Roberto Kobelt
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal kurz auf die Argumentationslinie der AfD eingehen: Zu sagen, das BSW spricht und handelt nicht und stimmt nicht dem Antrag zu, obwohl einige Argumente ja auch ähnlich formuliert wurden, das hat damit zu tun, dass Sie viel zu spät sind. Wir reden ja jetzt nur über die Rechtsverordnungen, die früheren Entscheidungen folgen. Man muss aber bedenken, dass es in der Koalition erstmalig möglich war, als im Bundesrat am 14.02.2025 und am 06.02.2026 konkrete wichtige Entscheidungen getroffen wurden, wie sich die Bundesländer verhalten, wo es auch einen richtigen Anlass dazu gab, im Bundesrat zu debattieren, dass das Land Thüringen zumindest diesem Teil der Aufrüstung, der Verteidigung, der Waffenlieferung nicht zugestimmt hat.
(Beifall BSW)
Das ist doch der entscheidende Punkt: An den entscheidenden Stellen im Bundesrat Position zu zeigen, dort für Entscheidungen zu sorgen. Und dort hat das BSW gehandelt, hat in der Koalition, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt war, zu diesen wichtigen Punkten durchgesetzt, dass Thüringen nicht zustimmt. Da sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Thüringen handelt und spricht nicht nur im Nachhinein, wie es jetzt die AfD versucht, in zwei Verordnungen zu machen, sondern an der Stelle, wo auch Entscheidungen getroffen werden. Das ist der Unterschied und darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger auch verlassen. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
