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Sascha Schlösser

AfD 25.03.2026 Sitzungen 8/40

Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wenn die Landesregierung uns heute mit dem freundlichen Lächeln des Verwaltungshandwerkers einen Gesetzentwurf vorlegt und dabei versichert, es handele sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, und wenn wir auch heute erfahren haben, dass Sie versuchen, das Ganze hier innerhalb von zwei Parlamentstagen durchzupeitschen, dann sollte man schon genauer hinschauen, denn wer die Rolle der Oppositionspartei ernst nimmt, der weiß, gerade das, was als bloße Redaktion daherkommt, gerade das, was angeblich nur Sachzusammenhänge herstellt und Bürokratie abbaut, gerade das enthüllt bei näherer Betrachtung politische Brisanz und Absichten. Das ist auch vorliegend so. (Beifall Die AfD) Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, es gibt Teile dieses Gesetzentwurfs, die ich vernünftig finde. Die Kostenbefreiung für den ehrenamtlichen Betreuer ist eine menschlich anständige Regelung. Wer sich um Menschen kümmert, ohne dafür einen Cent zu verlangen, der soll am Ende dafür nicht auch noch vor Gericht zur Kasse gebeten werden. Auch die Kleingärtnerverbände, also die Vereinigung der Menschen, die in Thüringen ihren Garten mit eigenen Händen bestellt, die Gemeinschaft pflegt und einen Beitrag zur Lebensqualität in unseren Städten leistet, ohne über große Haushalte zu verfügen, auch für sie ist eine Besserstellung im Gebührenrecht kein Unrecht. Das will ich vorweg ausdrücklich gesagt haben. Aber lassen Sie mich zum Kern kommen: Der Gesetzentwurf, so wie er uns vorliegt, vollzieht etwas, das ich nur als stille Entwaffnung des gemeinen Bürgers im Kampf um das Recht bezeichnen kann. Nicht laut, nicht mit Trommelwirbel, nicht mit großer Ankündigung, aber leise, in Paragrafen verborgen, in Verweisungstechniken versteckt, in Begründungen eingemauert, die klingen wie der Lagebericht eines Verwaltungsreferenten kurz vor der Mittagspause. Sie haben gesagt: trocken, vielleicht ein bisschen langweilig – ist es nicht. Die Landesregierung verfestigt mit diesem Gesetz einen Zweiklassenjustizzugang. Auf der einen Seite die Organisation, der Verband, neuerdings die Körperschaft, die Stiftung finanziell topp ausgestattet, gut vernetzt, steuerrechtlich registriert im Zuwendungsempfängerregister, eingetragen, die ist gebührenbefreit. Auf der anderen Seite der Bürger, der Mann, die Frau, die morgens aufstehen, einen Betrieb führen oder ihre Arbeit verrichten, der Bürger, der Steuern zahlt, der die Justiz des Freistaats Thüringen mit seinem Geld finanziert und der, wenn er dann einmal Recht vor Gericht oder einer Justizbehörde durchsetzen will, voll zur Kasse gebeten wird – kein Ermessen zu seinen Gunsten, keine kodifizierte Befreiung, keine systemische Erleichterung – nichts. Und kommen Sie mir bitte nicht mit Prozess- oder Beratungskostenhilfe. Die Zahl der Thüringer, die das tatsächlich betrifft, ist verschwindend gering und sie finden kaum noch Anwälte, die bereit sind, dafür zu arbeiten. (Beifall Die AfD) Ich frage die Landesregierung: Ist das Ihre Vorstellung vom Rechtsstaat, ein Rechtsstaat, in dem eine großstädtische Stiftung, ein wirtschaftlich tätiger gemeinnütziger Verein, eine Körperschaft mit hauptamtlichem Geschäftsführer, mit Juristen in der Rechtsabteilung und erheblichem Vermögen gebührenbefreit vor Gericht ziehen kann, während der Handwerksmeister aus Töttelstädt, der Rentner aus Kerspleben, die alleinstehende Mutter aus Erfurt-Nord für dieselbe Inanspruchnahme der Justiz zahlen muss? Meine Damen und Herren, das ist keine Gerechtigkeit vor dem Gesetz, das ist ein Privilegiensystem, das den Bürger ausschließt, gegen ihn in Stellung gebracht wird und sich dabei selbst für fortschrittlich hält und feiert. (Beifall AfD) Jetzt komme ich zu dem Punkt, der in seiner handwerklichen Cleverness und in der politischen Heimtücke, die dahintersteckt, fast ein wenig beeindruckt. Die Landesregierung überführt die Regelung des § 117 Thüringer Landeshaushaltsordnung in das Thüringer Justizkostengesetz, und erklärt das mit dem Sachzusammenhang. „Recht so“ könnte man mit etwas Naivität meinen. Aber was die Landesregierung dabei eben nicht laut sagt: Damit löst sie eine fiskalische Steuerungsnorm aus dem parlamentarischen Kontext des Haushaltsrechts heraus und übergibt sie dem Justizministerium mit der ausdrücklichen Befugnis, die Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Niederschlagung von Justizkosten per Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen. Bisher findet sich die Regelung im Haushaltsrecht, künftig liegt die Regelung bei den nachgeordneten Justizbehörden. Man muss sich, wenn man das jetzt in den nächsten zwei Tagen so entscheiden will, klarmachen, was das bedeutet. Das bedeutet, das Parlament verliert die fiskalische Kontrolltiefe über Justizforderungen des Landes. Was bisher im Schatten der Haushaltsgesetze stand, die dieser Landtag beschließt, wird künftig durch ministerielle Rechtsverordnung geregelt. Frau Justizministerin entscheidet, wer nachgeordnet zuständig ist. Frau Justizministerin entscheidet, in welchen Fällen Großzügigkeit waltet und wo nicht. Dieser Landtag darf das nur noch zur Kenntnis nehmen. Lassen Sie mich ein Wort über die neu geregelte Gebührenfreiheit für gemeinnützige Körperschaften verlieren, und dabei insbesondere über die Frage, wie dieser Nachweis geführt werden soll. Bisher Bescheinigung des Finanzamts, Prüfung im Einzelfall und wir wissen, das Finanzamt schaut da durchaus auch mal streng hin. Künftig Einträge im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern und die Sache ist erledigt. Die Justizbehörde prüft nichts mehr und sie schaut ins Register, sie hakt ab. Das klingt nach Bürokratieabbau und das ist Bürokratieabbau, aber Bürokratieabbau im schlechten Sinne – auf Kosten der Rechtssicherheit und zulasten der Waffengleichheit der Bürger. (Beifall AfD) Was das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht als forderungswürdig definiert, ist nicht dasselbe, was das Justizkosten- und Gebührenrecht als privilegierungswürdig betrachten sollte. Einmal im Register eingetragen genießt eine Organisation dauerhaft Gebührenfreiheit, ohne dass die konkrete Tätigkeit, die zur Inanspruchnahme der Justiz führt, auf ihre Gemeinwohlrelevanz überprüft wird. Eine Organisation kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und trotzdem in weiten Teilen gebührenbefreit sein, solange sie formal im Register steht. Durch die Anbindung an das Zuwendungsempfängerregister wird die Prüfungskompetenz der Justizbehörde faktisch auf das Bundeszentralamt für Steuern verlagert. Eine eigenständige Prüfung durch die Hinterlegungsstelle oder das Gericht erfolgt nicht mehr. Das ist ein klassisches Beispiel für eine Kompetenzerosion. (Beifall AfD) Kein anderes Bundesland knüpft die Gebührenbefreiung an das Zuwendungsempfängerregister. Wenn Sie dann kommen und sagen, Thüringen sei Vorreiter unter den Ländern, dann sollte man sagen, dass es manchmal klüger ist, der Letzte zu sein, der als Erster einen groben Fehler macht. (Beifall AfD) Einen letzten mir wichtigen Punkt will ich ansprechen, und das sage ich ohne Ironie, weil es mir wirklich ernst ist. Am Ende dieses Gesetzes, fast schon beiläufig unter dem Punkt „Gleichstellungsbestimmung“, wird die bisherige Formulierung „Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.“ ersetzt durch „Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.“ Das ist keine redaktionelle Änderung, das ist eine weltanschauliche Aussage verkleidet als Gesetzestechnik. Ich weiß nicht, ob Sie es wussten, es gibt nur zwei Geschlechter, und die waren gut benannt. (Beifall AfD) Ich sehe keine Konkretisierung. Wenn die Landesregierung zusammen mit der Brombeere und der Fraktion Die Linke solche Fragen durch die Hintertür der Justizkostengesetzgebung aufweicht und Zugeständnisse an den linken Zeitgeist macht, wenn sie gesellschaftspolitische Weichenstellungen als Anhängsel von Gebührenverzeichnissen durch diesen Landtag schleust – und das versuchen Sie, wir entscheiden heute, wir entscheiden am Freitag und dann ist das Gesetz durch –, dann zeigt das, mit welcher Achtung bzw. – besser gesagt – Missachtung Sie dieses Parlament und seine Debatten behandeln. Dieser Landtag und die Thüringer verdienen Achtung, und zwar in jeder einzelnen Zeile, die wir hier beschließen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat ist nicht nur an seinen großen Verfassungsfragen zu messen; er ist zu messen an der täglichen Praxis, an dem, was ein Bürger erlebt, wenn er sein Recht sucht. Er ist zu messen daran, ob die Justiz für alle gleich zugänglich ist, für den Wohlhabenden, für den Kleinen, für die große Körperschaft und den einzelnen Mann oder die einzelne Frau. Dieses Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, also wer Leistungen der Justiz in Anspruch nimmt, zahlt dafür, wird weiter ausgehöhlt. Dieser Gesetzentwurf besteht den Rechtsstaats-TÜV nicht. Er verteilt Privilegien nach Organisationsgrad. Er verlagert parlamentarische Kontrolle in ministerielle Rechtsverordnungen. Er bindet die Gebührenfreiheit an ein Register, dessen Einträge von einer Bundesbehörde verwaltet werden und auf die dieser Landtag keinen Einfluss mehr hat. Und er lässt den gemeinen Bürger dort stehen, wo er schon immer gestanden hat: allein, ohne Erleichterung, mit der vollen Rechnung des Gerichts in der Hand. Das ist nicht die Justiz, die die Thüringer verdienen. Das ist nicht der Rechtsstaat, für den ich hier stehe. Mit Ihrem Gesetz bleibt Recht in Thüringen im Wesentlichen in der Hand derer, die es sich leisten können, und zwar in der Hand derer, die es sich sowieso leisten können. Ich habe mich beim Lesen des Gesetzentwurfs allerdings etwas gewundert. Es hat mich einen Moment lang fast gerührt. Dieser Entwurf trägt einen rein sachlichen Namen – Sie haben es angesprochen –: Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz – nüchtern, beschreibend, ohne jeden Glanz. Das ist heute selten geworden. Gesetze werden mit Euphemismen, beschönigenden Beschreibungen schmackhaft gemacht. Wir leben in einer Zeit, in der ein Gesetz, das Bürgern das Heizen verteuert, Gebäudeenergiegesetz heißt. Überwachung heißt Sicherheitsarchitektur und Stellenabbau Effizienzrendite. Selbst in den USA werden Steuererhöhungen und Zölle als „One Big Beautiful Bill“ angepriesen. Das ist eine Zeit, in der jede bürokratische Zumutung ihren wohlklingenden Namen bekommt, bevor sie in Kraft tritt. Hier nichts dergleichen, sondern schlicht, sachlich, fast schon sympathisch, aber eben immer noch nicht ehrlich.

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