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Heike Werner

14.06.2024 Sitzungen 7/141

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Ja, es wird ja auch so bezeichnet. Dass … (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber nicht in dem Änderungsantrag!) Gut, der Änderungsantrag hat sich ja vor allem auf Ihren Antrag bezogen und auf die Auswertung der Anhörung und hat deswegen beide Bereiche erwähnt und dient nicht nur dem einen, der Ihnen jetzt an dieser Stelle so wichtig ist. Dass diese Diskussion auch hier läuft, kann man auch in anderen Bereichen nachvollziehen. Ich will nur die Stiftung Anerkennung und Hilfe ansprechen, die auch in Thüringen umgesetzt wurde. Es ging darum, dass Kinder und Jugendliche, die zu DDRZeiten, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland Leid und Unrecht erfahren haben, entsprechende Entschädigungen bekommen. Hierzu zählen auch gehörlose Menschen. Ich will an der Stelle auch Zahlen sagen, dass von den 1.531 Anträgen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe 478 von gehörlosen Menschen gestellt wurden, von denen auch 441 eine Leistung erhalten haben. Das heißt, fast ein Viertel der Bezieherinnen von Sinnesbehindertengeld für Gehörlose in Thüringen haben auch eine Leistung im Bereich der persönlichen Rehabilitation erhalten. Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe gehört genau diese Aufarbeitung mit dazu. Das heißt, das ist auch nicht abgeschlossen, sondern wird an der Stelle auch weiter vorangetrieben. Es gibt viele Dinge, die man jetzt benennen könnte. Mir ist aber noch mal wichtig zu zeigen, dass wir natürlich insgesamt die Situation für Menschen mit Behinderungen verbessern müssen, also auch ganz grundsätzlich hier das Thema „Inklusion“ ansprechen. Ich will hier auf paar wenige Dinge aufmerksam machen, beispielsweise dass wir hier in Thüringen die Personen sind, die Komplexleistung als neue Leistungsform in Thüringen etabliert haben. Das ist etwas, was in der Form nahezu einmalig ist – deutschlandweit gesehen. Wir haben nicht nur die Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung abgestimmt, sondern es gibt erstmals auch offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kind vermuten. Und wir haben beispielsweise auch die überregionale sinnesspezifische Frühförderstelle hier in Thüringen so weiterentwickelt, dass auch hier entsprechende Komplexleistungen erbracht werden können. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung habe ich schon angesprochen. Auch die Frage des integrierten Teilhabeplans hat hier schon eine Rolle gespielt. Das heißt, dass wir Kinder jetzt auch schon viel zeitiger erreichen – nämlich vor dem Schuleintritt – und damit verbesserte Möglichkeiten der entsprechenden Frühförderung ermöglicht werden, und das Ganze auch mit digitalen Lösungen. Ganz zum Schluss lassen Sie mich noch erwähnen, dass Rot-Rot-Grün das Sinnesbehindertengeld eingeführt hat, (Beifall DIE LINKE) das heißt, dass es davor zwar ein Landesblindengeld gab, das aber wirklich nur sehr niedrig gewesen ist. Wir haben im ersten Schritt dieses Landesblindengeld auf den Bundesdurchschnitt angehoben und haben seit Juli 2016 auch einen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen eingeführt. Und zum 1. Juli 2017 wurde die Leistung für gehörlose Menschen eingeführt und diese Beiträge wurden auch immer weiter angeglichen. (Beifall DIE LINKE) Man kann also sehr gut sehen, dass das Thema der sinnesbehinderten Menschen eines ist, dass Rot-Rot-Grün sehr wichtig gewesen ist. Wir haben da eine ganze Menge erreicht und natürlich, das zeigt der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, ist noch mehr möglich. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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