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Plenarprotokoll 7/141

14.06.2024 · 177 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (27)Die Linke (17)SPD (16)FDP (14)GRÜNE (8)AfD (6)

Birgit Pommer

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags willkommen, die ich sogleich eröffne. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, willkommen am Internet-Livestream, sehr geehrte Damen und Herren. Bevor wir die letzte reguläre Plenarsitzung dieser Legislatur beginnen, möchte ich ein paar Worte zu den zurückliegenden fünf Jahren sagen. Diese Wahlperiode hat uns viel abverlangt. In den 141 Sitzungen des Landtags gelang es aber immer wieder, Entscheidungen für Thüringen zu treffen. Vier Untersuchungsausschüsse, über 10.213 Drucksachen, 271 Gesetzentwürfe, von denen bis zum letzten Dienstag 146 auch beschlossen wurden, knapp 7.000 Anfragen – das alles spricht für eine arbeitsame Legislatur. Sie begann mit zwei Ministerpräsidentenwahlen, führte uns durch eine über zwei Jahre andauernde Pandemie und ist seit Februar 2022 geprägt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, am 7. Oktober 2023 dann der Terroranschlag der Hamas auf Jüdinnen und Juden in Israel. All das hat unsere Gesellschaft nicht unberührt gelassen. Es hat uns alle und es hat Thüringen verändert. Sehr geehrte Damen und Herren, als Präsidentin dieses Hauses habe ich immer Wert auf ein von Respekt getragenes Miteinander gelegt, nicht nur im Parlament. Der Landtag ist und bleibt ein Ort der Begegnung für alle Menschen in Thüringen und darüber hinaus. Und so schauen wir natürlich auch auf viele schöne Momente hier in diesen fünf Jahren. Das Haus empfing 21 Botschafterinnen und Botschafter, darunter auch den ukrainischen. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen kamen für Gespräche zu uns. Wir haben 65 Ausstellungen gezeigt und hatten trotz der zwei Jahre Pandemie 55.000 Besucherinnen und Besucher im Haus. 2023 haben wir einen neuen Besucherrekord erreicht: 24.000 Gäste kamen in den Landtag. Nicht immer war die Verständigung im Parlament zwischen den verschiedenen Ansichten einfach, aber das Haus kam immer seiner Verantwortung nach. Dafür möchte ich Ihnen allen danken. (Beifall im Hause) Ich danke auch der Verwaltung, die nicht nur die parlamentarische Arbeit vor- und nachbereitet hat, sondern auch dafür gesorgt hat, dass dieses Haus für alle Menschen in Thüringen zugänglich bleibt. Lassen Sie uns mit Optimismus, Mut und Respekt in die nächsten Wochen gehen – für ein weltoffenes Thüringen! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir ein Geburtstagskind unter uns, Frau Staatssekretärin Herz hat Geburtstag. Unseren allerherzlichsten Glückwunsch, die Blümchen kommen gleich. (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Vogtschmidt betraut. Für heute haben sich Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Emde, Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Karawanskij – zeitweise – und Frau Ministerin Taubert – zeitweise – entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: In der gestrigen Sitzung wurde Übereinkunft erzielt, den Tagesordnungspunkt 21 heute vor der Mittagspause und den Tagesordnungspunkt 64 gegen 14.30 Uhr aufzurufen, da zu dieser Verhandlung eine begleitende Gebärdensprachdolmetschung für die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream angeboten wird. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden der Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 in der Drucksache 7/10212 und zu Tagesordnungspunkt 45 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10179 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10211. Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Anmerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann steigen wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40 Das Wort erhält das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission Herr Abgeordneter Walk für den Bericht. Bitte schön, Herr Walk, Sie haben das Wort.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, da das der erste Tagesordnungspunkt ist, möchte ich insbesondere auch für diejenigen sprechen, denke ich, die eben dabei waren. Vielleicht für die Besucher: Es ist so, dass wir zu Beginn der Legislatur und auch zum Abschluss jeweils einen ökumenischen Gottesdienst durchführen. Das war heute der Fall, heute Morgen um 9.00 Uhr in der Thomaskirche. Ich fand, das war sehr bewegend, deswegen einen herzlichen Dank an die zwei, die das durchgeführt haben, an André Demut von der evangelischen Kirche und an Claudio Kullmann von der katholischen Kirche. Herzlichen Dank auch für die Betreuung während der gesamten Legislatur. Wir haben einmal während des Plenums die Möglichkeit, an einer Morgenandacht teilzunehmen. Auch dafür sage ich herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ansonsten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es, aber auch Damen und Herren, sind Berichte so, wie sie sind. Jetzt kommen wir zu dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich will Sie schon darauf vorbereiten, was auf Sie zukommt: 56 Seiten stehen an. Bei einer Lesedauer von knapp 1 Minute pro Seite wissen wir, wo wir dann zeitlich ungefähr rauskommen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das geht schneller!) Dennoch freue ich mich, weil die Parlamentarische Kontrollkommission sehr engagiert gearbeitet hat und ich freue mich, dass ich diesen Bericht halten darf. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Zuletzt wurde in der 90. Plenarsitzung des Landtags am 22. September 2022 über die Tätigkeit der Kontrollkommission berichtet. Daher möchte ich heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum seit dem letzten Bericht erstatten, also seit September 2022. Der Bericht deckt also den Zeitraum von September 2022 bis Juni 2024 ab. Der erste Teil des Berichts informiert über die Tätigkeit der Kontrollkommission im Allgemeinen. Der zweite Berichtsteil betrachtet dann die einzelnen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereiche. Nach Artikel 97 Satz 3 der Landesverfassung und § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Damit wird die ständige Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde als Bestandteil der Regierungskontrolle, die grundsätzlich dem gesamten Verfassungsorgan Landtag obliegt, in diesem speziellen Fall an dieses ganz besondere Gremium übertragen. Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Berichterstattung soll die Rückkopplung der Kommission an das gesamte Parlament absichern und die demokratische Legitimation der Verfassungsschutzkontrolle durch die vom Plenum gewählte Kommission stärken. Der Grund für die Delegation der Verfassungsschutzkontrolle an die Parlamentarische Kontrollkommission liegt in dem verfassungsrechtlich anerkannten Interesse an der Geheimhaltung von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde. In dieser Konsequenz hat die Parlamentarische Kontrollkommission auch bei ihrer Berichterstattung im Plenum die Geheimhaltungspflicht zu beachten. Die geheimen Beratungsgegenstände, mit denen sich die Kommission zu befassen hat, können daher auch heute lediglich in der gebotenen Abstraktheit dargestellt werden. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes legt fest, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern des Landtags besteht, die zu Beginn einer Wahlperiode jeweils zu wählen sind. Die Kommission übt kraft gesetzlicher Anordnung nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtags hinaus noch so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue, also eine eigene Kontrollkommission gewählt hat. Auf dieser Grundlage wird in der laufenden 7. Wahlperiode des Landtags die permanente Verfassungsschutzkontrolle nach wie vor durch die zu Beginn der letzten, also der 6. Wahlperiode eingesetzten Kontrollkommission ausgeübt. Nachdem das ehemalige Mitglied Dirk Adams mit seiner Ernennung zum Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn der 7. Wahlperiode und das ehemalige Mitglied Wolfgang Fiedler aus dessen eigener Entscheidung hin aus der Kommission ausgeschieden sind, besteht die Kontrollkommission derzeit noch aus den ehemaligen Abgeordneten Dieter Hausold als Vorsitzenden – ich denke, er ist heute auch hier, lieber Dieter, schön, dass Du bei uns bist – (Beifall DIE LINKE, SPD, Gruppe der FDP) sowie Dorothea Marx und meiner Person als weiteren Mitgliedern. Ich will das ausdrücklich betonen: Eine wirksame parlamentarische Verfassungsschutzkontrolle war damit auch in der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags jederzeit gewährleistet. Dass die Kontrollkommission aus der 6. Wahlperiode über einen derart erheblichen Zeitraum in der geschilderten Besetzung tätig bleiben musste, resultiert aus den folgenden Entwicklungen, die ich hier kurz skizzieren möchte, weil sie auch wirklich, glaube ich, eine Besonderheit im bundesrepublikanischen Maßstab darstellen. Ziel ist auch, damit der interessierten Öffentlichkeit diese besondere Situation zu erörtern, damit diese auch eingeordnet werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der vormaligen Fassung des § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz war die Kontrollkommission spiegelbildlich zum Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum zu besetzen. Dementsprechend stand der Fraktion der AfD ein Vorschlagsrecht für zwei der fünf Sitze in der Kommission zu. Seit dem Beginn der Legislaturperiode hatten aber alle Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht die seinerzeit hinreichende Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht und folglich konnte die vom 7. Landtag zu bildende Kontrollkommission auf Grundlage der besagten Bestimmungen im Verfassungsschutzgesetz nicht vollständig besetzt werden. Hinzu kam, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 auf entsprechenden Eilantrag der Fraktion der AfD hin entschieden hatte, dass sich die Kontrollkommission der 7. Wahlperiode nicht in dieser Unterbesetzung konstituieren dürfe, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt sei, dass Wahlvorschläge nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt würden. Vor dem Hintergrund, dass das Verfassungsgericht eine Verständigung zwischen den Fraktionen anmahnte, wurde dann auf Anregung von Ihnen, Frau Präsidentin des Landtags, ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren eingeleitet und letzten Endes auch durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens sind dem Landtag Änderungen im Verfassungsschutzgesetz empfohlen worden, welche die Zusammensetzung der Kontrollkommission und die Wahl ihrer Mitglieder betrafen. Diese Vorschläge hat der Landtag als Gesetzgeber aufgegriffen und mit dem Änderungsgesetz vom 20. Dezember 2022 den § 25 Thüringer Verfassungsschutzgesetz dahin gehend geändert, dass die Fraktionen des Landtags in der Kommission nicht mehr nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit proportional dem Stärkeverhältnis im Plenum vertreten sein müssen; das war die bisherige Regelung. Stattdessen genügt es nun, wenn die Opposition in ihrer Gesamtheit angemessen in der Kontrollkommission vertreten ist. Eine Zuordnung der Sitze zu den einzelnen Fraktionen nach einem festen Verteilungsschlüssel ist somit nicht mehr erforderlich. Um die Legitimation der einzelnen Kommissionsmitglieder und das Vertrauen in deren zuverlässige Amtsführung zu stärken, verlangt das Gesetz – jetzt neu – aber zugleich eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags für die Wahl. Also ist die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl erforderlich. Als Mitglieder für die bislang noch nicht konstituierte Parlamentarische Kontrollkommission der 7. Wahlperiode wählte der Landtag in seiner 105. Sitzung bereits die Abgeordneten Jörg Kellner, Dirk Bergner und mich als Vertreter der Opposition mit der dafür nun notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Von den seitens der Koalitionsfraktionen unterbreiteten Wahlvorschlägen hat bisher nur die Abgeordnete Dorothea Marx ebenfalls in der 105. Sitzung des Landtags die für die Wahl erforderliche Anzahl an Stimmen erreicht, die anderen Bewerberinnen und Bewerber, die von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagen wurden, haben die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten gemäß § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz bislang nicht erreichen können. Damit – das ist die Folge – bleibt ein Sitz in der nach dem Gesetz fünfköpfigen Kommission vakant. Folglich ist die Kontrollkommission der 7. Wahlperiode nach wie vor nicht vollständig besetzt und ihre Konstituierung steht somit auch weiterhin aus. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Vorbemerkung komme ich nun zu den Einzelheiten der Tätigkeiten der Kontrollkommission. Die Kommission tagt außerhalb der Parlamentsferien grundsätzlich im 6-Wochen-Turnus. Seit der letzten Berichterstattung im September 2022 ist die Kommission zu insgesamt 17 Sitzungen zusammengetreten. Das entspricht auch den Vorgaben unserer Geschäftsordnung. Die Beratungen erfolgten nach § 24 Thüringer Verfassungsschutzgesetz geheim. An den Kommissionssitzungen haben daher neben den Kommissionsmitgliedern nur die folgenden Personen teilgenommen: Der ständige Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission oder dessen Vertreter bzw. die mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Geschäftsführerin oder ihr ebenfalls kommissarisch bestellter Stellvertreter, eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus der Geschäftsstelle der Kommission, eine Protokollantin sowie für die Landesregierung der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales oder der Staatssekretär für Inneres, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter sowie mit einer Thüringer Besonderheit der Leiter der Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz. Von der Möglichkeit, von den Fraktionen benannten Mitarbeitern den Zugang zu den Sitzungen ebenfalls zu gewähren, hat die Kontrollkommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht. Einen Kernpunkt der Beauftragung der Kontrollkommission bildet erneut die Unterrichtung der Landesregierung gemäß § 27 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des AfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Dabei wurde schwerpunktmäßig auch über Kenntnisse informiert, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Auf entsprechendes Verlangen berichtete die Landesregierung der Kommission auch zu sonstigen Vorgängen mit Bezug zum Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. Derartige Verlangen nach § 27 Thüringer Verfassungsschutzgesetz gab es, jeweils aus aktuellem Anlass, in ganz verschiedenen Bereichen. So hat die Landesregierung die Kommission auf ihr Verlangen hin im Berichtszeitraum beispielsweise über die Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auf Thüringen unterrichtet. Andere Unterrichtungen betrafen etwa Entwicklungen in spezifisch extremistischen Phänomenbereichen – zum Beispiel anlässlich des Ukrainekriegs oder des Angriffs der Hamas auf Israel – sowie Lagebilder zu verfassungsschutzrelevanten örtlichen Entwicklungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildeten die Unterrichtungen der Landesregierung gemäß § 18 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Nach dieser Norm sind Zielpersonen und Betroffene binnen Frist von sechs Monaten über den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zu informieren, es sei denn, diese Unterrichtung wird mit Zustimmung der Kommission zurückgestellt. Bei den nachrichtendienstlichen Mitteln – damit man auch weiß, worum es sich da handelt – handelt es sich etwa um den Einsatz von Vertrauensleuten, längerfristige Observationen oder auch Bildaufzeichnungen. Die Prüfung der Zurückstellung einer Benachrichtigung des Betroffenen und von Mitbetroffenen ist jährlich zu wiederholen. Frühestens nach fünf Jahren kann mit Zustimmung der Kommission eine Benachrichtigung dauerhaft unterbleiben. Jede Zurückstellung einer Benachrichtigung, ob dauerhaft oder temporär, ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ob die so vorliegen, ist seitens der Kommission umfassend zu prüfen. Diese Prüfung verursacht aufgrund des Umfangs der vorab übermittelten schriftlichen Zurückstellungsersuchen einen beträchtlichen Aufwand. Seitens der Landesregierung werden Berichte über beabsichtigte Zurückstellungen vorgelegt – bis auf wenige Einzelfälle substanziiert und schlüssig – und bedürfen nur in Ausnahmefällen einer mündlichen Ergänzung innerhalb der Sitzungen. In folgendem Fall wird die Kontrollkommission sogar schon vor dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel tätig, zum Beispiel wenn beabsichtigt ist, ein nachrichtendienstliches Mittel gegen Mitglieder des Landtags oder deren Mitarbeiter zu ergreifen. Dann ist die Parlamentarische Kontrollkommission bereits vorab zu informieren. Wir haben uns jüngst auf ein in der Geschäftsordnung der Kontrollkommission festgehaltenes detailliertes Unterrichtungsverfahren verständigt, um so der Kommission die Möglichkeit zu geben, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit derartiger Maßnahmen auch frühzeitig eingreifen zu können. Die Geschäftsordnung, die sich die Parlamentarische Kontrollkommission bereits in der 6. Wahlperiode im Rahmen ihrer Selbstorganisation gegeben hat und die auf den 22. Februar 2017 datiert, gilt aufgrund des eingangs beschriebenen besonderen Umstands weiterhin fort. Gleichwohl fasste die Kontrollkommission auch in der 7. Wahlperiode, soweit dies angezeigt erschien, mehrere geschäftsordnungsergänzende Beschlüsse, auch im Berichtszeitraum. Neben der beschriebenen Qualifizierung des Unterrichtungsverfahrens im Fall der Betroffenheit von Landtagsmitgliedern oder deren Mitarbeitern vom Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gab es ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2023 eine weitere Änderung in der Geschäftsordnung. Diese betraf die Zurückstellung der Benachrichtigung von Betroffenen über den gegen sie gerichteten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Hierzu wurde in der Geschäftsordnung eine zeitliche Konkretisierung für die Einholung der Zustimmung der Kommission verankert und außerdem aus aktuellem Anlass der Fall geregelt, dass eine Identifizierung von Betroffenen erst mit einigem zeitlichen Abstand zur Beendigung der Maßnahme erfolgen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Einholung von sogenannten besonderen Auskünften durch das Amt für Verfassungsschutz unterliegt nach Maßgabe von § 8 Thüringer Verfassungsschutzgesetz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Hiernach ist die Kontrollkommission im Abstand von höchstens sechs Monaten über Auskunftsersuchen des Amts für Verfassungsschutz gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telediensten zu unterrichten. Bei Luftfahrtunternehmen beziehen sich die Auskünfte beispielsweise auf die Namen und die Anschriften der Kunden sowie auf den Zeitpunkt des Abflugs, bei Kreditinstituten beispielsweise auf die Konten, die Kontoinhaber und auch auf die Kontostände. Die Unterrichtung erfolgt mittels schriftlichen Berichts und ergänzendem mündlichen Vortrag jeweils halbjährlich. Die im Zuge der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes 2014 vom Amt für Verfassungsschutz eingerichtete Stabsstelle Controlling hat die bewährte Praxis einer regelmäßigen Berichterstattung gemäß § 27 Thüringer Verfassungsschutzgesetz im Berichtszeitraum fortgesetzt. Des Weiteren unterrichtete die Landesregierung die Kommission über den Inhalt der Dienstanweisung des Amts für Verfassungsschutz und jede Änderung dieser Dienstanweisung vor deren Erlass. Kürzlich ist der Kommission beispielsweise eine Änderung der Dienstvorschrift Controlling vorgelegt worden. Ferner wurde eine überarbeitete Hausverfügung und dazu ergänzende Handlungsempfehlung in Reaktion auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlassen und an die Kommission übermittelt. Hintergrund ist zum einen die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den – ich habe es bereits erwähnt – im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz formulierten Befugnissen im Bereich der Wohnraumüberwachung, der Onlinedurchsuchung, der Observation, der sogenannten Handyortung sowie betreffend den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Informanten. Zum anderen knüpft die Änderung der Hausverfügung an einen Beschluss des Verfassungsgerichts zur Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft an. Die erlassene Hausverfügung und die Handlungsempfehlung sollen bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger Verfügungen gelten und sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch beachtet werden. Sie ergänzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, kann für deren verfassungskonforme Auslegung herangezogen werden. Mit der Umsetzung der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasse sich außerdem eine offene BundLänder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz berichten der Kontrollkommission fortlaufend zu Entwicklungen in der Angelegenheit. Im Berichtszeitraum führte der Thüringer Rechnungshof eine Prüfung beim Amt für Verfassungsschutz durch. Über den jeweiligen Sachstand berichtete das Amt für Verfassungsschutz kontinuierlich und außerdem legte das Amt für Verfassungsschutz der Kommission den abschließenden Prüfvermerk des Rechnungshofs sowie die eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungshofs vor. Sehr geehrte Damen und Herren, im Berichtszeitraum seit September 2022 hat sich die Kontrollkommission mit unterschiedlichen Beratungsgegenständen befasst, sich durch die Landesregierung umfassend unterrichten und zu Einzelfällen gezielt Bericht erstatten lassen. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass die Landesregierung im Berichtszeitraum ihrem gesetzlichen Auftrag zur Unterrichtung der Kommission vollumfänglich nachgekommen ist. Sie hat die Kommission aus unserer Sicht angemessen, zeitnah und in gebotenem Umfang über relevante Vorgänge informiert. Ich möchte noch hervorheben, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Amt für Verfassungsschutz auch in der 7. Wahlperiode zu jeder Zeit kooperativ gestaltet hat. Das Amt für Verfassungsschutz war stets auskunftswillig und hat Nachfragen der Kommissionsmitglieder beantwortet. Häufig wurden in den Sitzungen der Veranschaulichung dienende Tabellen, Übersichten und Anschauungsmaterial ausgereicht. Ebenso wurden auf Wunsch der Kommissionsmitglieder Sonderlagebilder zu den einzelnen Phänomenbereichen erstellt. Auch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag über ein Ziel betreffendes Verhalten des Amts werden der Kommission zur Kenntnis gegeben, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden vereinzelt auch Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an die Kommission herangetragen und dann von der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch beraten. Jetzt komme ich aber zum zweiten Teil des Berichts und damit zu den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen, mit denen sich unsere Kommission befasst hat. Lassen Sie mich zunächst auf den Bereich des Rechtsextremismus eingehen. Die Aktivitäten im Bereich Rechtsextremismus nahmen wie bereits in den vorhergehenden Berichtszeiträumen den überwiegenden Teil der Arbeit des Amts für Verfassungsschutz in den einzelnen Phänomenbereichen und der Berichterstattung in den Sitzungen der Kontrollkommission ein. Aus dem rechtsextremen Parteienspektrum waren mit nahezu gleichbleibender Häufigkeit Gegenstand der Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz in der Parlamentarischen Kontrollkommission – jetzt gibt es eine Aufzählung –: zunächst Die Heimat, so heißt die NPD seit ihrer Umbenennung auf dem Bundesparteitag im Juni 2023, einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Nationalisten, die Ende 2023 aufgelöste überregionale Kleinstpartei Neue Stärke Partei, kurz NSP, die einen vergleichsweise hohen Anteil an Thüringer Mitgliedern aufwies, sowie die ebenfalls nationalsozialistisch ausgerichtete, bundesweit aktive Kleinstpartei Der III. Weg, die in Thüringen nur eine zweistellige Mitgliederzahl aufweist. Gegenstand der Berichterstattung waren daneben aber auch parteiungebundene Gruppierungen und Vereinigungen im Bereich des Rechtsextremismus. Dabei ging es in der Regel um bereits bekannte Protagonisten der Szene. Beispielhaft genannt seien hier die Bruderschaft Thüringen, die sich im Jahre 2014 formiert hat und die sich in die sogenannten Turonen als ihre Führungsriege sowie die Garde 20 als Unterstützungsgruppe gliedert. Zu den Mitgliedern der Bruderschaft Thüringen zählen langjährig bekannte Rechtsextremisten mit hohem Gewaltpotenzial. Mitglieder der Turonen waren auch in Drogengeschäfte verwickelt und sind daher zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Dies ist ein Beispiel für bestehende Verbindungen der rechtsextremistischen Szene zur organisierten Kriminalität. Dergleichen stellt eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar. Ein weiteres Beispiel für parteiungebundene Vereinigungen ist die rechtsextreme Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, die unter dem Deckmantel des Sports junge Männer mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und zugleich für körperliche Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, der Polizei oder sonstigen als bekämpfenswert angesehenen Personen ausbildet. Vier Führungsfiguren von „Knockout 51“ haben zuletzt in U-Haft gesessen, bei drei von ihnen hat das OLG Jena den Haftbefehl allerdings im April dieses Jahres aufgehoben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Auch „Knockout 51“ ist über Jahre ignoriert worden!) Zu nennen ist an dieser Stelle auch die rechtsextreme Vereinigung „Die Artgemeinschaft“. Diese wurde ebenfalls im September 2023 bundesweit verboten, nachdem 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern, darunter auch Thüringen, durchsucht wurden. Zentrales Ziel der sogenannten Artgemeinschaft war die Erhaltung und Förderung der eigenen – in Anführungszeichen – Art, die mit dem nationalsozialistischen Verständnis des Begriffs der Rasse gleichzusetzen ist. Das Ausleben der rechtsextremen Weltanschauung und die Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche war Zweck dieses Vereins. Obwohl sich die Strukturen in der rechtsextremen Szene durchaus verändert haben, bestehen gewisse personelle Kontinuitäten. Die Verflechtungen innerhalb der Szene gestalten sich vielfältig. Einzelne Personen sind in mehreren Gruppierungen aktiv oder wechseln zwischen diesen, etwa aufgrund interner Streitigkeiten um Führungspositionen oder auch die Ausrichtung der Gruppen. Vernetzungen innerhalb der rechtsextremen Szene beschränken sich nicht auf Thüringen oder die Bundesrepublik, sondern bestehen auch international. So waren etwa an den anlässlich der Krawalle unrühmlich in die Medien geratenen Fußballderbys zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und dem FC Carl Zeiss Jena am 16. März dieses Jahres neben Mitgliedern der rechtsextrem unterwanderten Hooligangruppe „Jungsturm“ mutmaßlich auch befreundete neonazistische Hooligans aus Bulgarien an den gewaltsamen Ausschreitungen im Jenaer Stadion beteiligt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nicht mutmaßlich!) Eine größere Rolle in der Berichterstattung zum Phänomenbereich des Rechtsextremismus nahm die rechtsextreme Musikszene ein und hier insbesondere rechtsextremistische Musikveranstaltungen und sogenannte Liederabende. Hier gestaltet sich das Vorgehen der Organisatoren zunehmend konspirativer. Teilweise werden derartige Veranstaltungen als Geburtstagsfeier oder andere private, geschlossene Veranstaltungen deklariert, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Solche Veranstaltungen dienen nicht nur der Vernetzung und dem Informationsaustausch, sondern sind nicht selten strafrechtlich relevant. Das Spektrum der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im Berichtszeitraum schließt in erster Linie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung sowie Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte ein. Mit dem Ende der Coronapandemie und der diesbezüglichen Versammlungsbeschränkungen war eine Zunahme rechtsextremer Musikveranstaltungen auch in Thüringen zu verzeichnen. Eine nicht unwesentliche Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte erneut der bekannte rechtsextreme Treffpunkt „Flieder Volkshaus“ in Eisenach. Hier kamen weiterhin regelmäßig Anhänger verschiedener rechtsextremistischer Gruppierungen zu Veranstaltungen, insbesondere zu Konzerten zusammen. Das „Flieder Volkshaus“ ist ein Beispiel für Immobilien, die von Rechtsextremen erworben und für ihre Zwecke genutzt werden, hier insbesondere Veranstaltungen. Derartige Veranstaltungen dienen dazu, nationale und internationale Neonazistrukturen zu vernetzen und Geld in die Kassen der Szene zu spülen. Die Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen steigen kontinuierlich. Es sind Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet feststellbar. Eine bedeutende Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte auch das Agieren bekannter Protagonisten der Szene im Raum Hildburghausen, dort im Zusammenhang mit einer Immobilie in der Gemeinde Kloster Veßra. Das dort gelegene Gasthaus „Goldener Löwe“ fungiert als rechtsextremer Szenetreff und wird immer wieder für Veranstaltungen der rechtsextremen Szene genutzt. Allerdings wurde ein bereits 2015 von der Gemeinde geltend gemachtes Vorkaufsrecht, das auch diese Immobilie umfasst, mittlerweile rechtskräftig verwaltungsgerichtlich bestätigt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass jedenfalls diese Immobilie der rechtsextremen Szene entzogen werden konnte. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Na dann gehen sie nach Frankendorf!) Außerdem wurde im Berichtszeitraum verschiedentlich über mehrere sogenannte Heldengedenken berichtet, die regelmäßig zu Ehren deutscher Soldaten des Zweiten Weltkriegs durchgeführt werden und in denen deutsche Kriegsverbrechen heroisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Februar 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland auf der Grundlage eines rund 1.000-seitigen Gutachtens als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Im März 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln auf Klage der Partei hin bestätigt, dass für die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Gleiches hat das VG Köln mit Blick auf die Jugendorganisation der Partei festgestellt, die Junge Alternative für Deutschland, JA. Das im Berufungsverfahren von der AfD und der JA angerufene OVG Münster hat mit drei Urteilen vom 13. Mai dieses Jahres die Entscheidung des VG Köln bestätigt. Auch das hiesige Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat im Zusammenhang mit einem angefochtenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds in den Entscheidungsgründen eines am 19. Februar 2024 ergangenen Beschlusses festgehalten, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist. In Thüringen wird der Landesverband der AfD durch die hiesige Landesverfassungsschutzbehörde bereits seit März 2021 als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Wie ich schon bei der letzten Berichterstattung hier erklärt habe, hat die Kommission nach eingehenden Beratungen diese Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz über die Einstufung des Landesverbands der AfD voll mitgetragen – dies nicht zuletzt deshalb, weil die AfD Thüringen nachweislich in Kontakt zu rechtsextremistischen Organisationen steht und auch durch ihre eigenen Inhalte die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Verfasstheit unseres Landes angreift. Verbindungen der AfD zur rechtsextremistischen Szene äußern sich etwa darin, dass Funktionsträger des Landesverbands an von Rechtsextremisten organisierten Treffen oder auch Veranstaltungen teilgenommen haben. Gegenläufige Strömungen im Thüringer Landesverband waren auch im Berichtszeitraum kaum vernehmbar, sodass die damals getroffene Beurteilung für den gesamten Landesverband der AfD weiter Bestand hat. Die Junge Alternative wurde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2023 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Das hiesige Amt für Verfassungsschutz hat die bereits seit 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestufte JA Thüringen mit Wirkung vom 28. März dieses Jahres als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie verstärkt aufgetretene und dann als eigener Phänomenbereich von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete Problematik um die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ war im Berichtszeitraum ein besonderer Schwerpunkt der Berichterstattung durch das Amt für Verfassungsschutz. Dieser Phänomenbereich ist gekennzeichnet durch die systematische und mitunter aggressive Agitation gegen die gewählten Repräsentanten und Institutionen des Staates. Es wird die Legitimationsgrundlage staatlicher Entscheidungen in Abrede gestellt und es wird gezielt versucht, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Ordnung zu erschüttern. Es wird dazu aufgerufen, staatlichen Einrichtungen und Repräsentanten zu misstrauen und sich staatlichen Maßnahmen zu widersetzen. Demokratisch legitimierte Verantwortungsträger werden verunglimpft und diskreditiert. Nicht selten sind in der Kommunikation und Zielsetzung der Akteure in diesem Bereich auch Gewalttendenzen erkennbar. Die Anknüpfungspunkte für die Agitation variieren und passen sich an neu zutage getretene krisenhafte Situationen an. Richtete sich die Agitation ursprünglich gegen die Coronaschutzmaßnahmen, so hat man sich nach Beendigung dieser Maßnahmen insbesondere im Kontext mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf Themen wie die Gefahr eines neuerlichen Weltkriegs, die vermeintliche Völkerabhängigkeit der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten von den USA, die Inflation, die Energiesicherheit oder auch die Unterbringung von Menschen aus Kriegsgebieten fokussiert. Das ursprüngliche Kernthema „Corona“ hat zwischenzeitlich erheblich an Bedeutung verloren. Unter den Akteuren der Szene kursieren Verschwörungserzählungen, die nicht selten antisemitische und völkisch-nationalistische Bezüge haben. Der Kern dieser Verschwörungsfantasien bildet eine im Verborgenen agierende globale Elite, die ihren geheimen, ausschließlich den eigenen Interessen dienenden Plan eines völligen Umbaus der Gesellschaft und die Schaffung einer neuen Weltordnung verfolgt. Namentlich im Zuge des Kriegs in der Ukraine ist auch das bewusste Anstreben eines Weltkriegs durch derartige globale Mächte Gegenstand von Verschwörungsmythen geworden. Für den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ waren nach wie vor inhaltlich, vor allem aber auch personell zahlreiche Überschneidungen mit dem Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ zu verzeichnen. So versuchten Rechtsextremisten auch im Berichtszeitraum, das Protestgeschehen für sich zu vereinnahmen. Oftmals wurden die Veranstaltungen von Rechtsextremen organisiert und auch beworben. Reichsbürger und Selbstverwalter nutzten die Demonstrationsgeschehen, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Allen Akteuren ist gemein, dass sie sich gegen die bestehende staatliche Ordnung richten, also das erklärte Ziel verfolgen, den freiheitlich-demokratisch verfassten Staat und das politische System der Bundesrepublik in seiner gegenwärtigen Ausprägung abzuschaffen. Angesichts des fließenden Übergangs zwischen den Phänomenbereichen ist das Personenpotenzial im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ schwierig zu beziffern. Dafür fehlt es weiter an hinreichenden bestimmten Kriterien, die eine trennscharfe Zuordnung von Personen erlauben würden. Das Amt für Verfassungsschutz stellt gegenwärtig darauf ab, wo bei dem jeweiligen Akteur der Schwerpunkt seines Engagements liegt. Nach gegenwärtiger Erkenntnislage drängt sich in der Tat der Eindruck auf, dass Delegitimierer ganz überwiegend zugleich Rechtsextremisten sind. So ordnet das hiesige Amt für Verfassungsschutz Personen nur im zweistelligen Bereich exklusiv dem Bereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu. Im Bereich „Rechtsextremismus“ mit Überschneidung zum Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist hingegen eine dreistellige Personenzahl registriert. Dennoch dürfte das tatsächliche Personenpotenzial im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wesentlich höher sein. Insgesamt stellt sich das Protestgeschehen in Bezug auf die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zwar als rückläufig dar. Insbesondere die Teilnehmerzahlen sind im Berichtszeitraum gesunken. Allerdings nutzt die Szene weiter neue Anlässe und besetzt neue Themen, um die Protestbewegung am Leben zu erhalten und potenzielle Teilnehmer zu mobilisieren. So wurde etwa das zeitliche Zusammenfallen der Montagsdemonstrationen mit den europaweiten Protesten der Landwirte benutzt, um einen Schulterschuss zwischen diesen Protestanliegen zu suggerieren bzw. diese zu befördern. Ihre Aktivitäten entfalten die Delegitimierer natürlich auch im digitalen Raum. Dazu dienen insbesondere soziale Medien als Verbreitungsund Mobilisierungsplattform. Lassen Sie mich noch zum Bereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ kommen. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz haben der Kontrollkommission diesbezüglich regelmäßig über die aktuelle Situation berichtet. Gegenstand der Berichterstattung waren insbesondere Veranstaltungen, Versammlungslagen, Immobilien, Ankäufe von Angehörigen der Szene, der in Thüringen mittlerweile rund 1.000 Personen zugeordnet werden. Die Zahl stieg in der Tendenz damit auch an. Die Kommission wurde insbesondere über die Entwicklung in den Fällen um den Prinzen Reuß sowie die Bestrebung „Königreich Deutschland“ auf dem Laufenden gehalten. Gegenstand der Unterrichtung waren außerdem die sogenannten Wahlkommissionen. Die sogenannten Reichsbürger, deren Ideologie durch Umsturzfantasien gepaart mit Geschichtsrevisionismus und anderweitigem, teilweise typisch rechtsextremem Gedankengut gekennzeichnet ist, stellen nach wie vor eine Herausforderung für die Justiz, für die öffentliche Verwaltung und insbesondere für die örtlichen Verantwortungsträger in den Kommunen dar. Dabei hat die Reichsbürgerszene trotz der zuletzt zurückgegangenen öffentlichen Aufmerksamkeit nicht an Gefährlichkeit verloren: Sich selbst als Reichsbürger bezeichnende Personen unterwandern Demonstrationen zu unterschiedlichen Themen und versuchen damit, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu vereinnahmen. Sie treten unverhohlen mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor Gewaltdelikten nicht zurück. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission insbesondere auch im Bereich der Reichsbürger und Selbstverwalter über Verfahren zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse dieser Personen unterrichten lassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz hat die Kommission außerdem fortlaufend über islamistische Bestrebungen und Einzelpersonen sowie die Gefahren unterrichtet, die hiervon für die Sicherheit in der Bundesrepublik und im Freistaat Thüringen ausgehen. Aktuell ordnet das Amt für Verfassungsschutz rund 210 Personen der islamistischen Szene in Thüringen zu. Der Islamismus als religiös verbrämte Form des politischen Extremismus zielt auf die Abschaffung zentraler Bestandteile der freiheitlichen Ordnung ab. Unter dem Oberbegriff „Islamismus“ werden verschiedene Strömungen zusammengefasst. Die zahlenmäßig stärkste islamistische Strömung – in Thüringen wie auch bundesweit – stellt der Salafismus dar. Salafisten wollen ein politisches System nach den Regeln der Scharia etablieren. In Thüringen lässt sich bezüglich der islamistischen Szene eine Koexistenz und vereinzelt eine eher lose Kooperation autonom agierender Einzelpersonen feststellen, die der islamistischen Szene zuzurechnen sind. Salafistische Gruppen haben sich im Freistaat nach wie vor kaum strukturell etabliert. Derzeit gibt es in Thüringen mehrere etablierte Moscheevereine, von denen einer als salafistisch dominiert, ein weiterer als salafistisch beeinflusst und mehrere als von Salafisten frequentiert bewertet werden. Demnach dienen mehrere Moscheen im Freistaat als Anlaufstelle für islamistisch orientierte Einzelpersonen, um das freitägliche Pflichtgebet zu verrichten, ohne dass jedoch der jeweilige Moscheevorstand um die extremistische Gesinnung der betroffenen Personen wüsste. Teilweise ist aber auch festzustellen, dass sich die Imame und Vorbeter islamistisch bzw. salafistisch betätigen. Insgesamt war im Berichtszeitraum in Thüringen ein Rückzug der salafistischen Szene ins Private und ins Konspirative zu verzeichnen. Insofern besteht Grund zur Sorge, dass in Thüringen salafistische Untergrundstrukturen wachsen, denen künftig noch schwieriger begegnet werden kann. Berichtet wurde der Kommission über einzelne Salafisten in Thüringen mit ganz konkretem Gewaltbezug. Dass die Gefahr des islamistischen Terrorismus weiterhin hoch ist, macht insbesondere die kürzlich erfolgte Festnahme zweier im Raum Gera wohnhafter Männer deutlich, die auf entsprechende Anweisungen eines Ablegers der Terrororganisation „Islamischer Staat“ – also IS – hin konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag mit Schusswaffen auf Personen am schwedischen Parlament getroffen haben sollen. Berichtet wurde weiter über eine zum Islam konvertierte Frau aus Erfurt, die bereits 2015 nach Syrien gereist war und sich dem IS angeschlossen hatte. Im Dezember 2022 ist sie gemeinsam mit ihrer inzwischen in Syrien geborenen Tochter nach Deutschland zurückgeführt worden. Für die Frau wurde zunächst U-Haft angeordnet und Mitte 2023 wurde sie schließlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Einen Brennpunkt der Berichterstattung zum Phänomenbereich „Islamismus“ bildet weiter das Problem der islamistischen Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten. Das Amt für Verfassungsschutz hat sich im Berichtszeitraum für einen besseren Informationsaustausch mit Vollzugsanstalten eingesetzt und einen Bedarf an Fort- und Weiterbildung des in den Justizvollzugsanstalten tätigen Personals im Bereich der Radikalisierung aufgezeigt. Berichtet wurde der Kommission in diesem Kontext auch über eine vom AfV erstellte Zusammenstellung von Indikatoren für eine mögliche Radikalisierung von Strafgefangenen, die den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten eine niedrigschwellige Orientierung geben soll, um Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen frühzeitig zu erkennen. Die Kommission empfindet es als problematisch, dass zwar eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen zu existieren scheinen, diese jedoch nicht in den Vollzugsanstalten zum Tragen kommen, sondern erst dann greifen, wenn Strafgefangene aus der Haft entlassen worden sind. Der Radikalisierung in den Anstalten kann allerdings nur dann wirksam entgegengetreten werden, wenn entsprechende Programme bereits in den Anstalten eingesetzt werden. Die Kontrollkommission wird sich auch zukünftig von der Landesregierung über weitere Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen den beschriebenen Gefahren in den Vollzugsanstalten entgegengewirkt werden kann. Ferner hat sich die Kommission regelmäßig im Zusammenhang mit dem Angriff der islamistisch-terroristischen Hamas auf Israel über die Reaktionen von Extremisten unterrichten lassen. Gegenwärtig liegen keine Hinweise auf in Thüringen befindliche Personen oder gar Strukturen vor, die explizit der Hamas zuzurechnen wären. Allerdings liegen Hinweise vor, denen zufolge Hamaskämpfer unentdeckt nach Europa geschleust worden sind, wenngleich auch in Thüringen Sympathisanten der Hamas zu verzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich Einzelpersonen aus dem Kreis der Hamaskämpfer auch in Thüringen befinden. Eine propalästinensische Grundstimmung in der islamistischen Szene ist auch in Thüringen zu verzeichnen. Das überrascht allerdings angesichts der ausgeprägten generellen Israelfeindschaft in diesem Milieu nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kontrollkommission wurde des Weiteren fortlaufend über die Entwicklungen im Bereich des sogenannten auslandsbezogenen Extremismus unterrichtet. Darunter versteht man Aktivitäten von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen außerhalb des Islamismus, die überwiegend aus politischen, sozialen oder ethnischen Konflikten in den jeweiligen Ländern hervorgegangen sind. Ziel dieser Bestrebungen sind in der Regel gewaltsame Veränderungen der Verhältnisse in diesen Ländern, wobei Deutschland als Rückzugsort für propagandistische Zwecke genutzt wird. In Thüringen stellt die Arbeiterpartei Kurdistans PKK unter den ausländerextremistischen Gruppierungen nach wie vor den Bearbeitungsschwerpunkt dar. Es besteht hier eine etablierte Struktur der PKK. Informiert wurde beispielsweise im Berichtszeitraum über Veranstaltungen der PKK, die regelmäßig den Zweck haben, die Hauptanliegen der Organisation öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Dies geschieht über die Verteilung und den Verkauf von Propagandamaterial sowie über Spendenkampagnen. Da die PKK bestrebt ist, als legale Organisation anerkannt zu werden, ist sie bei ihren Aktivitäten um Einhaltung staatlicher Vorgaben bemüht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Entwicklungen im Bereich des Linksextremismus. Auch dieser Phänomenbereich war regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der Kommission. Die in Thüringen vertretenen linksextremistischen Zusammenschlüsse sind Teil der bundesweit bestehenden Strukturen bzw. mit diesen Strukturen gut vernetzt. Schwerpunktmäßig beobachtet das Amt für Verfassungsschutz den gewaltorientierten Linksextremismus. Allgemein lässt sich sagen, dass bundesweit – also auch in Thüringen – Radikalisierungstendenzen innerhalb der linksextremistischen Szene zu beobachten sind. So werden nicht nur die linksextremistischen Straftaten gewalttätiger, sondern es gibt in mehreren Bundesländern den Hinweis darauf, dass sich klandestine Gruppen innerhalb der linksextremistischen Szene entwickelt haben, die ganze Serien von Straftaten begehen und sich durch eine besondere Gewaltbereitschaft sowie gezielte planvoll ausgeführte Angriffe von dem Rest der Szene abgrenzen. Zu nennen ist hierbei insbesondere die aus der Medienberichterstattung bekannte und nach einigen ihrer Tatorte in Eisenach benannte sogenannte Eisenacher Gruppe um Lina E. Ein gewaltsamer Übergriff wurde von mehreren vermummten tatverdächtigen Personen aus der linksextremen Szene im Februar 2023 auf Besucher einer rechtsextremistischen Denkveranstaltung in Budapest in Ungarn verübt. Der beschriebene Angriff wurde durch mehrere Täter verübt und stellt sich als besonders brutal dar. Dabei wurden den Opfern schwerste Verletzungen zugefügt. Auch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass in der linksextremistischen Szene nach wie vor die sogenannten Outing-Aktionen eine bedeutende Rolle spielen, bei denen Dossiers zu von der Szene ausgemachten politischen Gegnern ins Internet gestellt werden, die etwa deren Namen oder auch deren Adressen beinhalten. Die beschriebenen Personen werden dadurch der Gefahr ausgesetzt, auch verstärkt zum Ziel verbaler Attacken sowie von Angriffen auf Leib, Leben oder ihr Eigentum zu werden. Ziel dieser Aktionen ist es regelmäßig, ein Bedrohungsszenario für die betroffenen Personen zu schaffen. Dabei dient die Plattform Indymedia neben anderen Internetportalen als hauptsächliches Veröffentlichungs- bzw. Informationsmedium. Indymedia wird zudem genutzt, um zu Gewalttaten gegen politische Gegner und zu Sachbeschädigungen aufzurufen. Zudem wird auf dieser Plattform linksextremistische Propaganda verbreitet. Daneben wurde im Berichtszeitraum auch über andere Straftaten berichtet, die nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Hierunter fallen etwa Delikte wie Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und zuletzt zählen auch diverse Graffiti- und Aufkleberaktionen dazu. Sachbeschädigungen richten sich bevorzugt gegen Büros der AfD. Gewaltsame Angriffe auf Personen oder deren Eigentum werden von der gewaltorientierten linksextremen Szene regelmäßig durch das Erfordernis des Kampfes gegen den Rechtsextremismus gerechtfertigt. Die staatliche Verfolgung und Ahndung von Straftaten gegen den politischen Gegner wird innerhalb der Szene als ungerechtfertigte Kriminalisierung eines legitimen Handelns und Ausdruck eines repressiven staatlichen Systems wahrgenommen. Hieraus folgt eine Solidarisierung gegen die sogenannte Polizei- und Staatsgewalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich auch mit Fragen der Spionageabwehr befasst und sich durch das Amt für Verfassungsschutz über Ausforschungsaktivitäten seitens ausländischer Nachrichtendienste informieren lassen. Hier verschiebt sich der Fokus weiter von der hergebrachten Spionage im Sinne von Ausspähungsversuchen hin zur gezielten Desinformation und zur Manipulation der politischen Meinungsbildung und des öffentlichen Diskurses, um die Gesellschaft zu spalten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren. Europa und damit auch Deutschland stehen im Visier ausländischer Dienste, namentlich vor allem Russlands und Chinas. Dabei spielen Hack- und Leak-Operationen eine immer größer werdende Rolle. Die Kommission wurde über Fälle von Spionage im Bundesgebiet unterrichtet, die insbesondere von Russland, China, dem Iran und auch dem Irak ausgingen. Betroffen von den Ausforschungsversuchen sind oftmals Gruppierungen von oppositionellen Exilanten aus genau diesen Ländern. Allgemein festzustellen ist, dass diverse zwischenstaatliche und zivile Einrichtungen aufgrund der dort gegebenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme als Infrastruktur für Spionageaktivitäten genutzt werden. Über Karrierenetzwerke, über Kontakte zu Entscheidungsträgern insbesondere in der Wirtschaft und Wissenschaft wird versucht, an besonders sensible Informationen zu gelangen. Neben analogen Ausspähversuchen etwa in Unternehmen und Forschungseinrichtungen öffnet die zunehmende Digitalisierung und elektronische Vernetzung ausländischen Diensten neue Einfallstore für die Informationsbeschaffung. Kritische Infrastrukturen sind aufgrund der mit einer Störung oder einem Ausfall verbundenen einschneidenden Auswirkungen für uns Bürger, für Unternehmen und auf das Funktionieren und die Versorgung insgesamt ein naheliegendes Ziel fremder Nachrichtendienste. Neben nachrichtendienstlich gestellten Cyberangriffen ist auch mit physischer Sabotage an Anlagen und deren Versorgungsmedien einschließlich der hierfür erforderlichen vorherigen Aufklärungsmaßnahmen durch fremde Nachrichtendienste oder von ihnen herangezogene und gesteuerte Personen zu rechnen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Einrichtungen unterhalb der Schwellenwerte der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, kurz BSI-Kritisverordnung. Fremden Diensten steht mit im Internet veröffentlichten Angaben zum Beispiel zu Standorten, zu technischen Parametern, der Einrichtung, zu Ansprechpartnern eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung. In Bezug auf Russland ist mit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und der sich verschärfenden Rivalitäten zwischen Russland und den westlichen Staaten mit einem langfristig gesteigerten Aufklärungsinteresse russischer Nachrichtendienste an kritischen Infrastrukturen in Deutschland und damit auch in Thüringen zu rechnen. Grundsätzlich besteht damit eine erhöhte Gefahr durch radikalisierte, auch irrational agierende, allein handelnde Täter, die durch die Ereignisse emotionalisiert und inspiriert werden und auch losgelöst von Organisationen handeln können. Weiterhin ist auch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass Einzelpersonen oder Kleingruppen, die mit dschihadistischen Organisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat sympathisieren, den gegenwärtigen Konflikt auch zum Anlass für spontane Gewalttaten nehmen. Vor diesem Hintergrund gelten Attentate auf sogenannte weiche bzw. schwer zu schützende Ziele wie Menschenansammlungen, Sehenswürdigkeiten, Straßen mit hohem Publikumsverkehr, Großveranstaltungen – ich erinnere an die Europameisterschaft, die jetzt beginnt –, aber auch Konzerte, Kundgebungen, Feste, Sportereignisse sowie kritische Infrastrukturen, also Energie, Verkehr, Finanzmarkt und die Lebensmittelversorgung, als Ziele mit hoher Symbolkraft, mit großem Schaden für die Allgemeinheit und der größten Aufmerksamkeit bzw. weltlichen Anteilnahme. Ich will auch noch betonen: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen für Thüringen keine Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplänen auf die kritische Infrastruktur vor. Ausspähungen – realweltlich, insbesondere natürlich cybergestützt – von kritischer Infrastruktur müssen abstrakt in Betracht gezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend nach 55 Minuten und 37 Sekunden einige zusammenfassende Bemerkungen zur Arbeit der Verfassungsschutzbehörde anbringen, wie sie sich aus Sicht unserer Kontrollkommission im Ergebnis ihrer Kontrolltätigkeit darstellt. Generell lässt sich seitens der Parlamentarischen Kontrollkommission feststellen, dass sich in nahezu sämtlichen Phänomenbereichen die Situation merklich verschärft und sich dementsprechend der Beobachtungs- und der Warnaufwand, den das Amt für Verfassungsschutz zu betreiben hat, ganz erheblich vergrößert hat. Hinzugekommen sind insbesondere Angriffe aus In- und Ausland im Bereich der Spionage und auch auf die kritischen Infrastrukturen; ich habe es ausgeführt. Die personellen Kapazitäten des Amts für Verfassungsschutz sind maximal ausgelastet. Das ist die Erkenntnis unserer Kommission. In einigen Bereichen ist diese Belastungsgrenze auch deutlich überschritten. Das gibt Grund zur Sorge, denn um dem Verfassungsauftrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerecht zu werden, bedarf es einer funktionsfähigen Verfassungsschutzbehörde. Das wiederum setzt eine auskömmliche Personal- und Sachausstattung voraus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich abschließend bei meinen Kommissionskollegen bedanken, zum einen bei Dorothea Marx und bei Dieter Hausold, der ja in der 7. Wahlperiode gar nicht dem Plenum angehört, für ihr Engagement, für die Arbeit in der Kommission, aber auch für die wirklich sehr kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit und das Mitwirken an unseren Beschlüssen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Gruppe der FDP) Die Zusammenarbeit in der Kommission war stets sachorientiert, sie war konstruktiv und von großem gegenseitigen Respekt geprägt. Deswegen möchte ich auch den Vertretern der Landesregierung meinen Dank aussprechen: vor allem Minister Maier, der heute unterwegs ist, aber auch Ihnen, Herr Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Herrn Kramer, seinem Stellvertreter Herrn Derichs oder auch dem Chef der Stabsstelle Controlling Herrn Geigen. Natürlich darf ich nicht versäumen, der Landtagsverwaltung herzlich zu danken, insbesondere dem Geschäftsführer der Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, dem wir, glaube ich, alle gute Genesung wünschen, (Beifall im Hause) wie auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den weiteren Bediensteten, Protokollantinnen und Sachbearbeitern. Herzlichen Dank für Ihre unverzichtbare Tätigkeit! Zum Abschluss – 58 Minuten, 24 Sekunden – bedanke ich mich, dass Sie so ruhig zugehört haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Und ich möchte nach 58 Minuten und 30 Sekunden nicht versäumen, natürlich den Präsidenten des Verfassungsschutzes Herrn Kramer auf der Tribüne herzlich willkommen zu heißen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen hier keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, allein die Art und Weise, wie dieser Bericht hier eine Stunde lang vorgetragen worden ist, zeigt, welche lediglich formale Rolle die Parlamentarische Kontrollkommission beim Schutz der Grundrechte gegenüber einem Geheimdienst übernimmt. Es ist wirklich nur eine formale Rolle. Einen wirklichen Schutz bietet diese Parlamentarische Kontrollkommission natürlich nicht, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Der Bericht hat nun festgestellt, dass eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes zu jeder Zeit gewährleistet wäre. Dem muss ich in aller Form widersprechen. Die Parlamentarische Kontrollkommission soll nach § 26 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange ausüben, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. Was die Regelung natürlich nicht will, und das steht ihr gerade so auf die Stirn geschrieben, ist, dass der neue Landtag einfach gar keine Parlamentarische Kontrollkommission so wählt, dass sie konstituiert werden kann, selbst bis zum Ende der Legislatur. Das ist eine ganz offensichtliche Umgehung dieses Gesetzes. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten ja mitwählen können, Herr Möller!) Deswegen ist für diese derzeitige Rumpf-Parlamentarische-Kontrollkommission – von fünf Mitgliedern sind ja nur noch drei drin, davon ist einer nicht mehr Abgeordneter dieses Hauses – ganz klar, dass das auch in formaler Hinsicht keine verfassungsgemäße Kontrolle und keine gesetzmäßige Kontrolle des Verfassungsschutzes mehr darstellt und insbesondere natürlich auch nicht die sehr schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte mehr legitimiert, die vom Verfassungsschutz unternommen werden. Ich will das mal kurz an einem Beispiel benennen, was auch Thema dieses Berichts gewesen ist. Wenn man beispielsweise einen Mafioso hat, der seine Opfer reihenweise mit Betonschuhen im nächstgelegenen See versenkt hat, und man will dem auf die Schliche kommen, was macht man da? Man überwacht den beispielsweise mit technischen Überwachungsmethoden. Man überwacht sein Telefon, man überwacht seine E-Mail-Korrespondenz, seine Internetaktivitäten, alles, was er so kommuniziert. Wenn man das machen möchte, was braucht man da in einem Rechtsstaat? Richtig, einen richterlichen Beschluss. Es muss ein Gericht entscheiden, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist. Dieser Geheimdienst braucht das nicht. Dieser Geheimdienst kann, und zwar ohne dass irgendein Verbrechen begangen worden ist, einfach nur, weil eine von der Regierung abweichende Meinung vorliegt und vertreten wird, Menschen überwachen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, bitte!) Und zwar nicht nur ganz normale Bürger, sondern beispielsweise auch Abgeordnete dieses Hauses. Und es geht noch weiter. Während der Mafioso, der also schwerste Verbrechen begangen hat, im Anschluss an die Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und dann natürlich auch die Fähigkeit und die Möglichkeit hat, Rechtsschutz dagegen einzulegen, zu sagen, ich habe doch gar keinen im See versenkt, ihr hättet das gar nicht machen dürfen, besteht diese Möglichkeit für Menschen, die eine politisch abweichende Ansicht haben, nicht. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist auch Quatsch!) Denn – das ist gerade im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission entsprechend mitgeteilt worden – diese Unterrichtung, die zwar grundsätzlich vorgesehen ist, kann zurückgestellt werden, erst mal ein Jahr, später dann bis auf fünf Jahre und nach fünf Jahren sogar dauerhaft. So kann es also vorkommen – und anlassbezogen ist das offensichtlich auch geschehen, so hat es Herr Walk eben gerade vorgetragen –, dass Abgeordnete dieses Hauses mit technischen Überwachungsmethoden ausgespäht werden, bespitzelt werden und nicht mal informiert werden und sich dagegen nicht mal zur Wehr setzen können. Und die einzige Schutzinstitution, die das überprüfen soll, ist – ich sage es mal ganz offen – eine amputierte Parlamentarische Kontrollkommission, die vor zehn Jahren gewählt worden ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, dass das nicht rechtmäßig ist, das steht der Sache geradezu auf der Stirn geschrieben. Wer das nicht erkennt, der hat Rechtsstaat nicht verstanden. Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch mal auf die Punkte eingehen, die da ausgespäht werden: technische Überwachung. Ich darf davon ausgehen, dass meine Fraktion, wahrscheinlich fast in Gänze, technisch überwacht wird, dass abends geschaut wird, welche Netflix-Filme ich gucke, welche Kochvideos ich gern sehe, wohin ich gern in den Urlaub fahre. Ich habe auch aus dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gehört, dass man Auskünfte von Luftfahrtunternehmen einholt, von Banken einholt, wohin er geflogen ist, mit wem er geflogen ist, was er auf dem Konto hat, wie hoch der Kontostand ist, welche Aktien er gekauft hat. All das kann sich dieser Verfassungsschutz an Informationen beschaffen und er muss uns nicht informieren. Das ist Rechtsstaat Thüringen 2024, also so nennt man das. Das ist aber kein Rechtsstaat. (Beifall AfD) An die Zuschauer da oben, egal was Sie für eine Meinung vertreten: Überlegen Sie sich mal, Sie haben einen Freund oder einen Ehemann oder was auch immer, einen Partner, mit dem Sie private Nachrichten schreiben. Und weil Sie eine falsche Meinung haben, darf dieser Mann da oben mitlesen. Der liest das mit, der erfasst das, der protokolliert das. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen Quatsch, Herr Möller!) Und was dann damit geschieht, wann das gelöscht wird – Sie erfahren ja nicht mal, dass es geschieht. Das ist das Problem in dieser Bundesrepublik, das ist dieses Problem in diesem sogenannten Freistaat. Und derjenige, der sich am meisten über seine eigene Überwachung aufgeregt hat, der macht es mittlerweile selbst und sitzt hier. Das ist Bodo Ramelow. (Beifall AfD) Lassen Sie mich noch kurz auf einen Phänomenbereich des Extremismus eingehen. Es war die Rede von der „Delegitimierung des Staates“. Eine neue, erfundene Kategorie, auch im Zuge der Coronaregeln vom Verfassungsschutz eingeführt, wird offensichtlich auch hier in Thüringen angewandt. Was reicht da als Anknüpfungspunkt? Die Parlamentarische Kontrollkommission hat es erwähnt: Kritik an Coronamaßnahmen, Kritik an der Abhängigkeit der Politik von den USA, Kritik an der Inflation, an der Energiesicherheit, Migrationskritik. Meine Damen und Herren, das sind alles grundrechtlich geschützte Positionen. Was die Parlamentarische Kontrollkommission nicht gemacht hat,: Sie hat sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Erst am 11. April 2024 – da hätte ich eigentlich eine Positionierung von Ihnen erwartet, Herr Walk, aber das haben Sie völlig unter den Tisch fallen lassen – hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass es keinen Ehrenschutz für Institutionen des Staates gibt, dass der Staat auch scharfe und polemische Kritik aushalten muss und dass öffentliche Kritik nicht verhindert werden darf, wenn sie in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit fällt. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist doch völlig unbestritten!) Das haben Sie komplett ignoriert und damit wird doch auch sofort klar, dass Sie Ihrem Schutzauftrag nicht mal im Ansatz nachkommen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Denn genau das ist bei Kritik an Coronamaßnahmen der Fall, das ist bei Kritik an der Abhängigkeit von den USA der Fall. Sie müssen mal überlegen: Da wird eine Gasleitung in der Ostsee in die Luft gesprengt, der Bundeskanzler steht neben dem Präsidenten Biden von den USA und macht böse Miene zum guten Spiel, als der sagt: Es wird über diese Leitung kein Gas mehr fließen, wenn es zum Krieg mit der Ukraine kommt. Und dann fliegt die Leitung im Sommer in die Luft und darüber dürfen Sie nicht reden, weil Sie sonst Delegitimierer des Staates sind. Das ist das Signal, das Sie aussenden. Und die Parlamentarische Kontrollkommission scheint überhaupt kein Interesse zu haben, das in irgendeiner Form verfassungsrechtlich richtigzustellen. Das ist sehr schade. Das muss offensichtlich auf einem anderen Weg geschehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion, bitte.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es war ja erwartbar, dass Herr Möller hier vorkommt und dann sagt, wie schlimm das ist, dass die arme AfD Opfer ist, auch von Maßnahmen des Verfassungsschutzes. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Davon war nicht die Rede!) Ach, nein? Und dann haben Sie natürlich auch verschiedene Unwahrheiten über die Art und Weise der Arbeit des Verfassungsschutzes verbreitet. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Wie immer!) Jede Menge davon. Natürlich ist es zum Beispiel nicht so, dass hier irgendwo die Privatsphäre von jedem Menschen wahllos ausgespäht werden dürfte. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Nicht von je- dem!) Es gibt ein ganz klares Verwertungsverbot von Dingen, die die Privatsphäre betreffen. Immer. Das ist auch im Strafrecht der Fall, das ist auch beim Verfassungsschutz der Fall. Es interessiert uns überhaupt nicht, mit wem Sie in den Urlaub fahren. Abgesehen davon, dass wir uns nicht vorstellen, dass das jemand gern macht. Aber jedenfalls interessiert es uns nicht und es interessiert auch den Verfassungsschutz nicht. Und es gibt auch – und das steht auch im Bericht so drin – genaue Kriterien, bei denen man von der Unterrichtung des Betroffenen über die Durchführung einer abgeschlossenen Maßnahme absehen kann. Da gibt es genaue Regeln. Und die besagen: Das ist nur dann der Fall, wenn durch die Benachrichtigung zum Beispiel weitere Maßnahmen gefährdet werden. Es sind eng begrenzte Kriterien, die haben wir angewandt, die haben wir uns angeschaut, und es gibt auch sehr viele Fälle, in denen wir die Benachrichtigung auch vollzogen haben. Dass Sie natürlich diesen ganzen Staat hier immer als Willkürstaat hinstellen wollen, ist klar. Das gehört zu Ihrer Opferattitüde. Aber wir haben einen Rechtsstaat und dieser Rechtsstaat ist wehrhaft. Der ist auch nicht neutral gegenüber Leuten, die Grundrechte anderer Menschen in Abrede stellen – und dazu gehört die AfD an allererster Stelle. Sie verachten die Menschenwürde, Sie halten andere Menschen für ungleichwertig, Sie wollen den Staat in seiner eigentlichen Form abschaffen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Blöd- sinn!) Wir haben hier schon sehr oft darüber diskutiert. Deswegen sind Sie nicht nur hier in Thüringen Beobachtungsobjekt, sondern mittlerweile auch bundesweit. Wir erleben es ja sogar auf europäischer Ebene, dass selbst die anderen netten Nationalisten anderer europäischer Länder mit Ihnen nichts zu tun haben wollen. Das weist ja wohl darauf hin, dass die Vorwürfe, die Ihnen gemacht werden – dass Sie den Rechtsstaat untergraben wollen, dass Sie Verfassungsfeinde sind –, mittlerweile europaweit geteilt werden, selbst von den Menschen, denen Sie sich mit der neuen Entscheidung und mit Ihrem neuen Europakönig Herrn Aust an den Hals zu werfen versuchen. Deswegen sehen wir das alles sehr gelassen und ich bedanke mich auch noch mal bei den Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in der Kommission. Wie gesagt, der Rechtsstaat ist nicht dazu da, seine Feinde einfach reinzulassen und einfach nur zuzusehen, wie sie hier ständig weiter an den Fundamenten unseres Staates graben. Das hören Sie nicht gern, aber das ist so. Die Verfassung ist nicht neutral. Die tritt für bestimmte Grundrechte ein, die Sie mit Füßen treten. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dass Sie immer aufheulen, wenn man nicht Ihrer Meinung ist, das ist verlogen. Diese Verfassung lässt sich im Übrigen auch nicht abwählen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem, was die AfD gesagt hat: Es geht nicht darum, dass hier irgendwie eine andere Meinung sanktioniert werden soll. Es gibt ein Versammlungsrecht, es gibt auch ein Grundrecht darauf, seine Meinung frei äußern zu können. Das haben wir in den letzten Jahren mit Coronaschwurblern und Montagsspaziergängen erlebt. Das ist aber alles zulässig. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die laufen immer noch!) – Die laufen immer noch. – Ich hätte mir gewünscht, dass man da auch tatsächlich mal die Versammlung anmeldet, so wie es das Gesetz vorsieht. Aber es gab nie eine Einschränkung. Man durfte immer seine Meinung frei sagen. Aber das Problem ist ganz einfach, dass die AfD ganz offensichtlich mit kämpferischen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will. (Beifall DIE LINKE) Da hat auch das Gericht in Halle Ihren Fraktionsvorsitzenden entsprechend verurteilt. Wer SA-Parolen grölt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Deswegen ist es auch richtig, dass die Gerichte auf gesetzlicher Grundlage entschieden haben, dass die AfD überwacht werden darf – und das findet auch in Thüringen statt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will aber konkret zum Bericht zurückkommen. Es ist gar nicht so sehr entscheidend, was Herr Walk eben vorgetragen hat, was im Bericht steht, sondern die Frage ist ja immer: Was steht eigentlich nicht drin? Da muss man schon dazusagen, dass in früheren Berichten zur Parlamentarischen Kontrollkommission auch konkretere Angaben gemacht wurden, beispielsweise zur G10-Überwachung. Es gab 2020 einen Bericht, da ist mal erwähnt worden, dass Maßnahmen im oberen einstelligen Bereich durchgeführt wurden. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dafür gibt es eine extra Kommission!) Ja, aber es ist auch Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass es da einen entsprechenden Austausch gibt. Da ist schon die Frage: Gab es diese Maßnahmen, gab es sie nicht? Dazu hätte man wenigstens was sagen können. Von daher ist es qualitativ aus unserer Sicht durchaus ein Rückschritt. Ich will aber auch auf die Berichterstattung dieser Woche in der „Thüringer Allgemeinen“ eingehen, wo dargestellt wurde, dass ein Aussteiger aus der rechtsextremen Szene offensichtlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz angesprochen wurde. Die TA schreibt dazu: „Sollte das Thüringer Beispiel Schule machen, könnte das aus Sicht von Drudel 11“ – das ist der Verein, der die Betreuung übernommen hatte – „Ausstiegsprogramme außerhalb staatlicher Strukturen stark gefährden. Denn die betroffenen Personen müssten befürchten, beim Verlassen ihrer radikalen Szene in den Fokus der Nachrichtendienste zu geraten.“ Aus unserer Sicht ist das ein Problem, wenn zivilgesellschaftliche Strukturen und aussteigewillige Neonazis hier in ihrer Arbeit behindert werden. Ich will einfach nur darauf hinweisen: Wir wissen auch von anderen Anwerbeversuchen in Thüringen durch das Bundesamt, in Sondershausen und in Erfurt beispielsweise. Es gibt eine Richtlinie im Bundesamt für Verfassungsschutz, dass in solchen Fällen das Benehmen mit den Ländern herzustellen ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Schon zur Frage, ob es das gegeben hat, hat Herr Walk leider nichts gesagt. Haben Sie sich damit nicht beschäftigt? Hat Sie das nicht interessiert? Haben Sie das nicht gewusst? Da ist schon die Frage: Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz in Thüringen machen, was es will? Diese Fragen haben wir. Da wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie das in die nächste Sitzung mit aufnehmen, wenn Sie das jetzt zum ersten Mal hier gehört haben. Ich will auch noch mal zur AfD zurückkommen. Die Frage des Entzugs von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Falle der AfD – es gibt Urteile – ist unter anderem in zweiter Instanz daran gescheitert, dass nicht konkret dargestellt wurde, welche Gefahr von der AfD ausgeht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben ge- wonnen!) Das ist aus unserer Sicht qualitativ etwas, worüber man noch einmal sagen muss, dass hier das Landesamt tatsächlich gewissenhafter arbeiten muss und sowohl die kommunale Waffenbehörde, die bei den Landratsämtern angesiedelt ist, als auch am Ende das Innenministerium entsprechend mit unterstützen müssen, weil ich glaube, das ist kein gutes Signal, wenn auf der einen Seite das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen sagt, wir dürfen die AfD überwachen, weil sie verfassungsfeindlich, verfassungswidrig ist, aber gleichzeitig AfD-Mitglieder weiterhin mit Waffen durch dieses Bundesland laufen dürfen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Denken Sie mal darüber nach, was das bedeutet!) Das ist aus unserer Sicht ein Problem. (Beifall DIE LINKE) Wir werden auch weiterhin thematisieren, dass die AfD das größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41 Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 - Drucksache 7/10212 Das Wort erhält der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Herr Abgeordneter Walk für den Bericht.

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Raymond Walk CDU

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ berichte ich Ihnen heute über den Gang und die Ergebnisse des durchgeführten Untersuchungsverfahrens. Ich bin eben schon gefragt worden, wie viele Seiten es jetzt sind: wesentlich weniger. Von daher schafft man es, auch noch zu folgen. Ich darf an dieser Stelle auch auf den schriftlichen Bericht des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/10212 verweisen, der Ihnen vorliegt. Gemäß Artikel 64 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 2 Untersuchungsausschussgesetz und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags setzte der Landtag in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021, also schon vor drei Jahren, auf Initiative von Mitgliedern der Fraktion der CDU den Untersuchungsausschuss 7/3 zu folgendem Thema ein – ich zitiere –: „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich gemäß dem Einsetzungsbeschluss grundsätzlich über zehn Jahre, also in dem Fall von Juli 2011 bis zur Einsetzung im Juli 2021. Nachdem der Landtag mich noch in seiner 54. Sitzung zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt hat, gelang es schließlich, Herrn Abgeordneten Christian Schaft von der Fraktion Die Linke in der 76. Sitzung des Landtags am 18. März 2022 als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Damit war der Weg dann auch frei für die Konstituierung des Ausschusses, die sodann unverzüglich am 3. Mai 2022 erfolgte. Als von den Fraktionen benannte Mitglieder gehörten dem Untersuchungsausschuss zuletzt folgende Abgeordnete an: für die Fraktion Die Linke die Abgeordneten Frau Katharina König-Preuss und Sascha Bilay, für die Fraktion der CDU die Abgeordneten Mike Mohring und Henry Worm, für die Fraktion der AfD die Abgeordneten Ringo Mühlmann, Torsten Czuppon und Jörg Henke, für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Denny Möller und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Laura Wahl. Der Untersuchungsausschuss hat in seinen insgesamt 22 Sitzungen 74 Beschlüsse zur Beweiserhebung gefasst und auf dieser Grundlage in 20 Sitzungen Beweiserhebungen durchgeführt. Insgesamt wurden 13 Zeugen und 24 Sachverständige vernommen und eine Vielzahl von Unterlagen durch Verlesung als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Als prominente Beispiele der Angehörten, Sachverständigen und Zeugen aus Wissenschaft und Praxis seien beispielhaft nur genannt: der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch, der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz Stephan Kramer und der Präsident des Thüringer Landeskriminalamts Jens Kehr, Herr Prof. Uwe Backes, stellvertretender Direktor des Hannah-Ahrendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der TU Dresden und Herausgeber des Jahrbuchs „Extremismus & Demokratie“, oder auch der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen Prof. Reinhard Schramm sowie Prof. Matthias Quent von der Hochschule in Magdeburg. Als Grundlage für die Beweiserhebung ersuchte der Untersuchungsausschuss die Landesregierung, aber auch Behörden des Bundes und sämtlicher anderer Bundesländer um Vorlage relevanter Unterlagen und auch um die Erteilung von Auskünften für die Arbeit unseres Ausschusses. So gingen schätzungsweise mehr als 2.000 Akten im Wege von knapp 100 Lieferungen bei uns in Erfurt ein. Die ordnungsgemäße Verwahrung dieses umfangreichen Aktenbestands stellte die Landtagsverwaltung vor nicht unerhebliche Probleme. Hinzu kam, dass der Untersuchungsausschuss beschlossen hatte, den Mitgliedern des Ausschusses und den benannten Mitarbeitern der Fraktionen die beigezogenen Unterlagen – soweit es selbstverständlich rechtlich zulässig war – digital auf besonders gesicherten Datenträgern zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle will ich schon darauf hinweisen, dass es im Untersuchungsausschuss wiederholt zu Unmut kam, weil die Vorlage von Akten auch durch die Landesregierung, Herr Minister, teils als aus unserer Sicht zu restriktiv und zu zögerlich empfunden wurde. Ich sage es hier offen: Das war auch ein Grund dafür, dass der Untersuchungsausschuss den Untersuchungsauftrag nicht vollumfänglich abarbeiten und einzelne ihm vom Landtag zur Beantwortung aufgegebene Fragen nicht oder nicht vollständig beantworten konnte. Wegen der umfangreichen und teils verzögerten Aktenlieferung wurde das Ende der Beweisaufnahme dann auch wiederholt verschoben, um aus Sicht des Ausschusses notwendige Beweise, die für den Abschlussbericht wichtig waren, zunächst einmal lesen und dann auch bewerten zu können. In der Folge musste dann der Abschlussbericht mit insgesamt etwa 1.000 Seiten, den ich vorgestern Frau Präsidentin übergeben konnte, mit großem Zeitdruck erstellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, Schwerpunkte der Untersuchungstätigkeit waren unter anderem die Erfassung und die Bearbeitung Politisch motivierter Kriminalität seitens der Sicherheitsbehörden sowie die Herausbildung rechtsextremer Strukturen in Thüringen im Untersuchungszeitraum. Zu berücksichtigen war hierbei, dass die spezifische Definition von Politisch motivierter Gewaltkriminalität ausschließlich im Rahmen der polizeilichen Statistik und gerade nicht von Staatsanwaltschaften oder Gerichten verwendet wird. Der Abschlussbericht wurde letztlich mit der gesetzlich nötigen Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses beschlossen. Zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses haben sodann sämtliche Ausschussmitglieder umfangreiche Sondervoten, also eigene Stellungnahmen abgegeben – das ist das Recht, das den Mitgliedern zusteht –, die dem Bericht dann auch beigefügt wurden. Die vom Untersuchungsausschuss mehrheitlich festgestellten wesentlichen Ergebnisse des Verfahrens möchte ich thesenartig kurz wie folgt wiedergeben – und damit biegen wir auch schon auf die Schlussgerade ein. Erster Punkt: Die Politisch motivierte Kriminalität ist im Untersuchungszeitraum in der Gesamtheit gestiegen. Zu beachten ist hierbei eine fast zehnfache Steigerung im Phänomenbereich ‑ nicht zuzuordnen- im Zeitraum ab 2011. Damals waren es 109 Delikte. Beim Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission eben sind wir auch schon auf dieses Thema eingegangen. Im Jahr 2021 waren es 1.017 Delikte, also in zehn Jahren von 109 auf 1.017 Delikte bzw. Fälle. Deshalb ist es aus unserer Sicht nur konsequent, dass eine auskömmliche personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsund Justizbehörden essenziell ist, um den Entwicklungen zu begegnen, um aufzuklären und die entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen. Zweiter Punkt, wesentliches Ergebnis: In Thüringen haben sich über Jahrzehnte hinweg eine Vielzahl rechtsextremer Strukturen gebildet, die oftmals trotz ideologischer Differenzen miteinander agieren und eine sogenannte Mosaik-Rechte ergeben. Relevante Teile der AfD sind in dieser Funktion Wegbereiter politisch motivierter Straftaten, so die Erkenntnis des Ausschusses. (Beifall DIE LINKE) Der Untersuchungsausschuss erachtet die Bekämpfung Politisch motivierter Gewaltkriminalität für notwendig und teilt die Ansicht, dass der Schwerpunkt auf dem Rechtsextremismus liegt. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen mich abschließend noch einmal Dank sagen – zum einen den Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, natürlich auch den Zeugen, den Sachverständigen für deren zur Verfügung gestellte fachliche Expertise. Das war sehr wichtig für die Arbeit des Ausschusses. Ich bedanke mich auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses bei den Beauftragten der Landesregierung, nicht zuletzt bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Es war alles sehr anspruchsvoll, was dort geleistet wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Blick auf die täglichen Nachrichten zeigt, wie bedeutsam und aktuell der Untersuchungsauftrag ist, den wir vom Landtag erhalten haben, gerade in einem sogenannten Superwahljahr, wie wir es dieses Jahr erleben. Ich will auch an die besorgniserregenden und demokratiegefährdeten Angriffe auf Amts- und Mandatsträger erinnern, gerade auch hier in Thüringen; wir haben das auch mehrfach hier im Plenum thematisiert. Ich will da insbesondere die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger ansprechen, die für uns unterwegs sind und hinter die wir uns stellen müssen. Das können wir aber auch nicht allein, das ist natürlich ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch, den wir haben. Lassen Sie mich zum Abschluss mit einem Zitat aus dem Abschlussbericht enden, das würde ich dann gern noch ergänzen. Der Abschlussbericht sagt – ich zitiere –: „Die Angriffe auf unsere Demokratie nehmen zu. Wir alle, das ganze Land, stehen in der Verantwortung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu erhalten.“ Ich will das noch mit einem Zitat von einem Mann ergänzen, den ich persönlich kennenlernen durfte. Inzwischen ist er über 80, ist Point-Alpha-Preisträger, das ist Wolf Biermann. Er hat das ein bisschen anders ausgedrückt, nicht so formal, wie das der Untersuchungsausschuss festgelegt hat. Er hat Folgendes gesagt – ich glaube, das entspricht auch dem, wohinter wir uns versammeln könnten –: Demokratie ist nach wie vor etwas Wundervolles, aber etwas Anstrengendes. Aber die Demokratie ist keine Idylle. Es lohnt sich. Jeden Tag müssen wir darum kämpfen. Demokratie ist nie selbstverständlich. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, vor etwa drei Jahren wurde der Untersuchungsausschuss 7/3 auf Antrag der CDUFraktion hier im Landtag eingesetzt – eingesetzt in einer Situation, in der ein Großteil der Abgeordneten davon ausging, dass auch in diesem Jahr noch Neuwahlen stattfinden. Es war ein Fehler, dass es dazu nicht kam, aber dazu nicht jetzt, sondern zur Sache des Untersuchungsausschusses. Dieser damaligen Situation entsprechend fand man im Einsetzungsantrag viel Wahlkampfgetöse der CDU. Der Fokus der CDU lag deutlich auf Linksextremismus. In Punkt 14 des Beschlusses wurde gar suggeriert, dass mit staatlichen Fördergeldern linksextreme, gewalttätige Strukturen finanziert würden. Kein Wunder, dass die CDU hierfür großen Applaus vom parlamentarischen Arm der extremen Rechten erhielt, der AfD. Was ist aber jetzt nach nun über zweijähriger konkreter Untersuchungsausschussarbeit das Ergebnis? Ergebnis ist, dass im Ausschuss keinerlei Beweise erbracht wurden, dass sich eine neue Stufe linksextremer Gewalt – gar Linksterrorismus – in Thüringen entwickelt hat. Im Ausschuss selbst konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Arbeit der CDU zeitweise eher auf öffentliches Spektakel ausgerichtet war als auf sachliches Aufklärungsinteresse. So wurde der Thüringer Landtag im Oktober vergangenen Jahres zu einem Hochsicherheitstrakt, als auf Wunsch der CDU-Fraktion der Kronzeuge des sogenannten Lina-E.-Verfahrens angehört wurde. Es wurde jedoch schon vorab durch Vernehmungen und seine Aussagen vor dem Oberlandesgericht Dresden klar, dass er gar keine Auskunft zu Akteurinnen und Strukturen in Thüringen geben kann. Im Abschlussbericht füllen die Aussagen und Einschätzungen zu linksextremer Gewalt übrigens ganze drei Seiten – der Vorsitzende Herr Walk hat es gerade schon gesagt – von über 1.000 Seiten Bericht. Im Gegensatz dazu aber die extreme Rechte in Thüringen: In den Sitzungen haben anerkannte Expertinnen noch einmal die überaus besorgniserregende Stellung der extremen Rechten in Thüringen im bundesweiten Vergleich herausgearbeitet. Das sollte jedem bewusst sein, meine Damen und Herren: Wir haben ein richtiges Problem mit den über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen von extremen Rechten, die sich in einer Vielzahl von Aktivitäten und Immobilien widerspiegeln. Folglich ist die Bildung von Gruppierungen wie zum Beispiel „Knockout 51“ – eine sicherlich Ihnen allen bekannte militante Neonazikampfsportgruppe, die versuchte, einen Nazikiez in Eisenach zu schaffen, die Personen aus dem linken Spektrum körperlich schädigte und 2020/2021 vor dem autonomen Jugendzentrum in Erfurt schwerbewaffnet mit Macheten und Axt eine Auseinandersetzung provozieren wollte. Meine Damen und Herren, das ist nur ein aktuelles Beispiel von vielen, das verdeutlicht, wie hoch das Gewaltpotenzial der extremen Rechten in Thüringen ist. Deutlich wurde zudem noch mal eindrucksvoll, dass sich die extreme Rechte in Thüringen wie ein Mosaik zu einem gemeinsamen Ganzen formt, wo trotz ideologischer Differenzen miteinander gearbeitet wird. Was sie eint, ist das Ziel, unsere Demokratie zu destabilisieren und die offene und vielfältige Gesellschaft anzugreifen. Zu diesen Mosaik-Rechten gehören auch die sogenannten Reichsbürger. Sie sind aufgrund ihrer Ideologie bei der extremen Rechten einzuordnen und aufgrund ihrer Gewalt- und Waffenaffinität keineswegs, niemals zu verharmlosen. Die AfD pflegt als parlamentarischer Arm der extremen Rechten natürlich eine Vielzahl guter Kontakte zur Reichsbürgerszene. Es ist allgemein im Ausschuss deutlich geworden, dass die AfD in Thüringen Bindeglied zu verschiedensten extrem rechten Gruppierungen ist, eine Plattform bietet und so zentraler Bestandteil dieser Mosaikstrategie der Rechten in Thüringen ist. Richtigerweise wird die AfD deshalb im Wertungsteil des Berichts als Wegbereiter politisch motivierter Straftaten bezeichnet und stellt in ihrer Radikalität somit eine deutliche Bedrohung für unsere offene und vielfältige Gesellschaft dar. Bestätigt hat sich im Untersuchungsausschuss zudem, dass ein Dunkelfeld rechter, rassistischer, antisemitischer Gewalt besteht. Es ist unser aller Interesse, dass Betroffene Vertrauen in den Rechtsstaat haben und sie wissen, dass ihr Anliegen ernst genommen wird. Es braucht daher ein konsequentes Vorgehen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gegen Akteurinnen, die Gewalt als legitimes Mittel der Machtdemonstration und zur Einschüchterung und Schädigung von Menschen betrachten. In diesem Kontext danke ich allen antifaschistisch engagierten Menschen aus der Zivilgesellschaft, die unsere Demokratie aktiv verteidigen und sich für eine soziale, vielfältige und tolerante Gesellschaft einsetzen. Sie dürfen in ihrem Einsatz nicht alleingelassen werden, meine Damen und Herren. Es gilt, sie zu stärken und zu würdigen. Deshalb muss der Landtag in der nächsten Legislatur ein Landesdemokratiefördergesetz hier beschließen. Gleichzeitig gilt es, sich einer Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement, wie sie letztlich auch im Einsetzungsbeschluss versucht wurde, entschieden entgegenzustellen. Wir brauchen Menschen mit Haltung und Engagement, sie sind Eckpfeiler unserer Demokratie, meine Damen und Herren. Abschließend möchte ich mich bedanken bei allen Zeuginnen und Zeugen, den Sachverständigen sowie den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Birgit Pommer

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin und Abgeordnete, aus unserer Sicht ist dem Untersuchungsausschuss „Politische Gewalt“ die Erfüllung des Untersuchungsauftrags nicht gelungen. Während der Auftakt darauf abzielte, den Extremismus im Ganzen in den Blick zu nehmen und einen Schwerpunkt auf die Untersuchung des Linksextremismus zu setzen, wurde insbesondere jene politisch links motivierte Gewalt bzw. der Linksextremismus weitgehend im Untersuchungsausschuss ausgeblendet. Stattdessen erfolgte eine einseitige Schwerpunktbildung, die so nicht Teil des Untersuchungsauftrags war. Ganz ehrlich, liebe CDU, was haben Sie erwartet, wenn Sie einerseits den einseitigen Anträgen der drei Linken-Fraktionen immer und ausnahmslos zustimmen und sich bei unseren Anträgen mit dem Schwerpunkt „Linksextremismus“ stattdessen eine lange Zeit bestenfalls enthalten haben? Wenn Sie dann wenigstens selbst Anträge zur Aufklärung der zahlreichen linksextremistischen Bestrebungen im Freistaat eingebracht hätten! Aber selbst das hat lange Zeit – eigentlich bis zum Schluss – nicht wirklich stattgefunden. Die schweren Straftaten der letzten Jahre sprechen eine deutliche Sprache für einen ausgeprägten Linksextremismus mit Anleihen des Linksterrorismus hier im Freistaat. (Beifall AfD) Daran wird auch nichts ändern, dass sich die erste Linksextremistin der Linksfraktion hier gleich wieder hinstellen wird und behauptet, das seien Fake News. Wenn das nämlich so wäre, dann wären die Tageszeitungen im Freistaat und auch der MDR die größten Verbreiter derartiger Fake News, wenn Sie sich einfach mal die Medienberichte in den letzten Jahren über entsprechende Brandanschläge, über entsprechende Hammerbanden und Sonstiges ansehen. Und so mussten wir uns nicht ausschließlich, aber leider unter anderem Linksextremisten und Leute als angebliche Sachverständige anhören, die von linken Regierungen für eine möglichst intensive und pseudowissenschaftliche Arbeit gegen jede andersdenkende Opposition mit Steuergeldern bezahlt werden. Einen Höhepunkt fand dieses von der CDU leider unterstützte Herangehen an den Untersuchungsauftrag in der Anhörung eines bis 2023 sogar als Referent der linken Bundestagsfraktion tätigen Menschen. Was genau, liebe CDU, meinen Sie, von solchen Sachverständigen eigentlich zu erfahren? Das alles zeigt, dass auch Ihnen als CDU von Beginn an klar gewesen sein muss, dass die linken Fraktionen schon aus ideologischen Gründen, aber auch um die eigenen Parteimitglieder zu schützen, jede Aufklärung zum Linksextremismus natürlich verhindern und torpedieren werden. Und so tragen Sie leider damit auch unmittelbar Verantwortung für das suboptimale Ergebnis im Sinne des Untersuchungsauftrags. (Beifall AfD) Das alles unterstreicht noch mal ganz deutlich, dass es Ihnen damals bei der Einsetzung unmittelbar vor einer geplanten Wahl, die vielen noch als gestohlene Wahl in Erinnerung ist, offenbar ausschließlich um Wahlkampf ging. Und was bleibt, ist zumindest eine gewisse Nachlese hier an der Stelle. Zum Ersten: Die Landesregierung ist nicht in der Lage, gesetzlich vorgeschriebene Gremien zu gewährleisten. Ich erinnere an dieser Stelle noch mal an das Trauerspiel, als meine Fraktion gezwungen war, mehrfach die Richterkommission anzurufen, und selbst das mussten wir uns juristisch erkämpfen – an sich ein ungeheuerlicher Vorgang. (Beifall AfD) Die CDU macht Wahlkampf auf dem Rücken der Opfer Politisch motivierter Gewalt und verweigert diesen Opfern dann eine bestmögliche Aufklärung. Die Linken konnten mithilfe der CDU ihrem Fetisch eines neuen Rechtsextremismusausschusses frönen, obwohl das in diesem Umfang nicht mal vom Untersuchungsauftrag der CDU gedeckt war. Die haltlosen Anschuldigungen, welche die CDU dankbar mit den Linken zusammen in den Abschlussbericht geschrieben hat, sind genau das: haltlos, substanzlos und sinnlos. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist vor allem Ihre Rede!) Insofern kann ich dem Ergebnis des Ausschusses leider nichts Positives abgewinnen. Das war auf jeden Fall für mich als Polizist eine interessante Erfahrung, das erste Mal in einem Untersuchungsausschuss sozusagen mitzuarbeiten. Das war eine heilsame Erfahrung zum Würgen und zum Ergebnis von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: In die Liste eintragen und dann gehen, ist nicht arbeiten!)

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Birgit Pommer

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Substanzlos, sehr geehrter Herr Mühlmann, war vor allem Ihre Rede. Ich glaube, ich muss noch mal im Protokoll nachlesen, ob da überhaupt irgendein Satz drin war, der ansatzweise der Realität entspricht, die in diesem Untersuchungsausschuss stattgefunden hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will mich aber lieber mit tatsächlichen Fakten beschäftigen. Wir besprechen heute hier den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“. Zur Entstehungsgeschichte ist schon einiges gesagt, daher nur kurz: Es bleibt für uns fraglich, ob die CDU tatsächlich davon ausging, dass sich der Untersuchungsausschuss überhaupt konstituieren würde, denn die Fraktion hat sich in den vergangenen zwei Jahren jedenfalls kaum bemüht, Ansatzpunkte für ihre These zu finden, dass es linksterroristische Strukturen in Thüringen gäbe. Diese These haben wir widerlegt. Auf mehrere hundert Seiten über die extreme Rechte kommen ganze drei Seiten zur extremen Linken. Wenn dieser Untersuchungsausschuss nicht auch die extremen rechten Entwicklungen und das Phänomen der Vorurteilskriminalität untersucht hätte, wäre er als Wahlkampfshow durchaus entbehrlich gewesen. Das gehört dazu. Im Untersuchungszeitraum sind aus unserer Sicht drei Entwicklungen zentral: erstens Thüringen als bundesweit und international besuchtes Rechtsrockland, zweitens die Verfestigung einer MosaikRechten mit der AfD als parlamentarischem Arm, drittens ein riesiges Dunkelfeld an Vorurteilskriminalität. Diese Entwicklungen stehen vor dem Hintergrund eines PMK-Erfassungssystems mit konzeptionellen und handlungspraktischen Schwachstellen, die nicht nur die Statistik verzerren, sondern auch einer verlässlichen Ermittlungsarbeit im Wege stehen. Zum Rechtsrock: Der Rechtsrock muss als musikalische Propaganda verstanden werden. Für die Szene bringt der Rechtsrock wichtige Finanzmittel und verbreitet die rassistischen, antisemitischen und antifeministischen Ideologien. Zahlreiche Betriebe sind in Thüringen ansässig, angeknüpft an internationale Netzwerke wie Hammerskins und Blood & Honour. Seit der Veranstaltungsreihe „Rock für Deutschland“ in Gera 2003 stiegen die Konzerte bis zur Pandemie erheblich an, meist kleine Liederabende, aber auch Großkonzerte, insbesondere in den Jahren 2016, 2017 und 2018. Diese wurden vielfach durch die Turonen organisiert. Mit Tausenden Besuchenden bundesweit und international ist es nicht nur Erlebniswelt, sondern auch Netzwerktreffen der Szene. Der Rechtsrock wurde unter den Augen der Behörden als Versammlung angemeldet. Regelmäßig wurden dabei Eintrittsgelder als Spenden deklariert, um Steuern für teilweise sechsstellige Gewinne zu umgehen. Finanzermittlungen, durch Sicherheitsbehörden angestoßen, sind nur in Einzelfällen bekannt. Eine vorliegende Akte legt nahe, dass diese aufgrund antifaschistischer Recherche angestoßen wurde. Daher plädieren wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Follow-the-Money-Strategie, die Konzerte, Vertrieb, Immobilien, Gewerbe ins Auge fasst, alle Ämter an den Tisch holt und die Finanzermittlungskompetenzen stärkt. Zur AfD: Eine weitere Entwicklung ist die Bildung einer Mosaik-Rechten, die ideologisch vielfach getrennt ist, aber trotzdem zusammenwirkt. Die völkische Thüringer AfD nimmt die Rolle als parlamentarischer Arm ein und pflegt die Vernetzung von rechten Burschenschaften, Reichsbürgern, der Pandemieleugnerszene bis zu klassischen Neonazis. Wir wissen nicht nur in der Theorie, dass die Hassbotschaften der AfD die Vorurteilskriminalität begünstigen. Der Untersuchungsausschuss hatte dazu die konkreten Fälle. Täterinnen beziehen sich positiv auf die AfD, ja, drohen mit der AfD. Da haben wir noch nicht von der Ermordung Walter Lübckes gesprochen – durch einen Täter, der beispielsweise eine AfD-Demo als auslösend beschreibt und eine Spende an die Bundes-AfD gezielt dem Thüringer Landesverband zukommen lassen wollte. Zuletzt zur Vorurteilskriminalität: Bisherige Dunkelfeldstudien hochgerechnet, weil eine Thüringer Studie fehlt, ergeben bundesweit bis zu 4,2 Millionen vorurteilsmotivierte Fälle. Nur Tausende davon werden bei der Polizei bekannt und noch weniger korrekt in der PMK erfasst. Die Überarbeitung des Definitionssystems ist längst überfällig. Das Misstrauen marginalisierter Communitys gegenüber unseren Behörden ist groß, die Erfahrungen Betroffener mit sekundärer Diskriminierung erschütternd und daher die Anzeigequote gering. Dabei soll Vorurteilskriminalität genau das: Ausgrenzen als Botschaftstaten, eine Machtdemonstration sein. Wer die Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ kennt, weiß: Diskriminierungsbetroffene ziehen sich online wie offline mit erheblichem Schaden für unsere Demokratie aus der Öffentlichkeit zurück. Daher bestätigen alle Sachverständigen und Zeuginnen, die wir gefragt haben: Es braucht eine Zentralstelle für Vorurteilskriminalität bei der Staatsanwaltschaft und es braucht eine mehrjährige Demokratieförderung ohne irgendwelche Extremismusklauseln. (Beifall SPD) Wir haben im Untersuchungszeitraum mit KlausPeter Kühn, Konstantin Moljanov und Mario K. drei vorurteilsmotivierte Morde, begangen durch Thüringer Täter mit extrem rechtem Hintergrund, jeweils immer noch nicht anerkannt. Insbesondere diese drei Opfer mahnen uns, gemeinsam gegen extrem rechte und Ideologien der Ungleichwertigkeit in Thüringen zu kämpfen. Zum Abschluss will ich den Mitarbeitenden im Untersuchungsausschuss und in der Landtagsverwaltung für das stundenlange Wälzen der Akten, die Unterstützung bei Recherchen und das Aufbereiten der Daten ganz herzlich danken. Den Zuhörenden will ich gern einen Blick in den Abschlussbericht und unser Sondervotum empfehlen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Mohring das Wort.

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Mike Mohring CDU

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hätte das gedacht. Am letzten Plenartag kriege ich noch mal Redezeit, immerhin 8 Minuten und 30 Sekunden, und darf für die CDU-Fraktion zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 7/3 sprechen. Unsere Gesellschaft ist im Umbruch. Unser Land ist aus den Fugen geraten. Unsere parlamentarische Demokratie hat massiv an Vertrauen verloren. Die politischen Parteien haben an Vertrauen verloren. Die Gesellschaft ist unfähig zum Diskurs, auch weil wir unfähig zum Diskurs geworden sind. Und die, die Verantwortung tragen, in der Regierung, hier und in Berlin, schaffen es nicht, einschneidende Maßnahmen – freiheitsbegrenzende, durch Krisen bedingte Einschränkungen, so permanent – dem Volk gegenüber, dem Souverän, zu rechtfertigen, dass diese nachvollziehbar sind. All das führt zu einer Verhärtung der Diskussion, all das führt zu einer Schwarz-Weiß-Denke, zur Unfähigkeit zum Diskurs. Und weil diese Verhärtung, dass jeder nur bei seiner Meinung stehen bleibt, sozusagen die Grundlage bildet, führt das auch schlussendlich zu politischer Gewalt. Das war einer der Gründe, warum wir diesen Untersuchungsausschuss im Jahr 2021 eingesetzt haben. Sie sagen immer: Es lag an dieser Landtagswahl. Ich habe persönlich daran geglaubt, an dieses Versprechen, dass das umgesetzt wird. Das ist eine andere Frage. Aber dieser Ausschuss hat jetzt auch die ganze Wahlperiode gearbeitet und man konnte an den Wortmeldungen eben schon ganz deutlich sehen: Jeder ist schon wieder seiner engen Kiste verhaftet. Da hört keiner zu. Der eine sagt: Die Linken sind schuld. Die anderen sagen: Die Nazis sind schuld. Aber ist das eine Antwort auf die Lage in diesem Land? Ist das eine Antwort auf die Unfähigkeit zum Diskurs? Ist das eine Antwort auf das fehlende Vertrauen der Menschen gegenüber Politik und Demokratie? Das hat doch Ursachen! Und deswegen war es gut, dass es diesen Ausschuss gab. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden Sie auch irgendwann mal zum Bericht?) Ich will nur sagen: Ja, ehrlicherweise, ich habe nie richtig verstanden, was Untersuchungsausschüsse sollen, außer dass sie den Blick zurückwerfen und daraus die Schlussfolgerung ziehen, was man in der Zukunft braucht. Sie stoßen auch an ihre Grenzen bei der Frage: Wie kann ich aktuelle Ereignisse einordnen, wenn der Untersuchungsausschusszeitraum nur rückwärtsgewandt ist? Und natürlich haben Sie vollkommen recht, dass Sie beschrieben haben, wie die Gewichtungen des Ausschusses im Bericht sind. Wir haben dazu auch gemeinsam eine Vorlage im Wertungsteil gemacht. Aber es ist eben so, dass Linksterrorismus und linksextremistische Gefahren im Berichtszeitraum 2011 bis 2021 nicht auf der Tagesordnung standen. Die haben sich danach entwickelt. Islamistische Gefährder gab es vor allen Dingen danach. Deswegen liegt der Schwerpunkt in diesem Berichtszeitraum auch zu Recht auf dem Rechtsextremismus. Deswegen ist es auch richtig, wie es da steht. Aber uns liegt auch daran, jetzt zu schauen, was aktuell passiert und welche Schlussfolgerungen man zieht, welches Behördenversagen zu was geführt hat. Das ist doch das Entscheidende, was der Auftrag des Ausschusses war. Deswegen finde ich, und das ist der Punkt: Was folgt aus der Verhärtung in der Gesellschaft, aus der Sprachunfähigkeit, aus dem festen Meinungsbild, Schwarz-Weiß-Denken, keine Schattierungen mehr zulassen, dem anderen nicht mehr zuhören und auch verstehen, der andere könnte Recht haben? Das führt am Ende auch zu Angriffen – gegen Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr. Wir haben das oft diskutiert. Gut, dass es da auch höhere Strafmaße gibt. Aber allein, dass das eine innere Rechtfertigung bei den Menschen hat, die diese Angriffe machen, zeigt, dass sie das Gewaltmonopol des Staates nicht mehr ernst nehmen, weil Vertrauen verloren gegangen ist. Sie fühlen: Der Staat kann ihre Sicherheit nicht mehr gewährleisten. Und das gefährdet unsere Demokratie, das gefährdet unser Zusammenleben – auf Dauer. Und wer ist denn dafür verantwortlich, wenn nicht wir als Politiker, wieder einen ordnenden Rahmen zu setzen? Deswegen sage ich ganz klar: Mir ist es vollkommen egal, von wem diese Gewalt ausgeht: von Rechtsextremisten, von Linksextremisten, von Islamisten. Jeder Extremist ist Mist und jeder Extremist gefährdet unsere Demokratie. (Beifall CDU) Es gibt keine Rechtfertigung! Der eine ist doch nicht besser, weil er dem anderen den Kopf einschlägt, weil das ein Nazi ist. Es gibt doch keine Rechtfertigung. Politische Gewalt ist weder durch den einen noch den anderen gerechtfertigt. Es gibt keine gute Tat und keine schlechte Tat, sondern jede Gewalttat an Mensch und Leib und Leben muss bestraft werden – egal woher die kommt, das ist dann völlig Rille! (Beifall SPD) Da ist der Staat gefordert, mit aller Härte durchzugreifen. Wir haben diesen Blick in der Vergangenheit nicht immer gewahrt, haben die Ausstattung nicht geliefert. Wenn ich in diesen 8 Minuten 30 Fazite ziehen kann, will ich das ganz klar sagen: Erster Punkt ist: Auch wir haben die Gefahr des Rechtsextremismus in den Neunzigern und Zweitausenderjahren unterschätzt. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nicht unterschätzt! Der Staat hat weggeschaut!) Auch wir haben relativiert, auch wir haben gemeint, dass wir das Wohl des Landes nicht mit diesem Label … (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Der Staat hat bei den Nazis weggeschaut!) Jetzt lasst mich doch mal ausreden. Ihr seid ja nicht mal in der Lage, mal 8 Minuten 30 zuzuhören, da müsst Ihr schon wieder brüllen! Mensch, was soll denn das? Seid doch mal froh, dass es eine Debatte in diesem Land gibt. Für was ist denn dieser Landtag da? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ti- no Brandt lässt grüßen!) Wir sind doch nicht dafür da, dass wir Protokolle vorlesen, dass wir hier dasitzen und gestanzte Reden vortragen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer war denn verantwortlich?) Wir sind dafür da, dass wir die Debatten dieses Landes im Volk, auch hier im Parlament, im Diskurs ausleben. Dafür sind wir auf fünf Jahre gewählt. Das begrenzt sich. Am 1. September wird neu gewählt. Aber in diesen Zeiten sind wir verantwortlich und wir führen hier die Debatten. Und nicht weil wir Parteiprogramme vortragen, sondern weil wir das Problem lösen wollen, das die Menschen da draußen in diesem Land bewegt. Deswegen haben sie uns gewählt – auf Zeit begrenzt, aber ausgestattet mit Verantwortung, und die müssen wir wahrnehmen, mindestens durch die Debattenbeiträge in diesem Land. Der zweite Punkt ist: Die größte Gefahr in diesem Land ist der Antisemitismus. Der geht nicht mehr nur von den Rechtsextremen aus. Tief in die Gesellschaft – bis in die Bildungseliten hinein, wie man in Berlin sehen kann – breitet er sich aus, eine riesige Gefahr. Kritik an Israel ist gerechtfertigt, Judenhass in diesem Land niemals. Niemals! Dass Bildungseliten in diesem Land vermeintlich meinen, sie können mit dem Antisemitismus gesellschaftsfähig sein, Judenhass in irgendeiner Form rechtfertigen – eine Unidirektorin, die da rumschwurbelt und immer noch nicht zurücktritt –, solche Bildungsbürger braucht dieses Land nicht. Wenn die die Grundlage dafür bilden, dass sich das ausbreitet, dann sind wir nicht mehr weit weg von 1933. Egal wo diese Leute stehen, und egal welche innere Rechtfertigung sie haben, für Antisemitismus, für Judenhass bleibt in Deutschland und in Thüringen niemals Raum und wir müssen uns dem mit aller Kraft entgegenstellen. Wenn sich da auch jemand aus dem demokratischen Spektrum verfehlt, dann muss er die Konsequenzen ziehen und muss aus dem Amt zurücktreten. (Beifall CDU) Um Antisemitismus klar benennen zu können, brauchen wir aber auch eine bundeseinheitliche Definition, an der es fehlt. Die Polizei weiß am Ende nicht, wen sie wirklich bestrafen kann. Ist der Fußballruf „Juden-Jena“ schon Antisemitismus, ist der schon eine Straftat, ist der justiziabel? Weder die Polizei weiß das, noch Ermittlungsbehörden können das abschließend sagen, noch die Gerichte. Aber wer schafft den ordnenden Rahmen, wenn nicht der Gesetzgeber? Wir sind zuständig, nicht die anderen. Das Schimpfen auf Polizei und Justiz ist doch falsch. Wir müssen den Rahmen setzen – wenn nicht hier im Landtag, dann im Bundestag. Das ist unsere Aufgabe. Wir müssen die stark machen, die beim Innenminister Georg Maier an der ersten Front stehen, unsere Polizeibeamten. Die können doch nur zugreifen, wenn sie auch wissen, dass es nicht umsonst ist, weil morgen wieder alle entlassen werden, weil es keine Rechtfertigung gibt. Wenn wir bestrafen wollen, dann dort, wo Unrecht in diesem Land passiert, wo Gewalt passiert, wo Rechtfertigung da ist, wo sie nicht hingehört. Dann muss der Gesetzgeber handeln und nicht die beschimpfen, die jeden Tag für unsere Sicherheit in diesem Land ihre Arbeit machen. (Beifall CDU) Dritter Punkt und das ist nicht unentscheidend: Wir haben versagt. Man konnte das beim großen NSUKomplex sehen. Der Ministerpräsident von NRW Hendrik Wüst hat sich 20 Jahre nach diesem Nagelbombenattentat in der Keupstraße zu Recht bei den Opfern entschuldigt, aus einem ganz entscheidenden Grund: Die Leute dort in der Straße, die Migranten, die Leute, die sich hier heimisch entwickelt haben, haben einen zweiten Anschlag nach dem ersten Anschlag erfahren. Der erste Anschlag war der durch NSU-Terroristen und der zweite Anschlag war die falsche Verdächtigung der Gesellschaft, dass sie die Täter möglicherweise in ihren Reihen haben entwickeln lassen. Das erleben auch viele hier in diesem großen Plenarrund, was es heißt, mit falschen Verdächtigungen zu leben. Das kann ein Leben auf Dauer kaputtmachen. Erst recht macht es die Menschen kaputt, die durch so einen Anschlag ihre Familien verloren haben, die Verletzungen erlitten haben und dann selbst in den Täterkreis der Ermittlungen reingeraten sind, obwohl sie da nicht hingehört haben, weil der Staat keinen ausreichenden Blick auf die NSU-Komplex-Materie haben konnte, sodass er nicht gesehen hat, dass die Täter nicht aus dem eigenen Milieu, gar noch aus mafiösen Strukturen oder Gelderpressungsrunden kamen, sondern aus den rechtsextremistischen Netzwerken in diesem Land, die sich vor unser aller Augen entwickelt haben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer war denn verantwortlich?) Daraus muss man die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Ich habe noch mehr Punkte, aber bei 8 Minuten 30 wird es immer ganz schön dünn. Einen Satz will ich noch sagen: Wir haben die große Aufgabe, unsere Demokratie zu verteidigen, das heißt, dem anderen auch zuzuhören, miteinander zu reden, nicht auszugrenzen, sondern das Argument des anderen aufzunehmen, sich in diesem Land mehr Zeit zu nehmen, eine Linie aufzuzeigen, wohin sich das Land entwickeln soll, und nicht vorgestanzt zu meinen,

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie jetzt wirklich zum Ende!

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Mike Mohring CDU

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

hier ist schon alles erledigt. Wenn wir das schaffen, halten wir unsere Demokratie stark. Wenn wir versagen, dann liegt die Verantwortung auch bei uns. Danke schön, Frau Präsidentin. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn wir in dem Ausschuss keinen Sitz hatten, haben wir uns natürlich mit dem Bericht auseinandergesetzt. Es sind immerhin 935 Seiten, davon nur 5 Seiten, auf die man sich geeinigt hat, und über 200 Seiten Sondervoten. Bei aller Sympathie für Meinungsvielfalt ist das, glaube ich, am Ende nicht unbedingt ein Ruhmesblatt. (Beifall Gruppe der FDP) Feststellungen des Untersuchungsausschusses sind folgende: Linksextreme Strukturen konnten – wie wir gelesen haben – aufgrund nicht übermittelter Akten nicht festgestellt werden. Es gibt in Thüringen ein Dunkelfeld bei echter rassistischer und antisemitischer Gewalt und es braucht – das hat auch Kollege Mohring gerade gesagt – einen einheitlichen Antisemitismusbegriff für die Behörden. Hierfür sollte auf jeden Fall ein Leitfaden entwickelt werden, denn – und das füge ich hinzu – da sind wir uns sicherlich einig: Antisemitismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf nie, nie wieder salonfähig werden. (Beifall DIE LINKE, SPD) Insbesondere hat der Bereich der PMK, also der Politisch motivierten Kriminalität, nicht zuzuordnen‑ zugenommen, vor allem durch die Reichsbürgerszene und die Coronaproteste. Schwerpunkt der Bekämpfung von PMK sollte auf Rechtsextremismus liegen. Nötigung und Bedrohungen mit Einfluss auf den Parteienwettbewerb werden durch den Gewaltbegriff der PMK nicht abgedeckt, kommen jedoch häufig vor. Insbesondere die Anzahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich mehr als verdoppelt, das hat uns in diesem Rund auch schon des Öfteren beschäftigt. Man ist sich einig, dass die Sicherheitsbehörden und die Justiz personell und materiell angemessen ausgestattet sein müssen. Das ist etwas, was uns als Freie Demokraten immer wieder besonders am Herzen gelegen hat und auch in dieser Legislatur wieder begleitet hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben aber gesagt, 1 Milliarde rausstreichen!) Es zeigt sich aber, dass über die konkrete Ausgestaltung Uneinigkeit besteht. (Beifall CDU) Der Verfassungsschutzpräsident kritisiert die eingeschränkten Möglichkeiten zum Einsatz von V-Personen. Da haben wir sicherlich auch nicht überall deckungsgleiche Positionen. Die weitere Förderung von Zivilgesellschaft und Forschung wird in diesem Bereich als notwendig angesehen sowie die Etablierung eines Beratungsangebots für Islamismus. Vor allem aber – und da stimme ich auch dem Kollegen Mohring zu – muss wieder besser zugehört werden. Das ist etwas, wo uns in dieser Gesellschaft etwas verloren gegangen ist. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Politisch motivierte Kriminalität findet ihren Nährboden in der Verächtlichmachung anderer Menschen, anderer Meinungen. Sie findet ihren Nährboden in mangelnder Streitkultur, in Polarisierung und vor allem in intoleranten Geisteshaltungen. Das heißt, wir müssen auch wieder Geisteshaltung für die Freiheit entwickeln. (Beifall Gruppe der FDP) Sie findet ihren Nährboden in der Verächtlichmachung der Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie findet ihren Nährboden in unzureichend ausgestatteten Behörden, auch darüber hatten wir gerade schon gesprochen. Meine Damen und Herren, kein Geringerer als Gustav Heinemann hat einen Satz geprägt, der mir sehr unter den Nägeln brennt. Er sagte: „Der Preis der Freiheit steigt, wenn die Nachfrage sinkt“. (Beifall Gruppe der FDP) Streiten wir aus der Mitte der Gesellschaft, damit der Preis der Freiheit in diesem Land nie wieder steigen kann. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete KönigPreuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream, es ist jetzt hier von den Kolleginnen der demokratischen Fraktionen viel Richtiges gesagt worden. Der Untersuchungsausschuss, der über zwei Jahre getagt hat – das will ich am Anfang vorwegstellen – war – und da hat die SPD fast exakt die Begrifflichkeit aus unserem Sondervotum verwendet – am Ende nur dafür gedacht, im Zuge eines möglichen Wahlkampfs noch mal ein Spektakel zu inszenieren. Der Untersuchungsausschuss – das wurde jetzt unterstellt – hätte sich nur mit Rechtsextremismus oder vorrangig mit extrem rechten Strukturen beschäftigt. Er hat das vor allem deswegen gemacht, weil Thüringen seit Jahrzehnten von extrem rechten Strukturen geprägt ist. Herr Mohring hat hier gerade unter anderem auf den NSU-Komplex abgehoben und dabei erwähnt, dass die Behörden damals die Entwicklung nicht ausreichend im Blick hätten haben können und wo die Straftaten zu verorten sind. Herr Mohring, ich möchte Ihnen wirklich dringend ans Herz legen, die zwei Abschlussberichte der beiden NSU-Untersuchungsausschüsse zu lesen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) weil dort einheitlich festgestellt wurde, dass sie es sehr wohl im Blick hatten und dass, wenn alle Informationen, die in den Sicherheitsbehörden vorlagen, damals auch den Ermittlungsführenden hier in Thüringen zur Verfügung gestellt worden wären, die Taten und die Morde des NSU hätten verhindert werden können. Genauso ist in diesen beiden Abschlussberichten der beiden NSU-Untersuchungsausschüsse festgestellt worden, dass es weder Fehler oder Ähnliches waren, die das Ganze sozusagen mit ermöglicht haben, sondern ein einziges Desaster. Wir haben zumindest im ersten Abschlussbericht auch davon gesprochen, dass wir den Anfangsverdacht einer gezielten Sabotage der Sicherheitsbehörden nicht ausschließen können. An der Stelle wäre es gut, wenn sich die CDU in die Reflexion auf das eigene Agieren in den 90er-, 2000er- und auch heutigen Jahren begibt, inwieweit denn extrem rechte Strukturen adäquat wahrgenommen und dann auch bekämpft werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziel dieses Untersuchungsausschusses 7/3 – ich habe hier vorn unser Sondervotum liegen, es ist mehr als 100 Seiten stark – war es, linke Strukturen zu diskreditieren, Zivilgesellschaft in den Fokus zu nehmen und diese auch zu kriminalisieren. Das kann man relativ einfach erkennen, wenn man sich den Einsetzungsantrag der CDU durchliest, was die CDU in den Fokus nehmen wollte und worum es ihr ging. Es ist uns gelungen – und dafür ein riesengroßes Dankeschön an meine Kolleginnen Denny Möller, Madeleine Henfling, zumindest in der ersten Phase, und dann auch Laura Wahl –, genau das abzuwehren und auch deutlich zu machen, wo in Thüringen das Problem besteht: nämlich in der Tiefenverankerung, der Tiefenvernetzung – bis in eine extrem rechte Partei, die hier im Landtag sitzt – von extrem rechten Strukturen. Es ist uns auch gelungen, deutlich zu machen, wie die Überschneidungen, die ideologischen Verbindungen zwischen diesen extrem rechten Strukturen sind, wer da welche Rolle spielt und auch, was die konkreten Taten sind. Es ist schon angesprochen worden, dass wir hier in Thüringen mehrere Todesfälle durch rechte Gewalt haben, die bisher als solche nicht anerkannt sind. Ich weiß, dass die Studie zu den Todesopfern rechter Gewalt längst fertiggestellt ist, aber immer noch nicht durch das Innenministerium vorgelegt wurde, um endlich auch weitere Todesopfer rechter Gewalt anzuerkennen. Wir halten das für notwendig und wir halten das vor allem deswegen für notwendig, weil es für die Angehörigen oftmals auch die Möglichkeit bietet, einen Abschluss zu finden in ihrer Trauer und ihren Fragen, warum das geschehen ist. (Beifall DIE LINKE) Es gibt – und das ist im Abschlussbericht, übrigens auch im Sachteil bereits so festgehalten worden – keinen einzigen Beleg für die von der CDU übernommene Behauptung, dass es eine neue Bildung von linksextremen oder gar linksterroristischen Strukturen in Thüringen gäbe. „Übernommene Behauptung“ sage ich deswegen, denn das Ganze geht mal wieder zurück auf eine mediale Äußerung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten, der das gegenüber dpa Ende Mai 2021 so erklärt hat. Das griff dann die CDU auf, um im uns Juni 2021 diesen Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag zu bescheren. Am Ende war der Untersuchungsausschuss vor allem eines, nämlich eine kostenfreie Weiterbildung für die CDU bzw. die Mitglieder der CDU, die in diesem Untersuchungsausschuss saßen und darüber endlich mal erfahren haben, wie tief, wie weit, wie breit welche Formen dieser rechten und extrem rechten Strukturen, antisemitischer Bewegungen, Verschwörungsinszenierungen und Ähnliches, weiterer Reichsbürger es hier in Thüringen gibt. „Kostenfreie Weiterbildung“ sage ich auch deswegen, weil wir eine Vielzahl von Expertinnen, Sachverständigen angehört haben, die Koryphäen auf ihrem Gebiet sind. Das, was hier zum Teil durch die extrem rechte Partei in ihrem Sondervotum dargestellt wurde, ist am Ende nichts als der Versuch, diese Sachverständigen zu diskreditieren, die uns großartige Informationen zur Verfügung gestellt und uns im Übrigen auch sehr deutlich gemacht haben, dass der Antisemitismus nicht auf eine Struktur beschränkt ist. Nur mal so – Klammer auf –: Wir haben das nie behauptet, dass der Antisemitismus nur auf eine politische Struktur beschränkt ist, wir haben immer gesagt, dass Antisemitismus in seiner Gesamtheit überall und jederzeit ein Problem ist und man dagegen auch vorgehen muss. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir haben zahlreiche Belege für rechtsterroristische Strukturen gefunden bzw. erneut bestätigt bekommen, die so im Untersuchungsausschuss auch zum Teil deswegen, weil die Taten nach dem Untersuchungsausschusszeitraum lagen, gar nicht konkreter behandelt werden konnten. Das ist einer der Gründe, warum wir dafür plädieren, in der kommenden Legislatur einen Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus einzurichten, weil es notwendig ist herauszufinden, was denn in Thüringen los ist, dass bei so gut wie jeder bundesweiten Durchsuchungsmaßnahme gegen rechtsterroristische Strukturen die Maßnahmen hier in Thüringen mit stattfinden, hier unter anderem Nazistrukturen ausgehoben werden, die planen, Waffen zu beschaffen, die teils schon Waffen herstellen und die unter anderem bereits ganz konkrete Tötungsabsichten gegen vermeintliche oder auch wirkliche politische Gegner haben. Wir sagen: Es kann nicht sein, dass wir das einfach so hinnehmen, anstelle uns damit gezielt konsequent auseinanderzusetzen und das vor allem auch deswegen, weil es kein adäquates Vorgehen der zuständigen Sicherheitsbehörden gibt, bis heute nicht. Das sage ich auch deswegen, weil hier unter anderem „Knockout 51“ erwähnt wurde. Vorhin, als es um die Parlamentarische Kontrollkommission ging, wurde plötzlich die Artgemeinschaft erwähnt. „Knockout 51“ konnte über Jahre machen, was sie wollten. Warnungen von Antifaschistinnen sind nicht ernst genommen worden. Gegen „Knockout 51“ wurde erst dann vorgegangen, als sich das Bundeskriminalamt, die Generalbundesanwaltschaft eingeschaltet hat. Hier in Thüringen hat man sie gewähren lassen. Mit allen Konsequenzen, die dazugehören, mit Bedrohungen, mit Übergriffen, mit verletzten Menschen in Eisenach, die sich antifaschistisch engagieren. So will ich an der Stelle ganz klar sagen: ein riesengroßes Dankeschön an die antifaschistischen Strukturen, die durchhalten, trotzdem sie viel zu selten Unterstützung erfahren, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) oftmals mitbekommen, dass diejenigen, die zuständig wären, extrem rechte Gewalt zurückzudrängen, dies nicht machen, sondern eher in eine Art Zuschauermodus verfallen. Das ist zumindest das, was man bei „Knockout 51“ leider feststellen muss. Viel zu spät wurde eingegriffen, viel zu spät wurden die konkreten Personen dann auch in Haft genommen. Ich will mich in einem Punkt – nein, in mehreren Punkten, aber in einem Punkt konkret – Herrn Walk anschließen: Uns wurden die Akten, die wir benötigt hätten, insbesondere durch das Innenministerium nicht geliefert. Die Akten wurden uns unter anderem deswegen nicht geliefert, weil im Gegensatz zum Bundeskriminalamt das Thüringer Innenministerium der Auffassung war, dass bestimmte Akten zu Thorsten Heise, dem Spiritus Rector der extrem rechten Szene, Combat 18, Blood & Honour, der „Arischen Bruderschaft“, ich weiß gar nicht, was ich noch alles erwähnen muss, nicht vom Untersuchungsausschussauftrag gedeckt wären. Bei Thorsten Heise nicht gedeckt! Das Bundeskriminalamt sagt: Ja, sie stellen die uns zur Verfügung, wir können die haben. Thüringen sagt: Nein, ihr kriegt die nicht. Und an der Stelle sage ich, das war definitiv eine Behinderung der Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss. Das ist etwas, was wir so zurückweisen und ehrlicherweise auch sagen müssen. Es hat nichts mit Aufklärung zu tun, es hat nichts damit zu tun, was man gern nach außen erklärt, man würde so aktiv und engagiert gegen rechts vorgehen, wenn man dann nicht die Akten zur Verfügung stellt. Ein letzter Punkt: Leider hat die CDU gemeinsam mit der AfD durchgesetzt, dass im Abschlussbericht keine Namen mehr erwähnt werden. Und so wird nicht mehr daran erinnert, dass Dr. Walter Lübcke ermordet wurde, sondern es wird jetzt erwähnt, dass Dr. 3.120 ermordet wurde. Ich glaube, dass es absolut nicht okay ist, Menschen mit Namen auszustatten. Ich glaube, es wäre wichtig – gerade im Hinblick auf Opfer –, rechte und rassistische Gewalt zu benennen. Genauso wäre es aber wichtig, wenn man Nazis benennt, insbesondere wenn sie solche Führungspersonen wie Thorsten Heise sind, der im Übrigen im Abschlussbericht dann auch eine Kennzahl bekommen hat, nämlich die 189. Wir benennen Nazis weiterhin und wir werden dies auch in der kommenden Legislatur machen, hoffentlich in einem Untersuchungsausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann würde ich den Tagesordnungspunkt damit schließen. Wir hatten uns vereinbart, heute Mittag die Vereidigung von Herrn Eberhardt vorzunehmen. Das würden wir jetzt machen. Ich glaube, er ist auf dem Weg. Die Präsidentin ist auch da. Ich würde Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrter Herr Eberhardt, ich ernenne Sie mit Wirkung zum 22. November 2024 zum Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Christoph Ohler. In dem Zusammenhang übergebe ich Ihnen jetzt die Ernennungsurkunde. Ich komme nun zur Vereidigung. Ich verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

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Birgit Pommer

Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Herzlichen Glückwunsch, Herr Eberhardt! (Beifall im Hause)

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Diana Lehmann

Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung fort und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 42 Bericht des Untersuchungsausschusses 7/4 - Drucksache 7/10067 Herr Blechschmidt hat einen Antrag zur Geschäftsordnung.

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André Blechschmidt Die Linke

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Danke, Frau Präsidentin. Wir berufen jetzt kurzfristig den Ältestenrat ein. Grund ist die gestrige Veröffentlichung einer Presseerklärung der CDU-Fraktion, die unserer Meinung nach § 25 des Untersuchungsausschussgesetzes verletzt. Das möchten wir gern geklärt haben. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Dann verfahren wir so, dass der Ältestenrat jetzt zusammenkommt. Wir verbinden das mit der Mittagspause. Damit die Mitglieder des Ältestenrats auch die Möglichkeit haben, noch in die Mittagspause zu gehen, würde ich die Sitzung bis 13.15 Uhr unterbrechen und dann die Beratung hier fortsetzen. Ein Hinweis noch: In der Mittagspause trifft sich die Strafvollzugskommission im Raum 004. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann setzen wir jetzt die Beratung fort. Bevor ich das Wort zur Berichterstattung erteile und danach die Aussprache eröffne, weise ich auf Folgendes hin: Der Untersuchungsausschuss hat mehrheitlich entschieden, von der Aufnahme eines Wertungsteils in den heute zur Verhandlung stehenden Bericht über den Stand des Verfahrens abzusehen. Gegenstand der heutigen Beratung ist damit ausschließlich der bisherige Verlauf des Untersuchungsverfahrens, wie er im vorliegenden Bericht wiedergegeben ist. Da der vorliegende Bericht über den Stand des Verfahrens keine Beweiswürdigung erhält, appelliere ich dringend an alle Abgeordneten, die Wertung des Gesetzgebers in § 25 Untersuchungsausschussgesetz konsequent zu beachten, dass vor Abschluss der Beratung über die Abfassung eines schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses eine öffentliche Beweiswürdigung unterbleiben soll. Redebeiträge, die als Antworten auf die Fragen des Einsetzungsbeschlusses in Drucksache 7/7914 vom 29. April 2023 zu verstehen sein können oder eine Würdigung und Wertung der vom Untersuchungsausschuss in welcher Form auch immer erhobenen Beweise beinhalten, bitte ich in der heutigen öffentlichen Verhandlung zu unterlassen. Vor dem Hintergrund dieser bewussten Ausschussentscheidung und der gesetzgeberischen Wertung in § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz werde ich Redebeiträgen, die sich nicht mit dem bisherigen Stand des Verfahrens befassen, sondern eine Beweiswürdigung vornehmen, mittels dem in § 36 Geschäftsordnung niedergelegten Ordnungsrecht begegnen. Die mehrheitlich getroffene Festlegung im Ausschuss, von einer Beweiswürdigung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, und die gesetzgeberische Wertung in § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz waren Grundlage einer kontroversen Diskussion über eine gestern veröffentlichte Pressemitteilung der Fraktion der CDU zum vorliegenden Bericht des UA 7/4 in der soeben auf Verlangen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen durchgeführten Sitzung des Ältestenrats. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort erhält zunächst der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Herr Abgeordneter Korschewsky für den mündlichen Bericht.

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Knut Korschewsky Die Linke

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/4 „Postenaffäre“ berichte ich heute über den bisherigen Verlauf des Untersuchungsverfahrens mit Sachstand zum 18. März 2024. Lassen Sie mich zunächst kurz erläutern, warum der Untersuchungsausschuss einen schriftlichen Bericht über den Stand des Verfahrens zum 18. März vorgelegt hat. Ich verweise hier auf die Drucksache 7/10067. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 UAG ist der Untersuchungsausschuss verpflichtet, dem Landtag nach Abschluss der Untersuchung einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten. Gleichermaßen gibt Nummer IV des Einsetzungsbeschlusses in der Drucksache 7/7914 dem Untersuchungsausschuss auf, dem Landtag vor der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags einen schriftlichen Bericht mit Empfehlungen zu erstatten, wie mit dem Untersuchungsgegenstand weiter umzugehen ist. Die Wahl zum 8. Thüringer Landtag findet bekanntlich am 1. September statt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Untersuchungsausschuss 7/4 in seiner 6. Sitzung am 29. Januar 2024 einen Zeitplan für das weitere Untersuchungsverfahren. Danach soll die Beweisaufnahme möglichst lange fortgeführt werden, um den Untersuchungsauftrag bestmöglich zu erfüllen. Der Abschlussbericht soll sodann am 6. September 2024 und damit vor dem Zusammentritt des 8. Thüringer Landtags, der gemäß Artikel 50 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen spätestens zum 1. Oktober 2024 zu erfolgen hat, dem Landtag vorgelegt werden. Um den Landtag bereits früher als unmittelbar vor Ende der 7. Wahlperiode in geeigneter Weise über den Gang der Untersuchung zu unterrichten, kam der Untersuchungsausschuss 7/4 überein, dem Landtag noch vor den Parlamentsferien einen Bericht über den Stand des Verfahrens vorzulegen, wie es sich zum 18. März 2024 darstellte. Bei diesen Überlegungen spielte auch eine Rolle, dass es zu den mündlichen Berichterstattungen über den Sachstand des Verfahrens im Plenum, wie sie die Nummer V des Einsetzungsbeschlusses vorsieht, mangels Aufruf der entsprechenden Tagesordnungspunkte nie gekommen ist und auch keine Fraktion beantragt hat, diese vorzuziehen und in die Tagesordnung als abzuarbeitende Bestände aufzunehmen. Dies vorausgeschickt komme ich nun zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Diese erfolgte in der 109. Sitzung des Landtags am 28. April 2023 gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, und zwar zu folgender Thematik: „ögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“. Grund und Anlass für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses war eine querschnittsgemäße Prüfung des Thüringer Rechnungshofs auf Grundlage der §§ 88 f. der Thüringer Landeshaushaltsordnung betreffend die Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden in Thüringen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag insbesondere auf Einstellungen und Weiterbeschäftigungen von persönlichen Referenten, Leitern der Ministerbüros sowie Mitarbeitern der Bereiche „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ einerseits und der Besetzung der Stellen der Staatssekretäre andererseits. Die abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs vom 13. März 2023 mündete in einen Sonderbericht gemäß § 99 Thüringer Landeshaushaltsordnung, der dem Landtag und der Landesregierung übermittelt wurde. In der Folge war dieser Sonderbericht Gegenstand parlamentarischer Beratungen, sowohl hier im Plenum als auch in den unterschiedlichsten Fachausschüssen. Was die personelle Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses anbelangt, so besteht dieser gemäß Nummer III des Einsetzungsbeschlusses aus elf ordentlichen Mitgliedern. In Entsprechung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen entfallen jeweils drei Mitglieder auf die Fraktion Die Linke, der CDU und der AfD und je ein Mitglied auf die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Namentlich sind aktuell als Mitglieder des Untersuchungsausschusses folgende Abgeordnete von den Fraktionen benannt: von der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und Herr André Blechschmidt, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Herr Abgeordneter Stefan Schard und Herr Abgeordneter Thomas Kemmerich, von der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Björn Höcke und Herr Abgeordneter René Aust, von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx und schließlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. In seiner 5. Sitzung am 27. November 2024 beauftragte der Untersuchungsausschuss auf Initiative der von den Koalitionsfraktionen benannten Ausschussmitglieder die Landtagsverwaltung mit der Prüfung, ob der von der Fraktion der CDU als Mitglied benannte Abgeordnete Kemmerich an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt gewesen sei und daher gemäß § 7 Abs. 1 UAG aus dem Untersuchungsausschuss auszuscheiden habe. Hintergrund dieser Prüfbitte war der Umstand, dass der Abgeordnete Kemmerich vom 5. bis 8. Februar 2020 und sodann geschäftsführend bis zum 4. März 2020 als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen amtierte und sich in dieser Funktion mit Schreiben von 5. und 17. Februar 2020 an die seinerzeitigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wandte, deren Amtsverhältnisse vom Wechsel der Landesregierung unberührt geblieben waren. Die rechtliche Prüfung der Landtagsverwaltung ergab, dass auf Grundlage der benannten Tatsachen im konkreten Fall die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 UAG mit der Folge, dass der Abgeordnete Kemmerich aus dem Untersuchungsausschuss auszuscheiden hätte, nicht gegeben erschien. Was den Vorsitz im Ausschuss angeht, so wählte der Landtag in seiner 111. Sitzung am 1. Juni 2023 mich zum Vorsitzenden dieses Ausschusses und erst in seiner 121. Sitzung am 3. November 2023 Herrn Dr. Jens Dietrich von der Fraktion der AfD zum stellvertretenden Vorsitzenden. Zuvor konnte ein Stellvertreter, für dessen Wahl der Fraktion der AfD das Vorschlagsrecht zustand, trotz mehrmaliger Wahlgänge nicht erfolgreich gewählt werden. Die Fraktion der AfD erklärte jedoch in der 97. Sitzung des Ältestenrats am 27. Juni 2023, einer Konstituierung des Untersuchungsausschusses ohne vorherige Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden nicht zu widersprechen. Im Gegenzug bestand Einvernehmen, dass die Fraktion der AfD im Untersuchungsausschuss mit drei von ihr benannten Mitgliedern vertreten war, solange die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden aus ihren Reihen noch ausstand. Nach dieser rechtlichen Klärung im Ältestenrat war der Weg für die Konstituierung frei. Der Untersuchungsausschuss 7/4 fand sich sodann unverzüglich am Freitag, dem 7. Juli 2023, nach Ende der an diesem Tag stattfindenden Plenarsitzung zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Damit war noch vor den damaligen Parlamentsferien der Beginn des Untersuchungsverfahrens gewährleistet und es konnten die ersten an die Landesregierung gerichteten Ersuchen auf den Weg gebracht werden, Unterlagen vorzulegen. Daran sieht man, dass der Untersuchungsausschuss sehr intensiv gearbeitet hat. In seiner ersten Sitzung beschloss der Untersuchungsausschuss mehrheitlich, sich die bereits im Einsetzungsbeschluss verwendete Kurzbezeichnung „Postenaffäre“ zu geben. Der Untersuchungsausschuss verständigte sich ferner auf den letzten Montag eines Monats als regulären Sitzungstag. Bis zum Stichtag, also bis zum 18. März 2024, tagte der Untersuchungsausschuss 7/4 in der Folge neunmal. Wie bereits angesprochen, beschloss der Untersuchungsausschuss in seiner ersten Sitzung am 7. Juli 2023 umfangreiche an die Landesregierung gerichtete Auskunfts- und Aktenvorlageersuchen nach § 14 Abs. 1 UAG, um seine Arbeit unverzüglich und zügig aufnehmen zu können. Konkret wurde die Landesregierung um Auskunft und Vorlage in Bezug auf sämtliche bei der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden befindlichen Unterlagen gebeten, die im Zusammenhang mit den aufzuklärenden Sachverhalten stehen. Das Auskunftsersuchen richtete sich auch auf sämtliche bereits vernichtete Unterlagen bzw. gelöschte Dateien. Die angeforderten Akten betrafen alle mit der Ernennung bzw. Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären im Zusammenhang stehende Unterlagen. Ferner sollten alle Unterlagen bezüglich der Besetzung von Stellen von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei vorgelegt werden, das heißt von Büroleitern, Grundsatzreferenten, persönlichen Referentinnen und Referenten sowie von Leiterinnen und Leitern für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In zeitlicher Hinsicht bezog sich das Vorlageersuchen dem Untersuchungsauftrag entsprechend auf Ernennungsbzw. Einstellungsvorgänge, die von den seit dem 30. Oktober 2009 im Amt befindlichen Landesregierungen verantwortet wurden. Basierend auf einem weiteren Antrag nach § 14 Abs. 1 UAG wurde die Landesregierung außerdem ersucht, insbesondere alle bei der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden vorhandenen Personalakten nebst zugehörigen Sachakten und Akten der Personalvertretungen sowie sonstigen Unterlagen einschließlich solchen in elektronischer Form wie zum Beispiel Dateien, E-Mails, SMS und Nachrichten über Messengerdienste vorzulegen. Zudem wurden der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ersucht, für den Untersuchungsgegenstand einschlägige Sitzungsprotokolle nebst Beratungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Diesen Ersuchen haben beide Ausschüsse vollumfänglich entsprochen. In den folgenden Sitzungen wurden weitere umfangreiche Auskunfts- und Aktenvorlageersuchen beschlossen. Bei der Umsetzung dieser Auskunftsund Vorlageersuchen zeigten sich einige rechtliche Problematiken, die dieses Untersuchungsverfahren seither prägen, nämlich die des Datenschutzes. So enthalten die relevanten Unterlagen naturgemäß eine große Fülle an persönlichen Daten. Von den Aktenvorlageersuchen betroffene Bedienstete der Landesregierung wandten sich deswegen an den Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Landesregierung vereinbarte daraufhin mit dem Datenschutzbeauftragten, dass die dem Untersuchungsausschuss vorzulegenden Personalakten nur pseudonymisiert zu übermitteln sind. Soweit Akten bereits zuvor übergeben worden waren, wurden diese nachträglich von der Landesregierung in den Räumen des Landtags entsprechend nachbearbeitet. Einzelne Bedienstete bzw. einzelne ehemalige Bedienstete haben zudem das zuständige Verwaltungsgericht angerufen, um die Vorlage ihrer Personalakten an den Untersuchungsausschuss zu verhindern. Zwischenzeitlich kommt hinzu, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16. Januar 2024 entschieden hat, dass ein Untersuchungsausschuss grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten hat. Jedenfalls ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten mit dem verfassungsrechtlich verankerten, auf Öffentlichkeit angelegten Untersuchungsrecht in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Hierbei ist Öffentlichkeit herzustellen, soweit rechtlich möglich, und sind Persönlichkeitsrechte zu wahren, soweit rechtlich nötig. Dies zu leisten, ist zuvörderst die Aufgabe des Untersuchungsausschusses selbst. Dieser Verantwortung ist sich der Untersuchungsausschuss bewusst und hat dementsprechend aktiv gehandelt. So kam der Untersuchungsausschuss aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte grundsätzlich überein, soweit möglich in der öffentlichen Beweisaufnahme keine Namen von betroffenen Personen zu nennen. In der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses sind mittlerweile sukzessive umfangreiche Aktenlieferungen eingegangen. Konkret gab es zum Stichtag 18. März 2024 54 Aktenlieferungen. Die Unterlagen wurden grundsätzlich physisch in Papier und wie vom Untersuchungsausschuss gefordert auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Untersuchungsausschuss hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die eingegangenen Unterlagen, soweit rechtlich möglich, in digitaler Form an die Ausschussmitglieder auszureichen. Dies ist zum Stichtag in einem Umfang von rund 1.000 Dateien mit einem Volumen von rund 19 Gigabyte ebenfalls bereits erfolgt. Hierbei hat die insoweit zuständige Landtagsverwaltung nach Beratung im Ältestenrat Vorkehrungen insbesondere technischer Art getroffen, um die nötige Datensicherheit bestmöglich zu gewährleisten. So sind beispielsweise alle Datenträger verschlüsselt und die gespeicherten Dateien mit einem personenbezogenen Wasserzeichen versehen. Dem Untersuchungsausschuss gingen zudem zahlreiche Antworten der Landesregierung auf beschlossene Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zu. Nachdem in seiner 2. Sitzung am 28. Januar 2023 der Untersuchungsausschuss weitere Beweiserhebungen beschlossen hatte, trat er in seiner 3. Sitzung am 25. September 2023 in die Beweisaufnahme ein und vernahm im Anschluss an die Verlesung eines Rechtsgutachtens die ersten beiden sachverständigen Zeugen: den Verfasser des Gutachtens sowie die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass einige Beweisanträge von einer Mehrheit im Ausschuss entweder abgelehnt oder zunächst vertagt wurden. In einem dieser Fälle, in dem ein Antrag abgelehnt worden war, riefen die Antragsteller die für solche Fälle in § 13 Abs. 3 UAG eigens vorgesehene besondere Kommission an, bestehend aus den beiden dienstältesten Vorsitzenden Richtern der Strafsenate beim Thüringer Oberlandesgericht und dem dienstältesten Vorsitzenden Richter beim Thüringer Oberverwaltungsgericht. Dies führte allerdings zu keiner Klärung. Grund hierfür war, dass bestimmte der soeben benannten gesetzlich berufenen Mitglieder der Kommission eine Arbeitsbelastung geltend gemacht haben, sodass die Kommission schon gar nicht gebildet werden konnte. In den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses bis zum 18. März dieses Jahres wurden weitere Beweisanträge beraten und beschlossen und Beweiserhebungen insbesondere in Form der Vernehmung von Zeugen und der Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend kann ich feststellen, dass der Untersuchungsausschuss unverzüglich seine Arbeit aufgenommen hat, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind. Bis einschließlich zum 18. März 2024 wurden in neun Sitzungen 48 Beschlüsse zur Beweiserhebung gefasst. Neben der Anforderung umfangreicher Aktenbestände, deren Auswertung essenzielle Grundlage jedes Untersuchungsverfahrens ist, hat der Ausschuss 62 Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchgeführt, wobei einzelne Zeugen mehrfach zu verschiedenen Beweisthemen vernommen wurden. Ich kann also an dieser Stelle sagen, dass sich der Untersuchungsausschuss sehr intensiv und tiefgreifend mit den einzelnen Fällen befasst hat, aber zum Zeitpunkt 18. März 2024 natürlich noch nicht abschließend beraten haben konnte. Namentlich seien für die angehörten Zeugen und Sachverständigen beispielhaft genannt die Professoren Florian Meinel, Martin Morlok und Frank Saliger, die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs Kirsten Butzke, der Ministerpräsident Bodo Ramelow, der Chef der Staatskanzlei Minister Prof. Hof, die ehemalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht sowie der ehemalige Finanzminister Dr. Wolfgang Voß. Ferner hat der Untersuchungsausschuss zwei Rechtsgutachten durch Verlesung förmlich als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Seit dem 18. März dieses Jahres hat der Untersuchungsausschuss übrigens vier weitere Beweisaufnahmesitzungen durchgeführt und seine Beweisaufnahme damit faktisch weitergeführt. Nunmehr steht die Erarbeitung des abschließenden oder vorliegenden weiteren Zwischenberichts bzw. Berichts an. Was den Ihnen vorliegenden schriftlichen Sachstandsbericht betrifft, ist noch zu betonen, dass der Untersuchungsausschuss mehrheitlich beschlossen hat, dem Bericht keinen Wertungsteil beizugeben, was die Präsidentin in ihren einführenden Worten schon einmal bemerkt hat. Über Ergebnisse der bisherigen Untersuchung kann ich Ihnen daher nicht berichten, auch nicht in Gestalt bloß vorläufiger Erkenntnisse. Folglich kann auch in der heutigen Beratung keine inhaltliche Erörterung des bisherigen Untersuchungsverfahrens erfolgen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitgliedern des Ausschusses, die sich bisher in den Ausschusssitzungen sehr aktiv an den Untersuchungen beteiligt und intensiv daran mitgearbeitet haben. Ein ganz herzliches Dankeschön an die Mitglieder des Ausschusses und natürlich auch an die Fraktionsreferentinnen und referenten! ‑ (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Ausschussreferat, in ganz besonderer Form Herrn Bieler und seiner Mannschaft, die es überhaupt ermöglicht haben, dass es in so kurzer Zeit bei so viel Material überhaupt möglich war, Untersuchungen durchzuführen und auch einen Sachstandsbericht zu erarbeiten. Ein ganz herzliches Dankeschön hier an die Verwaltung im Namen der von mir Genannten! Ja, ich glaube, das ist auch einen Applaus wert. (Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meinen Bericht mit der Bemerkung abschließen, dass sich der Untersuchungsausschuss von Beginn an seiner Verantwortung bewusst war und ist, seinen ihm vom Landtag aufgegebenen Untersuchungsauftrag in der Kürze der von seiner Einsetzung bis zum Ende der Wahlperiode zur Verfügung stehenden Zeit bestmöglich zu erfüllen. Es sind gerade einmal knapp zwölf Monate. Der vorgelegte schriftliche Bericht über den Stand des Verfahrens zum 18. März 2024 und der von mir geschilderte kurze Abriss des bisherigen Verfahrens mögen dies belegen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Bühl für die CDUFraktion das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, der Untersuchungsausschuss „Postenaffäre“ hat den Auftrag, die vom Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht getroffenen Feststellungen zu untersuchen. Das sind im Einzelnen die Verstöße gegen die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Personalmaßnahmen durch Missachtung des Grundsatzes der Eignung, Leistung und Befähigung, falsche und nicht nachvollziehbare Eingruppierungen und Stufenzuordnungen, ungerechtfertigt hohe Vergütungen, Ämterpatronagen nach Parteizugehörigkeit und insgesamt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Einstellung von Staatssekretären und leitenden Mitarbeitern. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das stand da nicht drin!) Der Ausschuss, den wir die letzten zwölf Monate begleiten durften, hatte am Anfang schon Schwierigkeiten, die Akten geliefert zu bekommen. Die Aktenlieferung erfolgte teilweise zögerlich, zäh und je nach Ressort in sehr unterschiedlicher Qualität und Quantität. So wurden teilweise Aktenteile übergeben, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten. Demgegenüber waren aber auch Aktenbestandteile entnommen oder geschwärzt, die augenscheinlich vom Untersuchungsgegenstand umfasst waren und nachgefordert werden mussten. Als besonders bemerkenswert aber möchte ich einen anderen Vorgang schildern, den jeder für sich selbst bewerten kann. Der Landtag hat der Landesregierung am 29.04.2023 ein Löschmoratorium aufgegeben, also ein Verbot von Löschungen von Akten und Gegenständen. Dem Ausschuss wurde mehrfach versichert, dass keine Akten oder Daten gelöscht worden seien. Erst in der Beweisaufnahme kam heraus, dass trotzdem Löschungen vorgenommen worden sein müssen – entgegen dem Landtagsbeschluss, entgegen der Dienstanweisung. Dies betrifft eine Telegram-Chatgruppe, für die Herr Minister Hoff Verantwortung trug – der heute leider hier nicht anwesend ist – und die Informationen mit den Staatssekretären Beer und Krückels sowie mit der für Personal zuständigen Fachebene ausgetauscht hat. Stand des Untersuchungsausschusses ist, dass der Inhalt dieses Chatverlaufs, was auch immer er gewesen sein mag, weder in Teilen noch insgesamt rekonstruierbar ist und damit nicht für unsere weitere Bewertung herangezogen werden kann. Eine solche Missachtung des Parlaments und der dienstlichen Anweisungen ist beispiellos. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wissen doch überhaupt nicht, wann die Gruppe gelöscht worden ist!) Zu diesem Vorgang haben bisher weder der Ministerpräsident, noch Herr Minister Hoff Stellung genommen und haben sich dazu verantwortet. Zu den im Sachstandsbericht vorfindbaren Inhalten: Die Masse vorzuwerfender Rechtsverstöße, parteipolitischer Selbstbedienung und nie dagewesener Versorgungsmentalität wollen Sie der Öffentlichkeit vorenthalten. Das ist heute wieder deutlich geworden, wird es bestimmt auch noch. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das haben Sie beschlossen!) Deshalb hat Rot-Rot-Grün nur Fälle untersucht, die überhaupt keine Rolle im Rechnungshofbericht gespielt haben. (Heiterkeit DIE LINKE) Sie haben den Untersuchungsausschussgegenstand diesbezüglich selbst noch erweitert. Deshalb haben Sie eine Vielzahl von Zeugen geladen, die schon nach dem Aktenstand überhaupt nichts zur Sache aussagen konnten. Das hat sich dann auch in den Sitzungen gezeigt, weil sie entweder nicht im Amt oder gar nicht beteiligt waren. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Un- glaublich!) Damit haben sie die Aufklärungsarbeit verzögert und den Ausschuss hingehalten. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Er- weitert, nicht verzögert!) Das geht auch noch weiter. Von 104 Änderungen zum Sachstandsbericht zur Wiedergabe, was Zeugen gesagt haben, haben Sie 72 fundierte Ergänzungen abgelehnt, weil Sie ihnen nicht genehm erschienen. Von 576 zu verlesenen Aktenteilen lehnten Sie unter Missachtung des Minderheitenrechts 430 Verlesungen ab. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Trotz Minderheitsregierung!?) Damit setzen Sie fragwürdige Maßstäbe im Untersuchungsausschussrecht und dem Umgang mit dem Parlament insgesamt, das ist hier auch festzustellen. (Beifall CDU) Augenscheinlich haben Sie Angst vor den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses, Angst vor der Wahrheit. Das kann ich aus Ihrer Sicht durchaus sehr gut nachvollziehen. Nehmen wir zum Beispiel folgenden Fall, der sich im Sachstandsbericht findet: Eine persönliche Mitarbeiterin von Herrn Minister Hoff, die nie ein Verfahren auf Eignung, Leistung und Befähigung durchlaufen hat, wurde unbefristet ohne Einschränkungen garantiert und unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit und Befähigung mit einer Besoldung nach A16 beschäftigt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht nicht, das ist eine Wertung!) So eine Besoldung erreicht man im Thüringer Landesdienst als Beamter frühestens nach elf Jahren. Das ist keine Bewertung von mir, sondern war eine Wiedergabe des Testats des Innenministeriums in einer öffentlichen Sitzung. Elf Jahre, außer man hat ein Parteibuch der Linkspartei oder hat Minister Hoff als Dienstvorgesetzten. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall CDU) Dieser Arbeitsvertrag wurde entgegen den Maßgaben des Finanzministeriums – das findet man dann auch wieder in der öffentlichen Anhörung – auf Anweisung von Herrn Minister Hoff geschlossen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) Der Leiter des Personalreferats hat in der Sitzung mitgeteilt: In der Tat haben wir bei anderen Mitarbeitern eine Begrenzung eingebaut. Aber das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen. Das Dienstrechtsreferat im Innenministerium, die kompetenteste Stelle für Dienstrecht, wollte und will die Rechtsauffassung von Minister Hoff und dem Ministerpräsidenten nicht mittragen – auch das wieder Teil der öffentlichen Sitzung. Die Thüringer Staatskanzlei will mit dem Dienstrechtsreferat Dienstrecht dealen. Auch das war Aussage bzw. war Aktenbestandteil dieser Sitzung, auch das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil die CDU das beschlossen hat!) Ein ehemaliger Abgeordneter der Linken wird im Sozialministerium eingestellt und auf B3 hochgestuft, alles ohne Stellenausschreibung und unbefristet. In der Abstimmungsrunde wird gerügt, dass die Stelle nicht ausschreibungsfrei ist. Frau Ministerin Werner hat das aber nicht interessiert. Auch das darf nicht im Sachstandsbericht stehen. Die Beauftragte für den Haushalt im Sozialministerium testiert: Vor dem Hintergrund der Haushaltsgrundsätze ist eine befristete Lösung bzw. befristete oder widerrufliche Zulage zu bevorzugen. Auch das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen.

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir eine sehr eindeutige Auswirkung in der Frage haben, wie wir hier verfahren wollen. Sie bewegen sich in Ihrem Beitrag immer sehr scharf an der Grenze dessen, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Über!) was zulässig ist, zumindest das. Ich möchte Sie wirklich noch mal bitten, sich auf das zu besinnen, worauf wir uns verständigt haben, nämlich zur Sache zu sprechen, das heißt zum Verlauf des Untersuchungsausschusses, und keine Wertungen vorzunehmen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das hatte die CDU beantragt, genau deswegen!)

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Andreas Bühl CDU

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Frau Präsidentin, ich würde mich freuen, wenn Sie mir die 45 Sekunden Ihres Beitrags dann auch mit auf meine Redezeit geben würden. (Unruhe DIE LINKE) Ich will weitergeben, dass ich hier nicht bewerte, sondern wiedergebe. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat in einer der öffentlichen Sitzungen gesagt: Es ist „offensichtlich […], dass bestimmte Mechanismen […] außer Kraft gesetzt wurden. […] [Wer] als Personalverantwortlicher […] bestimmte Normen […] nicht anwende[t, der bewegt sich] im Bereich des […] bedingten Vorsatzes. [….] [Dies] ist der Bereich, [in dem die] Rechtsprechung […] Schadensersatzansprüche durchlaufen [lässt].“ (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie stellen hier einfach Aussagen als die Ergebnisse der Arbeit hin!) Selbst der Sachverständige der Thüringer Staatskanzlei zweifelte in den Sitzungen die rechtliche Konstruktion zur Einstellung von Staatssekretären an. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sorry, das geht überhaupt nicht!) Das ist die Konstruktion, die alle anderen Sachverständigen des Innenministeriums, des Finanzministeriums und auch des Umweltministeriums in den Anhörungen klar abgelehnt haben. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) In Artikel 20 Grundgesetz und in Artikel 47 unserer Landesverfassung steht: Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Frage nach Beinfreiheit für den Ministerpräsidenten wird dann im Bewertungsteil noch zu klären sein. Herr Minister Hoff konnte sich an viele Dinge im Zeugenstand nicht erinnern und wenn es heißt „weil wir das so festgelegt haben“ – das war die Antwort: „wir“ –, verweigerte Herr Hoff auch auf Nachfrage dann die Antwort, wer „wir“ gewesen ist. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind alles Zeugenaussagen, das geht nicht!) Er schrieb ja auch in Dokumente, die Teil der öffentlichen Sitzung waren: Im Gegensatz zur SPD regieren wir nach 2024 weiter. Das schien die Einstellung zu sein. Dieses Verhalten ist wirklich beispiellos. Wenn ich zu den Leitungsbereichen komme, dann hatte ich eingangs schon erwähnt, dass Rot-RotGrün die Verlesung von Urkunden zu wesentlichen Teilen des Untersuchungsauftrags verhindert hat. Die Untersuchung von 81 Einstellungsverfahren ohne Stellenausschreibung mit parteipolitischem Hintergrund wird so auf wenige Fälle beschränkt. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Schwachsinn! Wer hat denn die Mehrheit im Untersuchungsausschuss?) So wurde uns die Möglichkeit genommen, dass wir die Breite dessen, was auch der Rechnungshof dargestellt hat, in dem Untersuchungsausschuss gar nicht sehen konnten. (Beifall CDU) Zum Stand 18.03.2024 haben Zeugen der Fachebene im Ausschuss bekundet, dass die Personalmaßnahmen von Rot-Rot-Grün einmalig sind und vom üblichen Verfahren abweichen. Der Vorwurf der Günstlingswirtschaft wurde in einem der Dokumente erwähnt, die wir eingeführt haben bzw. die von Mitarbeitern eingeführt wurden.

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Diana Lehmann

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Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Andreas Bühl CDU

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Ich würde jetzt noch zu den 45 Sekunden kommen, die Sie

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Diana Lehmann

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Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich habe Ihre Redezeit schon großzügig ausgelegt.

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Andreas Bühl CDU

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mir hier genommen haben. Zum Schluss: Dieser Selbstbedienungsladen, das wird hier noch mal deutlich, … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch einfach peinlich!) (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE)

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Diana Lehmann

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Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet. Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

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So, herzlich willkommen, Herr Bühl, jetzt ziehen Sie sich mal warm an. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das dürfen Sie bestimmt nicht sagen!) Wollen Sie lieber was Kaltes anziehen? Es nützt dann vielleicht auch oder auch nicht. Wir haben hier einen Untersuchungsausschuss, der Untersuchungsausschuss hat Regeln und dieser Untersuchungsausschuss funktioniert – ich habe schon an einigen Untersuchungsausschüssen teilnehmen und einige sogar leiten dürfen – nach den analogen Anwendungen der Vorschriften der Strafprozessordnung. Das heißt, man macht eine Beweisaufnahme, man hört Zeugen, man nimmt sich Dokumente zur Hand und dann werden die gemeinsam bewertet, ebenfalls analog der Vorschriften der Strafprozessordnung, wie man dann genau prüft, was da stand: Bestätigt das irgendwelche Vorwürfe, widerlegt es sie, sind die Zeugenaussagen glaubwürdig? Das ist ein Für und Wider und eine Abwägung. Wenn man das dann gemacht hat, kommt man, wenn man das möchte – das wollte die CDU mit einer Mehrheit im Ausschuss, die sich hier angeschlossen hat, aber nicht – zu einem vorläufigen Wertungsteil. (Beifall DIE LINKE) Da ist man vielleicht immer noch nicht einer Meinung, aber dann hat man einen vorläufigen Wertungsteil. Da könnte man solche Sachen, wie Sie sie eben vorgetragen haben, reinschreiben. Dann hätten aber auch alle anderen beteiligten Mitglieder des Ausschusses noch die Möglichkeit, in Sondervoten zu sagen: Wir sehen das aus diesen oder diesen Gründen anders. Das wollten Sie aber nicht. Dann haben Sie einen Wertungsteil aus dem Bericht rausgenommen, wollen aber jetzt – es hilft Ihnen auch nicht, wenn Sie hilfesuchend zu Herrn Schard oder noch weiter nach hinten schauen – (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Weil er schon vorgelegen hat!) hinterher in dem Sachstand … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Frau Marx, die Bewertungen, die Sie hier vornehmen, sind unterirdisch!) Ich bewerte jetzt mal Ihre moralische Desintegrität. Das mache ich hier. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist gegen meine Ehre! Ich sage Ihnen mal was, und ich würde sagen, dass die Präsidentin eine Rüge dagegen ausspricht!) Rufen Sie den Ältestenrat an! Hören Sie mal besser weiter zu den Grundlagen des Untersuchungsausschussrechts zu.

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Herr Bühl, (Unruhe CDU) liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Frau Marx – es tut mir sehr leid, Sie kurz zu unterbrechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle nehmen wahr, dass hier eine sehr aufgeheizte Stimmung im Raum ist. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das geht aber nicht!) Es geht noch, wir haben schon Schlimmeres gesehen, aber ich würde sagen, wir können das auch besser. Wir können an unserem letzten Tag hier auch mal zeigen, wie das Parlament auch vernünftig miteinander arbeiten kann. Ich habe im letzten Jahr in meiner Amtszeit hier keinen Ordnungsruf erteilt, Herr Bühl, aber wenn Sie meinen Sitzungsdienst noch mal kritisieren, mache ich das gern noch in meiner letzten Dreiviertelstunde hier. (Beifall DIE LINKE) Frau Marx. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Schön, dass Sie die Redner abarbeiten …! Ich sage nichts mehr dazu!)

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Dorothea Marx SPD

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Jetzt hatten Sie gesagt, wir hätten verhindert, dass Sie irgendwas hätten verlesen können. Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt, was wir verlesen und was wir noch verlesen konnten. Wir haben extra eine Sondersitzung einberufen, diesen Donnerstagmorgen, an dem ich extra um 8.00 Uhr gekommen bin, um Ihre Wünsche noch einmal sehr schnell vorzulesen, damit wir das alles noch unterbringen konnten. Ich will Ihnen jetzt mal was sagen: Sie haben dann Ihre vorläufigen Wertungen vorgenommen und heute Morgen ereilte unseren Mitarbeiter aus Versehen eine Mail Ihrer Mitarbeiterin an Ihren Pressesprecher. Da waren die Stichpunkte genannt, die heute irgendwie in der Öffentlichkeit vorkommen sollen. Die haben Sie alle schön der Reihe nach abgearbeitet, ungeachtet dessen, was hier überhaupt inhaltlich festgestellt worden ist. Der Höhepunkt Ihrer merkwürdigen Ausführungen – merkwürdig ist auch nicht ordnungsrufwürdig – war dann wirklich, dass Sie gesagt haben: Sie sind im Ausschuss niedergestimmt worden, Sie konnten sich nicht durchsetzen. Jetzt will ich noch mal was sagen: Sie haben die Mehrheit in diesem Ausschuss. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wir haben überhaupt keine Mehrheit!) Sie haben eine Mehrheit zusammen mit der Opposition, mit der Sie sich ständig abgesprochen haben. Wissen Sie, woran Ihre Mehrheit immer scheitert? Dass um 17.00 Uhr in Ihren Reihen regelmäßig Leerstellen auftreten, die dann auch nicht mehr gefüllt werden können. So kommt es dann dazu, dass Sie sich dann hier beklagen, dass Sie peinlicherweise überstimmt worden sind. Sie müssten nämlich nicht nur Recht und Gesetz des Untersuchungsausschusses beachten, Sie müssten sich nicht nur der intellektuell anspruchsvollen Aufgabe unterziehen, in einem Wertungsteil nicht nur Ihre Vorurteile wiederzugeben, sondern abzuwägen, was sachlich Für und Wider in einer Beweiswürdigung zu verhandeln ist. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Jetzt wer- den uns also die intellektuellen Fähigkeiten abgesprochen, diese Arroganz wird Ihnen noch mal schlecht zu stehen kommen!) Ich weiß, wovon ich rede. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU) Das kann gut sein. Aber wenn Sie hier einfach nur mit der Absicht in so eine Debatte reingehen, mit Schlamm werfen zu wollen, dann können Sie doch nicht denken, dass ich hier so cool lächle und sage: Och, wie nett die Jungs da drüben, die wollen demnächst mit uns koalieren, da werde ich mir das mal alles nicht so zu Herzen nehmen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Bringen Sie doch mal Inhalte!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben sich überhaupt nicht mit dem Sachstandsbericht auseinandergesetzt!)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Herr Bühl, das Wort hat Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Natürlich, ich habe doch in der Sitzung gesessen, und zwar länger als Ihre Kolleginnen und Kollegen und länger als Sie, weil ich immer bis zum Schluss zu bleiben pflege. Das würde auch viel helfen. Da wären wir auch schon weiter. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ich bin also nicht bis zum Schluss geblieben?) Sie machen doch im Untersuchungsausschuss nur eine eingeschränkte Arbeit. Sie wollten den Wertungsteil nicht, Sie haben nicht abgewogen und Sie haben jetzt hier Ihre Schlagzeilen. (Unruhe CDU) Da hinten steht Ihre Abteilung und freut sich. Sie haben Ihre Schlagzeilen schön abgearbeitet, aber sie sind nicht fundiert, sie sind nicht prozessrechtlich angemessen abgeleitet. Das ist ein moralischer Tiefpunkt. Das finde ich schon. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Dann rufe ich Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, zunächst einen herzlichen Dank an den Vorsitzenden Knut Korschewsky für den Bericht, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu dem man nicht viel sagen kann. Das sage ich auch ganz offen. Deswegen will ich mich gar nicht so sehr an dem Inhalt des Berichts aufhalten. Der ist gut, der ist allumfassend gewesen, das ist das, was wir gemacht haben. Er wäre noch besser gewesen, die Fraktionen der Opposition hätten einem Wertungsteil zugestimmt, die Kollegin Marx hat es gerade angesprochen. Ich will vor allen Dingen damit anfangen, mal ganz kurz meine Besorgnis über diese Vorgänge der letzten Wochen und auch des heutigen Vorgangs hier im Plenum ganz klar und deutlich zu äußern. Wir sind als Parlamentarierinnen und Parlamentarier Vorbilder – mal mehr, mal weniger, das gebe ich nach dieser Legislaturperiode offen zu. Aber wir sollten vor allen Dingen fundiert auf Basis der Grundlagen arbeiten, mit denen wir arbeiten, und die auch ernst nehmen. Es ist völlig legitim aus der Perspektive der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, um feststellen zu lassen, ob die Regierung beispielsweise Posten vergeben hat und das nicht ganz sauber gelaufen ist. Das ist ein völlig legitimer Vorgang. Deswegen zählt es auch zu den sogenannten Minderheitenrechten. Das heißt, das ist eine Kontrollinstanz, die wir in einer parlamentarischen Demokratie mit einem Untersuchungsausschuss haben, die sehr wichtig ist. Deswegen ist es auch legitim. Was aber nicht legitim ist, ist, wenn man anscheinend als Partei so verzweifelt ist, seinen eigenen Spitzenkandidaten als Gegenpart zum momentan regierenden Ministerpräsidenten nach vorne zu stellen, dass man vergisst, dass man dann vor allen Dingen den Antidemokraten hier in diesem Raum den roten Teppich ausrollt, wenn man die Regeln und Gesetze, die man hat, selbst unterläuft. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was soll denn das schon wieder?) Das ist meine Sorge, die ich hier einfach mal deutlich äußern möchte. Denn wem nützt das hier eigentlich alles? Die CDU glaubt, glaube ich, dass es ihr was nützt. Und ich glaube, damit ist sie wie immer auf dem Holzweg. (Beifall DIE LINKE, SPD) Es wird ihr nichts nützen. Der Eindruck, der nach dieser Debatte und nach diesem Untersuchungsausschuss nach außen entsteht, ist, dass wir nicht in der Lage sind, uns mit den wichtigen Problemen der Menschen in Thüringen zu beschäftigen, dass wir uns mit uns selbst beschäftigen und dass wir uns vor allen Dingen alle gegenseitig bezichtigen, Vetternwirtschaft betrieben zu haben – das ist übrigens der falsche Begriff in Ihrer Pressemitteilung, Herr Bühl, „Günstlingswirtschaft“ wäre der richtige gewesen, bei dem, was Sie meinen. Das finde ich hoch problematisch und das wird nicht dazu führen, dass Menschen mehr Vertrauen in Institutionen und in Demokratie gewinnen werden. Deswegen würde ich mir tatsächlich wünschen, dass der Wahlkampf nicht so weitergeht, wie er momentan läuft. Vielleicht ist es nur Wahlkampf. Aber ich würde mir vor allen Dingen wünschen, dass sich alle sehr gut überlegen, ob es das wert ist: ob die Unterminierung parlamentarischer Institutionen, demokratischer Institutionen das wert ist, was sie hier gerade machen, liebe CDU. Und vor allen Dingen würde ich mir wünschen, dass Sie begreifen, dass das Porzellan, das Sie hier in den letzten Wochen gerade zerschlagen, auch in diesem Untersuchungsausschuss, ganz schwer zu kitten ist – auch mit Blick darauf, mit wem Sie eigentlich nach dem 1. September zusammenarbeiten wollen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden: Auf Antrag der CDU und FDP hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ich will nur noch mal daran erinnern, dass der Gegenstand des Untersuchungsausschusses im Übrigen von Rot-RotGrün mit AfD auch geändert worden ist. (Beifall Gruppe der FDP) Dem vorausgegangen ist auch das Gutachten von Prof. Saliger, das zum Ergebnis kam, dass der Anfangsverdacht einer Untreuestrafbarkeit gegeben ist, da – im Hinblick auf die Redezeit hier stark verkürzt – die Einstellungen gegen die Bestenauslesen verstießen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wer hat das gesagt?) Das Gutachten von Herrn Prof. Saliger. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was hat er noch gesagt? Er hat … gesagt!) Im Untersuchungsausschuss konnten lediglich sieben Personalmaßnahmen geprüft werden. Hierfür wurden weit über 60 Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Ich will mal auf ein paar eingehen, die auch im Bericht stehen. Einlassungen der Minister unserer Landesregierung zu den Fällen seien im Untersuchungsausschuss nur schlaglichtartig beleuchtet worden, aber ich will mal zum Fall D kommen. Auf Nachfrage, ob neben der im Fall D benannten Person weitere Personen im Auswahlverfahren eine Rolle gespielt hätten, erklärte der Zeuge Minister Tiefensee, dass er verschiedene Personen in den Blick genommen und Überlegungen angestellt habe, inwieweit die Kriterien aus seiner – des Zeugen – Sicht für die Nachbesetzung der Stelle eingehalten seien. Seine Aufmerksamkeit sei besonders auf eine zweite Person gerichtet gewesen und diese habe er auch nach seinen Kriterien beurteilt. Auf Nachfrage, wer bei diesem Auswahlverfahren im Fall D mitgewirkt habe: Er, der Zeuge, habe letztlich geprüft und entschieden. Fall E. Mit Blick, Herr Minister Hoff, auf die Verbeamtung im Fall E führte der Zeuge Minister Prof. Dr. Hoff aus, es habe bei der Besetzung der Position eines Staatssekretärs die Festlegung gegeben, dass man nach einer Staatssekretärin suche, um auch den entsprechenden Geschlechteranteil von Frauen innerhalb der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärskonstellation adäquat abzubilden. Dafür seien ca. zehn Personen infrage gekommen. Auf der anderen Seite habe er über fünf Jahre Zeit gehabt, um sich von der vorhandenen Kompetenz und Leistungsfähigkeit der hier in Rede stehenden Person zu überzeugen. Diese sei sowohl aufgrund der fachlichen Qualifikation als auch der Erfahrung vom ersten Tag an in der Lage gewesen, die Amtsführung als Staatssekretärin zu übernehmen. Er habe sich bei der Entscheidung mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt. Dazu, was seine Kriterien bei der seinerzeitigen Auswahl der Staatssekretärin anbelangt, erläuterte der Zeuge Ramelow: In diesem Fall sei eine fachliche Auswahl vom Chef der Staatskanzlei und ihm dahin gehend getroffen worden, dass es eine geeignete Persönlichkeit habe sein sollen, die sich mit den Themen, die sie als Staatssekretärin zu bearbeiten hatte, sowohl auskenne als auch die Qualifikation habe, sie bearbeiten zu können. Vielleicht sei mir an dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis erlaubt, was die Sachverständigen denn dazu gesagt haben, denn die Sachverständigen bestätigten die zwingend einzuhaltende Bestenauslese bei Einstellung. Lediglich der von der Landesregierung benannte Sachverständige meinte, dass politisches Vertrauen die Bestenauslese bei politischen Beamten modifiziere. Ich glaube, das ist auch ein Hinweis darauf, dass wir die Arbeit, die dieser Untersuchungsausschuss begonnen hat, fortsetzen sollte. Denn die Frage, was sich daraus ergibt, nämlich die Frage, hat denn das Gutachten von Prof. Dr. Saliger etwa die richtigen Schlüsse gezogen, müssen wir klären. Der vorliegende Sachstandsbericht und diese bisher hier vorliegenden Ausführungen haben aus unserer Sicht Bestand und müssen dann auch weiter untersucht werden. Für uns ist noch nichts geklärt. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Herr Abgeordneter Blechschmidt, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Ich gestehe, ich hätte mir zum Schluss einen anderen Gegenstand gewünscht, um hier zu debattieren, aber das kann sich ein Politiker manchmal nicht aussuchen. Demzufolge werde ich auch das sagen, was nötig ist. Die zweite Vorbemerkung – und damit steige ich schon ein –: Vielen Dank, Herr Vorsitzender, für den Bericht. Wir haben im letzten Jahr wirklich sehr intensiv gearbeitet. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir der Öffentlichkeit deutlich machen, dass wir hier im Grunde genommen zu Erkenntnissen bzw. erst mal zu Feststellungen gekommen sind, die – da bin ich beim Kollegen Montag – noch einer gewissen Wertung unterzogen werden müssen. Gleich am Anfang, lieber Andreas Bühl, noch mal in aller Deutlichkeit: Wir, die Koalition, haben im Ausschuss hochgehalten, dass wir einen Bewertungsteil in den Sachbericht reinbekommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Mehrheit des Ausschusses hat das abgelehnt. Wir hätten heute hier ganz anders debattieren können, aber nein, Ihr wolltet es nicht. Nicht erst seit einem Jahr, sondern seit anderthalb Jahren nach dem Einsetzungsbeschluss befassen wir uns mit dieser Problematik, denn ich erinnere hier auch an die Fragestellung: Wir haben uns im Dezember 2022 im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit der Problematik befasst, als die erste Prüfung des Rechnungshofs gerade die Ministerien erreicht hatte. Dann gab es die Sondersitzung des Landtags 2023, es gab eine lange Sitzung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und der HuFA hat sich auch mit der Problematik befasst. Nicht zu vergessen ein nicht abreißender Strom an Kleinen und Mündlichen Anfragen von CDU, FDP und AfD. Ich würde mich zu einer Bewertung hinreißen lassen, aber nicht zur Ausschussarbeit, sondern zur generellen Arbeit des Landtags zu dieser Problematik: Die Leitungsbereiche der Thüringer Ministerien gehören mittlerweile wohl zu den am besten erforschten Regionen im Freistaat Thüringen. Meine Damen und Herren, zum Stichwort „öffentliche Beweiswürdigung“ haben Sie, Kollege Bühl, gestern schon mit einer Pressemitteilung vorgelegt, die ähnlich wie Ihre Rede nur so von Halbwahrheiten, Skandalisierungen, Verunglimpfungen, Unterstellungen und/oder Fiktionen strotzt. Mit sachlicher und sachgerechter Darstellung hat dies aus meiner Sicht nichts mehr zu tun. (Beifall DIE LINKE, SPD) Von Vetternwirtschaft ist die Rede, von einer schamlosen Einstellungs- und Versorgungspraxis, von der Versorgung von Parteileuten und Günstlingen gegen jede Beamten- und Dienstrechtregelung. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ja!) Sehr geehrter Kollege Bühl, Ihre Methode, das zu skandalisieren, ist berechenbar, aber auch durchsichtig. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, weil es unredlich ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das sehen wir anders!) Der Ausschuss, die Arbeit des Ausschusses, die Zeugen, mithin auch die Sachverständigen haben Ihnen das von Ihnen gewünschte Futter zur Herbeischreibung von Skandalen nicht geliefert. Das bedauere ich ausdrücklich nicht. Wir haben immer versucht, die Arbeit des Ausschusses so durchzuführen, dass man auch einem Interesse der Öffentlichkeit mit Blick auf Tatsachen und bewiesene Fakten und Ergebnisse nachvollziehbar gerecht wird. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass die CDU mit ihrer Presseerklärung, mit der Bewertung – ich zitiere –, dass der Ausschuss nur an der Oberfläche gekratzt hat, erstens scheinbar dem Ausschuss unterstellt, schlecht gearbeitet zu haben, und zweitens weitere Beweisaufnahmen oder Zeugenvernehmungen geplant sind und damit kein Ende der Ausschussarbeit in Sicht ist, wohl seitens dieser Fraktion keine Information im Sinne der Aufarbeitung an die Öffentlichkeit beabsichtigt ist. Lieber Kollege Bühl, Sie werfen dem Ministerpräsidenten in der Presseerklärung vor, Nebelkerzen zu werfen und Ausweichmanöver zu begehen. Ich muss gestehen, die Behauptungen haben mich ratlos zurückgelassen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das würde jeder … so machen!) Erstens lassen Sie zu jeder einzelnen Sitzung den Ministerpräsidenten und den Chef der Staatskanzlei gleich mit in den Ausschuss zitieren. Dann lassen Sie sich jedes Mal aufs Neue geduldig erklären, dass Staatssekretäre von den zuständigen Ministerinnen oder Ministern ausgewählt und vom gesamten Kabinett bestätigt werden und dann durch den Ministerpräsidenten die entsprechende vorgefertigte Ernennungsurkunde unterschrieben und übergeben wird. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Nichts weiter!) Dies ist seit Jahren, seit Tagen immer so und wird wahrscheinlich auch weiterhin so bleiben. (Beifall DIE LINKE) Da ist nichts Nebelkerze oder Ausweichmanöver. Wenn das Gesagte und Beschriebene – ich wiederhole mich – nicht den gewünschten Effekt für sich hat, dann werden eben Unterstellungen oder Behauptungen aufgestellt, die überhaupt nicht zur Arbeit des Untersuchungsausschusses passen. Noch weniger verstehe ich Ihre Behauptung, der Ministerpräsident habe sich auf Erinnerungslücken berufen. Ich frage mich hier zwei Dinge: Erstens, ob Sie tatsächlich im gleichen Ausschuss gewesen sind wie ich, (Beifall DIE LINKE, SPD) und zweitens, wen Sie mit solchen Behauptungen eigentlich ärgern wollen. Wen wollen Sie da hinter die Fichte führen? In einem einzigen Fall, der im Bericht auf Seite 229 nachlesbar ist, wurde der Ministerpräsident nach einer Personalmaßnahme gefragt, die im Kabinett entschieden wurde. Ich zitiere den Bericht: „An eine weitreichende Diskussion zu dieser Frage im Kabinett könne er sich nicht erinnern.“ Beweiswürdigung ist mir hier an dieser Stelle nicht erlaubt, deswegen überlasse ich den interessierten Lesern, selbst herauszufinden, ob hier der Vorwurf der Erinnerungslücke überhaupt zu skandalisieren wäre. Ich glaube eher nicht. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, die dreisteste Behauptung ist aber, Kollege Bühl, Rot-Rot-Grün habe im Untersuchungsausschuss verhindert, dass wesentliche Teile der Beweisaufnahme in den Bericht einfließen können. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: So sieht es aus!) Was für eine Verdrehung der Tatsachen, wie erbärmlich! (Beifall DIE LINKE, SPD) Es war jedenfalls nicht Rot-Rot-Grün, auf deren Antrag seitenweise Aussagen des Ministers Hoff aus dem Sachteil des Berichts gestrichen oder nicht umformuliert werden sollten. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Er hat doch gar nichts gesagt!) Ich wiederhole: Sie sollten schlichtweg gestrichen werden mit dem offenkundigen Ziel, die Rechtsauffassung der Landesregierung in einer bestimmten Frage nicht in den Bericht einfließen zu lassen. Es war ebenfalls nicht – das habe ich schon gesagt – die Idee von Rot-Rot-Grün, den Bewertungsteil des Ausschusses zu diesem Bericht komplett zu streichen. Das war nicht unser Ansinnen. Wir wollten heute schon die Öffentlichkeit über den entsprechenden Sachstand und die damit verbundenen Wertungen informieren. (Beifall DIE LINKE, SPD) Welche wesentlichen Teile der Beweisaufnahme nicht in den Bericht eingeflossen sein sollen, ist mir völlig unerklärlich. Der Bericht sollte den Stand des Verfahrens bis zum 18. März 2024 abbilden. Auch das war keine Festlegung von Rot-Rot-Grün – mit welcher Mehrheit hätten wir das auch tun sollen? –, sondern es war Konsens des Ausschusses. Obwohl die Beweisaufnahme zu zwei Personen noch nicht abgeschlossen war, hat sich der Vorsitzende entschieden, die schon erfolgten Zeugenaussagen in den Bericht aufzunehmen und damit deutlich zugunsten von Transparenz und Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entscheiden. Vielen Dank, Herr Vorsitzender. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und warum waren diese Fälle noch nicht abgeschlossen? Weil die CDU-Fraktion noch Zeugen vernehmen wollte. Ich gehe auf diese Frage so detailliert ein, nicht weil mir eine Presseerklärung der CDU so wichtig wäre, sondern weil sie ein besonders krasses Beispiel dafür ist, wie gleichgültig die Wahrheit bei diesem Thema ist und wie wichtig demgegenüber doch die marktschreierischen Wahlkampfgetöse zu sein scheinen. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Der Rech- nungshofbericht ist auch Marktschreierei?!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht heute nicht um den Rechnungshofbericht!) Wir reden hier über den Sachstandsbericht und nicht über den Rechnungshofbericht. So einfach ist das wirklich, muss ich auch sagen. Wenn die Verdrehung der Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit und jetzt sogar dreisten Lüge im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen durch die CDU sozusagen als Fakten dargestellt werden, ist die Erwartung entsprechend klar. Dann steht diesem Haus in den nächsten Tagen – das ist heute der letzte Tag, aber das haben wir schon in den letzten Wochen und Monaten gespürt –, aber auch dem Land ein äußerst würdeloser Wahlkampf bevor. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Aufklä- rung!)

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Diana Lehmann

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Vielen Dank, Herr Blechschmidt, jetzt gar nicht in erster Linie für Ihre Rede, sondern sicherlich auch im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen hier im Haus für Ihre unermüdliche Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer. Hier in den letzten Jahren war sie, glaube ich, für viele von uns eine Konstante. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 64 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8349 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9700 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10213 Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Plötner für die Berichterstattung aus dem Ausschuss – Frau Abgeordnete Stange übernimmt das. Vielen Dank.

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Karola Stange Die Linke

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Frau Vorsitzende, werte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

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Diana Lehmann

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Frau Abgeordnete Stange, können Sie ganz kurz noch eine Pause machen? Es scheint eine gewisse Irritation zu geben. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die Gebärdendolmetscher sind ja im Haus, in der 101?) Genau. Die Gebärdendolmetscher sind im Raum 101. Ich gehe davon aus, dass sie am Livestream zu sehen sind, auch wenn wir sie hier nicht sehen. Die Technik nickt. Von daher sind wir vorsichtig optimistisch, dass alles klappt.

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Karola Stange Die Linke

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Dann fangen wir noch mal an und ich begrüße recht herzlich die Gebärdendolmetscherinnen, die bei diesem Punkt heute dabei sind. Herzlich willkommen! „Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Antrag der Fraktion der CDU [in der] Drucksache 7/8349, ,Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen‘. […] Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung am 7. Juli 2023 wurde der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023, in [der] 64. Sitzung am 26. Oktober 2023, in [der] 67. Sitzung am 25. Januar 2024 und in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt.“ Die Beschlussempfehlung ist sehr umfangreich. Aufgrund der begrenzten Zeit bitte ich einfach, die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9700 in Gänze nachzulesen, weil sie auch so im Protokoll stehen wird. Damit würde ich den Bericht aus dem Ausschuss für beendet erklären. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, auch fürs Einspringen. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist ein wichtiger und im bundesweiten Vergleich beachtlicher Beitrag, um diese finanziellen Nachteile auszugleichen. Diese solide Grundlage gilt es weiter auszubauen. Dass das nötig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir heute ganz deutlich. Dass wir diesen TOP jetzt abarbeiten, liegt daran, dass es jetzt möglich ist, diesen in Gebärdensprache zu dolmetschen. Dafür vielen Dank! An den anderen Tagen war das nicht möglich. Das ist einer der Gründe, warum wir als Rot-Rot-Grün einen eigenen Alternativantrag zum Vorschlag der CDU eingebracht haben. In ihrem Antrag forderte die CDU nämlich, dass in Zukunft dafür gesorgt sein soll, dass bei öffentlichen Beratungen zu Drucksachen oder Vorlagen mit explizitem Bezug zu Gehörlosen, hochgradig Schwerhörigen und taubblinden Menschen die Übersetzung durch Gebärdensprachendolmetscher abgesichert wird. Ich sage ganz klar: Das reicht nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle parlamentarischen Debatten gedolmetscht werden. (Beifall DIE LINKE) Doch zunächst zurück zum von der CDU vorgelegten Entschließungsantrag zur Versorgung mit Gebärdendolmetschenden. Wir haben dazu im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt; Kollegin Stange hat das gerade berichtet. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den zahlreichen Akteuren bedanken, die ihre Expertise und Erfahrungen eingebracht haben. Ihre Beiträge sind unbezahlbar und von sehr hohem Wert für uns. Sie helfen uns natürlich dementsprechend auch hier, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, die Anhörung hat auch viele sehr persönliche Eindrücke hinterlassen, gerade auch als es um die Frage ging, wie denn in der Vergangenheit – in den 80erJahren und davor – der Umgang mit der Gebärdensprache war. Ich habe viel dazugelernt. Gebärdensprache ist eine dreidimensionale Sprache, die sich derzeit schwer durch künstliche Intelligenz ersetzen lässt und bei der über mobile Geräte nur begrenzt kommuniziert werden kann. Präsenzdolmetschen bleibt daher das bevorzugte Mittel, um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses haben wir den Antrag der CDU entsprechend angepasst. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Beschlussempfehlung ist die Errichtung einer unabhängigen, neutralen und professionsfreien Anlaufstelle. Dies ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass kein Profit aus den Bedarfen der Betroffenen gezogen wird. Herr Wartenberg vom Landesverband der Gehörlosen Thüringen hat uns dazu wertvolle Einblicke gegeben – dafür auch noch mal ganz herzlichen Dank. Er hat nämlich klargestellt, dass das von der CDU vorgeschlagene Konzept nicht sinnvoll ist. Stattdessen sollten wir uns das Modell der von der bayerischen Landesregierung geförderten Kommunikationsvermittlungsstelle zum Vorbild nehmen. Das haben wir getan und das steht jetzt auch in der Beschlussempfehlung. Noch ein paar Worte zu unserem Änderungsantrag, der sich als Alternativantrag lesen lässt. Alle demokratischen Fraktionen hier im Haus sind sich einig – davon gehe ich wirklich aus –, dass etwas passieren muss. Wir sagen: Um effektiv zu handeln, braucht es eine Bedarfsermittlung der konkreten finanziellen Mehraufwendungen. Dazu schlagen wir vor, eine Befragung durchzuführen oder diese bei einer fachlich geeigneten Stelle in Auftrag zu geben. Diese Erhebung soll die individuellen behindertenbedingten finanziellen Mehraufwendungen erfassen, die sich aus dem Erwerb technischer Mittel sowie üblichen Zuzahlungen und sonstigen Mehraufwendungen ergeben. Dabei sollen auch die finanziellen Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit, Bildung, Kultur, Mobilität, Religion, Sport sowie ehrenamtlichem und politischem Engagement berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen systematisch ausgewertet und im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bis zu seiner 1. Sitzung im Januar 2025 vorgelegt werden. Wir müssen außerdem auch – das ist in der Anhörung deutlich geworden – die Erfahrungen aufarbeiten, die gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in der DDR gemacht haben. Wir sprechen hier über systematische Benachteiligungen, mit denen Betroffene teils noch heute zu tun haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Bedürfnisse gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen in Thüringen angemessen berücksichtigt und unterstützt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Meißner das Wort.

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Beate Meißner CDU

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Besuchertribüne und auch am Livestream, zunächst einmal freue ich mich, dass es mittlerweile gelungen ist, dass ein Tagesordnungspunkt, der Menschen mit Sinnes- und Hörbehinderungen betrifft, auch gedolmetscht werden kann. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass wir den Tagesordnungspunkt eigentlich schon letzte Woche hätten aufrufen sollen und die Landtagsverwaltung da nicht vorgesehen hatte, Gebärdensprachdolmetscher einzusetzen. Erst als wir als Fraktion am Mittwoch die Landtagsverwaltung darauf aufmerksam gemacht haben, wurde diese Frage überhaupt geprüft. Und ganz ehrlich: Welchen anderen Beweis als diesen brauchen wir hier im Landtag noch, dass dieses Thema dringend behandelt und gelöst werden muss? Ich finde es – ehrlich gesagt – sehr schade und sehr skandalös, dass wir es im Jahr 2024, nach einem Jahr Beratung dieses Themas nicht schaffen, dass es selbstverständlich ist, wenn es um die Betroffenen geht, es ihnen auch zu ermöglichen, daran teilzuhaben. Deswegen tut es auch not, dass wir heute hier diesen Antrag beschließen, aber es tut auch not, ehrlich miteinander zu sein. Zur Ehrlichkeit gehört, dass der Ihnen vorliegende Entschließungsantrag aus dem letzten Jahr stammt und im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes von uns als Fraktion hier eingebracht wurde. Eigentlich hätte man diesem damals schon zustimmen können, doch wir haben uns darauf verständigt, ihn in den Ausschuss zu verweisen und eine Anhörung mit den Betroffenen durchzuführen. Das ist geschehen und wir haben viele Betroffene gehört, die uns recht gegeben haben in unserer Initiative mit folgenden inhaltlichen Punkten. Wir wollen ein Konzept zur Erhöhung der Gebärdensprachdolmetscher. Wir wollen eine unabhängige, neutrale und provisionsfreie Anlaufstelle für Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen. Wir wollen die Erhöhung der Inanspruchnahme digitaler Gebärdensprachdolmetscher. Und wir wollen – und das ist eine zentrale Forderung der Betroffenen – im Schulunterricht die Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache für hörende Schüler und ebenfalls Deutsch für gehörlose Schüler als Fremdsprache. (Gruppe der FDP) Das war ein zentraler Punkt der Anhörung, den wir dann auch in die Beschlussempfehlung aufgenommen haben. Zudem wollen wir die Umsetzung von Projekten zur Erlernung der Gebärdensprache im Sekundärbereich II. Wir wollen also insgesamt die Verbesserung der Vernetzung von Schulen und Betroffenenverbänden und deswegen auch die Prüfung, wie ein Lehramtsstudiengang „Deutsche Gebärdensprache“ eingeführt werden kann und welche Haushaltsmittel dafür notwendig sind. Dazu gehört letztendlich auch die Verbesserung der Ausbildung von taubblinden Assistenten. Es ist letztendlich dann auch selbstverständlich, dass wir auch in unseren Antrag aufgenommen haben, dass zukünftig alle Themen, die diese benachteiligten Gruppen betreffen, hier auch im Landtag mit Gebärdensprachdolmetschern stattfinden. Zusätzlich – und ich glaube, das ist der zentrale Punkt für das Verhalten von Rot-Rot-Grün – wollten wir aber auch die Aufarbeitung der Diskriminierung von Gehörlosen während der DDR und darüber hinaus. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Also wirklich, Frau Meißner, dafür haben wir eine extra Anhörung gemacht, also wirklich, peinlich!) Das waren alles – hören Sie mir doch erst mal zu, Herr Möller, wenn Sie das getan hätten, hätten Sie sich Ihren Änderungsantrag auch sparen können – (Beifall CDU) wichtige inhaltliche Punkte, über die wir uns sehr intensiv im Ausschuss verständigt haben und Frau Stange hat es in der Berichterstattung vorgetragen. Und im Ergebnis dessen hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die ja eigentlich letzte Woche sogar schon hier zur Beschlussfassung vorgelegen hat. So. Und jetzt stellen Sie sich mal vor: 20 Minuten vor Aufruf des Tagesordnungspunkts flattert uns ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün ins Haus. Das ist erst mal nicht ungewöhnlich. Wenn aber dieser Änderungsantrag die Beschlussempfehlung und alle im Ausschuss behandelten Punkte komplett ersetzen soll, dann ist das nicht nur unkollegial, sondern dann ist das schädlich zulasten der Betroffenen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist über- haupt nicht wahr!) Was passiert denn, wenn Ihr Änderungsantrag hier heute beschlossen werden soll? Dann ist alles das, was im Ausschuss ein Jahr lang besprochen wurde, nichtig – und das 20 Minuten vor Beratung. Ich finde, das ist – mir fehlen die Worte dafür, denn ich glaube, das Thema ist es doch wert, dass man sich vorher darüber hätte verständigen können. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Da wurde was Gutes beschlossen!) Ganz ehrlich: Wenn man das gewollt hätte, dann hätte man einzelne Punkte miteinander besprochen. (Zwischenruf Abg. Möller: SPD: Haben wir versucht, aber Sie wollten nicht, Sie haben das abgelehnt!)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Herr Möller, das Wort hat jetzt Frau Meißner. Bitte, Sie können ja nachher noch mal nach vorn kommen. Jetzt ist mal bitte Ruhe dahinten! (Beifall CDU)

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Beate Meißner CDU

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Die Wahrheit ist, dass jetzt ein komplett neuer Änderungsantrag vorliegt, (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Die Wahrheit ist, dass Sie diese Gespräche dazu nicht wollten, das ist die Wahrheit!) der die Beschlussempfehlung des Ausschusses und alles, was dort geleistet wurde und worüber es eine Übereinkunft gab, hinfällig macht, und damit auch die Formulierung – ich möchte das an dieser Stelle zitieren, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, „über die Aufarbeitung der Diskriminierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen während der SED-Diktatur hinaus auch deren Diskriminierung vor und nach der SED-Diktatur aufzuarbeiten und dazu ein geeignetes Format zu finden“. Ich habe den Eindruck, das war das zentrale Problem, was Sie mit dieser Beschlussempfehlung hatten. Ich will an dieser Stelle noch mal den Gehörlosenbund zitieren, der uns in der Anhörung sagte: „Wir begrüßen das Vorhaben, […] [auch die Anerkennung] des Leids durch die SED-Diktatur.“ Es ist schade, wenn das der Grund gewesen sein sollte, dass Sie jetzt unseren Antrag ersetzen wollen. Aber ich bin gespannt darauf, was Sie dazu sagen, denn, wie gesagt, der Beschluss Ihres Änderungsantrags hätte zur Folge, dass alle Punkte, die Sie vorhin im Übrigen in Ihrer Rede auch gelobt haben, hinfällig wären.

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Frau Abgeordnete, es gibt eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Möller. Möchten Sie sie zulassen?

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Beate Meißner CDU

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Ja, gern.

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Denny Möller SPD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Frau Meißner, würden Sie mir zustimmen, dass in unserem Änderungsantrag, wenn Sie ihn gelesen haben, auch genau diese Unrechtsfrage, die in der DDR entstanden ist, aber nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD, was auch im Besonderen Thema in der Anhörung war, das zentrale Element in dieser Anhörung war, dass das in unserem Punkt I.5 auch reflektiert wird und es dementsprechend wichtig ist, das aufzuarbeiten? Würden Sie mir zustimmen, dass wir das auch hier aufgenommen haben?

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Beate Meißner CDU

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Ich stimme Ihnen zu, dass Sie es aufgenommen haben, aber nicht in der Form, wie wir es vorgeschlagen haben. Beispielhaft dafür ist, dass Sie dieses Thema sogar aus der Überschrift unseres Antrags rausgestrichen haben, denn ursprünglich hieß unser Antrag: „Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen“. Ihr Antrag beinhaltet das jetzt überhaupt nicht mehr und das spricht, glaube ich, Bände. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Montag für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was hat denn der jetzt zu sagen? Der war nicht mal da!)

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Robert-Martin Montag FDP

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, zu einer Politik für mehr Teilhabe gehört natürlich nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch das Absenken von Hürden sowie das Schaffen der Möglichkeit der Teilhabe. Wir setzen uns daher als FDP schon lange für eine umfassende Barrierefreiheit ein, die sich auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt und den digitalen Raum einschließt. (Beifall Gruppe der FDP) So müssen auch Dolmetscherleistungen für Gehörlose viel leichter zugänglich sein. (Beifall Gruppe der FDP) In zwei Anhörungen haben wir deutlich wahrgenommen, welcher Handlungsbedarf besteht. Ich will noch mal daran erinnern, dass insbesondere bei der Anhörung zum Sinnesbehindertengeldgesetz auf Antrag der FDP die Landtagsverwaltung beauftragt worden war, die benötigten Dolmetscherleistungen für die Anhörung bereitzustellen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich hoffe, das ändert sich dann mit dem Beschluss eures dritten Antrags. Aber bei der Anhörung sind die Probleme allein dadurch zutage getreten, dass der Ablauf der Anhörung für uns alle hoch problematisch war, denn die Landtagsverwaltung hatte Schwierigkeiten, erstens überhaupt Dolmetscher zu bekommen. Genau das haben uns die Anzuhörenden danach auch bestätigt. Und dann kamen auch noch technische Probleme bei der digitalen Hinzuschaltung dazu. Doch auch inhaltlich haben die Anzuhörenden sowohl in der Anhörung zum Sinnesbehindertengeldgesetz als auch der zu diesem Antrag deutlich gemacht, dass die Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen unzureichend ist. Dieser Umstand beeinträchtigt letzten Endes die Teilhabe gerade im ländlichen Raum Thüringens. Von daher begrüßen wir den entsprechend den Ausführungen der Anhörung geänderten Antrag sehr. (Beifall Gruppe der FDP) Heute beauftragen wir die Landesregierung mit vielen Prüfaufträgen. Hieran wird sich die aktuelle, aber vor allen Dingen die kommende Landesregierung messen lassen müssen. Für uns sind insbesondere die Punkte der Aufträge II.6 und II.7 interessant, denn Inklusion gelingt am besten in der Gemeinschaft. Dementsprechend setzen wir uns für geeignete Rahmenbedingungen, für gemeinsame Freizeit im Rahmen von Hort- oder Ganztagsangeboten in Kooperation mit Vereinen und Akteuren vor Ort ein. (Beifall Gruppe der FDP) Eine engere Vernetzung zwischen Schule und Betroffenenverbänden sehen wir als immanent an. Auch die entsprechende Würdigung des Erlernens der Gebärdensprache bei hörenden Kindern bzw. der deutschen Schriftsprache sind spannende Ansätze, die in der Anhörung mehrfach und häufig gefordert worden sind. Insofern stehen wir da auch an der Seite der Betroffenen und hier an der Seite des Antrags der CDU. Umso erstaunlicher ist aber, dass gerade diese Punkte keinerlei Berücksichtigung im Änderungsantrag von R2G gefunden haben. Aber mit Punkt IV ist eine weitere wichtige Frage adressiert, dass wir die Diskriminierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen vor, während und nach der SED-Diktatur aufarbeiten müssen. Denn in der Anhörung wurde uns das Leid der Betroffenen deutlich geschildert. Gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen mussten in der DDR erhebliche Diskriminierungserfahrungen mit einhergehenden Entwertungen erleben. Die Nichtanerkennung ihrer eigenen Linguistik, vielmehr der Zwang, sie als lautsprechende Menschen in den sozialistischen Alltag zurückzuführen, muss als Diskriminierung gekennzeichnet werden. (Beifall Gruppe der FDP) Das ertragene Leid durch die SED-Diktatur, die mal wieder in einem Antrag von R2G nicht klar benannt wird, ging über die staatliche Gehörlosenpädagogik hinaus, auf die der Änderungsantrag von R2G abstellt. Insofern teile ich die Vorwürfe der Kollegin Meißner an die Kollegen von R2G. (Beifall Gruppe der FDP) „In einer Ideologie, die ein defizitorientiertes Menschenbild inkludierte, wurden jene, die nicht in das Muster eines sozialistischen Menschen und seiner vorausgesetzten Persönlichkeitsentwicklung passten, exkludiert.“

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Herr Abgeordneter, der Abgeordnete Möller möchte gern eine Zwischenfrage stellen.

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Robert-Martin Montag FDP

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Die weitere Aufarbeitung dessen ist für uns am Ende unerlässlich. Wir werden daher dem Antrag der CDU zustimmen und den Antrag von R2G ablehnen. Vielen Dank. Bitte schön, werter Kollege Möller.

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Henry Worm

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Bitte Herr Abgeordneter, Sie können jetzt Ihre Zwischenfrage stellen.

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Denny Möller SPD

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Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Montag. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Anzuhörenden deutlich gemacht haben, dass es nicht um die Frage ging, dass das nur in der DDR passierte, sondern zeitgleich auch in der BRD, und dass das sozusagen auch einen Zeitgeist hatte, den wir unbedingt aufarbeiten müssen. Ist Ihnen das noch gegenwärtig, ja oder nein?

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Robert-Martin Montag FDP

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Lieber Kollege, natürlich ist das gegenwärtig. Sie haben jetzt sicherlich aufmerksam zugehört und ich kann Ihnen auch noch mal sagen, dass diese Exklusion von Menschen, die nicht in das Bild der DDR gepasst haben, (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Wie war das in der BRD?) über die Frage, wie ich Dinge lerne, über das pädagogische Bild, das zwischen Ost und West nicht unterschiedlich war, weit hinausgeht. Genau diese Unterscheidung treffen Sie ja nicht, sondern Sie behandeln beides gleich, weil Sie nur auf den einen Punkt abstellen. Aus unserer Sicht wäre es historisch korrekt, auf den einen abzustellen, aber den anderen noch einmal deutlich zu betonen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie sind genauso einseitig!) Denn auch das erwarten die, die von Diskriminierung betroffen gewesen sind. Sie wissen ja: Dinge sagen, wie sie sind. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber nicht die Hälfte weglassen!)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Pfefferlein auf, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich bin erst einmal froh, dass wir diesen Antrag heute noch beraten dürfen, und ich bin auch froh, dass wir noch Gebärdendolmetscherinnen gefunden haben, die heute hier anwesend sind. Dann erst noch einmal ein herzliches Dankeschön von meiner Seite an Sie. Wir haben uns in den letzten Jahren sehr viel mit den Schwierigkeiten beschäftigen müssen, die die Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag betreffen und die sie viel zu oft von einer Teilhabe abhalten, wie wir sie kennen und täglich selbstverständlich hinnehmen. Ich habe die kleine Hoffnung, dass dadurch, dass wir recht häufig im Parlament und im Ausschuss darüber beraten haben, was gemacht werden muss, um mehr Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen, das Thema in der breiten Öffentlichkeit mehr angekommen ist. Ich erinnere mich besonders an die öffentliche Anhörung im Rahmen der Änderungen des Sinnesbehindertengeldgesetzes, die sehr eindrücklich war. Wir hatten das Gesetz damals angefasst, um die Aufwandsentschädigungen für die Mehrbelastung von Menschen mit Behinderungen der Sinne zu erhöhen. Aber während dieser Befassung haben wir auch sehr viel über die Probleme der Menschen erfahren, die schwerhörig oder gar taub sind. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass der Zugang zu Gebärdendolmetschenden im Freistaat Thüringen häufig nicht gewährleistet werden kann. Dafür gibt es vielfältige Gründe und nicht allein die Politik kann das lösen. Herr Montag hatte vorhin auch darauf hingewiesen. Zuerst einmal gibt es vergleichsweise wenige Gebärdendolmetschende. Wir hatten oft genug Mühe, für unsere öffentlichen Veranstaltungen der Fraktion Gebärdendolmetscherinnen zu finden. Sicher gibt es erst einmal einen Mangel an Ausbildungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten, das ist ein Grund. Fest steht jedenfalls, dass es nicht genügend ausgebildete Gebärdendolmetschende im Freistaat gibt, um die Nachfrage zu decken. Es steht auch nicht genug Geld zur Verfügung, um in den wichtigsten Bereichen des Alltags immer Gebärdendolmetschende hinzufügen zu können. Ich habe große Hochachtung vor der Arbeit der Gebärdendolmetschenden. Das ist ein Beruf, der sehr kommunikative Fähigkeiten und spezielle Kenntnisse erfordert, viel Einfühlungsvermögen und natürlich das Beherrschen der Gebärdensprache in ihren ganzen Facetten. Dazu gehören auch Dialekte und regionale Variationen. Dazu gehört auch ein Verständnis für die Welt der Gehörlosen und die Anerkennung und die Akzeptanz der Unterschiede. Nur mit dem entsprechenden Hintergrund können Informationen korrekt übersetzt und Missverständnisse vermieden werden. Denn nur so können hörende und gehörlose Personen gleichberechtigt an Gesprächen teilnehmen. Ich hoffe sehr, dass wir ein Stück für die Notwendigkeit geworben haben, dass wir mehr Gebärdendolmetschende brauchen. Deshalb müssen die Ausbildungsmöglichkeiten mehr werden. Da macht es sicher Sinn, das im Schulterschluss mit anderen Bundesländern auszubauen. Auch eine finanzielle Unterstützung durch Stipendien könnte Anreize schaffen, Menschen zur Ausbildung zum Gebärdendolmetscher zu bewegen. Das könnte die nächste Landesregierung angehen. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, die Arbeitsbedingungen und die Vergütung besser zu machen, damit der Beruf überhaupt attraktiver wird. Und das Bewusstsein für den Bedarf und die Bedeutung des Gebärdendolmetschers muss allgemein geschärft werden. Deshalb plädiere ich an dieser Stelle noch einmal dafür, spezielle Förderprogramme aufzulegen. Vielleicht können künftig auch Onlineplattformen oder Apps oder die KI allgemein den Zugang zum Gebärdendolmetschen erleichtern. Vor allem für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen könnte das ein Weg sein, ihre Informationen barrierefreier zur Verfügung zu stellen. Aber solche Maßnahmen ersetzen niemals die wirkliche zwischenmenschliche Kommunikation. Deshalb – so ist auch meine Überzeugung – muss das Bewusstsein und die Bedeutung sowie die Notwendigkeit des Gebärdendolmetschens gestärkt werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine … Doch, ja, es gibt welche, ich habe es gesehen. Als Erstes hatte sich Frau Herold gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete Herold, Sie haben das Wort.

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Corinna Herold AfD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Ganz besonders grüße ich natürlich von hier aus auch die Übersetzerinnen oder Übersetzer in Gebärdensprache. Die Fraktion der CDU hat hier in der Drucksache 7/8349 einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich mit einem kleinen, aber sehr wichtigen Thema im Rahmen des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes beschäftigt. Die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen muss auf jeden Fall verbessert werden. Darin sind sich alle Fraktionen einig. Die Situation für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ist wie überall, wo es auf die Unterstützung durch hoch spezialisierte Fachleute ankommt, angespannt. Die Aussichten der weiteren Personalentwicklung sind nicht ermutigend. Darum wird hier vorgeschlagen, in Thüringen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Mangel an qualifizierten Dolmetschern und Gebärdensprachlern zu beheben. Gefordert wird auch die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Fremdsprache im Rahmen des Unterrichts für hörende Schüler. In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass dieses Vorhaben beachtlicher Kraftanstrengungen bedarf, hat es doch die Landesregierung von Rot-RotGrün in den letzten zehn Jahren unterlassen, für die dringend benötigten Berufe im Gesundheitswesen – im gesamten Gesundheitswesen übrigens – mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stimmt doch gar nicht!) Auch wurde versäumt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ausbilder und Hochschullehrer nach Thüringen einzuladen und hier langfristig zu binden. Hier vermisse ich ein langfristiges Konzept, eine konzertierte Aktion unter Einbindung aller Akteure und Ideen. Ein anderer Punkt im Antrag der CDU ist die Aufarbeitung alter Diskriminierungserfahrungen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen, denen im Unrechtsstaat DDR verwehrt war – ja auch verboten –, die Gebärdensprache als offizielles Kommunikationsmittel zu benutzen. Damit wurden sie einer vollgültigen und gut funktionierenden facettenreichen Kommunikationsmöglichkeit beraubt. Wenn man wie ich in der DDR aufgewachsen ist und weiß, dass die damals Herrschenden vor nichts so viel Angst hatten wie vor Menschen, die sich untereinander verständigen konnten, ohne als Staat mithören zu können, könnte man aus heutiger Sicht fast meinen, das sei einer der Gründe für die Unterdrückung der Gebärdensprache gewesen. Wahrscheinlich aber war es viel banaler. Seit 1880 galt in Deutschland die Übereinkunft, gehörlosen Kindern das Lippenlesen beizubringen und sie zum Lautieren zu nötigen. Wie wir wissen, neigen ideologisch begründete Gesellschaftssysteme zum Dogmatismus und zur Regelungsstarre. An diesen Gesellschaftssystemen hatten wir im 20. Jahrhundert fast sechs Jahrzehnte lang genug zu leiden. Also gilt auch hier Aufarbeitung des erlittenen Unrechts für die Gehörlosen und schwer Hörgeschädigten. Die Verbände der Betroffenen sollten finanzielle Mittel dafür bekommen, die Unrechtserfahrungen und Diskriminierungen in eigener Regie zu dokumentieren und den Betroffenen damit Anerkennung und Genugtuung zu verschaffen. Wir werden dem Entschließungsantrag der CDU in der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksache 7/8349 auf jeden Fall zustimmen. Aus eigenem Antrieb habe ich ein spezielles Interesse am Fortgang dieser Angelegenheit und bin sehr gespannt, wie zukünftige Abgeordnete und eine neue Landesregierung mit dieser Angelegenheit umgehen werden. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben. Der kurzfristig am letzten Freitagabend noch vorgelegten Drucksache 7/10213 müssen wir unsere Zustimmung verweigern. Es fehlt hier ein deutlicher und klarer Ansatz, wie dem personellen Mangel sowohl an Gebärdensprachdolmetschern als auch den dazugehörigen Ausbildern für dieses Berufsbild begegnet werden soll. Diesem Mangel wird auch durch das Wortungetüm „Gebärdensprachdolmetschenden“ nicht abgeholfen. Auch die Formulierung unter Punkt III.2 klingt eher danach, wie man die Aufarbeitung der Diskriminierungserfahrungen noch ein bisschen vor sich herschieben kann, indem der Landtag die Landesregierung bittet zu prüfen, wie seitens des Freistaats Thüringen angemessen wissenschaftlich aufgearbeitet werden kann. Das klingt nicht nach einer zügigen Handlungsempfehlung, sondern nach einer Verlagerung der Aufgabenstellung auf den sprichwörtlichen Sankt-NimmerleinsTag. Der Sache ist damit nicht gedient und wir lehnen den Änderungsantrag dieser Drucksache ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Stange auf.

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Karola Stange Die Linke

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Herr Präsident, werte Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meißner, vielleicht noch ein Satz zur Richtigstellung, was den Vorwurf an die Landtagsverwaltung von letzter Woche anbelangt: Wenn Sie in unsere große Tagesordnung schauen, sehen Sie, dass dieser Antrag immer gesetzt werden sollte, wenn die Tagesordnung abgearbeitet worden ist. Somit waren wir am Freitag angekommen und sie selbst waren Freitag gar nicht mehr im Haus, als er hätte aufgerufen werden können. Darum ist es richtig, dass wir ihn heute aufrufen. Sie können kämpferisch dafür streiten und die Gebärdendolmetscher sind am Start. Ich denke schon, dass die Verwaltung genau das auch immer im Blick hat, wenn solche Themen kommen. Werte Kolleginnen, wir reden heute über einen Entschließungsantrag, der schon viele Monate in den Ausschüssen besprochen und auch bearbeitet worden ist. Wir reden über einen Entschließungsantrag, der im Zusammenhang mit den Änderungen des Sinnesbehindertengeldgesetzes im letzten Jahr eingebracht worden ist. Über die Rolle des Sinnesbehindertengeldgesetzes, über die Wichtigkeit von Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindengeld ist hier bereits gesprochen worden. Ich will darauf gar nicht noch einmal eingehen, weil das uns sicher eint, dass ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen mehr als wichtig ist und dass man sich diesen auch in Perspektive genauer anschauen muss, wenn möglich sogar dynamisiert und nicht nur nach Kassenlage erhöht. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben darauf hingewiesen: Wir haben im Ausschuss eine doch sehr beeindruckende Anhörung zur Thematik der Situation von gehörlosen, schwerhörigen Kindern und Jugendlichen zu DDR-Zeiten durchgeführt. So hat natürlich jeder seinen Blick auf das, was in den zurückliegenden Jahren passiert ist – zu DDR-Zeiten. Aber ich habe mir auch noch mal die Anhörungsprotokolle und die Möglichkeiten der damaligen mündlichen Anhörungen angeschaut. Ich bin auch sehr zufrieden, dass sich die Betroffenen eindeutig dazu artikuliert haben, dass eine Diskriminierung von gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur zu DDR-Zeiten gegeben war, sondern das war auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht anders. Das ist, glaube ich, der Punkt, in dem wir uns gemeinsam finden, wo wir sagen: Eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung – egal auf welcher Seite von Deutschland – kann und darf nicht akzeptiert und kann und darf auch nicht wirklich positiv begleitet werden. Den Vertreter des Landesverbandes der Gehörlosen Thüringen und des Gehörlosen-Sportverbands Thüringen würde ich gern zitieren. Er sagte: „Das Phänomen ‚Gebärden-Diskriminierung und ‑ Verbot in Schulen‘ fand nicht nur in der SED-Diktatur statt, sondern war ein [europaweites] Phänomen seit 1880 bis […] Mitte der 2010er-Jahre. Auch die [Vorgängerregierungen] des Freistaats Thüringen [trugen] Verantwortung dafür, dass nach der deutschen Einheit ab [dem Jahr 1990] in der [staatlich-]überregionalen Förderschule mit Schwerpunkt Hören in Erfurt keine [d]eutsche Gebärdensprache als Unterrichts- und Sprach[fach] sowie […] fester Bestandteil einer ganzheitlichen […] Förderung angeboten [worden ist].“ Ja, wenn das so war, dann ist das zu akzeptieren, dass das auch so formuliert worden ist. Darum haben wir in unseren Änderungsantrag, der die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss beinhaltet, genau eine Aufarbeitung dieses Bestandteils eingetragen. Der Beauftragte für die SED-Diktatur Herr Wurschi – er sitzt ja heute hier – sagte auch: „Diese Diskriminierung betraf dabei den gesamtdeutschen Raum: Diese Ergebnisse des Mailänder Kongresses von 1880, der die Überlegenheit der Lautsprache gegenüber der Gebärdensprache postulierte, fand in […] Gesamtdeutschland Niederschlag.“ Darum, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir den Antrag auch an der Stelle etwas abgemildert, um einfach die Gewichtung anders zu legen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben also versucht, auch in der bereits erwähnten Ausschusssitzung im März darauf hinzuwirken, dass es noch zu keiner Beschlussempfehlung kommt, weil wir zu dieser Zeit noch an einem Änderungsantrag gearbeitet haben. Das war nicht möglich, Frau Meißner, Sie hatten auf ein Abstimmen gedrungen. Das haben Sie erfolgreich mit der Beschlussempfehlung durchbekommen. An der Stelle sagen wir auch: Wir haben als Rot-Rot-Grün unsere Möglichkeiten genutzt, die Beschlussempfehlung mit den Inhalten, die uns wichtig waren, zu ergänzen und auf den Weg zu bringen. Ich bitte daher, genau unsere Änderung der Beschlussempfehlung als Grundlage zur Aufarbeitung der Diskriminierungen zu nehmen und natürlich auch, um damit in Perspektive den Weg für mehr Gebärdendolmetscherausbildungen und natürlich auch im Interesse der gehörlosen Bürgerinnen und Bürger, schwerhörigen Bürgerinnen und Bürger in Thüringen freizumachen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat noch mal Frau Abgeordnete Meißner das Wort, Fraktion der CDU.

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Beate Meißner CDU

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, anhand der Redebeiträge ist deutlich geworden, dass sich die Regierungskoalition hier an vielen Stellen widerspricht. Ich möchte an dieser Stelle noch mal darlegen, unser Antrag und auch die Beschlussempfehlung beinhalten zentrale Punkte für die Betroffenen: 1. eine unabhängige neutrale und provisionsfreie Anlaufstelle, eine Gebärdendolmetscherzentrale, 2. die Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache für hörende Schüler, 3. ein Lehramtsstudiengang „Deutsche Gebärdensprache“ und die Prüfung, was dafür notwendig ist, und 4. die Aufarbeitung der SED-Diktatur. An dieser Stelle glaube ich, dass es gerade diese Bezeichnung war, denn die findet sich nicht mehr im Antrag. Das sind die zentralen Punkte, die verloren gehen würden, wenn dem Änderungsantrag der Koalition jetzt zugestimmt werden würde. Deswegen erkläre ich jetzt für meine Fraktion, dass wir unseren Entschließungsantrag zurückziehen, und möchte an dieser Stelle festhalten, dass wir letztendlich mit dem Handeln von Rot-Rot-Grün, hier einen komplett anderen Änderungsantrag einzubringen, den Betroffenen in Thüringen einen Bärendienst geleistet haben. Ich kann versprechen, dass wir als CDU-Fraktion in der nächsten Legislaturperiode unsere Anliegen, die die Betroffenen gefordert haben, hier wieder im Parlament einbringen werden. Als Letztes möchte ich Herrn Wurschi, unseren Beauftragten für die SED-Diktatur, zitieren: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gehörlose, schwerhörige oder taubblinde Menschen in der DDR Diskriminierungserfahrungen mit einhergehenden Entwertungen erlebten. In einer Ideologie, die ein defizitorientiertes Menschenbild inkludierte, wurden jene, die nicht in das Muster eines sozialistischen Menschen und seiner vorausgesetzten Persönlichkeitsentwicklung passten, exkludiert.“ Deswegen ist es für uns eine SED-Diktatur und dieses Unrecht muss man auch so benennen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wurden da auch die Verhältnisse in der BRD untersucht? Ich glaube, nicht!)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Werner das Wort. Nein, doch nicht, Herr Abgeordneter Möller hat sich noch mal gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.

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Denny Möller SPD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedauere, dass dieser Antrag jetzt zurückgezogen ist, weil eine Sache hier diesem Landtag sehr gutgetan hat, nämlich die Anhörung zur Frage der Gebärdensprache und das, was die Betroffenen uns hier zu sagen haben. Ich glaube, Sie wollten ein was nicht: einen Streit, ob es jetzt um die SED-Diktatur ging oder nicht, sondern Sie wollten, dass über ihr Leid und ihr Unrecht gesprochen wird. Deswegen möchte ich noch mal kurz zitieren.

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Herr Abgeordneter Möller, es gibt eine Zwischenfrage.

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Denny Möller SPD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Gern.

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Beate Meißner CDU

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Herr Abgeordneter Möller, geben Sie mir recht,

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Denny Möller SPD

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Nein. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

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Beate Meißner CDU

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dass, wenn man eine – es ist zu traurig, um darüber zu lachen. Wenn man eine Einigung zugunsten der Betroffenen hätte herbeiführen wollen, dann hätten Sie Ihren Änderungsantrag nicht drei Monate nach Beschlussempfehlung einbringen müssen, sondern hätten in dieser Zwischenzeit versucht, eine Einigung mit uns herzustellen. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das war doch keine Frage!)

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Denny Möller SPD

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Liebe Kollegin Meißner, mir ist bewusst, dass ich frühzeitig auf Sie zugegangen bin, gerade um die Frage zu entschärfen, sie nicht zu politisieren und zu ideologisieren, ob es jetzt um das SED-Unrecht geht oder um das Leid, das Gehörlose und Schwerhörige, insgesamt Gebärdensprechende in den 80ern und 90ern erhalten haben. Darauf sind Sie leider nicht eingegangen. Deswegen stehen wir jetzt hier vor ein bisschen einem Scherbenhaufen. Das will ich noch mal ganz deutlich bedauern und will sagen: Wir wissen im Ergebnis der Gehörlosenpädagogik, insbesondere an speziellen Gehörlosenschulen haben viele Hörgeschädigte Leid und Unrecht sowie zum Teil lebenslange Nachteile bei der Realisierung ihrer persönlichen Lebenschancen erfahren. Darauf haben die Betroffenen sehr deutlich hingewiesen. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass das bis heute nicht aufgearbeitet ist. Ich hoffe, ganz unabhängig von dem Antrag, dass wir uns in den nächsten Monaten – und Herr Wurschi hatte das schon zugesichert – mit dem Thema beschäftigen und dieses Unrecht aufarbeiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich frage jetzt trotzdem noch mal nach: Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen, somit, Frau Ministerin, haben Sie jetzt das Wort.

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Heike Werner

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt: Die deutsche Gebärdensprache ist eine offiziell anerkannte und eigenständige Sprache und dennoch findet sie als solche keine gleichberechtigte Anwendung. Da sind wir uns hier im Hohen Haus einig, denke ich. Dies wurde auch im Rahmen der Anhörung am 25. Januar 2024 zum Entschließungsantrag der CDU klar und deutlich formuliert. Aber ich will auch sagen, dass der Entschließungsantrag der CDU jetzt im Grunde nicht falsch ist, aber doch die eine oder andere Fragestellung kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren war. Auch das haben wir in der Anhörung erlebt. Deswegen habe auch ich die Anhörung mit großem Interesse verfolgt. Im Rahmen dieser kritischen Auseinandersetzung mit dem Entschließungsantrag der CDU bedarf es aus fachlicher Sicht – so muss ich es an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich wiederholen und feststellen – auch einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas. Es geht nicht nur um die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern, sondern es geht um alle Formen von Kommunikationshilfen für schwerhörige, gehörlose und taubblinde Menschen. Das findet sich leider im Entschließungsantrag der CDU so nicht wieder. Insofern greift dann in Ziffer II.1 die Forderung nach einem Konzept zur Erhöhung der Anzahl an Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern in Thüringen aus fachlicher Sicht zu kurz. Wie – das kann man sehr genau nachlesen – den mündlichen und den schriftlichen Stellungnahmen zum Entschließungsantrag weiterhin zu entnehmen ist, müssen die Forderungen, die Sie gestellt haben, aus vielfältigen Blickwinkeln betrachtet werden und man muss ganz genau schauen, dass man wirklich passgenaue Strukturen hat und nicht zusätzliche Doppelstrukturen aufbaut. Auch das ist in der Anhörung, denke ich, deutlich geworden. Im Hinblick auf den modifizierten Prüfauftrag aus Nummer II.2 zur Etablierung einer Anlaufstelle für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen sind dabei zwingend die aktuell bereits bestehenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Ich nenne die Beratungsangebote des Landesverbandes der Gehörlosen Thüringen e. V., die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie auch die Unterstützungsleistungen durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der dort angelagerten Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Übrigens ist auch mein Fachbereich für Behindertenpolitik im Haus seit 2023 zu den genannten Herausforderungen mit den angehörten Vereinen und Verbänden in sehr engem Kontakt. Es wurde sich gemeinsam auf Maßnahmen geeinigt, zum Beispiel um in der öffentlichen Verwaltung für den Einsatz von Kommunikationshilfen insbesondere bei den Beschäftigten zu sensibilisieren, aber auch generell die Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen in Thüringen zu erhöhen. (Beifall DIE LINKE) Im Rahmen dieses Termins meines Hauses mit dem Verband wurde auch die Etablierung von Studienmöglichkeiten für Gebärdensprachpädagogik und ‑ dolmetschen diskutiert. Es gibt dazu auch aus meinem Haus Kontakt mit dem Wissenschaftsministerium, um das nicht nur zu begrüßen, sondern das tatsächlich auch umzusetzen. Darüber hinaus – das will ich an dieser Stelle auch an die AfD richten – haben wir in diesem Jahr erstmals auch Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um zukünftig Zuschüsse zur Ausbildung und Qualifizierung von Kommunikationshilfen zu fördern. (Beifall DIE LINKE) Diese Mittel stehen zur Verfügung und werden umgesetzt. Den Antrag der AfD dazu kenne ich allerdings nicht. Übrigens auch, Frau Herold, weil Sie es gesagt haben: Die Ausbildungszahlen beispielsweise im Bereich der Pflege sind in den letzten fünf Jahren um 300 Auszubildende gestiegen. Auch das sollten Sie vielleicht endlich mal zur Kenntnis nehmen. (Beifall DIE LINKE) Derzeit sind wir dabei, einen Fachtag zum Thema „barrierefreie Kommunikation“ zu planen. Dieser wird am 28. November in der Multifunktionsarena stattfinden. In den Vorbereitungen sind natürlich auch die entsprechenden Verbände einbezogen und ist natürlich ihre Fachexpertise gefragt. (Beifall DIE LINKE) Zu dem Thema, das Sie eben hier heiß diskutiert haben: Ich glaube, hier stellt niemand infrage – und so habe ich auch die Koalitionsfraktionen nicht verstanden –, dass gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen während der SED-Zeit systematisch diskriminiert und bestraft wurden, wenn sie sich in Gebärdensprache ausdrückten. Diese Missstände und Versäumnisse müssen aufgearbeitet werden – aber sie werden auch bereits aufgearbeitet. Wir haben das in der Anhörung auch zur Verfügung gestellt: Es gibt eine Veröffentlichung des Landesbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur aus dem Jahr 2020, die heißt: „Nicht gehört: Gehörlose Kinder in der DDR“. Die haben wir Ihnen, glaube ich, sogar zur Verfügung gestellt, zumindest den Link. Es gibt weitere wissenschaftliche Publikationen dazu. Ich denke, dass wir hier auch dem Landesbeauftragten danken können, es ist ja auch das Projekt geplant „Vor Ort zum DENKOrt – Thüringer Orte der Repression, Opposition und Zivilcourage in der DDR“ , dies umzusetzen. Das wird, denke ich, auch ein wichtiger Ort sein, um zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Aber, Frau Meißner, das finde ich auch wichtig, dass man schaut, wie es auch in einer Demokratie zu Ungerechtigkeiten kommt, zu Diskriminierung und auch zu Ausgrenzung. Deswegen ist es so wichtig, dass wir nicht nur auf die DDR zurückblicken, sondern auch auf Ausgrenzung, die es auch in der BRD gegeben hat. (Beifall DIE LINKE) Das ist doch wichtig, dass wir hier auch auf diese beiden Strukturen schauen. Schade, Frau Meißner, dass Sie nicht zuhören. Weil das war mir jetzt sehr wichtig, dass Sie das sehen, dass wir auch schauen: Auch in einer Demokratie gibt es Ausgrenzungen und gibt es Diskriminierungen. Deswegen ist diese Aufarbeitung an beiden Stellen so wichtig und notwendig.

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Meißner zu?

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Heike Werner

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Ja.

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Bitte.

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Beate Meißner CDU

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Da ich Ihnen sehr wohl zugehört habe, Frau Ministerin, eine Frage: Geben Sie mir recht, dass es unbeschadet des von Ihnen genannten Leids trotzdem richtig ist, die SED-Diktatur als Periode des erfahrenen Unrechts auch so zu bezeichnen?

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Heike Werner

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Ja, es wird ja auch so bezeichnet. Dass … (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber nicht in dem Änderungsantrag!) Gut, der Änderungsantrag hat sich ja vor allem auf Ihren Antrag bezogen und auf die Auswertung der Anhörung und hat deswegen beide Bereiche erwähnt und dient nicht nur dem einen, der Ihnen jetzt an dieser Stelle so wichtig ist. Dass diese Diskussion auch hier läuft, kann man auch in anderen Bereichen nachvollziehen. Ich will nur die Stiftung Anerkennung und Hilfe ansprechen, die auch in Thüringen umgesetzt wurde. Es ging darum, dass Kinder und Jugendliche, die zu DDRZeiten, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland Leid und Unrecht erfahren haben, entsprechende Entschädigungen bekommen. Hierzu zählen auch gehörlose Menschen. Ich will an der Stelle auch Zahlen sagen, dass von den 1.531 Anträgen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe 478 von gehörlosen Menschen gestellt wurden, von denen auch 441 eine Leistung erhalten haben. Das heißt, fast ein Viertel der Bezieherinnen von Sinnesbehindertengeld für Gehörlose in Thüringen haben auch eine Leistung im Bereich der persönlichen Rehabilitation erhalten. Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe gehört genau diese Aufarbeitung mit dazu. Das heißt, das ist auch nicht abgeschlossen, sondern wird an der Stelle auch weiter vorangetrieben. Es gibt viele Dinge, die man jetzt benennen könnte. Mir ist aber noch mal wichtig zu zeigen, dass wir natürlich insgesamt die Situation für Menschen mit Behinderungen verbessern müssen, also auch ganz grundsätzlich hier das Thema „Inklusion“ ansprechen. Ich will hier auf paar wenige Dinge aufmerksam machen, beispielsweise dass wir hier in Thüringen die Personen sind, die Komplexleistung als neue Leistungsform in Thüringen etabliert haben. Das ist etwas, was in der Form nahezu einmalig ist – deutschlandweit gesehen. Wir haben nicht nur die Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung abgestimmt, sondern es gibt erstmals auch offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kind vermuten. Und wir haben beispielsweise auch die überregionale sinnesspezifische Frühförderstelle hier in Thüringen so weiterentwickelt, dass auch hier entsprechende Komplexleistungen erbracht werden können. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung habe ich schon angesprochen. Auch die Frage des integrierten Teilhabeplans hat hier schon eine Rolle gespielt. Das heißt, dass wir Kinder jetzt auch schon viel zeitiger erreichen – nämlich vor dem Schuleintritt – und damit verbesserte Möglichkeiten der entsprechenden Frühförderung ermöglicht werden, und das Ganze auch mit digitalen Lösungen. Ganz zum Schluss lassen Sie mich noch erwähnen, dass Rot-Rot-Grün das Sinnesbehindertengeld eingeführt hat, (Beifall DIE LINKE) das heißt, dass es davor zwar ein Landesblindengeld gab, das aber wirklich nur sehr niedrig gewesen ist. Wir haben im ersten Schritt dieses Landesblindengeld auf den Bundesdurchschnitt angehoben und haben seit Juli 2016 auch einen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen eingeführt. Und zum 1. Juli 2017 wurde die Leistung für gehörlose Menschen eingeführt und diese Beiträge wurden auch immer weiter angeglichen. (Beifall DIE LINKE) Man kann also sehr gut sehen, dass das Thema der sinnesbehinderten Menschen eines ist, dass Rot-Rot-Grün sehr wichtig gewesen ist. Wir haben da eine ganze Menge erreicht und natürlich, das zeigt der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, ist noch mehr möglich. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Durch die CDU-Fraktion wurde der Entschließungsantrag zurückgezogen. Damit entfallen die Beratungsgrundlage und somit auch eine Abstimmung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10112 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10250 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Ich darf Bericht erstatten aus dem Innen- und Kommunalausschuss zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9652, Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 135. Sitzung vom 26. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 61. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussparung und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort, Fraktion der AfD.

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Ringo Mühlmann AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich wiederhole an der Stelle gern noch mal, was ich schon in der ersten Beratung hier im Plenum und auch im Ausschuss gesagt habe, weil es einfach die Gründe für die ablehnende Haltung sind. Die Änderungen am Polizeiaufgabengesetz, die die CDU gern haben möchte, sind in dieser Geschwindigkeit niemals gut. Es braucht dafür mündliche und schriftliche Anhörungen – wohlgemerkt:, schriftliche Anhörungen, die nicht in wenigen Tagen oder Wochen hier durch das Parlament gepeitscht werden. Schon deshalb – gar nicht so sehr inhaltlich – stehe ich dem Gesetzentwurf äußerst kritisch gegenüber. Dennoch, ich hatte es eben schon angedeutet, gab es eine schriftliche Anhörung, die beschlossen wurde. Auch hier waren sich die Anzuhörenden einig, dass der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte. Das alles zusammengenommen müsste die CDU eigentlich weitgehend neutral an der Sache orientiert bewerten. Warum geschieht das nicht? Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich meine, Sie haben nicht das Problem wie die Grünen oder die FDP, dass Sie in der nächsten Legislatur nicht wieder hier sitzen können. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ist doch schön, wenn Sie damit ein Problem haben!) Sie können in der nächsten Legislatur mit einem neuen innenpolitischen Sprecher das Ganze doch wieder neu einbringen. Sie können dann das ganze Gesetz auch ordentlich durch den parlamentarischen Bereich bringen und dann ist es überhaupt kein Problem. Dann kann man in Ruhe auch längerfristig dazu reden, dann kann man in Ruhe eine schriftliche Anhörung durchführen, dann kann man eine mündliche Anhörung machen, in der man auch Leute wie zum Beispiel die Polizeigewerkschaft noch einmal im Detail befragen kann. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ganz schön arrogant ist das!) Dann hat das Ganze eine vernünftige Grundlage, dann kann man das auch inhaltlich bewerten. Alle Vernunft spricht jedenfalls dafür, es genauso zu machen und es eben nicht durchzuprügeln. Deswegen tut sich nach der aktuellen Lage die Problematik auf, dass zum Schluss meine Kollegen und auch die Betroffenen – vor allem die Betroffenen – die Leidtragenden sind. Denen allen tun Sie keinen Gefallen damit, dass Sie das hier durchprügeln wollen. Deshalb bitte ich an der Stelle: Ziehen Sie es zurück und bestehen Sie nicht auf einer Ablehnung oder auf einer Bestätigung, dass diese ablehnende Haltung, die alle Beteiligten bereits vorgebracht haben, tatsächlich so auch zum Schluss in die Abstimmung kommt. Ich vermute mal, es wird nicht dazu kommen. Ich habe es versucht, was soll‘s. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Danke, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, im Prinzip sind die Argumente zu diesem Gesetzentwurf ausgetauscht. Wir sind innerhalb der Koalition der Meinung – und das hat auch die Mehrheit des Innenausschusses so festgestellt –, dass dieser Gesetzentwurf definitiv mindestens unausgereift ist. Ich würde es vielleicht noch ein bisschen härter formulieren: Dieser Gesetzentwurf führt zu rechtlichen Unsicherheiten, schwierigen Konzentrationen von Entscheidungen bei der Polizei, wo sie aus unserer Sicht nicht hingehören. Die gehören in richterliche Hand. Sie haben jetzt noch kurz vor knapp einen Änderungsantrag eingereicht. Ich gebe die Kritik von Frau Meißner gern zurück. Wer bei so einem sensiblen Thema wie dem Eingriff in Freiheitsrechte und Grundrechte mit einem Änderungsantrag agiert, der wenige Stunden vor der Entscheidung eingereicht wird, der hat, glaube ich, nicht verstanden, wie weitgehend das ist, was wir hier beschließen sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber noch mal zwei Sätze zum Thema „häusliche Gewalt“ sagen, weil ich finde, das ist auch ein Problem. Wir haben uns in der Fraktion und auch in der Koalition in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema „häusliche Gewalt“ beschäftigt. Wir haben auch im letzten Plenum ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht, das den Frauenhäusern an der Stelle weiterhilft. Meine große Sorge bei diesem Thema ist, dass das Thema „häusliche Gewalt“ unmittelbar mit politischen Entwicklungen zusammenhängt, die wir erleben. Der Rechtsruck ist auch ein Teil des Problems. Wir erleben, dass gerade auch rechte und extrem rechte Parteien, die definitiv ein schwieriges bis frauenfeindliches Bild haben, nicht gerade dazu dienlich sind, Frauen zu unterstützen. Wenn Sie sich das Wahlprogramm der AfD an dieser Stelle anschauen, dann wird das auch noch mal deutlich. Beispielsweise würde ich sagen, dass es schon eine Bedrohung von Frauenrechten ist, was da drinsteht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was denn?) Die AfD macht in ihrem Programm keinen Hehl aus ihrer rückwärtsgewandten Frauen- und Familienpolitik. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was?) Sie will hart erkämpften frauenpolitischen Fortschritt zurückdrehen und die heteronormative Kleinfamilie mit männlichem Oberhaupt reinstallieren. So seien beispielsweise Ein-Eltern-Familien nicht erstrebenswert und sollten nicht staatlich oder medial unterstützt werden. Ich glaube, wir sollten gewarnt sein, dass auch im Bereich für Frauen, gerade wenn sie sich beispielsweise aus gewaltvollen Partnerschaften lösen wollen, die AfD definitiv der falsche Partner ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Diffamie- rung ist das, was Sie betreiben!) Ich kann nur allen Frauen ganz dringend raten, bei ihrer Wahlentscheidung auf so etwas zu achten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Ich glaube, dass es trotzdem wichtig wäre, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal über das Thema diskutieren. Ich habe das auch schon in meinem ersten Redebeitrag deutlich gesagt. Wir müssen beim Gewaltschutz von Frauen deutlich weiterkommen – aber bitte mit einer ordentlichen rechtlichen Grundlage. Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Ich bin auch bei dem Thema „Fußfesseln für Täter“ nicht komplett abgeneigt, mich damit zu beschäftigen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Schläger muss gehen!) Der Schläger muss gehen, aber das ist jetzt auch schon so. Damit haben Sie recht, Frau Tasch. Das ist das, was die Gesetzesgrundlage im Kern momentan auch sagt. Der Punkt ist eigentlich eine Umsetzungsfrage. Wir reden davon, wie wir das durchsetzen. Das Problem ist, auch wenn der Täter geht, kann der Täter wiederkommen. Wer überprüft genau diesen Vorgang und welche Maßnahmen werden da getroffen? Ich würde vorschlagen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode vielleicht auch direkt mit diesem Thema einsteigen. Das ist auch unsere Aufgabe. Die Istanbul-Konvention gibt uns genau das vor. Dann lassen Sie uns doch sehr konzentriert – auch ausschussübergreifend, weil das nicht nur ein Thema des Innenausschusses ist – darüber reden, wie wir den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern in Thüringen besser verwirklichen können. Da müssen wir aber auch über den Bereich der Justiz, den sozialen Bereich reden, weil das auch ein Aspekt ist. Die finanzielle Abhängigkeit der Frauen von ihren gewalttätigen Männern lässt sie häufig zögern, ihre Männer zu verlassen. Auch darüber müssen wir sprechen. Wenn wir nur an einer Schraube drehen, werden wir das Problem nicht lösen. Einen ganzheitlichen Ansatz in der nächsten Legislaturperiode zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und gewalttätigen Partnern und Expartnern fände ich eine gute Herangehensweise und ich nehme wahr, dass die CDU da auch mit im Boot wäre. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Selbstver- ständlich!) Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf.

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Jonas Urbach CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzte Woche hat der Thüringer Landtag mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes den Ausbau und die Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes beschlossen. Mit diesem opferbezogenen Baustein wurden beispielsweise Frauenschutzwohnungen besser unterstützt. Heute haben wir die Gelegenheit, über einen weiteren täterbezogenen Baustein zu entscheiden. Eine Frage im Zusammenhang mit der Einbringung unseres Gesetzentwurfs ist, warum wir diesen noch in dieser Wahlperiode behandeln wollten. Dass dies dringend angeraten ist und keine Zeit verschwendet werden sollte, belegen erschreckende Zahlen. Am 7. Juni 2024 haben Bundesinnenministerin Faeser und die Bundesfamilienministerin Paus das Lagebild „Häusliche Gewalt“ für das Berichtsjahr 2023 vorgestellt. Gegenüber den Zahlen von 2022 ist die häusliche Gewalt in Deutschland erneut um 6,5 Prozent gestiegen. 2023 wurden insgesamt 256.267 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt und 70 Prozent waren Frauen. In Thüringen gab es im Jahr 2022 3.812 Opfer. Häufig sind auch Kinder betroffen. Die gemachten Erfahrungen sind traumatisch und prägen sich ein. Um die Dramatik zu verdeutlichen: Statistisch wird alle 2 Minuten ein Mensch in Deutschland und alle 2,3 Stunden in Thüringen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Heute ist der letzte Plenartag der 7. Wahlperiode. Bis ein neuer Landtag handlungsfähig sein wird, vergeht sicherlich von jetzt an gerechnet ein halbes Jahr. Das heißt, ausgehend von der heutigen Debatte werden bis dahin potenziell 2.000 Thüringerinnen und Thüringer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Gestern wurde argumentiert, dass wir zur Vermeidung von Strafzahlungen an die EU in Höhe von 37 Millionen Euro noch die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes beschließen sollten, was wir getan haben. Heute reden wir davon, dass wir zum Schutz von potenziell 2.000 Gewaltopfern ein Gesetz beschließen können. Eine Abwägung, ob diese Zahl aller Eile gebietet, darf jeder für sich vornehmen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde von uns am 6. März 2024 eingebracht, aber erst am 26. April in erster Lesung aufgerufen – eine Folge der Arbeitsfülle in unserem Parlament, die auch andere Entwürfe betrifft, beispielsweise das ThürBKG, das noch danach eingereicht wurde, oder auch immer noch anhängig das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln, für das die Anhörungsfrist noch bis Mitte Juli läuft. Auch bei diesen Gesetzen habe ich großes Verständnis für die Kurzfristigkeit, denn nicht die Zeitschiene, sondern vor allem der Inhalt ist das entscheidende Kriterium. Nicht wirklich konstruktiv ist es aus Richtung der AfD, die Kurzfristigkeit anzuprangern, ohne aber inhaltlich irgendwo aktiv zu werden und keinen Antrag oder Hinweis einzubringen. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Abgeordneter, es gibt eine Zwischenfrage durch Frau Abgeordnete Henfling. Lassen Sie die zu?

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Jonas Urbach CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Ja.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Bitte, Frau Abgeordnete.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Urbach, geben Sie mir recht, dass wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass dieses Gesetz nur sehr bedingt geeignet ist, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen, und das der Grund ist, warum es abgelehnt wurde?

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Jonas Urbach CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Es ist vorgetragen worden und es ist auch nur ein Baustein in dieser Richtung, das ist ganz klar. Aber ich finde, wir sollten diesen Baustein nicht vernachlässigen. Ich habe es erwähnt: Die AfD hat keine Änderungsvorschläge eingebracht, anders hingegen die Kollegen der übrigen Fraktionen, auch in den Anhörungen, Frau Kollegin. Sie haben an der Anhörung Kritik geübt und haben uns Anzuhörende benannt. Wir haben uns mit diesen vorgetragenen Argumenten und den Kritikpunkten auseinandergesetzt, haben diese ernst genommen und die Änderungen eingearbeitet. Daher haben wir auch einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der vieles verbessert hat. (Beifall CDU) Es gab danach weitere Hinweise. Das führte dazu, dass wir auf Basis Ihrer Anmerkungen heute einen Änderungsantrag zu unserem Ursprungsentwurf vorgelegt haben. In der deutlich überwiegenden Mehrheit der Zuschriften wird die Intention des Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt. (Beifall CDU) Hierbei überwiegen die Praktiker, die mit Opfern und Tätern im Gewaltschutz arbeiten, darunter etwa mehrere Opferschutzverbände. Viele von ihnen gaben noch zusätzliche Hinweise, die wir in unserem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/10250 berücksichtigt haben. So wird mit dem Antrag die „drohende Gefahr“ ins Polizeiaufgabengesetz allgemein eingeführt und die dadurch zu schützenden bedeutenden Rechtsgüter werden definiert. Eine „drohende Gefahr“ liegt immer dann vor, wenn sich aufgrund des individuellen Verhaltens aller Personen oder aufgrund von festgestellten Vorbereitungshandlungen ein tatsächlicher Sachverhalt bereits so konkretisiert hat, dass man daraus auf ein in naher Zukunft liegendes schädigendes Verhältnis dieser Person schließen kann. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist komplett schwammig, Herr Urbach, damit kann man überhaupt nicht arbeiten!) Unschwer erkennbar ist – und da kommen wir zu der Anwendung –, dass wir uns bei dieser Regelung wie auch bei der Einführung der elektronischen Fußfessel allgemein am bayerischen PAG orientiert haben. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das bayerische PAG ist ein sehr schlechtes Vorbild!) Dieses bildet seit 1992 die Vorlage für unser Thüringer PAG und ist daher systematisch hierfür am besten geeignet. Außerdem existiert die Regelung bereits seit 2017 und wurde beispielsweise am 14. Juni 2023 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Warum sollte man also nicht an einer bewährten Regelung orientieren? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist verfassungswidrig!) Weiterhin wurde der mehrfach eingegangene Hinweis zur Verlängerung der Wohnungsverweisung aufgegriffen und diese auf maximal 14 Tage verlängert sowie eine einmalige Verlängerung ermöglicht. (Beifall CDU) Dies gibt Opfern nach der Tat ausreichend Zeit und Ruhe, um für ihren zivilrechtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz zu sorgen. Es ist für die Opfer entlastend, wenn zunächst einmal die polizeiliche Anordnung wirkt. Dem Wunsch einer besseren Vernetzung zwischen Polizei und Opferschutz wird mit der generellen Übermittlungsbefugnis Rechnung getragen und so dem Formulierungsvorschlag der Landespolizeidirektion gefolgt. So werden in jedem Fall von häuslicher Gewalt die Daten der geschädigten Personen weitergegeben, damit ein Erstkontakt erfolgen kann. Geschädigte erhalten so automatisch ein Hilfsangebot einer Opferschutzstelle und haben Zeit, eine informierte Entscheidung zu treffen, ob sie diese Hilfe benötigen oder nicht. Bei Ablehnung werden die Daten gelöscht. Konkretisiert wurden das Verfahren zur Anordnung einer Gewaltpräventionsberatung und zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Hier wurde der Richtervorbehalt klarer geregelt und das zuständige Amtsgericht benannt. Aufgrund des mit den Anordnungen verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffs bleibt eine Antragstellung dem Leiter der Landespolizeidirektion, dem Leiter des Landeskriminalamts oder einem besonders beauftragten Beamten des höheren Polizeivollzugsdiensts vorbehalten. Auch die Skepsis hinsichtlich der Wirksamkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung haben wir vernommen und daher eine Evaluierung nach einem Zeitraum von drei Jahren, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2028 durch die Landesregierung festgeschrieben. Wir sind davon überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass mit unserem Änderungsantrag substanzielle Verbesserungen zum Gesetzentwurf eingebracht worden sind. Ich werbe um Ihre Zustimmung dafür, natürlich auch zum Gesamtentwurf. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was Sie durchsetzen wollen, ohne eine Anhörung zu machen!) Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, auch bezeichnet als „Fußfessel“, ist aus unserer Sicht ein Baustein effektiven Opferschutzes nach dem Motto „Wer schlägt, der geht“, es ist erwähnt worden. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau so ist es!) Ich bitte darum, dies heute zu beschließen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Populismus, was Sie machen, Herr Urbach!) Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, Sie haben Ihre Rede jetzt sehr ruhig vorgetragen, aber das, was Sie unterstellen, wer Ihren Gesetzentwurf ablehnt – und ich werde noch etwas zu den Ablehnungsgründen sagen –, würde Frauen vor Gewalt in Partnerschaften nicht schützen wollen, das ist unredlich und das ist garantiert nicht aus Ihrer Feder. Wer Ihnen das diktiert hat, sollte noch mal überlegen, ob man das so ausdrücken will. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, so hat er das nicht gesagt!) Es ist gesagt worden: Sie haben den Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode eingereicht, Sie haben bewusst damit kalkulieren müssen und haben auch damit kalkuliert, dass das gar nicht mehr beschlossen werden kann. Nun haben wir es aber in einem schnellen Verfahren trotzdem im Innenausschuss hinbekommen, dass es heute hier zu einer zweiten Lesung kommt. Sie sind unserer Empfehlung nicht gefolgt zu sagen, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen oder vielleicht auch gar nicht aufgerufen werden soll, wie auch immer, weil Sie es heute unbedingt zur Abstimmung und zu einer öffentlichen Debatte haben kommen lassen wollen: genau so, wie ich es eben gesagt habe, Sie wollen uns unterstellen, wir würden Frauen nicht schützen wollen. Das ist ausdrücklich falsch und das weise ich auch an dieser Stelle zurück. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, Herr Kollege!) Herr Urbach, wenn Sie sagen, es ist nicht die Schnelligkeit entscheidend, sondern der Inhalt, dann sage ich Ihnen: Ausnahmslos alle Anzuhörenden haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Ihr Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht ist. Er ist einfach schlecht gemacht und deswegen hat er auch keine Zustimmung im Innenausschuss erfahren. Ich will Ihnen das auch noch mal kurz sagen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamten Thüringen hat in die Stellungnahme reingeschrieben – Zitat –, dass Ihre Vorschläge weder erforderlich noch angemessen sind, um das Ziel des Gewaltschutzes von Frauen effektiv erreichen zu können, und dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung – also Stichwort: „Fußfessel“ – kein erfolgversprechendes Mittel ist. Der Bund der Kriminalbeamten hat das geschrieben. Die Gewerkschaft der Polizei hat geschrieben, es gibt überhaupt keine belastbaren Daten, die Ihren Gesetzentwurf irgendwie begründen könnten. Es gibt praktische Hürden und weitere Belastungen im Bereich der Polizei, was eine Anwendung erschwert. Die Anwendungsvoraussetzungen des Gesetzes sind unklar, die Grundrechtseingriffe sind unbegründet und die Rechtsbegriffe sind uneindeutig. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das war vor dem Änderungsantrag!) Wir reden über die Stellungnahmen, die uns erreicht haben. Am Ende hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch mal deutlich gemacht, er hat geschrieben – Zitat –, er hat erhebliche und schwerste verfassungsrechtliche Bedenken. (Beifall DIE LINKE) Das schreibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür und es ist auch überhaupt nicht begründet, dass jemand, der keine Straftat begangen hat, bei dem auch gar keine anderen strafbaren Vortaten vorliegen, so erhebliche Grundrechtseingriffe hätte erleiden müssen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also, wenn einer seine Frau schlägt, ist das eine Straftat!) Und weil Sie ja immer Wert auf die kommunalen Spitzenverbände legen: Selbst der Gemeinde Städtebund bezweifelt die Sinnhaftigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Niemand, auch wirklich niemand hat irgendwo ansatzweise mal formuliert, dass Sie ein gutes Gesetz gemacht hätten. Hätten Sie diese Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung auch gelesen, dann hätten Sie im Innenausschuss keinen Änderungsantrag vorgelegt, der die Schwachpunkte Ihres Gesetzentwurfs auch noch weiter verschlimmbessert. Frau Meißner, weil Sie eben kritisiert haben, dass von Rot-Rot-Grün kurzfristig ein umfangreicher Änderungsantrag vorgelegt wurde: Sie haben uns heute in einer Tischvorlage einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, auf den Tisch geknallt – im Umfang von elf Seiten. Überlegen Sie noch mal, ob das, was Sie vorhin zu dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün gesagt haben, sachlich so noch zu halten ist, wenn Sie uns heute in einem Umfang von elf Seiten einen Änderungsantrag vorlegen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber damit haben Sie nur eins dokumentiert, dass Sie zwei Änderungsanträge brauchen, um es einigermaßen aufschreiben zu können, Ihre Schwachstellen im Gesetzentwurf selbst korrigieren zu können. Aber auch dieser zweite Gesetzentwurf löst nicht die Probleme, die Sie hier aufgeschrieben haben, und ist nur Ausdruck von einem konzeptionslosen Herumdoktern an Ihrem eigenen Gesetzentwurf. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Abgeordneter, es gibt eine Zwischenfrage, Anfrage.

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Sascha Bilay Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Wir versuchen es mal.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Frau Meißner, bitte.

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Beate Meißner CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Abgeordneter, ist es nicht ein Unterschied, wenn man drei Monate Zeit hat, einen Änderungsantrag vorzulegen, so wie das bei Ihrem Fall war, sprich, die Beschlussempfehlung erfolgte im März und die Beratung war letzte Woche? Ist das nicht ein Unterschied zu dem Fall, den wir hier haben, wenn die Beschlussempfehlung vom 30.05. stammt und jetzt dazu was eingereicht wurde?

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Sascha Bilay Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Es macht insofern einen Unterschied, als dass wir hier bei Ihnen einen Änderungsantrag haben, einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, der von Anfang an schlecht gewesen ist. Das ist der entscheidende Unterschied. (Beifall DIE LINKE) Ich will Ihnen auch sagen, warum auch dieser zweite Entwurf überhaupt keine Mehrheit finden kann: weil Sie dabei bleiben, dass Sie einfach nur leere Worthülsen aneinanderreihen. Sie schreiben etwas davon, dass die Befugnisse der Polizei erheblich erweitert werden sollen, wenn „individuelle[s] […] Verhalten [eine] Wahrscheinlichkeit begründet […], wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität […] zu erwarten sind“. Alle Achtung, kein einziger dieser Begriffe ist auch nur irgendwie definiert, ist bestimmt. Sie wissen selbst, dass das Bestimmtheitsgebot bei Gesetzen maßgeblich dafür ist. (Beifall DIE LINKE) Wir müssen am Ende auch die Polizistinnen und Polizisten davor schützen. Würden wir ein schlechtes Gesetz beschließen und die würden das anwenden, jeder Fall, der vor Gericht gezerrt wird, würde dazu führen, dass Polizistinnen und Polizisten eine Niederlage erleiden, am Ende demotiviert sind, ihren Dienst nicht mehr gern versehen wollen und dass am Ende der Gesetzgeber auch eins auf den Deckel bekommt, weil die Gerichte sagen: So etwas hätte niemals beschlossen werden dürfen. Was ein richtiger Ansatz ist – und darüber haben wir auch diskutiert –, ist das Chancengleichheitsfördergesetz, ein Gesetzentwurf, den wir in Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht haben. Das ist im Übrigen auch das, was die Anzuhörenden, insbesondere Interessenvertretungsverbände, allen voran der Landesfrauenrat, gefordert haben, nämlich die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opfer- und Gewaltpräventionsberatung. Das ist der richtige Ansatz und genau das haben wir als Rot-Rot-Grün auch getan. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Bergner auf, Parlamentarische Gruppe der FDP. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der ersten Lesung deutlich kritisiert. Aber da es sich beim Schutz von Frauen bzw. dem Schutz vor häuslicher Gewalt um ein wichtiges Thema handelt, wurde er zumindest an den Ausschuss überwiesen. Ich möchte aber noch einmal auf die Anhörung eingehen, um deutlich zu machen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. So kritisiert die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, eine fehlende Legaldefinition für die „drohende Gefahr“, hat Zweifel an der Angemessenheit und kritisiert die handwerkliche Machart des Gesetzes. Der Landesfrauenrat sieht noch offene Fragen bei dem Gesetzentwurf ebenso wie die Caritas. In deren Stellungnahme wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, was unter einem „bedeutenden Rechtsgut“ zu verstehen sei. Mehrfach wurde auf die Datenschutzsensibilität hingewiesen und darauf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur bei häuslicher Gewalt gelten würden. Das sind ziemlich genau die Kritikpunkte, die bereits in der ersten Beratung angesprochen wurden. Die CDU hat zwar einen Änderungsantrag eingereicht, der einige dieser Mängel aufgreift, doch selbst mit dem Änderungsantrag – und das ist bereits jetzt in der Debatte noch einmal deutlich geworden – ist der zugrunde liegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Um uns als Liberale dafür zu bewegen, neue Möglichkeiten zur Überwachung einzuführen, muss es sich schon um einen als Gesamtpaket überzeugenden Gesetzentwurf handeln. Den haben Sie, sehr verehrte Kollegen von der Union, an dieser Stelle nicht vorgelegt. Das Thema ist wichtig, der vermeintliche Lösungsansatz freilich ungeeignet. Der BDK ist heute bereits mit der Aussage zitiert worden: „weder […] erforderlich noch […] angemessen“. Vielen Dank.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich noch Frau Abgeordnete Marx gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte es noch einmal vorweg in aller Deutlichkeit sagen: Auch unsere Fraktion setzt sich selbstverständlich für konkrete Maßnahmen ein, um Menschen stärker vor häuslicher Gewalt zu schützen. (Beifall SPD) Ich denke, das sollte hier nicht in Abrede gestellt werden, auch nicht wenn Sie dann hinterher vielleicht wieder eine Pressemeldung vorbereitet haben sollten, dass wir hier alle gegen die Verstärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt wären, weil wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. (Beifall SPD) Sie haben sich um Nachbesserungen bemüht aufgrund der fundamentalen Kritik, die es sowohl in erster Lesung als auch im Ausschuss und auch nach der Auswertung der Anhörung gegeben hat. Das erkenne ich jetzt mal an. Jetzt haben wir heute Morgen einen zweiten Änderungsantrag vorgelegt bekommen. Ich sage jetzt gar nichts zu der Zeit, weil wir uns das tatsächlich in Ruhe angeschaut haben. Aber es ist dann immer noch so, dass auch nach diesem zweiten Änderungsantrag ganz fundamentale Probleme bei diesem Gesetzentwurf bleiben und die nicht einfach nur so theoretisch geschmäcklerisch sind, sondern bedeuten, dass es nicht anwendbar ist, was da in dem Gesetz steht. Das ist das Allerschlimmste, wenn Unsicherheit besteht, was da eigentlich gemacht werden darf, was gemacht werden soll, was vielleicht nicht gemacht werden darf und wo die Rechtsgrundlagen sind. Sie haben die Absenkung der Eingriffsschwelle auf die „drohende Gefahr“ weiterhin beibehalten, auch in Ihrem zweiten Änderungsantrag. Das hatte eine fundamentale Kritik erfahren, weil nicht definiert ist, was eine „drohende Gefahr“ ist, wer diese „drohende Gefahr“ feststellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wurde entweder grundsätzlich kritisch gesehen, so von der Sachverständigen Frau Dr. Lena Gumnior, aber auch dem TLfDI und auch der GDP. Bei der LPD haben sie gesagt: Wenn man so was machen will, speziell für Terrorismusbekämpfung. Die „drohende Gefahr“ kann man aber jedenfalls nicht für eine elektronische Fußfessel anwenden, sagte die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, der Fachbereich Polizei. Das haben Sie nicht berücksichtigt. diese Bedenken gegen die „drohende Gefahr“ und die genauere Ausgestaltung. Das ist aber zentral, denn das ist ja der Eingriffstatbestand, den Sie formulieren. Und wenn ich den schwammig habe und nicht weiß, wofür und weshalb und wann der eintritt, dann kann und muss ich es auch bei der „konkreten Gefahr“ lassen, die vorher im Gesetz drinsteht und die auch in anderen Polizeigesetzen drinsteht. Die Regelung zur Verpflichtung zur Teilnahme einer zum Kontakt- und Näherungsverbot verpflichteten Person an einem Gewaltpräventionstraining hört sich super an, ist aber auch kritisch gesehen worden und bleibt auch bei Ihrem zweiten Änderungsantrag kritisch, weil es zu unbestimmt ist, weil wir nicht wissen, wann es losgehen soll. Bei der Gefahrenanalyse wird auf einen „übersehbaren Zeitraum“ abgestellt. Da hat auch wieder die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Polizei – gesagt: Wir wissen nicht, was das ist – der „übersehbare Zeitraum“ –, wir können das nicht anwenden. Und, wie gesagt, weil Ihre Spezialisten schon wieder auf die nächste Presseerklärung lauern: Wir wollen und wir dürfen hier kein Gesetz verabschieden, was die Polizisten, die hier die Hilfe leisten sollen, überhaupt nicht anwenden können, weil es anwendungsunsicher ist und weil die Eingriffskriterien nicht bestimmt sind. (Beifall SPD) Es gab Kritik an der Formulierung „auf Antrag der Polizei“, also diese Anwendung des Gewaltpräventionstrainings sei zu unspezifisch. Da haben Sie jetzt zwar im zweiten Änderungsantrag gesagt, das soll der Leiter der LPD machen. Aber auch der muss ja wissen, was mit dem „übersehbaren Zeitraum“ ist und wie er das feststellen soll. Der Änderungsantrag berücksichtigt auch die wichtigen Anregungen aus der Praxis nicht, die wir gesagt haben. Die Datenverarbeitungsbefugnis: Da können Sie nicht damit durchkommen, dass Sie jetzt sagen: Okay, in einen ganz privaten Bereich soll man nicht schauen. Wobei das sehr schwierig ist, das ganz Private gerade in diesem Bereich der häuslichen Gewalt abzugrenzen. Aber wofür wir eine Datenverarbeitungsbefugnis bräuchten, das haben alle Fachleute gesagt und das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen, weil ich lange Jahre in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt mitgearbeitet habe: Die Datenverarbeitungsbefugnis benötige ich für die Durchführung von Fallkonferenzen. Fallkonferenzen, das heißt, wo verschiedene Beteiligte – seien es Sozialämter, sei es Polizei, seien es vielleicht auch Anwälte oder Familienberatungsstellen – bei Leuten, die schon mal auffällig geworden sind, gemeinsam sagen können: Hier liegt so eine Gefährdungssituation vor und dafür brauche ich die Datenverarbeitungsbefugnis. Auch das wurde gefordert, das wird in Ihrem zweiten Änderungsantrag nicht berücksichtigt. Dann kommen wir noch mal zu dieser elektronischen Fußfessel: Wenn man die überhaupt haben möchte, ist auch wieder überhaupt nichts geregelt, auch nicht in Ihrem zweiten Änderungsantrag. Was ist denn, wenn der Täter die elektronische Fußfessel tatsächlich mal anbekommen sollte – was schon schwierig genug ist nach Ihrem Gesetz –, aber er zieht die einfach aus? Ich habe es auch im Ausschuss schon mal gesagt: Die elektronische Fußfessel ist klassischerweise für den verurteilten Straftäter quasi das Benefit, dass er, wenn er sich die umlegt, aus der Strafhaft entlassen werden kann und zu Hause rumlaufen kann. Und wenn er das Ding ablegt, dann piepst es und dann rückt er wieder ein. All diese Regelungen haben wir hier überhaupt nicht. Der Täter des Senders, der elektronischen Fußfessel, der möglicherweise schwer aggressiv ist und dann doch wieder eine Gewalttat begehen will, zieht das Ding einfach aus und zieht seine Gewalttat durch. In der Zeit fangen Sie ihn nicht ein. Und deswegen ist das weiße Salbe – sorry. Deswegen haben wir auch nach wie vor den Fall, dass hier alle drei Polizeigewerkschaften keine Zustimmung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs gegeben haben. Das sollte Ihnen doch Grund genug sein zu sagen: Okay, hier haben wir uns verhoben, wir haben es nicht ordentlich hingekriegt. Frau Tasch, bevor Sie jetzt noch mal vielleicht sagen, der Täter muss gehen: (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Habe ich das nicht gesagt?) Das ist doch schon lange Gesetzeswirklichkeit und daran verbessert oder verändert Ihr Gesetzentwurf jetzt auch nichts. Sie haben eine kleine Fristverlängerung drin, aber das reicht alles nicht, um dieses Gesetz rechtssicher zu machen. Rechtssicher, nicht einfach wegen der Grundrechtseingriffe – das ist natürlich auch immer zentral wichtig –, aber auch rechtssicher – ich wiederhole es zum letzten Mal – für die Anwendung der Menschen, die dort den Schutz für bedrohte Frauen – sind es ja meistens – gewährleisten sollen. Deswegen können wir das leider – sage ich bewusst – auch hier heute nur ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Auch die Landesregierung möchte nicht reden. Damit kommen wir zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10250. Wer ist hier dafür? Das sind die Fraktionen der AfD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Fraktionen bzw. Parlamentarischen Gruppen. Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nein!) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Herr Präsident!) Entschuldigung. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Die Be- schlussempfehlung lautet Ablehnung!)

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Vielleicht können Sie das noch mal wiederholen, denn es war jetzt nicht genau klar, worüber wir abstimmen, nicht über das Gesetz, sondern über die Beschlussempfehlung.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Über die Beschlussempfehlung, ja. Wir haben abgestimmt über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache ... (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir müssen doch erst mal den Änderungsantrag abstimmen!) Dann stimmen wir den Änderungsantrag der CDU alleine ab. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9652 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. – Dann lassen wir das alles weg, was ich hier aufgeschrieben bekommen habe. Wir stimmen einfach über das Gesetz ab. Wer ist dafür? Wer ist für das Gesetz? Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist gegen das Gesetz? Das sind alle anderen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich jetzt auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9855 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10135 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Ronald Hande Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Herr Präsident, ich berichte aus dem Haushaltsund Finanzausschuss zum vorgelegten Gesetzentwurf. Durch Beschluss des Landtags in seiner 134. Plenarsitzung vom 25. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus war der Gesetzentwurf auch Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und habe tatsächlich eine Rednermeldung – Ist das so? –, Herrn Abgeordneten Kemmerich, und den kann ich nicht mal erkennen. (Heiterkeit im Hause) Doch, Herr Abgeordneter Montag, bitte. (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ach, das ist ohne Aussprache! Das wusste ich nicht, dass das ohne Aussprache ist!) Dann haben wir gerade festgestellt, dass das ohne Aussprache stattfindet. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird nur über den Gesetzentwurf abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wir stimmen also über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9855 in zweiter Beratung ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen dieses Hauses. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. Das kann ich nicht erkennen. Enthaltung? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen als Zweites über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer hier dafür ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind offensichtlich ebenfalls alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Ich frage trotzdem vorsichtshalber nach Gegenstimmen und Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 45 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3356 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/10148 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10179 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10211 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Beate Meißner CDU

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer, ich berichte über die Beratung des Gesetzentwurfs „Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik“, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in Drucksache 7/3356. Durch Beschluss des Landtages in seiner 48. Sitzung vom 3. Juni 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 3. Juni 2021, in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2021, in seiner 57. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 59. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein mündliches Anhörungsverfahren in seiner 24. Sitzung am 25. Juni 2021 durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Im Rahmen der Ausschussberatung äußerte die Landtagsverwaltung mehrfach rechtliche Bedenken. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und von dieser Stelle schon mal einen schönen Sommer. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Abgeordnete, liebe Gäste an den Bildschirmen oder tatsächlich auch noch hier im Haus, ich falle gleich mit der Tür ins Haus: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, nicht weil wir Transparenz in politischen Prozessen nicht wichtig finden, sondern weil aus unserer Sicht der Vorschlag und auch die noch mitgereichten Änderungsanträge die angezweifelte Verfassungskonformität nicht lösen und er aus unserer Sicht auch in der Form, wie er da liegt, nicht zuträglich ist, das Problem zu lösen. Transparenz in politischen Prozessen ist ein Kernelement einer gesunden Demokratie. Sie ist wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Prozesse zu stärken. Gerade in Zeiten, in denen versucht wird, bewusst manipulativ auf die Meinungsbildung der Öffentlichkeit und des Einzelnen einzuwirken, haben wir hier eine besondere Aufgabe. Ganz grundsätzlich muss man aber sagen, dass Lobbyarbeit an sich legitim ist. Viele Verbesserungswünsche für die Bildung, die Wirtschaft, für alle Bereiche des Lebens der Menschen werden von Verbänden, Vereinen und Interessengemeinschaften an die Politik herangetragen und in politischen Prozessen begleitet. Das sichert eine angemessene Berücksichtigung und einen angemessenen Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen. Jetzt will dieses Gesetz dafür sorgen, dass von Anfang an, also wirklich ganz von Anfang an, Interessen offengelegt werden. Damit sollen mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden und es soll angeblich für alle Seiten faire demokratische Prozesse sicherstellen. Da stellen wir uns die Frage, ob das so funktioniert. Denn es stellt sich doch die Frage, ob mit dem System wirklich die Fälle erfasst werden, die sich nicht an die Spielregeln halten, die wir aktuell auch schon haben. Oder werden nicht hier mit einem bürokratischen Aufwand wieder diejenigen bestraft – in Anführungszeichen –, die eigentlich integer sind? Also, kriegen wir hier diejenigen, die wir eigentlich kriegen wollen? So ein transparentes Lobbyregister ist in erster Linie eine ganz öffentlich einsehbare Sammlung einer riesengroßen Menge an Daten von Beteiligten. Abgeordnete sprechen jeden Tag mit Menschen, tauschen politische Ideen aus. Da kann es auch mal passieren, dass Frau Sauerbier vorschlägt, in der Bauordnung vielleicht nur noch blaue Ziegel zuzulassen. Daraus kann ich jetzt als Abgeordneter einen Gesetzesvorschlag machen oder kann das im Hinterkopf behalten und in vier Jahren noch mal darauf zurückkommen. Das alles am Ende nachzuvollziehen, das funktioniert aus unserer Sicht sicher nicht, denn es stellt sich in dem Zusammenhang auch eine ganze Reihe von Fragen zu Grundrechten. Es geht um Datenschutzrechte von Privatpersonen, aber auch von Berufsgeheimnisträgern. Es geht um die Frage: Welche Daten sollen überhaupt erfasst werden, wie werden die gesichert, inwiefern wird sichergestellt, dass sie stimmen? Inwiefern kann ich eine Freiwilligkeit herstellen, wenn Frau Sauerbier der Meinung ist, dass die Idee mit den blauen Dachziegeln eigentlich keinen was angeht, sondern sie das nur im Vertrauen erzählen möchte? Und auch eine Frage, die sich uns stellt, ist: Wer ist denn eigentlich zuständig, das zu kontrollieren, die Verstöße und auch den Vollzug und Sanktionen sicherzustellen? Das sind alles Fragen, die auch in der Beratung und in der Anhörung im Ausschuss beleuchtet wurden, auch mithilfe der gutachterlichen Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, dem ich hier an der Stelle gern danken möchte. Dabei bestätigten sich Schwachstellen und auch verfassungsrechtliche Probleme. Es drohen beispielsweise Verstöße gegen die Gewaltenteilung oder gegen das freie Mandat und den Bestimmtheitsgrundsatz. Es wurden Änderungen versucht. Ich habe über die Änderungsanträge hier an der Stelle gesprochen. Aus unserer Sicht räumen diese Änderungsanträge aber die Problemlagen nicht vollständig aus. Deswegen kann aus unserer Sicht die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss folgerichtig auch nur ablehnend sein. Eines vielleicht noch zur Erklärung. Es ist ja nicht so, dass wir hier im Thüringer Landtag keine Transparenz in den politischen Prozessen hätten. Wir haben ein sehr umfangreiches System zur Dokumentation der Beteiligung von Interessenvertretern an Gesetzesvorhaben. Alle, die sich im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags einbringen und schriftlich beteiligen, müssen frei einsehbar veröffentlicht werden. Dazu gehören Einzelpersonen, Organisationen, Agenturen, Anwaltskanzleien etc. pp. Hier sehen wir zum Beispiel aber auch noch Verbesserungsbedarf, was die Veröffentlichungen der Stellungnahmen angeht. Es ist ja nicht immer der Fall. Das steht dann jedem frei. Da würden wir gegebenenfalls noch eine Option zu einer Verbesserung sehen. Auch das Abgeordnetengesetz beinhaltet Regelungen zur Transparenz für die Offenlegung der Einkünfte. Einige Abgeordnete machen das auch noch intensiver als andere und tragen das auf ihren eigenen Websites weiter. (Beifall DIE LINKE) Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch Karenzzeitregelungen, die zum Beispiel Amtsträgern wie Ministerien auferlegt sind, um Beeinflussungen zu vermeiden. Aber das bringt uns zurück zu den Fällen, die wir ja schon infrage gestellt haben, nämlich die Frage, ob wir hier wirklich unlautere Beeinflussung verhindern oder ob wir eine Verwaltung für diejenigen schaffen, die auch jetzt versuchen, in ihrer Arbeit objektiv zu sein. Für uns gilt eher, nicht mehr Regeln für die, die sich integer verhalten, sondern eher dafür zu sorgen, dass die schon bestehenden Regeln besser durchgesetzt werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wir bleiben bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Schard auf, Fraktion der CDU.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur gleichen wie hier vorgestellten Thematik hat auch die CDU einen Gesetzentwurf eingebracht, der auch im zuständigen Ausschuss abschließend beraten wurde. Dieser Gesetzentwurf steht bekanntlich nicht auf der Tagesordnung. Aber – um es gleich vorwegzunehmen –, der CDU-Entwurf entspricht eher den Vorgaben der Verfassung, ist praktikabler und auch systematischer aufgebaut. Als Grundlage für unseren Gesetzentwurf dienten auch das sich bewährte Lobbyregistergesetz des Bundes sowie das Thüringer Abgeordnetengesetz aus dem Jahr 2021. Die Regierungskoalition hat in ihren Anträgen schließlich Teile aus dem CDUEntwurf entnommen, der anfangs noch massiv kritisiert wurde. Und trotzdem ist der Entwurf der Regierungsfraktionen in verschiedener Hinsicht nicht unproblematisch. Meine Damen und Herren, anders als Rot-Rot-Grün hat die CDU sowohl die Ergebnisse der Anhörung als auch die Stellungnahme des Landtags sehr ernst genommen, in ihr Gesetz eingearbeitet und das Gesetz entsprechend überarbeitet. Dies erfolgte auch im Sinne einer Harmonisierung und Herstellung einer Verfassungskonformität sowie auch einer Handhabbarkeit der Regelungen. Meine Damen und Herren, wie bereits angedeutet, decken sich dadurch natürlich der heute zu beratende und durch den Änderungsantrag der Regierungskoalition nochmals geänderte Gesetzentwurf nunmehr über weite Strecken in Bestimmungen mit dem CDU-Antrag. Es gibt aber auch ganz wesentliche und natürlich auch entscheidende Unterschiede. Im Gegensatz zum Regierungskoalitionsentwurf präferieren wir die Erweiterung der Beteiligtentransparenzdokumentation durch Ergänzung eines Lobbyregisters und Zusammenführung in einem Register bzw. in einer Dokumentation. Wir wollen das mit einem klaren und umfänglichen Rahmen, wann Einflussnahme vorliegt, und das muss natürlich sowohl für das Parlament als auch für die Landesregierung klargestellt werden. Und wir wollen auch, dass letztendlich eine klare Festlegung erfolgen kann, wer zur Offenlegung dieser Einflussnahme verpflichtet ist. Hingegen gibt es aufgrund der zwei parallelen Register im geänderten Gesetzentwurf von Rot-RotGrün hier Überschneidungen und das macht dieses Gesetz unübersichtlicher als unseren Entwurf mit nur einem zusammengeführten öffentlichen Verzeichnis. Die Anwendbarkeit des rot-rot-grünen Entwurfs bezüglich der Feststellung einer vorliegenden Interessenvertretung in der Praxis ist für uns mehr als fraglich. Die Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse, der Stellungnahme des Landtags sowie die Übernahme der Systematik des Bundes-Lobbyregistergesetzes aus dem Jahre 2021 wäre insofern auch für das rot-rot-grüne Gesetz empfehlenswert gewesen, meine Damen und Herren. Konkret haben wir im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün bei der Festlegung des Anwendungsbereichs auf Anregung aus der Anhörung auch die Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Behördenleiter erfasst. Im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün präferieren wir eine klare und handhabbare Definition von „Interessenvertretung“, nämlich durch die Übernahme der Regelungen aus § 2 aus dem Bundesgesetz von 2021 und 2024. Das zitiere ich an dieser Stelle: „Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter […] müssen [die] Angaben […] in einem […] Lobbyregister […] eintragen, wenn […] innerhalb der […] letzten drei Monate mehr als 30 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen wurden […]“. Um eine praktische Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten, haben wir die Zahl von 30 Kontakten aus dem 2024er-Gesetz übernommen, während der rot-rot-grüne Entwurf diese praktikable Definition von „Interessenvertretung“ generell ignoriert. Damit werden wir auch einer weiteren Forderung aus der Anhörung der Stellungnahme des Landtags gerecht, nämlich sowohl die Kommunikationsbeziehung zwischen Bevölkerung und Abgeordneten als auch die Freiheit des Mandats und des Handelns der Exekutive nicht zu beschränken. Im Gegensatz zum CDU-Entwurf steht der rot-rotgrüne Entwurf für einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand bei der Registrierung von Interessenvertretern. Dies zeigt sich bei der Angabe der Stufen bei den jährlichen finanziellen Aufwendungen für Interessenvertretungen. Der CDU-Entwurf lehnt sich am aktuellen Bundesgesetz an, wo Stufen in Höhe von 10.000 Euro vorgeschrieben sind. RotRot-Grün verstärkt mit ihren Regelungen stattdessen Regulierungs- und Anzeigeaufkommen. Meine Damen und Herren, schließlich weist der Rot-Rot-Grün-Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. Im Fokus steht die geforderte Einführung eines unabhängigen beratenden Überwachungsgremiums quasi über dem Landtag. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken sehen wir auch die Zusammensetzung eines solchen Gremiums als sehr kritisch an und stehen dem auch sehr kritisch gegenüber. Genannt sind da zum Beispiel Mitglieder aus dem Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder des zivilgesellschaftlichen Engagements. Dabei drängt sich für uns natürlich die Frage auf, warum gerade diese Gruppen und warum nicht andere wie zum Beispiel ehrenamtliche Kommunalpolitiker oder Politikwissenschaftler oder andere Gruppen, die hier auch Bezüge hätten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zweite Hauptnovellierung beider Gesetzentwürfe bezieht sich auf Änderungen bestimmter Transparenzregeln im Thüringer Abgeordnetengesetz. Mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss bzw. zur Beschlussempfehlung des Ausschusses haben zumindest wir mehrere Einschränkungen – problematische Einschränkungen – wieder zurückgenommen und die alten Regelungen des Abgeordnetengesetzes beibehalten. Dies haben wir für uns aus der Anhörung und der Stellungnahme des Landtags abgeleitet. Die Freiheit des Mandats war durch die ursprünglich vorgesehene Verschärfung von Vorgaben gegen den Abgeordneten nicht mehr gegeben. Zudem haben sich in Thüringen die bisherigen Auflagen des geltenden Thüringer Abgeordnetengesetzes zur Herstellung von Transparenz im Sinne der ursprünglich in unserem Gesetzentwurf geforderten verschärften Regelungen auch bewährt. Gegenüber dem rot-rot-grünen Entwurf präferieren wir in diesem Bereich vielmehr eine Übertragung bestimmter Regelungen des Bundesabgeordnetengesetzes auf Thüringen. Da seien zum Beispiel das generelle Verbot entgeltlicher Interessenvertretung von Abgeordneten zu nennen oder aber auch, dass dem Bundesabgeordnetengesetz entsprechend Spenden von Abgeordneten so angenommen werden, aber nicht bei ihnen verbleiben dürfen. Meine Damen und Herren, nach wie vor ignoriert der rot-rot-grüne Entwurf die eindeutige Feststellung in der Landtagsstellungnahme sowie das Ergebnis der Anhörung, wonach weite Passagen der darin geforderten Auflagen und Angaben verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich sind, weil sie die Unabhängigkeit bzw. die Freiheit des Mandats auch erheblich beeinträchtigen und beschränken. Neben der überzogenen Anzeigepflicht der kompletten Einkünfte bei Nebentätigkeit oder dem generellen Verbot bezahlter Vortragstätigkeit von Abgeordneten sagt auch hier das Gutachten des Landtags klar und deutlich – und das zitiere ich hiermit –: „Weitere verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich sowohl mit Blick auf die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung […] als auch hinsichtlich der Gewährleistung der Berufsfreiheit […], soweit in dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/3356 die Veröffentlichung aller durch den Abgeordneten bisher ausgeübten Erwerbstätigkeiten und Mitgliedschaften in Vorständen und Aufsichtsräten gefordert wird.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt abschließend festzuhalten, dass wir dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zur Beschlussempfehlung des Ausschusses sowohl wegen der Nichtanwendbarkeit des rot-rot-grünen-Gesetzentwurfs, der Unübersichtlichkeit aufgrund der falschen Systematik, aber vor allem auch wegen seiner verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zustimmen können. Das alles macht das Ursprungsgesetz nicht wirklich besser und wir können es daher nur ablehnen und empfehlen stattdessen natürlich die Annahme unseres Antrags zu einer geänderten Beschlussempfehlung des Justizausschusses in einem lebensnahen und anwendbaren Gesetzentwurf. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, sind die Regelungen so umstritten und im Einzelnen noch nicht ausgegoren, dass wir beantragen, das gegenständliche Gesetz neben dem Änderungsantrag an den Justizausschuss zurückzuüberweisen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Korschewsky, Fraktion Die Linke.

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Knut Korschewsky Die Linke

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren. zu Beginn zwei kleine, kurze Vorbemerkungen. Auch wir, Herr Schard, haben uns natürlich die Anhörung sehr wohl sehr genau angeschaut und haben auch sehr viele Änderungen an unserem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, wie Sie schon am Änderungsantrag sehen können. Damit ist aus unserer Sicht heraus auch die Verfassungsmäßigkeit überhaupt nicht mehr infrage gestellt, sondern ich glaube schon, dass das alles verfassungsgemäß ist und wir dem auch sehr gut nachkommen können. Um nur einen Punkt zu nennen: Sie sprachen das unabhängige Gremium an, das aus Ihrer Sicht nicht verfassungsgemäß ist, oder dass es da Bedenken gebe. Ich erinnere daran, dass wir beim Ministergesetz ebenfalls ein unabhängiges Gremium haben, das die Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister festlegt, was gerade bei einer Ministerin von den Grünen gewirkt hat, sodass sie fast zwei Jahre lang keine neue Tätigkeit aufnehmen konnte. Auch das hat niemand an der Stelle angezweifelt. Aber vor ziemlich genau drei Jahren fand hier an gleicher Stelle die erste Beratung des rot-rotgrünen Gesetzentwurfs zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik statt, ein Gesetzgebungsverfahren, das von rekordverdächtiger Dauer ist. Das muss man einfach mal sagen. Damaliger Anlass – das wissen Sie alle – waren Lobbyaffären vor allem im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken. Allerdings ist Rot-Rot-Grün nicht erst durch diesen aktuellen Anlass auf die Idee gekommen, ein Lobbyregister in Thüringen einzurichten, denn schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Beteiligtendokumentation in der 6. Wahlperiode, was auch hier angesprochen wurde, wollten die Fraktionen, dass dieser legislative Fußabdruck zeitnah um das Instrument des Lobbyregisters ergänzt wird. Kompakt auf den Punkt gebracht geht es bei der zweiten Lesung zu vorliegendem R2G-Gesetzentwurf um die Ergänzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes, also des sogenannten legislativen Fußabdrucks, um ein Lobbyregister. Zur Übersichtlichkeit und der besseren Nachvollziehbarkeit der Regelung wird dies in einem eigenständigen Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben, verbunden mit der Bestimmung, dass beide Datenbestände über einen Zugang – ich betone: über einen Zugang und nicht in zwei Gesetzen, sondern über einen Zugang – gemeinsam in einer öffentlichen Datenbank für Interessierte praktisch nutzbar sein müssen. Die einreichenden Fraktionen haben diese Struktur des Gesetzentwurfs gewählt, weil Fachleute für den Bereich der lobbykritischen Handlungsinstrumente betonen, dass ein legislativer Fußabdruck – also die Offenlegung der Daten bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen – und das Lobbyregister, das Auskunft darüber gibt, wer sich mit welchen inhaltlichen Anliegen auf welche Weise außerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens an Parlamentarier bzw. Mitglieder der Landesregierung und ihr jeweiliges Umfeld wendet, zwei unterschiedliche lobbykritische Informations- und Kontrollinstrumente sind. Der legislative Fußabdruck setzt seinen Schwerpunkt an der Frage an: Wie ist ein Gesetzestext inhaltlich entstanden und wie hat vor allem der außerparlamentarische Bereich auf den Inhalt eingewirkt? Die Beteiligtendokumentation erfasst mit Blick auf das Gesetzinitiativrecht der Landesregierung konsequenterweise auch den sogenannten exekutiven Fußabdruck. Das heißt, die Landesregierung muss die Beteiligung Dritter an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und deren inhaltliche Beiträge dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit offenlegen. Das Lobbyregister als Transparenzinstrument setzt dagegen seinen Schwerpunkt an den Kontakten zwischen Personen an und legt offen, wer mit wem Kontakt hat. Das Register macht nicht nur die beteiligten Personen kenntlich, es macht durch Offenlegung von Inhalten, um die es bei der Kontaktaufnahme gegangen ist, auch die Gründe für die Kontaktaufnahme von außerparlamentarischen und parlamentarischen Akteuren transparent. Auch die CDU, das haben wir hier gehört, brachte zeitnah mit Blick auf die Ausläufer der Lobbyaffären einen Gesetzentwurf unter dem Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz“ ein. Zwar kommt im Titel der CDU der Begriff „maximale Transparenz“ vor, aber eigentlich stellt dieser Gesetzentwurf, der heute nicht mehr zur Debatte steht, einen strukturellen und inhaltlichen Rückschritt dar, denn er ergänzt den legislativen Fußabdruck nicht durch ein Lobbyregister, vielmehr überschreibt der damalige Gesetzentwurf und im Übrigen auch der vorliegende Änderungsantrag der CDU zur Beschlussempfehlung die geltenden Regelungen zur Beteiligtentransparenzdokumentation. Wir würden diese mit einer Beschlussfassung über den Änderungsantrag praktisch abschaffen. Hinzu kommt, dass das von den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen erarbeitete und beschlossene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Sachen legislativer Fußabdruck – und das würde ich noch einmal betonen – im bundesweiten Qualitätsranking den ersten Platz belegt. Also warum sollen wir dieses wieder abschaffen, wenn wir dort bundesweit wirklich spitze sind und diese Spitze auch beibehalten sollten, meine lieben, sehr geehrten Damen und Herren? Es gibt also keinerlei Grund, uns von diesen Regelungen zu verabschieden. Im Gegenteil: Wenn Thüringen damit Vorbild für andere Bundesländer geworden ist, sollten die Thüringer Regelungen umso mehr mit Alltagsleben erfüllt werden. (Beifall DIE LINKE) Die Daten und Informationen des oben angesprochenen Lobbyrankings, das unter Federführung von Transparency International Deutschland aktuell erstellt wird, zeigen deutlich: Die optimale Lösung in Sachen lobbykritischer Transparenz ist eine Kombination aus legislativem Fußabdruck und Lobbyregister – also genau das, was R2G vorgelegt hat. Beide Gesetzentwürfe enthalten auch einen Artikel 2, bei dem es im Schwerpunkt um Neuregelungen im Abgeordnetengesetz bei den Spendenregelungen geht – auch hier schon angesprochen –, im R2G-Gesetzentwurf eine transparente Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent genau; im Übrigen eine langjährige Forderung der linken Fraktion in Thüringen, seitdem das Thema auf der Bundesebene auftauchte und das Bundesverfassungsgericht eine Stufenregelung für zulässig erklärte, aber auch die genaue Offenlegung von Nebeneinkünften als mögliches Regelungsmodell zuließ – also durch das Bundesverfassungsgericht gedeckt. Zu beiden Gesetzentwürfen fand im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine umfangreiche mündliche und schriftliche Anhörung statt – nicht nur mit Transparency und LobbyControl, sondern zum Beispiel auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sozialverbänden, Vertreterinnen von Wirtschaft, Wissenschaft und Religionsgemeinschaften. Wir haben eine umfangreiche Auswertung dessen gemacht und einen überarbeiteten R2G-Gesetzentwurf vorgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann passierte lange nichts, fast drei Jahre lang. Wir haben in diesen drei Jahren mehrfach versucht, mit der CDU-Fraktion wieder in die Gespräche zu kommen. Wir wurden vertröstet, wir wurden immer wieder hingehalten, auf Regelungen in Bayern, auf der Bundesebene etc. zu warten. Es passierte also lange Jahre nichts – und jetzt ist uns dann der Geduldsfaden ein wenig gerissen. Wir haben dann am 29. Februar 2024 den Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, den wir der CDU-Fraktion auch lange als Diskussionsgrundlage angeboten hatten. Der Unterschied ist jetzt in der heutigen Verhandlung, dass er sich nur noch auf den R2G-Entwurf bezieht. Die CDU hat ihren Gesetzentwurf hier gar nicht mehr eingebracht. Es sei dahingestellt, warum nicht. Wir versuchen heute mit Blick auf die Wichtigkeit des Themas, noch einmal deutlich zu machen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat und über viele Jahre auch gefordert hat, dass wir deutlich machen, dass Transparenz in der Politik ein wichtiger Baustein ist und dass die Menschen diese Transparenz auch in der Politik haben wollen und brauchen. Wie oben deutlich beschrieben, sind die R2G-Fraktionen aus gutem Grund nicht bereit, die Beteiligtentransparenzdokumentationen aufzugeben. Das strukturell inhaltliche Lösungsangebot von R2G, das wir jetzt vorgelegt haben, wäre ein guter gangbarer Kompromiss und brauchbar – wenn auch nicht optimal –, um einen Einstieg in ein Thüringer Lobbyregister zu bekommen. Wir haben eine Evaluationsklausel eingebaut und wir haben viele Dinge vom Gesetzentwurf der CDUFraktion übernommen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir heute hierzu auch eine positive Entscheidung fällen. Trotz dieses sehr guten und brauchbaren inhaltlichen Kompromissangebots ist die CDU-Fraktion nicht darauf eingegangen und hat auch mit ihrem Änderungsantrag an jetziger Stelle wieder die Überschreibungsstrategie fortgesetzt. Deshalb bitten wir darum, diesem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion nicht zuzustimmen und unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung zuzustimmen. Lassen Sie mich zum Schluss an dieser Stelle sagen: Ein kleines Geschenkchen nach 15 Jahren bei meiner letzten Rede in diesem Landtag habe ich mir doch eigentlich verdient. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetz einfach zu! (Heiterkeit DIE LINKE) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, es ist schon viel über den Prozess gesprochen worden. Wir reden hier auch über Lobbyismus. Wir haben 6.000 Lobbyisten in Berlin, 30.000 sind es in Brüssel. Die nehmen Einfluss auf Politik, zum Beispiel auf Parlamente, aber auch auf Regierungen. Lobbyarbeit findet zu allen relevanten Themen statt, etwa zur Erbschaftssteuer und zur Vermögenssteuer. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir immer noch nicht Tempo 130 auf deutschen Autobahnen haben, weil Automobilkonzerne genau das durch Lobbyismus verhindern. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ach, hör doch auf!) Ich finde es immer interessant, dass die FDP immer gleich steil geht, wenn es um Lobbyismus geht und man das kritisiert. Ich weiß nicht, warum man das als Parlamentarier gut findet, nichts dagegen zu machen. Ich erinnere da auch gern an den Dieselskandal. Vor allen Dingen große Konzerne betreiben Lobbyarbeit. Die können das natürlich auch auf Grundlage ihrer besseren finanziellen Mittel anders machen als kleine Unternehmen. Grundsätzlich ist Lobbyismus aber nicht schlecht. Die Expertisen und Meinungen von Unternehmen, Organisationen und auch Verbänden können Politikerinnen bei Entscheidungsprozessen unterstützen, auf Probleme hinweisen und Missstände aufzeigen. Zum Problem wird Lobbyismus aus unserer Perspektive aber dann, wenn Treffen und Absprachen zu Gesetzgebungen im Verborgenen stattfinden. Um diese vollumfängliche Transparenz in Gesetzgebungsprozessen zu schaffen, wollen wir nach mehreren Anhörungen und Beratungen nun nach drei Jahren ein verbindliches Lobbyregister für Thüringen einführen. Dieses Register soll offenlegen, wer sich mit welchen Abgeordneten, Regierungsvertreterinnen oder Mitarbeiterinnen trifft, was besprochen wird und welche finanziellen Mittel fließen. Es ergänzt den seit 2019 bestehenden und von Rot-Rot-Grün auf den Weg gebrachten legislativen Fußabdruck, der offenlegt, wer mit welchen Formulierungen Gesetze beeinflusst hat. Konkret wollen wir die bestehende Beteiligtendokumentation mit dem Lobbyregister verknüpfen, das Gesamtregister öffentlich, benutzerfreundlich und barrierefrei gestalten, jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Gliederungen, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen sowie deren Mitarbeiterinnen des Landtags oder der Landesregierung samt der ihr zugeordneten obersten Behörden offenlegen. Das gilt auch für Staatssekretärinnen, Abteilungs- und Behördenleiterinnen. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen alle Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Vorschläge mit inhaltlichen Bezügen zu Gesetz- und Rechtsverordnungsentwürfen, parlamentarischen Anträgen, Beschlüssen, Haushalts- und Finanzvorlagen, zu Entwürfen für Förderrichtlinien und Programmen des Landes, Bundes und der EU. Jede Kontaktaufnahme zur Interessenvertretung ist eintragungspflichtig. Es gibt Ausnahmen von Registrierungspflichten, zum Beispiel bei Bürgeranfragen, bei Mandats- und Amtsträgerinnen in Ausübung ihrer unmittelbaren parlamentarischen, exekutiven und amtlichen Aufgaben, für politische Parteien und kommunale Spitzenverbände, für Medien nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, für Kirchen und anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und Petentinnen in Ausübung ihres Petitionsrechts. Eine freiwillige Eintragung ist aber möglich. Im Lobbyregister sollen Informationen vermerkt werden – auch das ist hier schon angesprochen worden, was dort tatsächlich hinterlegt werden soll – und bei Verstößen gegen die Dokumentations- bzw. Registrierungspflichten oder ordnungswidrigem Handeln sind Sanktionen möglich, von einer öffentlichen Rüge bis hin zu einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro. Das unabhängige Gremium ist hier auch schon angesprochen worden und der Kollege Korschewsky hat auch schon ausgeführt, warum das auch sinnvoll ist. Und es soll einen Jahresbericht geben und eine Evaluation, auch das hat der Kollege Korschewsky hier schon ausgeführt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nicht nur die Schaffung eines Lobbyregisters vor, sondern auch Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Ich will darauf auch noch mal abstellen, denn das sind langjährige Forderungen auch von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen. Die Nebentätigkeiten für Abgeordnete, die eine unvoreingenommene und unabhängige Mandatsausübung beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen. Ein Verbot von Geldspenden, die bei Abgeordneten verbleiben, eine erweiterte Anzeigepflicht für Tätigkeiten, die vor der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübt wurden, etwa als Mitglieder eines Vorstands, Aufsichtsrats oder einer Gesellschaft und ein ... (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Absolut lebenspraktisch, wenn man kein Unternehmen hat!) Herr Montag, es machen ja manche Menschen schon freiwillig. So lebensfern scheint es nicht zu sein, von daher ist ja tatsächlich die Frage: Gibt es Gründe, warum man das nicht machen sollte? Ich denke, es gibt genug. Nebeneinkünfte sollen ab dem ersten Euro angezeigt werden – auch das eine lange Forderung von uns –, und eine Veröffentlichung weiterer Funktionen und Ämter von Abgeordneten mit konkreten Entschädigungshöhen, wobei die bisherigen in transparenten Stufenregelungen abgeschafft werden sollen. Ich werbe sehr ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der CDU sieht vor, den bestehenden legislativen Fußabdruck zugunsten eines verwässerten Lobbyregisters zu ersetzen, und auch die vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz bleiben weit hinter unserem zurück. Echte Transparenz und saubere Politik gehen aus meiner Sicht Hand in Hand. Deswegen nutzen wir die Chance, dass wir heute die Transparenz erhöhen, um tatsächlich auch mehr Vertrauen in die Institutionen zu schaffen und Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben nachzuvollziehen, wer Einfluss nimmt und wie wir hier tatsächlich arbeiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Braga auf.

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Kollegen, es wurde schon vieles zu den vorliegenden Änderungsanträgen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gesagt. Ich möchte mich deshalb kurzfassen und auf formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam machen, die aus meiner Sicht dazu führen, dass beide Änderungsanträge, die hier vorliegen, heute abgelehnt werden müssen. Herr Korschewsky hat in zutreffender Weise das recht langwierige Verfahren beschrieben, und von der Langwierigkeit kann er, glaube ich, ein Lied singen. Er musste lange in Justizausschusssitzungen ausharren, bis wir zur Beratung dieses Tagesordnungspunkts gekommen sind, zu dem er, glaube ich – so habe ich es jedenfalls wahrgenommen –, extra dazugekommen war. Es war in der Tat ein durch und durch sehr kompliziertes Verfahren, weil hier auch Aspekte der Gesetzgebung tangiert sind, die keine einfachen sind, insbesondere in der verfassungsrechtlichen Bewertung. Das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz in der Politik herzustellen, ist richtig und wichtig und wird von meiner Fraktion mitgetragen. Man kann sich sicherlich materiell darüber streiten, ob die vorliegenden Änderungsanträge diesem Anliegen gerecht werden. Wir sind da zwar anderer Auffassung, aber es stellt jedenfalls einen Schritt nach vorne dar – sagen wir es mal so. Beide Anträge nehmen sich vor, einiges zum Besseren zu verändern, und schaffen das auch an verschiedenen Stellen, auch wenn das an anderen Stellen aus unserer Sicht nicht der Fall ist. Ich möchte, wie gesagt, auf formelle Aspekte eingehen. Es wurde darauf hingewiesen: Abschließend beraten wurde dieses Gesetz – das konnten wir der Berichterstattung entnehmen – bei einer Ausschusssitzung des Justizausschusses vor einigen Tagen. Dort gestaltete es sich so, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde und als Tischvorlage verteilt lag uns ein Änderungsantrag vor. Sie können mich korrigieren, wenn ich falschliege, aber ich glaube, dem entspricht das, was Rot-Rot-Grün heute hier als Änderungsantrag zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Wir hatten im Vorfeld dazu eine recht umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung vorliegen gehabt, noch zu einem früheren Änderungsantrag – ich möchte meinen vom Februar oder März dieses Jahres –, in der auf sehr deutliche Weise auf bestimmte Schwächen dieses Änderungsantrags aufmerksam gemacht wurde, sehr ausführlich auf verfassungsrechtliche Probleme bei der Einführung des Lobbyregisters eingegangen wurde, verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Abgeordnetengesetzes, Schwierigkeiten bei der finanziellen, personellen, technischen Seite der Umsetzung dieses Gesetzes. Auf diese Aspekte hat die Verwaltung hingewiesen. Die Verwaltung wurde auch gebeten, zum neu vorliegenden Änderungsantrag Stellung zu nehmen – in der Ausschusssitzung am 31. Mai war das, glaube ich – und sie konnte – es war ein sehr langer Ausschusssitzungstag, wir hatten zwei mündliche Anhörungen – nur darauf verweisen, dass sie den ganzen Tag bei der Beratung der Justizausschusssitzung verbracht und daher keine Gelegenheit gehabt hatte, sich auch nur im Ansatz ausführlich diesem neu vorliegenden Änderungsantrag zu widmen, und sie deshalb auch nicht in der Lage sei, eine umfangreiche oder der Sache entsprechende Stellungnahme abzugeben, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken der Verwaltung nun beseitigt seien, die ja doch sehr schwerwiegend waren zu dem früheren Änderungsantrag. Eine Lektüre dieses Änderungsantrags zwingt geradezu zu der Erkenntnis, dass das nicht der Fall sein kann. Die Probleme sind nach wie vor an verschiedenen Stellen vorhanden. Darauf hat Kollegin Baum zu Beginn der Debatte aufmerksam gemacht. Ihren Ausführungen in dieser Sache schließe ich mich inhaltlich an. Wir hatten hier vorhin zwei Tagesordnungspunkte, wo aus verschiedener Perspektive der Vorwurf geäußert wurde, dass Änderungsanträge viel zu kurzfristig gestellt wurden, was ein Stück weit auch dazu führten, dass die Debatte nicht in der gebotenen Sachlichkeit geführt werden könne. Das trifft auf diesen Punkt ebenfalls zu. Es wundert mich, dass dieser Vorwurf noch nicht geäußert wurde, vielleicht weil die Änderungsanträge von den zwei Seiten – sage ich jetzt mal – des Hauses kommen, die zu den vorigen Tagesordnungspunkten diesen Vorwurf geäußert haben. Jedenfalls ist es so, dass wir aller Voraussicht nach, wenn ich mir die Besetzung der Reihen anschaue, zu einer Beschlussfassung in dieser Sache kommen werden, in einem Verfahren, welches der Rechtssicherheit bei der Beschlussfassung über solche Änderungen des Abgeordnetengesetzes nicht gerecht wird. Es war am Ende doch ein übereiltes Verfahren, auch wenn es sehr langwierig war. Auf die Gründe dafür habe ich hingewiesen und es wäre aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion richtiger gewesen, wenn dieses Projekt, was wie gesagt durchaus seine Berechtigung, seine Wichtigkeit und seine Relevanz hat, in der kommenden Legislaturperiode angegangen würde, dann auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenkommission, die zur Überarbeitung des Abgeordnetenrechts eingesetzt wurde und die ebenfalls recht weitreichende Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts gemacht hat. Hier kann man den Empfehlungen dieser Kommission nur ein Stück weit gerecht werden, sie werden nur ein Stück weit aufgegriffen. Es wäre sicherlich besser gewesen, man hätte das umfangreicher gemacht, vor allem wenn wir als gesetzgeberische Gewalt auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben hätten, zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu beziehen. Das ist letztlich nicht gelungen. Insofern darf ich nur dafür plädieren, dass beide Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung abgelehnt werden, dass die Beschlussempfehlung, welche die Ablehnung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs beinhaltet, entsprechend beschlossen wird und dass die Sache in der neuen Legislaturperiode neu versucht wird, neu angegangen wird, mit mehr Zeit und vor allem mit mehr Möglichkeiten der umfangreichen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere des Abgeordnetengesetzes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Braga. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich jetzt mit dem normalen Ablauf weitermache, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einem Mann zu danken, der hinter mir, aber mir nicht im Genick sitzt. Dr. Hahn hat ein langes Arbeitsleben im Dienste dieses Hauses hinter sich. Lieber Dr. Hahn, ich selbst kenne Sie jetzt – ich habe gerade überschlagen – 15 Jahre und ich möchte namens des Hauses ganz herzlich für Ihre Arbeit danken, bevor Sie jetzt in Ihrer Schicht abgelöst werden, (Beifall CDU, AfD) zuletzt im UA 7/2 und im Infrastrukturausschuss. Es war immer eine sehr gute, sachliche und auch persönlich angenehme Zusammenarbeit. Vielen Dank. Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute. (Beifall im Hause) Es fällt immer schwer, nach so etwas wieder in den normalen Ablauf einzusteigen. Ich gebe zu, dass mich das auch gerade beeindruckt – 15 Jahre sind auch eine Zeit. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schaue kurz in Richtung der Landesregierung. Da sehe ich jetzt auch keine Wortmeldungen. Ich habe, wenn ich das richtig vernommen habe, den Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vernommen. Gilt das für beide Entwürfe? Für beide Entwürfe. Dann müssen wir es aber trotzdem nacheinander abarbeiten. Wer also den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10179 zurück an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diese Rücküberweisung? Das sind die Stimmen der Koalition. Das Bild ist übersichtlich, der Rücküberweisung ist nicht stattgegeben. Das heißt, wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10179 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Die Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus dem übrigen Haus. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Deswegen stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10211. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Regierungskoalition. Danke schön. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen des übrigen Hauses. Aber es erübrigt sich zu zählen, der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 46 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9548 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10111 ZWEITE BERATUNG (Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung. Meine Damen und Herren, ich verstehe die Emotionen, vielleicht schaffen wir es trotzdem, jetzt etwas Ruhe im Raum zu bewahren, um der Berichterstattung von Herrn Bilay zu lauschen.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der heute zur Beratung ansteht, ist an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden. Wir haben da eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Das betrifft vor allem den Regelungskreis der Änderung des Beamtengesetzes, des Laufbahngesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und des Disziplinargesetzes. Im Rahmen der Anhörung haben uns die Anzuhörenden zahlreiche Hinweise gegeben, die durch einen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün aufgegriffen wurden, der aber am Ende im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Der Änderungsantrag ist ohne Aussprache und Angabe von Gründen abgelehnt worden. Deswegen wird auch mehrheitlich der Gesetzentwurf abgelehnt. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Vielen Dank, Herr Bilay. Wir haben jetzt eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Henfling. (Zuruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich ziehe zurück!) Nein. Aber Frau Abgeordnete Marx wollte sich zu Wort melden.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Ich möchte die Rücküberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragen.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

In Ordnung. Es sind ohnehin keine weiteren Wortmeldungen da. Es ist die Rücküberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Damit ist dieser Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss zurücküberwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 47 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/10043 Wird das Wort für die Begründung des Beratungsverlangens gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion.

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Martin Henkel CDU

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die CDU-Fraktion hat eine Große Anfrage zur Lage der Wirtschaft eingebracht, um umfassende Informationen und Klarheit über die wirtschaftliche Lage zu erhalten. Zunächst möchte ich mich beim Wirtschaftsministerium für die Beantwortung der wirklich umfangreichen Fragen ausdrücklich bedanken. Im Groben wissen wir es alle, aus der Berichterstattung in den Medien wird uns das jeden Tag deutlich gemacht: Deutschland, aber auch Thüringen ist in wirtschaftlich ganz schwerem Fahrwasser unterwegs. Deutschland ist das einzige Industrieland, welches nicht wächst, sondern schrumpft. In der kommenden Legislaturperiode muss die Landesregierung deshalb dringend den Fokus auf die Wirtschaftspolitik richten. Dafür braucht es eine detaillierte Lagebeschreibung, und das haben wir genau mit dieser Großen Anfrage erreicht. Die Ergebnisse der Großen Anfrage sollen helfen, die Effektivität der aktuellen Wirtschaftspolitik zu bewerten, Probleme und Herausforderungen zu identifizieren und die Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen und Strategien im Bereich der Wirtschaft zu legen. Lassen Sie mich einige Punkte aus dem umfangreichen Fragenkatalog zur Einordnung vorab herausgreifen. Es wird Sie nicht wundern, dass ich mich auf die negativen Aspekte konzentrieren werde. Die vorhandenen positiven Aspekte werden sicher eingehend von den Rednern der Koalition beleuchtet werden. Mir geht es hierbei nicht darum, den Standort schlechtzureden, sondern aufzuzeigen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Beginnen wir gleich bei Frage 2, da geht es um den Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts. Hier liegt Thüringen in den Jahren 2018 bis 2022 unter dem Bundeswert und deutlich unter dem Wert der neuen Länder. Wir lagen tatsächlich in keinem der fünf Jahre bei der Wachstumsrate über dem Schnitt der neuen Länder und nur in einem Jahr über dem Bundesdurchschnitt. Das belegt erneut, dass wir gegenüber den alten Ländern nicht mehr aufholen und sogar gegenüber den neuen Ländern zurückfallen. Die Fragen 6 und 7 haben sich mit dem Rückgang von Unternehmen beschäftigt. Hier haben wir deutschlandweit den Trend zu verzeichnen, dass 3,5 Prozent der Unternehmen zurückgegangen sind. In Thüringen war der Rückgang aber doppelt so hoch, und zwar 7,1 Prozent. Das ist der schlechteste Wert aller Bundesländer. Nicht anders sieht es im Fragenkatalog bei den Fragen 8 bis 10 aus. Hier haben wir einmal die Erkenntnis, dass 87 Prozent der Thüringer Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte haben. Das unterstreicht nochmals die Bedeutung der kleinen Unternehmen für die Thüringer Wirtschaft und das zeigt auch, dass wir besonders auf diese Firmen achten müssen, denn diese kleinen Unternehmen sind es, die besonders unter Bürokratie leiden. Die haben keine große Verwaltung, um Antragsverfahren zu machen, ständig neue Statistiken auszufüllen. Die beschäftigen sich in der Hauptsache mit Wertschöpfung. Genau deshalb ist es wichtig, diese Unternehmen zu entlasten. Aber besonders die kleinen Unternehmen haben 2019 bis 2022 gelitten. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Thüringen den höchsten Rückgang bei kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Der Rückgang beträgt hier 7,9 Prozent. Das ist der höchste Rückgang, der im Bundesgebiet zu verzeichnen ist. Auch bei den großen Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ist der Rückgang in Thüringen mit 3,2 Prozent der höchste. Im betrachteten Zeitraum haben alle Bundesländer Rückgänge zu verzeichnen, aber in Thüringen hat es sowohl die kleinsten als auch die größten Unternehmen am schwersten erwischt. Beachtenswert ist auch der Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt. Da sind vier Größenklassen aufgezählt worden. In allen vier Größenklassen sind wir die schlechtesten. Ganz davon abgesehen, dass bundesweit nur die Anzahl der Unternehmen in der kleinsten Gruppe zurückgegangen ist, haben wir hier bei uns insgesamt einen Rückgang zu verzeichnen gehabt. Ich komme zu den Fragen 12 und 13. Thüringen lag 2018, 2019 und 2021 oberhalb des deutschlandweiten Werts der tatsächlich eröffneten Insolvenzverfahren, also die Insolvenzverfahren, die eröffnet wurden, waren deutlich mehr als im Rest der Bundesrepublik. Wir müssen in der kommenden Wahlperiode vor allem darauf aufpassen, dass wir unsere Wirtschaft so stärken, dass sie vor allem gegenüber Wirtschaftskrisen resilienter ist. Die Frage 19 beschäftigte sich mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Hier haben wir im Vergleich 2022 zu 2018 3.500 Stellen verloren. Jetzt kann man sagen, das ist demografisch bedingt, weil wir einen Bevölkerungsrückgang in Thüringen haben. Aber wenn man sich die Tabelle betrachtet, dann sieht man: Auch andere Bundesländer haben demografische Probleme, haben aber nicht diesen Rückgang bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch das ist ein Trend, der in Thüringen besonders durchschlägt, auf den wir reagieren müssen. Dann haben wir einen Komplex, der sich mit der Bruttowertschöpfung der Erwerbstätigen beschäftigt; das sind die Fragen 21, 25, 35 und 36. Auch hier liegen wir in Thüringen im betrachteten Zeitraum mit 17,8 Prozent hinter dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer. Dieser beträgt dort 19,3 Prozent. Die Wertschöpfung ist der relevante Treiber für die Lohnentwicklung und das hat natürlich auch Konsequenzen auf die Bruttolohnentwicklung. Auch hier sind wir zurückgefallen und belegen aktuell nur noch Platz 15 im Vergleich der Bundesländer. Bleiben wir beim Arbeitsmarkt und schauen auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Wir haben immer das Thema „Arbeitskräfte, die fehlen“ – nur 15,25 Prozent der anerkannten Asylbewerber und nur 16,4 Prozent der Ukrainer gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Ich rede hier wirklich nur über die anerkannten, also die Ukrainer haben sofort einen Zugang und bei den Asylbewerbern ist es so, dass nur die anerkannten den Zugang haben. Hier haben wir unheimlich niedrige Raten. Ich sage, das funktioniert nicht, weil auch Integration so nicht funktionieren wird. Für den Wirtschaftsstandort wäre es gut, wenn diese Leute dem Arbeitsmarkt zugeführt würden. Ich bleibe auch bei meiner These, für die ich immer wieder kritisiert werde. Wir brauchen Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, aber nicht in die Sozialsysteme. Auch hier muss man schauen, ob wir da steuernd eingreifen können. Der Bedarf besteht auf jeden Fall. Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt muss ich noch einen thematischen Sprung machen, denn das Thema „Digitalisierung“ ist wichtig, aber es gibt noch eine ganze Reihe anderer Sachen, die wir betrachten müssen. Das Gigabit-Grundbuch zeigt auf, dass wir bei Geschwindigkeiten von 50 bis 100 Megabit in Thüringen noch halbwegs gut unterwegs sind, aber bei höheren Datenraten – zum Beispiel 400 Megabit pro Sekunde – belegen wir nur noch Platz 16 und bei 1.000 Megabit je Sekunde Platz 15 deutschlandweit. Das ist zu wenig, da muss was passieren. Es gäbe noch viel mehr zu sagen, das war jetzt ein kleiner Schnelldurchlauf. Es lohnt sich auf jeden Fall, in den ganzen Fragenkatalog reinzuschauen. Die Probleme sind sauber dokumentiert und liegen auf dem Tisch. Es wird Aufgabe des nächsten Landtags sein, hier gemeinsam mit der Landesregierung nach neuen Lösungen zu suchen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Henkel. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die einleitende Frage „Fällt Thüringen zurück?“ gibt ja schon die Richtung vor. Wir haben uns dementsprechend eben in knapper, aber epischer Breite von Herrn Henkel eine Dystopie für die Thüringer Wirtschaft angehört, die mit einer realistischen Bewertung, glaube ich, nicht so arg viel zu tun hatte. (Beifall DIE LINKE) Was wir allerdings tatsächlich brauchen, ist gerade diese realistische Einschätzung, denn es ist bei Weitem nicht alles negativ. Eine realistische Einschätzung muss auch einbeziehen, welchen extremen Verwerfungen die Wirtschaft in den vergangenen fünf Jahren ausgesetzt war. Da ist die Coronapandemie und der verbrecherische Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der zu einer Verknappung von Energie und zu Preissteigerungen in allen Bereichen geführt hat, und zwar weltweit und nicht nur in Thüringen. Gänzlich außer Acht gelassen haben Sie auch, dass die Politik hier im Land nur in Teilen die Rahmenbedingungen setzen kann. In erster Linie müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer etwas unternehmen. Dazu gehören mit Blick auf den allseits beklagten Fachkräftemangel gute, konkurrenzfähige Löhne und gute, zeitgemäße Arbeitsbedingungen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Machen wir schon!) Es hilft nicht weiter, immer wieder, wie wir es von Herrn Kemmerich schon gewohnt sind, die angeblich mangelnde Einsatzbereitschaft der Jugend zu beklagen und neue Arbeitszeitmodelle kategorisch abzulehnen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Woher kennen Sie die Zahlen?) Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Unternehmen und auch Handwerksbetrieben, die zeigen, dass es geht und wie es geht. Es ist eine Tatsache, dass gute Arbeitsbedingungen wesentlich dazu beitragen, Arbeitskräfte an die Betriebe zu binden. Und es ist eine Tatsache, dass gute, angemessene Löhne ein weiteres wesentliches Mittel gegen die Abwanderung von Fachkräften in andere Betriebe oder gar in andere Bundesländer sind. Hier ist also die Wirtschaft selbst gefragt. Was kann, was müssen jetzt aber wir in Thüringen tun, um die Wirtschaft zu unterstützen? Welche Rahmenbedingungen müssen wir verbessern, um gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung zu schaffen? Einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage hat das Gutachten des Wirtschaftsministeriums geleistet, das im vergangenen Herbst veröffentlicht wurde. Gegenstand der Untersuchung der BAK Economics AG und der Deutschen Energie-Agentur dena sind die Wachstumspotenziale der Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft. Leitfragen für die Untersuchung waren dabei unter anderem: Welche ökonomischen Chancen und Anpassungserfordernisse bringt die Dekarbonisierung für den Wirtschaftsstandort Thüringen? Wie kann die Wirtschaftspolitik wirksam dazu beitragen, dass mit der Dekarbonisierung verbundene Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden und der Transformationsprozess zu treibhausgasarmen bzw. neutralen Technologien gesamtwirtschaftlich erfolgreich bewältigt werden kann? Im Mittelpunkt steht für die Untersuchung dabei zwar das verarbeitende Gewerbe, das den Freistaat prägt und von der Dekarbonisierung besonders betroffen ist, die Ergebnisse sind allerdings weitgehend auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar. Die Studie zeigt im Ergebnis eindrücklich, dass eine erfolgreiche Entwicklung der Wirtschaft mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien eng verknüpft ist. Die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien wird in naher Zukunft der wesentliche Standortfaktor. Nur wenn der wachsende Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann und grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, werden sich Wertschöpfung und Wohlstand hier bei uns am besten entwickeln. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Dekarbonisierung der Industrie müssen also rasch und parallel voranschreiten. Gelingt das nicht, dann drohen erhebliche Wohlstandsverluste, so die Autoren dieser Studie. Deshalb müssen wir dringend und schnell unsere Anstrengungen beim Ausbau eigener erneuerbarer Energieerzeugungskapazitäten intensivieren. Dafür müssen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden: Sicherung der Energieversorgung der Thüringer Unternehmen und Betriebe mit ausreichend günstiger erneuerbarer Energie, priorisierte Ausweisung von Flächen für Windund Solaranlagen im Umfeld von Industrieparks im Rahmen des Landesentwicklungsplans zur Sicherstellung der Stromversorgung und Minimierung der Netzausbaukosten, Anbindung von Betrieben, insbesondere der Industrie, an eine erneuerbare Wärmeversorgung, Sicherstellen durch Ausbau und Umrüstung der Wärmenetze, das landeseigene Investitionsförderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen zur Umstellung von Produktionsprozessen auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz fortführen und um Klimaschutzverträge in Form von Differenzverträgen ergänzen, Aufbau von grüner Wasserstoffinfrastruktur in Thüringen und Sicherstellung der Anbindung an das europäische Wasserstoffnetz, priorisierte Lieferung an Industriebetriebe von besonderer Bedeutung und Bedarf und Sicherung von guten, bezahlten Arbeitsplätzen in von durch Transformation betroffenen Industriezweigen durch Unterstützung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau des Thüringer Nachhaltigkeitsabkommens als Vernetzungsplattform zur Verankerung von Nachhaltigkeitsprinzipien in der Thüringer Wirtschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, es gäbe noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, die wir tatsächlich ansetzen müssten, wo wir uns Umsetzungen vorstellen können, wo wir weiterarbeiten sollen. Dafür wird aber leider meine Redezeit nicht ausreichen und ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Ich rufe für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Laudenbach auf.

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Dieter Laudenbach AfD

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Fällt Thüringen zurück?“ Eine Bestandsaufnahme, dies wollte die CDU-Fraktion wissen und bat deshalb die Landesregierung mittels einer Großen Anfrage von beachtlichem Umfang um Aufklärung. Ob man den Antworten, welche das Wirtschaftsministerium auf weit über 200 Seiten niedergeschrieben hat, etwas diesbezüglich entnehmen kann, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein Schelm, der da kurz vor Ende der Legislatur an ein Wahlmanöver denkt. Ich stellte mir jedoch die Frage, hinter wen Thüringen denn gegebenenfalls zurückfällt. Hinter Sachsen, hinter Bayern? Das ist ja wohl nicht das größte Problem, welches den hiesigen Unternehmen derzeit den Schlaf raubt. Wenn von einem Zurückfallen die Rede sein kann, dann von einem solchen ganz Deutschlands gegenüber dem Rest der Welt, gegenüber Polen, China, den USA. Herr Henkel hat viele Punkte aus dem Fragen- und Antwortenkatalog angesprochen und Handlungsbedarf angemeldet. Und so scheint es, dass die Union einmal Schwarz auf Weiß haben will, welche Erfolge die von Ihnen in Berlin und Brüssel betriebene Wirtschaftspolitik für Thüringen denn bis heute so hat. Hier stellt sich die Frage von Ursache und Wirkung. Als schlecht gemachte Kopie der Grünen waren Sie es nämlich, die die Axt als Erste an den Wirtschaftsstandort Deutschland angelegt haben, und zwar 2011, dem Jahr des Reaktorunfalls von Fukushima. Es war Angela Merkel, welche die unselige Energiewende auf den Weg gebracht hat, aufgrund derer deutsche Unternehmen gerade scharenweise das Land in Richtung der oben genannten Länder Polen, China, USA verlassen, wo günstiger Strom aus Kernkraft, Gas und Kohle zur Verfügung steht. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solche Phantomschmerzen sind echt anstrengend!) Es ist die EU-Kommission unter dem CDU-Mitglied Ursula von der Leyen, der wir den Green Deal verdanken, ein Strategiepapier zur systematischen Deindustrialisierung der Bundesrepublik und Europas, welches außerdem die Hauptverantwortung für den alltäglichen Bürokratiewahnsinn trägt, der den Klein- und Mittelständlern das Leben schwermacht. Ich nenne hier nur das Lieferkettengesetz. Sie, die Union, verantworten den ersten Lockdown ebenso wie die Grenzöffnung von 2015 mit ihren finanziellen, vor allem aber gesellschaftlichen Folgen, welche natürlich auch auf die allgemeine Stimmung und Motivation im Land zurückfallen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Alter, die Grenzen waren offen!) Was auch immer man derzeit der Landesregierung in Sachen Wirtschaftspolitik vorwerfen kann: Die Hauptursachen für die derzeitigen Probleme der Thüringer Wirtschaft liegen auf höherer Ebene, und dort hatte und hat die CDU das Ruder die meiste Zeit in der Hand. (Beifall AfD) Abgesehen von der Ära des SPD-Kanzlers Gerhard Schröder regierte Ihre Partei fast vier Jahrzehnte im Bund und ein knappes Vierteljahrhundert in Thüringen. Ob die Folgen der Treuhandpolitik nach der Wende, die demografische Situation, besonders im Osten, die jahrzehntelange Auslagerung selbst hochprofitabler Wirtschaftsbereiche gen China oder jetzt das zerstörte Verhältnis zu Russland – nahezu alle Krisen gehen zu großen Teilen auch und vor allem auf Ihre Rechnung. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nahost auch, ja?) Meine Damen und Herren, lassen Sie diese Bilanz, Ihre Bilanz, bitte mit einfließen, wenn Sie sich daranmachen, die Antworten auf Ihre Anfrage auszuwerten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Laudenbach. Für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU stellt in der Einleitung zur Großen Anfrage fest, dass der Motor der Thüringer Wirtschaft stottere und dass Thüringen bei vielen wichtigen Kennziffern immer weiter zurückfalle. Damit schließt die CDU ganz im Wahlkampfmodus an ihre Erzählung der letzten Monate an, die eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts und des Wohlstands durch die rot-rot-grüne Landesregierung behauptet. Erst in der letzten Woche haben wir in der Aktuellen Stunde der CDU über das angebliche Verbrennerverbot, was es so nicht gibt, und dessen Schaden für die Automobilindustrie in Thüringen gesprochen. Was ist der Lösungsvorschlag der CDU? Natürlich steckt die Lösung im Zauberwort „Technologieoffenheit“, was in diesem Fall die Förderung synthetischer Kraftstoffe wie E-Fuels meint, die völlig massenuntauglich sind. In anderen Fällen wird von der CDU mantraartig der Bürokratieabbau als Allheilmittel beschworen, was oft allerdings den Abbau von sozialen Standards meint, beispielsweise im Kontext von Vergabe- oder Ladenöffnungsgesetz. Diesen Abbau sozialer Standards wird es mit uns nicht geben. Vielmehr müssen wir doch über die Gewährleistung einer modernen Infrastruktur in ganz Deutschland reden, die für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidend ist. Hierfür brauchen wir öffentliche Investitionen im großen Stil, wie sie in dieser Woche auch der DGB mit seinem Impulspapier gefordert hat. Stattdessen halten CDU und FDP auf Bundesebene stark an der Schuldenbremse fest, (Beifall Gruppe der FDP) anstatt Investitionen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu ermöglichen. Mit dieser Haltung bringen wir Wirtschaft und Wohlstand in Gefahr, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Anstatt den Wirtschaftsstandort schlechtzureden, sollten wir doch vielmehr konstruktive Diskussionen führen, wie wir den Standort Thüringen weiterentwickeln wollen, und gemeinsam darüber nachdenken, wie wir die Menschen davon überzeugen, dass sie in Thüringen gut und gern arbeiten. Diese Diskussionen sind angebracht, denn wir leben tatsächlich in herausfordernden Zeiten: Erst die Coronapandemie und später die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs haben zu Lieferengpässen und zur Erhöhung der Material- und Energiekosten geführt, die natürlich nicht spurlos an unserer heimischen Wirtschaft vorbeigehen – insbesondere wenn die Wirtschaftsstruktur wie bei uns von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt ist und darüber hinaus noch eine vergleichsweise hohe Bedeutung von energieintensiven Unternehmen aufweist. Wenn wir heute über die wirtschaftliche Situation in Thüringen debattieren, will ich deshalb schon noch mal betonen, dass die Lage nicht ausschließlich, aber doch zu einem Großteil von den benannten externen Schocks und den daraus entstandenen Folgen geprägt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben über die notwendige Konstruktivität gesprochen. Die gab es im Krisenkontext glücklicherweise, als es uns gemeinsam mit der CDU im Oktober 2022 gelang, Maßnahmenpakete zu schnüren, die Unternehmen finanziell unterstützten und somit einen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Freistaat leisteten. Und nicht nur das: Wir haben die Krise zudem als Chance gesehen. Neben den auf Kurzfristigkeit angelegten Zuschüssen und Kreditprogrammen beinhaltete das beschlossene Hilfspaket für die Thüringer Wirtschaft eine dritte Säule, die Zukunftsinvestitionen für Thüringer Unternehmen ermöglicht und somit die Transformation zur klimaneutralen Wirtschaft vorantreibt. Für uns ist klar, dass die Dekarbonisierung langfristig Arbeitsplätze in der Industrie, im Handwerk und in den vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen sichert. Ich würde mir wünschen, dass die CDU dies auch so sieht. Wenn wir konstruktiv über die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Thüringen als Wirtschaftsstandort sprechen wollen, kommen wir an einem massiven Ausbau von erneuerbaren Energien nicht vorbei. Im vergangenen Jahr hat eine vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie gezeigt, dass mit einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien für die Dekarbonisierung der Wirtschaft in den nächsten zehn Jahren eine zusätzliche Wertschöpfung von etwa 23,5 Milliarden Euro erzeugt werden könnte. Theoretisch müssten Ihnen von der CDU doch bei solchen Prognosen die Ohren klingen. Aber was tun Sie stattdessen? Sie erschweren im Dezember 2023 gemeinsam mit der AfD und der FDP erheblich den Bau von Windrädern in den Wäldern und haben damit verständlicherweise den Unmut von energieintensiven Thüringer Unternehmen auf sich gezogen, die auf den Ausbau von erneuerbaren Energien angewiesen sind, die kostengünstigen grünen Strom versprechen. Neben den Krisenauswirkungen und der Dekarbonisierung sind wir mit dem demografischen Wandel mit einer weiteren Herausforderung konfrontiert. Der Verlust an Fach- und Arbeitskräften bringt enorme Herausforderungen, da ohne Arbeitskräfte natürlich keine Wertschöpfung entstehen kann. Das heißt, wir müssen Menschen davon überzeugen, hier in Thüringen zu arbeiten. Wie gelingt uns das? Für uns Sozialdemokraten in erster Linie, indem wir das Arbeiten in Thüringen attraktiver machen. Wir müssen die Tarifbindung und somit das Lohnniveau erhöhen und die Arbeitsbedingungen generell verbessern. Dazu zählt auch die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wofür die Stärkung der Sozialwirtschaft unerlässlich ist. Ohne ausreichend Personal in der sozialen Arbeit, in Gesundheit und Pflege oder Erziehung müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst um die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen kümmern – mit der Folge, dass sie ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will neben den Herausforderungen, die uns allen bekannt sind, noch ein paar Punkte aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorheben, die gegen einen beschworenen Niedergang des Wirtschaftsstandorts Thüringen sprechen. Erstens: Mit einem Zuwachs von 16,1 Prozent von 2018 bis 2023 lag das BIP-Wachstum je Einwohner in Thüringen in den jeweiligen Kreisen über dem Bundesdurchschnitt von 13,3 Prozent. Das BIP-Wachstum Thüringens je Einwohner lag auch über dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer von 12,4 Prozent. Auch der Anstieg der Arbeitsproduktivität um 17,8 Prozent und der Bruttolöhne und Bruttogehälter um 14,4 Prozent lag im Betrachtungszeitraum deutlich über dem gesamtdeutschen Zuwachs. Und: Die Arbeitslosenquote ist in Thüringen in den letzten Jahren im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern am niedrigsten. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, dass wir in Anbetracht der vielfältigen Transformationsprozesse im Land und in der Wirtschaft vor großen Herausforderungen stehen, um zukünftig den Wohlstand halten zu können. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir wirtschaftlich resilienter werden und den Strukturwandel meistern. Hier sind wir im Parlament gemeinsam mit der Landesregierung etliche Schritte gegangen. Es braucht weiterhin klare politische Rahmenbedingungen und das Ausstrahlen von Zuversicht in einer herausfordernden Situation und keinen Abgesang auf den Wirtschaftsstandort Thüringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Für die Gruppe der FDP hat Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Lutz, Zuversicht habe ich, aber die sieht wahrscheinlich anders aus, als du sie jetzt hier vorgetragen hast. Denn das ist die Zuversicht, dass sich was ändert in der Wirtschaftspolitik auch nach dem 1. September 2024 hier in Thüringen. Ob ich den Wirtschaftsstandort jetzt schlechtrede, das überlasse ich jedem einzelnen selbst. Was ich aber tun werde, ist, einfach mal nackte Zahlen sprechen zu lassen. Entwicklung des BIP in Thüringen: mit 14,9 Prozent unter dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer von 18,9 Prozent. Unternehmen in Thüringen: Rückgang um 7,1 Prozent, vor allen Dingen betroffen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Die haben besonders stark abgenommen mit minus 7,9 Prozent. Das ist übrigens diese Kleinteiligkeit unserer Wirtschaft, die uns beim letzten Mal nach der Finanzkrise gut durch die Wirtschaftskrise hier gebracht hat. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen: ebenso, 10,8 Prozent Rückgang. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind zurückgegangen auf 803.000. Die geleisteten Arbeitsstunden sind zurückgegangen, vor allen Dingen die je Arbeitnehmer von 1.478 auf 1.364 Stunden, etwas, das wir uns zu Zeiten des Fachkräftemangels nicht leisten können. Die Handwerksbetriebe sind zurückgegangen. Der zu deckende Fachkräftebedarf von insgesamt 138.000 Personen, der prognostiziert ist, braucht ein entschiedenes Vorgehen. Ich weiß, im Bereich der Pflege sind Besuche gemacht worden, aber es ist auch hier der gesellschaftliche Diskurs, der dafür sorgen muss, dass ausländische Fachkräfte gut und gern nach Thüringen kommen, um uns hier in unserer Wirtschaft zu unterstützen und den Wohlstand zu sichern, den wir heute und über 30 Jahre aufgebaut haben. Es tut weh, wenn vor allen Dingen zu sehen ist, dass die Gewerbegründungen von knapp 11.200 auf nur noch 10.000 zurückgegangen sind und jedes Unternehmen, das nicht gegründet wird, ein Unternehmen weniger ist, das am Ende erfolgreich sein wird, Arbeitsplätze schafft und Arbeitsplätze sichert. (Beifall Gruppe der FDP) Ganz ehrlich, wenn man hier vor allen Dingen die Reden der Kollegen von den Linken zu wirtschaftspolitischen Themen hört, ist es auch so, dass es hier keine Willkommenskultur gegenüber der Wirtschaft in Thüringen gibt. (Beifall CDU) Ich will explizit sagen: Das gilt nicht für alle, die von Rot-Rot-Grün hier vorn am Pult zur Wirtschaft gesprochen haben. Aber auch die Grundlagen, die die Zukunft sind, der Breitbandanschluss und der Breitbandausbau, auch die Digitalisierung der Verwaltung gehen nur schleppend voran. Das haben wir gestern und vorgestern hier schon diskutieren können. An die Adresse der Kollegen der AfD sei noch mal gesagt, welche Bedeutung Freihandel hat, welche Bedeutung dem zukommt, mit anderen Ländern, und zwar auf vertraglicher Basis, Hürden abzubauen statt sie aufzubauen: Ich erinnere mich an die Debatten, die hier gerade von Ihrem Vorsitzenden geführt worden sind, die sehr an eine Wiederregionalisierung von Wirtschaft erinnern. Ich will vielleicht nachher noch mal darauf eingehen, aber ich will deutlich machen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika unser größter Handelspartner sind. Handel ist die Grundlage von Mehrung, von Wirtschaftswachstum. Handel ist die Grundlage. Dafür müssen wir Hürden abbauen, wir müssen Standards abbauen, die Märkte abschließen und abschotten. Das heißt, Freihandel ist die Ursache von Wohlstand. Das sollten sich gerade die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer AfD noch mal ins Stammbuch schreiben lassen. Aber auch Frankreich, Ungarn usw. sind unsere weiteren großen Handelspartner. Ich glaube, es ist klar, die sind auch Teil der Europäischen Union und es ist gut so, dass sie es sind. Auch davon hängt unser Wohlstand ab. Ein wichtiger Hinweis noch mal dazu, wie sich auch der Tourismus entwickelt hat: Hier sind die Ankünfte, also der Leute, die Tagesausflüge gemacht haben, zurückgegangen, aber vor allen Dingen die Übernachtungen von 9,8 im Jahr 2018 auf 9,1 Millionen im Jahr 2022. Deswegen war es wichtig, dass wir auch unseren Tourismusstandort stärken.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Schön, dass Sie das alle mitgetragen haben und genauso erkannt haben wie wir, und wir hier unter anderem die Mountainbike-Strategie beschlossen haben, mit der wir diesem Ziel einen Schritt näherkommen wollen. Vielen Dank.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Für die Fraktion Die Linke rufe ich Herrn Abgeordneten Schaft auf.

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Christian Schaft Die Linke

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe verbliebene Zuschauerinnen hier und am Livestream, letzte Woche durfte mich der Kollege Schubert zu einem hochschulpolitischen Thema vertreten, heute haben wir den Spieß mal umgedreht. Ich will gleich damit starten, dass mich an dieser Debatte wie erwartet insbesondere stört, was der gesamten Diskussion über die Frage der Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen nicht gerecht wird: Man macht es sich immer wieder sehr einfach, wenn man sich nur die Zahlen rauspickt, die dann irgendwie in das Weltbild passen, in die Erzählung von der immer roten Laterne in Thüringen – wir haben es heute nicht gehört, aber beispielsweise bei der Debatte zum Thüringen-Monitor. Das wird aber der ganzen Komplexität der Entwicklung, der Ursachen und der notwendigen Handlungen, die es daraus abzuleiten gilt, noch nicht mal im Ansatz gerecht. Übrigens ist es, wenn wir hier die ganze Zeit so tun, als sei Thüringen nur auf dem absteigenden Ast, wenn man sich die entsprechenden Zahlen herauspickt, ehrlich gesagt auch ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die als Beschäftigte oder Unternehmerinnen hier im Land dafür sorgen, dass sich der Wirtschaftsstandort Thüringen gut entwickelt. Deswegen gilt es mit Blick auf die Große Anfrage Bilanz zu ziehen, indem man die Zahlen ein Stück weit differenzierter betrachtet, statt nur Alarmismus zu verbreiten. Die Entwicklungen des Wirtschaftsstandorts Thüringen in den letzten fünf Jahren sind auch nicht isoliert zu betrachten. Wir haben gestern erst im Plenum den Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss „Treuhand“ diskutiert. Da blicken wir auf die ersten zehn Jahre der Entwicklung des Freistaats nach der Wende und die entsprechenden Auswirkungen auf die Industriestandorte in Thüringen. Danach schauen wir beispielsweise auf 10, 14 Jahre Thüringen, wo es insbesondere der CDU damals in Regierungsverantwortung gefallen hat, das Land als Niedriglohnstandort zu vermarkten. Diese Jahre können nicht losgelöst von dem betrachtet werden, was an Entwicklungen in den letzten zehn Jahren gemacht wurde, als sich Rot-Rot-Grün daran gemacht hat zu sagen: Wir gehen einen anderen Weg, weil uns daran liegt, Thüringen als Arbeits- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu entwickeln. Ich will die Zahlen, die jetzt immer genannt wurden, mal ein Stück weit einordnen. Da kann man durchaus sagen: Thüringen hat erstens als Arbeitsort an Attraktivität gewonnen. Da ist beispielsweise auch die niedrige Arbeitslosenquote heranzuziehen. Da zeigen sich auch die Auswirkungen der Programme, beispielsweise die konkreten Auswirkungen des Arbeitsmarktprogramms: Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der Langzeiterwerbslosen von 32.178 auf 21.525 gesunken. Wir sehen Thüringen als ein ostdeutsches Bundesland mit der geringsten Arbeitslosenquote. Nur wenige westdeutsche Bundesländer haben eine niedrigere Quote als Thüringen. Das zeigt, dass es hier durchaus eine positive Entwicklung gegeben hat. Aber auf der anderen Seite müssen wir auch schauen – und da reicht es nicht, nur zu sagen, man müsste oder man hätte, wie das der Kollege Henkel gemacht hat: Wo liegen die Herausforderungen und wie packen wir die an, wenn wir beispielsweise auf den Arbeits- und Fachkräftebedarf bis zum Jahr 2035 schauen? Da geht es ganz konkret um die Frage: Wie gewinnen wir mehr Menschen, die nach Thüringen kommen, sei es aus der Bundesrepublik oder sei es aus dem Ausland? Da stellt sich ganz grundsätzlich eine Frage der Willkommenskultur. Da hilft es auch nicht, sich jetzt nur die Zahlen rauszupicken und zu sagen, was schlecht ist, weil die Sorgen der Thüringer Wirtschaft vielfältiger sind. Da gibt es beispielsweise mit Blick auf den 1. September die Fragen, wie die politischen Verhältnisse im Land sein werden, wie sich Thüringen entwickelt, womit Thüringen in der Welt wahrgenommen wird – neben den anderen Problemen, die natürlich auch eine Rolle spielen, wenn wir auf die Entwicklung der Energie und der Preise schauen oder auch auf den gerade genannten Aspekt der Fachkräfteentwicklung. Da gibt es auch Initiativen, beispielsweise in der Zusammenarbeit des Landes mit den Industrie- und Handelskammern. Wir denken hier an die auch im Wirtschaftsausschuss mehrfach diskutierte Initiative zur GPS oder auch andere Bemühungen des Landes zur Verbesserung im Bereich der MINT-Fächer oder beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit dem Handwerk, wenn es um die Frage der Meistergründungsprämie oder auch die Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler geht, die es seit diesem Jahr gibt. Zum Zweiten will ich noch mal ganz klar sagen: Wir müssen uns nicht verstecken, Thüringen ist ein starkes Industrieland mit einer überdurchschnittlichen Dynamik, beispielsweise in der Bruttowertschöpfung pro Arbeitnehmerinnenstunde. Die hat sich gegenüber 2018 um 24,6 Prozent gesteigert. Damit lag Thüringen übrigens weit über dem Bundesdurchschnitt von 16,6 Prozent. Weil hier jetzt immer auch über das BIP gesprochen wird, will ich noch mal sagen: Man kann sich nur einfach das BIP rausziehen, man kann aber auch auf das BIP-Wachstums je Einwohnerin und Einwohner schauen. Da ist es nämlich ein Zuwachs von 16,1 Prozent innerhalb des Zeitraums 2018 bis 2022. Da liegen wir dann beispielsweise über dem Bundesdurchschnitt und nur knapp unter dem ostdeutschen Durchschnitt. Dann werden die Zahlen wieder ein bisschen eingeordnet und die Schwarzmalerei, die hier betrieben wird, wird ein bisschen zurechtgerückt. Das braucht es, um wirklich in der Differenziertheit zu schauen, wie sich der Standort Thüringen wirklich entwickelt hat. Sicherlich müssen wir auch darauf schauen, wo es noch Handlungsbedarf gibt. Ein großes Problem ist und bleibt die Armutsgefährdungsquote – ein Indikator, der herangezogen werden muss. Deswegen ist es wichtig, was Rot-Rot-Grün in den letzten zehn Jahren auch immer wieder gemacht hat: die Wirtschaftspolitik mit einer konkreten Arbeitsmarktpolitik zu verbinden, beispielsweise bei der Frage der Stärkung der Tarifbindung oder auch der Frage, welche sozialen und ökologischen Standards wir setzen, wenn wir als Land bei öffentlichen Aufträgen als Vorbild vorangehen, bei der Verbesserung des Vergabegesetzes, wo es einen Unterschied macht, wenn der Vergabemindestlohn jetzt gerade bei knapp unter 14 Euro und dann im nächsten Jahr bei über 14 Euro liegt. Das ist tatsächlich eine Verbesserung im Alltag für die Menschen in Thüringen. (Beifall DIE LINKE) – Ich sehe schon, es ist ein bisschen die Luft raus, aber wir haben es ja auch bald geschafft. – Dann will ich noch auf einen anderen Punkt eingehen, weil die Frage von Gründungen und Unternehmen genannt wird. Es ist ja erst mal nicht verwunderlich, Herr Montag: Ein Unternehmen, das nicht gegründet wird, kann auch keinen Erfolg haben. Das ist eine Binse. Wenn es ein Unternehmen nicht gibt, dann kann das natürlich auch am Markt keinen Erfolg haben. Aber wir müssen doch durchaus auch mal schauen, was die letzten Jahre im Bereich der Gründung gemacht wurde. Da ist beispielsweise mit dem Thüringer Startup-Fonds durchaus auch einiges investiert worden. 28,75 Millionen Euro standen beispielsweise zur Verfügung. Auch beim Thema „Gründungen“ – weil da immer nur auf absolute Zahlen geschaut wird – muss man sich die Rahmenbedingungen doch mal anschauen. Wir können doch nicht so tun, als sei Thüringen vergleichbar mit einem Standort wie Berlin, Hamburg oder Bremen. Es gibt bestimmte Indikatoren. Das ist einerseits die Frage: Ist das Bundesland eher städtisch geprägt oder eher ländlich? Es gibt Indikatoren wie den Bevölkerungsdurchschnitt im Alter und damit auch eine Affinität zur Digitalität. Das sind Rahmenbedingungen, die betrachtet werden müssen, wenn wir über die Frage von Gründungen sprechen.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Christian Schaft Die Linke

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Ja.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Dann, Herr Abgeordneter Montag, bitte die Zwischenfrage.

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Robert-Martin Montag FDP

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaft, für die Möglichkeit. Haben Sie noch erinnerlich, dass ich tatsächlich Thüringen gar nicht mit anderen Bundesländern verglichen habe, sondern ich auf den Rückgang der Unternehmensgründungen im Land selbst geschaut habe, und dass mich das ein bisschen skeptisch macht für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung? Und haben Sie eine Idee, woran das denn liegen könnte? (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Schaft Die Linke

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Dazu zwei Aspekte: Das eine ist, Ihre Gruppe, aber auch andere Fraktionen im Haus machen das ja gern, sich nur die absoluten Zahlen bei den Gründungen rauszunehmen. Deswegen habe ich da auf vergangene Wortmeldungen abgestellt. Das andere ist natürlich auch einfach mal zur Kenntnis zu nehmen: In einem Bundesland mit einem hohen Altersdurchschnitt und dieser demografischen Entwicklung hat das natürlich am Ende auch eine Auswirkung auf die Frage der Unternehmensgründungen und kann auch nicht einfach isoliert als Ursache betrachtet werden. Da kann man es sich dann auch nicht so einfach machen. An vielen Stellen will ich daran anschließen, was schon der Kollege von den Grünen gesagt hat: Wir brauchen mehr soziale, ökologische Initiativen. Auch hier beispielsweise mit Blick auf die Initiative des DGB, die auch schon erwähnt wurde, zu sagen: Wir müssen in den Ausbau einsteigen, weil das eine entscheidende Fragestellung für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes ist. Das belegt – die Studie ist bereits genannt worden –: Der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien, der Hand in Hand geht mit der Frage der Dekarbonisierung, könnte das Bruttoinlandsprodukt in Thüringen bis zum Jahr 2035 um weitere 6 Prozent steigern. Und das macht dann den zentralen Unterschied, ob man sich wie die CDU hinstellt und sagt, wir machen dann einfach irgendwie das Verbrennermotor-Aus als Forderung, (Beifall DIE LINKE) oder ob wir tatsächlich sagen: Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und unterstützen ganz konkret auf dem Weg zum Wandel, weil das ein konkreter Beitrag ist, mit zusätzlichen öffentlichen Investitionen zu sagen, wir unterstützen die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Da müssen wir in der nächsten Legislatur die Frage stellen: Reicht das, was mit dem regulären Haushalt dort zu bewältigen ist, oder brauchen wir andere Instrumente, die beispielsweise auch der DGB vorschlägt, wenn es um die Frage von öffentlichen Infrastrukturgesellschaften geht? Dann will ich noch einen letzten Punkt machen. Das hängt noch mal mit dem zusammen, was mich immer wieder aufregt, wie über das Land Thüringen gesprochen wird. Ich glaube, wir alle hatten heute die Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ im Postfach. Da war dieses Heft dabei zum Thema „Zukunftsfragen – Antworten aus der Mitte Deutschland“. Ich würde allen Kolleginnen und Kollegen im Haus, die immer nur mit der roten Laterne oder der Schwarzmalerei kommen, durchaus empfehlen, dort mal reinzuschauen, weil da tatsächlich ein paar Botschaften drinstehen, die auch Mut machen. Wenn beispielsweise von Herrn Tünnermann vom IOF gesagt wird: „Auf der zukünftigen Quantenautobahn führt kein Weg mehr an Thüringen vorbei.“ Oder wenn mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Batterie- und Speichertechnologie von Prof. Ulrich Schubert klar festgestellt wird: „Wir haben volkswirtschaftlich nichts davon, wenn wir die Speicher nur importieren.“, und darauf abgestellt wird, dass wir beispielsweise hier konkret in Thüringen auch einen wichtigen Schritt gegangen sind. Wenn Herr Prof. Stelter beispielsweise sagt: „Zum Glück hat Thüringen klug gehandelt und früh genug eine regionale Forschungsgruppe finanziert. Das ermöglicht uns die Arbeit [in diesem Bereich].“ Das zeigt, dass hier noch zwei weitere Komponenten gemeinsam miteinander zusammen gedacht werden – die Entwicklung des Wirtschafts- und des Forschungsstandortes Thüringen, um hier die besten Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich will noch ein weiteres Zitat nehmen, denn auch daran kann man sich vielleicht ein Beispiel nehmen in der Frage: Wie reden wir eigentlich über den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen in der Verbindung? Wenn beispielsweise Herr Prof. Schubert auf die Frage, warum er sich denn für Jena entschieden hat, sagt und noch mal darauf hinweist, dass es die zweithöchste Zahl an Patentanmeldungen pro Einwohnerin, kurze Wege, eine extrem technologieaffine Bevölkerung gibt und dass hier tatsächlich geschätzt wird, dass die Entscheidungswege in Thüringen kurz sind und schnell und strategisch gehandelt wird, anders als in anderen Bundesländern – Zitat –: „Das flutscht einfach.“ Ich kann das also nur sehr empfehlen, schauen Sie sich das mal an. Die Zukunftsfragen werden hier in Thüringen angegangen (Beifall DIE LINKE) und werden konkret verbunden mit dem, was notwendig ist, um den Wirtschaftsstandort dann auch entsprechend voranzubringen. Da lohnt es sich, sich Schwarz und Weiß anzuschauen und dann die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen, um wirklich voranzukommen. Da habe ich jetzt, zumindest von der Seite hier im Rund, nicht eine einzige Lösung gehört. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Kollege Schaft. Ich habe aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Henkel – 1 Minute 42.

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Martin Henkel CDU

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, die Wortmeldungen von den Linken, Grünen und von der AfD zeigen doch deutlich, wie schwer es die politische Mitte hat und wie schwierig es ist, mit komplexen Themen hier durchzukommen. Herr Müller von den Grünen hat gar nicht zum Thema gesprochen. Vor einer Stunde haben wir das Thema „Transparenzgesetz“ hier besprochen. Herr Müller, Sie sind ja selbst im Bereich der Windkraft sehr aktiv. Da würde ich mir etwas mehr Zurückhaltung durchaus wünschen. Es bringt auch keinen Sinn, das Thema „Wirtschaft“ nur auf das Thema „Energie“ zu reduzieren, wie es auch die AfD gemacht hat, der Kollege Laudenbach. Ansonsten war das ja nur eine Generalkritik an sämtlichen Bundesund Landesregierungen. Das bringt uns auch nicht weiter. Herr Schaft hat erwartungsgemäß das Thema durch die rosarote Brille betrachtet. Ich finde es abenteuerlich, wenn man hergeht und die Entscheidungen aus dem Anfang der 90er-Jahre nimmt, um damit das eigene Versagen der letzten zehn Jahre zu entschuldigen – das geht nicht. Insofern ist es für die politische Mitte schwierig. Und Herr Minister Tiefensee, ich sehe durchaus den Spagat, den Sie auch machen müssen zwischen den Interessen der Wirtschaft und zwischen den Interessen Ihrer Koalitionspartner von den Linken und Grünen. Deshalb will ich jetzt mal zum Abschluss ein Statement von jemandem von außerhalb bringen, von Frau Dr. Haase-Lerch, Geschäftsführerin der IHK, ich zitiere: „Die künftige Landespolitik muss dringend eine Vision für den Wirtschaftsstandort Thüringen …“

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Martin Henkel CDU

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Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage. Wenn dann Zeit ist, gern. „Die künftige Landespolitik muss dringend eine Vision für den Wirtschaftsstandort Thüringen entwickeln, die auf Attraktivität, Wachstum und Innovation setzt. Die ernüchternde Entwicklung zentraler Wirtschaftsindikatoren, wie die bundesweit überdurchschnittlich rückläufigen Erwerbstätigenzahlen oder die deutliche Verringerung der Unternehmens[zahlen] in Thüringen, unterstreicht [die Handlungsnotwendigkeit für] die kommende Landesregierung.“ Sie führt dann weiter aus und sagt: Wir brauchen dazu neue politische Mehrheiten in Thüringen. – Das wollen wir gern tun. Wir wollen dafür sorgen, dass Thüringen unternehmerfreundlich ist, dass Thüringen vor allem gut ist für die Menschen – für die fleißigen Menschen –, und dass Thüringen lebenswerte Heimat für unsere Kinder bleibt. Sehr herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Henkel.

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Martin Henkel CDU

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Ich kann die Frage auch noch beantworten.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Nein, die Redezeit ist abgelaufen. Sie haben gesagt, Sie erlauben keine Zwischenfrage, und dann war die Redezeit abgelaufen. Jetzt hat Herr Kollege Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal das Wort, und er hat 32 Sekunden.

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Olaf Müller GRÜNE

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Herr Henkel, Willkommenskultur in der Wirtschaft: Hier steht ein Unternehmer mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit mehr als 3 Millionen Euro Jahresumsatz in der Umweltplanung, in der Rohstoffsicherung, in der Energiewirtschaft, in der Bauwirtschaft, in der Infrastruktur. Schämen Sie sich! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Das war sportlich. Damit sind noch 18 Sekunden übrig. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. (Unruhe AfD) Bitte ein bisschen Ruhe, Herr Minister Tiefensee hat das Wort. (Unruhe CDU) Jetzt hat Minister Tiefensee das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, das ist das Konvolut, das wir abgegeben haben. Danke, dass Sie sich bedankt haben. Danke auch für die Krokodilstränen, dass ich einen Spagat vollführen müsste. Das ist nicht der Fall. Sie haben eine Frage gestellt: Fällt Thüringen zurück? Nein – Punkt, ich könnte mich hinsetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bestandsanalyse: ja, Auswertung: ja, selektives Negativfakten-Picking: nein. Ein Aphorismus sagt: Es gibt Menschen, die schütteln so lange den Kopf über der Suppe, bis sie ein Haar darin finden und es dann rausziehen und hochhalten. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke, dass wir alle die Fakten zusammentragen konnten. Ich habe sehr aufmerksam zugehört: Sie haben bestimmte Fakten herausgezogen, ich habe nicht einen einzigen Bezug zu irgendeiner vollzogenen oder nicht vollzogenen Handlung der Landesregierung herausgehört. Das ist ein allgemeines Beschreiben. Ich will am Anfang ganz deutlich sagen: Der entscheidende Punkt ist, dass Wirtschaftspolitik sich in einem Umfeld befindet, da eine Landesregierung einen Teil der Rahmenbedingungen gestalten kann. Wenn Sie so wollen, ein Bild des Gärtners: Wir können umgraben, wir können säen, wir können für Wind und Wasser sorgen, aber wir können nicht am Gras ziehen – und da meine ich nicht das Cannabisgesetz. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen begreifen, dass Sie bei einer Kritik, dass beispielsweise zu wenig Gründungen da sind, immer die Unternehmen selbst treffen, die potenziellen Unternehmer, und nicht die Landesregierung. Es gibt also eine Reihe von Rahmenbedingungen, die schwierig sind. Aber ich will durchaus als einer, der lange im politischen Geschäft ist, sagen: Viel erreicht, viel zu tun. Es gibt immer weiter viel zu tun, damit wir nicht zurückfallen. Jetzt fällt es mir schwer, in 10 Minuten oder 7 Minuten und 43 Sekunden auf all die Dinge einzugehen. Ich will versuchen, ganz kurz ein paar Punkte anzugehen. Der erste Punkt – Bruttoinlandsprodukt: In ganz Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Jahr um 0,3 Prozent gesunken. Nach aktuellen Prognosen wird die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr ebenfalls nur um wenige Zehntel Prozentpunkte zunehmen. Im Vergleich der großen Industrieländer liegt Deutschland aktuell jeweils auf den hinteren Plätzen. Und jetzt – hören Sie bitte zu –: Eine solche Entwicklung geht nicht spurlos an den einzelnen Bundesländern vorbei. Jetzt schauen wir uns die mal an. Rückgang 4,9 Prozent Rheinland-Pfalz, Zuwächse in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg 3,3 Prozent, 2,1 Prozent – Brandenburg ausschließlich Tesla. In den CDU-geführten Bundesländern Sachsen-Anhalt und Sachsen – CDU-geführt! – minus 1,6 Prozent, minus 0,6 Prozent, in Thüringen 0,1 Prozent. Die positive Entwicklung, die wir in Thüringen genommen haben, die kann man – und das ist schon angesprochen worden – am Bruttoinlandsprodukt messen. Jeder, der einigermaßen Verständnis von Volkswirtschaft hat, weiß, das Bruttoinlandsprodukt ist nicht der alleinige Indikator: das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, also bezogen auf die Arbeitsstunden, zwischen 2018 und 2022 um 16,1 Prozent gewachsen, im Bundesdurchschnitt 13,3 Prozent; Arbeitsproduktivität – das ist die Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer – um 17,8 Prozent; Gehälter um 14,4 Prozent – deutlich über dem gesamtdeutschen Zuwachs von 13,6 Prozent –; Produktivität der Thüringer Industrie, gemessen an der Bruttowertschöpfung je Beschäftigungsstunde, 24,6 Prozent – deutlich stärker gestiegen als der Bundesdurchschnitt usw., usw. Wir könnten den Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung, der hier besonders hoch liegt, mit 22 Prozent anführen. Ich könnte die Bedeutung der Beschäftigung der Industriearbeitsplätze deutlich über Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, deutlich über Nordrhein-Westfalen usw., usw. anführen. Beim Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2018 bis 2022 lag der Freistaat mit 14,8 Prozent geringfügig unter dem bundesweiten Wert von 14,9 Prozent. Fachkräfte: Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben zu wenige Arbeitsstunden. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft – ist bereits angeführt – hat ganz klar die demografische Entwicklung, die fehlenden Arbeitsstunden als Ursache dafür ausgewiesen, dass wir stehen, wo wir stehen. In Thüringen schrumpft die Bevölkerung im Bundesdurchschnitt am schnellsten. Der Freistaat ist von einem vergleichsweise jungen Bundesland zu Beginn der 90er-Jahre in ein Bundesland gewechselt, das überdurchschnittlich alte Menschen, ältere Menschen beherbergt. Die Fachkräftestudie des Arbeitsministeriums prognostiziert einen weiteren Rückgang der Erwerbsbevölkerung bis zum Jahr 2035 um gut 18 Prozent, heißt im Klartext: Wir werden dort eine Menge tun müssen. Ich könnte Ihnen jetzt aufzählen, was wir alles gemacht haben. Das war eigentlich der Gegenstand der Debatte, dass Sie sagen, dieses Instrument war falsch, jenes fehlte, das hat nicht stattgefunden. Ich denke, wir haben hier gut gehandelt. Jetzt noch mal zu den Gründungen: Ich habe es schon 27-mal hier am Pult gesagt. Es kommt nicht darauf an, dass irgendwie gegründet wird, sondern es kommt darauf an, dass das wirtschaftsrelevante Gründungen sind. Sie kennen den Witz, den ich immer wieder versuche und keiner lacht: Es braucht nicht den dritten Friseur in der Straße, sondern es braucht Gründungen mit größerer wirtschaftlicher Substanz. Thüringen liegt auf Platz 4, wenn es um diese Ziffer geht, 22,5 Prozent. Knapp 20 sind der Bundesdurchschnitt. Hochtechnologiegründungen sind überdurchschnittlich. In der Gründerinnenquote liegen wir – das wird diejenigen freuen, die auch daran denken, wer gründet eigentlich – nunmehr seit drei Jahren als klarer Sieger vorn. Und wir haben in Thüringen den stärksten Anstieg bei den Finanzierungsrunden. Ich könnte jetzt auf unsere Wirtschaftsförderinstrumente eingehen, die Sie alle kennen, aber das will ich mir angesichts der Zeit ersparen. Vielleicht doch noch etwas zum beliebten Thema der Breitbandförderung: Unser Hauptproblem ist der marktgetriebene, also nicht vom Bund und Land geförderte Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Die Prioritäten der Telekommunikationsanbieter liegen hier vor allem in bevölkerungsreichen Ballungszentren. Da macht sich der Ausbau nämlich besonders einfach. Thüringen ist aufgrund seiner geringen Bevölkerungsdichte und alternden Bevölkerung eben ein schwieriges Terrain. Das Ziel ist gewesen, zunächst die am meisten gefragten Bandbreiten 30 MBit bzw. 50 und 100 MBit pro Sekunde auszubauen. Und jetzt hören Sie bitte genau zu! Es geht darum, dass wir das Nachfrageverhalten bedienen. Es ist nämlich nicht damit getan, dass man an der Tür klopft und anbietet. Die Telekommunikationsunternehmen signalisieren mir ständig, dass sie ihre Breitbandangebote, ihre Glasfaserangebote bei der älteren Bevölkerung nicht platzieren können, schon allein deshalb, weil sie nicht an höheren monatlichen Beiträgen interessiert sind. Also wir kommen im Breitbandausbau hervorragend voran, wenngleich wir es natürlich auch hier mit fehlenden Baukapazitäten zu tun haben. Wir haben die Problematik, dass ein großes Telekommunikationsunternehmen andere überbaut, sich die Rosinen herauspickt und demzufolge der öffentliche Ausbau gefragt ist. Wir haben mit unserer Breitbandgesellschaft oder besser gesagt, Glasfasergesellschaft, um es genau zu sagen, der TGG, einen besonders innovativen Weg gewählt. Meine Damen und Herren, wenn ich das alles zusammennehme, dann behaupte ich, dass wir mit unserem Instrumentarium, mit dem Geld, was wir einsetzen können, alles Erdenkliche getan haben, um auf die Thüringer Spezifika einzugehen. Meine Kollegin Katja Böhler hat einmal zusammengezählt, was wir in der Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung über die Anwendungsforschung, die Unterstützung von Start-ups, die Unterstützung von Unternehmen und die Ansiedlung von Unternehmen – Bund, Land und EU – in dieser Periode investiert haben: Das sind 850 Millionen mit den vielfältigsten Programmen und daraus ist eine Wertschöpfung von 1,5 Milliarden entstanden. Das kann uns kein anderes Land in der Form, in dieser Breite nachmachen. Summa summarum: Viel erreicht, viel zu tun. Es wird in der Zukunft darum gehen, dass wir auch weitere Anstrengungen unternehmen. Meine Auffassung ist: Lasst uns die Unternehmen in den Blick nehmen! Das meint die Unternehmerinnen genauso wie die Arbeitnehmer. Lasst uns für eine unternehmerfreundliche Gesellschaft werben, für höhere Löhne, für gute Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt! Dann wird Thüringen weiter voranschreiten und auch in der Zukunft ein guter Wirtschaftsstandort sein. Vielen Dank.

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Bergner

Fällt Thüringen zurück? – Bestandsaufnahme und Perspektiven für die Thüringer Wirtschaft (Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/8829/9541 – auf Verlangen der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir zur Abstimmung kommen, erlauben Sie mir drei Sätze in eigener Sache, weil ich im nächsten kurzen Tagesordnungspunkt Berichterstatter bin. Es war mir eine Ehre, mit Ihrem Auftrag, mit Ihrem Votum dieses Amt hier ausführen zu dürfen. Dafür möchte ich mich noch mal ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich bei Frau Präsidentin und bei den Vizepräsidentinnen und Herrn Worm für die sehr kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Es hat Spaß gemacht, war über unterschiedliche Meinungen hinweg immer eine sehr faire Zusammenarbeit. Und ganz besonders möchte ich mich bei der Landtagsverwaltung für die unglaublich gute Zuarbeit bedanken. Vielen Dank. Und jetzt kommen wir hier zur Abstimmung. Wird die Fortsetzung der Beratung im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit gibt es also keinen Antrag auf Fortsetzung der Beratung oder Ablehnung der Ausschussüberweisung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen damit auf den Tagesordnungspunkt 48 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7711 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10161 -

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Birgit Pommer

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Sehr geehrte Damen und Herren, damit übergebe ich das Wort an Herrn Abgeordneten Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 48. Bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle also die Berichterstattung über die Beratung zum Antrag der FDP mit dem Titel „Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben“ in der Drucksache 7/7711. Der Antrag wurde am 12.04.2023 durch die Parlamentarische Gruppe der FDP eingebracht. Der Landtag hat in seiner 130. Sitzung am 14.03.2024 über den Antrag beraten und ihn einstimmig an die folgenden Ausschüsse überwiesen: Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie Haushalts- und Finanzausschuss. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 11.04.2024 für eine schriftliche Anhörung vorgesehen, welche mit den betroffenen Experten durchgeführt wurde. In seiner 52. Sitzung am 23.05.2024 hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten die Anhörungsergebnisse beraten und sich für den Beschluss des Antrags ausgesprochen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und Gleichstellung ist in seiner 71. Sitzung am 30.05.2024 der Beschlussempfehlung des AfILF gefolgt, der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner 59. Sitzung am 31.05.2024 ebenfalls. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 31.05.2024 ebenfalls einstimmig angeschlossen. Der Antrag wurde von allen beteiligten Ausschüssen damit zum Beschluss empfohlen, die entsprechende Empfehlung finden Sie in der Drucksache 7/10161. So weit die kurze, schnelle Berichterstattung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wie versprochen werde ich das sehr kurz machen. Die Beratungen in den Ausschüssen haben gezeigt, dass wir auch in diesem Haus in der Lage sind, über verschiedene Parteigrenzen hinweg, Fraktionsgrenzen hinweg zu einer sachlichen Arbeit zu finden. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich wünsche mir und werbe auch sehr dafür, dass wir auch im Plenum den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse folgen. Dafür ein herzliches Dankeschön. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wir stimmen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung über den Antrag ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags empfiehlt. Die Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7711 in der Neufassung: Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Ich möchte kurz mein Abstimmungsverhalten erklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht mein Abstimmungsverhalten erklären, sondern ich möchte jemanden verabschieden – und es ist wichtig, glaube ich, das von diesem Punkt aus zu tun –, jemanden, den ich in der Zusammenarbeit äußerst geschätzt habe, der immer fair agiert hat, nie so, wie wir als FDP wollten, der aber auch nie so konnte, wie wir wollten: Kollege Blechschmidt, das ist seine letzte Sitzung, über viele Jahre PGF, nie in einfachen Zeiten. Ich habe es in einer kleinen Gruppe erlebt, das ist eine herausfordernde Tätigkeit – ich bin ja nur noch ehrenamtlicher PGF, nur am Rande –, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Bei mir war das ganz anders!) aber es war immer eine Aufgabe, die am Ende zu einer Lösung geführt hat, auch mit den anderen Kollegen zusammen. Herr Blechschmidt, ich bin Ihnen persönlich sehr zu Dank verpflichtet, weil Sie auch immer uns, also die Kleineren hier in diesem Hause, im Blick hatten und nie nur dafür gesorgt haben, dass ausschließlich Ihre Fraktion oder die Kollegen von Rot-Rot-Grün einen Vorteil haben. Das war ein fairer Umgang. Genau das hat mir vorab der Kollege Bergner berichtet, dass das auch schon in der 5. Legislatur so gewesen ist. In dem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und vielen Dank – auch dafür, dass ich so viel lernen durfte. (Beifall im Hause)

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Birgit Pommer

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Ich möchte mich anschließen und möchte auch dem Kollegen Blechschmidt alles Gute wünschen. Wir hatten zwar heute schon hitzige Auseinandersetzungen, aber man muss das, glaube ich, hier im Haus auch gut trennen können von der – sagen wir mal – inhaltlichen zu der Ebene, wo wir uns hier gemeinsam immer ausgetauscht haben. Ich habe das immer sehr geschätzt. Wir haben ja nun fünf Jahre schwierige Zeiten in diesem Landtag hinter uns und es gab trotzdem immer eine Ebene, wo man sich besprechen konnte und auch Vertrauen zueinander haben konnte. Das ist, glaube ich, hier nicht selbstverständlich, auch nicht flächendeckend, muss man ehrlich so sagen. Von daher war das eine sehr gute Zusammenarbeit mit inhaltlichen Unterschieden, die, glaube ich, an manchen Stellen nicht zu überbrücken sind, aber es war wirklich sehr angenehm und ich habe da auch persönlich viel gelernt. Von daher alles Gute, vor allen Dingen viel Gesundheit für den neuen Lebensabschnitt, dass man den genießen kann. Wir sehen uns bestimmt wieder. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich das alles richtig verstanden habe, sind wir tatsächlich auch am Ende unserer regulär letzten Sitzung. Ich hatte mir an und für sich vorgenommen, hier noch mal die 30 Strophen aus der „Glocke“ vorzutragen, aber ich sehe Ihre Ungeduld, und da will ich das also ganz kurz machen. Sie können sich vielleicht an den 26.11.2019 erinnern, als ich zur Wahl kam und als Präsidentin gewählt wurde. Das war der einzige Tag, wo ich die Glocke in der Hand hatte. Ich nehme sie heute zum Abschluss der heutigen Sitzung noch einmal in die Hand für Sie. Auch für mich ist das mein Abschluss – ich habe gestern Abend dazu schon mal gesprochen. Danke in die Verwaltung. Ihnen alles Gute – und Ende.

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