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Georg Maier

25.03.2026 Sitzungen 8/40

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Es ist tatsächlich so, dass sowohl das Parteiverbot als auch das Vereinsverbot sehr wirksame Mittel sind, wenn nicht das wirksamste, um die Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Insofern prüfen wir immer, welche Möglichkeiten bei Vereinigungen bestehen, die explizit und aggressiv kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. Die von Ihnen genannten Bestrebungen, Vereinigungen und Vereine erfüllen meines Erachtens weitestgehend die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren, aber – deswegen finden Vereinsverbote auf Länderebene relativ selten statt –: es muss vollkommen klar sein, dass diese Bestrebungen ausschließlich auf dem Gebiet Thüringens agieren und auch ausschließlich Mitglieder haben, die aus Thüringen kommen. Das macht das nicht so einfach. Deshalb ist es bisher in Thüringen noch nicht dazu gekommen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir selbstverständlich regelmäßig die Voraussetzungen dafür prüfen und ich würde nie zögern, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, und ich konsultiere mich regelmäßig mit meinen Mitarbeitern, die dafür zuständig sind, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir wissen, dass Verbotsverfahren, wenn sie scheitern, eine enorm kontraproduktive Wirkung entfalten. Das heißt, die Beweislage muss vorher eindeutig sein, völlig eindeutig. Gerade in diesem Bereich braucht es eben auch den Nachweis. Es gibt Gruppierungen, die dafür infrage kämen, aber es muss der Nachweis erbracht werden, dass sie überhaupt noch aktiv sind und, wie gesagt, dass sie allein auf Thüringen beschränkt sind. Ich habe Ihren Äußerungen jetzt entnommen, dass das auch nur mutmaßlich der Fall ist aus Ihrer Sicht. Ich kann das so bisher nicht bestätigen.

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