Stefan Schard
Erstes Thüringer Entlastungsgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe an diesem Morgen die ehrenvolle Aufgabe, über das erste Thüringer Entlastungsgesetz zu berichten. Der Bericht ist aufgrund der Vielzahl der Überweisungen etc. natürlich ein kleines Stückchen länger. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 32. Sitzung vom 10. Dezember 2025 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport, an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, an den Haushaltsund Finanzausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 20. Januar 2026, in seiner 13. Sitzung am 6. Februar 2026, in seiner 14. Sitzung am 12. März 2026, in seiner 15. Sitzung am 27. März 2026, in seiner 16. Sitzung am 23. April 2026, in seiner 17. Sitzung am 30. April 2026, in seiner 18. Sitzung am 11. Juni 2026 und in seiner 19. Sitzung am 22. Juni 2026 beraten sowie ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In den Anhörungsverfahren kamen viele teils gegenläufige Ansichten zu dem Gesetz und die darin enthaltenen Artikel auf. In seiner Beschlussempfehlung und in der eingebrachten Änderung zu dieser Beschlussempfehlung trägt der Innenausschuss diesen Punkten weitestgehend Rechnung und belässt einzelne Artikel zur weiteren Beratung im Ausschuss, um rechtssicher und vernünftig zu handeln. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 23. Januar 2026 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführendenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen, hier vergleiche Vorlage 8/1832. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 21. Januar 2026, in seiner 12. Sitzung am 5. Februar, in seiner 15. Sitzung am 10. Juni und in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2026 beraten und empfiehlt zu Drucksache 8/2487, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, hier die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 17. Juni beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 29. Januar und ebenso in seiner 30. Sitzung am 18. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, vergleiche Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Digitales und Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 18. Juni beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, auch hier die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 29. Januar und in seiner 16. Sitzung am 18. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichem Raum hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 30. Januar 2026 und in seiner 16. Sitzung am 19. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, vergleiche auch hier wieder die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 30. Januar und in seiner 19. Sitzung am 19. Juni 2026 beraten und empfiehlt ebenso, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, gleiche Vorlage, anzunehmen. Eine weitere Mitberatung zum Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung seitens der mitberatenden Ausschüsse ist nicht nötig. Ich danke allen Beteiligten für die intensive und umfangreiche Zusammenarbeit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
