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Ringo Mühlmann

AfD 26.06.2026 Sitzungen 8/49

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ich habe natürlich Reden vorbereitet. Ich komme auch gleich dazu. Frau Marx, ich muss erst mal auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben. Zwei Positionen daraus: Die erste war, ich habe gerade herzlich gelacht, wie verräterisch, wie entlarvend manchmal Ihre Rede ist. Sie haben tatsächlich gesagt, die wir anderen, sie meinten uns, künftig unterstellen wollen. Das zeigt doch sehr deutlich, was Sie vorhaben. Ihnen geht es doch nicht darum, dass irgendwer was macht oder nicht macht. Ihnen geht es darum, jemandem etwas zu unterstellen, obwohl es gar nicht dazu kam oder gar nicht Realität oder Fakt ist. So offensichtlich, so entlarvend ist, was Sie eben gesagt haben. (Beifall AfD) Das Zweite habe ich nicht mehr fertig notiert, das will ich nicht aus der Erinnerung holen und dann falsch sagen. Deswegen lassen wir es dabei. Wir kommen jetzt wieder zum Antrag der Linken. Der ganze Antrag – ich muss es so zusammenfassen – ist Unsinn. Nicht etwa der richtige und berechtigte Inhalt der ersten drei Punkte von Nummer I, da fassen Sie zusammen, was im Prinzip in der FDGO steht, aber der Antrag, das, was Sie daraus schlussfolgern, ist blanker Unsinn. Seitenlang wird in Ihren Punkten I.1 bis 3 zur Wichtigkeit unbedingter staatlicher Neutralität ausgeführt, nur um dann vermeintlich herzuleiten, dass staatliche Neutralität für jeden dann doch wiederum nicht so richtig gut ist. Die Punkte I.1 bis 3, die ich gerade nannte, sind überflüssig, nicht weil sie falsch sind. Nein, weil sie grundsätzliche Inhalte der FDGO nur wiedergeben, die so oder so gelten, egal ob wir das hier in einem Antrag im Plenum beschließen oder nicht. Dazu braucht es sie und diesen Antrag nicht. (Befall AfD) Interessant wird es dann allerdings bei Punkt I.4, weil Sie da tatsächlich beginnen herzuleiten, dass die Punkte I.1 bis 3, also die FDGO, doch nicht wie vorher beschrieben für alle gelten sollen. Die Festlegung, für wen sie nicht gelten, nimmt eine staatliche Behörde in Ihrem Auftrag vor, die angeblich unabhängig ist, aber doch der Weisung dieser Regierung unterliegt, und zwar in Form des viel zu oft als linksextremistisch gelesenen Innenministers. Ich mache mir das nicht zu eigen, ich gebe nur wieder, was draußen über ihn gesagt wird. Damit nicht genug: Die Vorbereitung für diesen Innenminister, dass er als Innenminister so verfahren kann, macht kein Geringerer als ein politischer Beamter, der nicht mal die Voraussetzungen für den Job, zu dem er wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist, mitbringt. (Beifall AfD) Schon Punkt I. bringt auf der einen Seite eine völlige Überbetonung der Grundsätze der FDGO und auf der anderen Seite die unzulässige Einschränkung genau derselben FDGO für all diejenigen, für die Sie als Politiker oder der Innenminister als Politiker das genauso befinden. Problematisiert wird das auch noch durch die Tatsache, dass die angebliche Beobachtung der AfD jederzeit mit einem Federstrich eingestellt werden kann. So belastbar ist, was Sie da machen. Genau das, diese Einstellung, werden wir auch tun, sobald wir durch Wahlen in die entsprechende Verantwortung gekommen sind. Wir stehen tatsächlich schon kurz davor, was vorhin ein bisschen anders dargestellt wurde. Das zeigt auch, wie belastbar tatsächlich die von Ihnen als Diffamierung genutzte Zuschreibung „rechtsextrem“ ist, nämlich gar nicht. Es ist lediglich eine politische Zuschreibung, eine politisch motivierte Zuschreibung. (Beifall AfD) Wenn wir in Regierungsverantwortung dann endlich mal die Beobachtung von Parteien abgestellt haben, dann können Sie diese Zuschreibung „rechtsextrem“, diese Diffamierung, die oft genug in diesem Antrag verwendet wird, nicht mehr nutzen, ohne sich zumindest in die Gefahr zu begeben, sich strafbar gemacht zu haben. Das sollten sich unter anderem – das muss ich auch mal an der Stelle sagen, weil das Wort hier viel zu oft genutzt wird – der oder die Präsidentin mal hier im Präsidium überlegen. Wenn dieses Wort hier vorn fällt, wenn dieses Wort in Anträgen geschrieben wird, dann ist das zu 99 Prozent der Fälle eine beabsichtigte Eskalation der Debatte. Das wäre ordnungsrufrelevant, wird aber hier so gut wie nie geahndet. Wahrscheinlich würde es geahndet, wenn wir es nutzen. Das tun wir aber nicht. (Beifall AfD) An der Stelle könnte ich noch wochenlang ausführen, was sogar zahlreiche Verfassungsrechtler deutschlandweit zu den meisten bekannten Anwürfen in diesem Pamphlet, was Sie hier vorgelesen haben, dazu sagen und das nicht gut finden. Ich könnte die einzelnen Punkte unter II. zerpflücken, Ihnen darstellen, weshalb da nichts steht als der erneute Versuch einer Diffamierung der Wahlgewinner 2024 hier im Landtag und der erneute Versuch des Erreichens von künftiger Wahlbeeinflussung zulasten der Partei mit dem landesweit größten Zuspruch bei den Wählern. Ich könnte zeigen, dass der Antrag erneut erreichen will, dass sich staatliche Stellen – nicht mehr nur der sogenannte Verfassungsschutz, sondern nun endlich auch die Behörden in den Landkreisen –, aber nun endlich auch mal für politische Zwecke missbrauchen lassen sollen. So ist Ihre Denke, das steht in diesem Antrag. (Beifall AfD) Ich könnte im Detail darlegen, an welcher Stelle des Antrags die Linke versucht, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums am liebsten außer Kraft zu setzen, aber mindestens anzugreifen. Ich könnte Ihnen zeigen, wo die Linke versucht, in die Vertragsfreiheit einzugreifen. Ich könnte Ihnen zeigen, an welcher Stelle die Linke sonst noch Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung außer Kraft setzen will, die sie am Anfang sogar noch selbst aufzählt – perfide. Aber wissen Sie was? Ich halte das tatsächlich für Zeitverschwendung. (Beifall AfD) Wir hatten schon mal einen Antrag hier in der Debatte. Den habe ich damals liebevoll Masterplan gegen rechts oder gegen alles, was keine linke Meinung hat, genannt. Das war in Drucksache 8/1036. Der wurde vor ziemlich genau einem Jahr hier behandelt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Der damalige Antrag war strukturell vergleichbar aufgebaut, versuchte nur einen größeren inhaltlichen Rundumschlag zur Abschaffung eines erheblichen Teils der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Horch, horch! Keinen Innenminister hat das damals interessiert, macht aber nichts. Nun hat sich diese Fraktion also den Ministerpräsidenten dieses Landes zum Vorbild genommen und aus dem eigenen Antrag vor einem Jahr abgeschrieben. Das zeigt erneut, was ich nicht umsonst schon öfter an diesem Pult in Richtung CDU gesagt habe: Der Plagiator Voigt muss umgehend zurücktreten, um nicht noch weiter Vorbild für derartiges Vorgehen in der Thüringer Politik zu sein. (Beifall AfD) Und egal wie lange ich das hier noch ausdehne, die Koalition wird mit dem Antrag sowieso völlig unabhängig von meinen Ausführungen machen, was sie für notwendig hält. Vor einem Jahr haben Sie die Drucksache 8/1036 noch abgelehnt. Ich bin gespannt, was Sie heute mit diesem Pamphlet machen und ob die CDU die erneute Mahnung zum Anlass nimmt, endlich auf Herrn Voigt einzureden, dass der Plagiator zurücktritt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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