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Dr. Wolfgang Weißkopf

CDU 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und auch im Internet! Jeder, der ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen, wenn nötig auch mit Zwang. Daran besteht kein Zweifel. Das ist geltendes Recht. Das war die Position der CDU, das ist die Position der CDU und das wird die Position der CDU auch bleiben. Die Frage ist aber, wie die Rückkehr durchzusetzen ist. Da sagen wir klar, freiwillige Rückkehr ist besser als Zwang – nicht aus Nachsicht, nicht aus Zögerlichkeit, sondern aus Vernunft. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie ist selbstbestimmt, sie ist schneller, sie entlastet Behörden und Polizei und sie ist finanziell deutlich günstiger für uns alle. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Aber sie funktioniert nicht!) Eine zwangsweise Abschiebung hingegen belastet Behörden und Sicherheitskräfte. Sie ist sehr aufwendig, sie bindet Personal, sie verursacht hohe Kosten und sie ist auch für uns alle die härtere Lösung. Deshalb setzen wir auf freiwillige Ausreisen und genau hierfür braucht es Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe. Die Mittel hierfür zu streichen, ist der falsche Weg. Wer freiwillige Rückkehr schwächt, macht Abschiebungen häufiger, erhöht den Aufwand, die Kosten und die Belastung für den Staat. Meine Damen und Herren, es geht aber nicht nur um die formale Organisation von Abschiebungen und es geht auch nicht um bloße Kosten. Es geht vor allem auch um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen wollen, die unser Land zu verlassen haben. Unser Grundgesetz beginnt in Artikel 1 mit dem wichtigen und klaren Bekenntnis: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie gilt für jeden, gleich welcher Herkunft, gleich welchen Geschlechts, gleich welcher Religion. Die Würde eines Menschen gilt deshalb selbstverständlich auch für diejenigen, die unser Land zu verlassen haben. Dies ist der Grund, warum wir auch denjenigen, die unser Land verlassen wollen, respektvoll und würdevoll begegnen, warum wir Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe unterstützen. Dabei geht es um Beschaffung von Rückkehrdokumenten und um Rückkehrinformationen. Es geht vor allem auch um die Hilfe, den Ausreisepflichtigen Perspektiven für die Zeit nach ihrer Rückkehr aufzuzeigen, und es geht natürlich auch um Überbrückungshilfen. Das ist nicht nur vernünftig, das entspricht unserem christlich-humanistischen Menschenbild. Menschenwürde bedeutet eben nicht, geltendes Abschiebungsrecht außer Kraft zu setzen, wie ich das immer wieder höre. Menschenwürde bedeutet, Menschen mit Respekt und Anstand bei der Durchsetzung von Recht zu behandeln. Bei der Abschiebung in einem Rechtsstaat kann es daher nicht um politisch inszenierte wohltemperierte Grausamkeiten gehen. Bei der Abschiebung muss es, wie auch sonst in einem Rechtsstaat üblich, um eine konsequente und nachdrückliche Rechtsanwendung mit verhältnismäßigen und mit humanen Mitteln gehen. Unser Antrag stellt Abschiebungen nicht infrage. Im Gegenteil, wo eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, muss der Staat handeln. Dann müssen Abschiebungen konsequent mit Abschiebehaft und Zwang vollzogen werden. Die freiwillige Rückkehr aber ist immer die bessere Lösung, auch für uns. Sie ist humaner, sie ist günstiger, sie ist praktikabler und sie entspricht den Werten unseres Grundgesetzes. Sie entspricht eben auch unserer humanistischen Kultur. Deshalb wollen wir die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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