thueringer-landtag.de ↗

Jonas Urbach

CDU 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ja, Frau Kollegin, da will ich Ihnen insofern nicht widersprechen, dass Sie das so formuliert haben. Aber es entsteht eben bei uns doch der Eindruck, dass dies schon auch ideologiegeleitet sein könnte. Und die Frage, die Kernfrage ist, und da komme ich jetzt tatsächlich auch an dieser Stelle in meiner Rede dazu, dass die Frage nicht klar ist, wer die Bewertung durchführt. Und ich fahre fort, in meiner Rede, die tatsächlich genau diesen Punkt gerade aufgreift. Der Antrag bleibt an der Stelle, die ich gerade erwähnt habe, nämlich zu unbestimmt. Wer prüft nach welchen Kriterien? Auf welcher Tatsachengrundlage? Wie wird Missbrauch verhindert? Wie wird verhindert, das anonyme Hinweise zu Karriereschäden führen, bevor ein Sachverhalt überhaupt aufgeklärt ist? Wie werden Betroffene geschützt, wenn sich ein Vorwurf als haltlos erweist? Diese Fragen beantwortet eben – Frau König-Preuss – der Antrag nicht ausreichend. Gerade weil es um den öffentlichen Dienst geht, dürfen wir solche Unschärfen aber eben nicht akzeptieren. Der Staat muss seine Institutionen schützen, aber er darf dabei nicht seine Beschäftigten unter eine Art von Generalverdacht stellen. Auch beim Waffenrecht gilt, der Handlungsbedarf liegt nicht in erster Linie darin, neue Schlagwörter zu formulieren. Das geltende Waffenrecht kennt bereits die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Wer verfassungsfeindlichen Bestrebungen angehört oder diese unterstützt, kann und muss waffenrechtlich überprüft werden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Warum funktioniert das dann in Sachsen-Anhalt, aber hier nicht?) Wo Waffenbehörden unsicher sind kann eine landeseinheitliche Verzugshilfe sinnvoll sein. Das räumen wir ausdrücklich ein. Aber auch hier muss der Antrag sauberer arbeiten. Wenn eine Bundesratsinitiative gefordert wird, dann muss konkret benannt werden, welche Norm nicht ausreicht, welche Schutzlücke besteht und warum die bestehende Rechtslage nicht genügt. Eine allgemeine Forderung nach Präzisierung ersetzt eben keine Rechtsanalyse. Aber die Linke gibt sich eben mit diesen Forderungen zufrieden. Aber damit niemandem geholfen. Was wir in dieser wichtigen Debatte nicht brauchen, ist ein Antrag, der stehendes Recht neu verpackt, politisch Einseitigkeit erzeugt und gleichzeitig Verfahren vorschlägt, die in Richtung Gesinnungsprüfung missverstanden werden können. Für uns als CDU ist klar, Extremisten gehören nicht in den Staatsdienst. Der öffentliche Dienst muss verfassungstreu sein, Waffen dürfen nicht in die Hände von Personen gelangen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Schulen, Behörden, Gerichte, Hochschulen und Kommunen müssen frei von Einschüchterung und verfassungsfeindlicher Einflussnahme arbeiten können. Aber der Weg dahin ist eben nicht Misstrauen gegenüber dem öffentlichen Dienst oder eine ideologiegetriebene Personalpolitik. Der Weg dorthin ist auch nicht politisch selektive Wahrnehmung. Der Weg dorthin ist der Rechtsstaat selbst – klare Regeln, konsequenter Vollzug, faire Verfahren, gerichtliche Kontrolle und gleiche Maßstäbe gegen jede Form von Extremismus. Deshalb möchte ich Ihnen aus meinen Ausführungen heraus sagen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, nicht weil wir das Problem verharmlosen, nicht weil wir beim Schutz unserer Institutionen nachlässig werden, sondern weil dieser Antrag an entscheidenden Stellen unscharf, einseitig und rechtlich überhöht ist und damit seine ursprüngliche, durchaus nachvollziehbare Zielbestimmung verfehlt. Und auch ein Zitat von Ministerpräsident Schulze verbessert das leider nicht, auch wenn wir ihn gleichwohl sehr schätzen und er auch recht hat. (Beifall CDU) Wer den Rechtsstaat schützen will, muss ihn anwenden und wer ihn anwenden will, muss bei Recht, Gesetz und Verhältnismäßigkeit bleiben. Ich danke Ihnen.

Alle Reden von Jonas Urbach Protokoll ↗