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Sascha Schlösser

AfD 25.03.2026 Sitzungen 8/40

Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz

Bitte nicht. (Heiterkeit CDU) Aber vielleicht – und ich sage es mit aller Hilfsbereitschaft gegenüber der Landesregierung – hätte man doch nachhelfen sollen, denn wenn man liest, was dieses Gesetz tatsächlich tut, dann drängt sich ein ehrlicherer Name geradezu auf. Man hätte es nennen können: Thüringer Bürgerbelastungsfortführungsgesetz oder etwas griffiger Organisierter-als-du-Bevorzugungsgesetz oder NGOPrivilegierungsbeschleunigungsgesetz. Wir werden diesem NGO-Nervensägenstärkungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall AfD) Das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Gesetz machen, wäre richtig. Wir müssen besser hinschauen, wen wir vor Gericht privilegieren, als den Kreis der Bevorzugten immer weiter auszubauen und die Privilegierung zu automatisieren und zu vereinfachen. Richtig wäre, die Gemeinnützigkeit stets aktiv nachweisen zu lassen und Widerspruch zuzulassen, wo die Gemeinnützigkeit ernsthaft im Zweifel ist, und das ist öfter der Fall. Man muss sogar die Frage stellen, weshalb irgendwer gegenüber dem einfachen Bürger bevorzugt werden sollte. Vielen Dank. Und Sie wollen es ja nicht diskutieren, aber ich möchte trotzdem die Überweisung an den Justizausschuss beantragen, denn ich möchte gern hören,

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