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Georg Maier

25.03.2026 Sitzungen 8/40

Frage des Abgeordneten Küntzel (BSW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Prävention ist mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen, denn polizeiliche Arbeit hat immer zwei Facetten, natürlich auch die Repression, die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, aber auch die Prävention ist von zentraler Bedeutung. Deshalb finde ich es sehr gut, dass im Koalitionsvertrag diese Verabredung getroffen wurde. Lassen Sie mich ganz kurz noch zwei weitere Aspekte zur Prävention sagen, denn die Präventionsbeamten allein werden nicht ausreichen, um Prävention stark zu machen. Wir sind gerade dabei – und wenn Sie die Zeitung lesen, können Sie das quasi täglich lesen, diese Telefontrick-Geschichten, Schockanrufe, wovon gerade ältere Menschen betroffen sind, eine ganz perfide, hinterhältige Art und Weise, Menschen zu betrügen. Hier müssen wir aufklären, das tun wir auch mit einer Kampagne, die man jetzt zum Beispiel in Erfurt auf der Straßenbahn sehen kann. Was aber auch wichtig ist: Prävention im Bereich häuslicher, partnerschaftlicher Gewalt. Da sind wir gerade dabei, auch im Polizeiaufgabengesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass insbesondere Frauen besser geschützt werden. Jetzt komme ich zu den Präventionsbeamten, die gerade auch in diesen Fällen eine ganz wichtige Rolle spielen; in jeder Dienststelle bisher zwei. Nun ist es so, dass die Stellen knapp sind, und wir dafür im Grunde keine zusätzlichen Planstellen haben. Das heißt, wir müssen die Aufgabenverlagerung innerhalb des Personalbestands vornehmen. Nun sind wir aber gerade dabei, die Personalstärke der Polizei generell zu erhöhen durch die Erhöhung der Anwärterzahlen und eben auch dann nach der Ausbildung bzw. nach Abschluss des Studiums auch die Übergabe in die Dienststellen. Und zusammen mit dem Aufwuchs der Dienststellen, der jetzt langsam stattfindet, werden wir auch die Präventionsbeamten an der Stelle erhöhen, die Anzahl von jetzt zwei auf dann zukünftig vier. Das ist ein Prozess, der im Gange ist. Ich kann aber noch nicht Vollzug melden.

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