Raymond Walk
Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/10212 auf Verlangen der Fraktion der CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ berichte ich Ihnen heute über den Gang und die Ergebnisse des durchgeführten Untersuchungsverfahrens. Ich bin eben schon gefragt worden, wie viele Seiten es jetzt sind: wesentlich weniger. Von daher schafft man es, auch noch zu folgen. Ich darf an dieser Stelle auch auf den schriftlichen Bericht des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/10212 verweisen, der Ihnen vorliegt. Gemäß Artikel 64 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 2 Untersuchungsausschussgesetz und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags setzte der Landtag in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021, also schon vor drei Jahren, auf Initiative von Mitgliedern der Fraktion der CDU den Untersuchungsausschuss 7/3 zu folgendem Thema ein – ich zitiere –: „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich gemäß dem Einsetzungsbeschluss grundsätzlich über zehn Jahre, also in dem Fall von Juli 2011 bis zur Einsetzung im Juli 2021. Nachdem der Landtag mich noch in seiner 54. Sitzung zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt hat, gelang es schließlich, Herrn Abgeordneten Christian Schaft von der Fraktion Die Linke in der 76. Sitzung des Landtags am 18. März 2022 als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Damit war der Weg dann auch frei für die Konstituierung des Ausschusses, die sodann unverzüglich am 3. Mai 2022 erfolgte. Als von den Fraktionen benannte Mitglieder gehörten dem Untersuchungsausschuss zuletzt folgende Abgeordnete an: für die Fraktion Die Linke die Abgeordneten Frau Katharina König-Preuss und Sascha Bilay, für die Fraktion der CDU die Abgeordneten Mike Mohring und Henry Worm, für die Fraktion der AfD die Abgeordneten Ringo Mühlmann, Torsten Czuppon und Jörg Henke, für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Denny Möller und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Laura Wahl. Der Untersuchungsausschuss hat in seinen insgesamt 22 Sitzungen 74 Beschlüsse zur Beweiserhebung gefasst und auf dieser Grundlage in 20 Sitzungen Beweiserhebungen durchgeführt. Insgesamt wurden 13 Zeugen und 24 Sachverständige vernommen und eine Vielzahl von Unterlagen durch Verlesung als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Als prominente Beispiele der Angehörten, Sachverständigen und Zeugen aus Wissenschaft und Praxis seien beispielhaft nur genannt: der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch, der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz Stephan Kramer und der Präsident des Thüringer Landeskriminalamts Jens Kehr, Herr Prof. Uwe Backes, stellvertretender Direktor des Hannah-Ahrendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der TU Dresden und Herausgeber des Jahrbuchs „Extremismus & Demokratie“, oder auch der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen Prof. Reinhard Schramm sowie Prof. Matthias Quent von der Hochschule in Magdeburg. Als Grundlage für die Beweiserhebung ersuchte der Untersuchungsausschuss die Landesregierung, aber auch Behörden des Bundes und sämtlicher anderer Bundesländer um Vorlage relevanter Unterlagen und auch um die Erteilung von Auskünften für die Arbeit unseres Ausschusses. So gingen schätzungsweise mehr als 2.000 Akten im Wege von knapp 100 Lieferungen bei uns in Erfurt ein. Die ordnungsgemäße Verwahrung dieses umfangreichen Aktenbestands stellte die Landtagsverwaltung vor nicht unerhebliche Probleme. Hinzu kam, dass der Untersuchungsausschuss beschlossen hatte, den Mitgliedern des Ausschusses und den benannten Mitarbeitern der Fraktionen die beigezogenen Unterlagen – soweit es selbstverständlich rechtlich zulässig war – digital auf besonders gesicherten Datenträgern zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle will ich schon darauf hinweisen, dass es im Untersuchungsausschuss wiederholt zu Unmut kam, weil die Vorlage von Akten auch durch die Landesregierung, Herr Minister, teils als aus unserer Sicht zu restriktiv und zu zögerlich empfunden wurde. Ich sage es hier offen: Das war auch ein Grund dafür, dass der Untersuchungsausschuss den Untersuchungsauftrag nicht vollumfänglich abarbeiten und einzelne ihm vom Landtag zur Beantwortung aufgegebene Fragen nicht oder nicht vollständig beantworten konnte. Wegen der umfangreichen und teils verzögerten Aktenlieferung wurde das Ende der Beweisaufnahme dann auch wiederholt verschoben, um aus Sicht des Ausschusses notwendige Beweise, die für den Abschlussbericht wichtig waren, zunächst einmal lesen und dann auch bewerten zu können. In der Folge musste dann der Abschlussbericht mit insgesamt etwa 1.000 Seiten, den ich vorgestern Frau Präsidentin übergeben konnte, mit großem Zeitdruck erstellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, Schwerpunkte der Untersuchungstätigkeit waren unter anderem die Erfassung und die Bearbeitung Politisch motivierter Kriminalität seitens der Sicherheitsbehörden sowie die Herausbildung rechtsextremer Strukturen in Thüringen im Untersuchungszeitraum. Zu berücksichtigen war hierbei, dass die spezifische Definition von Politisch motivierter Gewaltkriminalität ausschließlich im Rahmen der polizeilichen Statistik und gerade nicht von Staatsanwaltschaften oder Gerichten verwendet wird. Der Abschlussbericht wurde letztlich mit der gesetzlich nötigen Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses beschlossen. Zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses haben sodann sämtliche Ausschussmitglieder umfangreiche Sondervoten, also eigene Stellungnahmen abgegeben – das ist das Recht, das den Mitgliedern zusteht –, die dem Bericht dann auch beigefügt wurden. Die vom Untersuchungsausschuss mehrheitlich festgestellten wesentlichen Ergebnisse des Verfahrens möchte ich thesenartig kurz wie folgt wiedergeben – und damit biegen wir auch schon auf die Schlussgerade ein. Erster Punkt: Die Politisch motivierte Kriminalität ist im Untersuchungszeitraum in der Gesamtheit gestiegen. Zu beachten ist hierbei eine fast zehnfache Steigerung im Phänomenbereich ‑ nicht zuzuordnen- im Zeitraum ab 2011. Damals waren es 109 Delikte. Beim Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission eben sind wir auch schon auf dieses Thema eingegangen. Im Jahr 2021 waren es 1.017 Delikte, also in zehn Jahren von 109 auf 1.017 Delikte bzw. Fälle. Deshalb ist es aus unserer Sicht nur konsequent, dass eine auskömmliche personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsund Justizbehörden essenziell ist, um den Entwicklungen zu begegnen, um aufzuklären und die entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen. Zweiter Punkt, wesentliches Ergebnis: In Thüringen haben sich über Jahrzehnte hinweg eine Vielzahl rechtsextremer Strukturen gebildet, die oftmals trotz ideologischer Differenzen miteinander agieren und eine sogenannte Mosaik-Rechte ergeben. Relevante Teile der AfD sind in dieser Funktion Wegbereiter politisch motivierter Straftaten, so die Erkenntnis des Ausschusses.
(Beifall DIE LINKE)
Der Untersuchungsausschuss erachtet die Bekämpfung Politisch motivierter Gewaltkriminalität für notwendig und teilt die Ansicht, dass der Schwerpunkt auf dem Rechtsextremismus liegt. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen mich abschließend noch einmal Dank sagen – zum einen den Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, natürlich auch den Zeugen, den Sachverständigen für deren zur Verfügung gestellte fachliche Expertise. Das war sehr wichtig für die Arbeit des Ausschusses. Ich bedanke mich auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses bei den Beauftragten der Landesregierung, nicht zuletzt bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Es war alles sehr anspruchsvoll, was dort geleistet wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Blick auf die täglichen Nachrichten zeigt, wie bedeutsam und aktuell der Untersuchungsauftrag ist, den wir vom Landtag erhalten haben, gerade in einem sogenannten Superwahljahr, wie wir es dieses Jahr erleben. Ich will auch an die besorgniserregenden und demokratiegefährdeten Angriffe auf Amts- und Mandatsträger erinnern, gerade auch hier in Thüringen; wir haben das auch mehrfach hier im Plenum thematisiert. Ich will da insbesondere die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger ansprechen, die für uns unterwegs sind und hinter die wir uns stellen müssen. Das können wir aber auch nicht allein, das ist natürlich ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch, den wir haben. Lassen Sie mich zum Abschluss mit einem Zitat aus dem Abschlussbericht enden, das würde ich dann gern noch ergänzen. Der Abschlussbericht sagt – ich zitiere –: „Die Angriffe auf unsere Demokratie nehmen zu. Wir alle, das ganze Land, stehen in der Verantwortung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu erhalten.“ Ich will das noch mit einem Zitat von einem Mann ergänzen, den ich persönlich kennenlernen durfte. Inzwischen ist er über 80, ist Point-Alpha-Preisträger, das ist Wolf Biermann. Er hat das ein bisschen anders ausgedrückt, nicht so formal, wie das der Untersuchungsausschuss festgelegt hat. Er hat Folgendes gesagt – ich glaube, das entspricht auch dem, wohinter wir uns versammeln könnten –: Demokratie ist nach wie vor etwas Wundervolles, aber etwas Anstrengendes. Aber die Demokratie ist keine Idylle. Es lohnt sich. Jeden Tag müssen wir darum kämpfen. Demokratie ist nie selbstverständlich. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
