Robert-Martin Montag
Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden: Auf Antrag der CDU und FDP hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ich will nur noch mal daran erinnern, dass der Gegenstand des Untersuchungsausschusses im Übrigen von Rot-RotGrün mit AfD auch geändert worden ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dem vorausgegangen ist auch das Gutachten von Prof. Saliger, das zum Ergebnis kam, dass der Anfangsverdacht einer Untreuestrafbarkeit gegeben ist, da – im Hinblick auf die Redezeit hier stark verkürzt – die Einstellungen gegen die Bestenauslesen verstießen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wer
hat das gesagt?) Das Gutachten von Herrn Prof. Saliger.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
hat er noch gesagt? Er hat … gesagt!) Im Untersuchungsausschuss konnten lediglich sieben Personalmaßnahmen geprüft werden. Hierfür wurden weit über 60 Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Ich will mal auf ein paar eingehen, die auch im Bericht stehen. Einlassungen der Minister unserer Landesregierung zu den Fällen seien im Untersuchungsausschuss nur schlaglichtartig beleuchtet worden, aber ich will mal zum Fall D kommen. Auf Nachfrage, ob neben der im Fall D benannten Person weitere Personen im Auswahlverfahren eine Rolle gespielt hätten, erklärte der Zeuge Minister Tiefensee, dass er verschiedene Personen in den Blick genommen und Überlegungen angestellt habe, inwieweit die Kriterien aus seiner – des Zeugen – Sicht für die Nachbesetzung der Stelle eingehalten seien. Seine Aufmerksamkeit sei besonders auf eine zweite Person gerichtet gewesen und diese habe er auch nach seinen Kriterien beurteilt. Auf Nachfrage, wer bei diesem Auswahlverfahren im Fall D mitgewirkt habe: Er, der Zeuge, habe letztlich geprüft und entschieden. Fall E. Mit Blick, Herr Minister Hoff, auf die Verbeamtung im Fall E führte der Zeuge Minister Prof. Dr. Hoff aus, es habe bei der Besetzung der Position eines Staatssekretärs die Festlegung gegeben, dass man nach einer Staatssekretärin suche, um auch den entsprechenden Geschlechteranteil von Frauen innerhalb der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärskonstellation adäquat abzubilden. Dafür seien ca. zehn Personen infrage gekommen. Auf der anderen Seite habe er über fünf Jahre Zeit gehabt, um sich von der vorhandenen Kompetenz und Leistungsfähigkeit der hier in Rede stehenden Person zu überzeugen. Diese sei sowohl aufgrund der fachlichen Qualifikation als auch der Erfahrung vom ersten Tag an in der Lage gewesen, die Amtsführung als Staatssekretärin zu übernehmen. Er habe sich bei der Entscheidung mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt. Dazu, was seine Kriterien bei der seinerzeitigen Auswahl der Staatssekretärin anbelangt, erläuterte der Zeuge Ramelow: In diesem Fall sei eine fachliche Auswahl vom Chef der Staatskanzlei und ihm dahin gehend getroffen worden, dass es eine geeignete Persönlichkeit habe sein sollen, die sich mit den Themen, die sie als Staatssekretärin zu bearbeiten hatte, sowohl auskenne als auch die Qualifikation habe, sie bearbeiten zu können. Vielleicht sei mir an dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis erlaubt, was die Sachverständigen denn dazu gesagt haben, denn die Sachverständigen bestätigten die zwingend einzuhaltende Bestenauslese bei Einstellung. Lediglich der von der Landesregierung benannte Sachverständige meinte, dass politisches Vertrauen die Bestenauslese bei politischen Beamten modifiziere. Ich glaube, das ist auch ein Hinweis darauf, dass wir die Arbeit, die dieser Untersuchungsausschuss begonnen hat, fortsetzen sollte. Denn die Frage, was sich daraus ergibt, nämlich die Frage, hat denn das Gutachten von Prof. Dr. Saliger etwa die richtigen Schlüsse gezogen, müssen wir klären. Der vorliegende Sachstandsbericht und diese bisher hier vorliegenden Ausführungen haben aus unserer Sicht Bestand und müssen dann auch weiter untersucht werden. Für uns ist noch nichts geklärt. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
