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Dr. Thadäus Rudolf König

25.03.2026 Sitzungen 8/40

b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; KOM (2026) 22 endg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe mich für die Landesregierung zu Wort gemeldet, um das eine oder andere einzuordnen, was hier schon in den Vorträgen gefallen ist. Die EU-Kommission hat auf Wunsch des Rats im Dezember 2025 vorgeschlagen, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein zusätzliches Unterstützungsdarlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro bereitzustellen. Damit sollen Investitionen in die Verteidigungsindustrie der Ukraine sowie in eine bessere Integration dieser in die europäische Verteidigungsindustrie, aber auch in eine Makrofinanzhilfe ermöglicht werden. Der nun vorliegende Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2024/792 schafft dafür die rechtliche Grundlage, um das Darlehen über die bestehende – das hat man heute auch schon gehört – Ukraine-Fazilität, konkret über deren Säule I, in den sogenannten Ukraine-Plan abzuwickeln. Ziel des Instruments ist dabei die makrofinanzielle Stabilisierung der Ukraine und die Unterstützung des Verteidigungsbedarfs in einer Phase – und das erleben wir jeden Tag – anhaltender kriegsbedingter Belastungen. (Beifall CDU) Es geht dabei um die Sicherstellung staatlicher Funktionsfähigkeit und der Verteidigungskapazitäten, Haushaltsstabilität, Reformschritte und der Grundlage für den Wiederaufbau. Das Instrument dabei ist klar strukturiert. Es handelt sich um ein Darlehen, eben nicht um einen Zuschuss. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine nationale Finanzierungsstrategie der Ukraine, die von der Europäischen Kommission geprüft und vom Rat gebilligt wird. Die Mittel sind an Reformauflagen – das haben wir heute auch schon gehört – gebunden, insbesondere in den Bereichen „Rechtsstaatlichkeit“, „Verwaltungsmodernisierung“ und „Korruptionsbekämpfung“. Rechtsgrundlage ist Artikel 212 des AEUV. Deswegen an der Stelle noch mal der Hinweis Richtung AfD-Fraktion: Das ist natürlich eine verfassungsgemäße Finanzierung, die hier über EU-Anleihen innerhalb des bestehenden Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 erfolgt. Deswegen auch die Auswirkung auf uns: Eine unmittelbare Belastung des Landeshaushalts Thüringen entsteht dadurch nicht. Landeszuständigkeiten oder kommunale Selbstverwaltungsrechte, die eine Möglichkeit wären, um Subsidiaritätsrügen zu erheben, sind gerade nicht berührt. Aktuell ist die politische Umsetzung jedoch im Rat durch die Blockadehaltung der Slowakei und Ungarns erschwert. Die beiden Regierungen knüpfen ihre Zustimmung zur Freigabe des Darlehens an energiepolitische Fragen, insbesondere an den Transit russischer Öllieferungen über die Druschba-Pipeline. Diese Verknüpfung zeigt, wie stark Energiepolitik, nationale Interessen und europäische Solidarität derzeit miteinander verschränkt sind. Zugleich wird deutlich, dass die europäische Handlungsfähigkeit im Bereich der Haushalts- und Außenpolitik auf politischer Geschlossenheit beruht. Die Blockade betrifft nicht die rechtliche Zulässigkeit des Instruments, sondern allein die politische Beschlusslage im Rat. In der Sache bleibt festzuhalten: Die Stabilisierung der Ukraine ist nicht nur ein Akt der Solidarität, sondern liegt im unmittelbaren europäischen Eigeninteresse. Ein finanziell kollabierender Staat an der EU-Außengrenze hätte gravierende sicherheitspolitische, wirtschaftliche und migrationspolitische Folgen. Die Kosten einer Destabilisierung wären für die Europäische Union – und damit auch mittelbar für die Länder – deutlich höher als die Kosten präventiver Stabilisierung. Das Unterstützungsdarlehen ist daher als Instrument der Risikobegrenzung und der Sicherheit zu verstehen. Es dient der Unterstützung im Verteidigungsbereich sowie der Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen, der Finanzierung grundlegender öffentlicher Leistungen und der Fortführung von Reformen im Rahmen des EUBeitrittsprozesses. Und da muss ich auch noch mal das Wort aufgreifen, was der Kollege von der AfDFraktion gesagt hat. Hier verstecken wir uns gerade nicht. Hier zeigen wir klare Kante bei der Unterstützung und unsere Solidarität. Für Thüringen ergeben sich kurzfristig keine unmittelbaren oder administrativen Auswirkungen. Mittel- und langfristig ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Unterstützung der Ukraine und deren fortschreitende Annäherung an die EU die Debatten über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, ab 2028, beeinflussen werden. Fragen der Mittelverteilung und der Kohäsions- und Agrarpolitik – das wurde heute auch schon angesprochen – werden perspektivisch neu austariert werden müssen. Gleichzeitig eröffnen sich im Kontext des Wiederaufbaus auch wirtschaftliche Chancen für Unternehmen, auch aus Thüringen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Maschinenbau, Digitalisierung und Agrartechnologie. Auch diesen Aspekt sollte man in diesem Zusammenhang betrachten. Zusammenfassend ist das Unterstützungsdarlehen rechtlich tragfähig, haushaltsrechtlich eingebettet und konditional ausgestaltet. Es stellt eben keinen Blankoscheck dar und ist keine militärische Eskalationsmaßnahme, sondern ein Instrument zur Sicherung der staatlichen Stabilität in einer außergewöhnlichen geopolitischen Lage. Danke schön. (Beifall BSW, SPD)

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