Tilo Kummer
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – Problemwölfe zum Abschuss freigeben“
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland ist verurteilt worden wegen des Verstoßes gegen die Flora-FaunaHabitat-Richtlinie, verurteilt, weil die Flächen der Berg- und Flachlandmähwiesen sich in den letzten Jahren deutlich reduziert haben, obwohl es sich hier um geschützte Lebensraumtypen handelt. Warum beginne ich damit? Diese Mähwiesen dienen vor allem einem: landwirtschaftliche Nutztiere, die wir für unsere Ernährung brauchen, mit Futter zu versorgen, vor allem im Winter. Wenn ich aber diese Tiere nicht mehr habe, macht es eigentlich auch keinen Sinn mehr, diese Wiesen zu bewirtschaften. Deshalb gehen dann die Flächen dieser Wiesen zurück. Wenn man sich die Entwicklung von Viehbesatz in Thüringen anguckt, wo wir inzwischen bei nur noch 0,3 Großvieheinheiten pro Hektar sind, ein bis zwei Großvieheinheiten pro Hektar wären wünschenswert, dann macht das ein Stück weit deutlich, welche schwierige Entwicklung die Landwirtschaft in Thüringen hinter sich hat. Jetzt ist für den Verlust von Weidetierhaltung und von Nutztieren, die Gras fressen oder Silage, nicht allein der Wolf verantwortlich. Da sind viele Gründe zu nennen. Aber vielleicht ist in einer für einen Berufsstand sowieso schon sehr angespannten Lage jede weitere Belastung ein Grund zu entscheiden, die Tierhaltung aufzugeben. Und das hat eben nicht nur wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, sondern es hat auch naturschutzfachliche Folgen, da bin ich wieder bei den Mähwiesen. Wenn ich mir ansehe, wie die Situation zu unserem Regierungsbeginn war, muss ich feststellen, dass dort, wenn ein Wolf sich problematisch verhalten hat, und das ist bis jetzt noch aktuelles Recht, es ausgesprochen schwierig war, gegen ihn vorzugehen, dass wir Rechtsprechung hatten, die es fast unmöglich machte, einen Problemwolf abzuschießen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wolfbestände haben wir uns sehr genau angeguckt, wie denn die Beurteilung des Bundesamts für Naturschutz für den aktuellen Wolfbestand in Deutschland und in den zugehörigen Populationen aussieht. Ich will dazu sagen, eigentlich haben wir es mit einer zentraleuropäischen Flachlandpopulation zu tun, die nie gefährdet war. Allerdings war der Wolf in Deutschland ausgerottet. Wölfe legen aber auch weite Strecken am Tag zurück. Deshalb ist die Frage, in welche Populationen ich den Wolf aufteile, sicherlich eine, bei der man wissenschaftlich sehr in die Tiefe gehen kann. Fakt ist eins, Herr Thomas, in Thüringen können wir weder einen Einfluss auf einen günstigen noch einen ungünstigen Erhaltungszustand nehmen, weil es in Thüringen keine Population gibt. Die Thüringer Wölfe sind Bestandteile der kontinentalen Population. Wir haben ab und zu auch mal einen aus der alpinen Population hier. Da sieht man also, dass die die Grenzen, die ihnen vom Menschen zugeordnet werden, nicht einhalten. Vor dem Hintergrund müssen wir also über den Gesamtkomplex reden. Das macht auch der Bund. Wir haben im letzten Jahr das Bundesamt für Naturschutz darauf hingewiesen, dass ihre geplante Meldung eines ungünstigen Erhaltungszustands für die kontinentale Population auf alten Daten basiert, die nicht mehr zeitgemäß sind. Daraufhin hat das Bundesamt für Naturschutz eine Korrektur vorgenommen und hat erst mal einen unbekannten Erhaltungszustand gemeldet. Die Länder haben sich mit dem Bund auf eine neue Erfassung verständigt. Aufgrund aktueller Daten konnte dann der günstige Erhaltungszustand festgestellt werden, was dann am Ende die Änderung des Bundesjagdrechts erst ermöglicht hat. Diese Änderung des Bundesjagdrechts wird am Freitag dann abgeschlossen durch die entsprechende Entscheidung des Bundesrats. Ich gehe davon aus, so sind zumindest die Signale, dass der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf am Ende Bestand haben wird und wir dann in die Umsetzung in Thüringen gehen können. Was erwartet uns jetzt bei der Umsetzung? Auf der einen Seite brauchen wir den Wolf nicht ins Jagdrecht aufnehmen, also nicht in unser Jagdgesetz. Das ist nicht nötig. Wir müssen den Wolf in die Jagdzeitenverordnung aufnehmen. Das werden wir unmittelbar nach dem Freitag auf den Weg bringen. Da gibt es auch das Zustimmungserfordernis im zuständigen Fachausschuss des Thüringer Landtags, das heißt, die Abgeordneten werden sich auch mit dieser Frage beschäftigen. Ich hoffe, dass wir das dann bis zum Jahresende geschafft haben. Das hat aber auch keine Auswirkungen, weil wir in Thüringen – die Zahl ist vorhin schon genannt worden – mit relativ wenig Wölfen in einer Situation sind, wofür das Bundesrecht eine normale Bewirtschaftung des Bestands nicht vorsieht. Diese Bewirtschaftung des Bestands, um sicherzustellen, dass der Zuwachs entnommen wird, werden wir in den Bundesländern haben wie Niedersachsen, Brandenburg, wo die Wolfsbestände wesentlich höher sind. Es gibt aber im Bundesgesetz zwei andere Passagen, die für Thüringen von erheblicher Bedeutung sind, und das ohne Bindung an eine Jagdzeit. Das ist auf der einen Seite die Frage der Entnahme von Problemwölfen und das ist auf der anderen Seite die Frage des Schutzes von bestimmten Formen der Weidetierhaltung. Und hier bin ich wieder bei dem Punkt – Herr Thomas hat vorhin angesprochen, das Wichtigste ist doch der Herdenschutz, und wenn man den realisiert, gibt es eigentlich keine Probleme mit den Wölfen –: Ein Problemwolf ist ein Wolf, der mehrfach den sicheren Herdenschutz überwunden hat. Der sichere Herdenschutz ist aber nur für die Schaf- und Ziegenhaltung definiert. Das heißt, nur dort habe ich Zaunhöhenvorgaben, nur dort habe ich Vorgaben wie Herdenschutzhunde. Das habe ich im Bereich der Rinderund Pferdehaltung nicht, und das nicht ohne Grund. Wenn Sie sich die großen Pferdeherden und Rinderherden, die wir zum Beispiel in der Thüringeti haben, ansehen, gibt es keine Möglichkeit, die auf irgendeine Art und Weise wolfssicher einzuzäunen. Als man den sicheren Herdenschutz definiert hat, sind all die, die sich sicher waren, das ist dann ausreichend, auch davon ausgegangen, dass der Wolf sich gar nicht an ausgewachsenen Pferden vergreift und auch Rinder nicht in seinem Fokus stehen, denn die Kälber werden üblicherweise in der Mutterkuhhaltung von ihren Müttern auch geschützt. Man hat also gedacht, das braucht gar nicht irgendeine besondere Berücksichtigung. Inzwischen hat sich der Wolf von seinen Rissen her in Thüringen hauptsächlich auf Rinder und Pferde verlegt, weil wir inzwischen gerade in der Schafhaltung sicheren Herdenschutz nachgerüstet haben, und da viel mit Herdenschutzhunden agiert wird, wo der Wolf tatsächlich Gefahr läuft, sich eine Verletzung zuzuziehen, und das meidet ein Wolf. Wir müssen also sehr stark überlegen – und das wird die wichtigste Aufgabe sein, die wir in Thüringen in der nächsten Zeit haben –, wie wir unsere großen Herden schützen, die so wichtig sind für den Erhalt unserer Landschaft und auch naturschutzfachlich wichtig sind, denn wenn wir die verlieren, gerade im Thüringer Wald, werden wir die Flächen, die diese Tiere offen halten, verlieren mit allem, was da dranhängt. Und wir werden im Landwirtschaftsbereich viel Einkommen verlieren. Das sind benachteiligte Gebiete. Ich werde da auch nie wieder eine Bewirtschaftung hinkriegen. Dann wird aus diesen Flächen Wald. Und das ist die Verantwortung, vor der wir stehen. Der Bund hat im Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung und auf Basis dieser Verordnungsermächtigung wird er Vorgaben für das Wolfsmanagement und auch Vorgaben für ein Monitoring machen. Diese Verordnung gibt es noch nicht. Vor dem Hintergrund kann ich aktuell noch keinen Thüringer Managementplan in Umsetzung des Bundesjagdgesetzes schreiben. Das macht gerade keinen Sinn. Ich brauche erst die Bundesvorgaben. Aber ich kann hier eines zusagen: Wir werden auch ohne Managementplan dort, wo es Handlungsnotwendigkeiten gibt, handeln, im Rahmen dessen, was uns das Gesetz direkt ermöglicht. Wir haben das in der Vergangenheit schon getan. Ich will bloß daran erinnern, es ist ja vorhin von aufgeheizter Stimmung in der Bevölkerung gesprochen worden. Ich gebe zu, wenn ich auf einem Waldweg gelegen hätte und mir wären Wölfe bis auf 7 Meter nahegekommen, hätte ich auch eine aufgeregte Stimmung gehabt. Wir haben daraufhin ThüringenForst die Erlaubnis erteilt, die Wölfe mit Gummigeschossen abzuschrecken, weil uns etwas anderes nicht möglich war. Wir werden perspektivisch reden müssen, wie wir den Wölfen wieder Respekt vor Menschen und Respekt vor unseren Herden beigebracht kriegen. Das ist keine einfache Aufgabe, da gibt es auch noch nicht allzu viele Antworten. Wir werden aus meiner Sicht aus den angegriffenen Herden heraus den Wolf abwehren müssen. Das wird am Ende ein zentraler Bestandteil der Thüringer Umsetzung der jetzigen Bundesrechtsregelung werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat noch eine ganze Reihe anderer Themen in der Begründung angesprochen. Ich will ganz kurz auf ein paar dieser Fragen eingehen. Wir planen, eine Jagdzeit für die Graugans einzuführen. Die Graugans unterliegt zwar dem Jagdrecht, hat in Thüringen aber noch keine entsprechende Jagdzeit. Da sich die Brutbestände in den letzten 20 Jahren deutschlandweit mehr als verdoppelt haben und die Graugans in Thüringen nicht als gefährdet gilt, werden wir hier zur Wildschadenvermeidung eine Jagdzeit festlegen. Die Frage „Goldschakal“ ist angesprochen worden. Der Goldschakal muss tatsächlich ins Jagdrecht in Thüringen aufgenommen werden, das ist er aktuell noch nicht. Wir gehen davon aus, dass er ein starkes Ausbreitungspotenzial hat, sodass dann durch den Goldschakal in Thüringen auch vehemente Schäden eintreten können. Aktuell muss man allerdings dazu sagen, dass der Goldschakal auch geschützt ist, Anhang V der FFH-Richtlinie; vor diesem Hintergrund müssen wir auch das Naturschutzrecht entsprechend berücksichtigen. Die invasiven Arten – dazu haben wir uns beim AfD-Antrag zum Waschbär eigentlich schon ausreichend ausgetauscht – dürfen alle in Thüringen ganzjährig bejagt werden außerhalb des Elterntierschutzes. Auch die Möglichkeit des Einsatzes von künstlichen Lichtquellen und Nachtzieltechnik ist gegeben. Jagdrechtlich können wir also hier nicht mehr tun. Wir haben außerdem noch den Punkt „Biber“. Der Biber steht in Anhang IV der FFH-Richtlinie, also genauso wie früher der Wolf geschützt war. Vor dem Hintergrund gilt Naturschutzrecht und nicht Jagdrecht. Eine Entnahme ist hier maximal in Einzelfällen unter Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Hier geht es also eher darum, Schäden, die der Biber verursacht, auszugleichen. Beim Fischotter gibt es die Möglichkeit des Ausgleichs auch schon durch den Ausgleich von Billigkeitsleistungen für Schäden, die durch fischfressende geschützte Tiere verursacht werden. Wir werden dort sehen, dass wir den wirklichen Schadensummen entsprechend nahekommen in der Umsetzung des jetzigen Doppelhaushalts. Vorhin ist ja schon der Punkt angesprochen worden, dass bei den Schäden durch den Kormoran im letzten Jahr deutlich weniger Geld ausgegeben wurde, als an Schäden anerkannt wurde. Wir hatten in den letzten Jahren immer um die 300.000 Euro anerkannte Schäden, im letzten Jahr waren es über 500.000 Euro. Im letzten Jahr waren im Haushalt nur 80.000 Euro, wenn ich mich recht entsinne, eingestellt, die sind auch entsprechend ausgezahlt worden. Das war trotzdem schon mehr als in den Jahren zuvor. Wir haben in diesem Haushalt 300.000 Euro eingestellt in Anbetracht der früheren Schadensummen. Ich hoffe, dass uns die neue Verordnung, die in der nächsten Woche das Licht der Welt im Gesetzund Verordnungsblatt erblicken wird, entsprechend auch noch ein Stückchen hilft und wir dann mit den eingeplanten Geldern auch entsprechend auskommen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns mit diesen Fragen sicherlich auch in der nächsten Zeit weiter beschäftigen. Ich denke, der Fachausschuss, der sich mit der entsprechenden Jagdzeitenverordnung dann befassen darf, wird das zügig in Zusammenarbeit mit uns am Ende realisieren, damit wir eben auch diesen Punkt der Umsetzung des Bundesjagdrechts dann entsprechend durchführen können. Ich hoffe, dass wir mit dem Thema weiterhin sensibel im Sinne des Naturschutzes und auch im Sinne unserer Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft umgehen werden. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
