Dr. Thadäus Rudolf König
Erstes Thüringer Entlastungsgesetz
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmungen eintreten. Ich gebe zunächst einige Hinweise zu den Abstimmungen. Buchstabe A des Änderungsantrags beinhaltet eine Neufassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Deshalb stimmen wir zunächst über Buchstabe A des Änderungsantrags ab. Wird dieser Teil des Änderungsantrags angenommen, folgt unmittelbar die Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Wird dieser Teil des Änderungsantrags dagegen abgelehnt, wird erst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt. Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Buchstaben A des Änderungsantrags. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, des BSW, der SPD.
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Schön erkauft!)
Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der vorherigen Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich zum Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen. Ich schließe die Beratung.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir sind aber noch nicht fertig, und zwar unter dem Buchstaben B des Änderungsantrags wurde formuliert, dass für die ausgeklammerten Artikel 1, 5, 7, 9, 13, 14 und 21 des Gesetzentwurfs gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt wird, sie erneut an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung federführend sowie gegebenenfalls an weitere Ausschüsse zu überweisen. Deswegen frage ich: An welche Ausschüsse sollen diese Artikel überwiesen werden? Frau Abgeordnete Jary.
