Nina Behrendt
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, eine Petition ist ein wichtiges Instrument unserer Demokratie. Sie bietet einen direkten Weg zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. Heute möchte ich weniger auf die Zahlen eingehen, sondern auf das, was sie bedeuten. Ein Petitionsausschuss, das haben wir eben schon gehört, ist wie ein Potpourri. Ich würde es wie einen großen bunten Blumenstrauß bezeichnen. Sehr viele verschiedene Themen liegen nebeneinander: Soziales, Verwaltung, Steuer, Infrastruktur, Umwelt, aber auch persönliche Notlagen. Nicht jede Blüte in diesem Blumenstrauß ist groß und leuchtend. Nicht jedes Anliegen drängt sich sofort auf, aber jede einzelne Blüte hat ihren Platz und hinter jedem Anliegen steht ein Mensch, der sich die Mühe gemacht hat, sein Anliegen an dieses Parlament heranzutragen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, genau hinzuschauen, nicht pauschal, nicht oberflächlich, sondern sorgfältig, sachlich und mit Respekt vor der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Denn eine Petition beginnt selten erst mit einem Formular. Sie beginnt meist viel, viel früher, mit einem Bescheid, der nicht verstanden wird, mit einem Verfahren, das sich hinzieht, mit einer Entscheidung, die sich ungerecht anfühlt, oder mit dem Gefühl, zwischen den Behörden, den Zuständigkeiten und Paragraphen nicht mehr weiterzukommen. Wer eine Petition einreicht, macht sich Arbeit. Da werden Unterlagen zusammengesucht. Da wird eine Vorgeschichte aufgeschrieben. Da wird versucht, ein oft kompliziertes Problem zu erklären, dass andere es nachvollziehen können. Häufig hängen daran nicht nur Akten, Paragraphen. Da hängt Enttäuschung dran, Sorge, manchmal Wut, manchmal aber auch Verzweiflung, aber eben auch Vertrauen, das Vertrauen, dass dieser Landtag zuhört. Eine Petition ist zunächst eine Bitte, ein Ersuchen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass am Ende genau das passiert, was sich die Petentin oder der Petent gewünscht hat. Aber sie ist ein verfassungsmäßig verankerter Weg, ein direkter Zugang zur Volksvertretung und genau das macht sie so wertvoll. Denn Demokratie endet nicht am Wahltag. Demokratie lebt auch davon, dass Menschen ihre Rechte kennen und nutzen, dass sie nicht resignieren, dass sie nicht nur schimpfen, sondern dass sie sagen: Ich habe ein Anliegen, ich sehe ein Problem und ich bitte mein Parlament, darauf zu schauen. Das verdient Respekt. Gleichzeitig gehört zur Wahrheit dazu, dass der Petitionsausschuss nicht jedes Problem lösen kann. Er kann keine Gerichte ersetzen, er kann nicht jede Behördenentscheidung einfach aufheben und er kann auch nicht jedes gewünschte Ergebnis herbeiführen. Wir müssen Zuständigkeiten prüfen, wir müssen Gesetze, Verordnungen und bestehende Normen beachten. Wir müssen Stellungnahmen einholen, wir müssen abwägen. Aber dort, wo Recht und Spielräume bestehen, sollten diese genutzt werden, nicht kleinlich, nicht möglichst eng, sondern mit einem Blick darauf, was für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, gerecht und praktikabel ist. Denn der Staat ist kein Selbstzweck. Die Verwaltung ist nicht für die Akte da, die Verwaltung ist für den Menschen da. Manchmal kann Abhilfe geschaffen werden. Manchmal entsteht ein Kompromiss. Manchmal wird aber auch ein größeres Problem sichtbar. Und manchmal muss auch ehrlich gesagt werden, dass eine Abhilfe rechtlich nicht möglich ist. Aber selbst dann ist eine Petition nicht wertlos, denn auch eine verständliche Erklärung kann wichtig sein. Auch eine Weiterleitung an die richtige Stelle kann helfen, und auch die Erkenntnis, dass ein Verfahren für Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar ist, ist ein politischer Hinweis. Genau diesen Spagat zeigt der Arbeitsbericht. Wie vorhin bereits von Frau Hoffmann erwähnt, ist hier auch ein gutes Beispiel die Grundsteuerreform. Für die Verwaltung ist es zunächst ein Bewertungsverfahren, ein Bescheid, eine Berechnung. Für die Betroffenen geht es aber um das eigene Grundstück, um konkrete Kosten, um die Frage: Stimmt das eigentlich, was hier berechnet wurde? Der Bericht beschreibt zwei Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger mit deutlichen Mehrbelastungen konfrontiert waren. In einem Fall ging es um die Einstufung eines Grundstücks, im anderen um die Frage, ob eine frühere Baumaßnahme als Kernsanierung oder Modernisierung bewertet wird. In beiden Fällen hatten die Betroffenen zunächst den Eindruck, mit ihren Einwendungen nicht ausreichend gehört zu werden. Erst durch die Befassung des Petitionsausschusses kam Bewegung in das Verfahren. Es wurde noch mal geprüft, es wurde genauer hingeschaut und am Ende konnte die Bewertung korrigiert und die Belastung spürbar reduziert werden. Das zeigt, eine Petition ist kein Störfall im Verwaltungsablauf. Sie kann ein demokratischer Weg sein, um festgefahrene Dinge noch mal zu öffnen. Ein zweites Beispiel sind die privaten Hebeanlagen bei der Abwasserentsorgung. Das klingt erst mal sehr technisch, fast so, als ginge es nur um Rohre, Pumpen und Anschlussfragen, aber dahinter stehen Menschen, Grundstückseigentümer und Aufwand, Kosten und Verantwortung, mit denen sie konfrontiert werden. Rechtlich kann etwas zulässig sein, aber trotzdem kann es im Alltag eine erhebliche Belastung sein. Es ist wichtig, Spielräume abzuwägen, politisch nachzusteuern, sich wirklich die Einzelfälle genau anzuschauen. Manchmal besteht der Kompromiss darin, dass nicht sofort alles geändert wird. Manchmal besteht der Fortschritt darin, dass ein Problem überhaupt sichtbar wird und bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden kann. Eine Petition braucht kein Parteibuch, keine Anwaltskanzlei, keine großen Worte. Sie braucht ein konkretes Anliegen, den Mut, dieses zu äußern und sich an sein Parlament zu wenden. Wer Petitionen stärkt, stärkt nicht nur ein Verfahren, er stärkt das Vertrauen in die Demokratie.
