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Beate Meißner

CDU 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Abgeordneter, ist es nicht ein Unterschied, wenn man drei Monate Zeit hat, einen Änderungsantrag vorzulegen, so wie das bei Ihrem Fall war, sprich, die Beschlussempfehlung erfolgte im März und die Beratung war letzte Woche? Ist das nicht ein Unterschied zu dem Fall, den wir hier haben, wenn die Beschlussempfehlung vom 30.05. stammt und jetzt dazu was eingereicht wurde?

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