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Nadine Hoffmann

AfD 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der Petitionsausschuss ist der Ausschuss des Thüringer Landtags mit dem größten Kontakt zur Bevölkerung. Als Pflichtausschuss bietet er die direkte Beteiligung der Bürger an. Der Ausschuss hat die Aufgabe, mit den Bitten oder Beschwerden verantwortungsvoll umzugehen und diesem demokratischen Recht auf Forderungen oder Kritik der Bürger gerecht zu werden und – das sei mir vorab erlaubt, zu sagen – er kommt dieser Verantwortung durch sorgfältige Prüfung der Anliegen nach, wobei parteipolitische Ansichten eher eine untergeordnete Rolle spielen. Der Ausschuss dient als Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung, zwischen Parlament und außerparlamentarischem Raum und er versteht sich auch als Vermittler oder in der Funktion der Befriedung, vor allem dann, wenn politische Entscheidungen oder Verwaltungshandeln als intransparent und bürgerfern wahrgenommen werden. Unterstützt wird der Ausschuss von der Bürgerbeauftragten Frau Democh und zuvor durch Herrn Herzberg, der nach zwölf Jahren aus dem Amt ausgeschieden ist. Als Ausschussvorsitzende darf ich den Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2025 einbringen, in der gebotenen Länge und nötigen Kürze. Dabei will ich auf Beispiele von Bitten, Beschwerden und Vorschlägen eingehen, die der Ausschuss im vergangenen Jahr beraten hat. Wenn ich folgend vom Ausschuss spreche, sind damit neben den Parlamentariern auch die Mitarbeiter der Verwaltung gemeint, ohne deren Vor- und Nachbereitung der Ausschuss nicht funktionieren würde. Ergänzend zu erwähnen ist zudem die Strafvollzugskommission unter Führung von Dieter Laudenbach als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. (Beifall AfD) Zunächst etwas zur Statistik der Arbeit des Petitionsausschusses. Im Jahr 2025 erreichten den Ausschuss 536 Petitionen, das sind etwa 80 mehr als im Jahr 2024. Es wurde also in 536 Fällen vom in der Thüringer Verfassung fixierten Grundrecht und im geschichtlich gewachsenen Recht, sich direkt an das Parlament zu wenden, Gebrauch gemacht. Auch die Zahl der behandelten Petitionen inklusive der noch aus Vorjahren bestehenden Anliegen ist gestiegen. Womit ich bei einem nächsten Merkmal des Petitionsausschusses angekommen wäre: Dieser unterliegt nämlich nicht der Diskontinuität, also die Petitionen werden über die Legislaturen hinweg weiter beraten. Deswegen wird der Petitionsausschuss in der konstituierenden Sitzung des Landtags als einer der ersten Ausschüsse gebildet. In insgesamt zehn Sitzungen – darunter drei Sondersitzungen – des Petitionsausschusses wurden rund 450 Petitionen abschließend beraten. Die Strafvollzugskommission tagte viermal. Eine deutliche Steigerung gab es bei den Petitionen, für welche die Veröffentlichung beantragt wurde. Das heißt, nachdem der Ausschuss der Veröffentlichung zugestimmt hat, hat der Petent sechs Wochen lang Zeit, Mitzeichnungen zu sammeln – entweder händisch oder online über die Petitionsplattform des Landtags. Ist das Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht, schließt sich meist eine öffentliche Anhörung an, bei der auch Vertreter der Landesregierung bzw. des jeweiligen Ministeriums anwesend sind. Das ermöglicht es dem Petenten oder der Petentin, eine höhere Aufmerksamkeit zu generieren und das Anliegen direkt an das Ministerium zu adressieren. Nicht selten greifen Journalisten diesen Vorgang dann in ihrer Berichterstattung auf, womit die Aufmerksamkeit wieder vergrößert wird. Im Jahr 2025 wurde 75-mal die Veröffentlichung beantragt, 48 Petitionen erfüllten die Voraussetzungen, 12 Petitionen erreichten das notwendige Quorum. Im Jahr 2024 waren es 58 Anträge, 35 erfüllte Voraussetzungen und 10 erreichte Quoren. Also hier gab es auch eine Steigerung. Erreicht eine veröffentlichte Petition das Quorum nicht, heißt das nicht, dass die Petition nicht weiterbehandelt wird, sie geht dann den Weg aller anderen Petitionen, für die keine Veröffentlichung beantragt wurde. Sie wird, sofern der Landtag zuständig ist, im Ausschuss unter Hinzuziehung des zuständigen Ministeriums beraten. Informationen und Sachstände werden eingeholt. Es wird nach einer Lösung gesucht. Voraussetzung ist natürlich, dass Inhalt und Wortlaut einer Petition eine sachliche Prüfung erlauben, was auf die meisten Petitionen auch zutrifft. Um die Petitionen mit erreichtem Quorum abzuarbeiten, haben die Mitglieder des Ausschusses Sondersitzungen abgehalten, zum Teil mit drei Anhörungen nacheinander, was für alle Beteiligten manchmal doch eine Herausforderung gewesen ist. Aber so konnte der Ausschuss im Jahr 2025 insgesamt 13 Anhörungen durchführen – ein Rekord. Dabei ging es um das BAföG, die berufliche Bildung, die Landwirtschaft, den Wolfsbestand, die gesundheitliche Versorgung, die Verkehrspolitik, eine Verfassungsreform, den Tierschutz, Erholungswälder oder die Windenergie. Wie Sie sehen, werden im Petitionsausschuss vielfältige Themen beraten. Im Jahr 2025 kamen die meisten Anliegen – 121 an der Zahl – aus dem Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz, davon 67 – also mehr als der Hälfte – aus dem Bereich Strafvollzug. Auch 2024 führte der Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Liste der Sachgebiete an und auch da nahm der Teilbereich Strafvollzug einen großen Platz ein. Gefolgt wird er im Jahr 2025 vom Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 81 Eingaben. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2024. Auf Platz 3 der Sachgebiete befindet sich mit 61 Petitionen der Bereich Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Die weiteren Bereiche sind Digitales und Infrastruktur mit 50 Petitionen, Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit 43 Petitionen, Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mit 41 Petitionen, Landeshaushalt und Finanzen mit 32 Petitionen, Europa, Medien, Ehrenamt und Sport mit 19 Petitionen und Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum mit 13 Petitionen. Als Veränderungen wären hier zu erwähnen, dass im Bereich Umwelt und im Bereich Finanzen mehr Petitionen erfolgten als im Vorjahr. Petitionen können dabei von einer Person initiiert oder als Sammelpetition oder Massenpetition eingereicht werden. In diesem Sinne wird erwähnt, dass den Petitionsausschuss im Berichtszeitraum Sammelpetitionen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kommunales erreichten. Ich möchte nun zu jedem Bereich Beispiele nennen und beginne mit Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Ein Bürger macht in seiner Petition auf die personelle Situation der Thüringer Staatsanwaltschaften aufmerksam. Nach einem Bericht der Landesregierung, in dem es unter anderen um die Verfahrensdauer oder um Proberichter ging, wurde das Anliegen nach § 17 Nr. 6 Thüringer Gesetz über das Petitionswesen den Fraktionen zur Kenntnis gesendet, damit diese Plenarinitiativen ergreifen können. Andere Anliegen im Bereich Justiz, Migration und Verbraucherschutz sind typischerweise Asylverfahren, die Situation von Strafgefangenen, die einen großen Anteil der Anliegen ausmachen, die Entlohnung und Unterbringung von Strafgefangenen sowie die Verfahrensdauern an Gerichten und gerichtliche Entscheidungen, wobei der Petitionsausschuss nicht in diese eingreifen darf. Im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur befindet sich die Petition mit den meisten Mitzeichnungen im Jahr 2025 – konkret 5.535. Diese Petition wurde nach ihrer Veröffentlichung unter Hinzuziehung des Fachausschusses angehört und thematisiert die langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Leistungen. Auch medial wurde der Vorgang deutlich gespiegelt. Sie ist auch deswegen erwähnenswert, weil das Ressort Bildung doch auffallend häufiger mit Ministern bei Anhörungen anwesend ist als die anderen Ressorts. Sie ist aber nicht die einzige Petition zu diesem Thema. Die Landesregierung führte im Petitionsausschuss über die Sachlage und angestrebte Verbesserungen aus. Im Anschluss an die Anhörung hat der Bildungsausschuss über das Anliegen beraten. Das Thema wurde dann durch ein in den Landtag eingebrachtes Gesetz aufgegriffen, welches sich derzeit noch im Fachausschuss befindet. Weitere Petitionen im Bereich thematisieren Schulschließungen, Schulnetzpläne, Schließungen von Kindertageseinrichtungen oder den Lehrermangel. Letztere Thematik erwähne ich, weil sie im Jahr 2025 in einer ebenfalls lebendigen Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich angehört und dort zum Thema „Fachpraxislehrer“ ausgeführt wurde. Hier konnten wir einen Erfolg verbuchen, denn das Ministerium ist dem Anliegen des Petenten gefolgt. Nun zum Bereich „Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie“: Hier werden typischerweise Anliegen zur Situation in der Pflege, der Höhe und dem Angebot von Sozialleistungen oder der medizinischen Versorgung besprochen. Ein Beispiel ist eine Petition, in der es um den psychiatrischen Krisendienst ging. Das Ziel der Petition war die Abwendung von Selbst- oder Fremdgefährdung durch psychisch Erkrankte. Das Ministerium stimmte dem Anliegen zu und verwies auf einen solchen Schwerpunkt, der sich in Bearbeitung befindet. Im Ergebnis stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen entsprochen werden konnte und schloss die Petition ab. Ein anderes Thema des Bereichs ist aufgrund der Ministeriumszuteilung der Tierschutz. Erlauben Sie mir, dass ich als Sprecherin meiner Fraktion für Tierschutz im Petitionsausschuss ein Auge darauf habe. Hier erreichte den Petitionsausschuss ein Anliegen des Landestierschutzverbands mit der Forderung einer landesweiten Katzenschutzverordnung. In den meisten Fällen sind die Katzen, die als „Streunertiere“ bezeichnet werden, krank oder bedürfen einer Versorgung. Nach einer sehr lebendigen Anhörung, in der die Situation anschaulich beschrieben wurde, wurde die Petition im Fachausschuss beraten und anschließend sowohl den Fraktionen zur Kenntnis gegeben als auch nochmals an den Fachausschuss überwiesen. Die Beratung dort wird fortgesetzt. Der Bereich „Digitales und Infrastruktur“ wird dominiert von Bauen und Verkehr. So werden dort Anliegen behandelt zu den Themen „Deutschlandticket“, „Bahnanbindungen“, „Verkehrsnetz im ländlichen Raum“, „Baubescheide“ sowie „Geschwindigkeitsbegrenzungen“. Nicht selten findet hier eine Vor-Ort-Besichtigung des Ausschusses statt. Oft sind dies auch überaus komplexe Vorgänge, in die wir uns einarbeiten müssen. So beschäftigte sich der Ausschuss unter anderem mit der Tatsache, dass Grundstücke einer Petentin ohne ihr Wissen mit einer Straße überbaut wurden. Die Beratung im Ausschuss fungierte dann als Anschub der Kommunikation der Petentin mit der Gemeinde. Als Ergebnis hat die Gemeinde die Grundstücke um die Straße herum erworben. Die Petentin bedankte sich dafür beim Ausschuss. Ein anderes Thema, das dem Bereich „Infrastruktur“ zugeordnet wurde, ist der Rückbau von Windenergieanlagen nach der Aufgabe von deren Nutzung. Hier führten wir Anfang 2025 eine spannende Anhörung durch. Die Petentin begehrte zum einen, dass der Rückbau vollständig erfolgt, also mit Fundament, und dass der Betreiber eine ausreichend hohe Summe zurücklegt. Im Anschluss wurde die Petition dann dem Fachausschuss übergeben. Auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Thüringer Bauordnung hier im Landtag zum vollständigen Rückbau und eines dazu eingereichten Entschließungsantrags gilt seit August 2025 in Thüringen ein sogenannter Rückbauerlass. Dies ist zumindest als Teilerfolg der Petition zu werten. Kommen wir nun zum Bereich „Inneres, Kommunales und Landesentwicklung“: In diesem geht es vorrangig um Ordnung und Sicherheit, aber auch um Kommunalpolitik. In diesem Sinne erreichte ein Petitionsausschuss das Anliegen zur Absenkung der Hürde für den Ehrensold, auch um für diese Tätigkeit mehr Nachwuchs zu gewinnen. Das Anliegen wurde den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, da eine etwaige Änderung der Rechtslage im Plenum initiiert werden kann. Eine Petition, die anzusprechen ist, drehte sich um den Einsatz oder die Hilfe der Polizei. Ein Petent beschwerte sich über eine in seiner Sicht unzureichende Hilfestellung. Das zuständige Ministerium stellte dies ebenfalls fest. Im Ergebnis gab es ein Gespräch zwischen der Polizeiinspektion und dem Petenten, was dann auch geholfen hat. Der Bereich „Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten“ speist sich aus den Themen „Netzausbau“, „Windenergie“ – und das in nicht geringem Maße –, „Reparaturbonus“, „Abwasserentsorgung“ oder „Gewässerstruktur“. Zur Windenergie erreichten den Ausschuss aus allen vier Thüringer Planungsregionen Petitionen, die sich gegen die Flächenziele des Bundes einsetzen. Hierzu fanden in einigen Fällen Anhörungen statt. Zur Thematik „Abwasser“ wurden mehrere Petitionen eingereicht. Im Zuge der Beratungen auch im Fachausschuss kündigte die Landesregierung an, die Thematik in Form einer höheren Förderung für private Hebeanlagen zu berücksichtigen. Zum Naturschutz wurde eine Petition mit Antrag auf Veröffentlichung eingereicht, die das Quorum nicht erreicht hat, aber die wir natürlich dennoch weiter behandelt haben. Es ging um den Speicher Roth im Landkreis Hildburghausen. Dann hat der Fachausschuss darüber beraten und es wurde dem Anliegen insoweit gefolgt, also die Petition kann als Erfolg gesehen werden. Nun zum Landeshaushalt und Finanzen: Hier ging es um die Grundsteuerreform, unter anderem Verwaltungsabbau, um den Landeshaushaltsplan oder um den gehobenen Dienst. Beispielsweise konnte einem Petenten geholfen werden, der eine falsche Bewertung seiner Grundstücke kritisierte. Nach Prüfung durch das Finanzministerium wurde die Bewertung korrigiert. Dem Anliegen des Petenten konnte also entsprochen werden. Im Bereich „Medien, Ehrenamt und Sport“ finden sich einige Petitionen zum Rundfunkbeitrag. In den meisten wird dessen Abschaffung gefordert, in anderen wird eine falsche Erhebung thematisiert. So sollte ein Petent für ein nicht mehr bewohnbares Haus die Rundfunkabgabe zahlen. Durch das Anrufen des Petitionsausschusses reagierte das Landratsamt und stellte die Unbewohnbarkeit fest. Dem Anliegen konnte also geholfen werden. Der letzte, aber nicht minder wichtige Bereich ist Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum. Er deckt eine Fülle von Themen ab, etwa die grundsätzliche Situation der Wirtschaft, Coronahilfen oder die Lage der Landwirtschaft. So wurde 2025 eine Petition zum Flächenregister angehört. In ihr wurde die technische Umsetzung, der finanzielle und personelle Aufwand des Flächenregisters angesprochen. Die Landesregierung kam dem Anliegen insofern entgegen, als sie sagte, dass es keine verpflichtende Nutzung des Flächenregisters geben wird. Hinzu kommen Themen, die keinem Bereich einzeln zugeordnet werden, sondern unter „Sonstige“ fallen. Wie Sie sehen, bearbeitet der Petitionsausschuss ein Potpourri an Themen, beschäftigt sich mit verschiedenen Perspektiven und trifft unterschiedliche Entscheidungen, wie mit den Anliegen umgegangen werden soll. Das macht auch den Reiz dieses Ausschusses aus, sich immer wieder mit den verschiedensten Bitten oder Beschwerden der Bürger zu beschäftigen und zu versuchen zu helfen. So vielseitig wie die Themen sind, sind auch die Möglichkeiten des Umgangs mit den Petitionen. Ein großer Teil wird nach dem Gesetz über das Petitionswesen – § 2 – als erledigt erklärt, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte oder sich das Anliegen anderweitig erledigt hat. Andere Petitionen werden nach § 1 abgeschlossen, das heißt, die Landesregierung möge dem Anliegen folgen, es nochmals prüfen oder berücksichtigen. Wiederum andere Petitionen werden an die Fraktionen oder Fachausschüsse gesendet oder an den Bundestag als zuständige Stelle. Anderen kann nicht abgeholfen werden und wiederum andere werden nicht sachlich geprüft, weil beispielsweise der Datenschutz nicht eingehalten wurde oder ein unangemessener Ton enthalten ist. Die jeweiligen Prozentanteile befinden sich dabei für das Jahr 2025 etwa auf dem Niveau des Jahres 2024. Aber auch mit einer Plenarinitiative, die in den Petitionsausschuss überwiesen wurde, hat sich der Ausschuss beschäftigt, genauer gesagt mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen, Absicherung des Härtefallfonds, zu der es eine mündliche Anhörung und ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Landtags gegeben hat. Der Gesetzentwurf wurde nach mehreren Beratungen dann mehrheitlich abgelehnt. Als abschließende Worte möchte ich Dankesworte sagen, zuallererst natürlich an die Petentinnen und Petenten, ohne die ein Petitionsausschuss keinen Sinn macht, dann an die Abgeordneten des Petitionsausschusses, hervorzuheben Frau Heber als stellvertretende Vorsitzende, an die Fraktionsmitarbeiter und an die Strafvollzugskommission, an die Vertreter der Ministerien und schließlich an die Verwaltung, namentlich, Herr Niemeyer, Herr Burfeind, der nun andere Aufgaben übernimmt, Frau Purkert, Frau Haberbosch und Herr Vollmer sowie an die Technik. (Beifall AfD) Ich wünsche uns allen eine gute weitere Zusammenarbeit im Sinne der Petenten. Und jetzt kommt der Werbeblock: Lesen Sie den informativen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gern an den Ausschuss, postalisch, online oder telefonisch. Der nächste reguläre Petitionsausschuss tagt am 1. September, unter anderem mit den öffentlichen Anhörungen zur Thüringer Bäderlandschaft und zur Situation des Kindergartenwesens. Das wird sicherlich auch wieder spannend. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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