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Franziska Baum

FDP 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Abgeordnete, liebe Gäste an den Bildschirmen oder tatsächlich auch noch hier im Haus, ich falle gleich mit der Tür ins Haus: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, nicht weil wir Transparenz in politischen Prozessen nicht wichtig finden, sondern weil aus unserer Sicht der Vorschlag und auch die noch mitgereichten Änderungsanträge die angezweifelte Verfassungskonformität nicht lösen und er aus unserer Sicht auch in der Form, wie er da liegt, nicht zuträglich ist, das Problem zu lösen. Transparenz in politischen Prozessen ist ein Kernelement einer gesunden Demokratie. Sie ist wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Prozesse zu stärken. Gerade in Zeiten, in denen versucht wird, bewusst manipulativ auf die Meinungsbildung der Öffentlichkeit und des Einzelnen einzuwirken, haben wir hier eine besondere Aufgabe. Ganz grundsätzlich muss man aber sagen, dass Lobbyarbeit an sich legitim ist. Viele Verbesserungswünsche für die Bildung, die Wirtschaft, für alle Bereiche des Lebens der Menschen werden von Verbänden, Vereinen und Interessengemeinschaften an die Politik herangetragen und in politischen Prozessen begleitet. Das sichert eine angemessene Berücksichtigung und einen angemessenen Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen. Jetzt will dieses Gesetz dafür sorgen, dass von Anfang an, also wirklich ganz von Anfang an, Interessen offengelegt werden. Damit sollen mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden und es soll angeblich für alle Seiten faire demokratische Prozesse sicherstellen. Da stellen wir uns die Frage, ob das so funktioniert. Denn es stellt sich doch die Frage, ob mit dem System wirklich die Fälle erfasst werden, die sich nicht an die Spielregeln halten, die wir aktuell auch schon haben. Oder werden nicht hier mit einem bürokratischen Aufwand wieder diejenigen bestraft – in Anführungszeichen –, die eigentlich integer sind? Also, kriegen wir hier diejenigen, die wir eigentlich kriegen wollen? So ein transparentes Lobbyregister ist in erster Linie eine ganz öffentlich einsehbare Sammlung einer riesengroßen Menge an Daten von Beteiligten. Abgeordnete sprechen jeden Tag mit Menschen, tauschen politische Ideen aus. Da kann es auch mal passieren, dass Frau Sauerbier vorschlägt, in der Bauordnung vielleicht nur noch blaue Ziegel zuzulassen. Daraus kann ich jetzt als Abgeordneter einen Gesetzesvorschlag machen oder kann das im Hinterkopf behalten und in vier Jahren noch mal darauf zurückkommen. Das alles am Ende nachzuvollziehen, das funktioniert aus unserer Sicht sicher nicht, denn es stellt sich in dem Zusammenhang auch eine ganze Reihe von Fragen zu Grundrechten. Es geht um Datenschutzrechte von Privatpersonen, aber auch von Berufsgeheimnisträgern. Es geht um die Frage: Welche Daten sollen überhaupt erfasst werden, wie werden die gesichert, inwiefern wird sichergestellt, dass sie stimmen? Inwiefern kann ich eine Freiwilligkeit herstellen, wenn Frau Sauerbier der Meinung ist, dass die Idee mit den blauen Dachziegeln eigentlich keinen was angeht, sondern sie das nur im Vertrauen erzählen möchte? Und auch eine Frage, die sich uns stellt, ist: Wer ist denn eigentlich zuständig, das zu kontrollieren, die Verstöße und auch den Vollzug und Sanktionen sicherzustellen? Das sind alles Fragen, die auch in der Beratung und in der Anhörung im Ausschuss beleuchtet wurden, auch mithilfe der gutachterlichen Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, dem ich hier an der Stelle gern danken möchte. Dabei bestätigten sich Schwachstellen und auch verfassungsrechtliche Probleme. Es drohen beispielsweise Verstöße gegen die Gewaltenteilung oder gegen das freie Mandat und den Bestimmtheitsgrundsatz. Es wurden Änderungen versucht. Ich habe über die Änderungsanträge hier an der Stelle gesprochen. Aus unserer Sicht räumen diese Änderungsanträge aber die Problemlagen nicht vollständig aus. Deswegen kann aus unserer Sicht die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss folgerichtig auch nur ablehnend sein. Eines vielleicht noch zur Erklärung. Es ist ja nicht so, dass wir hier im Thüringer Landtag keine Transparenz in den politischen Prozessen hätten. Wir haben ein sehr umfangreiches System zur Dokumentation der Beteiligung von Interessenvertretern an Gesetzesvorhaben. Alle, die sich im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags einbringen und schriftlich beteiligen, müssen frei einsehbar veröffentlicht werden. Dazu gehören Einzelpersonen, Organisationen, Agenturen, Anwaltskanzleien etc. pp. Hier sehen wir zum Beispiel aber auch noch Verbesserungsbedarf, was die Veröffentlichungen der Stellungnahmen angeht. Es ist ja nicht immer der Fall. Das steht dann jedem frei. Da würden wir gegebenenfalls noch eine Option zu einer Verbesserung sehen. Auch das Abgeordnetengesetz beinhaltet Regelungen zur Transparenz für die Offenlegung der Einkünfte. Einige Abgeordnete machen das auch noch intensiver als andere und tragen das auf ihren eigenen Websites weiter. (Beifall DIE LINKE) Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch Karenzzeitregelungen, die zum Beispiel Amtsträgern wie Ministerien auferlegt sind, um Beeinflussungen zu vermeiden. Aber das bringt uns zurück zu den Fällen, die wir ja schon infrage gestellt haben, nämlich die Frage, ob wir hier wirklich unlautere Beeinflussung verhindern oder ob wir eine Verwaltung für diejenigen schaffen, die auch jetzt versuchen, in ihrer Arbeit objektiv zu sein. Für uns gilt eher, nicht mehr Regeln für die, die sich integer verhalten, sondern eher dafür zu sorgen, dass die schon bestehenden Regeln besser durchgesetzt werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wir bleiben bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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