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Beate Meißner

CDU 14.06.2024 Sitzungen 7/141

Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Besuchertribüne und auch am Livestream, zunächst einmal freue ich mich, dass es mittlerweile gelungen ist, dass ein Tagesordnungspunkt, der Menschen mit Sinnes- und Hörbehinderungen betrifft, auch gedolmetscht werden kann. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass wir den Tagesordnungspunkt eigentlich schon letzte Woche hätten aufrufen sollen und die Landtagsverwaltung da nicht vorgesehen hatte, Gebärdensprachdolmetscher einzusetzen. Erst als wir als Fraktion am Mittwoch die Landtagsverwaltung darauf aufmerksam gemacht haben, wurde diese Frage überhaupt geprüft. Und ganz ehrlich: Welchen anderen Beweis als diesen brauchen wir hier im Landtag noch, dass dieses Thema dringend behandelt und gelöst werden muss? Ich finde es – ehrlich gesagt – sehr schade und sehr skandalös, dass wir es im Jahr 2024, nach einem Jahr Beratung dieses Themas nicht schaffen, dass es selbstverständlich ist, wenn es um die Betroffenen geht, es ihnen auch zu ermöglichen, daran teilzuhaben. Deswegen tut es auch not, dass wir heute hier diesen Antrag beschließen, aber es tut auch not, ehrlich miteinander zu sein. Zur Ehrlichkeit gehört, dass der Ihnen vorliegende Entschließungsantrag aus dem letzten Jahr stammt und im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes von uns als Fraktion hier eingebracht wurde. Eigentlich hätte man diesem damals schon zustimmen können, doch wir haben uns darauf verständigt, ihn in den Ausschuss zu verweisen und eine Anhörung mit den Betroffenen durchzuführen. Das ist geschehen und wir haben viele Betroffene gehört, die uns recht gegeben haben in unserer Initiative mit folgenden inhaltlichen Punkten. Wir wollen ein Konzept zur Erhöhung der Gebärdensprachdolmetscher. Wir wollen eine unabhängige, neutrale und provisionsfreie Anlaufstelle für Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen. Wir wollen die Erhöhung der Inanspruchnahme digitaler Gebärdensprachdolmetscher. Und wir wollen – und das ist eine zentrale Forderung der Betroffenen – im Schulunterricht die Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache für hörende Schüler und ebenfalls Deutsch für gehörlose Schüler als Fremdsprache. (Gruppe der FDP) Das war ein zentraler Punkt der Anhörung, den wir dann auch in die Beschlussempfehlung aufgenommen haben. Zudem wollen wir die Umsetzung von Projekten zur Erlernung der Gebärdensprache im Sekundärbereich II. Wir wollen also insgesamt die Verbesserung der Vernetzung von Schulen und Betroffenenverbänden und deswegen auch die Prüfung, wie ein Lehramtsstudiengang „Deutsche Gebärdensprache“ eingeführt werden kann und welche Haushaltsmittel dafür notwendig sind. Dazu gehört letztendlich auch die Verbesserung der Ausbildung von taubblinden Assistenten. Es ist letztendlich dann auch selbstverständlich, dass wir auch in unseren Antrag aufgenommen haben, dass zukünftig alle Themen, die diese benachteiligten Gruppen betreffen, hier auch im Landtag mit Gebärdensprachdolmetschern stattfinden. Zusätzlich – und ich glaube, das ist der zentrale Punkt für das Verhalten von Rot-Rot-Grün – wollten wir aber auch die Aufarbeitung der Diskriminierung von Gehörlosen während der DDR und darüber hinaus. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Also wirklich, Frau Meißner, dafür haben wir eine extra Anhörung gemacht, also wirklich, peinlich!) Das waren alles – hören Sie mir doch erst mal zu, Herr Möller, wenn Sie das getan hätten, hätten Sie sich Ihren Änderungsantrag auch sparen können – (Beifall CDU) wichtige inhaltliche Punkte, über die wir uns sehr intensiv im Ausschuss verständigt haben und Frau Stange hat es in der Berichterstattung vorgetragen. Und im Ergebnis dessen hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die ja eigentlich letzte Woche sogar schon hier zur Beschlussfassung vorgelegen hat. So. Und jetzt stellen Sie sich mal vor: 20 Minuten vor Aufruf des Tagesordnungspunkts flattert uns ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün ins Haus. Das ist erst mal nicht ungewöhnlich. Wenn aber dieser Änderungsantrag die Beschlussempfehlung und alle im Ausschuss behandelten Punkte komplett ersetzen soll, dann ist das nicht nur unkollegial, sondern dann ist das schädlich zulasten der Betroffenen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist über- haupt nicht wahr!) Was passiert denn, wenn Ihr Änderungsantrag hier heute beschlossen werden soll? Dann ist alles das, was im Ausschuss ein Jahr lang besprochen wurde, nichtig – und das 20 Minuten vor Beratung. Ich finde, das ist – mir fehlen die Worte dafür, denn ich glaube, das Thema ist es doch wert, dass man sich vorher darüber hätte verständigen können. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Da wurde was Gutes beschlossen!) Ganz ehrlich: Wenn man das gewollt hätte, dann hätte man einzelne Punkte miteinander besprochen. (Zwischenruf Abg. Möller: SPD: Haben wir versucht, aber Sie wollten nicht, Sie haben das abgelehnt!)

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