Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der ersten Lesung deutlich kritisiert. Aber da es sich beim Schutz von Frauen bzw. dem Schutz vor häuslicher Gewalt um ein wichtiges Thema handelt, wurde er zumindest an den Ausschuss überwiesen. Ich möchte aber noch einmal auf die Anhörung eingehen, um deutlich zu machen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. So kritisiert die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, eine fehlende Legaldefinition für die „drohende Gefahr“, hat Zweifel an der Angemessenheit und kritisiert die handwerkliche Machart des Gesetzes. Der Landesfrauenrat sieht noch offene Fragen bei dem Gesetzentwurf ebenso wie die Caritas. In deren Stellungnahme wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, was unter einem „bedeutenden Rechtsgut“ zu verstehen sei. Mehrfach wurde auf die Datenschutzsensibilität hingewiesen und darauf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur bei häuslicher Gewalt gelten würden. Das sind ziemlich genau die Kritikpunkte, die bereits in der ersten Beratung angesprochen wurden. Die CDU hat zwar einen Änderungsantrag eingereicht, der einige dieser Mängel aufgreift, doch selbst mit dem Änderungsantrag – und das ist bereits jetzt in der Debatte noch einmal deutlich geworden – ist der zugrunde liegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Um uns als Liberale dafür zu bewegen, neue Möglichkeiten zur Überwachung einzuführen, muss es sich schon um einen als Gesamtpaket überzeugenden Gesetzentwurf handeln. Den haben Sie, sehr verehrte Kollegen von der Union, an dieser Stelle nicht vorgelegt. Das Thema ist wichtig, der vermeintliche Lösungsansatz freilich ungeeignet. Der BDK ist heute bereits mit der Aussage zitiert worden: „weder […] erforderlich noch […] angemessen“. Vielen Dank.
