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Jonas Urbach

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/40

b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Tagesordnungspunkten 8 a und b befassen wir uns mit zwei EU-Frühwarndokumenten, die – es ist von meinem Vorredner gesagt worden – bereits im zuständigen Fachausschuss für Europaangelegenheiten am 27. Februar beraten und zur Kenntnis genommen worden sind. Darüber hinaus wurden beide Verordnungen bereits am 11. Februar vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die an- und abschließende Befassung durch die EU-Mitgliedstaaten, die sich ausschließlich auf eine Prüfung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bezieht, erfolgte für Deutschland ebenfalls schon am 6. März dieses Jahres mit der entsprechenden Kenntnisnahme im Bundesrat, also durch die Länder, und deshalb auch final. Ich frage daher die AfD, was es mit der Einbringung dieses Antrags auf sich hat. Haben Sie diese Zeitschiene nicht zur Kenntnis genommen? Außer neuerlicher Europakritik enthält Ihr Antrag nichts wirklich Neues. Ich kann Sie nur animieren, sich mit den Kompetenzen und Abläufen bei der Befassung von EUFrühwarndokumenten zu beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der tatsächlichen Zuständigkeiten in Verbindung mit der Befassung von EU-Frühwarndokumenten erschließt sich mir nicht so recht, wie dieser Antrag auf die Tagesordnung des heutigen Plenums gehoben werden konnte. Diese Zweifel seien mir gestattet und diese möchte ich auch begründen, denn laut § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vom 26.09.2024 gilt folgende Festlegung für Unterrichtungen nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der EU im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems, ich zitiere: „Der für Europafragen zuständige Ausschuss entscheidet über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, sofern er dem [Parlament] nicht einen bestimmten Beschluss empfiehlt.“ Diese Entscheidung ausschließlich im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung – also eben nicht zu inhaltlichen Details der Frühwarndokumente – (Beifall Die Linke) erfolgt quasi stellvertretend für den Landtag, für den diese – wenn man so will – Einschränkung ebenfalls gilt. Gern möchte ich noch einmal festhalten, was denn unter Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich nicht nur gemeint, sondern festgelegt ist, und damit auch auf Ebene unseres Landtags entschieden bzw. beschlossen werden kann. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Sehr gut!) Laut dem Informationsbogen des Thüringer Landtags an die Mitglieder des Europaausschusses vom 07.11.2024 zu Beginn der Legislatur mit dem Titel „Information zur Behandlung von EU-Angelegenheiten im Thüringer Landtag“ ist dort auf Seite 5 zum Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Folgendes geregelt. Ich bitte um Verständnis, wenn ich das einmal so im Detail sezieren muss, aber allem Anschein nach braucht es das aufgrund möglicher Unkenntnis hier im Hause. (Beifall BSW, Die Linke) Ich zitiere: „Der Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit soll ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit bei der Kompetenzausübung untergeordneter Institutionen gegenüber übergeordneten Institutionen in einem Mehrebenensystem sichern. Er ist maßgeblich für die Kompetenzausübung aller Organe der EU und erlangt insbesondere praktische Bedeutung im Rahmen legislativer Verfahren. Er soll einerseits die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten schützen und andererseits das Tätigwerden der EU legitimieren.“ Und weiter heißt es konkret, dass ein Vorhaben, wie zum Beispiel die genannten Verordnungen in TOP a und b, mit dem Subsidiaritätsgrundsatz vereinbar ist, wenn die mit einem Vorschlag verfolgten Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden können und die Maßnahmen wegen ihres Umfangs oder wegen ihrer Wirkung besser durch ein Tätigwerden seitens der EU verwirklicht werden können. Meine Damen und Herren, ich denke, beide Kriterien erfüllen die unter 8 a und 8 b aufgeführten Vorschläge – für mich daher kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das sehe ich auch so!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Bewertung, ob ein Verstoß gegen das eben geschilderte Subsidiaritätsprinzip vorliegt, kann der Landtag bzw. der Europaausschuss schließlich auch noch bewerten, ob ein Verordnungsvorschlag der EU verhältnismäßig ist. Im bereits erwähnten Informationsbogen der Landtagsverwaltung, der offensichtlich nicht gelesen wurde, könnten Sie zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Folgendes nachlesen, ich darf erneut zitieren: „Ein Vorhaben ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn die Maßnahmen der EU inhaltlich und formal nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgehen.“ In Bezug auf die beiden EU-Verordnungsvorschläge müssten Sie, meine Damen und Herren von der AfD, also nachweisen, dass ein 90-Milliarden-Darlehen für den Schutz der Ukraine und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens dort zu viel bzw. nicht geeignet sei, und das ist wahrscheinlich relativ schwer nachzuweisen. Nachdem wir die Begrifflichkeiten geklärt haben, kommen wir nun zum wesentlichen Punkt, nämlich zur Berechtigung bzw. dem zulässigen Inhalt eines Beschlusses, wie er uns heute von der AfD vorgelegt worden ist. Auch hier regelt der leider – wie gesagt – offenbar nicht gelesene Informationsbogen auf Seite 11 nach meinem Dafürhalten eindeutig, ich zitiere: „Gemäß Art. 62 a [der Thüringer Verfassung) i.V.m. § 54 b Abs. 3 Satz 1 [der Geschäftsordnung] beschließt der Europaausschuss“ – und damit der Landtag – „in Angelegenheiten der Europäischen Union grundsätzlich über Stellungnahmen des Landtags im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Prüfung umfasst die Subsidiarität im weiteren Sinne, einschließlich der Verhältnismäßigkeit.“ Etwas kompliziert – mit einfachen Worten: Wir hier, in Thüringen, kümmern uns um Thüringer Angelegenheiten und die in Brüssel um europäische. Die inhaltliche Befassung eines europäischen Problems gehört ins Europaparlament, in die EU-Kommission und in den Europarat, Bundesangelegenheiten in den Bundestag und Landesthemen in den Landtag. Der AfD empfehle ich daher das nächste Mal, sich vielleicht in diesem konkreten Falle eher an die Mitglieder im Europäischen Parlament ihrer Partei zu wenden, um diese Probleme dort zu lösen, für die sie dort zuständig sind. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Des Weiteren kommt hinzu, dass Sie im Antrag die Worte „Subsidiarität“ und „Verhältnismäßigkeit“ ebenfalls gar nicht finden werden. Sie sind dort nicht aufgeführt. In Anbetracht der bisherigen Ausführungen frage ich mich daher, was wir denn hier beschließen sollen. Weder inhaltlich noch zeitlich ist der Antrag valide. Und ich bleibe dabei, ich halte ihn in der direkten Verbindung zu den beiden EU-Verordnungsvorschlägen nicht nur für obsolet, sondern auch für unzulässig. (Beifall Die Linke, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich steht es dem Landtag frei, über europäische Vorhaben mit Bezug auf die Thüringer Interessen jederzeit zu debattieren. Zum Beispiel hat die Regierungskoalition zu Beginn des Jahres hier im Hohen Haus den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 plus thematisiert, der in der Tat enorme Auswirkungen auf die EU-Fördermittel für Thüringen haben wird. Und ja, natürlich kann man und muss man die EU-Finanzpolitik auch hier im Thüringer Landtag kritisch begleiten. Das machen wir. Nur muss man dann dies auch mit den konkreten Betroffenheiten im Antrag klar herausstellen und das haben Sie nicht. Nun dazu noch mal ein Blick in die von der AfD heute hier thematisierten Frühwarndokumente: Mit diesen beiden Vorschlägen sollen die Voraussetzungen und das Verfahren festgelegt werden, um der Ukraine ein Unterstützungsdarlehen der Union mit beschränkter Rückgriffsmöglichkeit in Höhe von 90 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027 zu gewähren. Dieses Darlehen soll gemäß Vorschlag zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung eines Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 flexibel zur Finanzierung verteidigungsbedingter Bedarfe und im Falle des Friedensschlusses zur Unterstützung des Wiederaufbaus verwendet werden. 30 Milliarden Euro sind zur Auszahlung als Makrofinanzhilfe oder als zweckgebundene Budgethilfe in Form eines im Rahmen der Ukraine-Fazilität durchzuführenden Darlehens vorgesehen. Dabei sind die Auszahlungen an Vorbedingungen und Auflagen geknüpft, und das haben Sie in Ihrem Antrag auch etwas unterschlagen. Hier geht es zum Beispiel um die Aufrechterhaltung demokratischer Mechanismen, die Aufrechterhaltung des parlamentarischen Mehrparteien-Systems, eine Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und die Respektierung der Menschenrechte. Die Einhaltung dieser Vorbedingungen soll von der Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst überwacht werden. Mit dem zweiten Vorschlag werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Budgethilfe über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine bereitstellen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, übersetzt heißt das, dass mit dem Darlehen vor allem auch ein Staatsbankrott der Ukraine verhindert werden soll. Oder anders: Die Mittel sollen ermöglichen, dass das öffentliche Leben in der Ukraine weiterhin aufrechterhalten werden kann, dass Kranke und Verletzte in den Krankenhäusern behandelt werden können, dass Wohnungen mit Wasser und Strom versorgt werden können, dass die Menschen in der Ukraine etwas zu essen haben. Wollen Sie all das verhindern? Der für mich zentrale und auch entlarvende Punkt Ihres Antrags ist, dass Sie fordern, die Hilfen einzustellen, damit – ich zitiere –, „der Druck zu Verhandlungen mit Russland“ erhöht „wird“. Das zeigt für mich ganz klar, auf wessen Seite Sie Ihre Sympathien verteilt haben. Wir sollen dafür sorgen, dass die Ukraine mehr Druck zu Verhandlungen mit Russland bekommt. Ich habe eher den Eindruck, dass eben Russland das Land ist, das die Ukraine angegriffen hat, und Russland nicht wirklich zu Verhandlungen bereit ist. (Beifall Die Linke, SPD) Jetzt also der Ukraine Gelder zu verweigern, damit sie intensivere Verhandlungen mit Russland eingehen sollte, zeigt doch letztendlich, dass Sie uns auffordern, die russische Seite zu stärken. Ich frage Sie: Kann das Ihr Ernst sein? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das angesprochene Darlehen wird neben der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und dem Wiederaufbau nach dem Krieg sicher auch zur Verteidigung der Ukraine genutzt werden. Meines Erachtens ist es gefährlich oder nur naiv, wenn man glaubt, man müsse nur die militärische Unterstützung der Ukraine einstellen, dann würde alles gut und wir bekämen Frieden. Was wäre das für ein Frieden? Auch die Frage, in welchen Ländern die dann noch größere Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine Asyl suchen würde, wenn die russischen Streitkräfte weiter vorrücken, ist dann zu stellen. Das werden Sie als Erstes wieder thematisieren. Stellen wir uns vor, Russland rückt in die gesamte Ukraine ein. Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht die russische Armee an der Grenze zu Polen, an der Grenze zur Slowakei, an der Grenze zu Ungarn, an der Grenze zu Rumänien und an der Grenze zur Republik Moldau. Wird das dort enden? Eine Einschätzung des Geschichtslehrers an Ihrer Fraktionsspitze würde mich hier interessieren. Im Übrigen verstehe ich auch die ungarische Regierung nicht, die es doch besser wissen müsste. Ich erinnere an den Ungarischen Volksaufstand 1956 gegen die russische Besatzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in dem AfD-Antrag vertretene Politik ist aus unserer Sicht gefährlich, nicht nur für die Ukraine, sondern auch für Europa und Deutschland. Der hinter diesem Antrag stehende Grundgedanke ist letztendlich nicht im Interesse der Thüringer Bevölkerung. Für den Fall, dass der AfD-Antrag überhaupt zulässig ist, ist er auf jeden Fall abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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