thueringer-landtag.de ↗

Madeleine Henfling

GRÜNE 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, im Prinzip sind die Argumente zu diesem Gesetzentwurf ausgetauscht. Wir sind innerhalb der Koalition der Meinung – und das hat auch die Mehrheit des Innenausschusses so festgestellt –, dass dieser Gesetzentwurf definitiv mindestens unausgereift ist. Ich würde es vielleicht noch ein bisschen härter formulieren: Dieser Gesetzentwurf führt zu rechtlichen Unsicherheiten, schwierigen Konzentrationen von Entscheidungen bei der Polizei, wo sie aus unserer Sicht nicht hingehören. Die gehören in richterliche Hand. Sie haben jetzt noch kurz vor knapp einen Änderungsantrag eingereicht. Ich gebe die Kritik von Frau Meißner gern zurück. Wer bei so einem sensiblen Thema wie dem Eingriff in Freiheitsrechte und Grundrechte mit einem Änderungsantrag agiert, der wenige Stunden vor der Entscheidung eingereicht wird, der hat, glaube ich, nicht verstanden, wie weitgehend das ist, was wir hier beschließen sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber noch mal zwei Sätze zum Thema „häusliche Gewalt“ sagen, weil ich finde, das ist auch ein Problem. Wir haben uns in der Fraktion und auch in der Koalition in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema „häusliche Gewalt“ beschäftigt. Wir haben auch im letzten Plenum ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht, das den Frauenhäusern an der Stelle weiterhilft. Meine große Sorge bei diesem Thema ist, dass das Thema „häusliche Gewalt“ unmittelbar mit politischen Entwicklungen zusammenhängt, die wir erleben. Der Rechtsruck ist auch ein Teil des Problems. Wir erleben, dass gerade auch rechte und extrem rechte Parteien, die definitiv ein schwieriges bis frauenfeindliches Bild haben, nicht gerade dazu dienlich sind, Frauen zu unterstützen. Wenn Sie sich das Wahlprogramm der AfD an dieser Stelle anschauen, dann wird das auch noch mal deutlich. Beispielsweise würde ich sagen, dass es schon eine Bedrohung von Frauenrechten ist, was da drinsteht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was denn?) Die AfD macht in ihrem Programm keinen Hehl aus ihrer rückwärtsgewandten Frauen- und Familienpolitik. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was?) Sie will hart erkämpften frauenpolitischen Fortschritt zurückdrehen und die heteronormative Kleinfamilie mit männlichem Oberhaupt reinstallieren. So seien beispielsweise Ein-Eltern-Familien nicht erstrebenswert und sollten nicht staatlich oder medial unterstützt werden. Ich glaube, wir sollten gewarnt sein, dass auch im Bereich für Frauen, gerade wenn sie sich beispielsweise aus gewaltvollen Partnerschaften lösen wollen, die AfD definitiv der falsche Partner ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Diffamie- rung ist das, was Sie betreiben!) Ich kann nur allen Frauen ganz dringend raten, bei ihrer Wahlentscheidung auf so etwas zu achten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Ich glaube, dass es trotzdem wichtig wäre, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal über das Thema diskutieren. Ich habe das auch schon in meinem ersten Redebeitrag deutlich gesagt. Wir müssen beim Gewaltschutz von Frauen deutlich weiterkommen – aber bitte mit einer ordentlichen rechtlichen Grundlage. Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Ich bin auch bei dem Thema „Fußfesseln für Täter“ nicht komplett abgeneigt, mich damit zu beschäftigen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Schläger muss gehen!) Der Schläger muss gehen, aber das ist jetzt auch schon so. Damit haben Sie recht, Frau Tasch. Das ist das, was die Gesetzesgrundlage im Kern momentan auch sagt. Der Punkt ist eigentlich eine Umsetzungsfrage. Wir reden davon, wie wir das durchsetzen. Das Problem ist, auch wenn der Täter geht, kann der Täter wiederkommen. Wer überprüft genau diesen Vorgang und welche Maßnahmen werden da getroffen? Ich würde vorschlagen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode vielleicht auch direkt mit diesem Thema einsteigen. Das ist auch unsere Aufgabe. Die Istanbul-Konvention gibt uns genau das vor. Dann lassen Sie uns doch sehr konzentriert – auch ausschussübergreifend, weil das nicht nur ein Thema des Innenausschusses ist – darüber reden, wie wir den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern in Thüringen besser verwirklichen können. Da müssen wir aber auch über den Bereich der Justiz, den sozialen Bereich reden, weil das auch ein Aspekt ist. Die finanzielle Abhängigkeit der Frauen von ihren gewalttätigen Männern lässt sie häufig zögern, ihre Männer zu verlassen. Auch darüber müssen wir sprechen. Wenn wir nur an einer Schraube drehen, werden wir das Problem nicht lösen. Einen ganzheitlichen Ansatz in der nächsten Legislaturperiode zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und gewalttätigen Partnern und Expartnern fände ich eine gute Herangehensweise und ich nehme wahr, dass die CDU da auch mit im Boot wäre. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Selbstver- ständlich!) Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

Alle Reden von Madeleine Henfling Protokoll ↗