Corinna Herold
Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Ganz besonders grüße ich natürlich von hier aus auch die Übersetzerinnen oder Übersetzer in Gebärdensprache. Die Fraktion der CDU hat hier in der Drucksache 7/8349 einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich mit einem kleinen, aber sehr wichtigen Thema im Rahmen des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes beschäftigt. Die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen muss auf jeden Fall verbessert werden. Darin sind sich alle Fraktionen einig. Die Situation für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ist wie überall, wo es auf die Unterstützung durch hoch spezialisierte Fachleute ankommt, angespannt. Die Aussichten der weiteren Personalentwicklung sind nicht ermutigend. Darum wird hier vorgeschlagen, in Thüringen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Mangel an qualifizierten Dolmetschern und Gebärdensprachlern zu beheben. Gefordert wird auch die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Fremdsprache im Rahmen des Unterrichts für hörende Schüler. In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass dieses Vorhaben beachtlicher Kraftanstrengungen bedarf, hat es doch die Landesregierung von Rot-RotGrün in den letzten zehn Jahren unterlassen, für die dringend benötigten Berufe im Gesundheitswesen – im gesamten Gesundheitswesen übrigens – mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stimmt doch gar nicht!) Auch wurde versäumt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ausbilder und Hochschullehrer nach Thüringen einzuladen und hier langfristig zu binden. Hier vermisse ich ein langfristiges Konzept, eine konzertierte Aktion unter Einbindung aller Akteure und Ideen. Ein anderer Punkt im Antrag der CDU ist die Aufarbeitung alter Diskriminierungserfahrungen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen, denen im Unrechtsstaat DDR verwehrt war – ja auch verboten –, die Gebärdensprache als offizielles Kommunikationsmittel zu benutzen. Damit wurden sie einer vollgültigen und gut funktionierenden facettenreichen Kommunikationsmöglichkeit beraubt. Wenn man wie ich in der DDR aufgewachsen ist und weiß, dass die damals Herrschenden vor nichts so viel Angst hatten wie vor Menschen, die sich untereinander verständigen konnten, ohne als Staat mithören zu können, könnte man aus heutiger Sicht fast meinen, das sei einer der Gründe für die Unterdrückung der Gebärdensprache gewesen. Wahrscheinlich aber war es viel banaler. Seit 1880 galt in Deutschland die Übereinkunft, gehörlosen Kindern das Lippenlesen beizubringen und sie zum Lautieren zu nötigen. Wie wir wissen, neigen ideologisch begründete Gesellschaftssysteme zum Dogmatismus und zur Regelungsstarre. An diesen Gesellschaftssystemen hatten wir im 20. Jahrhundert fast sechs Jahrzehnte lang genug zu leiden. Also gilt auch hier Aufarbeitung des erlittenen Unrechts für die Gehörlosen und schwer Hörgeschädigten. Die Verbände der Betroffenen sollten finanzielle Mittel dafür bekommen, die Unrechtserfahrungen und Diskriminierungen in eigener Regie zu dokumentieren und den Betroffenen damit Anerkennung und Genugtuung zu verschaffen. Wir werden dem Entschließungsantrag der CDU in der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksache 7/8349 auf jeden Fall zustimmen. Aus eigenem Antrieb habe ich ein spezielles Interesse am Fortgang dieser Angelegenheit und bin sehr gespannt, wie zukünftige Abgeordnete und eine neue Landesregierung mit dieser Angelegenheit umgehen werden. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben. Der kurzfristig am letzten Freitagabend noch vorgelegten Drucksache 7/10213 müssen wir unsere Zustimmung verweigern. Es fehlt hier ein deutlicher und klarer Ansatz, wie dem personellen Mangel sowohl an Gebärdensprachdolmetschern als auch den dazugehörigen Ausbildern für dieses Berufsbild begegnet werden soll. Diesem Mangel wird auch durch das Wortungetüm „Gebärdensprachdolmetschenden“ nicht abgeholfen. Auch die Formulierung unter Punkt III.2 klingt eher danach, wie man die Aufarbeitung der Diskriminierungserfahrungen noch ein bisschen vor sich herschieben kann, indem der Landtag die Landesregierung bittet zu prüfen, wie seitens des Freistaats Thüringen angemessen wissenschaftlich aufgearbeitet werden kann. Das klingt nicht nach einer zügigen Handlungsempfehlung, sondern nach einer Verlagerung der Aufgabenstellung auf den sprichwörtlichen Sankt-NimmerleinsTag. Der Sache ist damit nicht gedient und wir lehnen den Änderungsantrag dieser Drucksache ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
