Denny Möller
Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist ein wichtiger und im bundesweiten Vergleich beachtlicher Beitrag, um diese finanziellen Nachteile auszugleichen. Diese solide Grundlage gilt es weiter auszubauen. Dass das nötig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir heute ganz deutlich. Dass wir diesen TOP jetzt abarbeiten, liegt daran, dass es jetzt möglich ist, diesen in Gebärdensprache zu dolmetschen. Dafür vielen Dank! An den anderen Tagen war das nicht möglich. Das ist einer der Gründe, warum wir als Rot-Rot-Grün einen eigenen Alternativantrag zum Vorschlag der CDU eingebracht haben. In ihrem Antrag forderte die CDU nämlich, dass in Zukunft dafür gesorgt sein soll, dass bei öffentlichen Beratungen zu Drucksachen oder Vorlagen mit explizitem Bezug zu Gehörlosen, hochgradig Schwerhörigen und taubblinden Menschen die Übersetzung durch Gebärdensprachendolmetscher abgesichert wird. Ich sage ganz klar: Das reicht nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle parlamentarischen Debatten gedolmetscht werden.
(Beifall DIE LINKE)
Doch zunächst zurück zum von der CDU vorgelegten Entschließungsantrag zur Versorgung mit Gebärdendolmetschenden. Wir haben dazu im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt; Kollegin Stange hat das gerade berichtet. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den zahlreichen Akteuren bedanken, die ihre Expertise und Erfahrungen eingebracht haben. Ihre Beiträge sind unbezahlbar und von sehr hohem Wert für uns. Sie helfen uns natürlich dementsprechend auch hier, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, die Anhörung hat auch viele sehr persönliche Eindrücke hinterlassen, gerade auch als es um die Frage ging, wie denn in der Vergangenheit – in den 80erJahren und davor – der Umgang mit der Gebärdensprache war. Ich habe viel dazugelernt. Gebärdensprache ist eine dreidimensionale Sprache, die sich derzeit schwer durch künstliche Intelligenz ersetzen lässt und bei der über mobile Geräte nur begrenzt kommuniziert werden kann. Präsenzdolmetschen bleibt daher das bevorzugte Mittel, um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses haben wir den Antrag der CDU entsprechend angepasst. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Beschlussempfehlung ist die Errichtung einer unabhängigen, neutralen und professionsfreien Anlaufstelle. Dies ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass kein Profit aus den Bedarfen der Betroffenen gezogen wird. Herr Wartenberg vom Landesverband der Gehörlosen Thüringen hat uns dazu wertvolle Einblicke gegeben – dafür auch noch mal ganz herzlichen Dank. Er hat nämlich klargestellt, dass das von der CDU vorgeschlagene Konzept nicht sinnvoll ist. Stattdessen sollten wir uns das Modell der von der bayerischen Landesregierung geförderten Kommunikationsvermittlungsstelle zum Vorbild nehmen. Das haben wir getan und das steht jetzt auch in der Beschlussempfehlung. Noch ein paar Worte zu unserem Änderungsantrag, der sich als Alternativantrag lesen lässt. Alle demokratischen Fraktionen hier im Haus sind sich einig – davon gehe ich wirklich aus –, dass etwas passieren muss. Wir sagen: Um effektiv zu handeln, braucht es eine Bedarfsermittlung der konkreten finanziellen Mehraufwendungen. Dazu schlagen wir vor, eine Befragung durchzuführen oder diese bei einer fachlich geeigneten Stelle in Auftrag zu geben. Diese Erhebung soll die individuellen behindertenbedingten finanziellen Mehraufwendungen erfassen, die sich aus dem Erwerb technischer Mittel sowie üblichen Zuzahlungen und sonstigen Mehraufwendungen ergeben. Dabei sollen auch die finanziellen Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit, Bildung, Kultur, Mobilität, Religion, Sport sowie ehrenamtlichem und politischem Engagement berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen systematisch ausgewertet und im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bis zu seiner 1. Sitzung im Januar 2025 vorgelegt werden. Wir müssen außerdem auch – das ist in der Anhörung deutlich geworden – die Erfahrungen aufarbeiten, die gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in der DDR gemacht haben. Wir sprechen hier über systematische Benachteiligungen, mit denen Betroffene teils noch heute zu tun haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Bedürfnisse gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen in Thüringen angemessen berücksichtigt und unterstützt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
