Peter Gerhardt
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich muss zugeben, die Debattenbeiträge waren so erwartbar wie langweilig.
(Beifall AfD)
Ich muss dazusagen, es war völlig klar, dass Sie jetzt hier wieder versuchen, sich einen schmalen Fuß zu machen, dass Sie sich dahinter verstecken, dass die Frist für die Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsrüge bereits abgelaufen sei. Da muss ich mal ganz klar die Frage stellen: Wenn Sie hier anzweifeln, dass das hier überhaupt zulässig ist, diese Debatte zu führen, dann frage ich mich, warum wurde das überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt? Das ist ein bisschen widersprüchlich.
(Beifall AfD)
Der Landtag hat jederzeit das Recht, EU-Papiere auf die Tagesordnung zu setzen, entsprechend zu diskutieren und auch Stellungnahmen zu verabschieden.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie wollen
nicht darüber reden!) Diesen Gefallen, dass wir dieses wichtige Thema hier nicht ansprechen, werden wir Ihnen auf jeden Fall nicht tun.
(Beifall AfD)
Jetzt zu meinem eigentlichen Debattenbeitrag. Ich möchte gern noch mal die Frage aufrufen, wie weit die Europäische Union denn bei Verschuldung und Finanzpolitik eigentlich gehen darf: rechtlich, politisch und auch demokratisch. Denn diese Darlehen haben eine Besonderheit. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich wirklich tiefgreifend damit beschäftigt haben. Sie werden nicht durch vorhandene Mittel finanziert, sondern durch eine neue Kreditaufnahme der Europäischen Union am Kapitalmarkt. Anders als ursprünglich diskutiert werden die eingefrorenen russischen Vermögenswerte gerade nicht verwendet. Diese sogenannten Frozen Assets werden politisch gern als einfache Lösung auf EU-Ebene diskutiert, aber tatsächlich ist die Verwendung – das, denke ich, wissen Sie – rechtlich hochumstritten.
(Beifall AfD)
Ein direkter Zugriff würde erhebliche Risiken bergen, völkerrechtliche Konflikte, Klagen vor internationalen Gerichten und mögliche wirtschaftliche Gegenmaßnahmen. Genau deshalb hat sich auch die EU bewusst dagegen entschieden, diese Vermögenswerte unmittelbar einzusetzen. Stattdessen setzt man auf ein Modell, bei dem mögliche zukünftige Reparationszahlungen Russlands als Rückzahlungsquelle dienen sollen. Doch auch das ist unsicher, um nicht sogar zu sagen vollkommen hanebüchen, denn diese Reparationen sind weder politisch garantiert noch rechtlich durchsetzbar. Mit anderen Worten: Die Rückzahlung dieses Darlehens basiert auf Annahmen, nicht auf gesicherten Fakten.
(Beifall AfD)
Stattdessen verschuldet sich also die EU selbst. Genau hier beginnt die juristische Dimension. Die EU hat eigentlich gar keine klare ausdrückliche Kompetenz zur Schuldenaufnahme in den Verträgen. Die Konstruktion läuft deshalb über Umwege. Die Hilfe wird auf Artikel 212 AEUV gestützt, also die Außenhilfe. Die Schuldenaufnahme selbst wird aber nicht in einem Eigenmittelbeschluss verankert, sondern lediglich über den bestehenden Haushaltsrahmen abgesichert. Genau das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht mindestens fragwürdig. Denn bereits das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Corona-Wiederaufbaufonds klargestellt, dass es, wenn die EU Schulden aufnimmt, eine klare Verankerung im Eigenmittelbeschluss braucht, also eine Zustimmung der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente. Genau das passiert hier eben nicht, und das auch aus gutem Grund, weil Sie hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zustimmung der Mitgliedstaaten, der Parlamente nicht bekommen würden.
(Beifall AfD)
Das heißt, faktisch wird hier eine neue Qualität europäischer Verschuldung geschaffen, aber ohne die politische Ehrlichkeit, dafür auch einen neuen Eigenmittelbeschluss vorzulegen. Die Risiken wachsen also, die demokratische Kontrolle darüber wächst aber nicht mit. Die EU geht also einen neuen Weg: Schuldenaufnahme ohne klare parlamentarische Rückbindung auf nationaler Ebene. Die Rückzahlung ist nämlich nur vorgesehen – ich habe es eingangs erwähnt –, wenn Russland Reparationen zahlt – wie wahrscheinlich das ist, können Sie sich, denke ich, ausmalen – oder wenn die Ukraine gegen bestimmte Bedingungen verstößt. Realistisch bedeutet das eben: Die Rückzahlung ist höchst unsicher, die Zinskosten werden zwar über Restbeträge im mehrjährigen Finanzrahmen der EU abgesichert, über die tatsächliche Schuldentilgung wird aber gar kein Wort verloren. Damit wird letztlich aus dem Darlehen ein Zuschuss auf Risiko der europäischen Steuerzahler. Dieses Risiko wird sozialisiert. Deutschland haftet, die Mitgliedstaaten hoffen auch, und damit am Ende eben auch die Bürger hier, in Thüringen.
(Beifall AfD)
Das Interessante – jetzt komme ich nämlich zum interessantesten Teil, dass wir wirklich auch mal den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit deutlich machen müssen. Ich darf dabei aus einem Antrag zitieren, den wir hier in diesem Haus im letzten Jahr behandelt haben. Es müsste der 26. November letzten Jahres gewesen sein. Dort heißt es – ich darf zitieren –: „[Die EU] darf […] sich nicht zu einem Umverteilungsprojekt und einer Transferunion entwickeln, die für eine Schuldenvergemeinschaftung […] steht“. Klingelt da etwas? Das ist kein AfD-Antrag, das ist ein Antrag von CDU, BSW und SPD zum mehrjährigen Finanzrahmen, Drucksache 8/2425. Genau das, was Sie damals in dem Antrag anmahnen,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Den Sie ab-
gelehnt haben!) passiert aber hier. Wir haben eine gemeinsame Schuldenaufnahme, wir haben eine gemeinsame Haftung und wir haben eine Konstruktion, die faktisch zu einer Transferleistung wird. Und es geht noch weiter. Zweites Zitat aus Ihrem Antrag: „[E]ine gemeinsame Schuldenaufnahme […] beziehungsweise eine Vergemeinschaftung von Schulden […] sind keine solide Grundlage für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik“. Klarer kann man das eigentlich nicht formulieren.
(Beifall AfD)
Dennoch wird genau diese Politik auf europäischer Ebene ohne ernsthafte Kritik aus den Reihen derjenigen betrieben, die das vor wenigen Monaten noch so eindeutig kritisiert haben. Dann kommen wir zu einer weiteren Ebene, den Folgen für Thüringen. Thüringen ist im besonderen Maße auf EU-Fördermittel angewiesen, das wissen Sie, für Landwirtschaft, für ländlichen Raum, für Infrastruktur und Innovation. Gleichzeitig zeigt der Blick auf den kommenden Finanzrahmen – das wurde ja in der Debatte auch schon angesprochen –: Es drohen Kürzungen, eine stärkere Zentralisierung, ein geringerer Einfluss der Regionen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Kein Zu-
sammenhang mit den Krediten!) Mit anderen Worten: Thüringen muss um seine Mittel kämpfen und trotzdem werden gleichzeitig auf EU-Ebene 90 Milliarden Euro neue Verpflichtungen eingegangen. Damit zum dritten und letzten Zitat aus Ihrem Antrag: „[Der] Aufwuchs des EU-Haushalts [ist] unverhältnismäßig und nicht vermittelbar.“ Genau das ist der zentrale Widerspruch Ihrer Politik im Land, im Bund und auch auf Europaebene. Sie kritisieren steigende EU-Ausgaben und akzeptieren hier gleichzeitig neue andere Milliardenprogramme. Sie warnen vor Schuldenvergemeinschaftung, tragen sie aber gleichzeitig mit. Sie fordern solide Finanzen hier im Haus und unterstützen gleichzeitig eine Konstruktion ohne klare Rückzahlungsstrategie. Das ist letzten Endes nichts anderes als Heuchelei.
(Beifall AfD)
Ich kann Ihnen eines sagen: Natürlich braucht Europa Solidarität, aber wir brauchen natürlich auch Rechtssicherheit, demokratische Legitimation und finanzielle Verantwortung. Genau daran fehlt es hier. Deshalb sagen wir klar: Diese Ukraine-Finanzierung verschiebt Risiken auf den Steuerzahler, unterläuft parlamentarische Kontrolle und widerspricht auch den eigenen Anträgen hier, in diesem Hause, die wir beschlossen haben. Zum Schluss müssen wir uns auch noch mal ehrlich machen, wofür ein erheblicher Teil dieser Mittel eingesetzt wird: nicht für den Wiederaufbau oder zivile Stabilisierung,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
AfD und ehrlich machen ist ein Widerspruch!) sondern gezielt für die Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie und militärische Fähigkeiten. Damit verändert sich die Rolle der Europäischen Union grundlegend. Die EU ist längst nicht mehr nur humanitärer Helfer oder wirtschaftlicher Partner, sondern wird zunehmend selbst zu einem finanziellen Träger eines andauernden Kriegs. Wir werden Kriegspartei.
(Beifall AfD)
Genau das wirft eine zentrale politische Frage auf: Wie lange kann und will Europa diesen Konflikt in dieser Größenordnung finanzieren ohne klare zeitliche Perspektive, ohne belastbare Exit-Strategie und eine Garantie, dass diese Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Stabilisierung führen? Denn Kriege – das muss man leider feststellen – sind keine kurzfristigen Ereignisse. Sie entwickeln eigene Dynamiken. Sie binden immer mehr Ressourcen und führen dazu, dass immer neue Finanzierungsrunden notwendig werden. Wir sehen das bereits jetzt. Mit jedem Jahr steigen die Bedarfe, steigen die Summen, steigen die Verpflichtungen und gleichzeitig wächst die Unsicherheit darüber, wie dieser Konflikt überhaupt beendet werden kann – politisch, militärisch, finanziell. Sie verstecken sich einfach nur dahinter, die Finanzierung Jahr für Jahr fortzusetzen. Das ist keine …
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was ist
denn Ihr Vorschlag? Schluss machen?) Ist das eine Zwischenfrage, Herr Urbach?
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie liefern
keine Antworten!)
