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Sascha Bilay

Die Linke 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Es macht insofern einen Unterschied, als dass wir hier bei Ihnen einen Änderungsantrag haben, einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, der von Anfang an schlecht gewesen ist. Das ist der entscheidende Unterschied. (Beifall DIE LINKE) Ich will Ihnen auch sagen, warum auch dieser zweite Entwurf überhaupt keine Mehrheit finden kann: weil Sie dabei bleiben, dass Sie einfach nur leere Worthülsen aneinanderreihen. Sie schreiben etwas davon, dass die Befugnisse der Polizei erheblich erweitert werden sollen, wenn „individuelle[s] […] Verhalten [eine] Wahrscheinlichkeit begründet […], wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität […] zu erwarten sind“. Alle Achtung, kein einziger dieser Begriffe ist auch nur irgendwie definiert, ist bestimmt. Sie wissen selbst, dass das Bestimmtheitsgebot bei Gesetzen maßgeblich dafür ist. (Beifall DIE LINKE) Wir müssen am Ende auch die Polizistinnen und Polizisten davor schützen. Würden wir ein schlechtes Gesetz beschließen und die würden das anwenden, jeder Fall, der vor Gericht gezerrt wird, würde dazu führen, dass Polizistinnen und Polizisten eine Niederlage erleiden, am Ende demotiviert sind, ihren Dienst nicht mehr gern versehen wollen und dass am Ende der Gesetzgeber auch eins auf den Deckel bekommt, weil die Gerichte sagen: So etwas hätte niemals beschlossen werden dürfen. Was ein richtiger Ansatz ist – und darüber haben wir auch diskutiert –, ist das Chancengleichheitsfördergesetz, ein Gesetzentwurf, den wir in Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht haben. Das ist im Übrigen auch das, was die Anzuhörenden, insbesondere Interessenvertretungsverbände, allen voran der Landesfrauenrat, gefordert haben, nämlich die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opfer- und Gewaltpräventionsberatung. Das ist der richtige Ansatz und genau das haben wir als Rot-Rot-Grün auch getan. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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