Sigrid Hupach
Erstes Thüringer Entlastungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, wir beraten heute hier in zweiter Lesung das erste Thüringer Entlastungsgesetz. Worum geht es dabei? Es geht um Bürokratieabbau und um Verwaltungsmodernisierung. Seit vielen Jahren hören die Bürgerinnen und Bürger, Handwerksbetriebe, Unternehmen sowie Vereine und Verbände immer wieder Versprechungen, dass sie von Bürokratie und langwierigen Verwaltungsverfahren entlastet werden sollen. Gefolgt ist diesen Versprechen meist wenig. Aber genau diese Versprechen wollen wir als BSW-Fraktion gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einlösen. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt dazu.
(Beifall CDU, BSW)
Das Leben der Menschen in unserem Land soll spürbar einfacher werden. Wir wollen einen funktionierenden Freistaat mit einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung als Dienstleister für die Menschen. Sehr geehrte Damen und Herren, Bürokratieabbau bedeutet für uns als BSW-Fraktion nicht weniger Rechtsstaatlichkeit, nicht weniger Transparenz und auch nicht weniger Schutz, sondern eine effizient arbeitende Verwaltung. Mit dem vorliegenden ersten Thüringer Entlassungsgesetz stellen wir die ersten Weichen für eine moderne Verwaltungskultur, eine Kultur, die ermöglicht statt erschwert und gleichzeitig Transparenz und Bürgerrechte wahrt. Ich möchte hier auf einige der wichtigsten Punkte dieses Gesetzes näher eingehen. Durch die Harmonisierung der Nachweispflichten mit den bundesgesetzlichen Regelungen im E-Government-Gesetz realisieren wir einen bedeutsamen Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Kern des Vorhabens ist die Übernahme der bundesrechtlichen Regelungen zum sogenannten Once-Only-Prinzip in Landesrecht. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht wieder neu von den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen abgefragt werden müssen. Stattdessen können diese Informationen selbstverständlich auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung des Datenschutzes zwischen den zuständigen Stellen ausgetauscht werden. Ein weiterer wichtiger Baustein ist der NOOTS-Staatsvertrag. Damit schaffen Bund und Länder eine Vereinbarung für die digitale Verwaltung der Zukunft, denn eine moderne digitale Verwaltung kann nur funktionieren, wenn die dafür notwendige technische Infrastruktur vorhanden ist. Mit dem neuen System können wir auch dank der guten Vorarbeit unseres Digitalministeriums unter Leitung von Herrn Minister Steffen Schütz die Grundlage dafür schaffen, dass vorhandene Daten zwischen öffentlichen Schnittstellen automatisiert und rechtssicher ausgetauscht werden. Damit verwirklichen wir das Once-Only-Prinzip.
(Beifall CDU, BSW)
Mit Blick auf Änderungen im Thüringer Transparenzgesetz war für uns als BSW-Fraktion ein Grundsatz besonders wichtig: Entbürokratisierung darf nicht auf Kosten von Transparenz gehen. Deshalb haben wir uns gegen eine Abschaffung von Transparenzpflichten entschieden. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, staatliches Handeln nachvollziehen und kontrollieren zu können. Gleichzeitig blenden wir die praktischen Herausforderungen nicht aus. Die Aufbereitung und Veröffentlichung von Informationen binden erhebliche personelle und auch technische Ressourcen. Hinzu kommt, dass das bestehende Transparenzportal nicht die Nutzerfreundlichkeit erreicht, die wir uns wünschen.
