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Georg Maier

25.03.2026 Sitzungen 8/40

Frage der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke)

Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Organisationen genannt und ich bin leider nicht in der Lage, das jetzt in der Detailtiefe zu beantworten. Ich kann Ihnen nur Folgendes versichern: Das Thüringer Innenministerium tut alles in seiner Macht stehende, um gegen rechtsextreme Strukturen vorzugehen. Wir müssen an dieser Stelle tatsächlich natürlich immer nach Recht und Gesetz vorgehen, das ist selbstverständlich. Wir tun das auch. Wir haben eine eigene Organisationseinheit gegründet, die nennt sich Taskforce „Versammlungslagen“, kümmert sich aber nicht nur um die Themen „Versammlungslagen“, sondern auch um Veranstaltungen, rechtsextreme Veranstaltungen. Sie berät Kommunen dabei, solche Veranstaltungen – wenn möglich – zu verhindern. Was das Verbotsverfahren anbelangt bitte ich auch darum, dass ich auch hier in diesem Kreis nicht offenlegen kann, welche detaillierten Prüfverfahren bei uns schon stattgefunden haben. Ich kann Ihnen nur vom Ergebnis her berichten, dass es nach unserer Prüfung so ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für ein reines Verbotsverfahren allein in Thüringen nicht vorliegen.

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