Andreas Bühl
Erstes Thüringer Entlastungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, alleine schon Ihr Vorlesen, aber auch die Vorstellung dessen, was im Ausschuss passiert ist, von meinem Kollegen Stefan Schard zeigen, was es für ein komplexes Werk ist, mit dem wir uns heute hier abschließend befassen können. Und wenn Sie sich an die erste Lesung des Thüringer Entlastungsgesetzes erinnern, dort haben wir darüber gesprochen, dass wir diese Arbeit sorgfältig angehen müssen. Mein Redebeitrag hat sich damals darauf fokussiert, dass wir die Gartenschere statt der Kettensäge brauchen. Wenn wir jetzt mal auf die Gespräche zurückblicken, die wir zu diesem Gesetz geführt haben, dann kann man noch mal feststellen, dass jeder, der in seinen Garten geht und anfängt zu schneiden, weiß, was er will, nämlich weniger Wildwuchs, mehr Licht, klare Formen, und dass man den ersten Ast anfängt zu schneiden und ihn runterzieht und dann einen zweiten dahinter sieht, den man vielleicht vorher noch gar nicht so gesehen hat. Und dann kommt auf den zweiten der dritte Ast und man sieht, alles ist ziemlich verwachsen, und man muss auch sehen, dass man vorsichtig ist, dass man vorsichtig herausschneidet, um nicht Dinge kaputt zu machen. Genauso war es eben auch hier mit diesem Gesetz, das wir jetzt zur Endabstimmung haben. Und 30 Jahre Bürokratieaufbau haben kein loses Gestrüpp hinterlassen. Sie haben ein Geflecht hinterlassen, das sich durch gegenseitige Verweise, eingebettete Genehmigungspflichten und aufeinander aufbauende Standards so tief verwurzelt und weiter verästelt hat, dass es eine sehr intensive Arbeit ist, die richtigen Schnitte an den richtigen Stellen zu machen. Und dann ist da noch etwas, das man beim Beschneiden nicht sieht, aber spürt: Es gibt immer jemanden, dem eine Vorschrift nützt – Behörden, die Zuständigkeiten nicht abgeben wollen, Interessengruppen, denen ein Verfahren nützt. Und solche Widerstände überwindet man nicht durch bessere Argumente, man überwindet sie durch politische Entscheidungen. Und die muss man auch treffen wollen. Das ist das, was wir heute tun: Wir beschließen heute das, wo der Schnitt sauber sitzt, und das ist der Auftakt.
(Beifall CDU, BSW)
Denn die Landesregierung ist bereits in Vorbereitung eines zweiten Gesetzes, vielleicht wird Minister Gruhner dazu nachher etwas sagen. Es bleibt also nicht bei einem einmaligen Vorgang, sondern wir werden Belastungen, die Menschen und Unternehmen im Umgang mit dem Staat erleben, kontinuierlich beobachten und aufnehmen, ehrlich: ein Entlastungsgesetz. Das ist das Ziel und unser Anspruch. Ich habe das bei der Debatte zum Doppelhaushalt versprochen: Die Zeit, die uns der Haushalt verschafft, nutzen wir für das, was mehr Sorgfalt verdient als Tempo. Das gilt hier auch. Was wir heute schon beschließen können, ist sehr viel. Das Sichtbarste ist der Einschnitt bei der Bauordnung. Ein Zimmerermeister, der seit 20 Jahren Dächer baut, durfte bislang keine Bauvorlagen, keine Anträge einreichen. Er kannte das Gebäude und die Baustelle und die Statik und die Ausführungsvorschriften, aber das Formular musste trotzdem ein Architekt unterschreiben. Und das ändern wir heute. Ab jetzt können Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik Bauanträge selbst stellen. Dazu kommt eine Änderung, die auch rational nicht mehr erklärbar war. Eine Familie erbt ein Haus, rechtmäßig errichtet, vielleicht 60 Jahre alt, gut erhalten. Sie wollen das Dachgeschoss ausbauen oder eine Etage aufstocken. Das bisherige Recht hat dieses Gebäude wie einen Neubau behandelt. Abstandsflächennachweise, Barrierefreiheitspflichten, Stellplatznachweise für ein Haus, das längst steht. § 54a der Thüringer Bauordnung ändert das jetzt. Was unverändert bleibt, muss künftig nicht nach Neubaustandards nachgewiesen werden. Das macht Bestandsinvestitionen wieder kalkulierbar und löst eine Blockade, die nur durch rechtliche Überregulierung entstanden war.
(Beifall CDU, BSW)
Kleinere Bauvorhaben wie Wintergärten oder Garagen werden in bestimmten Fällen verfahrensfrei, das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird geöffnet. Und wir führen die Genehmigungsfiktion ein. Jeder, der schon einmal auf einen Baubescheid gewartet hat, kennt das: Man stellt den Antrag, die Wochen vergehen, irgendwann sind es Monate und man weiß nicht, ob man planen kann oder nicht. Künftig gilt, dass der Antrag als genehmigt gilt, falls es keine Nachfragen der Behörden gibt. Das alles stand im Wahlprogramm. Es wurde im Koalitionsvertrag geschrieben und es wird heute Gesetz. Das ist der Anspruch, den man an eine Koalition stellt und mit dem man uns messen kann. Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz führen wir das Once-Only-Prinzip ein. Wer dem Staat einmal seine Daten mitteilt, muss das bei den nächsten Behörden nicht noch einmal tun. Wer in Thüringen ein Gewerbe anmeldet oder einen Förderantrag einreicht, liefert dieselben Grunddaten bislang bei jedem Vorgang neu. Das ändert sich jetzt. Damit das funktioniert, braucht es auch eine passende Infrastruktur. Deshalb stimmt der Landtag heute auch dem NOOTS-Staatsvertrag zu, dem gemeinsamen technischen System von Bund und Ländern für den automatisierten Datenaustausch. Thüringen hat diesen Vertrag im März 2025 bereits unterzeichnet, die parlamentarische Zustimmung folgt heute. Dann gibt es das, was kleiner wirkt, aber in der Summe mehr Kapazität freisetzt als mancher Grundsatzartikel. Es entfallen die ersten Berichtspflichten – Berichte, die geschrieben wurden, obwohl niemand sie gebraucht hat, und die abgelegt wurden, weil die Höflichkeit es verlangt. Die dadurch gebundene Zeit und Aufmerksamkeit wird frei. Im Richter- und Staatsanwältegesetz wird die Berichtspflicht zur Rechtspflege reduziert. In der Landeshaushaltsordnung fällt eine Finanzberichtspflicht weg und wir modernisieren das Jagdrecht. Streckenlisten und Wildursprungsscheine können digital geführt werden und moderne Nachtsichtzielgeräte werden für die Bejagung von Schwarzwild und invasiven Arten zugelassen. Die Hochschulen können Satzungen für Zulassung und Gebühren künftig ohne Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums erlassen. Das zeigt, in diesem Gesetz steckt viel Konkretes drin. Hinter jedem dieser Punkte steckt ein Gespräch, das in den Anhörungen geführt wurde, Menschen aus der Praxis, die erklärt haben, wo eine Vorschrift das Leben aufwendiger macht, ohne irgendetwas besser zu machen. Ihnen gilt insbesondere mein Dank, ebenso wie den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionsgeschäftsstellen und den Fraktionen, die sich mit diesem Gesetz intensiv beschäftigt haben, die diese Beratung mit Geduld und Sachverstand geführt haben.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Die Liste ist noch ein bisschen länger, weil natürlich auch die Ministerien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv vorbereitet haben und vor allen Dingen auch die Landtagsverwaltung, die intensiv durch diese Abstimmung geführt hat. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall CDU)
„Dauerarbeit“ ist das richtige Wort für das, was heute beginnt. Die Gartenschere kommt nach der Abstimmung nicht wieder in den Schuppen, sondern sie bleibt bei uns im Einsatz, sie bleibt in der Hand all derer, die das Leben der Menschen in Thüringen wieder einfacher machen wollen. Ein Wort noch zu den anderen Seiten dieses Hauses: Die AfD hat Bürokratieabbau im Mund geführt und in den Beratungen kaum mitgearbeitet. Wer dieses Thema ernst nimmt, sitzt nicht auf den Zuschauerrängen, auch das gehört hier noch mal klar gesagt.
(Beifall CDU, BSW)
Ich bedanke mich an der Stelle noch mal für den konstruktiven Austausch mit der Linksfraktion. Ich hätte mir allerdings an manchen Stellen auch ein bisschen mehr Mut gewünscht. Ich wünsche mir, dass wir diesen Mut auch in den kommenden Gesetzen beweisen können, denn der Bürokratieabbau, meine Herren und Damen, ist eine Daueraufgabe. Das ist der erste Aufschlag heute und wir müssen sagen: Den Staat, der sich selbst überprüft und beschränkt, müssen wir an dieser Stelle immer wieder auch überprüfen und zum Schluss zu Entlastungen kommen. Wir wollen den Menschen vertrauen und den Menschen zutrauen, selbst Verantwortung zu übernehmen. Deswegen ist dieses Gesetz heute der richtige erste Schritt und ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
