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Raymond Walk

CDU 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, da das der erste Tagesordnungspunkt ist, möchte ich insbesondere auch für diejenigen sprechen, denke ich, die eben dabei waren. Vielleicht für die Besucher: Es ist so, dass wir zu Beginn der Legislatur und auch zum Abschluss jeweils einen ökumenischen Gottesdienst durchführen. Das war heute der Fall, heute Morgen um 9.00 Uhr in der Thomaskirche. Ich fand, das war sehr bewegend, deswegen einen herzlichen Dank an die zwei, die das durchgeführt haben, an André Demut von der evangelischen Kirche und an Claudio Kullmann von der katholischen Kirche. Herzlichen Dank auch für die Betreuung während der gesamten Legislatur. Wir haben einmal während des Plenums die Möglichkeit, an einer Morgenandacht teilzunehmen. Auch dafür sage ich herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ansonsten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es, aber auch Damen und Herren, sind Berichte so, wie sie sind. Jetzt kommen wir zu dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich will Sie schon darauf vorbereiten, was auf Sie zukommt: 56 Seiten stehen an. Bei einer Lesedauer von knapp 1 Minute pro Seite wissen wir, wo wir dann zeitlich ungefähr rauskommen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das geht schneller!) Dennoch freue ich mich, weil die Parlamentarische Kontrollkommission sehr engagiert gearbeitet hat und ich freue mich, dass ich diesen Bericht halten darf. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Zuletzt wurde in der 90. Plenarsitzung des Landtags am 22. September 2022 über die Tätigkeit der Kontrollkommission berichtet. Daher möchte ich heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum seit dem letzten Bericht erstatten, also seit September 2022. Der Bericht deckt also den Zeitraum von September 2022 bis Juni 2024 ab. Der erste Teil des Berichts informiert über die Tätigkeit der Kontrollkommission im Allgemeinen. Der zweite Berichtsteil betrachtet dann die einzelnen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereiche. Nach Artikel 97 Satz 3 der Landesverfassung und § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Damit wird die ständige Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde als Bestandteil der Regierungskontrolle, die grundsätzlich dem gesamten Verfassungsorgan Landtag obliegt, in diesem speziellen Fall an dieses ganz besondere Gremium übertragen. Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Berichterstattung soll die Rückkopplung der Kommission an das gesamte Parlament absichern und die demokratische Legitimation der Verfassungsschutzkontrolle durch die vom Plenum gewählte Kommission stärken. Der Grund für die Delegation der Verfassungsschutzkontrolle an die Parlamentarische Kontrollkommission liegt in dem verfassungsrechtlich anerkannten Interesse an der Geheimhaltung von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde. In dieser Konsequenz hat die Parlamentarische Kontrollkommission auch bei ihrer Berichterstattung im Plenum die Geheimhaltungspflicht zu beachten. Die geheimen Beratungsgegenstände, mit denen sich die Kommission zu befassen hat, können daher auch heute lediglich in der gebotenen Abstraktheit dargestellt werden. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes legt fest, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern des Landtags besteht, die zu Beginn einer Wahlperiode jeweils zu wählen sind. Die Kommission übt kraft gesetzlicher Anordnung nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtags hinaus noch so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue, also eine eigene Kontrollkommission gewählt hat. Auf dieser Grundlage wird in der laufenden 7. Wahlperiode des Landtags die permanente Verfassungsschutzkontrolle nach wie vor durch die zu Beginn der letzten, also der 6. Wahlperiode eingesetzten Kontrollkommission ausgeübt. Nachdem das ehemalige Mitglied Dirk Adams mit seiner Ernennung zum Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn der 7. Wahlperiode und das ehemalige Mitglied Wolfgang Fiedler aus dessen eigener Entscheidung hin aus der Kommission ausgeschieden sind, besteht die Kontrollkommission derzeit noch aus den ehemaligen Abgeordneten Dieter Hausold als Vorsitzenden – ich denke, er ist heute auch hier, lieber Dieter, schön, dass Du bei uns bist – (Beifall DIE LINKE, SPD, Gruppe der FDP) sowie Dorothea Marx und meiner Person als weiteren Mitgliedern. Ich will das ausdrücklich betonen: Eine wirksame parlamentarische Verfassungsschutzkontrolle war damit auch in der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags jederzeit gewährleistet. Dass die Kontrollkommission aus der 6. Wahlperiode über einen derart erheblichen Zeitraum in der geschilderten Besetzung tätig bleiben musste, resultiert aus den folgenden Entwicklungen, die ich hier kurz skizzieren möchte, weil sie auch wirklich, glaube ich, eine Besonderheit im bundesrepublikanischen Maßstab darstellen. Ziel ist auch, damit der interessierten Öffentlichkeit diese besondere Situation zu erörtern, damit diese auch eingeordnet werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der vormaligen Fassung des § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz war die Kontrollkommission spiegelbildlich zum Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum zu besetzen. Dementsprechend stand der Fraktion der AfD ein Vorschlagsrecht für zwei der fünf Sitze in der Kommission zu. Seit dem Beginn der Legislaturperiode hatten aber alle Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht die seinerzeit hinreichende Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht und folglich konnte die vom 7. Landtag zu bildende Kontrollkommission auf Grundlage der besagten Bestimmungen im Verfassungsschutzgesetz nicht vollständig besetzt werden. Hinzu kam, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 auf entsprechenden Eilantrag der Fraktion der AfD hin entschieden hatte, dass sich die Kontrollkommission der 7. Wahlperiode nicht in dieser Unterbesetzung konstituieren dürfe, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt sei, dass Wahlvorschläge nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt würden. Vor dem Hintergrund, dass das Verfassungsgericht eine Verständigung zwischen den Fraktionen anmahnte, wurde dann auf Anregung von Ihnen, Frau Präsidentin des Landtags, ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren eingeleitet und letzten Endes auch durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens sind dem Landtag Änderungen im Verfassungsschutzgesetz empfohlen worden, welche die Zusammensetzung der Kontrollkommission und die Wahl ihrer Mitglieder betrafen. Diese Vorschläge hat der Landtag als Gesetzgeber aufgegriffen und mit dem Änderungsgesetz vom 20. Dezember 2022 den § 25 Thüringer Verfassungsschutzgesetz dahin gehend geändert, dass die Fraktionen des Landtags in der Kommission nicht mehr nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit proportional dem Stärkeverhältnis im Plenum vertreten sein müssen; das war die bisherige Regelung. Stattdessen genügt es nun, wenn die Opposition in ihrer Gesamtheit angemessen in der Kontrollkommission vertreten ist. Eine Zuordnung der Sitze zu den einzelnen Fraktionen nach einem festen Verteilungsschlüssel ist somit nicht mehr erforderlich. Um die Legitimation der einzelnen Kommissionsmitglieder und das Vertrauen in deren zuverlässige Amtsführung zu stärken, verlangt das Gesetz – jetzt neu – aber zugleich eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags für die Wahl. Also ist die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl erforderlich. Als Mitglieder für die bislang noch nicht konstituierte Parlamentarische Kontrollkommission der 7. Wahlperiode wählte der Landtag in seiner 105. Sitzung bereits die Abgeordneten Jörg Kellner, Dirk Bergner und mich als Vertreter der Opposition mit der dafür nun notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Von den seitens der Koalitionsfraktionen unterbreiteten Wahlvorschlägen hat bisher nur die Abgeordnete Dorothea Marx ebenfalls in der 105. Sitzung des Landtags die für die Wahl erforderliche Anzahl an Stimmen erreicht, die anderen Bewerberinnen und Bewerber, die von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagen wurden, haben die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten gemäß § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz bislang nicht erreichen können. Damit – das ist die Folge – bleibt ein Sitz in der nach dem Gesetz fünfköpfigen Kommission vakant. Folglich ist die Kontrollkommission der 7. Wahlperiode nach wie vor nicht vollständig besetzt und ihre Konstituierung steht somit auch weiterhin aus. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dieser Vorbemerkung komme ich nun zu den Einzelheiten der Tätigkeiten der Kontrollkommission. Die Kommission tagt außerhalb der Parlamentsferien grundsätzlich im 6-Wochen-Turnus. Seit der letzten Berichterstattung im September 2022 ist die Kommission zu insgesamt 17 Sitzungen zusammengetreten. Das entspricht auch den Vorgaben unserer Geschäftsordnung. Die Beratungen erfolgten nach § 24 Thüringer Verfassungsschutzgesetz geheim. An den Kommissionssitzungen haben daher neben den Kommissionsmitgliedern nur die folgenden Personen teilgenommen: Der ständige Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission oder dessen Vertreter bzw. die mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Geschäftsführerin oder ihr ebenfalls kommissarisch bestellter Stellvertreter, eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus der Geschäftsstelle der Kommission, eine Protokollantin sowie für die Landesregierung der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales oder der Staatssekretär für Inneres, der Präsident des Amts für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter sowie mit einer Thüringer Besonderheit der Leiter der Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz. Von der Möglichkeit, von den Fraktionen benannten Mitarbeitern den Zugang zu den Sitzungen ebenfalls zu gewähren, hat die Kontrollkommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht. Einen Kernpunkt der Beauftragung der Kontrollkommission bildet erneut die Unterrichtung der Landesregierung gemäß § 27 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des AfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Dabei wurde schwerpunktmäßig auch über Kenntnisse informiert, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Auf entsprechendes Verlangen berichtete die Landesregierung der Kommission auch zu sonstigen Vorgängen mit Bezug zum Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. Derartige Verlangen nach § 27 Thüringer Verfassungsschutzgesetz gab es, jeweils aus aktuellem Anlass, in ganz verschiedenen Bereichen. So hat die Landesregierung die Kommission auf ihr Verlangen hin im Berichtszeitraum beispielsweise über die Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auf Thüringen unterrichtet. Andere Unterrichtungen betrafen etwa Entwicklungen in spezifisch extremistischen Phänomenbereichen – zum Beispiel anlässlich des Ukrainekriegs oder des Angriffs der Hamas auf Israel – sowie Lagebilder zu verfassungsschutzrelevanten örtlichen Entwicklungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildeten die Unterrichtungen der Landesregierung gemäß § 18 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Nach dieser Norm sind Zielpersonen und Betroffene binnen Frist von sechs Monaten über den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zu informieren, es sei denn, diese Unterrichtung wird mit Zustimmung der Kommission zurückgestellt. Bei den nachrichtendienstlichen Mitteln – damit man auch weiß, worum es sich da handelt – handelt es sich etwa um den Einsatz von Vertrauensleuten, längerfristige Observationen oder auch Bildaufzeichnungen. Die Prüfung der Zurückstellung einer Benachrichtigung des Betroffenen und von Mitbetroffenen ist jährlich zu wiederholen. Frühestens nach fünf Jahren kann mit Zustimmung der Kommission eine Benachrichtigung dauerhaft unterbleiben. Jede Zurückstellung einer Benachrichtigung, ob dauerhaft oder temporär, ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Ob die so vorliegen, ist seitens der Kommission umfassend zu prüfen. Diese Prüfung verursacht aufgrund des Umfangs der vorab übermittelten schriftlichen Zurückstellungsersuchen einen beträchtlichen Aufwand. Seitens der Landesregierung werden Berichte über beabsichtigte Zurückstellungen vorgelegt – bis auf wenige Einzelfälle substanziiert und schlüssig – und bedürfen nur in Ausnahmefällen einer mündlichen Ergänzung innerhalb der Sitzungen. In folgendem Fall wird die Kontrollkommission sogar schon vor dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel tätig, zum Beispiel wenn beabsichtigt ist, ein nachrichtendienstliches Mittel gegen Mitglieder des Landtags oder deren Mitarbeiter zu ergreifen. Dann ist die Parlamentarische Kontrollkommission bereits vorab zu informieren. Wir haben uns jüngst auf ein in der Geschäftsordnung der Kontrollkommission festgehaltenes detailliertes Unterrichtungsverfahren verständigt, um so der Kommission die Möglichkeit zu geben, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit derartiger Maßnahmen auch frühzeitig eingreifen zu können. Die Geschäftsordnung, die sich die Parlamentarische Kontrollkommission bereits in der 6. Wahlperiode im Rahmen ihrer Selbstorganisation gegeben hat und die auf den 22. Februar 2017 datiert, gilt aufgrund des eingangs beschriebenen besonderen Umstands weiterhin fort. Gleichwohl fasste die Kontrollkommission auch in der 7. Wahlperiode, soweit dies angezeigt erschien, mehrere geschäftsordnungsergänzende Beschlüsse, auch im Berichtszeitraum. Neben der beschriebenen Qualifizierung des Unterrichtungsverfahrens im Fall der Betroffenheit von Landtagsmitgliedern oder deren Mitarbeitern vom Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gab es ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2023 eine weitere Änderung in der Geschäftsordnung. Diese betraf die Zurückstellung der Benachrichtigung von Betroffenen über den gegen sie gerichteten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Hierzu wurde in der Geschäftsordnung eine zeitliche Konkretisierung für die Einholung der Zustimmung der Kommission verankert und außerdem aus aktuellem Anlass der Fall geregelt, dass eine Identifizierung von Betroffenen erst mit einigem zeitlichen Abstand zur Beendigung der Maßnahme erfolgen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Einholung von sogenannten besonderen Auskünften durch das Amt für Verfassungsschutz unterliegt nach Maßgabe von § 8 Thüringer Verfassungsschutzgesetz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Hiernach ist die Kontrollkommission im Abstand von höchstens sechs Monaten über Auskunftsersuchen des Amts für Verfassungsschutz gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telediensten zu unterrichten. Bei Luftfahrtunternehmen beziehen sich die Auskünfte beispielsweise auf die Namen und die Anschriften der Kunden sowie auf den Zeitpunkt des Abflugs, bei Kreditinstituten beispielsweise auf die Konten, die Kontoinhaber und auch auf die Kontostände. Die Unterrichtung erfolgt mittels schriftlichen Berichts und ergänzendem mündlichen Vortrag jeweils halbjährlich. Die im Zuge der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes 2014 vom Amt für Verfassungsschutz eingerichtete Stabsstelle Controlling hat die bewährte Praxis einer regelmäßigen Berichterstattung gemäß § 27 Thüringer Verfassungsschutzgesetz im Berichtszeitraum fortgesetzt. Des Weiteren unterrichtete die Landesregierung die Kommission über den Inhalt der Dienstanweisung des Amts für Verfassungsschutz und jede Änderung dieser Dienstanweisung vor deren Erlass. Kürzlich ist der Kommission beispielsweise eine Änderung der Dienstvorschrift Controlling vorgelegt worden. Ferner wurde eine überarbeitete Hausverfügung und dazu ergänzende Handlungsempfehlung in Reaktion auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlassen und an die Kommission übermittelt. Hintergrund ist zum einen die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den – ich habe es bereits erwähnt – im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz formulierten Befugnissen im Bereich der Wohnraumüberwachung, der Onlinedurchsuchung, der Observation, der sogenannten Handyortung sowie betreffend den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Informanten. Zum anderen knüpft die Änderung der Hausverfügung an einen Beschluss des Verfassungsgerichts zur Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft an. Die erlassene Hausverfügung und die Handlungsempfehlung sollen bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger Verfügungen gelten und sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch beachtet werden. Sie ergänzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, kann für deren verfassungskonforme Auslegung herangezogen werden. Mit der Umsetzung der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasse sich außerdem eine offene BundLänder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz berichten der Kontrollkommission fortlaufend zu Entwicklungen in der Angelegenheit. Im Berichtszeitraum führte der Thüringer Rechnungshof eine Prüfung beim Amt für Verfassungsschutz durch. Über den jeweiligen Sachstand berichtete das Amt für Verfassungsschutz kontinuierlich und außerdem legte das Amt für Verfassungsschutz der Kommission den abschließenden Prüfvermerk des Rechnungshofs sowie die eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungshofs vor. Sehr geehrte Damen und Herren, im Berichtszeitraum seit September 2022 hat sich die Kontrollkommission mit unterschiedlichen Beratungsgegenständen befasst, sich durch die Landesregierung umfassend unterrichten und zu Einzelfällen gezielt Bericht erstatten lassen. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass die Landesregierung im Berichtszeitraum ihrem gesetzlichen Auftrag zur Unterrichtung der Kommission vollumfänglich nachgekommen ist. Sie hat die Kommission aus unserer Sicht angemessen, zeitnah und in gebotenem Umfang über relevante Vorgänge informiert. Ich möchte noch hervorheben, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Amt für Verfassungsschutz auch in der 7. Wahlperiode zu jeder Zeit kooperativ gestaltet hat. Das Amt für Verfassungsschutz war stets auskunftswillig und hat Nachfragen der Kommissionsmitglieder beantwortet. Häufig wurden in den Sitzungen der Veranschaulichung dienende Tabellen, Übersichten und Anschauungsmaterial ausgereicht. Ebenso wurden auf Wunsch der Kommissionsmitglieder Sonderlagebilder zu den einzelnen Phänomenbereichen erstellt. Auch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag über ein Ziel betreffendes Verhalten des Amts werden der Kommission zur Kenntnis gegeben, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden vereinzelt auch Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an die Kommission herangetragen und dann von der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch beraten. Jetzt komme ich aber zum zweiten Teil des Berichts und damit zu den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen, mit denen sich unsere Kommission befasst hat. Lassen Sie mich zunächst auf den Bereich des Rechtsextremismus eingehen. Die Aktivitäten im Bereich Rechtsextremismus nahmen wie bereits in den vorhergehenden Berichtszeiträumen den überwiegenden Teil der Arbeit des Amts für Verfassungsschutz in den einzelnen Phänomenbereichen und der Berichterstattung in den Sitzungen der Kontrollkommission ein. Aus dem rechtsextremen Parteienspektrum waren mit nahezu gleichbleibender Häufigkeit Gegenstand der Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz in der Parlamentarischen Kontrollkommission – jetzt gibt es eine Aufzählung –: zunächst Die Heimat, so heißt die NPD seit ihrer Umbenennung auf dem Bundesparteitag im Juni 2023, einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Nationalisten, die Ende 2023 aufgelöste überregionale Kleinstpartei Neue Stärke Partei, kurz NSP, die einen vergleichsweise hohen Anteil an Thüringer Mitgliedern aufwies, sowie die ebenfalls nationalsozialistisch ausgerichtete, bundesweit aktive Kleinstpartei Der III. Weg, die in Thüringen nur eine zweistellige Mitgliederzahl aufweist. Gegenstand der Berichterstattung waren daneben aber auch parteiungebundene Gruppierungen und Vereinigungen im Bereich des Rechtsextremismus. Dabei ging es in der Regel um bereits bekannte Protagonisten der Szene. Beispielhaft genannt seien hier die Bruderschaft Thüringen, die sich im Jahre 2014 formiert hat und die sich in die sogenannten Turonen als ihre Führungsriege sowie die Garde 20 als Unterstützungsgruppe gliedert. Zu den Mitgliedern der Bruderschaft Thüringen zählen langjährig bekannte Rechtsextremisten mit hohem Gewaltpotenzial. Mitglieder der Turonen waren auch in Drogengeschäfte verwickelt und sind daher zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Dies ist ein Beispiel für bestehende Verbindungen der rechtsextremistischen Szene zur organisierten Kriminalität. Dergleichen stellt eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar. Ein weiteres Beispiel für parteiungebundene Vereinigungen ist die rechtsextreme Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, die unter dem Deckmantel des Sports junge Männer mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und zugleich für körperliche Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, der Polizei oder sonstigen als bekämpfenswert angesehenen Personen ausbildet. Vier Führungsfiguren von „Knockout 51“ haben zuletzt in U-Haft gesessen, bei drei von ihnen hat das OLG Jena den Haftbefehl allerdings im April dieses Jahres aufgehoben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Auch „Knockout 51“ ist über Jahre ignoriert worden!) Zu nennen ist an dieser Stelle auch die rechtsextreme Vereinigung „Die Artgemeinschaft“. Diese wurde ebenfalls im September 2023 bundesweit verboten, nachdem 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern, darunter auch Thüringen, durchsucht wurden. Zentrales Ziel der sogenannten Artgemeinschaft war die Erhaltung und Förderung der eigenen – in Anführungszeichen – Art, die mit dem nationalsozialistischen Verständnis des Begriffs der Rasse gleichzusetzen ist. Das Ausleben der rechtsextremen Weltanschauung und die Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche war Zweck dieses Vereins. Obwohl sich die Strukturen in der rechtsextremen Szene durchaus verändert haben, bestehen gewisse personelle Kontinuitäten. Die Verflechtungen innerhalb der Szene gestalten sich vielfältig. Einzelne Personen sind in mehreren Gruppierungen aktiv oder wechseln zwischen diesen, etwa aufgrund interner Streitigkeiten um Führungspositionen oder auch die Ausrichtung der Gruppen. Vernetzungen innerhalb der rechtsextremen Szene beschränken sich nicht auf Thüringen oder die Bundesrepublik, sondern bestehen auch international. So waren etwa an den anlässlich der Krawalle unrühmlich in die Medien geratenen Fußballderbys zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und dem FC Carl Zeiss Jena am 16. März dieses Jahres neben Mitgliedern der rechtsextrem unterwanderten Hooligangruppe „Jungsturm“ mutmaßlich auch befreundete neonazistische Hooligans aus Bulgarien an den gewaltsamen Ausschreitungen im Jenaer Stadion beteiligt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nicht mutmaßlich!) Eine größere Rolle in der Berichterstattung zum Phänomenbereich des Rechtsextremismus nahm die rechtsextreme Musikszene ein und hier insbesondere rechtsextremistische Musikveranstaltungen und sogenannte Liederabende. Hier gestaltet sich das Vorgehen der Organisatoren zunehmend konspirativer. Teilweise werden derartige Veranstaltungen als Geburtstagsfeier oder andere private, geschlossene Veranstaltungen deklariert, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Solche Veranstaltungen dienen nicht nur der Vernetzung und dem Informationsaustausch, sondern sind nicht selten strafrechtlich relevant. Das Spektrum der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im Berichtszeitraum schließt in erster Linie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung sowie Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte ein. Mit dem Ende der Coronapandemie und der diesbezüglichen Versammlungsbeschränkungen war eine Zunahme rechtsextremer Musikveranstaltungen auch in Thüringen zu verzeichnen. Eine nicht unwesentliche Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte erneut der bekannte rechtsextreme Treffpunkt „Flieder Volkshaus“ in Eisenach. Hier kamen weiterhin regelmäßig Anhänger verschiedener rechtsextremistischer Gruppierungen zu Veranstaltungen, insbesondere zu Konzerten zusammen. Das „Flieder Volkshaus“ ist ein Beispiel für Immobilien, die von Rechtsextremen erworben und für ihre Zwecke genutzt werden, hier insbesondere Veranstaltungen. Derartige Veranstaltungen dienen dazu, nationale und internationale Neonazistrukturen zu vernetzen und Geld in die Kassen der Szene zu spülen. Die Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen steigen kontinuierlich. Es sind Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet feststellbar. Eine bedeutende Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte auch das Agieren bekannter Protagonisten der Szene im Raum Hildburghausen, dort im Zusammenhang mit einer Immobilie in der Gemeinde Kloster Veßra. Das dort gelegene Gasthaus „Goldener Löwe“ fungiert als rechtsextremer Szenetreff und wird immer wieder für Veranstaltungen der rechtsextremen Szene genutzt. Allerdings wurde ein bereits 2015 von der Gemeinde geltend gemachtes Vorkaufsrecht, das auch diese Immobilie umfasst, mittlerweile rechtskräftig verwaltungsgerichtlich bestätigt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass jedenfalls diese Immobilie der rechtsextremen Szene entzogen werden konnte. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Na dann gehen sie nach Frankendorf!) Außerdem wurde im Berichtszeitraum verschiedentlich über mehrere sogenannte Heldengedenken berichtet, die regelmäßig zu Ehren deutscher Soldaten des Zweiten Weltkriegs durchgeführt werden und in denen deutsche Kriegsverbrechen heroisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Februar 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland auf der Grundlage eines rund 1.000-seitigen Gutachtens als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Im März 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln auf Klage der Partei hin bestätigt, dass für die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Gleiches hat das VG Köln mit Blick auf die Jugendorganisation der Partei festgestellt, die Junge Alternative für Deutschland, JA. Das im Berufungsverfahren von der AfD und der JA angerufene OVG Münster hat mit drei Urteilen vom 13. Mai dieses Jahres die Entscheidung des VG Köln bestätigt. Auch das hiesige Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat im Zusammenhang mit einem angefochtenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds in den Entscheidungsgründen eines am 19. Februar 2024 ergangenen Beschlusses festgehalten, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist. In Thüringen wird der Landesverband der AfD durch die hiesige Landesverfassungsschutzbehörde bereits seit März 2021 als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Wie ich schon bei der letzten Berichterstattung hier erklärt habe, hat die Kommission nach eingehenden Beratungen diese Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz über die Einstufung des Landesverbands der AfD voll mitgetragen – dies nicht zuletzt deshalb, weil die AfD Thüringen nachweislich in Kontakt zu rechtsextremistischen Organisationen steht und auch durch ihre eigenen Inhalte die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Verfasstheit unseres Landes angreift. Verbindungen der AfD zur rechtsextremistischen Szene äußern sich etwa darin, dass Funktionsträger des Landesverbands an von Rechtsextremisten organisierten Treffen oder auch Veranstaltungen teilgenommen haben. Gegenläufige Strömungen im Thüringer Landesverband waren auch im Berichtszeitraum kaum vernehmbar, sodass die damals getroffene Beurteilung für den gesamten Landesverband der AfD weiter Bestand hat. Die Junge Alternative wurde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2023 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Das hiesige Amt für Verfassungsschutz hat die bereits seit 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestufte JA Thüringen mit Wirkung vom 28. März dieses Jahres als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie verstärkt aufgetretene und dann als eigener Phänomenbereich von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete Problematik um die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ war im Berichtszeitraum ein besonderer Schwerpunkt der Berichterstattung durch das Amt für Verfassungsschutz. Dieser Phänomenbereich ist gekennzeichnet durch die systematische und mitunter aggressive Agitation gegen die gewählten Repräsentanten und Institutionen des Staates. Es wird die Legitimationsgrundlage staatlicher Entscheidungen in Abrede gestellt und es wird gezielt versucht, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Ordnung zu erschüttern. Es wird dazu aufgerufen, staatlichen Einrichtungen und Repräsentanten zu misstrauen und sich staatlichen Maßnahmen zu widersetzen. Demokratisch legitimierte Verantwortungsträger werden verunglimpft und diskreditiert. Nicht selten sind in der Kommunikation und Zielsetzung der Akteure in diesem Bereich auch Gewalttendenzen erkennbar. Die Anknüpfungspunkte für die Agitation variieren und passen sich an neu zutage getretene krisenhafte Situationen an. Richtete sich die Agitation ursprünglich gegen die Coronaschutzmaßnahmen, so hat man sich nach Beendigung dieser Maßnahmen insbesondere im Kontext mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf Themen wie die Gefahr eines neuerlichen Weltkriegs, die vermeintliche Völkerabhängigkeit der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten von den USA, die Inflation, die Energiesicherheit oder auch die Unterbringung von Menschen aus Kriegsgebieten fokussiert. Das ursprüngliche Kernthema „Corona“ hat zwischenzeitlich erheblich an Bedeutung verloren. Unter den Akteuren der Szene kursieren Verschwörungserzählungen, die nicht selten antisemitische und völkisch-nationalistische Bezüge haben. Der Kern dieser Verschwörungsfantasien bildet eine im Verborgenen agierende globale Elite, die ihren geheimen, ausschließlich den eigenen Interessen dienenden Plan eines völligen Umbaus der Gesellschaft und die Schaffung einer neuen Weltordnung verfolgt. Namentlich im Zuge des Kriegs in der Ukraine ist auch das bewusste Anstreben eines Weltkriegs durch derartige globale Mächte Gegenstand von Verschwörungsmythen geworden. Für den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ waren nach wie vor inhaltlich, vor allem aber auch personell zahlreiche Überschneidungen mit dem Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ zu verzeichnen. So versuchten Rechtsextremisten auch im Berichtszeitraum, das Protestgeschehen für sich zu vereinnahmen. Oftmals wurden die Veranstaltungen von Rechtsextremen organisiert und auch beworben. Reichsbürger und Selbstverwalter nutzten die Demonstrationsgeschehen, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Allen Akteuren ist gemein, dass sie sich gegen die bestehende staatliche Ordnung richten, also das erklärte Ziel verfolgen, den freiheitlich-demokratisch verfassten Staat und das politische System der Bundesrepublik in seiner gegenwärtigen Ausprägung abzuschaffen. Angesichts des fließenden Übergangs zwischen den Phänomenbereichen ist das Personenpotenzial im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ schwierig zu beziffern. Dafür fehlt es weiter an hinreichenden bestimmten Kriterien, die eine trennscharfe Zuordnung von Personen erlauben würden. Das Amt für Verfassungsschutz stellt gegenwärtig darauf ab, wo bei dem jeweiligen Akteur der Schwerpunkt seines Engagements liegt. Nach gegenwärtiger Erkenntnislage drängt sich in der Tat der Eindruck auf, dass Delegitimierer ganz überwiegend zugleich Rechtsextremisten sind. So ordnet das hiesige Amt für Verfassungsschutz Personen nur im zweistelligen Bereich exklusiv dem Bereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu. Im Bereich „Rechtsextremismus“ mit Überschneidung zum Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist hingegen eine dreistellige Personenzahl registriert. Dennoch dürfte das tatsächliche Personenpotenzial im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wesentlich höher sein. Insgesamt stellt sich das Protestgeschehen in Bezug auf die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zwar als rückläufig dar. Insbesondere die Teilnehmerzahlen sind im Berichtszeitraum gesunken. Allerdings nutzt die Szene weiter neue Anlässe und besetzt neue Themen, um die Protestbewegung am Leben zu erhalten und potenzielle Teilnehmer zu mobilisieren. So wurde etwa das zeitliche Zusammenfallen der Montagsdemonstrationen mit den europaweiten Protesten der Landwirte benutzt, um einen Schulterschuss zwischen diesen Protestanliegen zu suggerieren bzw. diese zu befördern. Ihre Aktivitäten entfalten die Delegitimierer natürlich auch im digitalen Raum. Dazu dienen insbesondere soziale Medien als Verbreitungsund Mobilisierungsplattform. Lassen Sie mich noch zum Bereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ kommen. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz haben der Kontrollkommission diesbezüglich regelmäßig über die aktuelle Situation berichtet. Gegenstand der Berichterstattung waren insbesondere Veranstaltungen, Versammlungslagen, Immobilien, Ankäufe von Angehörigen der Szene, der in Thüringen mittlerweile rund 1.000 Personen zugeordnet werden. Die Zahl stieg in der Tendenz damit auch an. Die Kommission wurde insbesondere über die Entwicklung in den Fällen um den Prinzen Reuß sowie die Bestrebung „Königreich Deutschland“ auf dem Laufenden gehalten. Gegenstand der Unterrichtung waren außerdem die sogenannten Wahlkommissionen. Die sogenannten Reichsbürger, deren Ideologie durch Umsturzfantasien gepaart mit Geschichtsrevisionismus und anderweitigem, teilweise typisch rechtsextremem Gedankengut gekennzeichnet ist, stellen nach wie vor eine Herausforderung für die Justiz, für die öffentliche Verwaltung und insbesondere für die örtlichen Verantwortungsträger in den Kommunen dar. Dabei hat die Reichsbürgerszene trotz der zuletzt zurückgegangenen öffentlichen Aufmerksamkeit nicht an Gefährlichkeit verloren: Sich selbst als Reichsbürger bezeichnende Personen unterwandern Demonstrationen zu unterschiedlichen Themen und versuchen damit, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu vereinnahmen. Sie treten unverhohlen mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor Gewaltdelikten nicht zurück. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission insbesondere auch im Bereich der Reichsbürger und Selbstverwalter über Verfahren zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse dieser Personen unterrichten lassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz hat die Kommission außerdem fortlaufend über islamistische Bestrebungen und Einzelpersonen sowie die Gefahren unterrichtet, die hiervon für die Sicherheit in der Bundesrepublik und im Freistaat Thüringen ausgehen. Aktuell ordnet das Amt für Verfassungsschutz rund 210 Personen der islamistischen Szene in Thüringen zu. Der Islamismus als religiös verbrämte Form des politischen Extremismus zielt auf die Abschaffung zentraler Bestandteile der freiheitlichen Ordnung ab. Unter dem Oberbegriff „Islamismus“ werden verschiedene Strömungen zusammengefasst. Die zahlenmäßig stärkste islamistische Strömung – in Thüringen wie auch bundesweit – stellt der Salafismus dar. Salafisten wollen ein politisches System nach den Regeln der Scharia etablieren. In Thüringen lässt sich bezüglich der islamistischen Szene eine Koexistenz und vereinzelt eine eher lose Kooperation autonom agierender Einzelpersonen feststellen, die der islamistischen Szene zuzurechnen sind. Salafistische Gruppen haben sich im Freistaat nach wie vor kaum strukturell etabliert. Derzeit gibt es in Thüringen mehrere etablierte Moscheevereine, von denen einer als salafistisch dominiert, ein weiterer als salafistisch beeinflusst und mehrere als von Salafisten frequentiert bewertet werden. Demnach dienen mehrere Moscheen im Freistaat als Anlaufstelle für islamistisch orientierte Einzelpersonen, um das freitägliche Pflichtgebet zu verrichten, ohne dass jedoch der jeweilige Moscheevorstand um die extremistische Gesinnung der betroffenen Personen wüsste. Teilweise ist aber auch festzustellen, dass sich die Imame und Vorbeter islamistisch bzw. salafistisch betätigen. Insgesamt war im Berichtszeitraum in Thüringen ein Rückzug der salafistischen Szene ins Private und ins Konspirative zu verzeichnen. Insofern besteht Grund zur Sorge, dass in Thüringen salafistische Untergrundstrukturen wachsen, denen künftig noch schwieriger begegnet werden kann. Berichtet wurde der Kommission über einzelne Salafisten in Thüringen mit ganz konkretem Gewaltbezug. Dass die Gefahr des islamistischen Terrorismus weiterhin hoch ist, macht insbesondere die kürzlich erfolgte Festnahme zweier im Raum Gera wohnhafter Männer deutlich, die auf entsprechende Anweisungen eines Ablegers der Terrororganisation „Islamischer Staat“ – also IS – hin konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag mit Schusswaffen auf Personen am schwedischen Parlament getroffen haben sollen. Berichtet wurde weiter über eine zum Islam konvertierte Frau aus Erfurt, die bereits 2015 nach Syrien gereist war und sich dem IS angeschlossen hatte. Im Dezember 2022 ist sie gemeinsam mit ihrer inzwischen in Syrien geborenen Tochter nach Deutschland zurückgeführt worden. Für die Frau wurde zunächst U-Haft angeordnet und Mitte 2023 wurde sie schließlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Einen Brennpunkt der Berichterstattung zum Phänomenbereich „Islamismus“ bildet weiter das Problem der islamistischen Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten. Das Amt für Verfassungsschutz hat sich im Berichtszeitraum für einen besseren Informationsaustausch mit Vollzugsanstalten eingesetzt und einen Bedarf an Fort- und Weiterbildung des in den Justizvollzugsanstalten tätigen Personals im Bereich der Radikalisierung aufgezeigt. Berichtet wurde der Kommission in diesem Kontext auch über eine vom AfV erstellte Zusammenstellung von Indikatoren für eine mögliche Radikalisierung von Strafgefangenen, die den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten eine niedrigschwellige Orientierung geben soll, um Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen frühzeitig zu erkennen. Die Kommission empfindet es als problematisch, dass zwar eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen zu existieren scheinen, diese jedoch nicht in den Vollzugsanstalten zum Tragen kommen, sondern erst dann greifen, wenn Strafgefangene aus der Haft entlassen worden sind. Der Radikalisierung in den Anstalten kann allerdings nur dann wirksam entgegengetreten werden, wenn entsprechende Programme bereits in den Anstalten eingesetzt werden. Die Kontrollkommission wird sich auch zukünftig von der Landesregierung über weitere Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen den beschriebenen Gefahren in den Vollzugsanstalten entgegengewirkt werden kann. Ferner hat sich die Kommission regelmäßig im Zusammenhang mit dem Angriff der islamistisch-terroristischen Hamas auf Israel über die Reaktionen von Extremisten unterrichten lassen. Gegenwärtig liegen keine Hinweise auf in Thüringen befindliche Personen oder gar Strukturen vor, die explizit der Hamas zuzurechnen wären. Allerdings liegen Hinweise vor, denen zufolge Hamaskämpfer unentdeckt nach Europa geschleust worden sind, wenngleich auch in Thüringen Sympathisanten der Hamas zu verzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich Einzelpersonen aus dem Kreis der Hamaskämpfer auch in Thüringen befinden. Eine propalästinensische Grundstimmung in der islamistischen Szene ist auch in Thüringen zu verzeichnen. Das überrascht allerdings angesichts der ausgeprägten generellen Israelfeindschaft in diesem Milieu nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kontrollkommission wurde des Weiteren fortlaufend über die Entwicklungen im Bereich des sogenannten auslandsbezogenen Extremismus unterrichtet. Darunter versteht man Aktivitäten von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen außerhalb des Islamismus, die überwiegend aus politischen, sozialen oder ethnischen Konflikten in den jeweiligen Ländern hervorgegangen sind. Ziel dieser Bestrebungen sind in der Regel gewaltsame Veränderungen der Verhältnisse in diesen Ländern, wobei Deutschland als Rückzugsort für propagandistische Zwecke genutzt wird. In Thüringen stellt die Arbeiterpartei Kurdistans PKK unter den ausländerextremistischen Gruppierungen nach wie vor den Bearbeitungsschwerpunkt dar. Es besteht hier eine etablierte Struktur der PKK. Informiert wurde beispielsweise im Berichtszeitraum über Veranstaltungen der PKK, die regelmäßig den Zweck haben, die Hauptanliegen der Organisation öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Dies geschieht über die Verteilung und den Verkauf von Propagandamaterial sowie über Spendenkampagnen. Da die PKK bestrebt ist, als legale Organisation anerkannt zu werden, ist sie bei ihren Aktivitäten um Einhaltung staatlicher Vorgaben bemüht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Entwicklungen im Bereich des Linksextremismus. Auch dieser Phänomenbereich war regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der Kommission. Die in Thüringen vertretenen linksextremistischen Zusammenschlüsse sind Teil der bundesweit bestehenden Strukturen bzw. mit diesen Strukturen gut vernetzt. Schwerpunktmäßig beobachtet das Amt für Verfassungsschutz den gewaltorientierten Linksextremismus. Allgemein lässt sich sagen, dass bundesweit – also auch in Thüringen – Radikalisierungstendenzen innerhalb der linksextremistischen Szene zu beobachten sind. So werden nicht nur die linksextremistischen Straftaten gewalttätiger, sondern es gibt in mehreren Bundesländern den Hinweis darauf, dass sich klandestine Gruppen innerhalb der linksextremistischen Szene entwickelt haben, die ganze Serien von Straftaten begehen und sich durch eine besondere Gewaltbereitschaft sowie gezielte planvoll ausgeführte Angriffe von dem Rest der Szene abgrenzen. Zu nennen ist hierbei insbesondere die aus der Medienberichterstattung bekannte und nach einigen ihrer Tatorte in Eisenach benannte sogenannte Eisenacher Gruppe um Lina E. Ein gewaltsamer Übergriff wurde von mehreren vermummten tatverdächtigen Personen aus der linksextremen Szene im Februar 2023 auf Besucher einer rechtsextremistischen Denkveranstaltung in Budapest in Ungarn verübt. Der beschriebene Angriff wurde durch mehrere Täter verübt und stellt sich als besonders brutal dar. Dabei wurden den Opfern schwerste Verletzungen zugefügt. Auch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass in der linksextremistischen Szene nach wie vor die sogenannten Outing-Aktionen eine bedeutende Rolle spielen, bei denen Dossiers zu von der Szene ausgemachten politischen Gegnern ins Internet gestellt werden, die etwa deren Namen oder auch deren Adressen beinhalten. Die beschriebenen Personen werden dadurch der Gefahr ausgesetzt, auch verstärkt zum Ziel verbaler Attacken sowie von Angriffen auf Leib, Leben oder ihr Eigentum zu werden. Ziel dieser Aktionen ist es regelmäßig, ein Bedrohungsszenario für die betroffenen Personen zu schaffen. Dabei dient die Plattform Indymedia neben anderen Internetportalen als hauptsächliches Veröffentlichungs- bzw. Informationsmedium. Indymedia wird zudem genutzt, um zu Gewalttaten gegen politische Gegner und zu Sachbeschädigungen aufzurufen. Zudem wird auf dieser Plattform linksextremistische Propaganda verbreitet. Daneben wurde im Berichtszeitraum auch über andere Straftaten berichtet, die nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Hierunter fallen etwa Delikte wie Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und zuletzt zählen auch diverse Graffiti- und Aufkleberaktionen dazu. Sachbeschädigungen richten sich bevorzugt gegen Büros der AfD. Gewaltsame Angriffe auf Personen oder deren Eigentum werden von der gewaltorientierten linksextremen Szene regelmäßig durch das Erfordernis des Kampfes gegen den Rechtsextremismus gerechtfertigt. Die staatliche Verfolgung und Ahndung von Straftaten gegen den politischen Gegner wird innerhalb der Szene als ungerechtfertigte Kriminalisierung eines legitimen Handelns und Ausdruck eines repressiven staatlichen Systems wahrgenommen. Hieraus folgt eine Solidarisierung gegen die sogenannte Polizei- und Staatsgewalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich auch mit Fragen der Spionageabwehr befasst und sich durch das Amt für Verfassungsschutz über Ausforschungsaktivitäten seitens ausländischer Nachrichtendienste informieren lassen. Hier verschiebt sich der Fokus weiter von der hergebrachten Spionage im Sinne von Ausspähungsversuchen hin zur gezielten Desinformation und zur Manipulation der politischen Meinungsbildung und des öffentlichen Diskurses, um die Gesellschaft zu spalten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren. Europa und damit auch Deutschland stehen im Visier ausländischer Dienste, namentlich vor allem Russlands und Chinas. Dabei spielen Hack- und Leak-Operationen eine immer größer werdende Rolle. Die Kommission wurde über Fälle von Spionage im Bundesgebiet unterrichtet, die insbesondere von Russland, China, dem Iran und auch dem Irak ausgingen. Betroffen von den Ausforschungsversuchen sind oftmals Gruppierungen von oppositionellen Exilanten aus genau diesen Ländern. Allgemein festzustellen ist, dass diverse zwischenstaatliche und zivile Einrichtungen aufgrund der dort gegebenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme als Infrastruktur für Spionageaktivitäten genutzt werden. Über Karrierenetzwerke, über Kontakte zu Entscheidungsträgern insbesondere in der Wirtschaft und Wissenschaft wird versucht, an besonders sensible Informationen zu gelangen. Neben analogen Ausspähversuchen etwa in Unternehmen und Forschungseinrichtungen öffnet die zunehmende Digitalisierung und elektronische Vernetzung ausländischen Diensten neue Einfallstore für die Informationsbeschaffung. Kritische Infrastrukturen sind aufgrund der mit einer Störung oder einem Ausfall verbundenen einschneidenden Auswirkungen für uns Bürger, für Unternehmen und auf das Funktionieren und die Versorgung insgesamt ein naheliegendes Ziel fremder Nachrichtendienste. Neben nachrichtendienstlich gestellten Cyberangriffen ist auch mit physischer Sabotage an Anlagen und deren Versorgungsmedien einschließlich der hierfür erforderlichen vorherigen Aufklärungsmaßnahmen durch fremde Nachrichtendienste oder von ihnen herangezogene und gesteuerte Personen zu rechnen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Einrichtungen unterhalb der Schwellenwerte der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, kurz BSI-Kritisverordnung. Fremden Diensten steht mit im Internet veröffentlichten Angaben zum Beispiel zu Standorten, zu technischen Parametern, der Einrichtung, zu Ansprechpartnern eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung. In Bezug auf Russland ist mit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und der sich verschärfenden Rivalitäten zwischen Russland und den westlichen Staaten mit einem langfristig gesteigerten Aufklärungsinteresse russischer Nachrichtendienste an kritischen Infrastrukturen in Deutschland und damit auch in Thüringen zu rechnen. Grundsätzlich besteht damit eine erhöhte Gefahr durch radikalisierte, auch irrational agierende, allein handelnde Täter, die durch die Ereignisse emotionalisiert und inspiriert werden und auch losgelöst von Organisationen handeln können. Weiterhin ist auch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass Einzelpersonen oder Kleingruppen, die mit dschihadistischen Organisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat sympathisieren, den gegenwärtigen Konflikt auch zum Anlass für spontane Gewalttaten nehmen. Vor diesem Hintergrund gelten Attentate auf sogenannte weiche bzw. schwer zu schützende Ziele wie Menschenansammlungen, Sehenswürdigkeiten, Straßen mit hohem Publikumsverkehr, Großveranstaltungen – ich erinnere an die Europameisterschaft, die jetzt beginnt –, aber auch Konzerte, Kundgebungen, Feste, Sportereignisse sowie kritische Infrastrukturen, also Energie, Verkehr, Finanzmarkt und die Lebensmittelversorgung, als Ziele mit hoher Symbolkraft, mit großem Schaden für die Allgemeinheit und der größten Aufmerksamkeit bzw. weltlichen Anteilnahme. Ich will auch noch betonen: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen für Thüringen keine Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplänen auf die kritische Infrastruktur vor. Ausspähungen – realweltlich, insbesondere natürlich cybergestützt – von kritischer Infrastruktur müssen abstrakt in Betracht gezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend nach 55 Minuten und 37 Sekunden einige zusammenfassende Bemerkungen zur Arbeit der Verfassungsschutzbehörde anbringen, wie sie sich aus Sicht unserer Kontrollkommission im Ergebnis ihrer Kontrolltätigkeit darstellt. Generell lässt sich seitens der Parlamentarischen Kontrollkommission feststellen, dass sich in nahezu sämtlichen Phänomenbereichen die Situation merklich verschärft und sich dementsprechend der Beobachtungs- und der Warnaufwand, den das Amt für Verfassungsschutz zu betreiben hat, ganz erheblich vergrößert hat. Hinzugekommen sind insbesondere Angriffe aus In- und Ausland im Bereich der Spionage und auch auf die kritischen Infrastrukturen; ich habe es ausgeführt. Die personellen Kapazitäten des Amts für Verfassungsschutz sind maximal ausgelastet. Das ist die Erkenntnis unserer Kommission. In einigen Bereichen ist diese Belastungsgrenze auch deutlich überschritten. Das gibt Grund zur Sorge, denn um dem Verfassungsauftrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerecht zu werden, bedarf es einer funktionsfähigen Verfassungsschutzbehörde. Das wiederum setzt eine auskömmliche Personal- und Sachausstattung voraus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich abschließend bei meinen Kommissionskollegen bedanken, zum einen bei Dorothea Marx und bei Dieter Hausold, der ja in der 7. Wahlperiode gar nicht dem Plenum angehört, für ihr Engagement, für die Arbeit in der Kommission, aber auch für die wirklich sehr kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit und das Mitwirken an unseren Beschlüssen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Gruppe der FDP) Die Zusammenarbeit in der Kommission war stets sachorientiert, sie war konstruktiv und von großem gegenseitigen Respekt geprägt. Deswegen möchte ich auch den Vertretern der Landesregierung meinen Dank aussprechen: vor allem Minister Maier, der heute unterwegs ist, aber auch Ihnen, Herr Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Herrn Kramer, seinem Stellvertreter Herrn Derichs oder auch dem Chef der Stabsstelle Controlling Herrn Geigen. Natürlich darf ich nicht versäumen, der Landtagsverwaltung herzlich zu danken, insbesondere dem Geschäftsführer der Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, dem wir, glaube ich, alle gute Genesung wünschen, (Beifall im Hause) wie auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den weiteren Bediensteten, Protokollantinnen und Sachbearbeitern. Herzlichen Dank für Ihre unverzichtbare Tätigkeit! Zum Abschluss – 58 Minuten, 24 Sekunden – bedanke ich mich, dass Sie so ruhig zugehört haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Alle Reden von Raymond Walk Protokoll ↗