Georg Maier
Frage des Abgeordneten Mühlmann (AfD)
Ich muss offensichtlich ein bisschen was erklären. Wofür ist das Polizeiaufgabengesetz da? Gefahrenabwehr. Da gibt es Instrumente wie zum Beispiel die Fußfessel – umgangssprachlich so genannt –, die bei der Gefahrenabwehr eine wichtige Rolle einnehmen kann. Ich habe eben den Bereich der häuslichen Gewalt, der partnerschaftlichen Gewalt angesprochen. Wir haben in diesem Rund auch schon mal über das Polizeiaufgabengesetz diskutiert, als ich es eingebracht habe, dass es auch möglich ist, mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – so ist der richtige Fachbegriff – präventiv Femizide zu verhindern. Leider ist es so, dass gerade diese Art der Delikte zugenommen hat. Wir hatten gerade jüngst in Thüringen einen vollendeten und einen versuchten Femizid. Ich bin der Auffassung, wir hätten vielleicht diese Straftaten, diesen Mord, diesen Femizid verhindern können, wenn wir das neue Polizeiaufgabengesetz schon gehabt hätten, weil darin auch festgehalten ist, dass zum Beispiel ein Täter – und ich bleibe jetzt mal bei der männlichen Form, weil das die häufigste Form ist und Frauen die Opfer sind – mit so einer Fußfessel, sowohl wenn er sich der Partnerin nähert, obwohl er das nicht darf, auch polizeilich verfügt, dann die Polizeidienststelle informiert wird, um schnell zu Hilfe zu eilen, aber auch die Frau informiert wird, um sich schnell in Sicherheit zu bringen. Das war in diesem Fall nicht möglich, weil wir dieses Instrument nicht haben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Weil wir das angeregt haben! Das haben wir eingebracht!) Das ist das Bedauerliche, dass wir, sage ich mal, auch schon seit vielen Jahren davon wissen, dass das Instrumente sind, um gerade solche Straftaten zu verhindern. Jetzt komme ich zu dem, was Sie wahrscheinlich meinen, die Abwehr terroristischer Gefahren, Gefährder. Wir können auch, wenn es hinreichende Hinweise dafür gibt, Gefährder, wenn wir das neue Polizeiaufgabengesetz haben, dazu verpflichten, diese Fußfessel zu tragen, dass wir genau wissen, wo sie sich aufhalten. Wir hatten auch schon Fälle von Gefährdern, aus welchem Phänomenbereich auch immer, in dem Fall war es islamistischer Terrorismus, bei denen wir die Sorge haben mussten, dass ein Anschlag kurz bevorsteht, auf einem Weihnachtsmarkt zum Beispiel. Wenn wir diese Sorge haben, haben wir dann die elektronische Fußfessel, die wir nutzen können, und dann können wir auch sehen, der bewegt sich tatsächlich dorthin, wofür er angekündigt hat, eine Straftat zu verüben. Das Instrument – und das haben Sie für sich so interpretiert – ist kein Instrument, um Ihnen Fußfesseln anzulegen. Da sind die Grundlagen gar nicht dafür da. Insofern ist dieser Zusammenhang, den Sie jetzt herstellen, einfach nicht nur weit hergeholt, sondern der stimmt gar nicht. Es sei denn, Sie sehen sich selbst als Gefährder. Das wäre eine neue Information für mich.
