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Jörg Prophet

AfD 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, wenn wir über die Finanzierung der christlichen Kirchen sprechen und diskutieren, werden regelmäßig drei Dinge vermischt, die zu unterscheiden sind. Zum einen beruht die Finanzierung der beiden großen Kirchen auf bekanntlich drei Säulen, die wir trennen wollen. Die erste Säule ist die Kirchensteuer. Diese Steuer wird von den Kirchenmitgliedern gezahlt bzw. umgekehrt, wer sie zahlt, ist Kirchenmitglied. Es ist also eine Abgabe der Kirchenmitglieder an die großen Kirchen selbst, die der Finanzierung der kirchlichen Aufgaben dienen und sie finanzieren. Die Kirchensteuer – und das ist in den meisten Staaten der Welt anders geregelt – wird bei uns direkt vom Staat als Zuschlag zur Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben. Die Kirchen nutzen insoweit die staatliche Verwaltung und für diese Verwaltungsdienstleistung bezahlen sie auch. Zweitens gibt es die Finanzierung einer Vielzahl von sozialen und Bildungsleistungen, die die Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen erbringen. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser in Trägerschaft der beiden großen Kirchen werden in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln finanziert, so wie es sich auch bei anderen Trägern verhält. In diesen Finanzierungsbereich gehören übrigens auch Leistungen für die Sozialverwaltung von Migranten. Aber all diese beiden Themen sind gar nicht Inhalt unseres Antrags, denn drittens haben wir die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen. Vor allem, aber nicht nur, um diese Finanzierungssäule geht es im Antrag der Alternative und meiner Fraktion. Die Staatsleistungen werden unabhängig von der Kirchensteuer aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt, also aus Steuern, die auch Nichtkirchenmitglieder entrichten müssen. Die Staatsleistungen selbst – das wissen Sie – gehen zurück auf Regelungen aus dem 19. Jahrhundert, bei denen es um Entschädigungen und Ersatzleistungen an die Kirchen im Zusammenhang mit der Säkularisierung ging. In Thüringen werden eben diese Staatsleistungen heute auf der Grundlage von Verträgen des Freistaats mit den Kirchen aus den 90er-Jahren gezahlt. Und um einmal einen Anhaltspunkt für die Größenordnung der Zahlungen zu geben: Im Jahr 2026 zahlt Thüringen rund 32 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen. Es sei angemerkt, dass die Staatsleistungen in den vergangenen zehn Jahren dabei in Thüringen um rund 30 Prozent gestiegen sind. Grundsätzlich ist es aber so, dass bereits die Weimarer Reichsverfassung bestimmte, dass diese Staatsleistungen abgelöst, also letztendlich beendet werden sollen. Die entsprechenden Verfassungsvorschriften wurden 1949 – und das ist Ihnen auch bekannt – ins Grundgesetz übernommen. Das heißt, es gibt einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen, und zwar gibt es diesen Verfassungsauftrag seit über einhundert Jahren. Doch zur Erfüllung des Auftrags ist seither nicht viel und im Ergebnis gar nichts geschehen. Stattdessen zahlen die Steuerzahler in Thüringen und in Deutschland Jahr für Jahr Millionensummen an die Kirchen für Vorgänge, die vor mehr als 200 Jahren entstanden. Die Alternative möchte nun, dass der Verfassungsauftrag zur Ablösung jener Leistung endlich erfüllt wird. Wir fordern sodann, dass bis zu einer endgültigen Regelung Vereinbarungen getroffen werden, die den ständigen Anstieg der Leistungen an die Kirchenorganisationen beenden und den ungehemmten Mittelzufluss aus öffentlichen Töpfen an die Kirchen mindestens deckeln. Denn wir sind der Überzeugung, dass eine Institution, deren gesellschaftliche Bedeutung in Thüringen immer mehr schwindet und der die Mitglieder seit Jahren in Scharen davonlaufen, eben nicht durch staatliche Überalimentierung belohnt werden soll, schon gar nicht in Zeiten knapper öffentlicher Kassen. (Beifall AfD) Diese faktischen Zusammenhänge sollten alle bedenken, die der AfD jetzt gleich Kirchenfeindlichkeit und sonstige Untaten vorwerfen wollen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)

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