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Stefan Möller

AfD 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, allein die Art und Weise, wie dieser Bericht hier eine Stunde lang vorgetragen worden ist, zeigt, welche lediglich formale Rolle die Parlamentarische Kontrollkommission beim Schutz der Grundrechte gegenüber einem Geheimdienst übernimmt. Es ist wirklich nur eine formale Rolle. Einen wirklichen Schutz bietet diese Parlamentarische Kontrollkommission natürlich nicht, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Der Bericht hat nun festgestellt, dass eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes zu jeder Zeit gewährleistet wäre. Dem muss ich in aller Form widersprechen. Die Parlamentarische Kontrollkommission soll nach § 26 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange ausüben, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. Was die Regelung natürlich nicht will, und das steht ihr gerade so auf die Stirn geschrieben, ist, dass der neue Landtag einfach gar keine Parlamentarische Kontrollkommission so wählt, dass sie konstituiert werden kann, selbst bis zum Ende der Legislatur. Das ist eine ganz offensichtliche Umgehung dieses Gesetzes. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten ja mitwählen können, Herr Möller!) Deswegen ist für diese derzeitige Rumpf-Parlamentarische-Kontrollkommission – von fünf Mitgliedern sind ja nur noch drei drin, davon ist einer nicht mehr Abgeordneter dieses Hauses – ganz klar, dass das auch in formaler Hinsicht keine verfassungsgemäße Kontrolle und keine gesetzmäßige Kontrolle des Verfassungsschutzes mehr darstellt und insbesondere natürlich auch nicht die sehr schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte mehr legitimiert, die vom Verfassungsschutz unternommen werden. Ich will das mal kurz an einem Beispiel benennen, was auch Thema dieses Berichts gewesen ist. Wenn man beispielsweise einen Mafioso hat, der seine Opfer reihenweise mit Betonschuhen im nächstgelegenen See versenkt hat, und man will dem auf die Schliche kommen, was macht man da? Man überwacht den beispielsweise mit technischen Überwachungsmethoden. Man überwacht sein Telefon, man überwacht seine E-Mail-Korrespondenz, seine Internetaktivitäten, alles, was er so kommuniziert. Wenn man das machen möchte, was braucht man da in einem Rechtsstaat? Richtig, einen richterlichen Beschluss. Es muss ein Gericht entscheiden, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist. Dieser Geheimdienst braucht das nicht. Dieser Geheimdienst kann, und zwar ohne dass irgendein Verbrechen begangen worden ist, einfach nur, weil eine von der Regierung abweichende Meinung vorliegt und vertreten wird, Menschen überwachen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, bitte!) Und zwar nicht nur ganz normale Bürger, sondern beispielsweise auch Abgeordnete dieses Hauses. Und es geht noch weiter. Während der Mafioso, der also schwerste Verbrechen begangen hat, im Anschluss an die Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und dann natürlich auch die Fähigkeit und die Möglichkeit hat, Rechtsschutz dagegen einzulegen, zu sagen, ich habe doch gar keinen im See versenkt, ihr hättet das gar nicht machen dürfen, besteht diese Möglichkeit für Menschen, die eine politisch abweichende Ansicht haben, nicht. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist auch Quatsch!) Denn – das ist gerade im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission entsprechend mitgeteilt worden – diese Unterrichtung, die zwar grundsätzlich vorgesehen ist, kann zurückgestellt werden, erst mal ein Jahr, später dann bis auf fünf Jahre und nach fünf Jahren sogar dauerhaft. So kann es also vorkommen – und anlassbezogen ist das offensichtlich auch geschehen, so hat es Herr Walk eben gerade vorgetragen –, dass Abgeordnete dieses Hauses mit technischen Überwachungsmethoden ausgespäht werden, bespitzelt werden und nicht mal informiert werden und sich dagegen nicht mal zur Wehr setzen können. Und die einzige Schutzinstitution, die das überprüfen soll, ist – ich sage es mal ganz offen – eine amputierte Parlamentarische Kontrollkommission, die vor zehn Jahren gewählt worden ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, dass das nicht rechtmäßig ist, das steht der Sache geradezu auf der Stirn geschrieben. Wer das nicht erkennt, der hat Rechtsstaat nicht verstanden. Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch mal auf die Punkte eingehen, die da ausgespäht werden: technische Überwachung. Ich darf davon ausgehen, dass meine Fraktion, wahrscheinlich fast in Gänze, technisch überwacht wird, dass abends geschaut wird, welche Netflix-Filme ich gucke, welche Kochvideos ich gern sehe, wohin ich gern in den Urlaub fahre. Ich habe auch aus dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gehört, dass man Auskünfte von Luftfahrtunternehmen einholt, von Banken einholt, wohin er geflogen ist, mit wem er geflogen ist, was er auf dem Konto hat, wie hoch der Kontostand ist, welche Aktien er gekauft hat. All das kann sich dieser Verfassungsschutz an Informationen beschaffen und er muss uns nicht informieren. Das ist Rechtsstaat Thüringen 2024, also so nennt man das. Das ist aber kein Rechtsstaat. (Beifall AfD) An die Zuschauer da oben, egal was Sie für eine Meinung vertreten: Überlegen Sie sich mal, Sie haben einen Freund oder einen Ehemann oder was auch immer, einen Partner, mit dem Sie private Nachrichten schreiben. Und weil Sie eine falsche Meinung haben, darf dieser Mann da oben mitlesen. Der liest das mit, der erfasst das, der protokolliert das. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen Quatsch, Herr Möller!) Und was dann damit geschieht, wann das gelöscht wird – Sie erfahren ja nicht mal, dass es geschieht. Das ist das Problem in dieser Bundesrepublik, das ist dieses Problem in diesem sogenannten Freistaat. Und derjenige, der sich am meisten über seine eigene Überwachung aufgeregt hat, der macht es mittlerweile selbst und sitzt hier. Das ist Bodo Ramelow. (Beifall AfD) Lassen Sie mich noch kurz auf einen Phänomenbereich des Extremismus eingehen. Es war die Rede von der „Delegitimierung des Staates“. Eine neue, erfundene Kategorie, auch im Zuge der Coronaregeln vom Verfassungsschutz eingeführt, wird offensichtlich auch hier in Thüringen angewandt. Was reicht da als Anknüpfungspunkt? Die Parlamentarische Kontrollkommission hat es erwähnt: Kritik an Coronamaßnahmen, Kritik an der Abhängigkeit der Politik von den USA, Kritik an der Inflation, an der Energiesicherheit, Migrationskritik. Meine Damen und Herren, das sind alles grundrechtlich geschützte Positionen. Was die Parlamentarische Kontrollkommission nicht gemacht hat,: Sie hat sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Erst am 11. April 2024 – da hätte ich eigentlich eine Positionierung von Ihnen erwartet, Herr Walk, aber das haben Sie völlig unter den Tisch fallen lassen – hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass es keinen Ehrenschutz für Institutionen des Staates gibt, dass der Staat auch scharfe und polemische Kritik aushalten muss und dass öffentliche Kritik nicht verhindert werden darf, wenn sie in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit fällt. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist doch völlig unbestritten!) Das haben Sie komplett ignoriert und damit wird doch auch sofort klar, dass Sie Ihrem Schutzauftrag nicht mal im Ansatz nachkommen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Denn genau das ist bei Kritik an Coronamaßnahmen der Fall, das ist bei Kritik an der Abhängigkeit von den USA der Fall. Sie müssen mal überlegen: Da wird eine Gasleitung in der Ostsee in die Luft gesprengt, der Bundeskanzler steht neben dem Präsidenten Biden von den USA und macht böse Miene zum guten Spiel, als der sagt: Es wird über diese Leitung kein Gas mehr fließen, wenn es zum Krieg mit der Ukraine kommt. Und dann fliegt die Leitung im Sommer in die Luft und darüber dürfen Sie nicht reden, weil Sie sonst Delegitimierer des Staates sind. Das ist das Signal, das Sie aussenden. Und die Parlamentarische Kontrollkommission scheint überhaupt kein Interesse zu haben, das in irgendeiner Form verfassungsrechtlich richtigzustellen. Das ist sehr schade. Das muss offensichtlich auf einem anderen Weg geschehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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