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Stephan Tiesler

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/40

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, liebe Zuschauer, die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ohne Zweifel eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Doch es ist eben nicht nur das. Mit der Ausbreitung des Wolfs sind erhebliche Konflikte im ländlichen Raum entstanden – Konflikte, die wir als Politik ernst nehmen müssen. Denn hinter jeder Statistik stehen konkrete Schicksale: Weidetierhalter, deren Tiere trotz umfangreicher Herdenschutzmaßnahmen gerissen werden, Menschen, die mit großem Engagement und mit viel Herzblut ihre Herden aufziehen und die erleben müssen, wie diese innerhalb kürzester Zeit schwere Schäden erleiden. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, das ist auch eine erhebliche emotionale Belastung. Allein seit Jahresbeginn wurden in Thüringen bis Anfang März neun Pferde, fünf Rinder und sechs Schafe durch Wölfe getötet und ein weiteres Pferd verletzt. Das ist keine Entwicklung, die wir ignorieren können. Und genau deshalb brauchen wir eine Balance zwischen dem Schutz des Wolfs und dem Schutz unserer Weidetiere. Meine Damen und Herren, der Bundestag hat den Wolf bereits in das Jagdrecht aufgenommen. Nun liegt es am Bundesrat, diesem Schritt wohl am Freitag in dieser Woche zuzustimmen. Damit wird der Weg frei für mehr Handlungssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Wir haben diese Aktuelle Stunde deswegen beantragt, um zu zeigen, Politik darf nicht nur reden, sondern sie muss handeln. Meine Damen und Herren, der Wolf ist längst ein zentrales Problem für die Weidetierhaltung geworden. Und zur Ehrlichkeit gehört auch, einfache politische Forderungen helfen hier nicht weiter. So wurde bereits vor knapp zwei Jahren von der AfD gefordert, den Wolf sofort in das Jagdgesetz aufzunehmen. Das hätte damals jedoch keinen Fortschritt gebracht, im Gegenteil, (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Sie ha- ben es ja auch abgelehnt!) aufgrund der damaligen Rechtslage wäre für die Entnahme weiterhin eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, zusätzlich zum Jagdrecht. Das Verfahren wäre also nicht einfacher, sondern deutlich aufwendiger geworden. Unser Weg war deshalb klar formuliert: kein Schnellschuss, sondern ein rechtlich tragfähiger Ansatz, ein Weg über die europäische Ebene, das Bundesrecht, und nun konsequenterweise fortgeführt in Thüringen. (Beifall CDU, BSW) Was bedeutet die neue Rechtslage konkret? Künftig kann der Wolf bei einem günstigen Erhaltungszustand auf Grundlage regionaler Managementpläne bejagt werden. Das ist ein echter Fortschritt. Die Entnahme wird praktikabler und rechtssicherer. Problemwölfe können schneller entnommen werden. Verfahren werden deutlich beschleunigt. Und vor allem gilt, wenn ein Wolf funktionierende Herdenschutzmaßnahmen überwindet, muss eine Entnahme möglich sein. Das ist praktische Vernunft. Gleichzeitig nehmen wir aber auch die Bedenken aus dem Naturschutz ernst. Es wird, unter anderem aktuell vom NABU, darauf hingewiesen, dass Eingriffe in Rudelstrukturen auch unerwünschte Effekte haben können. Diese Aspekte müssen natürlich berücksichtigt werden. Aber ebenso klar ist, in Thüringen geht es gerade nicht um eine flächendeckende Bejagung der Wölfe, sondern es geht um eine gezielte Entnahme der Problemwölfe, also von Tieren, die wiederholt erhebliche Schäden verursachen. Und genau diese Maßnahmen können künftig schneller und rechtssicherer möglich sein. Für Thüringen bedeutet das, wir werden die Jagdzeitenverordnung zügig anpassen und damit die neue Rechtslage umsetzen. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Behörden, für die Jäger und für betroffene Tierhalter. Wir lösen auch praktische Probleme. Nach Verkehrsunfällen zum Beispiel kann ein verletzter Wolf jetzt ohne rechtliche Unsicherheiten erlöst werden. Das wird zukünftig eben unbürokratisch möglich sein. Meine Damen und Herren, die Weidetierhaltung ist unverzichtbar für unsere Kulturlandschaft, für die Biodiversität, für den Hochwasserschutz. Wer sie erhalten will, muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, und dazu gehört auch ein realistischer Umgang mit dem Wolf. Gleichzeitig ist klar, wir werden uns auf diesem Schritt nicht ausruhen. Wir werden uns auch mit weiteren Herausforderungen im Wildtiermanagement befassen; vom Goldschakal über den Biber bis hin zu Schwarzwild, Muffelwild und – wie im letzten Plenum oder im vorletzten – der Waschbär. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Aufgaben pragmatisch und lösungsorientiert angehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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