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Ringo Mühlmann

AfD 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich wiederhole an der Stelle gern noch mal, was ich schon in der ersten Beratung hier im Plenum und auch im Ausschuss gesagt habe, weil es einfach die Gründe für die ablehnende Haltung sind. Die Änderungen am Polizeiaufgabengesetz, die die CDU gern haben möchte, sind in dieser Geschwindigkeit niemals gut. Es braucht dafür mündliche und schriftliche Anhörungen – wohlgemerkt:, schriftliche Anhörungen, die nicht in wenigen Tagen oder Wochen hier durch das Parlament gepeitscht werden. Schon deshalb – gar nicht so sehr inhaltlich – stehe ich dem Gesetzentwurf äußerst kritisch gegenüber. Dennoch, ich hatte es eben schon angedeutet, gab es eine schriftliche Anhörung, die beschlossen wurde. Auch hier waren sich die Anzuhörenden einig, dass der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte. Das alles zusammengenommen müsste die CDU eigentlich weitgehend neutral an der Sache orientiert bewerten. Warum geschieht das nicht? Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich meine, Sie haben nicht das Problem wie die Grünen oder die FDP, dass Sie in der nächsten Legislatur nicht wieder hier sitzen können. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ist doch schön, wenn Sie damit ein Problem haben!) Sie können in der nächsten Legislatur mit einem neuen innenpolitischen Sprecher das Ganze doch wieder neu einbringen. Sie können dann das ganze Gesetz auch ordentlich durch den parlamentarischen Bereich bringen und dann ist es überhaupt kein Problem. Dann kann man in Ruhe auch längerfristig dazu reden, dann kann man in Ruhe eine schriftliche Anhörung durchführen, dann kann man eine mündliche Anhörung machen, in der man auch Leute wie zum Beispiel die Polizeigewerkschaft noch einmal im Detail befragen kann. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ganz schön arrogant ist das!) Dann hat das Ganze eine vernünftige Grundlage, dann kann man das auch inhaltlich bewerten. Alle Vernunft spricht jedenfalls dafür, es genauso zu machen und es eben nicht durchzuprügeln. Deswegen tut sich nach der aktuellen Lage die Problematik auf, dass zum Schluss meine Kollegen und auch die Betroffenen – vor allem die Betroffenen – die Leidtragenden sind. Denen allen tun Sie keinen Gefallen damit, dass Sie das hier durchprügeln wollen. Deshalb bitte ich an der Stelle: Ziehen Sie es zurück und bestehen Sie nicht auf einer Ablehnung oder auf einer Bestätigung, dass diese ablehnende Haltung, die alle Beteiligten bereits vorgebracht haben, tatsächlich so auch zum Schluss in die Abstimmung kommt. Ich vermute mal, es wird nicht dazu kommen. Ich habe es versucht, was soll‘s. (Beifall AfD)

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