Torben Braga
Thüringer Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Kollegen, es wurde schon vieles zu den vorliegenden Änderungsanträgen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gesagt. Ich möchte mich deshalb kurzfassen und auf formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam machen, die aus meiner Sicht dazu führen, dass beide Änderungsanträge, die hier vorliegen, heute abgelehnt werden müssen. Herr Korschewsky hat in zutreffender Weise das recht langwierige Verfahren beschrieben, und von der Langwierigkeit kann er, glaube ich, ein Lied singen. Er musste lange in Justizausschusssitzungen ausharren, bis wir zur Beratung dieses Tagesordnungspunkts gekommen sind, zu dem er, glaube ich – so habe ich es jedenfalls wahrgenommen –, extra dazugekommen war. Es war in der Tat ein durch und durch sehr kompliziertes Verfahren, weil hier auch Aspekte der Gesetzgebung tangiert sind, die keine einfachen sind, insbesondere in der verfassungsrechtlichen Bewertung. Das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz in der Politik herzustellen, ist richtig und wichtig und wird von meiner Fraktion mitgetragen. Man kann sich sicherlich materiell darüber streiten, ob die vorliegenden Änderungsanträge diesem Anliegen gerecht werden. Wir sind da zwar anderer Auffassung, aber es stellt jedenfalls einen Schritt nach vorne dar – sagen wir es mal so. Beide Anträge nehmen sich vor, einiges zum Besseren zu verändern, und schaffen das auch an verschiedenen Stellen, auch wenn das an anderen Stellen aus unserer Sicht nicht der Fall ist. Ich möchte, wie gesagt, auf formelle Aspekte eingehen. Es wurde darauf hingewiesen: Abschließend beraten wurde dieses Gesetz – das konnten wir der Berichterstattung entnehmen – bei einer Ausschusssitzung des Justizausschusses vor einigen Tagen. Dort gestaltete es sich so, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde und als Tischvorlage verteilt lag uns ein Änderungsantrag vor. Sie können mich korrigieren, wenn ich falschliege, aber ich glaube, dem entspricht das, was Rot-Rot-Grün heute hier als Änderungsantrag zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Wir hatten im Vorfeld dazu eine recht umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung vorliegen gehabt, noch zu einem früheren Änderungsantrag – ich möchte meinen vom Februar oder März dieses Jahres –, in der auf sehr deutliche Weise auf bestimmte Schwächen dieses Änderungsantrags aufmerksam gemacht wurde, sehr ausführlich auf verfassungsrechtliche Probleme bei der Einführung des Lobbyregisters eingegangen wurde, verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Abgeordnetengesetzes, Schwierigkeiten bei der finanziellen, personellen, technischen Seite der Umsetzung dieses Gesetzes. Auf diese Aspekte hat die Verwaltung hingewiesen. Die Verwaltung wurde auch gebeten, zum neu vorliegenden Änderungsantrag Stellung zu nehmen – in der Ausschusssitzung am 31. Mai war das, glaube ich – und sie konnte – es war ein sehr langer Ausschusssitzungstag, wir hatten zwei mündliche Anhörungen – nur darauf verweisen, dass sie den ganzen Tag bei der Beratung der Justizausschusssitzung verbracht und daher keine Gelegenheit gehabt hatte, sich auch nur im Ansatz ausführlich diesem neu vorliegenden Änderungsantrag zu widmen, und sie deshalb auch nicht in der Lage sei, eine umfangreiche oder der Sache entsprechende Stellungnahme abzugeben, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken der Verwaltung nun beseitigt seien, die ja doch sehr schwerwiegend waren zu dem früheren Änderungsantrag. Eine Lektüre dieses Änderungsantrags zwingt geradezu zu der Erkenntnis, dass das nicht der Fall sein kann. Die Probleme sind nach wie vor an verschiedenen Stellen vorhanden. Darauf hat Kollegin Baum zu Beginn der Debatte aufmerksam gemacht. Ihren Ausführungen in dieser Sache schließe ich mich inhaltlich an. Wir hatten hier vorhin zwei Tagesordnungspunkte, wo aus verschiedener Perspektive der Vorwurf geäußert wurde, dass Änderungsanträge viel zu kurzfristig gestellt wurden, was ein Stück weit auch dazu führten, dass die Debatte nicht in der gebotenen Sachlichkeit geführt werden könne. Das trifft auf diesen Punkt ebenfalls zu. Es wundert mich, dass dieser Vorwurf noch nicht geäußert wurde, vielleicht weil die Änderungsanträge von den zwei Seiten – sage ich jetzt mal – des Hauses kommen, die zu den vorigen Tagesordnungspunkten diesen Vorwurf geäußert haben. Jedenfalls ist es so, dass wir aller Voraussicht nach, wenn ich mir die Besetzung der Reihen anschaue, zu einer Beschlussfassung in dieser Sache kommen werden, in einem Verfahren, welches der Rechtssicherheit bei der Beschlussfassung über solche Änderungen des Abgeordnetengesetzes nicht gerecht wird. Es war am Ende doch ein übereiltes Verfahren, auch wenn es sehr langwierig war. Auf die Gründe dafür habe ich hingewiesen und es wäre aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion richtiger gewesen, wenn dieses Projekt, was wie gesagt durchaus seine Berechtigung, seine Wichtigkeit und seine Relevanz hat, in der kommenden Legislaturperiode angegangen würde, dann auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenkommission, die zur Überarbeitung des Abgeordnetenrechts eingesetzt wurde und die ebenfalls recht weitreichende Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts gemacht hat. Hier kann man den Empfehlungen dieser Kommission nur ein Stück weit gerecht werden, sie werden nur ein Stück weit aufgegriffen. Es wäre sicherlich besser gewesen, man hätte das umfangreicher gemacht, vor allem wenn wir als gesetzgeberische Gewalt auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben hätten, zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu beziehen. Das ist letztlich nicht gelungen. Insofern darf ich nur dafür plädieren, dass beide Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung abgelehnt werden, dass die Beschlussempfehlung, welche die Ablehnung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs beinhaltet, entsprechend beschlossen wird und dass die Sache in der neuen Legislaturperiode neu versucht wird, neu angegangen wird, mit mehr Zeit und vor allem mit mehr Möglichkeiten der umfangreichen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere des Abgeordnetengesetzes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
