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Sven Küntzel

BSW 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer, wer Thüringens Institutionen schützen will, wird beim BSW natürlich keinen Widerspruch finden. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst, rechtsstaatlich handelnde Behörden und Beschäftigte, die ihre Arbeit ohne Einschüchterung und politischen Druck verrichten können, sind Grundvoraussetzung eines funktionierenden Staates. Deshalb ist es richtig, über die Stärkung des öffentlichen Dienstes, über rechtsstaatliches Verwaltungshandeln und über den Schutz demokratischer Institutionen zu sprechen. Der Antrag der Fraktion Die Linke greift eine Reihe von Fragen auf, die durchaus diskutiert werden können. Dazu gehören der Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Unterstützung von Kommunen bei schwierigen Entscheidungen, die Anwendung des Waffenrechts oder der Umgang mit extremistischen Bestrebungen. All das sind Themen, die den Rechtsstaat betreffen und die wir ernst nehmen müssen. Meine Damen und Herren, gerade deshalb lohnt sich aber auch ein genauer Blick auf den Antrag. Denn zwischen der Beschreibung eines Problems und der Frage, wie man dieses Problem löst, besteht ein Unterschied. Und genau hier haben wir an mehreren Stellen Zweifel. Der Antrag setzt sehr stark auf neue Handreichungen, neue Vollzugshilfen, neue Prüfschemata, neue Bewertungsgrundlagen, neue Berichtspflichten und neue Verfahren. Fast jede Herausforderung wird mit einem weiteren Instrument beantwortet. Aber die entscheidende Frage lautet: Wird der Rechtsstaat dadurch tatsächlich stärker oder entsteht am Ende ein zusätzlicher Aufwand in den Behörden? Wer heute mit Beschäftigten in Verwaltungen spricht, hört häufig etwas anderes. Viele klagen nicht über zu wenige Leitfäden, sondern über zu wenig Zeit, nicht über zu wenige Vorgaben, sondern über zu viele Vorgaben, nicht über fehlende Formulare, sondern über Arbeitsverdichtung, Personalmangel und immer neue Dokumentationspflichten. Genau deshalb sollten wir genau prüfen, ob jede zusätzliche Regelung tatsächlich einen praktischen Mehrwert bringt. Ein handlungsfähiger Staat entsteht vor allem durch gut ausgestattete Behörden und Beschäftigte, die ihre Aufgaben rechtssicher erfüllen können. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die politische Ausrichtung des Antrags. An vielen Stellen ist von extrem rechten oder menschenfeindlichen Bestrebungen die Rede. Dass demokratiefeindliche und extremistische Entwicklungen ernst genommen werden müssen, steht natürlich außer Frage. (Beifall BSW) Wer den Rechtsstaat angreift, Menschen einschüchtert, Gewalt propagiert oder die Würde anderer missachtet, stellt sich gegen die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Allerdings entsteht beim Lesen der Begründung der Eindruck, dass sich der Antrag nahezu ausschließlich mit Erscheinungsformen des Rechtsextremismus beschäftigt. Das kann man so politisch gewichten. Wir halten es jedoch für problematisch, die Stärke unserer Institution im Wesentlichen auf diesen Bereich zu verengen. Der Rechtsstaat muss jeder Form von Extremismus und jeder verfassungsfeindlichen Bestrebung mit derselben Konsequenz begegnen, unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung sie kommt. (Beifall CDU, BSW) Rechtmäßigkeit, Neutralität und Verfassungstreue gelten immer, unabhängig von politischen Mehrheiten oder aktuellen Debatten. Meine Damen und Herren, der Antrag enthält zahlreiche Forderungen nach Prüfungen, Bewertungen und zusätzlichen Kontrollmechanismen innerhalb des öffentlichen Diensts. Selbstverständlich müssen Verstöße gegen Dienstpflichten, Extremismus, der Missbrauch dienstlicher Befugnisse oder Verstöße gegen die Verfassung konsequent verfolgt werden. Aber dafür gibt es bereits ein breites Instrumentarium: Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Strafrecht, Sicherheitsüberprüfung vor Einstellungen und dienstrechtliche Konsequenzen. Entscheidend ist aus unserer Sicht nicht, ständig neue Instrumente zu schaffen, entscheidend ist, die vorhandenen Instrumente konsequent und rechtssicher anzuwenden. Der Antrag greift wichtige Herausforderungen auf. Das erkennen wir an. Uns überzeugen jedoch nicht alle vorgeschlagenen Lösungen. Ein starker Rechtsstaat entsteht nicht durch immer neue Vorgaben, sondern durch klare Gesetze, handlungsfähige Behörden, ausreichend Personal und Beschäftigte, die ihre Aufgaben rechtssicher und mit gesundem Menschenverstand erfüllen können. Genau daran müssen wir uns messen lassen. Bei diesem Antrag bleibt für uns deshalb Zweifel, ob er diesem Anspruch in allen Punkten gerecht werden kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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