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Madeleine Henfling

GRÜNE 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, es ist schon viel über den Prozess gesprochen worden. Wir reden hier auch über Lobbyismus. Wir haben 6.000 Lobbyisten in Berlin, 30.000 sind es in Brüssel. Die nehmen Einfluss auf Politik, zum Beispiel auf Parlamente, aber auch auf Regierungen. Lobbyarbeit findet zu allen relevanten Themen statt, etwa zur Erbschaftssteuer und zur Vermögenssteuer. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir immer noch nicht Tempo 130 auf deutschen Autobahnen haben, weil Automobilkonzerne genau das durch Lobbyismus verhindern. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ach, hör doch auf!) Ich finde es immer interessant, dass die FDP immer gleich steil geht, wenn es um Lobbyismus geht und man das kritisiert. Ich weiß nicht, warum man das als Parlamentarier gut findet, nichts dagegen zu machen. Ich erinnere da auch gern an den Dieselskandal. Vor allen Dingen große Konzerne betreiben Lobbyarbeit. Die können das natürlich auch auf Grundlage ihrer besseren finanziellen Mittel anders machen als kleine Unternehmen. Grundsätzlich ist Lobbyismus aber nicht schlecht. Die Expertisen und Meinungen von Unternehmen, Organisationen und auch Verbänden können Politikerinnen bei Entscheidungsprozessen unterstützen, auf Probleme hinweisen und Missstände aufzeigen. Zum Problem wird Lobbyismus aus unserer Perspektive aber dann, wenn Treffen und Absprachen zu Gesetzgebungen im Verborgenen stattfinden. Um diese vollumfängliche Transparenz in Gesetzgebungsprozessen zu schaffen, wollen wir nach mehreren Anhörungen und Beratungen nun nach drei Jahren ein verbindliches Lobbyregister für Thüringen einführen. Dieses Register soll offenlegen, wer sich mit welchen Abgeordneten, Regierungsvertreterinnen oder Mitarbeiterinnen trifft, was besprochen wird und welche finanziellen Mittel fließen. Es ergänzt den seit 2019 bestehenden und von Rot-Rot-Grün auf den Weg gebrachten legislativen Fußabdruck, der offenlegt, wer mit welchen Formulierungen Gesetze beeinflusst hat. Konkret wollen wir die bestehende Beteiligtendokumentation mit dem Lobbyregister verknüpfen, das Gesamtregister öffentlich, benutzerfreundlich und barrierefrei gestalten, jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Gliederungen, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen sowie deren Mitarbeiterinnen des Landtags oder der Landesregierung samt der ihr zugeordneten obersten Behörden offenlegen. Das gilt auch für Staatssekretärinnen, Abteilungs- und Behördenleiterinnen. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen alle Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Vorschläge mit inhaltlichen Bezügen zu Gesetz- und Rechtsverordnungsentwürfen, parlamentarischen Anträgen, Beschlüssen, Haushalts- und Finanzvorlagen, zu Entwürfen für Förderrichtlinien und Programmen des Landes, Bundes und der EU. Jede Kontaktaufnahme zur Interessenvertretung ist eintragungspflichtig. Es gibt Ausnahmen von Registrierungspflichten, zum Beispiel bei Bürgeranfragen, bei Mandats- und Amtsträgerinnen in Ausübung ihrer unmittelbaren parlamentarischen, exekutiven und amtlichen Aufgaben, für politische Parteien und kommunale Spitzenverbände, für Medien nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, für Kirchen und anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und Petentinnen in Ausübung ihres Petitionsrechts. Eine freiwillige Eintragung ist aber möglich. Im Lobbyregister sollen Informationen vermerkt werden – auch das ist hier schon angesprochen worden, was dort tatsächlich hinterlegt werden soll – und bei Verstößen gegen die Dokumentations- bzw. Registrierungspflichten oder ordnungswidrigem Handeln sind Sanktionen möglich, von einer öffentlichen Rüge bis hin zu einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro. Das unabhängige Gremium ist hier auch schon angesprochen worden und der Kollege Korschewsky hat auch schon ausgeführt, warum das auch sinnvoll ist. Und es soll einen Jahresbericht geben und eine Evaluation, auch das hat der Kollege Korschewsky hier schon ausgeführt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nicht nur die Schaffung eines Lobbyregisters vor, sondern auch Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Ich will darauf auch noch mal abstellen, denn das sind langjährige Forderungen auch von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen. Die Nebentätigkeiten für Abgeordnete, die eine unvoreingenommene und unabhängige Mandatsausübung beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen. Ein Verbot von Geldspenden, die bei Abgeordneten verbleiben, eine erweiterte Anzeigepflicht für Tätigkeiten, die vor der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübt wurden, etwa als Mitglieder eines Vorstands, Aufsichtsrats oder einer Gesellschaft und ein ... (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Absolut lebenspraktisch, wenn man kein Unternehmen hat!) Herr Montag, es machen ja manche Menschen schon freiwillig. So lebensfern scheint es nicht zu sein, von daher ist ja tatsächlich die Frage: Gibt es Gründe, warum man das nicht machen sollte? Ich denke, es gibt genug. Nebeneinkünfte sollen ab dem ersten Euro angezeigt werden – auch das eine lange Forderung von uns –, und eine Veröffentlichung weiterer Funktionen und Ämter von Abgeordneten mit konkreten Entschädigungshöhen, wobei die bisherigen in transparenten Stufenregelungen abgeschafft werden sollen. Ich werbe sehr ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der CDU sieht vor, den bestehenden legislativen Fußabdruck zugunsten eines verwässerten Lobbyregisters zu ersetzen, und auch die vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz bleiben weit hinter unserem zurück. Echte Transparenz und saubere Politik gehen aus meiner Sicht Hand in Hand. Deswegen nutzen wir die Chance, dass wir heute die Transparenz erhöhen, um tatsächlich auch mehr Vertrauen in die Institutionen zu schaffen und Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben nachzuvollziehen, wer Einfluss nimmt und wie wir hier tatsächlich arbeiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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