Jörg Prophet
Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jary, sehr geehrter Herr Hutschenreuther, bis dato dachte ich immer, nur KI fantasiert, aber Sie haben mich eines Besseren belehrt.
(Beifall AfD)
Liebe Thüringer, die Alternative für Deutschland beabsichtigt hier nicht, Recht zu brechen, weil wir verhandeln wollen.
(Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Doch!)
Das ist der Grundgedanke, der in den Verträgen mit den Kirchen geschlossen wurde und auf den berufen wir uns. Wir thematisieren hier lediglich
(Beifall AfD)
aus allgemeinen Steuerleistungen erbrachte Staatsleistung und das aus guten Gründen, denn nicht nur in Sonntagsreden sprechen wir von der Verfassung, sondern diese Verfassung muss ernst genommen werden. Denn seit 1949 steht im Grundgesetz, dass die Staatsleistung an die Kirchen abzulösen sei. Die entsprechende Ablösung zielt auf eine Beendigung. Natürlich muss geklärt werden, wie diese Ablösung auszusehen hat.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: In der Verfassung steht auch: „Die Würde des Menschen
ist unantastbar.“) Dass dabei teils komplizierte – und da bin ich bei Ihnen – Rechtsfragen zu klären sind, ist uns doch bewusst. Aber wir fordern, dass diese Fragen endlich angegangen werden. Natürlich, immer wenn die AfD dieses Thema in die Debatte bringt, sind die Reaktionen ja vorhersehbar. Das ist ein bisschen so wie beim Pablow'schen Hund. Wenn da das Glöckchen läutet, beginnt der sogleich zu sabbern. Und so läuft das hier auch wieder nach altem Schema ab.
(Beifall AfD)
Und was passiert? Man wirft uns natürlich Kirchenfeindlichkeit vor. Das ist eine neue Kampfvokabel, die auch von den Vertretern der Amtskirchen uns gegenüber fleißig bemüht wird, um ihren Eifer im Kampf gegen rechts hinreichend unter Beweis zu stellen.
(Beifall AfD)
Aber, da kann ich Sie beruhigen. Ich selbst glaube an den Gott der Christenheit. Ich trete für das Glaubensbekenntnis der Christenheit ein. Ich bin Kirchenmitglied, auch wenn nicht in einer der großen Kirchen. Und ich entrichte freiwillig meinen Obolus, damit meine Gemeinde ihre Leistung für ihre Tätigkeit auskömmlich gestalten kann.
(Beifall AfD)
Der Vorwurf der Kirchenfeindlichkeit läuft einfach ins Leere bei mir, bei der Fraktion, bei der Partei. Dessen ungeachtet werden natürlich die ganz großen Geschütze aufgefahren. Er ist leider nicht da. Der Herr Ministerpräsident spricht ja sogar im Zusammenhang mit unserer Forderung nach Ablösung der Staatsleistung vom Angriff auf die Kirchen und er bemüht das christlich-abendländliche Wertesystem, gegen welche die AfD nun angeblich vorgehe. Ich stelle damit fest und für Sie gleich mit: Für den Ministerpräsidenten und für Sie ist es ein Angriff auf die Kirchen und die christlich-abendländlichen Werte, wenn man die Normen des Grundgesetzes ernst nimmt
(Beifall AfD)
und folglich die Erfüllung eines Verfassungsauftrages einfordert. Das lässt bei Ihnen tief blicken und zeigt einmal mehr, was Sie als unsere Demokraten von Verfassung und Recht in Wahrheit halten.
(Beifall AfD)
Interessant war auch, was die Kollegin Mitteldorf
(Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW)
– ich komme gleich zu Ihnen Herr Hutschenreuther, ich erkläre Ihnen die Welt – von der Linkspartei zu Protokoll gab. Demnach sei die AfD der Feind einer breiten, vielfältigen Zivilgesellschaft, zu der auch die Kirchen gehörten. Interessant ist das aus zwei Gründen, denn zum einen kamen in früheren Legislaturperioden ursprünglich die kritischen Stimmen in Sachen dieser Staatsleistung gerade aus der Linksfraktion. Das zeigt uns aber auf der anderen Seite auch, dass hier ein neues Bündnis im sogenannten „Kampf gegen rechts“ entstanden ist – also gegen die stärkste politische Kraft im Lande. Denn die Linke hat wohl entdeckt, dass die Kirche ein zuverlässiger Verbündeter der sogenannten Zivilgesellschaft ist.
(Beifall AfD)
Die Kirchenorganisationen gelten inzwischen im Landesdurchschnitt einfach als weitere NGOs und sie sehen sich wohl auch selbst als solche. Doch damit sind sie nur ein verlängerter Arm der Regierung, denn bekanntlich ist das Hauptmerkmal von Nichtregierungsorganisationen, dass sie vielfach am Steuertropf hängen, der von der Regierung verwaltet und von den Bürgern bezahlt wird.
(Beifall AfD)
In dieser Perspektive fragt sich dann aber auch der letzte konfessionslose Bürger des Freistaats, ob die Privilegierung der Kirchen noch zeitgemäß ist. Eine Privilegierung könnte man nämlich in den Staatsleistungen durchaus sehen. Schauen wir kurz auf die Leistungen: Im Jahr 2026 zahlte Thüringen 32 Millionen Euro an die beiden Kirchen, innerhalb von zehn Jahren sind das rund 30 Prozent mehr. Im selben Zeitraum – wie ich erwähnte – haben die Kirchen rund 130.000 Mitglieder verloren. Die Evangelische Kirche verlor ein Viertel ihrer Mitglieder. Die Katholische Kirche leider 5 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Das sind zwei verschiedene Sachen!)
Die Zahl der Mitglieder sinkt, die Zahlungen steigen. Ich frage mich: Wo ist die Rechtfertigung für solche steigenden Mittelzuweisungen? Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Die automatische Kopplung der Staatsleistungen an die Beamtenbesoldung ist dabei nach meiner Ansicht von besonderer Brisanz. Was wird denn hier eigentlich gleichgestellt? Stehen Bedienstete der Kirche im gleichen Treuverhältnis zum Staat wie Beamte, deren Dienstherr der Staat ist? Allein diese Frage gibt doch hinreichend Anlass, endlich den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistung ernst zu nehmen.
(Beifall AfD)
Wir fordern, dass sich die Landesregierung – entsprechend nicht vorhanden – positioniert und entsprechende Schritte einleitet. Selbstredend ist uns bewusst, dass die restlichen Zusammenhänge relativ kompliziert sind. In der Tat bedarf es zunächst bundesrechtlicher Regelungen, mit denen die Grundsätze der Ablösung zu bestimmen sind,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genauso ist es!)
bevor dann landesrechtliche Regelungen mit den Kirchen getroffen werden. Aber indes sind das keine unlösbaren Problemstellungen, und wo ein politischer Wille, ein verfassungsmäßiger Wille ist, da ist auch ein juristischer Weg.
(Beifall AfD)
Die AfD hat Ihnen – und da können Sie im Bundestag in der Drucksache 21/5212 nachlesen – bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Verfahren dargestellt sind. Unser hier vorliegender Antrag richtet sich indes nicht nur auf die Ablösung der Staatsleistungen. Das haben Sie richtig erkannt, Frau Jary. Denn unabhängig von den Staatsleistungen und auch unabhängig von Kirchensteuern und Geldern für soziale oder Bildungsbelange gibt es in Thüringen obendrauf noch weitere staatliche Leistungen an die Kirchen. Denn die Kirchen erhalten zusätzlich Zugang zu weiteren öffentlichen Leistungen, Förderprogrammen des Freistaats zum Beispiel im Bereich der politischen Bildung, der sogenannten Demokratieförderung und über Zuwendungen aus Lottomitteln. Es muss doch hier die Frage erlaubt sein: Wie viel öffentliche Finanzierung ist verhältnismäßig?
(Beifall AfD)
Bei dieser Frage ist natürlich in Rechnung zu stellen – und da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Jary –, dass die Kirchen nach wie vor so manches für die Öffentlichkeit leisten, unbestritten. Aber es ist auch in Rechnung zu stellen, da der Staat gegenüber allen Steuerzahlern in der Pflicht ist, dass mehr als 70 Prozent unserer Thüringer heute kein Mitglied der beiden großen Kirchen mehr sein möchten. Dessen ungeachtet werden aber auch die Steuermittel dieser Mehrheit der Steuerpflichtigen für die üppigen Zahlungen an die Kirchen verwendet. Entspricht das nach Ihren Vorstellungen noch der Verpflichtung zur Trennung von Kirche und Staat, dem Gebot der staatlichen Neutralität? Dem Freistaat steht derweil das Wasser finanziell bis zum Hals. Wir leisten uns zahllose Ausgaben. Wir haben eine gigantische Finanzierungslücke allein dadurch, dass Mittel für die Beamtenversorgung zusätzlich – richtigerweise – aufzubringen sind. Sie hatten sie enthalten. Zeitgleich drücken Sie der Thüringer Wirtschaft durch die Politik den Hals zu, was bedeutet, dass auch hier deutlich weniger Steuern kommen werden. Umso mehr stellt sich doch die Frage, ob wir dauerhaft an Aufgabenstrukturen festhalten können, die aus einer völlig anderen Zeit stammen. Geschichte – richtig – begründet Verpflichtung – Frau Jary, da bin ich bei Ihnen –, entbindet uns aber nicht davon, immer wieder zu prüfen, ob öffentliche Mittel sachgerecht und verhältnismäßig eingesetzt werden. Darum geht es in diesem Antrag.
(Beifall AfD)
Nutzen Sie doch mit uns gemeinsam die Chance, hier in Thüringen eine Initiative zu starten. Ich sage vielen Dank und Gott zum Gruße und beantrage eine Überweisung des Antrags an den HuFA und an den Europaausschuss, damit ich mit dem Kollegen Staatskanzleiminister eine Diskussion führen kann. Danke schön.
(Beifall AfD)
