Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Der Thüringer Landtag trauert um einen ehemaligen Abgeordneten der 1. Wahlperiode im Thüringer Landtag. Am 24. Februar ist Berthold Klein im Alter von 84 Jahren verstorben. Der gelernte Kaufmann und Abteilungsleiter im zivilen Dienst bei den USStreitkräften zog für die SPD am 25. Oktober 1990 in den Thüringer Landtag ein. Hier war er Parlamentarischer Geschäftsführer, Mitglied im Richterwahlausschuss, in der Parlamentarischen Kontrollkommission, im Petitions- und Europaausschuss. Wir gedenken einem Sozialdemokraten, der in der 1. Wahlperiode die Grundlagen für die parlamentarische Arbeit mitgestaltete und dessen politisches Engagement schon in seiner Heimat Ehrang als Mitglied des Stadtrats und als Bürgermeister begann. Ich habe der Witwe im Namen des Landtags kondoliert und unsere Gedanken sind bei den Angehörigen von Berthold Klein. Deswegen bitte ich um einen kurzen Moment der Stille. Danke schön. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Quasebarth – zeitweise –, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Gruhner und Herr Minister Schütz mitgeteilt. Wir kommen nun zu den allgemeinen Hinweisen. Aufgrund der Vorgabe in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags liegt zu jeder Sitzung des Landtags eine Anwesenheitsliste aus. Demzufolge liegt die Anwesenheitsliste für die vorangegangene außerplanmäßige Sitzung des Landtags nicht mehr aus, sondern eine neue, was bedeutet, dass Sie sich erneut einschreiben müssen. Das sage ich mit Bedacht, weil es dann immer mal zu Komplikationen im Nachgang kommt, wenn Plenarsitzungen aufeinander erfolgen. Also bitte tragen Sie sich erneut in die Teilnehmerlisten ein. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Handwerkskammer bzw. des Thüringer Handwerkstags statt. Ich möchte noch darauf hinweisen, in der vergangenen Woche haben wir zum ersten Mal den Tag der Demokratiegeschichte gefeiert und noch bis zum 30. März finden Sie auf dem Hochhausvorplatz dazu eine Open-Air-Ausstellung, die Orte der Demokratiegeschichte vorstellt. Zudem möchte ich Sie noch auf eine weitere Ausstellung im Zwischengang hinweisen. Der eine oder andere hat sie sicherlich schon auf dem Weg zu den Postfächern oder auch ins Abgeordnetengebäude wahrgenommen. Bis Anfang Mai erhalten Sie hier durch die LeerGut-Agenten und die Stiftung Baukultur Informationen zum Thema „Leerstand in Thüringen“. Ich lade auch die Thüringerinnen und Thüringer ein, die Ausstellung zu besuchen, werktags außerhalb von Plenartagen von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Besuchergruppen können natürlich auch einen Blick auf die Ausstellung während der Plenartage nehmen. Ich komme nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Für heute wurde die Festlegung getroffen, dass als Erstes Tagesordnungspunkt 31, die Aktuelle Stunde, und danach Tagesordnungspunkt 30, die Regierungsbefragung, aufgerufen wird. Als letzte Punkte sollen heute die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse ihre Beratung nicht abgeschlossen haben. Zu Tagesordnungspunkt 25 liegt kein Wahlvorschlag vor. Kann ich davon ausgehen, dass dieser Punkt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll? Ich sehe, da ist kein Widerspruch. Dann gehen wir davon aus, dass Tagesordnungspunkt 25 abgesetzt ist. Zu Tagesordnungspunkt 26 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/3173 vor. Zu Tagesordnungspunkt 27 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/3174 vor. Diese beiden Wahlvorschläge und die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29 wurden nicht innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eingebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob das Plenum über eine Fristverkürzung abstimmen soll. Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. In diesem Zusammenhang beantrage ich, den gesamten Block der Wahlen von Donnerstag auf Freitag nach der Mittagspause zu verlegen. Das hätte auch noch eine Folgewirkung – soll ich weiter ausführen?
Das hat noch eine Folgewirkung auf die Platzierung des Tagesordnungspunkts 23, der für Donnerstag nach den Wahlen platziert wurde, und wir würden vorschlagen, es für den Punkt bei Donnerstag, allerdings nach der Mittagspause, zu belassen.
In diesem Fall werden wir nicht über eine Fristverkürzung abstimmen, sondern über eine Verschiebung des Wahlblocks auf den Freitag nach der Mittagspause, also zur gleichen Zeit, nur nicht Donnerstag, sondern Freitag. Damit wären die Wahlvorschläge fristgerecht eingegangen und ich frage: Wer der Verschiebung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Linke. Wer stimmt gegen die Verschiebung des Wahlblocks auf den Freitag? Es sind, sehe ich, keine Abgeordneten, die dagegen stimmen. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD damit mehrheitlich auf Freitag nach der Mittagspause verschoben. Dann habe ich weiterhin vernommen, dass Tagesordnungspunkt 23 dadurch direkt nach der Mittagspause am Donnerstag aufgerufen werden soll. Da bitte ich auch hier um das Handzeichen, wer dem zustimmt. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das, sehe ich, sind keine Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit wird Tagesordnungspunkt 23 am Donnerstag nach der Mittagspause aufgerufen. Dann noch ein Hinweis: Geheime Wahlen finden zu den Tagesordnungspunkten 24, 26, 27, 28 und 29 statt. Gibt es weitere Einwände oder Hinweise zur Tagesordnung? Da fange ich mal an mit Frau Abgeordneter Mitteldorf, dann Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beantrage für Tagesordnungspunkt 3, die erste und zweite Beratung in diesem Plenum vorzunehmen und somit die erste Beratung heute noch ohne Aussprache und die zweite Beratung dann am Freitagvormittag.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Platzierungswünsche ab, zunächst Tagesordnungspunkt 22 am Donnerstag als dritten Punkt aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, BSW, SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Platzierungswunsch? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Platzierungswunsch mehrheitlich angenommen. TOP 22 wird am Donnerstag als dritter Punkt aufgerufen. Dann kommen wir zu dem Wunsch, Tagesordnungspunkt 3 in erster und zweiter Lesung im Rahmen der Plenartage zu beraten. Das macht erforderlich, dass heute – so habe ich das verstanden – im Anschluss an die Tagesordnungspunkte 8 a und b Tagesordnungspunkt 3 beraten wird und erneut am Freitagmorgen, um dann auch die zweite Beratung zu gewährleisten. Wer für dieses Verfahren oder diesen Vorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Vorschlag mehrheitlich angenommen. Das heißt, wir beraten heute im Anschluss an die Tagesordnungspunkte 8 a und b den Tagesordnungspunkt 3 und erneut in zweiter Beratung am Freitagvormittag. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung vor. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 31 Wir beginnen mit dem ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3033 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Küntzel das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter im Regionalzug zwischen Kaiserslautern und Landstuhl hat viele Menschen erschüttert. Ich glaube, jeder hier im Raum hat sich gefragt, wie kann so etwas passieren. Ein Mensch macht seinen Job, kontrolliert Fahrkarten und kommt nicht mehr nach Hause zu seinen zwei Kindern. Und genau deshalb haben wir als BSW-Fraktion dieses Thema heute zur Aktuellen Stunde gemacht, weil wir der Überzeugung sind, das ist kein Einzelfall, über den man mal kurz spricht und dann zur Tagesordnung übergeht, sondern es ist ein Problem, das wir politisch ernsthaft angehen müssen. Wenn wir ehrlich sind, das ist kein Einzelfall, der aus dem Nichts kommt. Auch hier bei uns in Thüringen zeigt sich ein klares Bild. Viele Beschäftigte im Bahnverkehr fühlen sich zunehmend unsicher. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft spricht davon, dass sich die große Mehrheit der Beschäftigten im Job nicht mehr sicher fühlt. Das ist kein Gefühl aus dem Bauch heraus, sondern durch Zahlen belegt. Zwei Drittel der Beschäftigten haben bereits Gewalt oder Übergriffe erlebt, jeder zweite wurde schon selbst angegriffen und ein Drittel denkt ernsthaft darüber nach, den Beruf zu verlassen – das muss man sich mal vorstellen. Wenn Menschen, die unsere öffentliche Mobilität sichern, überlegen auszusteigen, dann reden wir nicht nur über Sicherheit, sondern über die Zukunft unseres Nahverkehrs. Stellen Sie sich eine Situation vor: Später Abend, ein Regionalzug, ein Zugbegleiter geht allein durch den Zug, er kontrolliert, er spricht Fahrgäste an und dann kippt die Situation. Kein Kollege da, keine direkte Unterstützung, und genau das ist der Punkt. Diese Situationen passieren nicht nur im Zug, sondern auch an Bahnhöfen, in Reisezentren, überall dort, wo Personal direkten Kontakt mit Reisenden hat. Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen hier nichts kleinreden, denn konkrete Fälle zeigen, dass es längst Realität ist. Im Februar dieses Jahres wurde ein Zugbegleiter in einem Regionalzug zwischen Kaiserslautern und Landstuhl nach einem einfachen Hinweis brutal attackiert. Auch hier in Thüringen berichten Beschäftigte von Bedrohungen und Übergriffen. Das ist kein Randproblem, das ist ein strukturelles Sicherheitsproblem. Genau deshalb ist auch klar, wir brauchen konkrete Maßnahmen. Die EVG sagt ganz deutlich: keine Züge mehr ohne Doppelbesetzung, mehr Sicherheitspersonal an Bahnhöfen, mehr Kapazitäten im Regionalverkehr. Ich sage: Das sind keine überzogenen Forderungen, das ist Mindestschutz. Sicherheit darf kein Kostenfaktor sein. Sicherheit ist die Voraussetzung dafür, dass öffentlicher Verkehr überhaupt funktioniert. Für uns als BSW-Fraktion gilt deshalb, Sicherheit entsteht durch Präsenz. Mehr Personal heißt, schnellere Hilfe, mehr Kontrolle, mehr Rückhalt für die Beschäftigten. Und ja, auch Technik kann unterstützen. Bodycams können deeskalierend wirken und Übergriffe dokumentieren. Kameras in den Zügen – die EVAG macht es hier in Erfurt in ihren Straßenbahnen vor – schaffen Transparenz und schrecken Täter ab. Aber Technik ersetzt natürlich keine Menschen. Am Ende entscheidet immer noch, ob jemand allein durch den Zug gehen muss oder ob Unterstützung da ist. Deshalb sage ich auch ganz klar, die Menschen, die in unseren Zügen und in unseren Bahnhöfen arbeiten, müssen sich darauf verlassen können, dass sie abends gesund nach Hause kommen. Dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Das sind wir diesen Menschen und ihren Familien schlichtweg schuldig. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Für die AfD-Fraktion liegt noch keine Rednerliste für die Aktuelle Stunde vor. Vielleicht kann die noch nachgereicht werden. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Schubert für die Fraktion Die Linke auf.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Thüringerinnen und Thüringer – insbesondere diejenigen, die regelmäßig die Züge nutzen – und natürlich liebe Beschäftigte als Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter oder als Lokführer! Die öffentliche Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge. Davon ist Die Linke fest überzeugt und daraus erwächst für die öffentliche Hand eine Verantwortung, und zwar nicht nur für die Verfügbarkeit und die finanziellen Hürden von öffentlichen Verkehrsangeboten, sondern auch für die Sicherheit der Reisenden und der Beschäftigten in den Verkehrsmitteln und auch gerade im Bahnverkehr. Der aktuelle Zustand, der längst ein sehr ungutes Sicherheitsgefühl bei Zugbegleiterinnen, Zugbegleitern und Reisenden etabliert hat, ist in mehrfacher Hinsicht untragbar. Der erschütternde Todesfall eines Zugbegleiters Anfang dieses Jahres infolge einer gewaltsamen Auseinandersetzung führt uns auf tragische Weise vor Augen, wie ernst die Lage ist. Es ist daher absolut richtig und notwendig, dass wir dieses Thema heute hier auch im Landtag behandeln. Denn das Land, die Landesregierung ist Besteller für Regionalzüge in Thüringen. Als regelmäßiger Bahnnutzer habe ich in der Vergangenheit zahlreiche Gespräche mit Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern, mit Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei geführt. Die Rückmeldungen sind eindeutig. Der jetzige Zustand darf nicht akzeptiert werden. Es braucht endlich konkrete und wirksame Veränderungen. Dabei werden aktuelle Instrumente für mehr Sicherheit wie Bodycams oder der Notfallruf durch diejenigen, die selbst als Begleitpersonal in den Zügen arbeiten, äußerst skeptisch bewertet. Aber die Sicherheit für Beschäftigte und Reisende ist entscheidend für die Besetzung zukünftiger Stellen im Bahnbegleitdienst und drittens natürlich auch für die Akzeptanz des Bahnverkehrs insgesamt. Denn ohne Vertrauen in die Sicherheit wird es keine erfolgreiche Verkehrswende, keine Stärkung des öffentlichen Verkehrs geben. Das ist aber notwendig. Die Linksfraktion steht klar an der Seite der Beschäftigten, unterstützt ihre Forderungen. Erstens – Doppelbesetzung: Es darf nicht sein, dass Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter allein durch die Züge gehen, Tickets kontrollieren und gleichzeitig Konfliktsituationen bewältigen müssen. Niemand darf in solchen Situationen auf sich allein gestellt sein.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das gilt natürlich gleichermaßen auch für die Infound Servicepoints auf Bahnhöfen. Dafür braucht es Konsequenzen bei den Ausschreibungen des Landes. Sicherheitsstandards müssen verbindlich verankert werden. Womöglich müssen kurzfristige Nachbeauftragungen erfolgen, um schnell akute Personaldefizite zu beheben. Zweitens – mehr Sicherheitspersonal: Hier stehen sowohl die beauftragten Bahngesellschaften, darunter auch die DB, Deutsche Bahn, als auch der Bund in der Verantwortung. Aber auch das Land kann und muss mit einer klaren Vorgabe in Ausschreibungen Einfluss nehmen. Und drittens – mehr Platzkapazitäten in Zügen: Schon bei laufenden Ausschreibungen muss überprüft werden, ob das noch dem prognostizierten Bedarf der Zukunft entspricht, was wir hier ausgeschrieben haben. Gerade die Zukunft des Deutschlandtickets, das jetzt politisch gesichert ist, lässt deutlich höhere Bedarfe erwarten. Zum Beispiel ist die Ablehnung der Mitnahme von Fahrrädern aus Platzgründen oft ein erlebter Konfliktpunkt, der klar durch die Ausschreibungsbedingungen des Landes beeinflusst werden kann. Diese Forderungen spiegeln sich übrigens auch in der Petition „Sicherheit ist nicht verhandelbar“ wider, die von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, EVG, mitinitiiert wurde. Sie bringt auf den Punkt, worum es geht: Sicherheit ist keine Verhandlungsmasse, sondern eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr, für eine funktionierende Verkehrswende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir es ernst meinen mit dieser Verkehrswende, dann müssen wir auch die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit im Bahnverkehr, im ÖPNV insgesamt, einschließlich der Bahn- und Busbahnhöfe, deutlich verbessern. Alles andere wäre politisch fahrlässig. Der Schock über den Tod eines Zugbegleiters darf nicht folgenlos bleiben, nicht in Thüringen und nicht im Bund. Handeln wir jetzt! Hoffentlich handeln wir gemeinsam, auch mit der Landesregierung. Das ist die folgerichtige Konsequenz aus diesem erschütternden Vorfall. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schubert. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU auf.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz – wir haben es gehört – hat viele Menschen tief erschüttert. Zu Recht. Dahinter steht mehr als eine einzelne furchtbare Tat, dahinter steht die viel grundsätzlichere Frage: Wie gut sind die Menschen geschützt, die Tag für Tag unseren öffentlichen Verkehr am Laufen halten? Wer kontrolliert, wer Auskunft gibt, wer am Bahnsteig Verantwortung trägt, darf nicht mit Angst zur Arbeit gehen. Niemand muss damit rechnen dürfen, beleidigt, bespuckt oder gar körperlich angegriffen zu werden. Und doch ist es genau das, was viele Beschäftigte inzwischen erleben. Die EVG beschreibt die Lage sehr deutlich. Zwei Drittel der Beschäftigten haben Angst vor diesen Taten am Arbeitsplatz. Die Hälfte hat Angriffe erlebt und ein Drittel denkt darüber nach, den Beruf zu verlassen. Dabei reden wir nicht über ein fernes Problem, auch Thüringen ist betroffen. Bei der Erfurter Bahn gab es im vergangenen Jahr rund 300 Vorfälle. Als besonders belastend gelten unter anderem die Strecken Suhl-Erfurt und Hof-Gera-Leipzig, besonders der Abschnitt Gera-Leipzig. Zugleich gibt es aber auch bereits Maßnahmen, Meldewege per App, Deeskalationstrainings, die Videoüberwachung und den Austausch mit der Bundespolizei. Und auch das gehört zur Wahrheit: Bereits seit Jahren werden von Landesseite zusätzlich Sicherheitskräfte gefördert. Das zeigt aber zweierlei: Erstens, ja, es wird bereits gehandelt, aber es zeigt doch auch, dass das bisher Erreichte nicht genügt, um die Lage spürbar und dauerhaft zu verbessern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung arbeiten konzentriert an den Herausforderungen, die wir übernommen haben. Dazu gehört auch, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr nicht nur punktuell zu stärken, sondern Strukturen nachhaltig zu verbessern. Heute und morgen tagt die Verkehrsministerkonferenz. Dass der Minister das Thema dort ebenfalls erörtert, zeigt, die Landesregierung nimmt die Lage ernst und bringt sich mit Nachdruck in die Gespräche mit anderen Ländern ein. Das unterstützen wir ausdrücklich. Selbstverständlich kann Thüringen nicht alles allein regeln. Es ersetzt weder die Verkehrsunternehmen noch die Bundespolizei noch den Bund. Aber das Land kann dort handeln, wo es Verantwortung trägt. Es kann Schwerpunkte setzen, Unterstützung ermöglichen, Akteure an einen Tisch bringen und verlässliche Lösungen bringen. Deshalb kommt es aus meiner Sicht jetzt auf vier Punkte an: Erstens, das Land muss die bereits begonnene Unterstützung auf besonders belastenden Strecken konsequent weiterentwickeln, nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern gezielt dort, wo Probleme bekannt sind. Wenn bestimmte Verbindungen immer wieder auffallen, dann muss es dort auch möglich sein, mehr Präsenz zu zeigen. Zweitens, das Land muss die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Sicherheitsbehörden und Aufgabenträgern weiter verdichten. Die EVG fordert zu Recht mehr Personal in Zügen und an Bahnhöfen. Für das Land heißt es, es muss darauf hinwirken, dass aus berechtigten Forderungen tragfähige Strukturen werden. Und genau das sollten wir im politischen Beirat des Mobilitätsnetzwerks, den das Ministerium dankenswerterweise eingeführt hat, auch erörtern. Dort sind alle Fraktionen dieses Landtags vertreten und dort können wir das Problem auch noch mal ganz gezielt mit den Expertinnen und Experten besprechen. Drittens, wir müssen den Bahnhof genauso in den Blick nehmen wie den Zug. Übergriffe treffen nicht nur Zugbegleiter, betroffen sind auch Lokführer, Sicherheitspersonal, Beschäftigte in Reisezentren und Infopoints sowie Reinigungskräfte. Wer Sicherheit im öffentlichen Verkehr verbessern will, darf deshalb nicht zu eng denken. Und viertens, das Land muss bei länderübergreifenden Strecken auf mehr Verbindlichkeit drängen. Dort entstehen Lücken, wenn Thüringen handelt und andere nicht mitziehen. Gerade die Strecke Hof bis Leipzig führt durch zwei andere Bundesländer. Es ist gut, dass wir dort jetzt auch diesen Dialog führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten diese Debatte weder dramatisieren noch kleinreden. Richtig ist, die Lage ist ernst. Richtig ist aber auch, die Landesregierung handelt bereits und sie arbeitet Probleme ab, die sie vorgefunden hat. Und genau darin liegt jetzt unsere gemeinsame Aufgabe, das Begonnene fortzusetzen, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern, Problemstrecken gezielt in den Blick zu nehmen und auf verlässliche Standards hinzuwirken. Denn Sicherheit im öffentlichen Verkehr ist kein Nebenaspekt, sie ist Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte ihren Beruf mit Rückhalt ausüben können, dass Reisende Vertrauen haben und dass der öffentliche Verkehr insgesamt attraktiv bleibt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waßmann. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Kramer für die Fraktion der AfD auf.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Thüringer, liebe Bahnangestellte, liebe Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr! Für viele Menschen ist die Mobilität mit Bus und Bahn im Alltag unverzichtbar. Umso ernster ist die Lage, wenn Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Was früher für Fahrgäste und Personal weitgehend normaler Alltag war, ist heute immer öfter geprägt von Angst, Aggression und Gewalt, besonders in den Abend- und Nachtstunden. Gerade das Fahrpersonal ist solchen Situationen besonders ausgesetzt. Es steht im Dienst und muss im Ernstfall einschreiten und die Verantwortung übernehmen. Die Berichte aus der Praxis sind eindeutig. Mitarbeiter schildern immer wieder aggressive Gruppen, alkoholisierte oder berauschte Personen, massive Konflikte unter Fahrgästen und Situationen, die jederzeit eskalieren können. Sobald Fahrpersonal eingreifen muss, um Ordnung herzustellen, gerät es selber ins Visier. Beleidigungen, Drohungen und tätliche Angriffe gehören für das Personal längst zur Realität. Besonders weibliches Personal erlebt dabei immer wieder offene Respektlosigkeit und Missachtung. Ein besonders erschütterndes Beispiel war Anfang Februar der Tod eines 36-jährigen Zugbegleiters in RheinlandPfalz. Ein alleinerziehender Vater von zwei Kindern, der schlicht seinen Dienst tat und nach der Arbeit nicht mehr nach Hause kam, getötet bei einer Fahrscheinkontrolle. Deutlicher kann man kaum sehen, wie tief die Hemmschwelle zur Gewalt gesunken ist.
(Beifall AfD)
Und diese Verrohung trifft nicht nur das Fahrpersonal. Es trifft auch die Fahrgäste selbst. Allein im Jahr 2025 wurden 108 Fälle erfasst, in denen Menschen in den Gleisbereich gestoßen wurden. Dahinter stecken Schicksale, die fassungslos machen und tief betroffen zurücklassen wie zum Beispiel der Fall der 16-jährigen Liana Kassay in Friedland, der achtjährige Leo Stettin in Frankfurt oder die 16-jährigen Luca Ballmann und Frederik Wilke in Nürnberg. Sie alle wurden vor einfahrende Züge gestoßen. Wer das immer noch als bloße Einzelfälle abtut, verweigert sich der Realität.
(Beifall AfD)
Das ist keine zufällige Entwicklung. Seit 2015 sehen wir, wohin Kontrollverlust, falsche Nachsicht und fehlende Konsequenz führen. Der Respekt vor Fahrpersonal, Einsatzkräften und Amtspersonen schwindet. Der Staat wirkt immer öfter zögerlich statt entschlossen und die Folgen sind längst auch im öffentlichen Nahverkehr angekommen. Wer Recht und Ordnung nicht durchsetzt, straffällige Zuwanderer nicht konsequent abschiebt und bei Strafverfolgung und Urteilen zu oft Rücksicht auf Täter nimmt, trägt dafür die politische Verantwortung.
(Beifall AfD)
Videoüberwachung und Bodycams sind ein richtiger Ansatz. Sie können helfen, Täter zu identifizieren, Übergriffe zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Aber die Technik allein stellt noch keine Ordnung her. Die entscheidende Frage lautet doch: Was nutzt die beste Kamera, wenn Recht und Gesetz am Ende nicht konsequent und mit der nötigen Härte durchgesetzt werden? Der Rechtsstaat darf sich nicht der Gewalt anpassen, sondern Gewalt und Straftaten müssen endlich auf klare Grenzen stoßen. Notwendig hierfür ist genau das Gegenteil von dem, was Verkehrsminister Schnieder forderte – weniger Kontrollen, weniger Identitätskontrollen. Wir brauchen vielmehr eine sichtbare engmaschige Bestreifung durch Polizei und Sicherheitskräfte überall dort, wo Unsicherheit und Gewalt sich verdichten. Wir brauchen klare Sicherheitsstandards im Nahverkehr. Wir brauchen Schutz für Fahrpersonal und Fahrgäste sowie klare Rückendeckung für diejenigen, die jeden Tag für Ordnung und Sicherheit sorgen müssen. Und wir brauchen endlich Konsequenzen. Wer Fahrpersonal, Mitreisende oder Einsatzkräfte bedroht, angreift oder massiv stört, darf nicht einfach so weitermachen wie bisher. Hausverbote, Beförderungsausschlüsse, konsequente Strafverfolgung und, wo rechtlich möglich, auch ausländerrechtliche Maßnahmen müssen hier selbstverständlich sein.
(Beifall AfD)
Eines ist klar: Der tägliche Weg mit Bus und Bahn darf nicht zum Risiko werden, weder für die Fahrgäste noch für die Menschen, die dort ihren Dienst tun. Es ist die erste Pflicht des Staats, seine Bürger zu schützen. Genau daran entscheidet sich, ob Politik ihrer Verantwortung gerecht wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kramer. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, zuerst einmal herzlichen Dank an die BSW-Fraktion dafür, dass Sie dieses dringliche Thema heute hier zum Gegenstand der Aktuellen Stunde gemacht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es schon gehört, am 2. Februar dieses Jahres wurde ein Zugabteil, ein Ort des täglichen Lebens für viele Menschen, zum Schauplatz einer schrecklichen Gewalttat, die den Tod eines Zugbegleiters zur Folge hatte. Das ist kein Ereignis, das man einfach ad acta legen kann. Es ist ein Alarmzeichen, das wir nicht länger ignorieren dürfen. Meine Damen und Herren, auch hier in Thüringen ist die Realität der Beschäftigten der Bahn längst von Aggressionen geprägt. Bedrohungen, verbale und körperliche Angriffe sind längst kein Novum mehr, sie sind bitterer Alltag. Allein im vergangenen Jahr, 2025, gab es bundesweit über 3.000 Übergriffe auf das Bahnpersonal. Das ist ein massiver und besorgniserregender Anstieg. Und bereits ein Drittel der Bahnbelegschaft mit Kundenkontakt erwägt aufgrund eben dieser Sicherheitsbedenken einen Berufswechsel, ein Verlust der die Funktionsfähigkeit unseres gesamten ÖPNVs schlichtweg aushebeln würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen hier nicht nur von Lokführerinnen und Lokführern und von Zugbegleitpersonal, sondern auch von den Beschäftigten der Infopoints in den Reisezentren und auch vom Reinigungspersonal, die sich Tag für Tag um ihre körperliche Unversehrtheit sorgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst zum ständigen Begleiter bei Dienstantritt wird. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG – hat schon auf der Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr hier, in Erfurt, vor steigender Aggressivität gewarnt, doch notwendige Konsequenzen wurden bisher nicht ausreichend umgesetzt. Als SPD stehen wir an der Seite der Gewerkschaft sowie der Beschäftigten und unterstützen alle zentralen Forderungen gegenüber dem Bund, aber auch gegenüber dem Freistaat Thüringen. Bei uns im Freistaat bewähren sich Videoaufzeichnungen und Bodycams bereits. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Tickets müssen schnellstmöglich vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden, um konfliktgeladene Situationen zu vermeiden. Auch die Deeskalationstrainings und die Notfallknöpfe schaffen hier bereits mehr Sicherheit. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Technik und Training allein schützen nicht. Ziel sollte sein, Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen. Und hier ist natürlich Prävention das Stichwort. Wenn wir als Homo sapiens intersubjektiv klar machen, dass Respekt und Gewaltfreiheit die Normen im öffentlichen Raum sind, können wir den Teufelskreis aus Aggression, Eskalation und Angst auch durchbrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam mit der EVG fordern wir, dass die Doppelbesetzung zur Pflicht wird. Wir brauchen eine flächendeckende Präsenz von Sicherheitskräften an den Bahnhöfen und mehr Kapazitäten im Regionalverkehr. Sicherheit darf kein Kostenfaktor sein, der wegrationalisiert wird. Und als SPD gehen wir noch weiter. Wir fordern einen eigenständigen zentralen Objektschutz „Bahn“ innerhalb der Bundespolizei, in den die DB Sicherheit integriert wird, um die teils ineffizienten Doppelstrukturen zu durchbrechen. Wenn es dennoch zu Vorfällen kommen sollte, darf niemand alleingelassen werden. Seelsorge und psychologische Betreuung müssen unmittelbar und niedrigschwellig verfügbar sein. Nur ein Drittel der Vorfälle wird überhaupt zur Anzeige gebracht, weil sich die Betroffenen im Stich gelassen fühlen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf nicht sein. Wir müssen den Beschäftigten auch bei Strafanzeigen den Rücken stärken. Eine Uniform darf kein Zielkreuz für Gewalttäter sein. Wer Menschen angreift, die unser Gemeinwesen am Laufen halten, begeht ein besonderes Unrecht. Deshalb fordern wir als SPD eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs. Wir brauchen einen wirksamen Schutzparagrafen für Dienstleister im öffentlichen Raum und eine Mindeststrafe, die den Namen „Abschreckung“ dann auch verdient. Um die Sicherheit aller Mitarbeitenden und Reisenden gewährleisten zu können, brauchen wir bundesweit klare Regelungen und einen intensiven Austausch mit der EVG und den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, denn wir wollen nicht über sie, sondern mit ihnen entscheiden. Diese Menschen sind das Rückgrat unserer Mobilität. Sie sorgen dafür, dass die Thüringerinnen und Thüringer zur Arbeit kommen, dass die Kinder sicher in der Schule ankommen und die Verkehrswende gelingen kann. Wie viel ist uns ihre Unversehrtheit wert? Es ist unstrittig, dass die geforderten Maßnahmen mehr und vor allem gut bezahltes Personal benötigen, damit der personelle Mehraufwand zukünftig nicht zulasten der Mitarbeitenden läuft. Dass in den letzten Monaten 14.000 Polizeikräfte für eine politische Inszenierung an die Grenzen gestellt wurden, lässt unsere Züge und Bahnhöfe personell ausbluten. Die Sicherheitsdebatte darf nicht allein zulasten der Bahn gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wollen wir also ein Land sein, in dem man Mut braucht, um eine Fahrkarte zu kontrollieren, in dem das Tragen einer Uniform bedeutet, sich zur Zielscheibe zu machen? Als SPD-Fraktion sagen wir ganz klar: Nein! Sicherheit ist kein Privileg oder Luxusgut, sie ist das fundamentale Versprechen eines Staats an seine Bürger. Das sind wir den Beschäftigten und allen Reisenden schuldig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann hat sich Frau Staatssekretärin Starke für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Sehr eehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abge ord nete, sehr geehrte Gäste und Zuschauer, der töd liche Angriff auf einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn – wie wir gerade schon gehört haben – hat uns alle tief erschüttert. Ein Mensch, der lediglich seiner Arbeit nachgegangen ist, wurde Opfer eines feigen und brutalen Angriffs. Dieser Vorfall hat nicht nur die Öffentlichkeit, sondern uns alle wachgerüttelt – über die wachsende Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern, die tagtäglich unseren öffentlichen Verkehr am Laufen halten. Und es ist ein trauriger Fakt: Auch in Thüringen erleben Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter täglich Übergriffe. Erst diesen Monat wurde eine Zugbegleiterin am Bahnhof Grim menthal von einem alkoholisierten Mann attackiert. Auch sie hatte lediglich das Richtige getan, nämlich den Zutritt dieses Mannes in die Regionalbahn verhindert, um die anderen Fahrgäste zu schützen. Glücklicherweise konnte der Täter schnell gefasst werden und der Vorfall ging glimpflich aus. Doch das darf uns nicht beruhigen, denn jede Gewalt, jede Belästigung und jedes Wort der Respektlosigkeit ist eines zu viel.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir haben es heute auch in der Zeitung gelesen, die Zahlen der EVG haben wir heute schon gehört. Denn wir müssen uns an dieser Stelle ganz klar fragen: Wie schützen wir diejenigen, die täglich dafür sorgen, dass unser öffentlicher Verkehr am Laufen bleibt? Denn jeder Übergriff auf diese Menschen ist eben auch ein Angriff auf das Vertrauen unseres gesamten Verkehrssystems. Die Menschen, die im öffentlichen Verkehr arbeiten, müssen sicher und ohne Angst ihre Aufgaben erledigen können. Das ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern eben auch der Attraktivität des Berufs an sich. Wer den öffentlichen Verkehr stärken, wer neue Fachkräfte für diese gesellschaftlich wichtigen Berufe gewinnen möchte, muss diesen Menschen ein sicheres Arbeitsumfeld liefern, und das ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und den Verkehrsunternehmen. Wir in Thüringen gehen schon voran und haben bereits 2024 gehandelt. Damals, als sich die Sicherheitslage auf der Strecke zwischen Erfurt, Suhl und Meiningen zuspitzte, haben wir uns mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Sicherheitsbehörden sowie der Bundespolizei zusammengesetzt und direkt Maßnahmen etabliert, unter anderem den Einsatz von zusätzlichen Sicherheitsteams, die zunächst auf den besonders belasteten Strecken eingesetzt wurden, dann aber tatsächlich auf 80 Prozent aller Leistungen in Thüringen ausgeweitet worden sind. Die Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Sicherheitsbehörden wurde verstärkt, besonders auch im Bereich des Datenaustauschs, dass tatsächlich auch entsprechend reagiert werden kann. Und es wurde eine Sicherheitsarbeitsgruppe eingerichtet, die ad hoc reagiert, sollten sich Sicherheitslagen abzeichnen. Diese Maßnahmen stehen eben nicht nur auf irgendeinem Papier, sondern sie wurden in die Tat umgesetzt und auch entsprechend vom Land finanziert. Wir gehen in Thüringen auch noch einen Schritt weiter: In den kommenden Verkehrsverträgen wird eine verbindliche Quote von 10 Prozent Sicherheitspersonal festgeschrieben. Weiterhin steht unser Verkehrsminister Schütz auch im direkten Austausch mit der EVG. Es ist ein Runder Tisch zum Thema „Sicherheit“ geplant, welcher zweimal im Jahr tagen wird. Das heißt, auch hier sind wir bereits in einer Vorreiterrolle unterwegs und reden nicht nur, sondern handeln direkt. Aber es ist eben nicht nur ein Landes-, sondern auch ein Bundesthema. Das heißt, die Bundespolizei trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf den Bahnhöfen und Bahnhalten der Deutschen Bahn. Sie muss bei dieser wichtigen Aufgabe stärker unterstützt werden. Es braucht mehr Personal und es braucht auch eine klare Priorisierung der Einsätze, denn es darf eben nicht zum Zufall werden, wo denn gerade das Sicherheitspersonal vorhanden ist oder eben nicht. Ein weiterer Fokus liegt auf der technischen Ausstattung. Wir reden über Videoüberwachung, die an den Bahnhöfen gestärkt werden muss. Wir reden aber auch über moderne Technologien, die sogenannten Angriffs-/Aggressionserkennungssysteme, die gefährliche Situationen, bevor sie entstehen, analysieren können. Das ist der digitale Wandel, der hier entsprechend Einzug halten muss. Das heißt, Bund und Länder müssen hier klar zusammenarbeiten. Das sehen wir auch schon. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt, im März, wurde diese Thematik auf die Agenda gehoben und klar gefordert, dass wir Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in den Zügen und Bahnhöfen ergreifen. Die Verkehrsministerkonferenz, auf der sich gerade der Minister befindet, hat auch eine Reihe von Initiativen gestartet, unter anderem eine bundesweite Sensibilisierungskampagne für mehr Respekt gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Verkehr, einen besseren strafrechtlichen Schutz für die Mitarbeitenden, einheitliche Regelungen für Waffenund Messerverbote und – wie eben schon gesagt – Technologien, moderne Videoüberwachungssysteme, die KI-gestützt sind, um Auswertungen ad hoc durchführen zu können. Eine ganz besonders wichtige Aufgabe, die auch unserem Minister wichtig ist, sind digitale Fahrausweise, die vielleicht den Vorfall im Februar hätten verhindern können. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren öffentlichen Verkehr. Thüringen wird sich im Rahmen dieser Entwicklung, auch gemeinschaftlich mit den Ländern, weiterhin aktiv halten.
(Beifall BSW)
Neben dem Bund, neben dem Land sind natürlich auch die Verkehrsunternehmen entsprechend in der Pflicht. Bodycams – das haben wir gerade auch schon gehört –, stille Notrufsysteme wie der sogenannte Prio-Ruf sind entsprechende Maßnahmen, die die Verkehrsunternehmen selbst umsetzen müssen, sowie auch interne Präventionsmaßnahmen. Wir sehen, dass die Unternehmen in Thüringen durchaus schon einige dieser Maßnahmen umgesetzt haben, aber sie sind noch nicht überall Standard. Und das ist auch etwas, was wir als Land verfolgen, dass das bei allen Unternehmen zukünftig zum Standard wird. Denn schlussendlich ist Sicherheit an der Stelle kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für gute Mobilitätsangebote, für gesellschaftliche Teilhabe und für ein gut organisiertes öffentliches Leben. Wir sind dafür zuständig, dass diesen Menschen Respekt entgegengebracht wird. Wir tragen alle gemeinschaftlich diese Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Den Schutz des Zugbegleitpersonals und der Reisenden stärken – Konsequenzen aus dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und den Risiken auch für Thüringer Bahnstrecken ziehen“
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3151 Und bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch die Besuchergruppe des Abgeordneten Schard aus dem Kyffhäuserkreis begrüßen und die Jugendlichen des Bildungszentrums Handel und Dienstleistungen in Erfurt. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile Abgeordneten Tiesler für die Fraktion der CDU das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, liebe Zuschauer, die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ohne Zweifel eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Doch es ist eben nicht nur das. Mit der Ausbreitung des Wolfs sind erhebliche Konflikte im ländlichen Raum entstanden – Konflikte, die wir als Politik ernst nehmen müssen. Denn hinter jeder Statistik stehen konkrete Schicksale: Weidetierhalter, deren Tiere trotz umfangreicher Herdenschutzmaßnahmen gerissen werden, Menschen, die mit großem Engagement und mit viel Herzblut ihre Herden aufziehen und die erleben müssen, wie diese innerhalb kürzester Zeit schwere Schäden erleiden. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, das ist auch eine erhebliche emotionale Belastung. Allein seit Jahresbeginn wurden in Thüringen bis Anfang März neun Pferde, fünf Rinder und sechs Schafe durch Wölfe getötet und ein weiteres Pferd verletzt. Das ist keine Entwicklung, die wir ignorieren können. Und genau deshalb brauchen wir eine Balance zwischen dem Schutz des Wolfs und dem Schutz unserer Weidetiere. Meine Damen und Herren, der Bundestag hat den Wolf bereits in das Jagdrecht aufgenommen. Nun liegt es am Bundesrat, diesem Schritt wohl am Freitag in dieser Woche zuzustimmen. Damit wird der Weg frei für mehr Handlungssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Wir haben diese Aktuelle Stunde deswegen beantragt, um zu zeigen, Politik darf nicht nur reden, sondern sie muss handeln. Meine Damen und Herren, der Wolf ist längst ein zentrales Problem für die Weidetierhaltung geworden. Und zur Ehrlichkeit gehört auch, einfache politische Forderungen helfen hier nicht weiter. So wurde bereits vor knapp zwei Jahren von der AfD gefordert, den Wolf sofort in das Jagdgesetz aufzunehmen. Das hätte damals jedoch keinen Fortschritt gebracht, im Gegenteil,
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Sie ha-
ben es ja auch abgelehnt!) aufgrund der damaligen Rechtslage wäre für die Entnahme weiterhin eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, zusätzlich zum Jagdrecht. Das Verfahren wäre also nicht einfacher, sondern deutlich aufwendiger geworden. Unser Weg war deshalb klar formuliert: kein Schnellschuss, sondern ein rechtlich tragfähiger Ansatz, ein Weg über die europäische Ebene, das Bundesrecht, und nun konsequenterweise fortgeführt in Thüringen.
(Beifall CDU, BSW)
Was bedeutet die neue Rechtslage konkret? Künftig kann der Wolf bei einem günstigen Erhaltungszustand auf Grundlage regionaler Managementpläne bejagt werden. Das ist ein echter Fortschritt. Die Entnahme wird praktikabler und rechtssicherer. Problemwölfe können schneller entnommen werden. Verfahren werden deutlich beschleunigt. Und vor allem gilt, wenn ein Wolf funktionierende Herdenschutzmaßnahmen überwindet, muss eine Entnahme möglich sein. Das ist praktische Vernunft. Gleichzeitig nehmen wir aber auch die Bedenken aus dem Naturschutz ernst. Es wird, unter anderem aktuell vom NABU, darauf hingewiesen, dass Eingriffe in Rudelstrukturen auch unerwünschte Effekte haben können. Diese Aspekte müssen natürlich berücksichtigt werden. Aber ebenso klar ist, in Thüringen geht es gerade nicht um eine flächendeckende Bejagung der Wölfe, sondern es geht um eine gezielte Entnahme der Problemwölfe, also von Tieren, die wiederholt erhebliche Schäden verursachen. Und genau diese Maßnahmen können künftig schneller und rechtssicherer möglich sein. Für Thüringen bedeutet das, wir werden die Jagdzeitenverordnung zügig anpassen und damit die neue Rechtslage umsetzen. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Behörden, für die Jäger und für betroffene Tierhalter. Wir lösen auch praktische Probleme. Nach Verkehrsunfällen zum Beispiel kann ein verletzter Wolf jetzt ohne rechtliche Unsicherheiten erlöst werden. Das wird zukünftig eben unbürokratisch möglich sein. Meine Damen und Herren, die Weidetierhaltung ist unverzichtbar für unsere Kulturlandschaft, für die Biodiversität, für den Hochwasserschutz. Wer sie erhalten will, muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, und dazu gehört auch ein realistischer Umgang mit dem Wolf. Gleichzeitig ist klar, wir werden uns auf diesem Schritt nicht ausruhen. Wir werden uns auch mit weiteren Herausforderungen im Wildtiermanagement befassen; vom Goldschakal über den Biber bis hin zu Schwarzwild, Muffelwild und – wie im letzten Plenum oder im vorletzten – der Waschbär. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Aufgaben pragmatisch und lösungsorientiert angehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die CDU versucht heute, ein komplexes Thema auf eine einfache Formel zu bringen: mehr Abschüsse gleich weniger Probleme. Das klingt eingängig, ist aber schlicht falsch, denn was hier vorgelegt wird, ist kein Beitrag zur Lösung, sondern ein Beitrag zur Eskalation der Debatte. Die CDU führt einzelne Risszahlen an: neun Pferde, fünf Rinder, sechs Schafe. Ja, jeder einzelne Fall ist ernst zu nehmen, aber was im Begründungstext fehlt, ist entscheidend. Es wird nicht einmal erwähnt, ob in diesen Fällen ausreichende und zumutbare Herdenschutzmaßnahmen vorhanden waren. Aber genau darauf kommt es an. Meine Damen und Herren, die Gesetzesänderung auf Bundesebene bringt keinen Gewinn für das Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf, und sie trägt nicht zur Befriedung der Debatte bei, im Gegenteil, hier werden weitreichende Abschussmöglichkeiten geschaffen, sogar ohne vorherige Schäden. Das ist kein zielgerichtetes Management. Besonders problematisch ist, dass künftig die Jagd auf den Wolf pauschal vom 1. Juli bis zum 31. Oktober möglich sein soll. Meine Damen und Herren, wir reden in Thüringen von rund 25 bis 30 Wölfen – 25 bis 30. Wie kann man bei dieser Größenordnung ernsthaft von einem günstigen Erhaltungszustand sprechen?
(Beifall Die Linke)
Das ist nicht nur fachlich fragwürdig, das ist politisch verantwortungslos. Und es geht noch weiter. Im Schadenfall soll in einem Umkreis von 20 Kilometern innerhalb von sechs Wochen ein Wolf geschossen werden können, und zwar ohne eindeutige Zuordnung. Das heißt im Klartext, nicht der verursachende Wolf wird entnommen, sondern irgendein Wolf, wahllos, undifferenziert. Das ist kein gezieltes Handeln, das ist Symbolpolitik auf Kosten des Artenschutzes. Und der NABU hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, in vielen Regionen ist der Wolfbestand so gering, dass eine solche Praxis sogar zum lokalen Verschwinden führen kann. Das wäre nicht nur ökologisch fatal, sondern würde auch gegen europäisches Recht verstoßen, insbesondere gegen die FFH-Richtlinie, wie der Europäische Gerichtshof klargestellt hat. Meine Damen und Herren, während hier im Parlament solche Forderungen aufgestellt werden, sehen wir draußen im Land die Folgen dieser aufgeheizten Stimmung. Am Wochenende wurde bei Großbreitenbach ein Wolf tot aufgefunden. Die Todesursache wird noch untersucht. Doch es gibt Hinweise, dass er illegal getötet worden sein könnte.
(Zwischenruf Abg. Tiesler, CDU: Deswegen
braucht es rechtliche Regelungen!) Das ist kein isoliertes Ereignis, das ist das Ergebnis einer Debatte, die den Wolf zum Problem erklärt, statt Lösungen zu fördern. Dabei liegt die Lösung längst auf dem Tisch. Präventiver Herdenschutz wirkt. Das sagen nicht nur die Naturschutzverbände, das zeigen zahlreiche praktische Erfahrungen. Zäune, Herdenschutzhunde, angepasste Bewirtschaftung, das sind die Instrumente, die funktionieren. Effektiven Herdenschutz gibt es nur durch präventive Herdenschutzmaßnahmen, nicht durch Abschussdebatten. Die Entnahme einzelner problematischer Tiere ist bereits heute möglich und dafür braucht es keine Aufnahme in das Jagdrecht. Und ein letzter Punkt: Wenn man sich den Antrag der CDU genau anschaut, dann wird nicht allein der Wolf betrachtet, sondern dieser wird in eine Reihe mit weiteren sogenannten problembehafteten Arten gestellt. Zitat: „Darüber hinaus gilt es, invasive und problembehaftete Arten stärker in den Fokus der Jagdpolitik zu nehmen […].“ Also heute der Wolf, morgen Biber, Fischotter, Kormoran? Wo soll das eigentlich enden? Der Eindruck drängt sich auf, wenn es Konflikte mit problembehafteten Arten gibt, dann lautet die Antwort der CDU offenbar: Alle abschießen. Meine Damen und Herren, das ist doch kein verantwortungsvolles Wildtiermanagement, das ist eine gefährliche Verrohung der Debatte.
(Beifall Die Linke)
Ganz ehrlich: Bei solch einer Herangehensweise muss man sich schon fragen, ob hier noch mit der nötigen Sachlichkeit gearbeitet wird. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat mir Kollege Thomas meine ganze Rede verhagelt. Ich verstehe die Reaktion von den Linken überhaupt nicht. Wir hatten eine sehr intensive Befassung im Ausschuss in einem Anhörungsverfahren, klar, unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen: Es war doch so schön ohne Wolf hier, in Thüringen – alle abschießen. Die anderen sagen: Nein, jeder Wolf, der hier reinkommt, ist herzlich willkommen, und der wird nicht bejagt. Was aber, glaube ich, klar geworden ist, dass wir hier ein Riesenproblem haben. Und die Forderung der Umweltverbände, denen ich ja eigentlich sehr nahestehe, so nach dem Motto, die Landwirte mögen sich doch dann einfach mal schützen vor dem Wolf, geht vielleicht bei den Schafen gerade noch so. Aber wir haben es vorhin gehört – Rinder und Pferde, extensive Haltung, die kann man nicht vor den Wölfen schützen. Das geht einfach nicht. Und man merkt, wie der Wolf hier im Prinzip anders reagiert. Er geht nicht mehr an die Schafe ran, weil die Hunde und die Zäune doch eine Barriere darstellen, vergreift sich aber jetzt an größeren Tieren. Es war also klar, dass die Meinungen auseinandergehen. Und, Herr Thomas, wenn man die Weidehaltung im Thüringer Wald kennt und weiß, dass Tiere dann so reagieren, große Tiere, die dann in Panik verfallen und nachher auf die Straße rennen, ich mag mir gar nicht ausmalen, was da passieren kann, wenn dann die Autos mit hoher Geschwindigkeit kommen. Das kann man jetzt nicht mit der Schafhaltung vergleichen, sondern hier steht viel mehr auf dem Spiel. Deshalb gab es aus meiner Sicht – das stand ursprünglich in meiner Rede drin – eine große Übereinkunft hier im Haus, dass es eine Regulierung geben muss. Man kann da nicht einfach so tun, als ob das jetzt die Natur selber regelt, sondern wir brauchen hier eine Regulierung. Das war aus meiner Sicht wirklich Konsens. Dass die CDU jetzt auch noch die anderen Beutegreifer mit hier reinnimmt, ist doch völlig normal. Ich bin politisch in Ostthüringen unterwegs. Da gibt es jetzt das erste Rudel, aber da hat der Goldschakal sehr große Schäden angerichtet. Also Tiere, an die der Fuchs nicht rangeht, werden vom Goldschakal gerissen und in gar nicht so geringer Zahl. Herr Thomas, Sie waren dabei, als wir bei den Anglern und Fischern waren, was der Fischotter und der Kormoran, was die für Schäden anrichten, bis dahin, dass da komplette Gewässer leer gefischt werden. Auch das ist eine Katastrophe für das Ökosystem. Also insofern aus meiner Sicht ein herzlicher Dank dafür, dass die CDU in diesem Antrag auch die anderen Beutegreifer hier mit aufgenommen hat, weil das ganz wichtig ist, dass wir nicht immer nur den Wolf im Fokus haben. Ich weiß – und das war ja auch Ergebnis unserer Ausschussberatung –, dass auch der Minister diese anderen Tierarten im Fokus hat und hier natürlich auch reagiert werden muss. Ich gehe davon aus, dass Herr Kummer dann als Minister, so, wie wir das kennen, sehr ausführlich darlegen wird, wie die Genese gewesen ist von der EU über den Bund – es steht ja noch eine wichtige Entscheidung an – und dann zum Handlungsbedarf, den wir hier, im Haus, haben. Ich freue mich schon darauf. Herr Thomas, hier geht es überhaupt nicht darum, dass wir jetzt auf alle Tiere schießen, die da vielleicht neu dazugekommen oder in übergroßer Zahl vorhanden sind, sondern wir haben doch auch versprochen: Es braucht die Wölfe, wir müssen mit den Konsequenzen umgehen. Ich weiß noch, wie ich auch jemand von denen war, die gesagt haben: Toll, dass der Wolf da ist, der kann ja dann im Wald die verletzten Tiere, die der Jäger nicht richtig geschossen hat, leicht fangen, er kann dafür sorgen, dass nicht so viel Verbissschäden im Wald vorhanden sind. Aber was erleben wir jetzt? Wir erleben große Zusammenballungen von Tieren als Reaktion auf den Wolf. Wir erleben Muffelherden, die unglaublich größer sind, als das, was natürlich eigentlich vorkommt. Wir haben in Ostthüringen Herden mit 400 Mufflons. Wenn die abends auf die Felder einfallen, dann entstehen so große Schäden, dass das für den Landwirt nicht mehr lustig ist. Das Gleiche habe ich mir berichten lassen von Wildschweinhorden, die so große Dimensionen annehmen, um sich vor den Wölfen zu schützen, dass auch die große Schäden in den Wäldern anrichten. Also tun wir doch nicht so, als ob das alles sehr schön ist, was mit dem Wolf in Verbindung steht, sondern dass wir auf die Dinge, die damit im Zusammenhang stehen, auch adäquat reagieren müssen. Ich freue mich auf den Vortrag von Herrn Kummer. Ich weiß, dass das Ministerium gut unterwegs ist. Wir als Koalition haben das seit einem halben Jahr sehr intensiv beraten, hatten eine gute Ausschussberatung, eine gute Anhörung. Ich glaube, dass die Koalition und die Landesregierung hier die richtigen Konsequenzen ziehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Aktuelle Stunde der CDU trägt die Überschrift „Wolf“, geht dann aber auf weitere Tierarten wie den Biber, den Kormoran oder den Waschbär über, um schließlich ein Umgangsgesamtkonzept zu fordern. Das ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Erstens, weil es sich bei den genannten Tieren um einheimische, um wieder angesiedelte, um wieder ausgebreitete oder invasive Arten handelt, und weil es schlicht unwissenschaftlich ist, die in einen Topf zu werfen, auch wegen des Schutzstatus.
(Beifall AfD)
Zweitens ist es schon mehr als verwunderlich, wenn eine Fraktion, die Regierungsfraktion ist und die den Ministerpräsidenten stellt, eine Aktuelle Stunde mit Forderungen einbringt, die der Bundesrat diesen Freitag als Änderung des Jagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes auf der Tagesordnung hat, und die die Landesregierung ohne Tamtam umsetzen kann. Es wirkt, als habe man in der CDU verzweifelt festgestellt, dass man in der Umweltpolitik ganz schwach aufgestellt ist, und nutzt jetzt so eine Aktuelle Stunde, um Aktionismus vorzutäuschen.
(Beifall AfD)
Drittens, es hat in den letzten Monaten für die CDU mehrfach die Möglichkeit gegeben, umweltpolitisch etwas in Bewegung zu setzen. Ich erinnere an unseren Antrag zum Schutz der Fischfauna, den Sie abgelehnt haben, um dann einen in etwa gleichlautenden späteren Antrag einzubringen, und den dann anzunehmen. Ebenfalls abgelehnt haben Sie unseren Antrag zum Waschbär. Jetzt fordern Sie das, was wir in unserem Antrag vor ein paar Wochen hatten.
(Beifall AfD)
Kommen wir zunächst zum Wolf. Auf Bundesebene wird der Weg gerade frei gemacht, das haben wir schon gehört. Thüringen ist gefordert, das zügig in Landesrecht umzusetzen. Wenn Sie dann aber in Ihrer Aktuellen Stunde schreiben, dass es Zeit wird, dass in Thüringen ein Wolfsmanagement aufgelegt wird und die bundesrechtlichen Möglichkeiten umgehend Anwendung finden, wirft das die Frage auf, ob Sie mit der Landesregierung nicht reden oder ob das Umweltministerium nicht liefern will. Denn dass der Bestand des Wolfs reguliert werden muss, um die Weidetierhaltung, aber auch die Gehegewildhaltung zu schützen, wurde oft genug erzählt. Jetzt zählen Taten, zumal sich die Wolfsrisse 2025 gegenüber 2024 mehr als verdoppelt haben. Interessant ist jedoch in Ihrem Text der Verweis auf die Anhörung zur Schafhaltung, denn es war ein SB-Antrag der AfD.
(Beifall AfD)
Weiter im Text. Sie erwähnen zwar die europäische Population des Wolfs, aber Ihre Aktuelle Stunde lässt Maßnahmen aus, die da helfen könnten, um Naturschutz und Tierhaltung auszugleichen, etwa eine landeseigene Zertifizierungsstelle für Herdenschutzhunde, die Zulassung für Thüringer Verbände in der Thüringer Richtlinie „Wolf und Luchs“, praktikablere Bedingungen bei der Entnahme von Hybriden, aber auch beim Ausgleich von Schäden in der Gehegewildhaltung und natürlich eine bürokratiearme Übernahme des Wolfs in das Bundesund Landesrecht. Kommen wir nun zum Kormoran. Hier wurde vom Ministerium eine novellierte Verordnung angekündigt, die dann doch einige Zeit in Anspruch genommen hat. Wie gut sich die Novelle auswirken wird, werden wir sehen. Was aber schon feststeht, ist, dass die Schäden, die im Haushalt zur Begleichung von Schäden in der Aquakultur stehen, also die Mittel, die im Haushalt stehen, nicht reichen werden. Denn laut Antwort auf meine Kleine Anfrage 8/1786 sind letztes Jahr 590.000 Euro Schäden anerkannt worden. In den Jahren 2026 und 2027 steht etwa die Hälfte drin. Auch beim Biber wurde lange etwas angekündigt, nämlich eine Richtlinie. Hieß es auf meine Kleine Anfrage 8/1495 noch, die wird im I. Quartal 2026 veröffentlicht, konnte das Ministerium in der letzten Umweltausschusssitzung im öffentlichen Sitzungsteil keinen Termin mehr bekannt geben. Dann nennen Sie den Fischotter. Ja, auch der kann zum Problem werden, ist aber streng geschützt und deswegen darf er nicht bejagt werden. Das Ministerium sagt dazu, wieder auf mein Anfragen, dass es keine Verordnung plane und auch keine genetische Erfassung – wie in Bayern übrigens üblich. Wie Sie sehen, verehrte Damen und Herren, es gäbe noch reichlich in der Landesregierung zu tun. Natürlich kann und sollte das Parlament hier Ideen setzen und man kann auch den Weg der Aktuellen Stunde nutzen, um etwas umzusetzen, aber diese Aktuelle Stunde sollte bitte glaubwürdig sein, und das ist Ihre Initiative, liebe CDU, einfach nicht. Sie ist inhaltlich kritikwürdig, lückenhaft und im Kontext Ihres bisherigen ablehnenden Abstimmungsverhaltens gegenüber unseren Anträgen zur Thematik einfach geheuchelt.
(Beifall AfD)
Über allem schwebt über Ihnen, wie ein Damoklesschwert der Wählergunst, Ihr Errichtungsgesetz zur Landesforstanstalt und die Motivierung der Windindustrie im Wald als Maßnahme gegen die Umwelt, gegen den Wald.
(Beifall AfD)
Bevor Sie aber demnächst auf die Idee kommen, eine Aktuelle Stunde zum Insektenschutz oder zum Bienenschutz zu machen, weil die AfD als ihr Ideengeber dazu schon aktiv geworden ist,
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Frau
Hoffmann, das ist aber nicht sachlich!) stimmen Sie der Glaubwürdigkeit halber einfach unserem Antrag zu, der diesen Freitag auf der Tagesordnung ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kalthoff für die Fraktion der SPD.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sagen Sie
aber nicht, dass Sie neben Windrädern und dem Wolf spazieren gehen!)
(Heiterkeit AfD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Schön, dass Sie noch lachen können, das freut mich immer sehr. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream. Wir unterhalten uns heute wieder einmal über den Wolf in dieser Aktuellen Stunde. Vieles ist schon gesagt worden. Auch der Weg, der bisher beschritten worden ist, den ich auch für relativ vernünftig halte. Wir haben dazu auch eine Petition gehabt, wo wir Betroffene hatten, die das eindrucksvoll geschildert haben, wie sich das dann – ich sage mal – vor Ort auch gestaltet. Aber ganz so einfach ist das auch nicht, zu sagen, Problemwölfe zum Abschuss freigeben und Feuer frei. Das ist eine Abwägung, die getroffen werden muss. Denn entnimmt man einen Wolf zu früh und auch gerade einen Leitwolf, hat das Folgen für das ganze Rudel, und unkontrollierte Folgen für das unmittelbare Umfeld. Denn Jagderfahrung ist beim Wolf eine wichtige Erfahrung. Lernt der Wolf das nicht, endet das in einem unsäglichen Fressdruck. Die Jungtiere jagen unkontrolliert, sorgen für noch mehr Schäden und der Druck auf Weidetiere steigt. Das ist etwas, das man – ich sage mal – bei der ganzen Bewertung, bei der Verordnung immer mit im Blick haben muss: Was ist der richtige Mix zwischen Herdenschutz, aber auch Natur- und Umweltschutz und dem Erhalt des Wolfs? Denn niemandem geht es darum, den Wolf wieder auszurotten und dafür zu sorgen, dass es keine Wölfe mehr in Thüringen gibt. Ich habe das Gefühl, dass die Debatten der letzten Monate auch das gezeigt haben. Deswegen, tut mir leid, Frau Muhsal, wir gehen nicht mit Wölfen zusammen spazieren, sondern wir müssen tatsächlich einen Weg des Umgangs finden. Thüringen hat einiges getan, was das Wolfsmanagement betrifft. Es gibt Maßnahmen. Aber auch der Wolf hat gezeigt, dass er ein sehr anpassungsfähiges Tier ist. Ein Tier, was über zwei Meter hohe Zäune überwinden kann, Verhalten – ich sage mal – auch weitergeben kann und das kann man halt nicht beiseitelegen. Herdenschutz ist wichtig, und da geht es, wie wir auch gelesen haben, wie es auch in der Einführung ist, mittlerweile nicht nur um Schafherden, sondern tatsächlich auch um wirklich große Tiere. Aber gerade die Schaf- und Ziegenhalter erfüllen auch eine wichtige Funktion des Naturschutzes in unserem Freistaat und müssen deswegen ernst genommen werden. Da gibt es neben dem, dass man eine Verordnung zum Abschuss des Wolfs erlassen muss, auch noch viele Randthemen, die weiter beleuchtet werden müssen. Das ist tatsächlich: Wie funktionieren auch andere Schutzmaßnahmen? Wie können wir unterstützen? Wie können wir Bedingungen erleichtern? Thüringen hat da gute Schritte auf den Weg gebracht, das kam auch in der Anhörung raus, aber wir sind da noch nicht am Ende. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Aufzählung weiterer Arten am Ende Ihrer Aktuellen Stunde – viele von Ihnen kennen meine Meinung dazu, man muss es separat beleuchten, Art für Art, und dann auch ähnlich gründlich machen, wie wir das jetzt auch in den Diskussionen in den vergangenen Monaten beim Wolf gemacht haben: kein Schnellschuss, sondern konzentriert und ordentlich. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kummer.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland ist verurteilt worden wegen des Verstoßes gegen die Flora-FaunaHabitat-Richtlinie, verurteilt, weil die Flächen der Berg- und Flachlandmähwiesen sich in den letzten Jahren deutlich reduziert haben, obwohl es sich hier um geschützte Lebensraumtypen handelt. Warum beginne ich damit? Diese Mähwiesen dienen vor allem einem: landwirtschaftliche Nutztiere, die wir für unsere Ernährung brauchen, mit Futter zu versorgen, vor allem im Winter. Wenn ich aber diese Tiere nicht mehr habe, macht es eigentlich auch keinen Sinn mehr, diese Wiesen zu bewirtschaften. Deshalb gehen dann die Flächen dieser Wiesen zurück. Wenn man sich die Entwicklung von Viehbesatz in Thüringen anguckt, wo wir inzwischen bei nur noch 0,3 Großvieheinheiten pro Hektar sind, ein bis zwei Großvieheinheiten pro Hektar wären wünschenswert, dann macht das ein Stück weit deutlich, welche schwierige Entwicklung die Landwirtschaft in Thüringen hinter sich hat. Jetzt ist für den Verlust von Weidetierhaltung und von Nutztieren, die Gras fressen oder Silage, nicht allein der Wolf verantwortlich. Da sind viele Gründe zu nennen. Aber vielleicht ist in einer für einen Berufsstand sowieso schon sehr angespannten Lage jede weitere Belastung ein Grund zu entscheiden, die Tierhaltung aufzugeben. Und das hat eben nicht nur wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, sondern es hat auch naturschutzfachliche Folgen, da bin ich wieder bei den Mähwiesen. Wenn ich mir ansehe, wie die Situation zu unserem Regierungsbeginn war, muss ich feststellen, dass dort, wenn ein Wolf sich problematisch verhalten hat, und das ist bis jetzt noch aktuelles Recht, es ausgesprochen schwierig war, gegen ihn vorzugehen, dass wir Rechtsprechung hatten, die es fast unmöglich machte, einen Problemwolf abzuschießen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wolfbestände haben wir uns sehr genau angeguckt, wie denn die Beurteilung des Bundesamts für Naturschutz für den aktuellen Wolfbestand in Deutschland und in den zugehörigen Populationen aussieht. Ich will dazu sagen, eigentlich haben wir es mit einer zentraleuropäischen Flachlandpopulation zu tun, die nie gefährdet war. Allerdings war der Wolf in Deutschland ausgerottet. Wölfe legen aber auch weite Strecken am Tag zurück. Deshalb ist die Frage, in welche Populationen ich den Wolf aufteile, sicherlich eine, bei der man wissenschaftlich sehr in die Tiefe gehen kann. Fakt ist eins, Herr Thomas, in Thüringen können wir weder einen Einfluss auf einen günstigen noch einen ungünstigen Erhaltungszustand nehmen, weil es in Thüringen keine Population gibt. Die Thüringer Wölfe sind Bestandteile der kontinentalen Population. Wir haben ab und zu auch mal einen aus der alpinen Population hier. Da sieht man also, dass die die Grenzen, die ihnen vom Menschen zugeordnet werden, nicht einhalten. Vor dem Hintergrund müssen wir also über den Gesamtkomplex reden. Das macht auch der Bund. Wir haben im letzten Jahr das Bundesamt für Naturschutz darauf hingewiesen, dass ihre geplante Meldung eines ungünstigen Erhaltungszustands für die kontinentale Population auf alten Daten basiert, die nicht mehr zeitgemäß sind. Daraufhin hat das Bundesamt für Naturschutz eine Korrektur vorgenommen und hat erst mal einen unbekannten Erhaltungszustand gemeldet. Die Länder haben sich mit dem Bund auf eine neue Erfassung verständigt. Aufgrund aktueller Daten konnte dann der günstige Erhaltungszustand festgestellt werden, was dann am Ende die Änderung des Bundesjagdrechts erst ermöglicht hat. Diese Änderung des Bundesjagdrechts wird am Freitag dann abgeschlossen durch die entsprechende Entscheidung des Bundesrats. Ich gehe davon aus, so sind zumindest die Signale, dass der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf am Ende Bestand haben wird und wir dann in die Umsetzung in Thüringen gehen können. Was erwartet uns jetzt bei der Umsetzung? Auf der einen Seite brauchen wir den Wolf nicht ins Jagdrecht aufnehmen, also nicht in unser Jagdgesetz. Das ist nicht nötig. Wir müssen den Wolf in die Jagdzeitenverordnung aufnehmen. Das werden wir unmittelbar nach dem Freitag auf den Weg bringen. Da gibt es auch das Zustimmungserfordernis im zuständigen Fachausschuss des Thüringer Landtags, das heißt, die Abgeordneten werden sich auch mit dieser Frage beschäftigen. Ich hoffe, dass wir das dann bis zum Jahresende geschafft haben. Das hat aber auch keine Auswirkungen, weil wir in Thüringen – die Zahl ist vorhin schon genannt worden – mit relativ wenig Wölfen in einer Situation sind, wofür das Bundesrecht eine normale Bewirtschaftung des Bestands nicht vorsieht. Diese Bewirtschaftung des Bestands, um sicherzustellen, dass der Zuwachs entnommen wird, werden wir in den Bundesländern haben wie Niedersachsen, Brandenburg, wo die Wolfsbestände wesentlich höher sind. Es gibt aber im Bundesgesetz zwei andere Passagen, die für Thüringen von erheblicher Bedeutung sind, und das ohne Bindung an eine Jagdzeit. Das ist auf der einen Seite die Frage der Entnahme von Problemwölfen und das ist auf der anderen Seite die Frage des Schutzes von bestimmten Formen der Weidetierhaltung. Und hier bin ich wieder bei dem Punkt – Herr Thomas hat vorhin angesprochen, das Wichtigste ist doch der Herdenschutz, und wenn man den realisiert, gibt es eigentlich keine Probleme mit den Wölfen –: Ein Problemwolf ist ein Wolf, der mehrfach den sicheren Herdenschutz überwunden hat. Der sichere Herdenschutz ist aber nur für die Schaf- und Ziegenhaltung definiert. Das heißt, nur dort habe ich Zaunhöhenvorgaben, nur dort habe ich Vorgaben wie Herdenschutzhunde. Das habe ich im Bereich der Rinderund Pferdehaltung nicht, und das nicht ohne Grund. Wenn Sie sich die großen Pferdeherden und Rinderherden, die wir zum Beispiel in der Thüringeti haben, ansehen, gibt es keine Möglichkeit, die auf irgendeine Art und Weise wolfssicher einzuzäunen. Als man den sicheren Herdenschutz definiert hat, sind all die, die sich sicher waren, das ist dann ausreichend, auch davon ausgegangen, dass der Wolf sich gar nicht an ausgewachsenen Pferden vergreift und auch Rinder nicht in seinem Fokus stehen, denn die Kälber werden üblicherweise in der Mutterkuhhaltung von ihren Müttern auch geschützt. Man hat also gedacht, das braucht gar nicht irgendeine besondere Berücksichtigung. Inzwischen hat sich der Wolf von seinen Rissen her in Thüringen hauptsächlich auf Rinder und Pferde verlegt, weil wir inzwischen gerade in der Schafhaltung sicheren Herdenschutz nachgerüstet haben, und da viel mit Herdenschutzhunden agiert wird, wo der Wolf tatsächlich Gefahr läuft, sich eine Verletzung zuzuziehen, und das meidet ein Wolf. Wir müssen also sehr stark überlegen – und das wird die wichtigste Aufgabe sein, die wir in Thüringen in der nächsten Zeit haben –, wie wir unsere großen Herden schützen, die so wichtig sind für den Erhalt unserer Landschaft und auch naturschutzfachlich wichtig sind, denn wenn wir die verlieren, gerade im Thüringer Wald, werden wir die Flächen, die diese Tiere offen halten, verlieren mit allem, was da dranhängt. Und wir werden im Landwirtschaftsbereich viel Einkommen verlieren. Das sind benachteiligte Gebiete. Ich werde da auch nie wieder eine Bewirtschaftung hinkriegen. Dann wird aus diesen Flächen Wald. Und das ist die Verantwortung, vor der wir stehen. Der Bund hat im Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung und auf Basis dieser Verordnungsermächtigung wird er Vorgaben für das Wolfsmanagement und auch Vorgaben für ein Monitoring machen. Diese Verordnung gibt es noch nicht. Vor dem Hintergrund kann ich aktuell noch keinen Thüringer Managementplan in Umsetzung des Bundesjagdgesetzes schreiben. Das macht gerade keinen Sinn. Ich brauche erst die Bundesvorgaben. Aber ich kann hier eines zusagen: Wir werden auch ohne Managementplan dort, wo es Handlungsnotwendigkeiten gibt, handeln, im Rahmen dessen, was uns das Gesetz direkt ermöglicht. Wir haben das in der Vergangenheit schon getan. Ich will bloß daran erinnern, es ist ja vorhin von aufgeheizter Stimmung in der Bevölkerung gesprochen worden. Ich gebe zu, wenn ich auf einem Waldweg gelegen hätte und mir wären Wölfe bis auf 7 Meter nahegekommen, hätte ich auch eine aufgeregte Stimmung gehabt. Wir haben daraufhin ThüringenForst die Erlaubnis erteilt, die Wölfe mit Gummigeschossen abzuschrecken, weil uns etwas anderes nicht möglich war. Wir werden perspektivisch reden müssen, wie wir den Wölfen wieder Respekt vor Menschen und Respekt vor unseren Herden beigebracht kriegen. Das ist keine einfache Aufgabe, da gibt es auch noch nicht allzu viele Antworten. Wir werden aus meiner Sicht aus den angegriffenen Herden heraus den Wolf abwehren müssen. Das wird am Ende ein zentraler Bestandteil der Thüringer Umsetzung der jetzigen Bundesrechtsregelung werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat noch eine ganze Reihe anderer Themen in der Begründung angesprochen. Ich will ganz kurz auf ein paar dieser Fragen eingehen. Wir planen, eine Jagdzeit für die Graugans einzuführen. Die Graugans unterliegt zwar dem Jagdrecht, hat in Thüringen aber noch keine entsprechende Jagdzeit. Da sich die Brutbestände in den letzten 20 Jahren deutschlandweit mehr als verdoppelt haben und die Graugans in Thüringen nicht als gefährdet gilt, werden wir hier zur Wildschadenvermeidung eine Jagdzeit festlegen. Die Frage „Goldschakal“ ist angesprochen worden. Der Goldschakal muss tatsächlich ins Jagdrecht in Thüringen aufgenommen werden, das ist er aktuell noch nicht. Wir gehen davon aus, dass er ein starkes Ausbreitungspotenzial hat, sodass dann durch den Goldschakal in Thüringen auch vehemente Schäden eintreten können. Aktuell muss man allerdings dazu sagen, dass der Goldschakal auch geschützt ist, Anhang V der FFH-Richtlinie; vor diesem Hintergrund müssen wir auch das Naturschutzrecht entsprechend berücksichtigen. Die invasiven Arten – dazu haben wir uns beim AfD-Antrag zum Waschbär eigentlich schon ausreichend ausgetauscht – dürfen alle in Thüringen ganzjährig bejagt werden außerhalb des Elterntierschutzes. Auch die Möglichkeit des Einsatzes von künstlichen Lichtquellen und Nachtzieltechnik ist gegeben. Jagdrechtlich können wir also hier nicht mehr tun. Wir haben außerdem noch den Punkt „Biber“. Der Biber steht in Anhang IV der FFH-Richtlinie, also genauso wie früher der Wolf geschützt war. Vor dem Hintergrund gilt Naturschutzrecht und nicht Jagdrecht. Eine Entnahme ist hier maximal in Einzelfällen unter Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Hier geht es also eher darum, Schäden, die der Biber verursacht, auszugleichen. Beim Fischotter gibt es die Möglichkeit des Ausgleichs auch schon durch den Ausgleich von Billigkeitsleistungen für Schäden, die durch fischfressende geschützte Tiere verursacht werden. Wir werden dort sehen, dass wir den wirklichen Schadensummen entsprechend nahekommen in der Umsetzung des jetzigen Doppelhaushalts. Vorhin ist ja schon der Punkt angesprochen worden, dass bei den Schäden durch den Kormoran im letzten Jahr deutlich weniger Geld ausgegeben wurde, als an Schäden anerkannt wurde. Wir hatten in den letzten Jahren immer um die 300.000 Euro anerkannte Schäden, im letzten Jahr waren es über 500.000 Euro. Im letzten Jahr waren im Haushalt nur 80.000 Euro, wenn ich mich recht entsinne, eingestellt, die sind auch entsprechend ausgezahlt worden. Das war trotzdem schon mehr als in den Jahren zuvor. Wir haben in diesem Haushalt 300.000 Euro eingestellt in Anbetracht der früheren Schadensummen. Ich hoffe, dass uns die neue Verordnung, die in der nächsten Woche das Licht der Welt im Gesetzund Verordnungsblatt erblicken wird, entsprechend auch noch ein Stückchen hilft und wir dann mit den eingeplanten Geldern auch entsprechend auskommen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns mit diesen Fragen sicherlich auch in der nächsten Zeit weiter beschäftigen. Ich denke, der Fachausschuss, der sich mit der entsprechenden Jagdzeitenverordnung dann befassen darf, wird das zügig in Zusammenarbeit mit uns am Ende realisieren, damit wir eben auch diesen Punkt der Umsetzung des Bundesjagdrechts dann entsprechend durchführen können. Ich hoffe, dass wir mit dem Thema weiterhin sensibel im Sinne des Naturschutzes und auch im Sinne unserer Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft umgehen werden. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Aufgrund der Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung stehen allen Fraktionen 2 weitere Minuten Redezeit zur Verfügung. Wer davon Gebrauch machen möchte, kann sich gern melden. Ansonsten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Das ändert sich auch nicht. Damit werde ich die Aussprache zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen. Da wir heute nur zwei haben, schließe ich damit den gesamten Tagesordnungspunkt 31 und rufe auf Hier ergehen zunächst einige Hinweise: Sie dauert nicht länger als 90 Minuten. Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischen Interesse stehen hier im Fokus. Die Fragen können durch kurze Vorbemerkungen eingeleitet werden; sie müssen kurzgefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Dann gibt es eine erste Nachfragemöglichkeit für den Fragesteller und dann eine zweite Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags. Also es kann zwei Nachfragen geben. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Frau Colette Boos-John, und der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Maier, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Ich frage: Ist Vorbemerkung gewünscht? Hierfür stehen nicht länger als 5 Minuten zur Verfügung. Sie müssen sich da nur einig werden, wie Sie die aufteilen. Aber das ist sicherlich schon passiert. Für Fragen und Antworten gibt es dann die separate Übersicht. Ich rufe dann die Fragesteller auf. Da haben wir unser Proporzsystem. Dann erteile ich – Ladies First – Frau Ministerin Boos-John das Wort für eine kurze Vorbemerkung.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Frau Colette Boos-John Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Georg Maier
Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Landtags, sehr geehrte Besucher, wir sind in sehr schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterwegs. Das ist vor allen Dingen ausgelöst durch die geopolitischen Spannungen und die vielen Veränderungen, die damit für unsere Wirtschaft zutage kommen. Deswegen möchte ich mich zunächst auch bei meinem Team bedanken, das in dem letzten Jahr in diesen vielfältigen, herausfordernden Zeiten so umfangreich zusammengearbeitet und an allen Stellen für die Wirtschaft Gas gegeben hat. Lassen Sie mich ganz kurz sagen, dass wir aus unserer Sicht Thüringen fit machen können, die Thüringer Wirtschaft weiter fit machen können. Darauf legen wir unser Augenmerk und haben das auch bereits in der Koalitionsklausur mit unserem Thüringen-Plan sehr detailliert dargestellt. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir in der heutigen Zeit natürlich das Thema „Energiepreise“ – hatten wir schon –, das Thema der Bürokratie, der sozialen Nebenkosten oder Lohnnebenkosten, aber auch der Steuern in den Blick nehmen müssen, kurzum, dass wir entlasten müssen, damit wir wieder Steuereinnahmen so generieren können, dass wir unser Gemeinwohl, aber eben auch Arbeitsplätze sicher halten können. Das ist das vordere Ziel und dem verschreiben wir alles. Dass wir dabei auf die Staatsquote zu achten haben, die in Thüringen relativ hoch ist, ist unsere Aufgabe, der wir gern nachkommen und der wir hier auch alles unterstellen. Wenn wir uns vor zwei Wochen die Information der Hessischen Landesbank anschauen mit ihrem Konjunkturausblick für 2026 und kurz auf die Zahlen 2025 schauen können, dann dürfen wir uns mit sehr guten Erwartungen in der kommenden Woche die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen anschauen und für 2026 natürlich die Herausforderungen weiter annehmen, die wir aufgrund der geopolitischen Spannungen haben. Dem können wir aber begegnen, da bin ich mir ganz sicher und deswegen freue ich mich gleich auf Ihre Fragen, die sicherlich auch der Aufklärung dazu dienen. Danke.
(Beifall CDU)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Frau Colette Boos-John Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Georg Maier
Vielen Dank, Frau Ministerin Boos-John. Nun bitte ich Herrn Minister Maier um seine Vorbemerkung.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Frau Colette Boos-John Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Georg Maier
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist gut bestellt um die Sicherheit in Thüringen. Ich werde nächste Woche die aktuellen Zahlen der Kriminalitätsstatistik sowohl für die Allgemeine Kriminalität als auch für die Politisch motivierte Kriminalität vorstellen. Kleiner Spoiler: Die werden nicht so schlecht ausfallen, im Gegenteil. Wir unternehmen viel, um die Sicherheit in Thüringen weiterhin zu gewährleisten. Da ist an allererster Stelle natürlich die Thüringer Polizei zu nennen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen, die auch heute wieder hier draußen für unsere Sicherheit sorgen, meinen Dank auszusprechen. Es ist natürlich immer eine Herausforderung, auch alles dafür zu tun, dass wir genügend Polizistinnen und Polizisten für diese wichtige Aufgabe haben. Dazu gehören Wertschätzung – das ist mir ganz wichtig –, aber auch eine gute Ausbildung und eine gute Ausrüstung. All das ist gewährleistet. Nächste Woche werde ich mich zusammen mit dem hessischen Innenminister in Egelsbach – das liegt in der Nähe von Frankfurt – treffen, um eine Kooperation zu unterschreiben, um gemeinsam neue Hubschrauber zu bestellen. Wir brauchen neue Hubschrauber, weil sie in die Jahre gekommen sind. Es gibt weitere Beschaffungen. Ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen, aber wir werden viele Millionen in die Hand nehmen, um weiterhin für unsere Sicherheit zu sorgen. Was mich aber am allermeisten freut, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben viele Bewerberinnen und Bewerber für die diesjährige Ausschreibung bei der Polizei, so viele wie seit vielen Jahren nicht mehr. Die Polizei genießt einen hervorragenden Ruf. Die Menschen schenken unserer Polizei Vertrauen. Das ist natürlich auch das Ergebnis dessen, was seit vielen Jahren auch durch Sie, mit Ihrer Unterstützung getan wird: immer da zu sein für die Polizistinnen und Polizisten und zu investieren. Aber es geht auch um Bevölkerungsschutz. Wir leben in Zeiten, die besonders sind. Wir leben in Zeiten von hybriden Bedrohungen, und denen müssen wir entgegentreten. Das ist vollkommen klar. Aber wir leben auch in Zeiten des Klimawandels, auch wenn einige hier im Saal immer wieder leugnen, dass es einen gibt. Fragen Sie die Feuerwehrleute, die draußen sind, wie letztes Jahr auch beim Großbrand in Gösselsdorf, die dort ihren Mann, ihre Frau stehen, um unsere Sicherheit sicherzustellen. Wir müssen uns eben darauf einstellen, dass es vermehrt zu diesen Großereignissen kommt, zu diesen besonderen Lagen, und auch darauf müssen wir vorbereitet sein. Und das tun wir, auch wir investieren sehr viel Geld in den Bevölkerungsschutz. Was aber im Hintergrund von zentraler Bedeutung ist: Wir müssen die Sicherheitsarchitektur in Thüringen auch immer modern halten, modernisieren, reformieren. Deshalb haben wir die Polizeistrukturreform unter dem Namen „Impuls“ angestoßen, um unsere Dienststellen fit zu machen, von Bürokratie zu entlasten, damit die Kolleginnen und Kollegen der Polizei auch das tun können, was sie am liebsten tun, nämlich für unsere Sicherheit zu sorgen und sich nicht um Bürokratie zu kümmern. Und letzter Punkt: Wir brauchen auch rechtliche Grundlagen, um für Sicherheit sorgen zu können. Das Polizeiaufgabengesetz befindet sich hier im Landtag zur Beratung und ich werbe sehr dafür, dass wir es auch in diesem Jahr so weit bringen, dass wir es verabschieden können. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Frau Colette Boos-John Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Georg Maier
Vielen Dank, Herr Minister Maier. Es war ein bisschen drüber, ich habe noch ein bisschen Karenzzeit von 20 Sekunden gegeben, aber ich denke, das ist in Ordnung. Wir kommen nun zur Regierungsbefragung. Der erste Fragesteller ist für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Cotta.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage richtet sich an die Wirtschaftsministerin. Sehr geehrte Frau Boos-John, Ministerpräsident Voigt feiert ja zuletzt in der Sendung „Hart aber fair“ Thüringen für das angeblich stärkste Wirtschaftswachstum aller Flächenländer. Schauen wir uns jedoch die Zahlen genauer an, dann stiegen die Insolvenzen zuletzt um 18 Prozent. Bau, Autogewerbe und Gastronomie sind da besonders betroffen. Auch Erhebungen der IHK bestätigen die schlechte Konjunktur und 36 Prozent der Betriebe melden eine eher schlechte Geschäftslage. Wie passt dieses Wachstumsnarrativ denn zur Realität in den Betrieben?
Danke, Herr Cotta, für Ihre Frage, aber Sie haben ja den MP richtig zitiert. Er hat über das Wirtschaftswachstum gesprochen, und das Wirtschaftswachstum, das bemisst sich am BIP, und das war zum 30.06.2025 deutlich über dem Bundesdurchschnitt – mit 0 Prozent im Bundesdurchschnitt – und in Thüringen bei 0,6 plus. Wir dürfen uns an dem Punkt im Vergleich 2024 anschauen, wo wir ein negatives Wirtschaftswachstum hatten, nämlich von minus 1,3 Prozent, sodass wir hier an dem Punkt in diesen Zahlen schon absolut seine Aussage bestätigen können. Und ich hatte das eben eingangs gesagt, ich gehe auch davon aus, dass das Wirtschaftswachstum von Thüringen 2025 komplett zum 31.12. über dem Bundesdurchschnitt liegt. Und damit ist die Situation natürlich auch so, wie der MP das beschrieben hat. Ich bin aber absolut bei Ihnen, Herr Cotta, und hatte das eben auch schon dargestellt, die wirtschaftliche Lage, die sich durch geopolitische Spannungen einfach darstellt, ist alles andere als gut. Und deswegen müssen wir Deutschland, deswegen müssen wir Thüringen fit machen, den Trainingsplan, dem wir uns verschrieben haben, um wieder fit zu werden, zu folgen und dann eben auch die Stimmung, die mitunter auch manchmal ein Stück weit von dem einen oder anderen schlechter geredet wird, wie sie ist. Auch das hat Frau Dr. Traud, die Chefvolkswirtin der Helaba, vor zehn Tagen attestiert. Die Stimmung in Thüringen ist schlechter als die Lage. Und, ich glaube, damit fasst man die Situation relativ gut zusammen. Danke schön.
(Beifall CDU)
Vielen Dank, Herr Präsident. Die IHKs kommen mit Blick auf die Konjunkturumfrage im Herbst zu dem Ergebnis, und das zitiere ich jetzt: „Die erhoffte Trendwende bleibt aus […]“ und „Reformen kommen […] nicht bei den Unternehmen an.“ Halten Sie es denn wirklich für seriös, dieses statistische BIP von 0,6 Prozent zu feiern? Denn das ist nicht dadurch entstanden, dass die Regierung jetzt besonders toll war, sondern ich sehe da eher konjunkturelle Faktoren. Und die Unternehmensstimmung ist ja nach wie vor im Keller und die Insolvenzen steigen.
Herr Cotta, ich knüpfe gern an meine Worte an, muss Ihnen aber an dem Punkt widersprechen. Ich war selbst mit der IHK in diesem Frühjahr in einer Pressekonferenz, und hier ging es nicht um die konjunkturelle Stimmung, sondern um die strukturelle Stimmung. Und, ich glaube, das ist ein wesentlicher Unterschied, den wir in der Wirtschaftspolitik, also das heißt in der Beantwortung der Frage, wie werden wir wieder fitter, da müssen wir auf die strukturellen Themen eingehen und nicht auf die konjunkturellen – ganz, ganz deutlich. Ja, wenn wir uns anschauen, dass wir ganz unterschiedliche Branchensituationen haben, dann gibt es Branchen, denen es nicht gut geht – absolut richtig –, die eben auch durch diese geopolitischen Thematiken – und Herr Cotta da ist wesentlich das Thema der Zölle – in einer Situation sind. Wir wissen das aus der Automobilindustrie, die sich in einer schlechteren Stimmung befindet. Aber glauben Sie mir, an dem Punkt haben wir so was von Gas gegeben. Wir haben gleich im März letzten Jahres genau für diese Branche den Automobildialog eröffnet, haben in fünf Arbeitsgruppen mit den einzelnen Stakeholdern aus dem Bereich von Gewerkschaften über die Verbände, über die großen Automobilunternehmen gemeinsam gesessen und geschaut, wie können wir dieses Problem auflösen. Und haben dafür richtig gute Lösungsansätze gefunden, die wir im Übrigen gerade Anfang dieser Woche auch gut besprochen und eingeleitet haben. Und ich bin meiner Kollegin, Katharina Schenk, auch dankbar, weil wir hier an dem Punkt auch genau das Format „Pakt für Wachstum und Arbeit“, die Allianz ins Leben gerufen haben, wo wir gemeinsam mit den Kammern an diesen Punkten arbeiten. Und Sie wissen auch, dass die Kammern, also jeder Beteiligte hier in diesem ganzen Prozess, sich sehr gut mit einbinden; letztendlich die Kammern zum Schluss zum Beispiel in Abstimmung mit uns Gutachterberatungskosten mit übernehmen für ihre Unternehmen, für ihre Mitgliedsunternehmen, damit sie früh genug beraten werden, um sich in Transformationsprozesse zu begeben. Also in Summe, wir nehmen alle Beteiligten mit, um diese Probleme oder diese Herausforderungen anzunehmen und dagegen zu agieren.
Frau Ministerin, danke für Ihre Antwort. Könnten Sie uns noch mal ganz kurz erläutern, wie Sie zwischen konjunkturellen Problemen und infrastrukturellen Problemen differenzieren?
Da muss ich Sie jetzt noch mal korrigieren: Ich habe nicht unterschieden zwischen konjunkturellen und infrastrukturellen, sondern ich habe unterschieden zwischen konjunkturellen und strukturellen Themen. Ja, das ist ein Unterschied, denn Infrastruktur sind die Medien, die zum Beispiel in der Straße liegen, ist die Straße, ist der ÖPNV – und strukturelle Themen sind, wie Deutschland in Summe aufgestellt ist. Das hatte ich in meiner Eingangsrede auch schon erwähnt. Wir haben Themen, dass wir zum Beispiel im Vergleich zum internationalen Wettbewerb sehr hohe Steuern haben, wir haben sehr hohe Bürokratiekosten, wir haben sehr hohe Lohnnebenkosten, wir haben sehr hohe Energiekosten. Genau diese Themen müssen wir angehen, damit wir wieder in ein strukturelles Gleichgewicht kommen.
Damit sind die Nachfragemöglichkeiten für die erste Frage aus der Regierungsbefragung erschöpft. Kommen wir nun zur zweiten Frage: Für die Fraktion der CDU wird Herr Abgeordneter Kowalleck fragen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Frage richte ich an die Wirtschaftsministerin, Frau Boos-John. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der zweijährigen Vollsperrung der Bundesstraße 85 bei Rudolstadt auf ansässige Unternehmen, Pendler und Gewerbetreibende und welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die Belastung, insbesondere durch beschleunigte Bauabläufe, alternative Verkehrsführung oder Unterstützungsangebote, für die regionale Wirtschaft zu reduzieren?
Das ist jetzt eine sehr spezielle Frage, danke dafür. Ich würde das jetzt verallgemeinern und auf das infrastrukturelle Thema zurückkommen und zunächst erst mal sagen, wir können froh sein, wenn investiert wird. Ich glaube, das ist einmal ganz wichtig, weil unser Nettoanlagevermögen, vor allen Dingen das Nettoanlagevermögen des Staats, in den letzten 20 Jahren sehr stark reduziert wurde. Aber natürlich sind infrastrukturelle Maßnahmen unter Sperrung – ich gehe jetzt davon aus, ich kenne die Örtlichkeiten nicht zu 100 Prozent, aber eine Bundestraße heißt immer, es ist eine Hauptverkehrsader und auf den Hauptverkehrsadern ist natürlich Wirtschaft, läuft die Wirtschaft, läuft der Güterverkehr, sind die Einzelhändler in der Regel angebunden. Von daher sind dort infrastrukturelle Veränderungen, Baumaßnahmen immer wieder ein großes Thema, was – und das ist sicherlich auch attestierbar – zu Schwierigkeiten, zu Umsatzrückgängen der einzelnen Handelnden vor Ort an so einer Bundesstraße führt, wo aber auch die Pendler, die Bürger längere Wege einnehmen müssen und bei den Energiekosten an dem Punkt höhere Ausgaben haben. Das ist immer wieder ein schwieriges Thema, aber dafür haben wir – wie ich meine – in Deutschland eine sehr gute föderale Struktur, dass die handelnden Personen in der kommunalen Ebene, sprich in der Stadt, im Kreis, die Zweckverbände, die hier vielleicht ausgeschrieben haben, sich gemeinsam hinsetzen mit den Bauunternehmen, mit den Händlern respektive den Kollegen vor Ort, um zu schauen, wie denn hier Veränderungen im Bereich der Baustellengestaltung laufen können, um zum Beispiel auch immer wieder Zuwegungen zu schaffen, damit die Händler nicht zu große Einbußen haben. Ich denke, das ist immer sehr individuell zu sehen. Ich kann mir vorstellen, dass die Händler dort vor Ort Themen haben, aber man kann das sicherlich vor Ort lösen. Manchmal kostet das ein bisschen mehr Geld, weil das Bauunternehmen zum Beispiel mehr Absperrungen hat. Das wird aber sicherlich eine Thematik sein, die man in der Abgewogenheit der Reduktion von Steuereinnahmen dann auch eher ausgibt. Zwei Jahre sind natürlich schon eine lange Zeit. Ich gehe davon aus, dass nicht alle Händler zwei Jahre von ihrer Handelskraft abgeschnitten sind.
Können Sie noch mal konkret erläutern, wie die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Landesregierung läuft, inwieweit die Landesregierung auf Entwicklungen reagiert, was Bauabläufe angeht, also wenn diese schneller vorangehen, dass dann auch eine partielle Befahrbarkeit möglich ist?
Das kann ich jetzt nur machen, weil ich aus der Baubranche stamme, muss ich Ihnen sagen. Das TMDI ist ja vertreten heute hier, aber ich würde das gern so nutzen, dass ich auch noch mal auf die föderale Struktur verweise und sage: Ich glaube, es dauert viel zu lange, wenn man jetzt das TMDI respektive das TLBV, also das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, immer wieder mit einbinden würde. Es ist absolut Usus bei Baumaßnahmen, dass wöchentliche Bauberatungen stattfinden, ein offener Baucontainer, wo alle treibenden Kräfte dann eben auch mit dabei sind. Und dort stimmt man sich ganz genau ab. Dort gibt es rollierende Baustellenpläne, also sprich Zeitpläne. Die sind immer abhängig, ist die Vorleistung erledigt, dann kommt die nächste Leistung. Das ist ein richtiges Projektrollen, ein Projektrollenplan. Die werden abgesprochen und da kann das vor Ort bestimmt werden. Was viel spannender ist, ist natürlich, wenn dann eben sogenannte Nachträge laufen, weil man Sachen verkürzt, beschleunigt oder, oder. Dann wirkt das auf die Haushaltslage der Kommune, und das sind dann die Entscheidungsträger vor Ort, die in der Regel etwas mehr brauchen, weil sie natürlich ihre Kommune, ihren Stadtrat etc. mit einbinden müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte des Landtags? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur dritten Frage. Und die wird von Herrn Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW gestellt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage geht an Herrn Minister Maier. Herr Minister, im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Zahl der Präventionsbeamten in den Polizeidienststellen von je zwei auf vier zu erhöhen. Meine Frage ist: Mit welchem konkreten Zeitplan will die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung auf je vier Präventionsbeamte pro Polizeidienststelle vollständig umsetzen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Prävention ist mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen, denn polizeiliche Arbeit hat immer zwei Facetten, natürlich auch die Repression, die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, aber auch die Prävention ist von zentraler Bedeutung. Deshalb finde ich es sehr gut, dass im Koalitionsvertrag diese Verabredung getroffen wurde. Lassen Sie mich ganz kurz noch zwei weitere Aspekte zur Prävention sagen, denn die Präventionsbeamten allein werden nicht ausreichen, um Prävention stark zu machen. Wir sind gerade dabei – und wenn Sie die Zeitung lesen, können Sie das quasi täglich lesen, diese Telefontrick-Geschichten, Schockanrufe, wovon gerade ältere Menschen betroffen sind, eine ganz perfide, hinterhältige Art und Weise, Menschen zu betrügen. Hier müssen wir aufklären, das tun wir auch mit einer Kampagne, die man jetzt zum Beispiel in Erfurt auf der Straßenbahn sehen kann. Was aber auch wichtig ist: Prävention im Bereich häuslicher, partnerschaftlicher Gewalt. Da sind wir gerade dabei, auch im Polizeiaufgabengesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass insbesondere Frauen besser geschützt werden. Jetzt komme ich zu den Präventionsbeamten, die gerade auch in diesen Fällen eine ganz wichtige Rolle spielen; in jeder Dienststelle bisher zwei. Nun ist es so, dass die Stellen knapp sind, und wir dafür im Grunde keine zusätzlichen Planstellen haben. Das heißt, wir müssen die Aufgabenverlagerung innerhalb des Personalbestands vornehmen. Nun sind wir aber gerade dabei, die Personalstärke der Polizei generell zu erhöhen durch die Erhöhung der Anwärterzahlen und eben auch dann nach der Ausbildung bzw. nach Abschluss des Studiums auch die Übergabe in die Dienststellen. Und zusammen mit dem Aufwuchs der Dienststellen, der jetzt langsam stattfindet, werden wir auch die Präventionsbeamten an der Stelle erhöhen, die Anzahl von jetzt zwei auf dann zukünftig vier. Das ist ein Prozess, der im Gange ist. Ich kann aber noch nicht Vollzug melden.
Diese Koalition hat sich ja zur Aufgabe gemacht, innerhalb der laufenden Legislatur jährlich 360 Anwärterinnen und Anwärter zusätzlich einzustellen. Das führt dann auch zu einer Gesamtsumme von 1.800 bis zum Ende der Legislatur, das heißt bis 2029. Und im Zuge dessen soll die Aufstockung erfolgen. Lieber früher als später! Ich werde mich demnächst mit den Dienststellenleitern unserer Landespolizeiinspektionen zusammensetzen, um genau dieses Thema noch mal anzusprechen und meine Erwartungshaltung deutlich zu machen, dass wir hier auch ein Stück weit schneller sein können. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Minister Maier, ich habe diesbezüglich noch mal eine Nachfrage aus meinem Wahlkreis. Am 14. Januar 2026 wurde in der Wielandstraße in Apolda bereits zum zweiten Mal in dasselbe Wohnhaus eingebrochen. Die Straße gilt stadtintern als Problemgebiet. Den betroffenen Bewohnern wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Polizei vor Ort keine Sicherheitsberatung im Rahmen der Kriminalprävention anbieten könne. Meine Frage ist: Warum ist eine kriminalpräventive Sicherheitsberatung für die Betroffenen derzeit nicht möglich und wann kann diese nachgeholt werden?
Sie sehen es mir nach, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass ich jetzt über den Einzelfall nicht detailliert Bescheid weiß. Das hört sich auf jeden Fall so an, als ob dort präventiv Beratung erfolgen sollte. Wenn es schon zweimal dazu gekommen ist, würde ich dann noch einmal auf die Kollegen dort in der Dienststelle hinwirken wollen, dass diese Beratung dann doch stattzufinden hat. Man muss ja davon ausgehen, dass es gegebenenfalls zu einer erneuten Tat kommt, was man natürlich tunlichst vermeiden will, auch vonseiten der Polizei, aber es ist nicht auszuschließen. Manchmal sind es ganz einfache Maßnahmen, die man ergreifen kann, um Einbrüche zu verhindern. Ich werde nächste Woche zum Thema „Einbrüche“ auch noch detailliert ausführen, wie es darum bestellt ist, ob wir dort Fortschritte machen bei der Bekämpfung gerade von dieser Form von Kriminalität. Es ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Es entstehen nicht nur materielle Schäden, sondern auch das Gefühl, dass jemand in den eigenen vier Wänden war oder es versucht hat, ist etwas, was man kaum beschreiben kann. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um insbesondere dieses Phänomen der Einbrüche mit allen Mitteln zu bekämpfen – am besten präventiv, aber natürlich auch auf dem Weg der Strafverfolgung.
Vielen Dank für die Beantwortung, Herr Minister Maier. Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und wir kommen zur vierten Frage. Diese wird gestellt von Frau Abgeordneter König-Preuss für die Fraktion Die Linke.
Herzlichen Dank, meine Frage richtet sich an Innenminister Maier. Nach § 3 Vereinsgesetz kann ein Verein verboten werden, wenn durch die zuständige Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. In der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen. Verbotsbehörde ist in Bezug auf das Land Thüringen die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken. Meine Frage: Aus welchen Gründen gab es bisher kein Verbot gegen in Thüringen ansässige und aktive extrem rechte Strukturen, die sehr wahrscheinlich die Voraussetzung für ein solches Vereinsverbot erfüllen würden, wie beispielsweise „Knockout 51“, „Arische Bruderschaft“, „Jungsturm“ oder der „Kameradschaftsverband der Soldaten der I. und XII. Panzerdivision der ehemaligen Waffen-SS“ und aus welchen Gründen können bereits verbotene Strukturen wie „Combat 18“ in Thüringen weiter aktiv sein?
Es ist tatsächlich so, dass sowohl das Parteiverbot als auch das Vereinsverbot sehr wirksame Mittel sind, wenn nicht das wirksamste, um die Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Insofern prüfen wir immer, welche Möglichkeiten bei Vereinigungen bestehen, die explizit und aggressiv kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. Die von Ihnen genannten Bestrebungen, Vereinigungen und Vereine erfüllen meines Erachtens weitestgehend die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren, aber – deswegen finden Vereinsverbote auf Länderebene relativ selten statt –: es muss vollkommen klar sein, dass diese Bestrebungen ausschließlich auf dem Gebiet Thüringens agieren und auch ausschließlich Mitglieder haben, die aus Thüringen kommen. Das macht das nicht so einfach. Deshalb ist es bisher in Thüringen noch nicht dazu gekommen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir selbstverständlich regelmäßig die Voraussetzungen dafür prüfen und ich würde nie zögern, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, und ich konsultiere mich regelmäßig mit meinen Mitarbeitern, die dafür zuständig sind, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir wissen, dass Verbotsverfahren, wenn sie scheitern, eine enorm kontraproduktive Wirkung entfalten. Das heißt, die Beweislage muss vorher eindeutig sein, völlig eindeutig. Gerade in diesem Bereich braucht es eben auch den Nachweis. Es gibt Gruppierungen, die dafür infrage kämen, aber es muss der Nachweis erbracht werden, dass sie überhaupt noch aktiv sind und, wie gesagt, dass sie allein auf Thüringen beschränkt sind. Ich habe Ihren Äußerungen jetzt entnommen, dass das auch nur mutmaßlich der Fall ist aus Ihrer Sicht. Ich kann das so bisher nicht bestätigen.
Genau, herzlichen Dank! Die Äußerung war jetzt etwas widersprüchlich. Zum einen wurde geäußert, dass Prüfungen vorgenommen wurden und die von mir benannten Strukturen auch durch den Innenminister entsprechend eingeordnet werden oder die Gefahr gesehen wird, und zum anderen, dass das ja nur mutmaßlich durch mich wäre. Tut mir leid, ich bin nicht die zuständige Person, die das entsprechend einleiten kann. Von daher meine Frage: Was konkret für Prüfungen sind denn angestrebt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, bzw. welche Prüfungen haben Sie in Bezug auf diese von mir benannten Strukturen denn bereits durchführen lassen?
Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Organisationen genannt und ich bin leider nicht in der Lage, das jetzt in der Detailtiefe zu beantworten. Ich kann Ihnen nur Folgendes versichern: Das Thüringer Innenministerium tut alles in seiner Macht stehende, um gegen rechtsextreme Strukturen vorzugehen. Wir müssen an dieser Stelle tatsächlich natürlich immer nach Recht und Gesetz vorgehen, das ist selbstverständlich. Wir tun das auch. Wir haben eine eigene Organisationseinheit gegründet, die nennt sich Taskforce „Versammlungslagen“, kümmert sich aber nicht nur um die Themen „Versammlungslagen“, sondern auch um Veranstaltungen, rechtsextreme Veranstaltungen. Sie berät Kommunen dabei, solche Veranstaltungen – wenn möglich – zu verhindern. Was das Verbotsverfahren anbelangt bitte ich auch darum, dass ich auch hier in diesem Kreis nicht offenlegen kann, welche detaillierten Prüfverfahren bei uns schon stattgefunden haben. Ich kann Ihnen nur vom Ergebnis her berichten, dass es nach unserer Prüfung so ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für ein reines Verbotsverfahren allein in Thüringen nicht vorliegen.
Vielen Dank, Herr Minister Maier. Wir hatten jetzt noch zwei Nachfragen. Frau Abgeordnete Müller war etwas schneller als Herr Abgeordneter Mühlmann. Deswegen würde ich Frau Abgeordneter Müller die Nachfragemöglichkeit gewähren. Wir werden das dann auch so in der Fragestunde durchhalten, wer sich zuerst meldet, darf dann die Nachfrage stellen.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister Maier, ich danke Ihnen erst mal für die Ausführungen. Es gibt aber doch in Thüringen eine gewaltbereite Gruppe, die nennt sich „Jungsturm“ aus Erfurt, und die ist ja nur in Thüringen aktiv. Ist es denn da geprüft worden? Das ist eine kriminelle Vereinigung, entschuldigen Sie bitte.
Also, ich kann noch mal sagen, wir prüfen Vereinsverbote regelmäßig; für alle die von Ihnen genannten, die dazu gehören, oder vielleicht auch noch weitere. Es steht mir nicht zu, das auch hier öffentlich bekannt zu geben. Nichtsdestotrotz muss immer gewährleistet sein – ich wiederhole mich –, dass es sich ausschließlich um Menschen handelt, die hier in Thüringen ansässig sind und die Strukturen allein auf Thüringen begrenzt sind. Das macht ein Vereinsverbotsverfahren – ich weiß nicht, ob Sie andere Erkenntnisse vorliegen haben, in welchem großen Umfang in anderen Bundesländern Vereinsverbotsverfahren oder gar Parteienverbotsverfahren angestrengt werden, die sich allein auf das Bundesland beziehen. Das ist nun mal so. Diese Strukturen, die sind übergreifend. Wenn wir zum Beispiel jetzt eine rechtsextremistische Veranstaltung wie die, die neulich in Brattendorf stattgefunden hat, nehmen, da waren Teilnehmer aus 24 Landkreisen in Thüringen und darüber hinaus anwesend. Es ist leider so, dass die Netzwerke in andere Bundesländer hineinreichen. Insofern ist das kein leichtes Unterfangen, wie ich schon ausgeführt habe.
Vielen Dank, Herr Minister Maier. Ich möchte ganz kurz mal den Hinweis geben: Meines Wissens sind die Filmaktivitäten der Fraktionen größtenteils hinter den Fraktionen vorgesehen. Mit Ausnahme können die auch hier im hinteren Bereich stattfinden, beschränken sich da aber nur auf die eigene Fraktion, soweit ich das in Erinnerung habe. Ich hoffe, dass das auch so eingehalten wird, wenn wir jetzt hier schon längere Filmaktivitäten in dem Bereich haben. Das geht an den Mitarbeiter der AfD. Nächster auf der Liste der Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann für die Fraktion der AfD.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an Herrn Maier. In der letzten Plenarsitzung haben Sie einen neuen Entwurf für das PAG eingebracht. Sie sind dort unter anderem von mir damit konfrontiert worden, dass Sie offensichtlich Fußfesseln für Leute, die Sie als Extremisten benennen, einführen wollen, und dies ohne Richtervorbehalt. Sie haben dann versucht, sich im Anschluss vorn am Pult zu rechtfertigen. Ich will nur vorlesen, was Sie gesagt haben, damit Sie nicht sagen, Sie hätten es nicht gesagt: „Das heißt aber nicht, dass die Fußfessel jetzt das Mittel der Wahl wäre, sondern natürlich erst mal die inhaltliche Auseinandersetzung“. Mal abgesehen davon, dass Sie damit indirekt meinen Vorwurf an Sie bestätigen, habe ich folgende Frage: Wenn Sie das erst mal nicht einsetzen wollen, welchen Sinn hat denn ein Gesetz, das Sie selbst als nicht einsatzreif bezeichnen? Was verfolgen Sie dann mit diesem Eintrag im neuen PAG?
Ich konnte jetzt wirklich teilweise nicht folgen. Was meinen Sie denn mit „nicht einsatzreif“?
(Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Soll ich Ihnen
Ihr eigenes Zitat noch mal vorlesen?) Sie können mir doch einfach erklären, was Sie damit gemeint haben. Sie müssen mir nicht meine Zitate vorlesen, sondern einfach sagen, was Sie denn damit gemeint haben und dann kann ich auch konkret darauf antworten.
Sie haben gesagt, dass Sie das erst mal nicht einsetzen wollen und erst mal nicht für einsatzbereit halten. Sie wollen erst mal in die inhaltliche Auseinandersetzung gehen. Meine Frage ist: Wenn Sie das erst mal nicht wollen, wieso halten Sie es dann im neuen Polizeiaufgabengesetz für notwendig?
Noch mal ganz kurz: Das werten wir jetzt nicht als Nachfrage, weil Herr Minister Maier noch mal explizit gefragt hat. Ich möchte darum bitten, dass Fragen wirklich kurz gefasst gestellt werden und dann auch gut beantwortet werden in aller Kürze, die für die Landesregierung geboten ist. Wir sollten uns darauf verständigen, dass die Fragen klar gestellt werden.
Ich muss offensichtlich ein bisschen was erklären. Wofür ist das Polizeiaufgabengesetz da? Gefahrenabwehr. Da gibt es Instrumente wie zum Beispiel die Fußfessel – umgangssprachlich so genannt –, die bei der Gefahrenabwehr eine wichtige Rolle einnehmen kann. Ich habe eben den Bereich der häuslichen Gewalt, der partnerschaftlichen Gewalt angesprochen. Wir haben in diesem Rund auch schon mal über das Polizeiaufgabengesetz diskutiert, als ich es eingebracht habe, dass es auch möglich ist, mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – so ist der richtige Fachbegriff – präventiv Femizide zu verhindern. Leider ist es so, dass gerade diese Art der Delikte zugenommen hat. Wir hatten gerade jüngst in Thüringen einen vollendeten und einen versuchten Femizid. Ich bin der Auffassung, wir hätten vielleicht diese Straftaten, diesen Mord, diesen Femizid verhindern können, wenn wir das neue Polizeiaufgabengesetz schon gehabt hätten, weil darin auch festgehalten ist, dass zum Beispiel ein Täter – und ich bleibe jetzt mal bei der männlichen Form, weil das die häufigste Form ist und Frauen die Opfer sind – mit so einer Fußfessel, sowohl wenn er sich der Partnerin nähert, obwohl er das nicht darf, auch polizeilich verfügt, dann die Polizeidienststelle informiert wird, um schnell zu Hilfe zu eilen, aber auch die Frau informiert wird, um sich schnell in Sicherheit zu bringen. Das war in diesem Fall nicht möglich, weil wir dieses Instrument nicht haben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Weil wir das angeregt haben! Das haben wir eingebracht!) Das ist das Bedauerliche, dass wir, sage ich mal, auch schon seit vielen Jahren davon wissen, dass das Instrumente sind, um gerade solche Straftaten zu verhindern. Jetzt komme ich zu dem, was Sie wahrscheinlich meinen, die Abwehr terroristischer Gefahren, Gefährder. Wir können auch, wenn es hinreichende Hinweise dafür gibt, Gefährder, wenn wir das neue Polizeiaufgabengesetz haben, dazu verpflichten, diese Fußfessel zu tragen, dass wir genau wissen, wo sie sich aufhalten. Wir hatten auch schon Fälle von Gefährdern, aus welchem Phänomenbereich auch immer, in dem Fall war es islamistischer Terrorismus, bei denen wir die Sorge haben mussten, dass ein Anschlag kurz bevorsteht, auf einem Weihnachtsmarkt zum Beispiel. Wenn wir diese Sorge haben, haben wir dann die elektronische Fußfessel, die wir nutzen können, und dann können wir auch sehen, der bewegt sich tatsächlich dorthin, wofür er angekündigt hat, eine Straftat zu verüben. Das Instrument – und das haben Sie für sich so interpretiert – ist kein Instrument, um Ihnen Fußfesseln anzulegen. Da sind die Grundlagen gar nicht dafür da. Insofern ist dieser Zusammenhang, den Sie jetzt herstellen, einfach nicht nur weit hergeholt, sondern der stimmt gar nicht. Es sei denn, Sie sehen sich selbst als Gefährder. Das wäre eine neue Information für mich.
Gibt es eine Nachfrage? Das sehe ich nicht. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich auch nicht. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Das ist Frau Jary von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Vielen herzlichen Dank. Ich habe eine Frage an Innenminister Maier. Im Zuge der gesetzlichen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden kam es in den Jahren 2018 bis 2021 zu umfangreichen Auflösungen und Neugliederungen von Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften. Etwaige negative steuerliche Folgen durch Neugliederung sowie die daraus resultierenden Austritte und Auflösungen von Zweckverbänden waren ganz explizit vom Landesgesetzgeber nicht beabsichtigt. Nun liegt aber ein konkretes Beispiel aus der Stadt Werra-Suhl-Tal vor, was Ihnen auch bekannt sein dürfte. Nach der Fusion der Gemeinden Berka/Werra, Dankmarshausen, Dippach und Großensee zur Stadt Werra-Suhl-Tal zum 1. Januar 2019 und dem späteren Austritt der Stadt Bad Salzungen aus dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde Ende 2022 galt dieser Zweckverband ab 2023 als aufgelöst. Die Stadt Werra-Suhl-Tal gründete daraufhin die Stadtwerke Werra-Suhl-Tal, denen nun Körperschaft- und Gewerbesteuer infolge der Neugliederung bescheidet wurden. Im Doppelhaushalt 2026/2027 haben wir im Einzelplan 17 mit den Strukturbegleithilfen und Zuweisungen für Anpassungshilfen entsprechende Vorkehrungen getroffen. Und nun meine Frage: Sind Sachverhalte wie dieser von diesen Strukturbegleit- und Anpassungshilfen erfasst oder was kann die Stadt Werra-Suhl-Tal tun?
In der Tat kenne ich diesen Fall schon seit geraumer Zeit. Ich kenne auch den Bürgermeister persönlich sehr gut, der sich auch schon hilfesuchend an mich gewandt hat. Es ist eine komplexe Thematik. Im Grunde ist es so, da ist etwas geschehen, was wir natürlich auch nicht im Blick hatten bzw. auch nicht angestrebt haben. Der Name „Zweckverband“ sagt ja, dass sich Verbände bilden, also mehrere Kommunen zusammentun, Wasser/Abwasser, dass der im Grunde obsolet geworden ist durch Gemeindegebietsreform in diesem Bereich. Also die Gemeinde Moorgrund hat sich der Gemeinde Bad Salzungen angeschlossen und so weiter und ist dadurch aus dem Zweckverband ausgeschieden und plötzlich war der Zweckverband keiner mehr, weil nur noch die Stadt Werra-Suhl-Tal da drin war. Dann kam natürlich die logische Entscheidung, daraus Stadtwerke zu machen, und dann kam das Steuerrecht uns allen in die Quere, weil durch die Vermögensübertragung plötzlich Steuern in ordentlicher Höhe zu bezahlen waren oder jetzt angefallen sind. Ich weiß nicht, ob der Bescheid überhaupt schon rechtskräftig ist. Ich sage es ganz offen, wir hatten dafür keine Beihilfen jetzt im Gesetz, weil wir das auch so nicht gesehen haben, dass so was drohen kann. Wir haben Strukturbegleithilfen, die Kommunen unterstützen, die hohe Fehlbeträge in der Jahresrechnung haben, um trotzdem Fusionen zu ermöglichen. Wir haben Anpassungshilfen, insbesondere wenn es zu landkreisübergreifenden Fusionen kommt, dass dann der abgebende Landkreis auch ein Stück weit zum Beispiel kompensiert wird. Und wir haben die berühmte Hochzeitsprämie, die 200 Euro pro Einwohner. Die hat jetzt in diesem Fall für die Stadt 1,3 Millionen Euro ergeben. Wenn jetzt davon ungefähr 300.000 Euro für die Steuer abfließen müssten, ist das natürlich sehr unerfreulich. Aber das wäre zumindest mal eine Finanzquelle, um das zu bezahlen. Ich will versuchen, dass das nicht notwendig ist, aber da muss sich die Stadt dann halt auch steuerlich beraten lassen. Nichtsdestotrotz wollen wir Fusionen weiter vorantreiben. Ich sage das ganz offen: Das neue Leitbild ist auch hier im parlamentarischen Verfahren und wir wollen weitere unterstützende Begleithilfen gewähren, insbesondere wenn Investitionsbedarfe bestehen. Aber das nur als Vorgucker für das, was wir anstreben. Für mich ist ganz wichtig, für die Zukunftsfähigkeit des Landes, meine Überzeugung: Wir sollten das Thema gemeinsam vorantreiben. Wir haben zu viele kleine Gemeinden, die den ganzen Herausforderungen nicht mehr auf die Art und Weise begegnen können, wie es notwendig ist, insbesondere einer komplexen Förderlandschaft, die besteht, aber auch anderen verwaltungstechnischen Dingen, sodass wir in größeren Verwaltungseinheiten meines Erachtens besser aufgestellt sind, um den zukünftigen Herausforderungen für Kommunen begegnen zu können.
Ich musste erst abwarten, ob vielleicht Frau Jary nachfragt. Die Antwort wäre ja ganz knapp gewesen: Nein, haben Sie nicht vorgesehen. Herr Maier, die Fusion damals beruht auf dem Leitbild von Rot-Rot-Grün 2016. Da waren Sie, glaube ich, schon Innenminister oder noch nicht ganz. Aber Sie waren zumindest Staatssekretär in der damaligen Landesregierung. Jetzt haben Sie ein neues Leitbild vorgelegt, dem Landtag zur Diskussion vorgeschlagen, was aus unserer linken Sicht ein wesentlicher Rückschritt ist, weil es einfach schlechter ist. Da haben Sie solche Maßnahmen nicht mit vorgesehen, obwohl Sie eben gesagt haben, der Fall der Stadt Werra-Suhl-Tal ist Ihnen schon länger bekannt, um das Problem zu lösen. Wir haben Ihnen gegenüber vorgeschlagen, entweder das alte Leitbild zu belassen, zweitens die Möglichkeit der gezielten Nachförderung von bereits fusionierten Gemeindeneugliederungsmaßnahmen perspektivisch vorzusehen oder – drittens – Sie könnten alternativ das alte Neugliederungsgesetz Werra-Suhl-Tal aufmachen und da eine Spezialregelung aufnehmen.
Ja, wir haben auch eine Fragestunde vorhin gehabt, wo die Landesregierung eine Regierungserklärung abgegeben hat. Meine Frage ist: Welche dieser drei Maßnahmen, die wir als Linke vorgeschlagen haben, würden Sie denn unterstützen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist Auslegungssache, ob das neue Leitbild wirklich schlechter ist. Ich sehe es natürlich anders,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja, glau-
be ich!) denn wir wissen doch, worum es geht. Es geht vor allen Dingen um Kommunen, die einen großen Ballast mit sich herumschleppen in Form von Instandhaltungsrückstau, Investitionsbedarfe. Die will keiner haben, mit denen will keiner fusionieren. Denn wer tut sich das als Nachbargemeinde an? Das ist meines Erachtens der wesentliche Fortschritt mit diesem neuen Leitbild, dass wir jetzt auch dafür Mittel bereitstellen, um genau solche Investitionsbedarfe gezielt fördern zu können, nicht nur Entschuldung oder Ausgleichsbeihilfen für kreisübergreifende Fusionen, sondern eben auch diesen neuen Aspekt. Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht, dass es jetzt ein schlechteres Leitbild ist, sondern dass es eine Weiterentwicklung eines guten Leitbilds ist. Ich stehe weiterhin dazu und unsere damals gemeinsame Gemeindegebietsreform war ein Erfolg. Wir sind von über 800, 840 Kommunen, auf knapp 600 – etwas weniger – heruntergekommen, nicht weil wir die Zahl reduzieren wollen, sondern weil wir größere Verwaltungseinheiten schaffen können. Ich bin weiterhin der Auffassung, wir müssen an diesem Ziel weiter gemeinsam arbeiten, weil – ganz ehrlich – von den jetzt noch 600 Kommunen, die es noch gibt, aus meiner Sicht um die 400, 450 eigentlich nicht allein verwaltungstechnisch überlebensfähig sind, weil sie sich jetzt schon quasi mitverwalten lassen in Verwaltungsgemeinschaften oder durch Erfüllung. Das kann doch aus meiner Sicht kein dauerhafter Zustand sein. Insofern: Freiwilligkeit natürlich als oberstes Gebot und etwas ins Schaufenster stellen, was die Motivation erhöht. Ich kann aber kein Gesetz machen, um jeden Einzelfall, der jetzt hier einmal aufgetreten ist, mit einem Leitbild abzufangen. Das wird nicht funktionieren. Wir werden bei den nächsten Fusionen wieder andere Sonderfälle haben, die dann wieder zu einer Debatte führen: Kann man das nicht auch abfedern oder durch ein Leitbild quasi ausschließen? Insofern würde ich weiterhin den Weg, den ich beschrieben habe, fortsetzen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, auch vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber noch eine Nachfrage gerade zu dem, was Sie mit dem Leitbild gesagt haben. Und zwar geht es um die Funktion der erfüllenden Gemeinden. Das habe ich darin vermisst. Das heißt, das sind ja auch kleinere Gemeinden, die von jemandem erfüllt werden. Warum ist das da nicht mit aufgenommen worden?
Ich muss eine Rückfrage stellen: Inwiefern soll das aufgenommen werden?
(Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Im Leitbild!)
Im Leitbild, ja, aber ich will den Zustand der Erfüllung nicht weiter fortsetzen. Also den wird es weiterhin geben, weil ja alles auf Freiwilligkeit beruht. Aber das Erfüllen ist meines Erachtens nicht der Königsweg. Der macht in Einzelfällen Sinn. Ich stelle mir größere Strukturen vor, wo Erfüllung eben nicht mehr so die Rolle spielt. Deswegen muss ich Erfüllung nicht ins Leitbild schreiben, denn das ist für uns jetzt kein Ziel.
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Boos-John, fernab aller Geopolitik zu den hausgemachten Problemen. Sie wurden in einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 16. Februar 2026 indirekt dahin gehend zitiert, dass Sie die Umstellung auf Rüstungsproduktion als Chance für Thüringer Automobilzulieferer sehen, die sich ja derzeit in einer aktuell schwierigen Situation befinden. Diesen Ansatz haben Sie wiederholt vertreten, unter anderem auch beim Thüringer Zulieferer- und Informationsforum Defense drüben in der IHK im September vergangenen Jahres. Gleichzeitig lehnen diesen Ansatz aber die Koalitionspartner von BSW und Die Linke in dieser Ausrichtung ausdrücklich ab. Meine Frage dahin gehend: Für wie realistisch halten Sie die Umsetzung Ihres Ansatzes, wenn zentrale Teile Ihrer Koalition diesen Ansatz politisch nicht mittragen?
Danke, Herr Prophet, für Ihre Frage. Ich habe mich darauf bezogen – und das wiederhole ich auch sehr gern –, dass wir in Bezug auf die Automobilindustrie zunächst Auftragslücken bzw. wegfallende Märkte haben. Hier kann man tatsächlich von konjunkturellen Schwierigkeiten sprechen. Wir haben auf der anderen Seite eine starke Investitionslage hin zur Rüstungsindustrie, um uns zu verteidigen. Ich glaube, das wissen wir alle. Wir kennen Sondervermögen dazu. Und nun haben wir mit der Rüstungsindustrie eine Industrie, die auf der einen Seite Chancen hat, Dual-Use-Produkte zu produzieren, das heißt für das Gemeinwohl bzw. für die gesamte Gesellschaft, zum Beispiel im medizinischen Bereich, in anderen Bereichen, aus der eigenen Wirtschaft, also aus dem Bereich der Rüstung zum Beispiel, zu produzieren. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass diese Industrie, die Rüstungsindustrie, in der Regel sehr stark Manufakturproduktion leistet und unsere Automobilindustrie sehr stark – und das ist gut – produktiv automatisch unterwegs ist. Und hier zu sagen, es ist eine Win-win-Situation, die Automobilindustrie, die kaum mehr Aufträge hat, aber sehr automatisch produktiv unterwegs ist, und die Rüstungsindustrie, die in Bezug auf Manufakturleistung unterwegs ist, zusammenzudenken. Das ist spannend. Das wird damit nicht die Automobilindustrie retten, ganz deutlich, und das wird damit nicht dazu führen, dass wir in irgendeinem Bezug, sage ich mal, außerhalb von Verteidigung denken, sondern es geht darum, uns wehrfähig zu machen. Das ist Konsens, glaube ich, bei allen. Aber zu sagen, wir können hier zwei unterschiedliche Branchen in Bezug auf eine Produktivität zusammendenken, das ist der Ansatz. Den habe ich mehrfach dargestellt und dazu stehe ich auch.
Ja. Also gibt es da Einigkeit innerhalb der Koalition, das dann auch bei Notwendigkeit durchzusetzen? Die Zahl der Automobilzulieferer, die dieser Vision schon gefolgt sind, wie hoch könnten Sie die heute einschätzen, also Automobilzulieferer, die bereits auf Rüstung oder Verteidigungsproduktion umgestellt haben?
Das kann ich Ihnen nicht sagen, dafür gibt es keine Statistik. Ich glaube, das sind auch die Unternehmen, die das nicht unbedingt in der Statistik ausfüllen würden. Also, das kann ich Ihnen nicht sagen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Boos-John, mir geht es auch noch mal um die Automobilindustrie, aber auch andere Bereiche. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zu verhindern, dass der notwendige Strukturwandel in der Industrie – also insbesondere auch bei den Automobilzulieferern – zu einem Unterbietungswettbewerb bei Löhnen und Arbeitsstandards führt?
Danke, Frau Merz, für Ihre Frage. Das treibt uns natürlich alle um, das ist völlig klar. Wir haben die Situation – ich hatte das eben schon gesagt –, dass wir im Wettbewerbsdruck sitzen, auf jeden Fall. Es geht darum: Jedes Unternehmen, das vom Markt geht, tut uns weh. Und was wir tun müssen, ist, dass wir die Industrie halten müssen. Wenn wir sehen, dass wir vor allen Dingen in Thüringen einen höheren Anteil der Industrie haben wie andere Bundesländer – also wir sind bei über 20 Prozent, andere sind bei 18 Prozent –, dann wissen wir natürlich genau, dass wir da hinschauen müssen. Dass aber die Automobilindustrie aufgrund ihrer Kostenstrukturen eben nicht mehr wettbewerbsfähig ist, haben wir spätestens bei unserem gemeinsamen Besuch in China festgestellt oder sehen wir auch bei den unterschiedlichen Anbietungen der einzelnen Pkw-Strukturen oder den Pkw, die von China kommen oder auch von anderen Ländern, sodass diese Industrie an dem Punkt schon selber die Aufgabe hat, genau hinzuschauen, wie ist die Kostenstruktur, können zum Beispiel durch produktivitätssteigernde Maßnahmen, durch noch mehr Automatisierung Kosten, die nicht so optimal sind im Vergleich zum Wettbewerb, hier irgendwie aufgehoben werden. Was wir machen, ist: Wir waren selbst in Berlin bei dem Automobilgipfel – ich hatte das eingangs auch schon gesagt –, wir haben den Automobilgipfel hier in Thüringen oder den Dialog ins Leben gerufen. Wir sind dabei, dass wir die wirtschaftsnahen Forschungsinstitute mit der hiesigen Industrie noch mehr vernetzen. Ein sehr schönes Beispiel von Montag aus den Arbeitsgruppen, die hier gearbeitet haben, aus den fünf Arbeitsgruppen, war zum Beispiel, dass sich 20 Unternehmen zusammengetan haben, um mit wirtschaftsnahen Forschungsinstituten die Mittelkonsole der Zukunft gemeinsam zu entwickeln. Das sind Themen, die die Arbeitsplätze erhalten und damit auch die Löhne sichern. Eine nächste Idee, die dort entsteht, ist der Sitz der Zukunft und solche Themen – also Wirtschaft, Innovation, Investition – zusammenzudenken, damit die Strukturen nicht wegbrechen, damit die Arbeitsplätze überhaupt erhalten bleiben. Ich glaube, das Allerwichtigste ist, dass uns die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das sind aus meiner Sicht die Gebote der Stunde.
Vielen Dank. Es wird Sie jetzt nicht wundern, dass ich in dem Zusammenhang auch noch mal nachfragen will. Wir haben im Rahmen der Haushaltsverhandlungen den Transformationsfonds mit 70 Millionen Euro genau für Strukturvorhaben zur Sicherung der industriellen Basis in Thüringen und auch der Frage Dekarbonisierungsvorhaben, gerade auch mit dem Bereich der Erfahrungen aus der Automobilindustrie, verankert. Und da wäre meine Frage: Wie ist denn der Stand der Überlegungen, damit wir diese 70 Millionen Euro, die da zur Verfügung stehen, auch schnellstmöglich nutzen können, um hier die Transformation in der Automobilzuliefererindustrie als Beispiel dann wirklich auch zeitnah unterstützen zu können?
Danke schön, Herr Schaft, für die Frage. Das ist mir natürlich bewusst. Im Dezember sind in den Haushaltsverhandlungen diese 70 Millionen reinverhandelt worden. Das ist auch gut so, weil es im Koalitionsvertrag auch drinsteht, dass wir uns hierfür bemühen müssen und wollen, um – aber das muss ich sagen – nicht nur die Automobilindustrie, sondern generell unsere Industrie zu stärken. Sie wissen, dass ich bei jeder Gelegenheit immer wieder darauf hinweise, dass wir förderrechtlich auch immer wieder schauen müssen, dass wir keine Unternehmen in Schwierigkeiten – sage ich mal – mit dem Steuergeld auch unterstützen. Da haben wir ein Problem. Das ist uns einmal wichtig. Aber der Transformationsfonds ist extrem notwendig, an dem arbeiten wir. Wir haben das ja auch in unseren letzten Ausschusssitzungen immer wieder referiert. Wir gehen davon aus, dass es eben nicht nur die Automobilindustrie sein wird, sondern auch andere Industrien. Wir müssen auch schauen, dass wir in die Industrien der Zukunft in Thüringen investieren – ganz wichtig. Da haben wir tolle Beispiele, um eben auch neue attraktive Arbeitsplätze zu generieren, die dann vielleicht sogar noch bessere Arbeitnehmervergütungen möglich machen. Das ist ja die Chance, wenn ich in die Industrien der Zukunft reingehe. Einen Fonds in der Wirtschaft aufzubauen kostet oder braucht Zeit, wenn Sie sich da mal umhören, zwischen einem und anderthalb Jahren. Wir sind jetzt mittlerweile so weit, dass wir da wesentlich schneller sind. Wir werden die ersten Ideen – das haben wir im Ausschuss auch gesagt – in einer der nächsten Sitzungen vorstellen. Thematik hier ist, dass zum Beispiel stille oder auch offene Beteiligungen möglich sind. Dann sind das Fall-zuFall-Entscheidungen. Wir sind ja sehr eng mit den Betriebsräten der Unternehmen zusammen, hatten gerade vor zwei Wochen wieder eine Sitzung mit Betriebsräten, die uns sehr gut darstellen konnten, wo was passiert. Wir müssen genau austarieren, welche Unternehmen wir da mit reinbringen. Ich glaube, wir müssen uns ehrlich machen, wir müssen bei solchen Themen an die Industrien der Zukunft denken. Und vielleicht auch mal, weil uns das alle ja angeht, weil ich gesagt habe, Automobilindustrie müssen wir schauen und das genereller denken: Wir müssen gucken, welche Unternehmen, die auch Zukunftschancen haben, sich aus Thüringen verabschieden, weil sie woanders bessere Wettbewerbsbedingungen haben, und wie wir die halten können. Also dieses strukturelle Thema auf der einen Seite, dann begleitend mit: Du ziehst nicht weg, dafür investieren wir in dich. Das ist so die Idee, die bei dem Prozess im Moment entsteht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Wirtschaftsministerin Boos-John, ich wollte noch mal nachfragen, weil Sie zu Recht noch mal auf die Industrien jenseits der Automotiveindustrie abgehoben haben. Sie haben jetzt von den Industrien der Zukunft gesprochen. Das ist möglicherweise auch unterschiedlich vorstellbar, welche dazugehören. Aber wir haben traditionell einige energieintensive Industrien in Thüringen, wenn ich zum Beispiel an die Glasindustrie und andere denke, die jetzt vor dem Hintergrund der von Ihnen zu Recht beschriebenen Strukturprobleme/Energiepreisthematik erneut vor existenziellen Herausforderungen stehen. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Welche Konsequenzen müssen wir aus der wiederholten Fatalität, dass wir mit unserem Energiemix, den wir zurzeit anbieten können, nach wie vor – übrigens überdurchschnittlich im Vergleich mit der EU – vom fossilen Energiemarkt abhängen, ziehen, um diese Firmen schneller in eine Zukunftsfähigkeit zu bringen, damit wir in Zukunft von diesem fossilen Energiemarkt unabhängiger werden? Was sind jetzt die Schritte, die Sie konkret in Ihrem Haus, im Wirtschaftsministerium, hier in Thüringen planen, strukturieren, sich vornehmen, um dort ein klares Unterstützungsszenario im Sinne von Beschleunigung, Energiewende hin zu weniger Abhängigkeit von fossilen Energiemärkten zu setzen? Ich glaube, nur so werden wir auch in die Lage versetzt werden, traditionellen Industrien am Standort Thüringen eine Zukunft zu bieten und damit auch die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, zu sichern. Das ist eine Frage, ob Sie diese Einschätzung teilen und, wenn ja, welche Schritte und Maßnahmen in diesem Jahr von Ihrem Haus zu erwarten sind.
Danke schön. Zunächst muss ich sagen, der Energiebereich ist nicht bei uns angesiedelt, der ist bei Kollege Kummer angesiedelt. Aber natürlich arbeiten wir eng zusammen und wir sitzen gerade morgen wieder zusammen, um uns genau zu diesen Themen abzustimmen. Es gibt jetzt ein Energiegesetz, das auch eingeführt werden soll oder das noch mal verändert werden soll. Genau an diesen Themen arbeiten wir mit. Ich darf Ihnen sagen, ich habe das in der letzten Regierungsbefragung schon gesagt, dass ich schon finde, dass die Lenkungswirkung der CO 2 Bepreisung nicht die schlechteste ist. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist gerade auch bei dem Industriestrom: Wer kommt auf die KUEBLL-Liste, das heißt, wer hat solche Zugänge? Gerade für die Glasindustrie haben wir uns dafür sehr eingesetzt, haben auch Schreiben an den Bund geschickt, also setzen uns für die hiesige Industrie ein, um das zu erreichen. Wir haben aber auch – und, ich glaube, da sind wir uns im Rund hier auch alle einig – immer wieder zu schauen, dass wir im Energiebereich diversifizieren, dass wir das Thema der erneuerbaren Energien mitdenken – auch das macht uns unabhängig –, aber auch neue Technologien mitdenken. Dieser Mix ist extrem wichtig. In Summe bildet sich unser Energiepreis in Deutschland – und ich bin an dem Punkt sehr im Bereich der Marktwirtschaft unterwegs – über Angebot und Nachfrage. Wir haben zu wenig investiert in den letzten Jahren, auch in dem Bereich der Erneuerbaren, aber auch der herkömmlichen Energienetze. Wir sprechen gerade, verhandeln gerade selber mit 50Hertz bei vielerlei Themen des Energieanschlusses. Da gibt es im Moment ein ganz kurzes Zeitfenster, was offen ist. Wie Sie vielleicht wissen, hat bis zum letzten Jahr im Bereich des Bundes bei den ÜNBs, bei den öffentlichen Netzbetreibern, die Situation eines Windhundprinzips stattgefunden – also, wenn ich mich anschließen lassen will, um auch meine Energiesituation zu verbessern. Da sind aber jetzt Sachen verändert worden. Im Moment ist so ein Zeitfenster offen zwischen wie kategorisieren und wie priorisieren der Bund und die Länder die Netzanschlüsse. Da setzen wir uns jetzt gerade mit ins Benehmen, arbeiten mit daran, um für Thüringen eben auch zu priorisieren und zu kategorisieren. Ich bin ein absoluter Verfechter – ich sage es noch mal – davon, dass wir genug auf dem Markt haben, damit die Preise sich dort auch verändern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht auch an die Ministerin, Frau Boos-John. Noch immer sind viele Förderprogramme schwer zugänglich und werden deshalb auch wenig in Anspruch genommen. Meine Frage: Was gedenkt die Landesregierung hier zu tun? Gibt es bereits konkrete Vorstellungen oder Umsetzungen zur Zusammenlegung einzelner Förderprogramme und, wenn ja, wann und welche betrifft es?
Insbesondere die kleinteiligen Förderprogramme. Wir hatten das ja heute schon mal in der Diskussion. Über 70 Förderprogramme, die wir mit unter 1 Million Euro Fördervolumen ausgestattet haben, die durch ihre Bürokratie, durch den Aufwand und auch die Zugänglichkeit bei der Verwaltung extrem schwierig zugänglich sind.
Okay. Also zunächst: Wir haben, glaube ich, über 170 Förderprogramme in Thüringen, was eine Menge ist. Deswegen hat sich ja in Thüringen auch in der Landesregierung die Staatskanzlei federführend für das Thema der wesentlich besseren Nutzung von Fördermitteln eingesetzt. Aber zu der Frage noch mal – schwer zugänglich. Ich hole dann gleich noch mal kurz aus zu der IMAG, die das ja dort ist, weil sehr viele Häuser in Thüringen da mitverantwortlich sind. Aber zu dem Thema „schwer zugänglich“. Ich glaube, es ist gut zugänglich. Bei der Vielfältigkeit der Programme und auch der unterschiedlichen Strukturierung und den unterschiedlichen Standards von Programmen ist es eben gerade für ein kleines Unternehmen – und 99,3 Prozent unserer Thüringer Unternehmen sind kleine und mittelständische, haben unter zehn Mitarbeiter – natürlich schwierig, auch von der Ressource her eine einfache Zugänglichkeit zu haben. Das vorweggenommen. Ja, wir haben diese IMAG, in der wir auch sehr stark mitarbeiten, weil wir eine Fülle von Förderprogrammen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen bei uns haben, die aber sehr gut angenommen werden. Gerade die GRW-Mittel haben zum Beispiel einen sehr guten Abruf. Es ist mitunter so nach dem Motto: „Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht.“ Ich glaube, das ist so das richtige Stichwort. „Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht“ heißt ja, dass ich irgendwie schauen muss. Das wurde auch in dem Entwurf, den es jetzt schon gibt, sichtbar, dass man diesen Wildwuchs auch ein bisschen eindämmen muss, dass man die Anzahl der Programme deutlich reduzieren, zusammenlegen, vereinfachen muss. Ganz wichtig ist vor allen Dingen auch, dass die Anträge, aber auch die Nachweise leichter werden, zum Beispiel das Einführen von Bagatellgrenzen bei ganz kleinen Programmen, von standardisierten Abrechnungsmodellen, aber auch einem Koordinator, den es in jedem Haus gibt, der diese Fördermittel koordinieren kann. Weil wir das aus unserem Haus auch sehen, ist mir der Bereich der Digitalisierung wichtig. Von diesen über 170 Programmen sind knapp 100 digitalisiert und 70 fehlen eben noch in der Digitalisierung. Von daher ist es eben gut, wenn wir uns da auch darauf committen können, dass neue Programme, die entstehen, oder zusammengelegte Programme eben wirklich nur noch digitalisiert werden – also sukzessive zu digitalisieren, zu vereinfachen, dieselben Standards zu wählen, es leichter im Verwendungsnachweis – so heißt das ja, wenn ich die Gelder nachweisen muss – zu strukturieren. Dann habe ich auch für den Mittelstand und für die kleinen Unternehmen nicht so eine hohe Ressource, dass ich gucken muss, da läuft das so und da läuft das so.
Wenn die Fragestellung so war, dann ist das auch weitgehend beantwortet. Aber auch mal im Hinblick auf den heutigen parlamentarischen Abend der Handwerkskammern: Kann man denn ungefähr abschätzen, aus welchen Branchen die Anzahl der Anträge höher oder möglicherweise gar nicht vorhanden ist, was aktuelle Förderprogramme angeht?
Ich habe eben schon über die Anzahl oder die Struktur der Unternehmen in Thüringen gesprochen. Bei den GRW-Mitteln war es zum Beispiel bis vor Kurzem so, dass Unternehmen, die größer sind als KMU, also über 250 Mitarbeiter, in der Regel gar nicht groß in die Möglichkeit von Fördermöglichkeiten kommen. Das haben wir im letzten Jahr geändert. Die können bis zu 300.000 Euro Fördermittel beantragen. Aber wir haben da schon die Thematik, dass es tatsächlich eher die kleinen Unternehmen sind. Und es ist ganz unterschiedlich. Ich darf auch sagen, das ist gar nicht branchenabhängig, sondern das ist eher so, wie pfiffig bin ich, wie digitalisiert bin ich, wo gehe ich rein, wo kann ich partizipieren, aber auch, was weiß ich. Und ich glaube, wir tun sehr gut daran, wenn wir – im Übrigen ist der Entwurf schon in der Ressortvorabstimmung, also der ist schon versandt an die Ressorts, da überprüft jetzt jedes Ressort seinen Anteil in dem Fördermittelbereich – das dann einmal neu strukturiert haben, das auch noch besser zu kommunizieren, besser nach außen zu geben. Die TAB ist an dem Punkt schon relativ gut; die haben wir auch dahin bewegt, dass sie mehr kommuniziert. Aber wir tun gut daran, dass wir das auch noch besser verkaufen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Boos-John, also mit Sicherheit kann man in dieser Förderprogrammstruktur noch einiges optimieren. Wir sind mit Sicherheit auch der Meinung, man hätte an der einen oder anderen Stelle auch in der Vergangenheit schon mit Bagatellgrenzen arbeiten können. Wir hatten darum zum Beispiel gerungen, als es um die Abrechnung der Coronabeihilfen ging. Das war dann nicht möglich, weil der Bund da etwas dagegen hatte, dort irgendwo mal einen Schnitt zu machen und weiteres Nachstellen wegen Minimalbeträgen einzufrieren. Aber was mich noch mal ans Pult getrieben hat, um Ihnen folgende Frage zu stellen: Wenn Sie jetzt von 170 Programmen sprechen und im Zweifelsfall gelingt es Ihnen – unter welchen Umständen auch immer –, die auf 100 zu minimieren, dann glaube ich ja immer noch nicht, dass es eine Übersichtlichkeit gibt, dass diejenigen, die heute nicht wissen, wie sie sich möglicherweise an einer Stelle Unterstützung holen können aus so einem Förderprogramm, das dann tatsächlich messbar einfacher erledigen können. Deswegen noch mal die Frage: Müsste es nicht vielmehr Priorität sein bei dieser Frage, ob Fördermittelprogramme eine Existenzberechtigung haben oder nicht, welche Wirkung sie für den Wirtschaftsstandort Thüringen damit erzielen können? Und wenn das als Zusatzfrage dann verstanden werden kann: Wäre es dann nicht auch sinnvoll, in Zukunft die Unternehmensform „Genossenschaft“ stärker in den Fokus von Fördermittelprogrammen zu rücken, weil wir in den letzten Jahren der Krise gelernt haben, dass diese Unternehmensform eine überdurchschnittliche Resilienz hatte, eine unterdurchschnittliche Quote bei Insolvenzen und auch durch ihre Struktur, dass sie zuerst ihrem Satzungszweck und dann dem Shareholder Value verpflichtet sind, dass sie eben damit eine ganz andere gesellschaftliche Wirkung haben als stabilisierendes Element in unserer Wirtschaftsstruktur. Deswegen die Frage: Ist das nicht auch ein Fokus, Maßstab, den man bei einer solchen Überprüfung von Förderprogrammen anlegen sollte, dass man fragt, welche positiven Wirkungen haben diese Förderprogramme, was müssten wir stärken aus den Erkenntnissen der Krisenjahre?
Frau Boos-John, ehe ich Ihnen das Wort gebe, ich möchte noch mal darauf hinweisen: Wir haben die Regel, kurze Fragen zu stellen, keine Statements abzugeben und nur eine Frage zu haben. Wenn es um die Frage geht, muss ich sogar mich selber rügen. Ich habe nämlich in der Vorrunde zweimal den Linken das Wort für Nachfragen gegeben, obwohl die Frage von der SPD-Fraktion kam. Also es gibt eigentlich auch nur eine Nachfrage aus dem Rund. Das waren jetzt mindestens drei Fragen, Herr Schubert. Deswegen überlasse ich es der Ministerin, auf welche davon sie antworten will. Ich bitte aber alle nachfolgenden Fragesteller, das noch mal zu beherzigen. Danke schön.
Danke. Tatsächlich kommt man dann irgendwann durcheinander. Aber vielleicht ganz allgemein: Ich muss noch mal nachschärfen. Diese 172 Programme sind ja nicht, sage ich mal, nur aus dem Wirtschaftsressort – ganz wichtig. Wir haben eine Fülle von sehr kleinen Programmen im Bereich, also bei meiner Kollegin im TMSGAF, also eine Fülle von vielen kleinen Programmen. Das heißt, wenn wir uns diese Koordinatoren, von denen ich gesprochen habe, anschauen, die genau das machen sollen, entweder im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der Landwirtschaft, im Bereich des Sozialen, das zu koordinieren, dann müssen sie in diesen Häusern sitzen, um das herauszufinden. Natürlich müssen wir immer wieder schauen, dass wir unsere Förderprogramme so auslegen, dass wir auch eine Lenkungswirkung damit erzielen. Ich bin bei Ihnen, das Thema der Genossenschaften zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft ist ein spannendes für die Zukunft. Da sollte man sich nicht verweigern. Das muss man sich dann in Summe anschauen. Aber jetzt haben wir erst einmal die Situation, dass wir diese Vielzahl der Programme zusammendampfen müssen aus meiner Sicht, um auch – ich sage das immer wieder – Staatsquote einzusparen, also zu viel Verwaltung auch zu reduzieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Minister Maier. Sie haben vorhin in Ihren einführenden Worten von den zwei neuen Polizeihubschraubern gesprochen, die wir auch im Rahmen der Haushaltsdiskussion schon vorgestellt bekommen haben, also die Überlegungen des Innenministeriums. Können Sie das bitte noch mal etwas genauer ausführen, welche Gründe für diese nicht ganz unerhebliche Investition im Raum stehen und ob es denn schon einen Zeitplan gibt, wann wir damit rechnen können, dass diese Hubschrauber kommen?
Vielen Dank für die Frage. Es ist wirklich ein wichtiges Einsatzmittel, wie ich eingangs schon ausgeführt habe. Wir haben derzeit zwei Hubschrauber, die wertvolle Dienste leisten, auch zum Beispiel für Brandbekämpfung. Das haben wir ja auch im Sommer erlebt. Das sind Eurocopter 145, um einfach mal die Typenbezeichnung zu verwenden; die sind 2007 und 2010 produziert worden, also schon relativ alt. Den zweiten haben wir sogar gebraucht gekauft. Jetzt ist der Sachverhalt so, dass wir dadurch eine Hubschrauberflotte haben, die zusammen mit Hessen zur ältesten in Deutschland gehört. Deshalb wollen wir das gemeinsam mit den Hessen auch ändern, weil wir feststellen müssen, es gibt kaum noch Ersatzteile dafür. Und was es auch nicht mehr lange geben wird, das ist für diesen Typ ein Flugsimulator, und den brauchen wir natürlich, um Pilotinnen und Piloten auszubilden. Das heißt, uns bricht da die Basis weg. Außerdem mussten wir feststellen, dass die Instandhaltungs- und Wartungskosten immer höher ansteigen. Also, wir wollen zwei neue Hubschrauber anschaffen, wir haben entsprechende Vorsorge im Haushalt getroffen. Ein Hubschrauber kostet ungefähr 22 Millionen Euro und die Vorsorge ist getroffen durch Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2029 und dann auch im Haushalt 2030, sodass hoffentlich die Beschaffung auch in diesen beiden Jahren stattfinden wird. Um die Beschaffung einfacher und auch kostengünstiger zu machen, machen wir das zusammen mit den Kollegen in Hessen, weil die auch Hubschrauber beschaffen, und zwar vier, sodass wir in Summe sechs beschaffen können, was uns wiederum Preisvorteile bietet. Außerdem haben wir dann Typengleichheit. Das heißt, wir können mit den Polizistinnen und Polizisten in Hessen vieles zusammen machen, die Ausbildung, aber zum Beispiel auch die Beschaffung von Ersatzteilen. Ich bin sehr froh, dass uns das geglückt ist, hier die Kooperation in die Wege zu leiten und, wie gesagt, nächsten Montag wird es dazu mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung den Startschuss geben.
Herr Urbach, haben Sie eine Nachfrage? Das sehe ich nicht. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist der nächste Fragesteller Herr Steinbrück von der AfD-Fraktion. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Minister Maier. Wir konnten vorhin schon hören, es gibt nächste Woche frohe Kunde aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, jedoch ist in den letzten Statistiken die Zahl der Tatverdächtigen bei Messerangriffen zwischen 2020 und 2024 von 106 auf 699 pro Jahr gestiegen. Dabei erhöhte sich auch die Zahl nicht deutscher Tatverdächtiger von 31 auf 310. Diese Entwicklung wirft natürlich Fragen zur Wirksamkeit der bisherigen Sicherheitsmaßnahmen auf. Daher meine Frage: Welche konkreten und nachweislich wirksamen Maßnahmen hat Ihr Ministerium im Verantwortungsbereich der Landespolizei ergriffen und welche weiteren Maßnahmen jenseits von Messerverbotszonen werden derzeit noch diskutiert?
Tatsächlich ist die Entwicklung von Straftaten, wo Messer zum Einsatz kommen, unerfreulich. Die haben deutlich zugenommen, das ist vollkommen richtig, allerdings auch bei deutschen Straftätern. Insofern muss man beides in den Blick nehmen. Ich will das Problem gar nicht wegdiskutieren, dass das auch Zuwanderer sind, die hier auffällig geworden sind; das müssen wir natürlich sehr ernst nehmen. Ich sage das auch immer ganz klar: Wenn das denn der Fall ist, dass es zu solchen Straftaten kommt und aufenthaltsrechtlich die Möglichkeit besteht, dann müssen derartige Straftäter auch so schnell wie möglich abgeschoben werden. Das ist vollkommen klar. Wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat hier nichts verloren. Das ist das eine. Aber es geht natürlich auch darum, was mich gerade im Bereich der Jugendlichen besorgt, dass sehr häufig Messer mitgeführt werden. Ich werbe auch immer dafür bei Jugendlichen, auch in der Schule, Klarheit darüber zu schaffen, dass es sich um eine sehr gefährliche Sache, um eine Waffe handelt. Das ist vollkommen klar. Denn ein Messerstich genügt, um einen Menschen umzubringen. Wenn es an einer bestimmten Stelle ist, dann kann das tödlich sein. Es kommt leider auch immer wieder zu solchen Sachen. Messerverbotszonen – was Sie gesagt haben – sind natürlich insbesondere dann notwendig, wenn es zu größeren Menschenansammlungen kommt. Wenn zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen die Gefahr besteht, dass dort auch – sage ich mal – großer Schaden angerichtet werden kann, dann haben die Kommunen jetzt die Möglichkeit, entsprechende Messerverbotszonen einzurichten. Das Einrichten von Verbotszonen ist das eine, die Überwachung ist das andere – das ist ja vollkommen klar. Es muss auch Aufgabe, unter anderem der Polizei, sein, dafür zu sorgen, dass dann entsprechend keine Messer mitgeführt werden. Wir haben jetzt auf dem Anger die Situation, dass wir dort Videoaufzeichnung einsetzen, um auch genau derartige Dinge in den Blick zu nehmen. Ich möchte im neuen Polizeiaufgabengesetz noch einen Schritt weitergehen, dass es dann auch möglich wird, sehr schnell festzustellen – und ich sage das auch deutlich –, auch mit Hilfe von KI, wenn im öffentlichen Raum, gerade bei solchen relativ stark mit Kriminalität belasteten Orten, Messer plötzlich in Erscheinung treten, sichtbar werden. Da genau kann uns die KI auch helfen, dass sehr schnell erkannt wird, hier ist irgendwie ein Messer oder eine andere Waffe, mit der wird hantiert im öffentlichen Raum. Dann ist zukünftig die Möglichkeit gegeben, so hoffe ich, dann auch KI-basiert die Polizei schnellstens darüber in Kenntnis zu setzen, damit dann auch entsprechend reagiert werden kann. Es ist ein ganzes Setting an Maßnahmen – sowohl präventiv als auch repressiv. Wir müssen uns als Gesellschaft natürlich vollkommen klar werden, dass Messer nichts im öffentlichen Raum verloren haben. Das ist ein weiterer wichtiger Aspekt.
Ja, nur eine kurze. Gibt es neben den von Ihnen angeführten Messerverbotszonen usw. noch andere konkrete Dinge, die Sie umsetzen wollen/werden, im Blick haben, um Messergeschichten zu vermeiden?
Lassen Sie mich mal nächste Woche die Zahlen vorstellen und ich werde explizit zu dem Thema „Messer“ auch was sagen und die aktuellen Zahlen vorstellen. Dann können wir uns gern noch mal darüber unterhalten, welche Vorschläge im Raum stehen, das zu reduzieren, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich gilt das, was ich eben schon gesagt habe. Wir haben ein Lagebild, auch auf unsere Initiative hin, und wir hatten eben auch schon in der Aktuellen Stunde das Thema mit dem getöteten Mitarbeiter der Bahn. Dort gilt sowieso schon ein Messerverbot. Aber wie gesagt: Verbote sind das eine, Überwachung ist genauso wichtig. Deshalb brauchen wir mehr Polizei. Wir brauchen mehr Polizei auf der Straße, wir müssen sie von Bürokratie entlasten und wir müssen mehr Anwärterinnen und Anwärter einstellen. Die Zahlen erfüllen mich mit guter Hoffnung, dass uns das dieses Jahr gelingen wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an die Landwirtschaftsministerin, Frau Boos-John. Es hat ja vergangene Woche die Agrarministerkonferenz stattgefunden. Meine Frage zielt dahin gehend: Ist denn auch besprochen worden, welche Folgen die geplanten Änderungen bei der EU-Fördermittelvergabe ab 2028, insbesondere der Wegfall fester Budgets für Programme wie GAP und ESF, für die Entwicklung ländlicher Räume und kleinerer Gemeinden in Thüringen haben?
Ja, natürlich, das sind ganz wichtige Themen, die wir für die nächste Förderperiode, sage ich mal, in der Vorbereitung haben. Es laufen ab Mai oder ab Juni ganz zentrale Verhandlungen dazu, in die wir uns auch einbinden. Und in der AMK, die Sie gerade ansprachen, also in der Agrarministerkonferenz in der letzten Woche, haben wir das natürlich auch auf der Agenda gehabt. Da geht es darum, dass wir bei diesem Thema „zwei Säulen hin zu einer Säule“ darum kämpfen, und zwar alle Agrarminister unisono, dass diese zweite Säule auch erhalten bleibt, also dass wir für den ländlichen Raum genügend Mittel haben. Ich bin sehr dankbar, dass sich Alois Rainer, den wir ja im Herbst letzten Jahres in unseren ländlichen Raum geführt haben, dem wir gezeigt haben, was der ländliche Raum für uns in Thüringen ausmacht und wie wir das brauchen, das auch hier noch mal angeschaut hat und gemeinsam mit dem Bundesministerium dafür kämpft, dass diese zweite Säule, also der ländliche Raum, eben auch erhalten bleibt, weil sie so wichtig ist. Es ist im Moment noch die Frage, wie das ganz genau ausgebildet wird – wie gesagt, in Verhandlungen. Ich gehe davon aus, dass die im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sind.
Ja, es ist halt wirklich ein brisantes Thema, gerade für Thüringen. Sie haben gerade gesagt, ab Juni beginnen dann die intensiveren Verhandlungen. Sie haben auch betont, dass Alois Rainer – ich dachte immer, der kommt aus dem ländlichen Raum und kennt die Szene, wenn ich es mal so platt formulieren darf. Aber können Sie es noch mal genauer darstellen, was das denn dann auch für die Städte und Gemeinden bedeuten würde? Denn ich glaube oder sind Sie der Meinung – ich muss jetzt die Frage stellen –, dass da noch mehr Aufklärungsarbeit, auch in den Städten und Gemeinden, geleistet werden muss, was da auf uns zurollen wird?
Also, ich bin der festen Überzeugung, dass die Aufklärungsarbeit erst dann erfolgen sollte, wenn klar ist, was dort passiert. Wir haben genug Expertise in meinem Haus, dass wir die Folgewirkung genau einschätzen können. Ich meine, wenn wir über die Fördermittel generell in der EU reden, dann sprechen wir auf der einen Seite über den MFR, also den mehrjährigen Finanzrahmen, und auf der anderen Seite über die GAP. Und bei der GAP sind das ja eben auch unterschiedliche Bereiche, die dort, sage ich mal, zu denken sind. Das ist die Einkommensförderung auf der einen Seite. Das ist aber eben auch der ländliche Raum auf der anderen Seite. Was wir im Moment machen, ist, dass wir eine sogenannte Akademie Ländlicher Raum gegründet haben. Wir sind im Moment mit ganz vielen unterschiedlichen Stakeholdern dabei, uns die Expertise, die wir haben, noch weiter annähren zu lassen mit den Kommunen im ländlichen Raum. Denn Thüringen besteht zu über 50 Prozent aus ländlichem Raum – deutlich über 50 Prozent. Deswegen sind wir in den Punkten dabei, diese Sachen mit einzufangen. Erste Maßnahmen, die wir selber auch schon einleiten können, haben wir getan. Auch hier bin ich wieder meiner Ministerkollegin dankbar für das Thema der digitalen Einkaufsmöglichkeiten bzw. der 24/7-Läden. Wir denken in dieser Akademie Ländlicher Raum im Moment das komplette Thema der Daseinsvorsorge bis hin zu der Frage, wie Kindergärten, aber auch Senioren und das Thema der Ernährungsmittelverfügbarkeit praktisch gut aufgestellt sein können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie – ich nehme jetzt mal den Begriff „Agrarministerkonferenz“ auf, ich habe auch Ihre PM dazu gelesen – haben das ziemlich als Erfolg angegeben. Nun gibt es aber auch kritische Stimmen. Niedersachsen hat einen Antrag zur Stärkung der Milchwirtschaft eingereicht. Die CDU-geführten Länder bzw. Bayern haben diesen abgelehnt. Darin war unter anderem ein Lieferverzicht festgeschrieben. Jetzt würde mich schon interessieren, warum Sie sich gegen die Stärkung der Milchwirtschaft sträuben.
Also, um Gottes Willen, wir sträuben uns nicht. Die Pressemitteilung haben Sie falsch gelesen. Wir sträuben uns nicht gegen die Stärkung der Milchbetriebe, sondern im Gegenteil, die sind für uns essenziell wichtig. Auch das ist Ernährungssicherheit, das ist ein ganz großes Thema. Aber das, was die Kollegin Staudte aus Niedersachsen in ihr Programm geschrieben hat, mit dem sie relativ allein ist, ist, dass wir Quoten einführen, dass wesentlich geringere Milchmengen produziert werden. Das ist nicht der richtige Weg, Frau Hoffmann. An dem Punkt gehen einfach nur die Wege auseinander. Das Ziel ist das gleiche, dass wir unsere Milchbetriebe stärken. Wir denken an dem Punkt eher marktwirtschaftlich und nicht staatsgetrieben. Wir sind der vollen Überzeugung, dass wir unsere Milchbetriebe stärken müssen. Wir sind auch der Überzeugung, dass wir hier ein Marktversagen haben – das muss ich deutlich sagen – in Bezug auf den Lebensmitteleinzelhandel. Das werden Sie von mir nicht oft hören, aber in dem Fall ist das so. Das ist umso prägender, wenn jetzt Edeka und Tegut zusammengehen und wir hier noch – sage ich mal – verschärftere Bedingungen haben. Und das, was im Moment passiert, sich anzuschauen, wie das Kartellamt, die Kartellbehörde auf Marktversagen – das haben wir auch im Bereich der Energie heute Morgen diskutiert – reagieren kann, das haben wir in der Agrarministerkonferenz als Lösung diskutiert, dass man das hier im Bereich bei Milch zum Beispiel auch anfassen kann.
Meine Frage richtet sich an die Wirtschaftsministerin. Sehr geehrte Frau Boos-John, in Ihrem Regierungsvertrag ist von Stärkung der regionalen Wirtschaft, von Steigerung der Produktivität zu lesen. Nach über einem Jahr Brombeere erleben wir in Thüringen Folgendes: Während die Industrie bundesweit zum Ende des Jahres 2025 eine Auftragssteigerung verzeichnen konnte, gehen in Thüringen die Auftragseingänge bergab. Auch der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen spricht von einem verlorenen Baujahr. Der öffentliche Tiefbau weist ein Minus von 21 Prozent auf. Insgesamt geht es beim öffentlichen Bau um 16,2 Prozent zurück. Nun ist es ja auch nicht so, dass wir im öffentlichen Bau nichts zu tun hätten. Wir erleben, dass unsere Infrastruktur zerbröselt und zerbröckelt. Meine Frage nun an Sie: Warum gelingt es nicht, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass die Unternehmen wieder mit Freude an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen, beispielsweise durch die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes, die von der Industrie und vom Handwerk gefordert und von uns hier in den parlamentarischen Raum auch eingebracht wurde?
Zunächst das ganze Thema, wie sich welche Branche entwickelt; lassen Sie mich bei der Baubranche sagen: Im letzten Jahr haben wir innerhalb von sechs Monaten drei Haushaltsjahre hier verhandelt. Die öffentliche Bauindustrie ist extrem abhängig von der Vergabe und von der Klarheit und der Verabschiedung der öffentlichen Haushalte. Wenn man den Haushalt 2025 relativ spät verabschiedet – ich glaube, es war April, ich bin mir etwas unsicher –, dann sind da tatsächlich vier, fünf Monate, in denen kaum Ausschreibungsgeschehen stattgefunden hat. Das wirkt. Ich meine mich zu erinnern, in den Statistiken, die ich gelesen habe, dass wir im Jahr 2024 in der Bauwirtschaft minus 5,4 Prozent hatten und im Jahr 2025 eine Verbesserung. Ich bin absolut der Überzeugung, dass mit dem Kommunalpaket, das verabschiedet wurde, die 1 Milliarde Euro, die wir auf vier Jahre für Investitionen möglich machen, die kommunale Familie auf jeden Fall ausschreibt und es dem Baugeschehen dort besser geht. Sie wissen, ich habe einen Baubezug und habe von daher sehr viel Interesse daran. Ich weiß, dass mittlerweile die Ausschreibungsbücher wieder voller sind und dieses Milliardenpaket, das da läuft, ein Thema ist, das schon auch anregt. Zu der Thematik „Abschaffung des Vergabegesetzes“: Ich sage immer wieder, im Vergabegesetz ist ein Punkt extrem wichtig, und zwar für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das ist die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wenn wir das Vergabegesetz komplett herausnehmen würden, dann hätten wir dort für unsere 99,3 Prozent kleine und mittelständische Unternehmen diese Chance verwehrt. Und das heißt, sie würden sich aus meiner Sicht auch wieder weniger am öffentlichen Auftragsgeschehen beteiligen. Ich kann mir vorstellen, dass man das Vergabegesetz deutlich verschlankt. Sie wissen, wir haben mit der Veränderung der Verwaltungsvorschrift im Vergabebereich dort schon sehr früh im letzten Jahr sehr gute Erfolge erzielt. Dort hatten wir allerdings die Situation, dass nach zwei, drei Monaten einige Kommunen – ich habe das hier, glaube ich, im Rund auch schon mal gesagt – diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen haben, diese höheren Wertgrenzen und damit diese schnellere Vergabe möglich zu machen, weil es einen Dissens gab, wie das die Landeshaushaltsordnung dort bewertet. Das konnten wir aufklären und seitdem geht das schneller. Also ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.
Herr Thrum, Sie haben noch eine Nachfrage. Ich möchte darauf hinweisen, ich hatte die Frage noch zugelassen, obwohl wir kurz vor Ablauf der Zeit waren. Wir sind jetzt deutlich über unserer Zeit. Machen Sie eine kurze Frage, eine kurze Antwort, sodass wir dann in der Tagesordnung fortschreiten können.
Sehr gern. Ich muss Ihnen trotzdem leider widersprechen. Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern wollen die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes, weil man im Prinzip die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Europa- und Bundesebene schon geregelt sieht. Und wir haben entsprechend hier auch die Maßnahmen ergriffen und die Aufhebung des Vergabegesetzes im Prinzip gefordert und einverlangt. Mich würde mal interessieren: Warum gelingt es nicht, solche Maßnahmen, die ja auch draußen von der Industrie und vom Handwerk gefordert wurden, hier tatsächlich umzusetzen, um Bürokratie abzubauen? Wer ist der Bremsklotz in dieser Regierung? Ist es die SPD, ist es das BSW?
Also ich würde jetzt mal sagen, das ist auch eine Frage des Runds hier. Oder? Ich kann das jetzt hier nicht allein auf die Landesregierung aufteilen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Wir würden uns freuen, wenn alle Bremsklötze gegen die AfD sind!)
Okay, gut, jetzt haben wir also auch noch die Bremsklotzfrage geklärt. Danke schön. Gibt es noch Nachfragen aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Und damit beende ich hiermit die Regierungsbefragung, Tagesordnungspunkt 30, und wir schreiten in der Tagesordnung fort. Wir kommen jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 8 a und b , die wir heute auf jeden Fall aufrufen wollten. Wir hatten die Tagesordnung geändert und auch noch den Tagesordnungspunkt 3 hinzugenommen. Aber wir machen zunächst erst einmal mit den Tagesordnungspunkten 8 a und b weiter. Unterrichtungen durch den Präsidenten des Landtags - Drucksachen 8/2998/3041/3042 Unterrichtungen durch den Präsidenten des Landtags - Drucksachen 8/3001/3043/3044 dazu: Ukraine-Finanzierung über EU-Instrumente stoppen – Haushaltsrisiken offenlegen und Steuerzahler schützen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3104 Zunächst die Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Ja, bitte schön.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer oder Zuschauer am Livestream, wir beraten heute zwei europäische Vorhaben, die erhebliche finanzpolitische Tragweite haben. Es geht um die Fortsetzung und Ausweitung der Ukraine-Finanzierung über EUInstrumente, konkret um Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro, die Zinslasten und Ausfallrisiken dauerhaft im EU-Haushalt verankern. Man muss auch ganz klar sagen, auch wenn wir dieses Thema bereits im Europaausschuss beraten haben, ist es ausdrücklich geboten, es heute im Plenum zu behandeln. Leider konnte sich der Ausschuss nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Damit fehlt leider eine klare parlamentarische Position aus diesem Hause zu einem Vorhaben mit erheblicher finanzieller Tragweite und auch – das muss man immer klar sagen – Auswirkungen auf Krieg und Frieden. Gerade bei Entscheidungen, die auch mittelbar unsere Haushalte und die Bürger hier vor Ort betreffen, darf es keine ausweichenden Ausschüsse geben oder etwas hinter verschlossenen Türen. Das muss in der Öffentlichkeit und in der Transparenz der Debatte des Plenums behandelt werden.
(Beifall AfD)
Der Kern des Problems liegt in der Bezeichnung hier als Darlehen, er liegt auch darin, ob die besagten 90 Milliarden Euro realistisch, rechtssicher und zeitlich verlässlich zurückgezahlt werden können. Genau hier weist unser Antrag zu Recht auf eine strukturelle Schwäche hin. Die Rückzahlung soll zumindest teilweise über eingefrorene russische Vermögenswerte oder mögliche Reparationszahlungen erfolgen. Doch das, und das ist relativ offensichtlich, ist hochgradig unsicher. Es ist richtig umstritten, politisch ungewiss und zeitlich völlig offen. Im Klartext heißt das, diese Rückflüsse sind nicht gesichert, die Risiken aber sehr wohl.
(Beifall AfD)
Und diese Risiken, das sollte, denke ich, auch klar sein, bleiben eben nicht in Brüssel, sondern sie landen letztlich bei den Mitgliedstaaten, damit auch in Deutschland und letztlich auch beim Steuerzahler hier in Thüringen.
(Beifall AfD)
Ein ganz besonders bemerkenswerter Punkt – und ich finde, darüber muss man offen sprechen –: Einige Mitgliedstaaten – Ungarn, Tschechien und die Slowakei – haben sich gezielt aus der Finanzierung herausgenommen, insbesondere aus der Beteiligung an den Zinskosten eines gemeinsamen Schuldeninstruments, und das ist ein entscheidender Punkt. Denn was bedeutet das konkret? Es bedeutet, die Lasten werden nicht gleichmäßig verteilt. Die Kosten konzentrieren sich stärker auf die verbliebenen Mitgliedstaaten, und damit insbesondere auf Deutschland als größten Nettozahler. Mit anderen Worten: Während sich einzelne Staaten gezielt entlasten, steigen die finanziellen Verpflichtungen für andere, auch für uns. Jetzt schauen wir mal parallel dazu auf die Realität in Thüringen. Ich komme aus einem Landkreis, dem Weimarer Land, mit einem Haushalt von knapp 188 Millionen Euro. Wir wollen morgen für den Kreis einen Haushalt beschließen. Von den 188 Millionen Euro stehen gerade mal 15 Millionen Euro für Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung, die Hälfte davon über Schulden finanziert. Das ist die Lage vor Ort hier, in Thüringen, bei den Thüringer Kommunen.
(Beifall AfD)
Kommunen kämpfen mit steigenden Kosten, mit knappen Mitteln und mit immer weniger Gestaltungsspielraum. Und in genau dieser Situation sollen wir jetzt akzeptieren, dass auf europäischer Ebene immer neue finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, und dazu auch noch mit unsicheren Rückflüssen, unklarer Haftung und steigenden Zinslasten. Das ist aus unserer Sicht schlicht nicht verantwortbar.
(Beifall AfD)
Ein Blick auf andere internationale Akteure zeigt, dass es auch anders geht. Die USA knüpfen ihre Unterstützung beispielsweise deutlich stärker an Bedingungen. Dort wird Risiko begrenzt, in Europa hingegen wird Risiko verteilt und teilweise auch verschleiert. Lassen Sie mich zum Schluss auch noch eines sagen: Ja, wir sehen natürlich die schwierige Lage in der Ukraine. Wir wissen um Krieg, Zerstörung, Leid und den ganzen Folgen, aber unsere Aufgabe – das muss man immer wieder ganz klar sagen – in Deutschland und in Thüringen ist es, die Interessen der Menschen hier, vor Ort, zu vertreten. Und diese Menschen, das hatten wir im Sonderplenum vorhin eingangs angesprochen, leiden selbst unter steigenden Lebenshaltungskosten, zunehmender Altersarmut, wirtschaftlicher Unsicherheit. Machen Sie sich deshalb in der kommenden Debatte bitte ehrlich und stellen Sie sich die Frage: Ist die dauerhafte Finanzierung der Ukraine über immer neue EU-Instrumente wirklich eine tragfähige und nachhaltige Lösung, gerade im Hinblick darauf, wenn man mal betrachtet, unter welchen Problemen Deutschland und Thüringen selbst stehen? Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Ich eröffne hiermit die Aussprache, möchte aber zunächst noch einmal darauf hinweisen, wir beraten beide Punkte zusammen, das verdoppelt die Redezeit – nur als kleiner Hinweis. Ich habe als ersten Redner Herrn Urbach von der CDU-Fraktion.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Tagesordnungspunkten 8 a und b befassen wir uns mit zwei EU-Frühwarndokumenten, die – es ist von meinem Vorredner gesagt worden – bereits im zuständigen Fachausschuss für Europaangelegenheiten am 27. Februar beraten und zur Kenntnis genommen worden sind. Darüber hinaus wurden beide Verordnungen bereits am 11. Februar vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die an- und abschließende Befassung durch die EU-Mitgliedstaaten, die sich ausschließlich auf eine Prüfung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bezieht, erfolgte für Deutschland ebenfalls schon am 6. März dieses Jahres mit der entsprechenden Kenntnisnahme im Bundesrat, also durch die Länder, und deshalb auch final. Ich frage daher die AfD, was es mit der Einbringung dieses Antrags auf sich hat. Haben Sie diese Zeitschiene nicht zur Kenntnis genommen? Außer neuerlicher Europakritik enthält Ihr Antrag nichts wirklich Neues. Ich kann Sie nur animieren, sich mit den Kompetenzen und Abläufen bei der Befassung von EUFrühwarndokumenten zu beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der tatsächlichen Zuständigkeiten in Verbindung mit der Befassung von EU-Frühwarndokumenten erschließt sich mir nicht so recht, wie dieser Antrag auf die Tagesordnung des heutigen Plenums gehoben werden konnte. Diese Zweifel seien mir gestattet und diese möchte ich auch begründen, denn laut § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vom 26.09.2024 gilt folgende Festlegung für Unterrichtungen nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der EU im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems, ich zitiere: „Der für Europafragen zuständige Ausschuss entscheidet über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, sofern er dem [Parlament] nicht einen bestimmten Beschluss empfiehlt.“ Diese Entscheidung ausschließlich im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung – also eben nicht zu inhaltlichen Details der Frühwarndokumente –
(Beifall Die Linke)
erfolgt quasi stellvertretend für den Landtag, für den diese – wenn man so will – Einschränkung ebenfalls gilt. Gern möchte ich noch einmal festhalten, was denn unter Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich nicht nur gemeint, sondern festgelegt ist, und damit auch auf Ebene unseres Landtags entschieden bzw. beschlossen werden kann.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Sehr
gut!) Laut dem Informationsbogen des Thüringer Landtags an die Mitglieder des Europaausschusses vom 07.11.2024 zu Beginn der Legislatur mit dem Titel „Information zur Behandlung von EU-Angelegenheiten im Thüringer Landtag“ ist dort auf Seite 5 zum Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Folgendes geregelt. Ich bitte um Verständnis, wenn ich das einmal so im Detail sezieren muss, aber allem Anschein nach braucht es das aufgrund möglicher Unkenntnis hier im Hause.
(Beifall BSW, Die Linke)
Ich zitiere: „Der Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit soll ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit bei der Kompetenzausübung untergeordneter Institutionen gegenüber übergeordneten Institutionen in einem Mehrebenensystem sichern. Er ist maßgeblich für die Kompetenzausübung aller Organe der EU und erlangt insbesondere praktische Bedeutung im Rahmen legislativer Verfahren. Er soll einerseits die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten schützen und andererseits das Tätigwerden der EU legitimieren.“ Und weiter heißt es konkret, dass ein Vorhaben, wie zum Beispiel die genannten Verordnungen in TOP a und b, mit dem Subsidiaritätsgrundsatz vereinbar ist, wenn die mit einem Vorschlag verfolgten Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden können und die Maßnahmen wegen ihres Umfangs oder wegen ihrer Wirkung besser durch ein Tätigwerden seitens der EU verwirklicht werden können. Meine Damen und Herren, ich denke, beide Kriterien erfüllen die unter 8 a und 8 b aufgeführten Vorschläge – für mich daher kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
sehe ich auch so!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Bewertung, ob ein Verstoß gegen das eben geschilderte Subsidiaritätsprinzip vorliegt, kann der Landtag bzw. der Europaausschuss schließlich auch noch bewerten, ob ein Verordnungsvorschlag der EU verhältnismäßig ist. Im bereits erwähnten Informationsbogen der Landtagsverwaltung, der offensichtlich nicht gelesen wurde, könnten Sie zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Folgendes nachlesen, ich darf erneut zitieren: „Ein Vorhaben ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn die Maßnahmen der EU inhaltlich und formal nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgehen.“ In Bezug auf die beiden EU-Verordnungsvorschläge müssten Sie, meine Damen und Herren von der AfD, also nachweisen, dass ein 90-Milliarden-Darlehen für den Schutz der Ukraine und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens dort zu viel bzw. nicht geeignet sei, und das ist wahrscheinlich relativ schwer nachzuweisen. Nachdem wir die Begrifflichkeiten geklärt haben, kommen wir nun zum wesentlichen Punkt, nämlich zur Berechtigung bzw. dem zulässigen Inhalt eines Beschlusses, wie er uns heute von der AfD vorgelegt worden ist. Auch hier regelt der leider – wie gesagt – offenbar nicht gelesene Informationsbogen auf Seite 11 nach meinem Dafürhalten eindeutig, ich zitiere: „Gemäß Art. 62 a [der Thüringer Verfassung) i.V.m. § 54 b Abs. 3 Satz 1 [der Geschäftsordnung] beschließt der Europaausschuss“ – und damit der Landtag – „in Angelegenheiten der Europäischen Union grundsätzlich über Stellungnahmen des Landtags im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Prüfung umfasst die Subsidiarität im weiteren Sinne, einschließlich der Verhältnismäßigkeit.“ Etwas kompliziert – mit einfachen Worten: Wir hier, in Thüringen, kümmern uns um Thüringer Angelegenheiten und die in Brüssel um europäische. Die inhaltliche Befassung eines europäischen Problems gehört ins Europaparlament, in die EU-Kommission und in den Europarat, Bundesangelegenheiten in den Bundestag und Landesthemen in den Landtag. Der AfD empfehle ich daher das nächste Mal, sich vielleicht in diesem konkreten Falle eher an die Mitglieder im Europäischen Parlament ihrer Partei zu wenden, um diese Probleme dort zu lösen, für die sie dort zuständig sind.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Des Weiteren kommt hinzu, dass Sie im Antrag die Worte „Subsidiarität“ und „Verhältnismäßigkeit“ ebenfalls gar nicht finden werden. Sie sind dort nicht aufgeführt. In Anbetracht der bisherigen Ausführungen frage ich mich daher, was wir denn hier beschließen sollen. Weder inhaltlich noch zeitlich ist der Antrag valide. Und ich bleibe dabei, ich halte ihn in der direkten Verbindung zu den beiden EU-Verordnungsvorschlägen nicht nur für obsolet, sondern auch für unzulässig.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich steht es dem Landtag frei, über europäische Vorhaben mit Bezug auf die Thüringer Interessen jederzeit zu debattieren. Zum Beispiel hat die Regierungskoalition zu Beginn des Jahres hier im Hohen Haus den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 plus thematisiert, der in der Tat enorme Auswirkungen auf die EU-Fördermittel für Thüringen haben wird. Und ja, natürlich kann man und muss man die EU-Finanzpolitik auch hier im Thüringer Landtag kritisch begleiten. Das machen wir. Nur muss man dann dies auch mit den konkreten Betroffenheiten im Antrag klar herausstellen und das haben Sie nicht. Nun dazu noch mal ein Blick in die von der AfD heute hier thematisierten Frühwarndokumente: Mit diesen beiden Vorschlägen sollen die Voraussetzungen und das Verfahren festgelegt werden, um der Ukraine ein Unterstützungsdarlehen der Union mit beschränkter Rückgriffsmöglichkeit in Höhe von 90 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027 zu gewähren. Dieses Darlehen soll gemäß Vorschlag zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung eines Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 flexibel zur Finanzierung verteidigungsbedingter Bedarfe und im Falle des Friedensschlusses zur Unterstützung des Wiederaufbaus verwendet werden. 30 Milliarden Euro sind zur Auszahlung als Makrofinanzhilfe oder als zweckgebundene Budgethilfe in Form eines im Rahmen der Ukraine-Fazilität durchzuführenden Darlehens vorgesehen. Dabei sind die Auszahlungen an Vorbedingungen und Auflagen geknüpft, und das haben Sie in Ihrem Antrag auch etwas unterschlagen. Hier geht es zum Beispiel um die Aufrechterhaltung demokratischer Mechanismen, die Aufrechterhaltung des parlamentarischen Mehrparteien-Systems, eine Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und die Respektierung der Menschenrechte. Die Einhaltung dieser Vorbedingungen soll von der Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst überwacht werden. Mit dem zweiten Vorschlag werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Budgethilfe über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine bereitstellen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, übersetzt heißt das, dass mit dem Darlehen vor allem auch ein Staatsbankrott der Ukraine verhindert werden soll. Oder anders: Die Mittel sollen ermöglichen, dass das öffentliche Leben in der Ukraine weiterhin aufrechterhalten werden kann, dass Kranke und Verletzte in den Krankenhäusern behandelt werden können, dass Wohnungen mit Wasser und Strom versorgt werden können, dass die Menschen in der Ukraine etwas zu essen haben. Wollen Sie all das verhindern? Der für mich zentrale und auch entlarvende Punkt Ihres Antrags ist, dass Sie fordern, die Hilfen einzustellen, damit – ich zitiere –, „der Druck zu Verhandlungen mit Russland“ erhöht „wird“. Das zeigt für mich ganz klar, auf wessen Seite Sie Ihre Sympathien verteilt haben. Wir sollen dafür sorgen, dass die Ukraine mehr Druck zu Verhandlungen mit Russland bekommt. Ich habe eher den Eindruck, dass eben Russland das Land ist, das die Ukraine angegriffen hat, und Russland nicht wirklich zu Verhandlungen bereit ist.
(Beifall Die Linke, SPD)
Jetzt also der Ukraine Gelder zu verweigern, damit sie intensivere Verhandlungen mit Russland eingehen sollte, zeigt doch letztendlich, dass Sie uns auffordern, die russische Seite zu stärken. Ich frage Sie: Kann das Ihr Ernst sein? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das angesprochene Darlehen wird neben der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und dem Wiederaufbau nach dem Krieg sicher auch zur Verteidigung der Ukraine genutzt werden. Meines Erachtens ist es gefährlich oder nur naiv, wenn man glaubt, man müsse nur die militärische Unterstützung der Ukraine einstellen, dann würde alles gut und wir bekämen Frieden. Was wäre das für ein Frieden? Auch die Frage, in welchen Ländern die dann noch größere Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine Asyl suchen würde, wenn die russischen Streitkräfte weiter vorrücken, ist dann zu stellen. Das werden Sie als Erstes wieder thematisieren. Stellen wir uns vor, Russland rückt in die gesamte Ukraine ein. Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht die russische Armee an der Grenze zu Polen, an der Grenze zur Slowakei, an der Grenze zu Ungarn, an der Grenze zu Rumänien und an der Grenze zur Republik Moldau. Wird das dort enden? Eine Einschätzung des Geschichtslehrers an Ihrer Fraktionsspitze würde mich hier interessieren. Im Übrigen verstehe ich auch die ungarische Regierung nicht, die es doch besser wissen müsste. Ich erinnere an den Ungarischen Volksaufstand 1956 gegen die russische Besatzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in dem AfD-Antrag vertretene Politik ist aus unserer Sicht gefährlich, nicht nur für die Ukraine, sondern auch für Europa und Deutschland. Der hinter diesem Antrag stehende Grundgedanke ist letztendlich nicht im Interesse der Thüringer Bevölkerung. Für den Fall, dass der AfD-Antrag überhaupt zulässig ist, ist er auf jeden Fall abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Danke, Herr Urbach. Ich habe als nächste Rednerin Frau Marx von der SPD-Fraktion. Ich nutze mal die Zeit. Herr Zippel – zum Beispiel –, wir machen auch während der Plenarsitzung im Plenarsaal keine Sprachnachrichten, keine Diktate, keine Telefonate.
(Beifall Die Linke)
Als kleiner Hinweis an alle.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Urbach hat am Schluss seiner Rede schon auf den perfiden Inhalt hingewiesen, den dieser Antrag hat. Sie kommen daher und sagen, da werden untragbare finanzielle Risiken für Thüringer aufgebaut, wenn man der Ukraine hilft, das ist alles auf Sand gebaut und es wird alles ein bisschen schwierig. Und dann wird aber eben unterschlagen, was denn der Hintergrund für dieses Hilfsprogramm ist. Das ist der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Führers auf die Ukraine, der nun leider schon sehr lange andauert und dazu geführt hat, dass insbesondere die zivile Infrastruktur angegriffen wird. Ich weiß nicht, ob Sie Nachrichten gucken – aber wahrscheinlich nicht die, die richtig sind, sondern nur Ihre komischen Fake News, dann wüssten Sie, dass die ukrainische Bevölkerung ausgehungert wird, dass man dort die Infrastruktur, die Versorgungseinrichtungen gezielt vernichtet, damit die Leute dort im Dunkeln sitzen und frieren. Für all das muss es eine menschliche Antwort geben und wenn man in Ihrer kruden Logik denkt, schon deswegen, damit nicht noch mehr Flüchtende aus der Ukraine wieder zu uns kommen. Denn ein Teil dieses finanziellen Hilfsprogramms ist es eben auch, die Strukturen wieder aufzubauen, damit rückkehrwillige Flüchtende auch danach wieder nach Hause können, was Sie ja wollen. Wie gesagt, Bestandteil der Hilfen ist die Instandsetzung, der Wiederaufbau von Wohnraum, der in Größenordnung zerstört wurde; die Gewährleistung effektiver kommunaler Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der physischen und psychischen Gesundheitsversorgung und Dienstleistungen, unter anderem auch für Kinder und Veteranen; die Bereitstellung einer hochwertigen Bildung für junge Menschen, einschließlich derjenigen, die in die Ukraine zurückkehren – das wollen Sie doch immer –; die Förderung einer modernen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft durch Investitionen in Infrastruktur, Personalentwicklung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Energieunabhängigkeit, Umweltschutz und kulturelles Erbe; die Einhaltung höchster Standards für eine gute Regierungsführung – das wird nur dann möglich, wenn eine finanzielle Grundausstattung da ist, und ist damit auch ein Beitrag zur Korruptionsbekämpfung, selbstverständlich soll auch die nicht um sich greifen –; die Förderung von Bürgerbeteiligung mit Schwerpunkt auf dem Engagement junger Menschen als Investition in die demokratische und europäische Zukunft der Ukraine, die Berücksichtigung der Bedürfnisse und politischen Auswirkungen für bestimmte Gruppen, darunter binnenvertriebene Rückkehrer/ ‑ innen in die Ukraine, Frauen, Kinder und Veteranen. All das ist Inhalt der finanziellen Hilfen, die in der EU – und nicht nur in der EU, sondern auch im Europäischen Rat – und dem zugehörigen Parlament – bei dem ich nächste Woche wieder teilnehmen darf – auf ganz breite und große Zustimmung treffen. Was aber ist bei Ihnen der wahre Hintergrund? Herr Kollege Urbach hat am Ende seiner Rede schon darauf hingewiesen. Sie lehnen die Unterstützung auch deswegen ab – wortwörtliches Zitat aus der Begründung Ihres Antrags –, „weil damit der kriegerische Konflikt verstetigt und der Druck zu Verhandlungen mit Russland verringert wird.“ Es ist schon gesagt worden: Wer die ganze Zeit hier nicht verhandeln will, ist Russland. Der kriegerische Konflikt, der wird nicht dadurch verstetigt, dass die Ukraine Widerstand leistet, sondern dadurch, dass der kriegerische Konflikt, dass der Angriff nicht beendet wird. Denn Ihre Freunde in Russland, die hätten es ja in der Hand, einfach mal die Kriegshandlungen zu beenden. Dann wären all diese Probleme nicht mehr da und würden nicht weiter vergrößert.
(Beifall CDU, Die Linke, SPD)
Aber wahrscheinlich haben Sie in der russischen Botschaft möglicherweise selber mit anderen Vertretern Ihrer Partei an irgendwelchen Empfängen teilgenommen und dieses wunderbare Märchen gelernt, was Ihr Vorsitzender heute Mittag hier schon mal erklärt hat: Der russische Bär wurde aus der Höhle gelockt. Sie erinnern sich vielleicht an dieses Wording. Also sehr merkwürdig, wie man so einen Angriffskrieg umschreibt, also auch noch rechtfertigt und dann hinterher sagt: Aber den Opfern helfen wir mal nicht, denn das könnte ja irgendwelchen Thüringerinnen und Thüringern wehtun.
(Unruhe AfD)
Dann hatten wir ja heute Mittag auch schon den energiepolitischen Drei-Fronten-Krieg. Auch den könnte Russland beenden, indem es keine Angriffe mehr auf die Ukraine vornimmt. Aber haltet den Dieb, die Ukrainer sind schuld, und die sollen nicht nur an der russischen Kriegsstrategie, sondern auch in Ihrem Antrag möglichst weiter ausgehungert werden, damit sie dann letztendlich kapitulieren, mit der Folge, dass Russland dann an der polnischen Grenze steht und wir endlich noch mal anderthalb Millionen Flüchtlinge kriegen, damit Ihr Hauptthema, die unfassbare Migrationswelle, endlich wieder zunimmt, denn die ist Ihnen ja leider verloren gegangen. Deswegen müssen Sie jetzt den Sozialneid und das Treten nach unten auf Kriegsversehrte und Kriegsopfer beziehen. Das ist einfach nur schändlich und perfide.
(Beifall CDU, Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Da brauchen Sie sich überhaupt nicht wundern, wenn wir Ihren Antrag einmütig und mit großer Abscheu zurückweisen. Das liegt nicht nur daran, dass das hier formal natürlich überhaupt keine Stütze in der Geschäftsordnung findet, dass wir uns hier mit so was befassen, es ist auch einfach inhaltlich die unterste Schublade der Inhumanität und Verachtung für Menschen aus anderen Nationen. Das sind wir von Ihnen gewohnt, aber wir nehmen es Ihnen nicht ab. Danke schön.
(Beifall CDU, SPD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Nächster Redner ist Herr Gerhardt. Sie hatten die Einbringung gemacht. Möchten Sie noch mal sprechen? Ja.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich muss zugeben, die Debattenbeiträge waren so erwartbar wie langweilig.
(Beifall AfD)
Ich muss dazusagen, es war völlig klar, dass Sie jetzt hier wieder versuchen, sich einen schmalen Fuß zu machen, dass Sie sich dahinter verstecken, dass die Frist für die Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsrüge bereits abgelaufen sei. Da muss ich mal ganz klar die Frage stellen: Wenn Sie hier anzweifeln, dass das hier überhaupt zulässig ist, diese Debatte zu führen, dann frage ich mich, warum wurde das überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt? Das ist ein bisschen widersprüchlich.
(Beifall AfD)
Der Landtag hat jederzeit das Recht, EU-Papiere auf die Tagesordnung zu setzen, entsprechend zu diskutieren und auch Stellungnahmen zu verabschieden.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie wollen
nicht darüber reden!) Diesen Gefallen, dass wir dieses wichtige Thema hier nicht ansprechen, werden wir Ihnen auf jeden Fall nicht tun.
(Beifall AfD)
Jetzt zu meinem eigentlichen Debattenbeitrag. Ich möchte gern noch mal die Frage aufrufen, wie weit die Europäische Union denn bei Verschuldung und Finanzpolitik eigentlich gehen darf: rechtlich, politisch und auch demokratisch. Denn diese Darlehen haben eine Besonderheit. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich wirklich tiefgreifend damit beschäftigt haben. Sie werden nicht durch vorhandene Mittel finanziert, sondern durch eine neue Kreditaufnahme der Europäischen Union am Kapitalmarkt. Anders als ursprünglich diskutiert werden die eingefrorenen russischen Vermögenswerte gerade nicht verwendet. Diese sogenannten Frozen Assets werden politisch gern als einfache Lösung auf EU-Ebene diskutiert, aber tatsächlich ist die Verwendung – das, denke ich, wissen Sie – rechtlich hochumstritten.
(Beifall AfD)
Ein direkter Zugriff würde erhebliche Risiken bergen, völkerrechtliche Konflikte, Klagen vor internationalen Gerichten und mögliche wirtschaftliche Gegenmaßnahmen. Genau deshalb hat sich auch die EU bewusst dagegen entschieden, diese Vermögenswerte unmittelbar einzusetzen. Stattdessen setzt man auf ein Modell, bei dem mögliche zukünftige Reparationszahlungen Russlands als Rückzahlungsquelle dienen sollen. Doch auch das ist unsicher, um nicht sogar zu sagen vollkommen hanebüchen, denn diese Reparationen sind weder politisch garantiert noch rechtlich durchsetzbar. Mit anderen Worten: Die Rückzahlung dieses Darlehens basiert auf Annahmen, nicht auf gesicherten Fakten.
(Beifall AfD)
Stattdessen verschuldet sich also die EU selbst. Genau hier beginnt die juristische Dimension. Die EU hat eigentlich gar keine klare ausdrückliche Kompetenz zur Schuldenaufnahme in den Verträgen. Die Konstruktion läuft deshalb über Umwege. Die Hilfe wird auf Artikel 212 AEUV gestützt, also die Außenhilfe. Die Schuldenaufnahme selbst wird aber nicht in einem Eigenmittelbeschluss verankert, sondern lediglich über den bestehenden Haushaltsrahmen abgesichert. Genau das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht mindestens fragwürdig. Denn bereits das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Corona-Wiederaufbaufonds klargestellt, dass es, wenn die EU Schulden aufnimmt, eine klare Verankerung im Eigenmittelbeschluss braucht, also eine Zustimmung der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente. Genau das passiert hier eben nicht, und das auch aus gutem Grund, weil Sie hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zustimmung der Mitgliedstaaten, der Parlamente nicht bekommen würden.
(Beifall AfD)
Das heißt, faktisch wird hier eine neue Qualität europäischer Verschuldung geschaffen, aber ohne die politische Ehrlichkeit, dafür auch einen neuen Eigenmittelbeschluss vorzulegen. Die Risiken wachsen also, die demokratische Kontrolle darüber wächst aber nicht mit. Die EU geht also einen neuen Weg: Schuldenaufnahme ohne klare parlamentarische Rückbindung auf nationaler Ebene. Die Rückzahlung ist nämlich nur vorgesehen – ich habe es eingangs erwähnt –, wenn Russland Reparationen zahlt – wie wahrscheinlich das ist, können Sie sich, denke ich, ausmalen – oder wenn die Ukraine gegen bestimmte Bedingungen verstößt. Realistisch bedeutet das eben: Die Rückzahlung ist höchst unsicher, die Zinskosten werden zwar über Restbeträge im mehrjährigen Finanzrahmen der EU abgesichert, über die tatsächliche Schuldentilgung wird aber gar kein Wort verloren. Damit wird letztlich aus dem Darlehen ein Zuschuss auf Risiko der europäischen Steuerzahler. Dieses Risiko wird sozialisiert. Deutschland haftet, die Mitgliedstaaten hoffen auch, und damit am Ende eben auch die Bürger hier, in Thüringen.
(Beifall AfD)
Das Interessante – jetzt komme ich nämlich zum interessantesten Teil, dass wir wirklich auch mal den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit deutlich machen müssen. Ich darf dabei aus einem Antrag zitieren, den wir hier in diesem Haus im letzten Jahr behandelt haben. Es müsste der 26. November letzten Jahres gewesen sein. Dort heißt es – ich darf zitieren –: „[Die EU] darf […] sich nicht zu einem Umverteilungsprojekt und einer Transferunion entwickeln, die für eine Schuldenvergemeinschaftung […] steht“. Klingelt da etwas? Das ist kein AfD-Antrag, das ist ein Antrag von CDU, BSW und SPD zum mehrjährigen Finanzrahmen, Drucksache 8/2425. Genau das, was Sie damals in dem Antrag anmahnen,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Den Sie ab-
gelehnt haben!) passiert aber hier. Wir haben eine gemeinsame Schuldenaufnahme, wir haben eine gemeinsame Haftung und wir haben eine Konstruktion, die faktisch zu einer Transferleistung wird. Und es geht noch weiter. Zweites Zitat aus Ihrem Antrag: „[E]ine gemeinsame Schuldenaufnahme […] beziehungsweise eine Vergemeinschaftung von Schulden […] sind keine solide Grundlage für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik“. Klarer kann man das eigentlich nicht formulieren.
(Beifall AfD)
Dennoch wird genau diese Politik auf europäischer Ebene ohne ernsthafte Kritik aus den Reihen derjenigen betrieben, die das vor wenigen Monaten noch so eindeutig kritisiert haben. Dann kommen wir zu einer weiteren Ebene, den Folgen für Thüringen. Thüringen ist im besonderen Maße auf EU-Fördermittel angewiesen, das wissen Sie, für Landwirtschaft, für ländlichen Raum, für Infrastruktur und Innovation. Gleichzeitig zeigt der Blick auf den kommenden Finanzrahmen – das wurde ja in der Debatte auch schon angesprochen –: Es drohen Kürzungen, eine stärkere Zentralisierung, ein geringerer Einfluss der Regionen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Kein Zu-
sammenhang mit den Krediten!) Mit anderen Worten: Thüringen muss um seine Mittel kämpfen und trotzdem werden gleichzeitig auf EU-Ebene 90 Milliarden Euro neue Verpflichtungen eingegangen. Damit zum dritten und letzten Zitat aus Ihrem Antrag: „[Der] Aufwuchs des EU-Haushalts [ist] unverhältnismäßig und nicht vermittelbar.“ Genau das ist der zentrale Widerspruch Ihrer Politik im Land, im Bund und auch auf Europaebene. Sie kritisieren steigende EU-Ausgaben und akzeptieren hier gleichzeitig neue andere Milliardenprogramme. Sie warnen vor Schuldenvergemeinschaftung, tragen sie aber gleichzeitig mit. Sie fordern solide Finanzen hier im Haus und unterstützen gleichzeitig eine Konstruktion ohne klare Rückzahlungsstrategie. Das ist letzten Endes nichts anderes als Heuchelei.
(Beifall AfD)
Ich kann Ihnen eines sagen: Natürlich braucht Europa Solidarität, aber wir brauchen natürlich auch Rechtssicherheit, demokratische Legitimation und finanzielle Verantwortung. Genau daran fehlt es hier. Deshalb sagen wir klar: Diese Ukraine-Finanzierung verschiebt Risiken auf den Steuerzahler, unterläuft parlamentarische Kontrolle und widerspricht auch den eigenen Anträgen hier, in diesem Hause, die wir beschlossen haben. Zum Schluss müssen wir uns auch noch mal ehrlich machen, wofür ein erheblicher Teil dieser Mittel eingesetzt wird: nicht für den Wiederaufbau oder zivile Stabilisierung,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
AfD und ehrlich machen ist ein Widerspruch!) sondern gezielt für die Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie und militärische Fähigkeiten. Damit verändert sich die Rolle der Europäischen Union grundlegend. Die EU ist längst nicht mehr nur humanitärer Helfer oder wirtschaftlicher Partner, sondern wird zunehmend selbst zu einem finanziellen Träger eines andauernden Kriegs. Wir werden Kriegspartei.
(Beifall AfD)
Genau das wirft eine zentrale politische Frage auf: Wie lange kann und will Europa diesen Konflikt in dieser Größenordnung finanzieren ohne klare zeitliche Perspektive, ohne belastbare Exit-Strategie und eine Garantie, dass diese Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Stabilisierung führen? Denn Kriege – das muss man leider feststellen – sind keine kurzfristigen Ereignisse. Sie entwickeln eigene Dynamiken. Sie binden immer mehr Ressourcen und führen dazu, dass immer neue Finanzierungsrunden notwendig werden. Wir sehen das bereits jetzt. Mit jedem Jahr steigen die Bedarfe, steigen die Summen, steigen die Verpflichtungen und gleichzeitig wächst die Unsicherheit darüber, wie dieser Konflikt überhaupt beendet werden kann – politisch, militärisch, finanziell. Sie verstecken sich einfach nur dahinter, die Finanzierung Jahr für Jahr fortzusetzen. Das ist keine …
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was ist
denn Ihr Vorschlag? Schluss machen?) Ist das eine Zwischenfrage, Herr Urbach?
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie liefern
keine Antworten!)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Also, wir führen keine Dialoge. Wenn jemand eine Frage hat, dann bitte an das Mikrofon treten. Und dann ist die Frage, ob Sie die zulassen.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Die Europäische Union begibt sich in eine Situation, in der sie sich finanziell immer tiefer in einen offenen Konflikt verstrickt, dessen Ende nicht absehbar ist und dessen Kosten zunehmend von den europäischen Steuerzahlern getragen werden. Sie können sich deshalb gern dahinter verstecken, dass die Milliardenfinanzierung der Ukraine hier, im Thüringer Landtag, nicht relevant ist. Wir haben es zum Sonderplenum bereits angesprochen. Ich kann Ihnen eines versprechen: Dem Bürger da draußen, der jetzt für 2,20 Euro Benzin tankt und eine bezahlbare Wohnung in Erfurt sucht, dem ist das nicht egal, wenn er diesen Unterschied in der klammen Haushaltskasse Thüringens sieht und gleichzeitig die Milliarden auf europäischer Ebene. Zum Schluss lassen Sie mich noch eines sagen: Ich bin etwas erstaunt, dass es bislang noch keinen Debattenbeitrag vom BSW gab. Das ist ja eigentlich Kernthematik. Also ich muss ganz klar sagen, wenn Sie hier heute nicht vortreten, wird sich der Wähler wahrscheinlich ernsthaft fragen müssen, warum er Sie hier eigentlich in dieses Hohe Haus gewählt hat.
(Beifall AfD)
Das ist doch Ihr Thema. Also, wo ist der Debattenbeitrag des BSW? Sie haben sich auch schon im Europaausschuss dazu deutlich geäußert. Ich würde mich wirklich darüber freuen, hier noch mal ein bisschen BSW-Programmatik zu sehen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Die
Freude machen wir Ihnen gleich!) Sehr schön. Dann freue ich mich. Ich habe ja noch 10 Minuten, vielleicht kann ich darauf reagieren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Einen Moment bitte. Es gab noch eine Frage. Herr Urbach.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass es unverantwortlich ist, da Geld hinzubringen. Es gibt verschiedene Widersprüche in Ihrer Rede, auf die ich mit einer Zwischenfrage nicht eingehen kann. Aber die Frage: Was würden Sie denn empfehlen? Wie kommt man denn aus der Nummer wieder raus?
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Diplomatie, ganz einfach.
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Diplomatie!)
Ihre Strategie ist, das Problem mit weiteren Geldzahlungen am Leben zu erhalten.
(Unruhe AfD)
Das ist nicht strukturell nachhaltig. Schauen Sie beispielsweise mal in die USA. Da wurden die Hilfszahlungen auch eingestellt. Sie möchten einfach dauerhaft das Problem mit Geld lösen und wir sehen, dieser Krieg läuft mittlerweile seit vier Jahren, länger als der Zweite Weltkrieg für Russland – bislang keine Lösung und da sind Sie in der Verantwortung. Wir sind in der Opposition, Sie regieren auf allen Ebenen. Finden Sie dafür eine Lösung! Das ist Ihre Aufgabe.
(Beifall AfD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Herr Gerhardt, Sie hatten die Frage gestellt, warum es hier keine Redner des BSW gibt. Weil ich sie noch nicht aufgerufen habe. Deswegen kommen wir jetzt auch zur Rednerin vom BSW. Mir ist Frau Hupach gemeldet. Sie haben das Wort.
(Beifall BSW)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Friedensbekenntnisse der AfD hier, im Landtag, sind angesichts der Realpolitik der AfD-Bundestagsfraktion nichts wert.
(Beifall CDU, BSW)
Für die AfD kann es nicht genug Aufrüstung geben und ihre Ergebenheit zu Trump kennt kaum Grenzen. Sie ist Teil der Politik der Kriegstüchtigkeit, sie will die Wehrpflicht und Herr Höcke will sie auch, nur nicht unter demokratischen Verhältnissen.
(Beifall BSW)
Ihre Landtagsfraktion serviert uns hier lediglich ein arbeitsteiliges Ablenkungsmanöver. Uns liegt heute ein Antrag der AfD-Fraktion zum 90-Milliarden-Darlehen der Europäischen Union für die Ukraine vor. Nun wissen alle, außer der AfD, dass die entsprechenden EU-Vorlagen keinem Zustimmungsvorbehalt nationaler Verfassungsorgane unterliegen. Das schließt den Bundesrat ein, wo unsere Landesregierung diese Vorlagen lediglich ohne politische Willenserklärung zur Kenntnis genommen hat, wie übrigens alle anderen Länder auch.
(Beifall CDU, BSW)
Auf der Basis der Koalitionsvereinbarung war auch nichts anderes möglich. Sie fixiert bekanntlich die Differenz der die Koalition tragenden Parteien in der Außen- und Militärpolitik. Die Anerkennung dieser Differenz ist eine der Geschäftsgrundlagen unserer Koalition.
(Beifall BSW)
Deswegen ist es auch völlig normal, dass die unterschiedlichen Positionen zu so einer bedeutsamen politischen Frage der Militär- und Zivilhilfe für die Ukraine hier offen zur Sprache kommen. Wir respektieren die Meinung unserer christ- und sozialdemokratischen Partner zu diesen Themen, obwohl wir sie bekanntermaßen nicht teilen.
(Beifall BSW)
Wir brauchen die AfD nicht, um hier unsere Haltung zum EU-Hilfspaket und zu Grundsatzfragen der Ukraine-Politik klarzumachen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Aber ohne
uns hätten Sie es heute nicht debattiert!) Ja, deshalb trage ich das Thema heute gern vor. Zu allen anderen Sachen, die Sie hier vortragen, komme ich dann gleich. Für die BSW-Fraktion stelle ich fest: Erstens, wir bekräftigen die Position des BSW-Parteivorstands zum 4. Jahrestag des Ukrainekriegs, indem die russische Aggression verurteilt wird.
(Beifall BSW)
Zugleich wird der Beitrag der NATO-Ostexpansion und die Weigerung, über die Neutralität der Ukraine zu verhandeln, als eine der Ursachen benannt, dass dieser Krieg nicht verhindert worden ist.
(Beifall BSW)
Ein dauerhafter Frieden ist nur durch eine neue europäische Sicherheitsarchitektur möglich, die die legitimen Staatsinteressen, Sicherheitsinteressen aller Staaten, einschließlich Russlands, berücksichtigt.
(Beifall BSW)
Die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Deutschland macht uns zum Angriffsziel und erhöht die Gefahr eines Atomkriegs.
(Beifall BSW)
Zweitens: Selbstverständlich bekräftigen wir unsere Ablehnung aller Waffenlieferungen und der Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden.
(Beifall BSW)
Die Sanktionen, die unsere Wirtschaft schädigen, müssen aufgehoben werden.
(Beifall BSW)
Drittens: Wir unterstützen den Ukraine-Friedensplan von General a. D. Harald Kujat, Horst Teltschik, Michael von der Schulenburg, Peter Brandt, Hajo Funke und Johannes Klotz. In ihm heißt es: „Die Aufnahme von Friedensverhandlungen darf nicht länger an Maximalpositionen scheitern. Jede Seite wird schmerzhafte Zugeständnisse machen müssen.“ Das EU-Hilfspaket fordert den Rückgriff auf russisches Staatsvermögen, wie es auch hier schon benannt wurde. Das ist ein nicht tragbares wirtschaftsund währungspolitisches Risiko. Es setzt auf Kompromisslosigkeit statt auf Diplomatie, und es manövriert die Mitgliedstaaten in die Sackgasse der Eskalation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die EU übernimmt mit dem Paket die Finanzierung des ukrainischen Militärs und der zivilen Verteidigung und Verwaltung, so, wie Trump das immer verlangt hat, ohne auch nur eine, irgendeine Forderung an die Ukraine zu richten, eine diplomatische Lösung zur Beendigung dieses Kriegs einzuleiten und ohne von Präsident Selenskyi zu verlangen, etwas zur Aufklärung des Terrorangriffs auf Nordstream II beizutragen. Hierzu zitiere ich die Tagesschau vom 27. August 2025: Ermittler von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft haben alle Personen identifiziert, die zu jenem Sabotagekommando gehört haben sollen, das für den Nordstream-Anschlag verantwortlich gemacht wird. Gegen sechs Personen, allesamt Ukrainer, liegen inzwischen Haftbefehle vor. Jeder Nachdruck fehlt auch in der Frage der Inspektion der Druschba-Pipeline. Die EU hat dies zur Entschärfung des Streits mit Ungarn und der Slowakei vorgeschlagen. Diese Länder blockieren bekanntlich das Hilfspaket, weil sie der Ukraine die Sabotage der Pipeline vorwerfen. Und was meint eigentlich Präsident Selenskyi zur Inspektion? „Ich sage es ganz offen, ich bin dagegen, dies sei Epressung“ – so zitiert ihn die „WELT“. Selenskyi droht Viktor Orban mit dem Einsatz der Streitkräfte und die EU ist zu feige, diese Gewaltandrohung gegen den Regierungschef eines Mitgliedstaats zurückzuweisen.
(Beifall BSW)
Für 90 Milliarden Euro kann man von Kiew wirklich mehr als eine Politik des ausgestreckten Mittelfingers verlangen.
(Beifall BSW)
Die abenteuerlichste Eskalation ist jedoch die Finanzierung des Ukraine-Pakets. Sie soll durch die Enteignung russischen Staatsvermögens in der EU sichergestellt werden, denn die EU stellt die Ukraine von der Rückzahlung des Darlehens frei. Sie ist nur für den Fall vorgesehen, dass Kiew Reparationen aus Russland erhält. Zugleich behält sich die EU vor, für die Rückzahlung eingefrorenes russisches Staatsvermögen heranzuziehen, wie es in einer Unterrichtung der Europäischen Kommission an den Bundesrat heißt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Glaube an Reparationen ist der Abschied von jeglicher Realpolitik. Er hat die Verbindlichkeit einer Postkarte an den Weihnachtsmann. In der Parallelwelt von Ursula von der Leyen und Friedrich Merz gilt die Enteignung russischen Staatsvermögens, die sie aus juristischen Gründen nicht so nennen, als klasse Idee, nur kontrollieren sie damit nicht die verbundenen Risiken. Im Zweifelsfall werden die europäischen Unternehmen in Russland den Preis für diese Verblendung bezahlen. Und es sind allein etwa 2.000 deutsche Unternehmen in Russland aktiv mit einem Gesamtwert von 100 Milliarden Euro. Die EU kann nicht verhindern, dass die russische Föderation hier entsprechende Vergeltungsmaßnahmen ergreift. Sie hat dies bereits angekündigt. Die entsprechenden juristisch-administrativen Vorbereitungen sind bekannt. Aber die EU steckt hier den Kopf in den Sand, ebenso wie die AfD-Fraktion. Denn die möglichen Folgen der Enteignung für die deutsche Wirtschaft spielen ja in Ihrem Antrag gar keine Rolle. Für eine Partei, die gern das nationale Interesse beschwört, ist das schon eine bemerkenswerte Leistung, aber keine reife. Der Rückgriff auf russisches Staatsvermögen ist nicht nur aus Sicht der BSW-Fraktion brandgefährlich. Es ist die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die hier eine rote Linie überschritten sieht und eine dauerhafte Schädigung des Euros als Reservewährung erwartet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ukraine-Hilfspaket ist Ausdruck einer Politik verhängnisvoller Illusionen und der gefährlichen Ignoranz ihrer Konsequenzen. Es ist ein durchsichtiger Versuch, die damit verbundenen Risiken anderen überzuwälzen. In dem Antrag der AfD wird nun der Mangel an Transparenz bei den Rückzahlungsmodalitäten des 90-Milliarden-Darlehens beklagt. Aber wenn in der EU-Verordnung eines transparent gemacht wird, dann die Freistellung der Ukraine von der Rückzahlung. Im Gegensatz zur AfD verkennt die BSW-Fraktion den Ernst der Lage nicht.
(Beifall BSW)
Dieser Mangel an Ernsthaftigkeit charakterisiert das ganze Herangehen der AfD. Sie hat nach der abschließenden Behandlung der beiden EU-Verordnungen am 6. März im Bundesrat, im Nachgang am 12. März ihren Antrag eingebracht. Sie tut dabei so, als ob der Landtag rückwirkend die Willensbildung der Landesregierung zu einem – im Übrigen erledigten – Beratungsgegenstand des Bundesrats bestimmen könnte. Das ist schon wegen des zeitlichen Ablaufs grober Unfug.
(Beifall BSW)
EU-Vorlagen – es wurde ja schon gesagt, ich wiederhole es aber trotzdem, damit Sie es vielleicht doch noch verstehen – unterliegen im Gegensatz zu Bundesgesetzen keinem Zustimmungsvorbehalt der Länderkammer. Und die Rolle des Thüringer Landtags beschränkt sich vor allem darauf, zu prüfen, ob eine EU-Vorlage die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt, das heißt konkret, in gesetzliche Befugnisse der Länder eingreift. Kollege Hey hat ja bereits im Ausschuss auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Der Antrag der AfD sagt ein paar zutreffende fiskalische Dinge – richtig, aber er bleibt den Beweis, dass die Europäische Union hier Länderkompetenzen verletzt, nicht nur schuldig, sondern er unternimmt nicht einmal den Versuch, überhaupt diesen Beweis zu führen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass angesichts des allfälligen Verzichts und Sparapellen Milliardengeschenke an eine von Korruption gezeichnete Regierung in Kiew auf Unverständnis treffen, ist eine Tatsache. Sie bleibt es, auch wenn die AfD das feststellt.
(Beifall BSW)
Allerdings finden wir nicht, dass die Menschen in der Ukraine sich selbst überlassen werden sollten.
(Beifall BSW)
Mein geschätzter Kollege Quasebarth hat dazu im Ausschuss schon ausführlich Stellung genommen. Humanitäre Hilfe ist weiter nötig. Die Militärhilfe lehnen wir grundsätzlich ab, weil wir das Konzept der Kriegstüchtigkeit ablehnen. Die AfD tut das nicht. Sie wirbt seit Jahren für Aufrüstung und Wehrtüchtigkeit. Was die AfD herzlich wenig interessiert, ist, wie die arbeitende Bevölkerung vor den Folgen des höchstwahrscheinlichen Ausfalls des Darlehens geschützt werden kann. Denn dazu gibt es nur einen Weg: Die Profiteure des Kriegs müssen zur Kasse gebeten werden. Aber die AfD ist nicht die Partei, die Rüstungskonzernen wehtun möchte.
(Beifall BSW)
Mit dieser Doppelzüngigkeit will sich die BSW-Fraktion nicht gemein machen. Allein schon deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
(Beifall BSW)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich freue ich mich, hier meine erste Rede als Fraktionsvorsitzende zu so einem grundsätzlichen Thema zu halten, aber die Kriegswolken, die in dieser Welt mehr und mehr den Atem nehmen, vergällen diese Freude. Kriegspolitik ist auf dem Vormarsch – weltweit. Wie lange wollen wir ihr noch Tribut zahlen? Gestern brannte es in ukrainischen und russischen Städten bis derzeit. Heute brennt es in Teheran und Tel Aviv. Wo brennt es morgen? Im Fernsehen sieht man große Staatsmänner, die uns mit wichtiger Miene erklären, warum das so weitergeht. Meine Frage hier ist: Werden wir es schaffen, diese tödliche Gewaltspirale aufzuhalten? Dies ist eine Frage, die mich auch als Mutter bewegt.
(Beifall BSW)
Soldaten werden von Drohnen gejagt. Sie verbrennen in ihren Panzern. Menschen werden vertrieben, gefoltert, vergewaltigt, verprügelt, während wenige sich auf schäbigste Weise an diesen Grausamkeiten bereichern. Dies ist eine unausweichliche Perspektive, unausweichliche Wahrheit, die der Krieg bietet, und keine andere. Wäre es nicht an der Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, davon für allemal Abstand zu nehmen und uns wieder auf eine Politik und Rhetorik der friedlichen Koexistenz zu besinnen?! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Danke schön. Ich habe eine weitere Wortmeldung. Frau Marx, das war eine Wortmeldung, richtig? Gut.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, Frau Hupach, es war Ihre erste Rede. Ich hätte es mir schöner vorgestellt. Wir haben hier eine Differenz, das ist klar. Die haben wir schon vorher gehabt, die werden wir jetzt auch nach dieser Sitzung noch haben. Aber ein paar Sachen, da muss man doch schon noch mal Stellung dazu nehmen als demokratisches, ebenfalls Mitglied dieser Koalition. Also ich möchte mal voranstellen, ich bin Real-Pazifistin. Und natürlich ist es furchtbar, auch für Sozialdemokraten, wenn hier Krieg herrscht. Aber man muss ja doch unterscheiden, wenn man angegriffen wird, ob man sich dann verteidigen soll oder kann. Und natürlich gibt es, ich habe das ja selber vorgelesen, den Katalog bei dem 90-Millionen-Hilfsprogramm der EU, daran sind auch Bedingungen geknüpft. Und wenn die Bedingungen verletzt werden, dann werden Rückzahlungsverpflichtungen ausgelöst. Dazu gehört unter anderem auch Korruptionsbekämpfung. Deswegen ist das nicht gerechtfertigt, zu sagen, jetzt wird hier pauschal auch Ungerechtigkeit in der Ukraine subventioniert. Aber die Frage, die Kollege Urbach vorhin noch mal am Ende der Rede des AfD-Menschen gestellt hat, war ja …
(Unruhe AfD)
Sind Sie kein Mensch? Beschweren Sie sich jetzt mal nicht, dass ich Sie „Mensch“ genannt habe. Das war doch ganz nett von mir. Und die letzte Frage, die Kollege Urbach gestellt hat: Wie stellen Sie sich denn die Alternative vor? Also wir haben hier, und das nehmen wir auch in der SPD übrigens sehr ernst, die Verpflichtung aus dem Faschismus „Nie wieder Krieg“,
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das
ist Holocaust-Relativierung, Frau Marx!) dass wir nie wieder einen Angriffskrieg führen. Die Ukraine gehörte zu denen, die damals überfallen worden sind. Und die Lehre, die aus der Geschichte in der Ukraine gezogen wird, ist, dass man sich nicht wieder angreifen lassen will. Das ist ein unterschiedliches historisches Erleben, auch aus der Zeit des Faschismus. Und dass man sich nicht verteidigen soll, wenn man angegriffen wird, das ist, glaube ich, eine Moral, also das ist eine Schlussfolgerung, die ich jedenfalls nicht aus der Geschichte ziehen kann und werde, und das tut auch die Sozialdemokratie nicht. Und wir haben es hier mit einem Angriffskrieg zu tun und mit unschuldigen Opfern und einer Zerstörung der zivilen Strukturen, und darauf müssen wir solidarisch eine Antwort finden. Wie gesagt, natürlich muss die Ukraine sich auch demokratisch entwickeln. Das ist auch Voraussetzung für Hilfe. Aber sie nicht allein im Regen, sondern im Bombenhagel, im Drohnenhagel stehen, sitzen und liegen zu lassen, das ist auch unsere Aufgabe als Europäerinnen und Europäer.
(Beifall SPD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Danke schön. Jetzt die Frage: Gibt es weitere Rednerinnen und Redner, die das Wort ergreifen möchten? Aus dem Rund sehe ich niemanden. Dann hat die Landesregierung das Wort. Bitte schön.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe mich für die Landesregierung zu Wort gemeldet, um das eine oder andere einzuordnen, was hier schon in den Vorträgen gefallen ist. Die EU-Kommission hat auf Wunsch des Rats im Dezember 2025 vorgeschlagen, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein zusätzliches Unterstützungsdarlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro bereitzustellen. Damit sollen Investitionen in die Verteidigungsindustrie der Ukraine sowie in eine bessere Integration dieser in die europäische Verteidigungsindustrie, aber auch in eine Makrofinanzhilfe ermöglicht werden. Der nun vorliegende Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2024/792 schafft dafür die rechtliche Grundlage, um das Darlehen über die bestehende – das hat man heute auch schon gehört – Ukraine-Fazilität, konkret über deren Säule I, in den sogenannten Ukraine-Plan abzuwickeln. Ziel des Instruments ist dabei die makrofinanzielle Stabilisierung der Ukraine und die Unterstützung des Verteidigungsbedarfs in einer Phase – und das erleben wir jeden Tag – anhaltender kriegsbedingter Belastungen.
(Beifall CDU)
Es geht dabei um die Sicherstellung staatlicher Funktionsfähigkeit und der Verteidigungskapazitäten, Haushaltsstabilität, Reformschritte und der Grundlage für den Wiederaufbau. Das Instrument dabei ist klar strukturiert. Es handelt sich um ein Darlehen, eben nicht um einen Zuschuss. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine nationale Finanzierungsstrategie der Ukraine, die von der Europäischen Kommission geprüft und vom Rat gebilligt wird. Die Mittel sind an Reformauflagen – das haben wir heute auch schon gehört – gebunden, insbesondere in den Bereichen „Rechtsstaatlichkeit“, „Verwaltungsmodernisierung“ und „Korruptionsbekämpfung“. Rechtsgrundlage ist Artikel 212 des AEUV. Deswegen an der Stelle noch mal der Hinweis Richtung AfD-Fraktion: Das ist natürlich eine verfassungsgemäße Finanzierung, die hier über EU-Anleihen innerhalb des bestehenden Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 erfolgt. Deswegen auch die Auswirkung auf uns: Eine unmittelbare Belastung des Landeshaushalts Thüringen entsteht dadurch nicht. Landeszuständigkeiten oder kommunale Selbstverwaltungsrechte, die eine Möglichkeit wären, um Subsidiaritätsrügen zu erheben, sind gerade nicht berührt. Aktuell ist die politische Umsetzung jedoch im Rat durch die Blockadehaltung der Slowakei und Ungarns erschwert. Die beiden Regierungen knüpfen ihre Zustimmung zur Freigabe des Darlehens an energiepolitische Fragen, insbesondere an den Transit russischer Öllieferungen über die Druschba-Pipeline. Diese Verknüpfung zeigt, wie stark Energiepolitik, nationale Interessen und europäische Solidarität derzeit miteinander verschränkt sind. Zugleich wird deutlich, dass die europäische Handlungsfähigkeit im Bereich der Haushalts- und Außenpolitik auf politischer Geschlossenheit beruht. Die Blockade betrifft nicht die rechtliche Zulässigkeit des Instruments, sondern allein die politische Beschlusslage im Rat. In der Sache bleibt festzuhalten: Die Stabilisierung der Ukraine ist nicht nur ein Akt der Solidarität, sondern liegt im unmittelbaren europäischen Eigeninteresse. Ein finanziell kollabierender Staat an der EU-Außengrenze hätte gravierende sicherheitspolitische, wirtschaftliche und migrationspolitische Folgen. Die Kosten einer Destabilisierung wären für die Europäische Union – und damit auch mittelbar für die Länder – deutlich höher als die Kosten präventiver Stabilisierung. Das Unterstützungsdarlehen ist daher als Instrument der Risikobegrenzung und der Sicherheit zu verstehen. Es dient der Unterstützung im Verteidigungsbereich sowie der Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen, der Finanzierung grundlegender öffentlicher Leistungen und der Fortführung von Reformen im Rahmen des EUBeitrittsprozesses. Und da muss ich auch noch mal das Wort aufgreifen, was der Kollege von der AfDFraktion gesagt hat. Hier verstecken wir uns gerade nicht. Hier zeigen wir klare Kante bei der Unterstützung und unsere Solidarität. Für Thüringen ergeben sich kurzfristig keine unmittelbaren oder administrativen Auswirkungen. Mittel- und langfristig ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Unterstützung der Ukraine und deren fortschreitende Annäherung an die EU die Debatten über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, ab 2028, beeinflussen werden. Fragen der Mittelverteilung und der Kohäsions- und Agrarpolitik – das wurde heute auch schon angesprochen – werden perspektivisch neu austariert werden müssen. Gleichzeitig eröffnen sich im Kontext des Wiederaufbaus auch wirtschaftliche Chancen für Unternehmen, auch aus Thüringen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Maschinenbau, Digitalisierung und Agrartechnologie. Auch diesen Aspekt sollte man in diesem Zusammenhang betrachten. Zusammenfassend ist das Unterstützungsdarlehen rechtlich tragfähig, haushaltsrechtlich eingebettet und konditional ausgestaltet. Es stellt eben keinen Blankoscheck dar und ist keine militärische Eskalationsmaßnahme, sondern ein Instrument zur Sicherung der staatlichen Stabilität in einer außergewöhnlichen geopolitischen Lage. Danke schön.
(Beifall BSW, SPD)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Herzlichen Dank. Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe – Herr Kobelt, gut, dass ich noch mal gucke. Herr Kobelt, Sie haben das Wort.
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal kurz auf die Argumentationslinie der AfD eingehen: Zu sagen, das BSW spricht und handelt nicht und stimmt nicht dem Antrag zu, obwohl einige Argumente ja auch ähnlich formuliert wurden, das hat damit zu tun, dass Sie viel zu spät sind. Wir reden ja jetzt nur über die Rechtsverordnungen, die früheren Entscheidungen folgen. Man muss aber bedenken, dass es in der Koalition erstmalig möglich war, als im Bundesrat am 14.02.2025 und am 06.02.2026 konkrete wichtige Entscheidungen getroffen wurden, wie sich die Bundesländer verhalten, wo es auch einen richtigen Anlass dazu gab, im Bundesrat zu debattieren, dass das Land Thüringen zumindest diesem Teil der Aufrüstung, der Verteidigung, der Waffenlieferung nicht zugestimmt hat.
(Beifall BSW)
Das ist doch der entscheidende Punkt: An den entscheidenden Stellen im Bundesrat Position zu zeigen, dort für Entscheidungen zu sorgen. Und dort hat das BSW gehandelt, hat in der Koalition, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt war, zu diesen wichtigen Punkten durchgesetzt, dass Thüringen nicht zustimmt. Da sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Thüringen handelt und spricht nicht nur im Nachhinein, wie es jetzt die AfD versucht, in zwei Verordnungen zu machen, sondern an der Stelle, wo auch Entscheidungen getroffen werden. Das ist der Unterschied und darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger auch verlassen. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den genannten Antrag. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion „Ukraine-Finanzierung über EU-Instrumente stoppen – Haushaltsrisiken offenlegen und Steuerzahler schützen“ zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die komplette AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Hier sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD, Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Aufgrund dieser Ablehnung liegt somit auch keine Änderung der Beschlüsse des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses vor, sodass die Beschlüsse des Ausschusses abschließend sind. Hiermit können wir diesen TOP schließen. Wir kommen nunmehr zu TOP 3 , den wir ja noch auf die Tagesordnung gehoben hatten. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3053 ERSTE BERATUNG Wir waren heute bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir diese erste Beratung durchführen. Ich will noch mal als Hinweis geben: Soweit der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss überwiesen werden sollte, kann dann die zweite Beratung gegebenenfalls am Freitag durchgeführt werden. Ist eine Begründung gewünscht? Frau Meißner, bitte.
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, es handelt sich hier um die dritte Gesetzesinitiative aus dem Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode und es handelt sich konkreter gesagt um ein Mantelgesetz mit einem doch ziemlich trockenen Titel, und zwar um das Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen. So sperrig wie der Titel ist, so langweilig, könnte man sagen, ist auch der Inhalt, denn es geht in großen Teilen um die redaktionelle Überarbeitung des Thüringer Justizkostengesetzes und des Gebührenverzeichnisses sowie die Anpassung an weitere Gesetzesänderungen. Kurz zusammengefasst beinhaltet dieses Mantelgesetz drei wichtige Punkte, zum einen die rechtssystematisch gebotene inhaltsgleiche Überführung aus der Thüringer Landeshaushaltsordnung in das Thüringer Justizkostengesetz. Wir folgen damit einem Hinweis oder einer Empfehlung aus dem Finanzministerium. Dabei geht es um die Überführung der Regelungen zu den Kosten für Vergleiche, Entscheidungen über Erlass, Stundung und Niederschlagung von Gerichtskosten sowie sonstigen Justizkostenforderungen. Im zweiten Punkt geht es um die Erleichterung ehrenamtlicher Betreuung, indem wir einen Kostenbefreiungstatbestand einführen wollen für die Hinterlegung von ehemaligen ehrenamtlichen Betreuungen für unbekannte Erben nach der Beendigung eines Betreuungsfalls. Im dritten Punkt haben wir noch die Neufassung der Gebührenbefreiung für als mildtätig oder gemeinnützig anerkannte Vereine und Stiftungen verbunden mit einer Vereinfachung der Nachweisführung. Das heißt also, letztendlich soll dieser Gesetzentwurf auch das Ehrenamt etwas unterstützen. Der Gesetzentwurf ist bei mir im Haus einer umfassenden Anhörung unterzogen worden. Im Rahmen dieser gab es eine breite Zustimmung und auch im prälegislativen Konsultationsverfahren hier, im Parlament, gab es keinerlei Einwände. Von daher bitte ich auch hier um Ihre Unterstützung.
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wenn die Landesregierung uns heute mit dem freundlichen Lächeln des Verwaltungshandwerkers einen Gesetzentwurf vorlegt und dabei versichert, es handele sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, und wenn wir auch heute erfahren haben, dass Sie versuchen, das Ganze hier innerhalb von zwei Parlamentstagen durchzupeitschen, dann sollte man schon genauer hinschauen, denn wer die Rolle der Oppositionspartei ernst nimmt, der weiß, gerade das, was als bloße Redaktion daherkommt, gerade das, was angeblich nur Sachzusammenhänge herstellt und Bürokratie abbaut, gerade das enthüllt bei näherer Betrachtung politische Brisanz und Absichten. Das ist auch vorliegend so.
(Beifall Die AfD)
Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, es gibt Teile dieses Gesetzentwurfs, die ich vernünftig finde. Die Kostenbefreiung für den ehrenamtlichen Betreuer ist eine menschlich anständige Regelung. Wer sich um Menschen kümmert, ohne dafür einen Cent zu verlangen, der soll am Ende dafür nicht auch noch vor Gericht zur Kasse gebeten werden. Auch die Kleingärtnerverbände, also die Vereinigung der Menschen, die in Thüringen ihren Garten mit eigenen Händen bestellt, die Gemeinschaft pflegt und einen Beitrag zur Lebensqualität in unseren Städten leistet, ohne über große Haushalte zu verfügen, auch für sie ist eine Besserstellung im Gebührenrecht kein Unrecht. Das will ich vorweg ausdrücklich gesagt haben. Aber lassen Sie mich zum Kern kommen: Der Gesetzentwurf, so wie er uns vorliegt, vollzieht etwas, das ich nur als stille Entwaffnung des gemeinen Bürgers im Kampf um das Recht bezeichnen kann. Nicht laut, nicht mit Trommelwirbel, nicht mit großer Ankündigung, aber leise, in Paragrafen verborgen, in Verweisungstechniken versteckt, in Begründungen eingemauert, die klingen wie der Lagebericht eines Verwaltungsreferenten kurz vor der Mittagspause. Sie haben gesagt: trocken, vielleicht ein bisschen langweilig – ist es nicht. Die Landesregierung verfestigt mit diesem Gesetz einen Zweiklassenjustizzugang. Auf der einen Seite die Organisation, der Verband, neuerdings die Körperschaft, die Stiftung finanziell topp ausgestattet, gut vernetzt, steuerrechtlich registriert im Zuwendungsempfängerregister, eingetragen, die ist gebührenbefreit. Auf der anderen Seite der Bürger, der Mann, die Frau, die morgens aufstehen, einen Betrieb führen oder ihre Arbeit verrichten, der Bürger, der Steuern zahlt, der die Justiz des Freistaats Thüringen mit seinem Geld finanziert und der, wenn er dann einmal Recht vor Gericht oder einer Justizbehörde durchsetzen will, voll zur Kasse gebeten wird – kein Ermessen zu seinen Gunsten, keine kodifizierte Befreiung, keine systemische Erleichterung – nichts. Und kommen Sie mir bitte nicht mit Prozess- oder Beratungskostenhilfe. Die Zahl der Thüringer, die das tatsächlich betrifft, ist verschwindend gering und sie finden kaum noch Anwälte, die bereit sind, dafür zu arbeiten.
(Beifall Die AfD)
Ich frage die Landesregierung: Ist das Ihre Vorstellung vom Rechtsstaat, ein Rechtsstaat, in dem eine großstädtische Stiftung, ein wirtschaftlich tätiger gemeinnütziger Verein, eine Körperschaft mit hauptamtlichem Geschäftsführer, mit Juristen in der Rechtsabteilung und erheblichem Vermögen gebührenbefreit vor Gericht ziehen kann, während der Handwerksmeister aus Töttelstädt, der Rentner aus Kerspleben, die alleinstehende Mutter aus Erfurt-Nord für dieselbe Inanspruchnahme der Justiz zahlen muss? Meine Damen und Herren, das ist keine Gerechtigkeit vor dem Gesetz, das ist ein Privilegiensystem, das den Bürger ausschließt, gegen ihn in Stellung gebracht wird und sich dabei selbst für fortschrittlich hält und feiert.
(Beifall AfD)
Jetzt komme ich zu dem Punkt, der in seiner handwerklichen Cleverness und in der politischen Heimtücke, die dahintersteckt, fast ein wenig beeindruckt. Die Landesregierung überführt die Regelung des § 117 Thüringer Landeshaushaltsordnung in das Thüringer Justizkostengesetz, und erklärt das mit dem Sachzusammenhang. „Recht so“ könnte man mit etwas Naivität meinen. Aber was die Landesregierung dabei eben nicht laut sagt: Damit löst sie eine fiskalische Steuerungsnorm aus dem parlamentarischen Kontext des Haushaltsrechts heraus und übergibt sie dem Justizministerium mit der ausdrücklichen Befugnis, die Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Niederschlagung von Justizkosten per Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen. Bisher findet sich die Regelung im Haushaltsrecht, künftig liegt die Regelung bei den nachgeordneten Justizbehörden. Man muss sich, wenn man das jetzt in den nächsten zwei Tagen so entscheiden will, klarmachen, was das bedeutet. Das bedeutet, das Parlament verliert die fiskalische Kontrolltiefe über Justizforderungen des Landes. Was bisher im Schatten der Haushaltsgesetze stand, die dieser Landtag beschließt, wird künftig durch ministerielle Rechtsverordnung geregelt. Frau Justizministerin entscheidet, wer nachgeordnet zuständig ist. Frau Justizministerin entscheidet, in welchen Fällen Großzügigkeit waltet und wo nicht. Dieser Landtag darf das nur noch zur Kenntnis nehmen. Lassen Sie mich ein Wort über die neu geregelte Gebührenfreiheit für gemeinnützige Körperschaften verlieren, und dabei insbesondere über die Frage, wie dieser Nachweis geführt werden soll. Bisher Bescheinigung des Finanzamts, Prüfung im Einzelfall und wir wissen, das Finanzamt schaut da durchaus auch mal streng hin. Künftig Einträge im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern und die Sache ist erledigt. Die Justizbehörde prüft nichts mehr und sie schaut ins Register, sie hakt ab. Das klingt nach Bürokratieabbau und das ist Bürokratieabbau, aber Bürokratieabbau im schlechten Sinne – auf Kosten der Rechtssicherheit und zulasten der Waffengleichheit der Bürger.
(Beifall AfD)
Was das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht als forderungswürdig definiert, ist nicht dasselbe, was das Justizkosten- und Gebührenrecht als privilegierungswürdig betrachten sollte. Einmal im Register eingetragen genießt eine Organisation dauerhaft Gebührenfreiheit, ohne dass die konkrete Tätigkeit, die zur Inanspruchnahme der Justiz führt, auf ihre Gemeinwohlrelevanz überprüft wird. Eine Organisation kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und trotzdem in weiten Teilen gebührenbefreit sein, solange sie formal im Register steht. Durch die Anbindung an das Zuwendungsempfängerregister wird die Prüfungskompetenz der Justizbehörde faktisch auf das Bundeszentralamt für Steuern verlagert. Eine eigenständige Prüfung durch die Hinterlegungsstelle oder das Gericht erfolgt nicht mehr. Das ist ein klassisches Beispiel für eine Kompetenzerosion.
(Beifall AfD)
Kein anderes Bundesland knüpft die Gebührenbefreiung an das Zuwendungsempfängerregister. Wenn Sie dann kommen und sagen, Thüringen sei Vorreiter unter den Ländern, dann sollte man sagen, dass es manchmal klüger ist, der Letzte zu sein, der als Erster einen groben Fehler macht.
(Beifall AfD)
Einen letzten mir wichtigen Punkt will ich ansprechen, und das sage ich ohne Ironie, weil es mir wirklich ernst ist. Am Ende dieses Gesetzes, fast schon beiläufig unter dem Punkt „Gleichstellungsbestimmung“, wird die bisherige Formulierung „Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.“ ersetzt durch „Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.“ Das ist keine redaktionelle Änderung, das ist eine weltanschauliche Aussage verkleidet als Gesetzestechnik. Ich weiß nicht, ob Sie es wussten, es gibt nur zwei Geschlechter, und die waren gut benannt.
(Beifall AfD)
Ich sehe keine Konkretisierung. Wenn die Landesregierung zusammen mit der Brombeere und der Fraktion Die Linke solche Fragen durch die Hintertür der Justizkostengesetzgebung aufweicht und Zugeständnisse an den linken Zeitgeist macht, wenn sie gesellschaftspolitische Weichenstellungen als Anhängsel von Gebührenverzeichnissen durch diesen Landtag schleust – und das versuchen Sie, wir entscheiden heute, wir entscheiden am Freitag und dann ist das Gesetz durch –, dann zeigt das, mit welcher Achtung bzw. – besser gesagt – Missachtung Sie dieses Parlament und seine Debatten behandeln. Dieser Landtag und die Thüringer verdienen Achtung, und zwar in jeder einzelnen Zeile, die wir hier beschließen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat ist nicht nur an seinen großen Verfassungsfragen zu messen; er ist zu messen an der täglichen Praxis, an dem, was ein Bürger erlebt, wenn er sein Recht sucht. Er ist zu messen daran, ob die Justiz für alle gleich zugänglich ist, für den Wohlhabenden, für den Kleinen, für die große Körperschaft und den einzelnen Mann oder die einzelne Frau. Dieses Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, also wer Leistungen der Justiz in Anspruch nimmt, zahlt dafür, wird weiter ausgehöhlt. Dieser Gesetzentwurf besteht den Rechtsstaats-TÜV nicht. Er verteilt Privilegien nach Organisationsgrad. Er verlagert parlamentarische Kontrolle in ministerielle Rechtsverordnungen. Er bindet die Gebührenfreiheit an ein Register, dessen Einträge von einer Bundesbehörde verwaltet werden und auf die dieser Landtag keinen Einfluss mehr hat. Und er lässt den gemeinen Bürger dort stehen, wo er schon immer gestanden hat: allein, ohne Erleichterung, mit der vollen Rechnung des Gerichts in der Hand. Das ist nicht die Justiz, die die Thüringer verdienen. Das ist nicht der Rechtsstaat, für den ich hier stehe. Mit Ihrem Gesetz bleibt Recht in Thüringen im Wesentlichen in der Hand derer, die es sich leisten können, und zwar in der Hand derer, die es sich sowieso leisten können. Ich habe mich beim Lesen des Gesetzentwurfs allerdings etwas gewundert. Es hat mich einen Moment lang fast gerührt. Dieser Entwurf trägt einen rein sachlichen Namen – Sie haben es angesprochen –: Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz – nüchtern, beschreibend, ohne jeden Glanz. Das ist heute selten geworden. Gesetze werden mit Euphemismen, beschönigenden Beschreibungen schmackhaft gemacht. Wir leben in einer Zeit, in der ein Gesetz, das Bürgern das Heizen verteuert, Gebäudeenergiegesetz heißt. Überwachung heißt Sicherheitsarchitektur und Stellenabbau Effizienzrendite. Selbst in den USA werden Steuererhöhungen und Zölle als „One Big Beautiful Bill“ angepriesen. Das ist eine Zeit, in der jede bürokratische Zumutung ihren wohlklingenden Namen bekommt, bevor sie in Kraft tritt. Hier nichts dergleichen, sondern schlicht, sachlich, fast schon sympathisch, aber eben immer noch nicht ehrlich.
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
Bitte nicht.
(Heiterkeit CDU)
Aber vielleicht – und ich sage es mit aller Hilfsbereitschaft gegenüber der Landesregierung – hätte man doch nachhelfen sollen, denn wenn man liest, was dieses Gesetz tatsächlich tut, dann drängt sich ein ehrlicherer Name geradezu auf. Man hätte es nennen können: Thüringer Bürgerbelastungsfortführungsgesetz oder etwas griffiger Organisierter-als-du-Bevorzugungsgesetz oder NGOPrivilegierungsbeschleunigungsgesetz. Wir werden diesem NGO-Nervensägenstärkungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Gesetz machen, wäre richtig. Wir müssen besser hinschauen, wen wir vor Gericht privilegieren, als den Kreis der Bevorzugten immer weiter auszubauen und die Privilegierung zu automatisieren und zu vereinfachen. Richtig wäre, die Gemeinnützigkeit stets aktiv nachweisen zu lassen und Widerspruch zuzulassen, wo die Gemeinnützigkeit ernsthaft im Zweifel ist, und das ist öfter der Fall. Man muss sogar die Frage stellen, weshalb irgendwer gegenüber dem einfachen Bürger bevorzugt werden sollte. Vielen Dank. Und Sie wollen es ja nicht diskutieren, aber ich möchte trotzdem die Überweisung an den Justizausschuss beantragen, denn ich möchte gern hören,
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
wie die CDU uns erklärt, warum männliche und weibliche Form etwas anderes ist als „alle Geschlechter“.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts!)
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
Für die CDU-Fraktion ist Herr Abgeordneter Schard gemeldet. Wird zurückgezogen?
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Nein, ich
habe mich nicht gemeldet!) Nein? Bitte.
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz
Vielen Dank. Für die Linksfraktion ist Frau GroßeRöthig gemeldet. Auch hier wird zurückgezogen. Ich frage also: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Herr Schlösser, Sie hatten den Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt. Deswegen werde ich das nun als Nächstes abstimmen. Es ist Antrag auf Ausschussüberweisung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz gestellt worden. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linksfraktion, SPD-, BSW- und CDU-Fraktion. Gibt es – der Form halber – Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist das abgelehnt worden. Damit kann die zweite Beratung wie vereinbart am Freitag durchgeführt werden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Da es nach 18.00 Uhr ist, rufe ich keinen neuen Tagesordnungspunkt auf. Ich darf Ihnen einen schönen Feierabend wünschen bzw. nur teilweise darf ich das, weil 5 Minuten nach Ende der Plenarsitzung im Raum F 101 eine außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz stattfindet. So oder so wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.