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Jonas Urbach

CDU 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzte Woche hat der Thüringer Landtag mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes den Ausbau und die Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes beschlossen. Mit diesem opferbezogenen Baustein wurden beispielsweise Frauenschutzwohnungen besser unterstützt. Heute haben wir die Gelegenheit, über einen weiteren täterbezogenen Baustein zu entscheiden. Eine Frage im Zusammenhang mit der Einbringung unseres Gesetzentwurfs ist, warum wir diesen noch in dieser Wahlperiode behandeln wollten. Dass dies dringend angeraten ist und keine Zeit verschwendet werden sollte, belegen erschreckende Zahlen. Am 7. Juni 2024 haben Bundesinnenministerin Faeser und die Bundesfamilienministerin Paus das Lagebild „Häusliche Gewalt“ für das Berichtsjahr 2023 vorgestellt. Gegenüber den Zahlen von 2022 ist die häusliche Gewalt in Deutschland erneut um 6,5 Prozent gestiegen. 2023 wurden insgesamt 256.267 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt und 70 Prozent waren Frauen. In Thüringen gab es im Jahr 2022 3.812 Opfer. Häufig sind auch Kinder betroffen. Die gemachten Erfahrungen sind traumatisch und prägen sich ein. Um die Dramatik zu verdeutlichen: Statistisch wird alle 2 Minuten ein Mensch in Deutschland und alle 2,3 Stunden in Thüringen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Heute ist der letzte Plenartag der 7. Wahlperiode. Bis ein neuer Landtag handlungsfähig sein wird, vergeht sicherlich von jetzt an gerechnet ein halbes Jahr. Das heißt, ausgehend von der heutigen Debatte werden bis dahin potenziell 2.000 Thüringerinnen und Thüringer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Gestern wurde argumentiert, dass wir zur Vermeidung von Strafzahlungen an die EU in Höhe von 37 Millionen Euro noch die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes beschließen sollten, was wir getan haben. Heute reden wir davon, dass wir zum Schutz von potenziell 2.000 Gewaltopfern ein Gesetz beschließen können. Eine Abwägung, ob diese Zahl aller Eile gebietet, darf jeder für sich vornehmen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde von uns am 6. März 2024 eingebracht, aber erst am 26. April in erster Lesung aufgerufen – eine Folge der Arbeitsfülle in unserem Parlament, die auch andere Entwürfe betrifft, beispielsweise das ThürBKG, das noch danach eingereicht wurde, oder auch immer noch anhängig das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln, für das die Anhörungsfrist noch bis Mitte Juli läuft. Auch bei diesen Gesetzen habe ich großes Verständnis für die Kurzfristigkeit, denn nicht die Zeitschiene, sondern vor allem der Inhalt ist das entscheidende Kriterium. Nicht wirklich konstruktiv ist es aus Richtung der AfD, die Kurzfristigkeit anzuprangern, ohne aber inhaltlich irgendwo aktiv zu werden und keinen Antrag oder Hinweis einzubringen. (Beifall CDU)

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