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Ulrike Jary

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/40

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen herzlichen Dank. Ich habe eine Frage an Innenminister Maier. Im Zuge der gesetzlichen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden kam es in den Jahren 2018 bis 2021 zu umfangreichen Auflösungen und Neugliederungen von Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften. Etwaige negative steuerliche Folgen durch Neugliederung sowie die daraus resultierenden Austritte und Auflösungen von Zweckverbänden waren ganz explizit vom Landesgesetzgeber nicht beabsichtigt. Nun liegt aber ein konkretes Beispiel aus der Stadt Werra-Suhl-Tal vor, was Ihnen auch bekannt sein dürfte. Nach der Fusion der Gemeinden Berka/Werra, Dankmarshausen, Dippach und Großensee zur Stadt Werra-Suhl-Tal zum 1. Januar 2019 und dem späteren Austritt der Stadt Bad Salzungen aus dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde Ende 2022 galt dieser Zweckverband ab 2023 als aufgelöst. Die Stadt Werra-Suhl-Tal gründete daraufhin die Stadtwerke Werra-Suhl-Tal, denen nun Körperschaft- und Gewerbesteuer infolge der Neugliederung bescheidet wurden. Im Doppelhaushalt 2026/2027 haben wir im Einzelplan 17 mit den Strukturbegleithilfen und Zuweisungen für Anpassungshilfen entsprechende Vorkehrungen getroffen. Und nun meine Frage: Sind Sachverhalte wie dieser von diesen Strukturbegleit- und Anpassungshilfen erfasst oder was kann die Stadt Werra-Suhl-Tal tun?

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