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Sascha Bilay

Die Linke 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, Sie haben Ihre Rede jetzt sehr ruhig vorgetragen, aber das, was Sie unterstellen, wer Ihren Gesetzentwurf ablehnt – und ich werde noch etwas zu den Ablehnungsgründen sagen –, würde Frauen vor Gewalt in Partnerschaften nicht schützen wollen, das ist unredlich und das ist garantiert nicht aus Ihrer Feder. Wer Ihnen das diktiert hat, sollte noch mal überlegen, ob man das so ausdrücken will. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, so hat er das nicht gesagt!) Es ist gesagt worden: Sie haben den Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode eingereicht, Sie haben bewusst damit kalkulieren müssen und haben auch damit kalkuliert, dass das gar nicht mehr beschlossen werden kann. Nun haben wir es aber in einem schnellen Verfahren trotzdem im Innenausschuss hinbekommen, dass es heute hier zu einer zweiten Lesung kommt. Sie sind unserer Empfehlung nicht gefolgt zu sagen, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen oder vielleicht auch gar nicht aufgerufen werden soll, wie auch immer, weil Sie es heute unbedingt zur Abstimmung und zu einer öffentlichen Debatte haben kommen lassen wollen: genau so, wie ich es eben gesagt habe, Sie wollen uns unterstellen, wir würden Frauen nicht schützen wollen. Das ist ausdrücklich falsch und das weise ich auch an dieser Stelle zurück. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, Herr Kollege!) Herr Urbach, wenn Sie sagen, es ist nicht die Schnelligkeit entscheidend, sondern der Inhalt, dann sage ich Ihnen: Ausnahmslos alle Anzuhörenden haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Ihr Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht ist. Er ist einfach schlecht gemacht und deswegen hat er auch keine Zustimmung im Innenausschuss erfahren. Ich will Ihnen das auch noch mal kurz sagen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamten Thüringen hat in die Stellungnahme reingeschrieben – Zitat –, dass Ihre Vorschläge weder erforderlich noch angemessen sind, um das Ziel des Gewaltschutzes von Frauen effektiv erreichen zu können, und dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung – also Stichwort: „Fußfessel“ – kein erfolgversprechendes Mittel ist. Der Bund der Kriminalbeamten hat das geschrieben. Die Gewerkschaft der Polizei hat geschrieben, es gibt überhaupt keine belastbaren Daten, die Ihren Gesetzentwurf irgendwie begründen könnten. Es gibt praktische Hürden und weitere Belastungen im Bereich der Polizei, was eine Anwendung erschwert. Die Anwendungsvoraussetzungen des Gesetzes sind unklar, die Grundrechtseingriffe sind unbegründet und die Rechtsbegriffe sind uneindeutig. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das war vor dem Änderungsantrag!) Wir reden über die Stellungnahmen, die uns erreicht haben. Am Ende hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch mal deutlich gemacht, er hat geschrieben – Zitat –, er hat erhebliche und schwerste verfassungsrechtliche Bedenken. (Beifall DIE LINKE) Das schreibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür und es ist auch überhaupt nicht begründet, dass jemand, der keine Straftat begangen hat, bei dem auch gar keine anderen strafbaren Vortaten vorliegen, so erhebliche Grundrechtseingriffe hätte erleiden müssen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also, wenn einer seine Frau schlägt, ist das eine Straftat!) Und weil Sie ja immer Wert auf die kommunalen Spitzenverbände legen: Selbst der Gemeinde Städtebund bezweifelt die Sinnhaftigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Niemand, auch wirklich niemand hat irgendwo ansatzweise mal formuliert, dass Sie ein gutes Gesetz gemacht hätten. Hätten Sie diese Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung auch gelesen, dann hätten Sie im Innenausschuss keinen Änderungsantrag vorgelegt, der die Schwachpunkte Ihres Gesetzentwurfs auch noch weiter verschlimmbessert. Frau Meißner, weil Sie eben kritisiert haben, dass von Rot-Rot-Grün kurzfristig ein umfangreicher Änderungsantrag vorgelegt wurde: Sie haben uns heute in einer Tischvorlage einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, auf den Tisch geknallt – im Umfang von elf Seiten. Überlegen Sie noch mal, ob das, was Sie vorhin zu dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün gesagt haben, sachlich so noch zu halten ist, wenn Sie uns heute in einem Umfang von elf Seiten einen Änderungsantrag vorlegen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber damit haben Sie nur eins dokumentiert, dass Sie zwei Änderungsanträge brauchen, um es einigermaßen aufschreiben zu können, Ihre Schwachstellen im Gesetzentwurf selbst korrigieren zu können. Aber auch dieser zweite Gesetzentwurf löst nicht die Probleme, die Sie hier aufgeschrieben haben, und ist nur Ausdruck von einem konzeptionslosen Herumdoktern an Ihrem eigenen Gesetzentwurf. (Beifall DIE LINKE)

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