, also Menschen, die in diesem Land Straftaten begehen – und da rede ich nicht von illegaler Einreise; ich bin nämlich der Meinung, das sollte und kann man auch nicht vergleichen –, diese Straftäter, die müssen wir zurückführen und für die sollte grundsätzlich auch das Mittel der freiwilligen Ausreise nicht zur Verfügung stehen. (Beifall BSW) Die Thüringer Landesregierung steht für eine Migrationspolitik mit Humanität, aber auch mit Härte unter Beachtung aller vorhandener Rechtsgrundlagen. Das ist einfach das, was uns bindet, zumindest die, die wir hier auf Landesebene auch nicht ändern können. Wer Integration der Bleibeberechtigten ernst nimmt, der muss eben auch die Ausreisepflicht der Ausreisepflichtigen ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Ausreisepflicht weiterhin vollziehen, damit das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Thüringen auch weiterhin glaubwürdig bleibt. Und wir hier in Thüringen sehen deswegen auch keine Gegensätze zwischen Integration und Rückkehr. Es sind beides Seiten der Medaille der Migration und sie gehören zu einer geordneten und verlässlichen Migrationspolitik, wie sie hier in Thüringen stattfindet. (Beifall CDU, BSW)

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