Diana Lehmann
Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Dann verfahren wir so, dass der Ältestenrat jetzt zusammenkommt. Wir verbinden das mit der Mittagspause. Damit die Mitglieder des Ältestenrats auch die Möglichkeit haben, noch in die Mittagspause zu gehen, würde ich die Sitzung bis 13.15 Uhr unterbrechen und dann die Beratung hier fortsetzen. Ein Hinweis noch: In der Mittagspause trifft sich die Strafvollzugskommission im Raum 004. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann setzen wir jetzt die Beratung fort. Bevor ich das Wort zur Berichterstattung erteile und danach die Aussprache eröffne, weise ich auf Folgendes hin: Der Untersuchungsausschuss hat mehrheitlich entschieden, von der Aufnahme eines Wertungsteils in den heute zur Verhandlung stehenden Bericht über den Stand des Verfahrens abzusehen. Gegenstand der heutigen Beratung ist damit ausschließlich der bisherige Verlauf des Untersuchungsverfahrens, wie er im vorliegenden Bericht wiedergegeben ist. Da der vorliegende Bericht über den Stand des Verfahrens keine Beweiswürdigung erhält, appelliere ich dringend an alle Abgeordneten, die Wertung des Gesetzgebers in § 25 Untersuchungsausschussgesetz konsequent zu beachten, dass vor Abschluss der Beratung über die Abfassung eines schriftlichen Berichts des Untersuchungsausschusses eine öffentliche Beweiswürdigung unterbleiben soll. Redebeiträge, die als Antworten auf die Fragen des Einsetzungsbeschlusses in Drucksache 7/7914 vom 29. April 2023 zu verstehen sein können oder eine Würdigung und Wertung der vom Untersuchungsausschuss in welcher Form auch immer erhobenen Beweise beinhalten, bitte ich in der heutigen öffentlichen Verhandlung zu unterlassen. Vor dem Hintergrund dieser bewussten Ausschussentscheidung und der gesetzgeberischen Wertung in § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz werde ich Redebeiträgen, die sich nicht mit dem bisherigen Stand des Verfahrens befassen, sondern eine Beweiswürdigung vornehmen, mittels dem in § 36 Geschäftsordnung niedergelegten Ordnungsrecht begegnen. Die mehrheitlich getroffene Festlegung im Ausschuss, von einer Beweiswürdigung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, und die gesetzgeberische Wertung in § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz waren Grundlage einer kontroversen Diskussion über eine gestern veröffentlichte Pressemitteilung der Fraktion der CDU zum vorliegenden Bericht des UA 7/4 in der soeben auf Verlangen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen durchgeführten Sitzung des Ältestenrats.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort erhält zunächst der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Herr Abgeordneter Korschewsky für den mündlichen Bericht.
