Dorothea Marx
Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besuchergruppen auf der Tribüne und am Livestream! Ja, die Linken haben hier einen Antrag vorgelegt, in dem es darum geht, wie man die Thüringer Institutionen besser gegen eine autoritäre Einflussnahme von außen schützen kann. In der Tat haben wir es ja im Moment damit zu tun, dass also immer wieder darüber gestritten wird, wie salonfähig es jetzt eigentlich schon ist, sich gegen unseren Staat zu wenden. Wir haben eine sehr große Debatte gerade darüber geführt, wie man bestimmte Leute größer oder kleiner macht. Auch hier in dieser Debatte müssen wir ein solches Problem nicht aus dem Blick nehmen. Natürlich ist der Anlass dieses Antrags sehr nachvollziehbar und ich unterstütze den auch, denn Hintergrund sind sicherlich auch die Berichte über konkrete Pläne der AfD Sachsen-Anhalt, die laut „Mitteldeutscher Zeitung“ im Fall eines Wahlsiegs mit der Landtagswahl im September eine dreistellige Zahl von Stellen in der Landesverwaltung neu besetzen will. Und Herr Siegmund hat gesagt, eine Zahl von 150 bis 200 Stellen halte er für realistisch, dabei gehe es nicht nur um Ministerposten, Staatssekretäre und die politischen Beamten – die bei jeder Landesregierung, wenn die wechselt, auch ausgetauscht werden können –, sondern es gehe auch um Leitungsposten auf der Arbeitsebene oder Chefposten in anderen Behörden. Auch landeseigene Gesellschaften stünden im Blick der AfD. Damit ist sozusagen ein tiefgreifender Eingriff in eine neutral arbeitende Verwaltung gemeint. Bei dem Neutralitätsbegriff bemüht sich ja die Partei hier rechts um eine große Diskursverschiebung. Während wir dabei sind, dass wir jetzt gerade ein großes Gutachten wieder gehört haben, das die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, dass sie bundesweit auch auf dem Tableau steht und wir das in Thüringen hier schon länger haben, sind Sie jetzt dabei, sich umzumodeln und zu sagen, dass Sie eigentlich die wahrsten Demokraten überhaupt sind und dass wir hier alle gegenüber ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen Neutralität schulden würden. Das betrifft dann natürlich auch Menschen, die vor Ort arbeiten, in Schulen, in Institutionen, in Behörden und denen man Druck macht und sagt: Wir sind eine nicht verbotene Partei und deswegen müsst ihr uns sozusagen neutral gegenüberstehen. Verfassungstreue ist eine Sache, die von jedem Beamten, jedem Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst, in jeder Behörde gefordert und verlangt ist und gesetzlich geschuldet wird. Deswegen kann man die Einschüchterung, zu sagen: „Ihr dürft die Verfassung nicht mehr so genau anschauen bzw. müsst sie so interpretieren, wie wir sie künftig mal gestalten wollen, wenn wir das denn dürfen“, nicht einfach auf sich sitzen lassen. Es ist trotzdem jetzt noch nicht so weit, dass wir diesem Antrag zustimmen könnten. Wir brauchen hier ein abgestimmtes bundesweites Vorgehen. Diese ganzen Einzelbeispiele halte ich auch für besorgniserregend, Herr Schaft, da stimme ich Ihnen zu. Man kann Checklisten erstellen, aber die Frage ist immer: Wo ist die rechtsstaatliche Grundlage? Wir dürfen nicht selber Fehler machen, die wir anderen künftig unterstellen wollen. Alle Eingriffe auch in eine Beamtenlaufbahn oder in eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst brauchen immer eine klare Rechtsgrundlage. Deswegen wäre für uns das Wichtigste, dass wir ein abgestimmtes Vorgehen der Innenministerkonferenz zu solchen Fragen bekommen, dass wir klar gesetzliche Regelungen dazu brauchen, wie eine verfassungsfeindliche Gesinnung am besten vor der Einstellung im öffentlichen Dienst erkannt werden kann, und dann die Regelungen, wie man damit umgeht. Da bin ich als Anhängerin des Rechtsstaats immer dafür, dass man klare gesetzliche Grundlagen vor allen Dingen schafft und nicht in Form von Verwaltungsvorschriften vorgeht. Das kann man verschieden bewerten, das weiß ich, aber das rechtsstaatliche Verfahren, das wäre uns und das wäre auch mir wichtig. Wir haben zum Beispiel auch im Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes, den Sie leider bisher noch ablehnen, bereits ein Verfahren für Beschäftigte im Polizeibereich vorgesehen, das dann auch eine Gesetzesgrundlage wäre. Wer die Verfassungstreue besonders gut absichern möchte, der sollte darüber hinaus über eine generelle Abfrage Frage im Landesdienst vor Einstellungsentscheidungen nachdenken. Das braucht aber eine gesetzliche Grundlage. Die fände ich überlegenswert. Einzelfallprüfung, klarer Grundsatz in einem Rechtsstaat. Wir bräuchten faire und gerichtsfeste Verfahren bei Ausfällen – sage ich jetzt mal – von Mitgliedern oder Sympathisanten verfassungsfeindlicher Organisationen im öffentlichen Dienst. Der letzte Punkt ist, dass wir wahrscheinlich doch oder mit Sicherheit bundesweite Maßstäbe brauchen, damit wir wirklich auf der Höhe der Zeit bleiben. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn die weithin mittlerweile verbreitete Erkenntnis, dass wir hier Menschen im Haus und auch mittlerweile in Behörden haben, die diese Verfassungsordnung ablehnen, dass man das entsprechend in der wehrhaften Demokratie mit dem dafür probaten Mittel endlich mal anfängt zu ahnden und festzustellen. Dann haben wir diese ganzen anderen Probleme auch gelöst. So weit sind wir noch nicht und deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.
(Beifall SPD)
