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Plenarprotokoll 7/76

18.03.2022 · 222 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (32)AfD (20)CDU (15)SPD (8)FDP (7)GRÜNE (7)fraktionslos (1)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Zu Beginn der heutigen Sitzung wird die Redeliste von Herrn Abgeordneten Tiesler geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Denny Möller. Vor diesem Hintergrund – das möchte ich ganz kurz erläutern –, dass Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Tiesler in der heutigen Plenarsitzung als einzige Vertreter der Opposition für die Schriftführung eingesetzt werden können, bestelle ich Herrn Abgeordneten Herrgott von der Fraktion der CDU in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung als Stellvertreter und danke Herrn Abgeordneten Herrgott natürlich für seine Bereitschaft, (Beifall im Hause) den Sitzungsvorstand zu unterstützen und damit auch die Absicherung unserer Funktionsfähigkeit in der Plenarsitzung herzustellen. Danke schön. Sehr geehrte Damen und Herren, für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Baum, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Merz, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Mohring, Herr Abgeordneter Thrum, Herr Abgeordneter Worm, Herr Abgeordneter Walk zeitweise und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Zur Tagesordnung: Die einbringenden Fraktionen haben gebeten, die Tagesordnungspunkte 6 und 23 nicht in dieser Plenarsitzung, sondern in den nächsten Plenarsitzungen aufzurufen. Kann ich davon ausgehen, dass diesem Anliegen nicht widersprochen wird? Es gibt Widerspruch. Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.

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Torben Braga AfD

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Meine Fraktion widerspricht der Absetzung des Tagesordnungspunkts 23, der Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Die Absetzung dieser Wahl und Verschiebung auf die Plenarsitzungswoche Anfang Mai hätte weitreichende Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, Folgen, die auch von den hier antragstellenden Fraktionen nicht gewollt sein können. Mein Kollege Stefan Möller, Vorsitzender des Justizausschusses, würde gern hierzu, Ihr Einverständnis vorausgesetzt natürlich, konkrete Ausführungen machen, andernfalls möchte ich um Einberufung des Ältestenrats noch vor der Abstimmung hierüber bitten. Vielen Dank.

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Keller

Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Möller das Wort. Bitte schön. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Auf welcher Grundlage denn?) Das darf ich dann im Ältestenrat erläutern. Jetzt habe ich Herrn Abgeordneten Möller das Wort gegeben. Bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Die Situation ist deswegen so kritisch, weil wir alle wissen, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, am 30. Dezember bereits aus Altersgründen sein Amt verlassen musste und das Verfassungsgerichtshofsgesetz eine ganz klare Regelung enthält, nämlich, dass spätestens einen Monat vor dieser altersbedingten Vakanz der Nachfolger zu wählen ist. Jetzt ist es kein großes Problem, wenn das nicht unbedingt geschieht, wenn diese Verpflichtung durch den Landtag nicht direkt erfüllt wird, aber das Ganze muss natürlich ein endliches Problem sein. Es gibt dazu Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, wann ein Gericht nicht mehr ordnungsgemäß besetzt ist, wenn eine solche Stelle altersbedingt vakant ist und dann kein Nachfolger gesetzt wird. Und diese Frist, meine Damen und Herren, lautet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts drei Monate. Jetzt können Sie ganz einfach nachrechnen – dazu reicht sogar eine Hand –, dass diese drei Monate spätestens Ende dieses Monats vorbei sind. Die Folge davon ist, dass der Verfassungsgerichtshof nicht ordnungsgemäß besetzt ist, und die Folge davon ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird und damit der Verfassungsgerichtshof ab Ende dieses Monats handlungsunfähig ist. Das, meine Damen und Herren, kann von keinem in diesem Haus gewollt sein und deswegen braucht es dafür eine andere Lösung als die Verschiebung dieser Wahl auf den Mai. Ich darf in dem Zusammenhang vielleicht noch mal erwähnen, es ist schon ziemlich bestürzend, dass Sie diesen Zug, der in eine Verfassungskrise führt, machen, weil Sie wieder mal Ihren Reflex nicht im Griff haben, der AfD eins auszuwischen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Entschuldigung, Sie machen das Verfassungsgefüge, Sie machen ein Verfassungsorgan zum Spielball Ihrer billigen Reflexe. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Sie sollen begründen, warum das nicht geht, und nicht eine politische Rede halten!) (Unruhe DIE LINKE)

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Keller

Ich frage nach dem Widerspruch dazu. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wie soll man zu dieser Rede einen Widerspruch machen?) Gegenrede? Die gibt es nicht. Damit gehe ich davon aus, dass es für die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 6 keinen Widerspruch gibt und er verschoben wird. Aber es gibt ihn für den Tagesordnungspunkt 23. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 23 von der Tagesordnung zu nehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen das Verschieben von Tagesordnungspunkt 23? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner und Frau Kniese. Damit ist die Verschiebung beschlossen.

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Torben Braga AfD

Frau Präsidentin?

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Keller

Bitte.

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Torben Braga AfD

Ich beantrage für meine Fraktion die Einberufung des Ältestenrats.

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Keller

Die Einberufung des Ältestenrats, wir gehen also in die Ältestenratssitzung im Raum 101. Unverzüglich! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Plenarsitzung fort. Ich darf noch ganz kurz erinnern, wir waren an dem Punkt, der nun beschlossen ist, dass es keinen Widerspruch gegen die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 6 gab, dass es einen Widerspruch gegen die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 23 gab, die aber mehrheitlich angenommen wurde. Wir sind jetzt weiter in den Hinweisen zur Tagesordnung, die ich jetzt hiermit vornehme. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 9 wurde nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, daher ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch dazu? Das sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Ich sehe keinen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen und der Antrag kann beraten werden. Zur Abarbeitung der Tagesordnung möchte ich Sie unter Berücksichtigung der Festlegungen wie folgt informieren: Als erster Punkt wird nun der Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen, anschließend die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b. Sollte sich daran bereits die Mittagspause anschließen, wären danach die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 24, 29 und 31 erneut aufzurufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde stattfinden. Im Übrigen sind noch die Tagesordnungspunkte 9 a, 37, 39, 18, 20 und 22 auf jeden Fall aufzurufen, wobei Tagesordnungspunkt 9 a als letzter Punkt aufgerufen wird – das wäre jetzt wahrscheinlich nicht gerade sinnvoll, wenn ich das hier sehe; wenn wir den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen, würden wir also Tagesordnungspunkt 9 a auch aufrufen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein!) Nein? Bitte, Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. In Tagesordnungspunkt 9 a geht es um die Problematik der Subsidiarität und da hatten wir gesagt, das ist der letzte Punkt am Freitag. Also das bleibt dabei, Freitag als letzter Tagesordnungspunkt. Ich unterstelle jetzt mal, dass überlesen worden ist, dass wir nicht mit Tagesordnungspunkt 9, sondern mit Tagesordnungspunkt 27 beginnen, Wahl des Stellvertreters des UA 7/3. Dann bitte ich noch um die Platzierung der Tagesordnungspunkte 21 a und b heute nach den Wahlen als ersten Tagesordnungspunkt; nach den Wahlen am Mittag.

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Keller

Also nach der Fragestunde? (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nach der Fragestunde!) Ich hatte den Tagesordnungspunkt jetzt etwas falsch im Blick. Also, es ist alles richtig, als erster Punkt wird heute die Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 durchgeführt. Daran schließen sich die Tagesordnungspunkte 9 sowie 21 a und b an, nach der Mittagspause wie geplant und nach der Fragestunde käme dann 21 a und b. Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Kein Widerspruch, Frau Präsidentin. Meine Fraktion hatte angekündigt, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 19 auf die nächste Sitzung verschieben zu wollen. Das war auch im Rollenplan so vorgesehen, Sie haben das möglicherweise überlesen.

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Keller

TOP 19 heute?

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Torben Braga AfD

Nein, auf die nächste Sitzung zu verschieben.

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Keller

Ja, das hatten wir doch schon beschlossen. Deswegen hatte ich noch mal vorgetragen, das war eingangs. Ich hatte das schon, bevor wir in die Ältestenratssitzung gegangen sind, vorgetragen. Deswegen habe ich es nicht wiederholt. Die Fraktion der AfD hat gebeten, die Beratung zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 19 nicht in dieser Plenarsitzung, sondern in der nächsten Plenarsitzung aufzurufen. Das hatte ich vorgetragen. Der Stand der Abarbeitung der Tagesordnung, das will ich an der Stelle auch noch sagen, lässt es nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die auf jeden Fall aufgerufen werden sollen, hier zum Aufruf kommen können. Das ist ein Zielkonflikt, den wir bereits über mehrere Plenarsitzungen tragen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner der betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringer der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Dann gehe ich davon aus. Ich frage jetzt: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der jetzt genannten Hinweise, der beschlossenen Änderungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung und ich rufe auf den TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/5048 Hier der Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden. Der Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses wurde bereits gewählt. Nunmehr ist die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5048 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Christian Schaft. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf dem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind hier unten im Plenarsaal Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss sowie auf der Tribüne Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Reinhardt eingesetzt. Sie wissen, dass Sie in die Wahlkabine gehen müssen – darauf will ich noch mal hinweisen. Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Denny Möller SPD

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Keller

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch, damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Kurze Information zum weiteren Aufruf der Tagesordnungspunkte: Wir rufen als Nächstes den Tagesordnungspunkt 9 auf, dann die Tagesordnungspunkte 37 und 39, weil es sich um Gesetze handelt, dann die Tagesordnungspunkte 18, 20, 22 und nach der Mittagspause, wie besprochen, geht es weiter. Die PGFs haben jetzt die Liste bekommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt ein Ergebnis zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 vor: abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 72, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke – Drucksache 7/5048 – entfielen für Abgeordneten Christian Schaft als stellvertretenden Vorsitzenden 46 Jastimmen, 25 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ist erreicht. Herzlichen Glückwunsch, Herr Abgeordneter Schaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

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Christian Schaft Die Linke

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“

Ja.

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Keller

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“

Herr Abgeordneter Schaft nimmt die Wahl an, damit ist er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Alles Gute für diese Arbeit! Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 27 und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5130 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.

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André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Geschäftsordnung, der PGFs liebstes Kind. Ich muss mich auch korrigieren. In der Sitzung im November 2019 habe ich gesagt, maximal ein- bis zweimal sollte man sich mit der Geschäftsordnung im Laufe einer Legislaturperiode auseinandersetzen. Da habe ich mich geirrt – wir sind schon wieder an der Stelle. Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen haben sich im Rahmen der parlamentarischen Praxis, insbesondere des letzten Jahres, mehrere Punkte in unserer Geschäftsordnung ergeben, die überarbeitet werden müssen. Mit dem hier vorliegenden Antrag soll dieser offenbar gewordenen Problemstellungen Rechnung getragen und die Arbeitsfähigkeit des Landtags verbessert werden. Wir schlagen dazu auf der Grundlage einer Zuarbeit der Landtagsverwaltung – vielen Dank, Herr Heyer – fünf Änderungspunkte der Geschäftsordnung sowie Anpassung der Anlage 6 zur Geschäftsordnung vor, die ich wie folgt kurz erläutern möchte: 1. Der Landtag darf zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs unter Bereitschaft aller Fraktionen sich an den erforderlichen Aufgaben, insbesondere auch der des Sitzungsvorstandes bei der Plenarsitzung, beteiligen. Die AfD hat durch das Zurückziehen ihrer Schriftführerinnen und Schriftführer dies nicht mitgetragen. Daher bedarf es, um die Belastungen von Schriftführerinnen und Schriftführern deutlich zurückzuführen, um hier die parlamentarischen Abläufe abzusichern, einer Veränderung. Um dem vorzubeugen, ist es aus unserer Sicht notwendig, die Gesamtzahl der zu wählenden Schriftführerinnen und Schriftführer in § 1 der Geschäftsordnung auf 18 zu erhöhen und damit die Aufgaben auf breitere Schultern zu verlagern. Punkt 2 bis 4: Die Änderungen in den §§ 41, 56 und 120 sind eine Folge der kürzlich aufgetretenen Unklarheiten bei der Bestimmung von Abstimmungsmehrheiten und der Berechnung von Abstimmungsquoren. Folgerichtig wird nunmehr in § 41 klargestellt, wie bei Abstimmungen insbesondere mit Enthaltungen und ungültigen Stimmen umzugehen ist. Aus dieser Klarstellung leitet sich die Folgeänderung in § 56 ab, weil eine Beibehaltung des Begriffs „Abstimmende“ andernfalls als Abweichung vom § 41 aufgefasst werden könnte und wiederum zu Unsicherheiten und zu Unklarheiten führen könnte. Die Änderung des § 120 soll den Unklarheiten vorbeugen, indem „Anwesende“ gestrichen werden soll – Begründung dieselbe. Meine Damen und Herren, die seit 2020 andauernde Pandemie hat uns eine Vielzahl von Anpassungen unserer Arbeitsweise im Haus abverlangt. Einiges hat sich bewährt, anderes wiederum muss abgewandelt werden oder stellt sich als untauglich heraus. Punkt 5 der Änderung: Ein Ergebnis dieses ständigen Prozesses, um die parlamentarischer Arbeit unter den Bedingungen einer Pandemie zu ermöglichen, war die Aufnahme der Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenztechnik im Wege des § 126 und der Anlage 6 zur Geschäftsordnung. Mit Auslaufen der Festlegungen der epidemischen Lage für den Freistaat ist die Voraussetzung für das Durchführen von Sitzungen in Form von Videotechnik nicht mehr gegeben. Gleichwohl haben wir als Abgeordnete natürlich wahrgenommen, welche Vorteile das Instrument der Videotechnik bieten kann. Aus diesem Grund soll mit der Neufassung des § 126 die Voraussetzung geschaffen werden, auch in Zukunft Sitzungen des Ältestenrats sowie des Vorstands des Landtags per Videokonferenz durchzuführen sowie den Vorsitzenden der Fachausschüsse auf Antrag das Recht einzuräumen, Beschäftigte der Fraktionen sowie der Parlamentarischen Gruppe, der Landesregierung, des Landesrechnungshofs, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit per Videotechnik zu Ausschusssitzungen zuzuschalten. Gleiches gilt für Anzuhörende im Rahmen öffentlicher Anhörungen im Fachausschuss bzw. bei Petitionen. Natürlich bleibt mit Blick auf die fortdauernde Pandemie auch eine Möglichkeit erforderlich, dass bei der Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung sämtlicher Fachpolitikerinnen und -politiker einer Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe an Ausschusssitzungen per Videokonferenz unterstützt wird. § 120 Abs. 4 eröffnet hier daher die Möglichkeit. Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung soll unsere Arbeit nachvollziehbaren und allseits anerkannten Regelungen unterwerfen, ebenso aber auch erleichtern. Sie sind kein Selbstzweck und müssen sich in der Praxis bewähren. Deswegen sind vereinbarte Regelungen niemals ein Schlusspunkt. Dem würde dann auch meine Rede vom November 2019 ein wenig unterstützend wirken, zu sagen, vielleicht müssen wir uns doch noch mal mit der Geschäftsordnung befassen. Dies gilt insbesondere für neue Verfahrensweisen wie die Anwendung von Videotechnik in den Ausschüssen. Daher wollen wir als Antragsteller bereits jetzt ankündigen, dass der Ältestenrat zum Jahresende 2022 die Handhabung der Neuregelungen insbesondere in § 126 Abs. 4 evaluieren und etwaigen Änderungsbedarf zur Diskussion stellen soll. Die vorliegenden Änderungen sind eine sinnvolle Ergänzung und Klarstellung unseres Arbeitsprozesses, sie sind keine Schnellschüsse, sondern beruhen auf sachlicher und gründlicher Beratung zwischen den Fraktionen und dem Ältestenrat. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Bühl – er möchte nicht –, dann hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Braga das Wort.

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Torben Braga AfD

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal zu den Ausführungen des Kollegen Blechschmidt. Wie so oft, viel Richtiges vorgetragen in Bezug auf die Geschäftsordnung, zurückgewiesen werden muss nur die Behauptung, meine Fraktion hätte die Schriftführer aus dem Landtagspräsidium zurückgezogen. Das entspricht schlicht nicht der Wahrheit. Zu diesem Vorgang möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Neuwahl eines Schriftführers notwendig war. Meine Fraktion hat hier auch einen Wahlvorschlag unterbreitet. Dieser stand zweimal zur Wahl und wurde von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. Nun weisen Sie ja durchaus nicht zu Unrecht darauf hin, dass es Ihr gutes Recht ist, Wahlvorschläge meiner Fraktion abzulehnen. Aber verstehen Sie bitte auch, dass das natürlich dazu führt, dass die Bereitschaft meiner Fraktionskollegen, sich dann immer wieder zu Wahlen zu stellen für diese Aufgabe, entsprechend auch abnimmt, wenn Sie unsere Wahlvorschläge ablehnen. (Beifall AfD) Insofern ist es sinnvoll, die Zahl der Schriftführer zu erhöhen, aber bitte führen Sie das nicht auf diese Unwahrheit zurück, dass meine Fraktion sich da geweigert hätte, die Arbeit zu machen.

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Keller

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Abgeordneter Braga, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blechschmidt zu?

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Torben Braga AfD

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Selbstverständlich.

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Keller

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Bitte schön, Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Ich habe Ihre Ausführungen jetzt zur Kenntnis genommen. Ich habe auch nichts zur Frage der neuen Kandidaturen gesagt, sondern ich habe gesagt, dass Sie Ihre bis dato schon Gewählten zurückgezogen haben. Entspricht das der Tatsache?

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Torben Braga AfD

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Nein. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) Das würde den Tatsachen entsprechen, wenn die Fraktion die Schriftführer zurückgezogen hätte. Dies ist nicht so. Die gewählten Schriftführer haben ihren Verzicht auf das Amt erklärt, das ist ein ganz entscheidender Unterschied. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Drücke- berger!) Sie mögen lachen. Nein, es ist nicht die Entscheidung der Fraktion und damit hat die Fraktion das auch nicht zurückgezogen, sondern die Schriftführer haben sich vom Amt zurückgezogen, sie sind nicht mehr bereit, sich dem zu stellen. Das ist so. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, Sie ziehen das jetzt ins Lächerliche. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist typisch AfD-Sprech!) Sie machen sich damit selbst lächerlich. Entschuldigung. Der nächste Punkt – § 126. Da verweisen Sie in der Begründung auf positive Erfahrungen, die vorliegen würden. Ich will gar nicht zurückweisen, dass es diese positiven Erfahrungen gibt. Selbstverständlich ist es so. Der Ältestenrat – ich habe es vorhin noch mal kontrolliert – hat in der Tat in dieser Legislaturperiode – was, das werden Sie besser wissen als ich, Herr Kollege Blechschmidt, ein Novum sein dürfte, davon würde ich ausgehen – fast so oft getagt wie der Landtag selbst – 74 Mal bisher. Ein Großteil dieser Sitzungen fand in Videokonferenzen statt. Wir haben seit einigen Monaten auch des Öfteren Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz, es werden Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, es werden Abgeordnete zugeschaltet und es gibt – wie gesagt – auch durchaus positive Erfahrungen, das will ich gar nicht zurückweisen. Unser Problem mit dieser Begründung und auch mit der Behauptung, es gäbe positive Erfahrungen, ist, dass eben die negativen Erfahrungen nicht in ausreichendem Maße beleuchtet werden. Wir wissen alle, welche technischen Schwierigkeiten diese elektronische Durchführung der Sitzung mit sich bringt. Es wird durchaus nicht zu Unrecht darauf hingewiesen – das wurde am anderen Ort auch getan –, dass man die Frage der Technik getrennt beraten oder diskutieren müsste, die Frage der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sitzungen per Videokonferenz. An diesem Argument ist sicherlich etwas dran. Nur verkennt dieses Argument aus meiner/unserer Sicht die Tatsache, dass die Reihenfolge dann entsprechend auch anders sein müsste. Es muss zuerst die Voraussetzung eines funktionierenden Systems geschaffen werden. Es muss ein funktionierendes System da sein, um uns dann zu erlauben, hier die Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Sitzungen durchzuführen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Landtags ist es sicherlich wichtig, dass wir diese Möglichkeit haben. Aber was Sie hier mit der Änderung des § 126 der Geschäftsordnung tun, ist, Sie entfernen die bisherigen Tatbestandsvoraussetzungen oder die Notwendigkeit der Kontrolle dieser Tatbestandsvoraussetzungen für die Durchführung der Sitzungen in elektronischer Form, und das scheint das aus unserer Sicht aufgrund der vorliegenden negativen Erfahrungen, die es durchaus gibt, mit dem System der Videokonferenzen in ungebührlichem Maße auszublenden. Ich habe bei anderen Diskussionen zur Geschäftsordnung schon darauf hingewiesen, es kommt bedauerlicherweise immer noch sehr oft vor, insbesondere bei Ältestenratssitzungen, vielleicht aufgrund der Anzahl der zugeschalteten Personen, dass es zu Störungen kommt. Es war auch schon während der Abstimmung der Fall, dass die Verbindung gestört war, dass Stimmen der Fraktionen entsprechend nicht zur Kenntnis gegeben werden konnten. Es ist auch bei Ausschusssitzungen schon eingetreten, dass wir bereits zwei tagende Ausschüsse hier im Landtag hatten. Ein dritter Ausschuss hat auch getagt, wollte die Öffentlichkeit herstellen. Das war leider nicht möglich, weil nur zwei Livestreams gleichzeitig ermöglicht wurden. Die Öffentlichkeit musste hier über einen Saal im Landtag hergestellt werden. Es waren dann in der gleichen Sitzung Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, die für die Ausschussmitglieder – ich beziehe mich hier auf den Haushaltsausschuss in der vergangenen Haushaltssitzung – leider in ihren Ausführungen nicht zu verstehen waren. Insofern ist viel Sinnvolles in dieser Änderung, das will ich gar nicht abstreiten, aber es werden aus unserer Sicht die negativen Aspekte der Sitzung per Videokonferenz außer Acht gelassen und die Reihenfolge müsste eine andere sein. Es muss zuerst ein zuverlässiges System, und zwar ein immer zuverlässiges System, vorhanden sein, ehe wir uns hier die Möglichkeit schaffen, immer darauf zurückzugreifen, ohne dass es wirklich sehr konkrete Tatbestandsvoraussetzungen gibt und einfach nur eine Mehrheitsentscheidung im Ältestenrat dafür notwendig wäre. Insofern nehmen Sie bitte unsere Bedenken diesbezüglich zur Kenntnis. Das ist auch der Gegenstand meiner Rede. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich – zieht zurück. Dann für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Lehmann – zieht zurück. Dann habe ich für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich, der nicht im Saal ist. Gibt es weitere Wortmeldungen von Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich: Wünscht die Landesregierung das Wort? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5130 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter, Herr Schütze. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4320 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5058 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können der Beschlussempfehlung entnehmen, wie umfangreich sich der Innen- und Kommunalausschuss mit der Thematik befasst hat. Wir haben nicht nur mehrere Sitzungen und Beratungen zu der Angelegenheit, sondern auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Da will ich insbesondere darauf verweisen, dass der Dank des Ausschusses dem Gemeinde- und Städtebund gilt, der in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass der vorgeschlagene Text für den Gesetzentwurf gegebenenfalls zu Komplikationen auf kommunaler Ebene führen würde und auch die Kommunen gegebenenfalls überfordern könnte. Deswegen hatten wir in Rücksprache auch mit dem zuständigen Ministerium eine Änderung des Gesetzestextes vorgeschlagen. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung entsprechend enthalten. Sofern Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen, empfehlen wir auch die Annahme des entsprechenden Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD.

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Robert Sesselmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir wollen hierzu nur kurz vortragen. Herr Bilay hat schon auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass das Bundesmeldegesetz, was 2015 eingeführt worden ist, wo die Gesetzgebungskompetenz von der konkurrierenden Gesetzgebung auf die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes übergegangen ist, letzten Endes hier umgesetzt werden muss im sogenannten Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz. Im Wesentlichen gibt es aus unserer Sicht Einwände, da beispielsweise der Verweis in § 5 Abs. 2 hier mit einer neu eingeführten Nummer 3, nämlich die automatisierte Prüfung nach § 39a Abs. 1 BMG usw. usf., an sich nicht greift, weil dieser § 39a in dieser Fassung des Bundesinnenministeriums nicht enthalten ist. Also hier könnte ein Fehler bei der entsprechenden Zitierung liegen. Ich bitte dies vielleicht noch mal nachzuprüfen. Ich habe diesbezüglich auch noch mal mit der Frau Staatssekretärin gesprochen. Wir haben auch ein weiteres Problem gesehen. Das ist bei § 6, und zwar hier in Absatz 1. Da ist ein Verweis auf § 13 Abs. 1 und 2 Satz 4 Nr. 3 BMG. Diese Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes, die gibt es nicht. Also hier könnte auch ein Fehler bestehen. Insgesamt ist es aus unserer Sicht relativ schnell gestrickt worden und hier müssen wir darauf drängen, dass entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, es sei denn, ich habe eine alte Gesetzeslage, was ich nicht glaube, weil ich den Ausdruck gestern aus dem Internet direkt von der Seite des Bundesministeriums des Innern geholt habe. Wir haben auch ein Problem mit der Verweisung in Absatz 4. Der Gemeinde- und Städtebund hat hier um Korrektur gebeten. Die aktuelle Verweisung enthält nicht mehr den Verweis auf Artikel 12 der Datenschutz-Grundverordnung, sondern nur noch den allgemeinen Hinweis auf Kapitel 3. Wir meinen, dass hier möglicherweise auch das Zitiergebot verletzt worden ist. Aus diesem Grunde können wir, wie das auch unsere Bundestagsfraktion zur Frage des Bundesmeldegesetzes gemacht hat, uns dem hier nur enthalten, der Ausführung des Bundesmeldegesetzes, weil hier aus unserer Sicht noch eklatante Fehler bestehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller. Nein, zieht zurück. Dann für die CDU-Fraktion – hat auch zurückgezogen. Moment. Dann bleibt für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ziehe auch zurück!) Wird auch zurückgezogen. Dann frage ich: Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich zu den Abstimmungen kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5058. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und der drei fraktionslosen Abgeordneten ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4320 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Es stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Das Erheben, wer gegen den Gesetzentwurf ist. Kann ich niemanden sehen. Und nun bitte das Erheben der Stimmen für die Stimmenthaltung. Es steht die Fraktion der AfD und es stehen die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4759 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tischner. Bitte schön.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, willkommen in unserem Rund! Ich sage es mal so: Bei uns im Bildungsbereich geht es rau, aber herzlich zu. Und in dem Sinne auf eine gute Zusammenarbeit! Da sind wir schon beim Thema, den freien Schulen. Ich möchte zunächst mit einem doppelten Dank beginnen, mit einem Dank an die freien Schulen, die auch in den vergangenen zwei Jahren unheimlich viel geleistet haben, denen im Rahmen der Pandemie viel abverlangt worden ist und die mit vielen pragmatischen Wegen im Interesse der Bildung unserer Kinder diesen Weg mit uns gegangen sind. Ich möchte im Namen meiner Fraktion danken, dass sie, die freien Schulen, auch immer wieder einen unverzichtbaren Beitrag leisten für die Integration und die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf oder auch mit Flüchtlingshintergrund. Vielfach weisen die freien Schulen und ihre lokalen Netzwerke für unsere Schulen im staatlichen Bereich einen Vorbildcharakter auf, weil sie eigenständig und weniger von zentralistischen Vorgaben geprägt schülerorientiert agieren können. Der vorliegende Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen kommt mit einem Selbstverständnis daher, das in der Tat kein Selbstverständnis ist. Ich möchte noch einmal an die letzte Novelle des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erinnern. Meine Fraktion war es, die mit einem Gesetzentwurf die Dynamisierung der Schülerkostenbeiträge angeregt hatte. Daraufhin war es den Koalitionsfraktionen nicht einmal gelungen, einen eigenen gemeinsamen Entwurf, eine gemeinsame Position hier dem Landtag zu dieser Frage vorzulegen, und es war insbesondere ein unwürdiges Spiel der Fraktion der SPD, wie damals agiert wurde. Umso besser, dass jetzt scheinbar die gemeinsame Position bei den Regierungsfraktionen mehr und mehr reift und sich festigt. Wir als CDU sind da ganz klar. Es ist keine Konkurrenz, sondern ein gutes Miteinander um beste Bildungsangebote und der Wettbewerb spornt an und holt damit für unsere Schüler das Beste aus der Bildungslandschaft in ihrer Gesamtheit heraus. Nur wer sich messen kann, kann sich auch entwickeln. Es gilt für Schüler wie für die Schulen insgesamt, dass dieses Leistungsprinzip wichtig und notwendig ist. Wir wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar für unsere Schullandschaft sind. Sie sind eine Bereicherung. In diesem Sinne haben wir gemeinsam und fraktionsübergreifend schon mit der Novelle im Dezember 2020 eine Benachteiligung in der Finanzierung der freien Schulen gemeinsam ausschließen wollen. Wir haben damals beschlossen – ich zitiere –: „Durch die Novellierung des Besoldungsgesetzes [soll] eine Verbesserung der Bezahlung von beamteten Grundschullehrerinnen und ‑ lehrern im staatlichen Schuldienst ab dem 1. August 2021 [erfolgen].“ In der Tat haben Grundschullehrer an staatlichen Schulen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A13 erfahren. Das ist gut und richtig. Das haben wir hier im Landtag auch mit einer breiten Mehrheit getragen und beschlossen. Deshalb ist es aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, heute eigentlich auch entbehrlich, neuere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleich mit zwei Beschlüssen – Frau Kollegin RotheBeinlich, ich komme dazu gleich – hat der Landtag im Dezember 2020 seinen Willen dokumentiert und rechtliche Regelungen geschaffen, die es aus unserer Sicht ermöglicht hätten, die notwendigen Anpassungen infolge der Besoldungserhöhung im staatlichen Bereich im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss vorzunehmen. Im Gesetz, das wir gemeinsam beschlossen haben, heißt es nämlich in § 18 Abs. 2 Satz 6 – ich zitiere –: „Das Ministerium kann bei einem besonderen öffentlichen Interesse für eine Schulart, eine Schulform, einen Bildungsgang oder eine Fachrichtung im Einzelfall im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Landtagsausschuss eine höhere Finanzhilfe vorsehen.“ Im Entschließungsantrag, den wir zu dem Gesetz gemacht haben, in Drucksache 7/2337 bekundet der Landtag ebenfalls mit großer Mehrheit – ich zitiere –: „Der Landtag spricht sich dafür aus, dass die mit der anstehenden Novellierung des Besoldungsgesetzes verbundene Einführung der A13 als Besoldungsgruppe der Grundschullehrerinnen und -lehrer zum 1. August 2021 an staatliche Schulen auch für die betroffenen Schularten, durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium mit der Anwendung von § 18 Abs. 2 Satz 6 Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft angemessen nachvollzogen werden kann.“ Wenn diese Regelung nun aus Sicht der Landesregierung nicht ausreicht und Sie nun über die rot-rot-grünen Fraktionen eine Nachbesserung bewirken wollen, dann stellt sich uns abermals die Frage: Wo sind eigentlich die Hinweise der Landesregierung in den parlamentarischen Beratungen? Wo zeigt sich der juristische Sachverstand der Exekutive in den Anhörungen dieses Hohen Hauses? Wiederholt und anhaltend erleben wir, dass nach Gesetzesverkündungen Umsetzungsprobleme durch das Ministerium angezeigt werden und neue Gesetzesanpassungen nötig sind. Ich denke da nicht nur an die freien Schulen, ich denke auch an das aktuell unsägliche Spiel einzelner Fachreferate im Bildungsministerium um das Besoldungsgesetz mit Blick auf die Bereitstellung der Funktionsstellen für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter an den Studienseminaren. Besoldungsgesetz, Sportfördergesetz, Schulgesetz, Erwachsenenbildungsgesetz, freie Schulen – ständig Nachbesserungen und Korrekturen, die wir als Parlament auf Hinweis der Regierung nachträglich vornehmen sollen. Aus diesen Gründen der zusätzlichen Expertise beantragt meine Fraktion auch die Beratung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, im Bildungsausschuss. Wir werden uns für ein zügiges Verfahren starkmachen, aber auch für ein gründliches Beteiligungsverfahren aller Träger, die daran teilnehmen wollen. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, auch Änderungswünsche zu diesem Gesetzentwurf nochmals vorzulegen und anzuzeigen. Mit Blick auf § 18 Abs. 2 Satz 2 sehen wir schon jetzt – auch die freien Schulen übrigens – Änderungsbedarf. Mit Blick auf die aus der Ukraine kommenden Schüler werden wir die Ressourcen und die Bereitschaft der freien Schulen dringend benötigen. Wir vertreten die Position als Fraktion, dass wir dann am gesetzlichen Stichtag, dem 3. März 2022, für die Finanzhilfe des Jahres 2022 auch nicht festhalten können. So wie die freien Schulen ihre Solidarität mit den Flüchtlingen leisten, müssen auch wir als Politiker unseren Beitrag leisten. Darüber bestand ja bereits zu Beginn dieser Plenarsitzung große Einigkeit. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, unwürdiges Spiel der SPD – das muss hier noch mal kurz ausgewertet werden. Der Unterschied, den wir gegenüber den anderen hatten, war, dass wir einen niedrigeren Zuschussansatz angesetzt haben. Siehe da, im derzeitigen Haushalt entspricht der derzeitige Ansatz fast exakt dem, was wir damals gefordert haben, also so falsch können wir nicht gelegen haben. (Beifall SPD) Aus diesem Ansatz heraus können wir sogar noch die A13 für die Lehrer bezahlen, das heißt, es ist sogar noch Luft nach oben. Wir hatten also recht, Sie hatten unrecht. Wenn Sie das unwürdig finden, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dynami- sierung!) dann sollten Sie mal darüber nachdenken, wie Ihre Selbstreflexion ist. Und wenn wir jetzt bei Unwürdigkeit sind: Wir, die Koalitionsfraktionen, wollten dieses Gesetz, diese minimale Änderung, in zwei Lesungen in dieser Sitzungswoche verabschieden, damit die Lehrer Sicherheit haben und damit das zügig über die Bühne geht. Was Sie wollen, sind schon wieder Kopplungsgeschäfte, Sie wollen schon wieder Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpfen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja, na ja!) Das ist unwürdig. (Beifall SPD) Eine würdige Verabschiedung des Gesetzes wäre eine zügige Verabschiedung des Gesetzes gewesen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, wir hätten uns auch gewünscht, es wäre gleich in der Haushaltsaufstellung durch das Kabinett abgeräumt worden – das wäre gut gewesen, das wäre möglich gewesen. Nun gehen wir den eindeutig rechtssicheren Weg. Auch das möchte ich ganz klar sagen: Wir tun doch hier nicht so, als würden jetzt die freien Schulen schon sagen, das reicht alles nicht aus. Wir haben doch alle gemeinsam mit den Vertretern zusammengesessen und sie haben darum gebeten, dass wir genau diese Klarheit zügig machen. Das steht in unserem Gesetzentwurf. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle anderen Dinge, zum Beispiel die Flüchtlingsgeschichte, werden wir für alle Schulen lösen müssen. Wenn wir sie für alle Schulen lösen, werden wir sie natürlich – dieses Versprechen will ich hier den freien Trägern geben – auch für die freien Schulen lösen. Das ist doch normal und das ist auch ein Rechtsanspruch und das werden wir auch nicht außer Acht lassen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber heute, lieber Christian Tischner, geht es um die A13 für die Lehrer an freien Schulen. Diese A13 hätten wir heute und gestern in zweifacher Lesung beschließen können und dann wäre das Ding vom Tisch. Alle anderen Sachen können wir dann miteinander besprechen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte diese Ausschussüberweisung nicht gebraucht. Ich glaube, wir hätten den freien Trägern ein gutes Signal gegeben, wenn wir ihnen sofort quasi diese Erhöhung zugesichert hätten. Nun gehen wir einmal durch den Ausschuss, es ist ein bisschen später. Liebe Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen, seien Sie nicht traurig, Sie kriegen es rückwirkend. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Das Wort hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Lehrer und Lehrerinnen an freien Schulen, liebe Schüler, Eltern und alle Interessierten! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, den freien Schulen das Geld zur Verfügung zu stellen, das sie benötigen, um ihren Grundschullehrern auch die A13-Vergütung zu zahlen. Wir unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. (Beifall Gruppe der FDP) Für uns sind die freien Schulen eine wichtige Säule der Thüringer Bildungslandschaft. (Beifall Gruppe der FDP) Nachdem die Anpassung der Bezahlung von Grundschullehrkräften an staatlichen Schulen auf die A13 und E13 erfolgt ist, ist es nur folgerichtig, den freien Schulen dies auch zu ermöglichen. Meine Kollegin Franziska Baum hat schon im November 2020 zu diesem Thema gesprochen und deutlich gemacht, dass die Finanzierung der freien Schulen uns sehr am Herzen liegt. (Beifall Gruppe der FDP) Wir wollten schon seinerzeit eine Klärung dafür, welche Kosten in den Schulkostenjahresbeiträgen inbegriffen sind. Wir wollen damit verhindern, dass bei jeder Änderung in der Bildungsfinanzierung über die Schülerkostenjahresbeiträge diskutiert wird. Diese Klärung hat der Thüringer Landtag nicht vorgenommen. Wir bedauern das sehr, somit stehen wir wieder hier und müssen über die Anlage zum Gesetz zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft reden. Der Versuch, diese Änderung automatisch vorzunehmen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2021 und der entsprechenden Anträge, hat leider nicht funktioniert. Ich bin mir sicher, dass die freien Träger sich in einer Anhörung zu diesem Gesetz gern einbringen, sodass wir diesen Makel beseitigen können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Denken Sie, wir haben den nicht mit den Trägern besprochen?) Wir unterstützen die Überweisung an den Bildungsausschuss und ich überbringe die Hoffnung der Kollegin Baum, dass sich die Bildungspolitiker wie gewohnt im Sinne der freien Schulen einig werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Damit erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen, von denen ich mir ganz sicher bin, dass sie heute hier auch zuhören! Ich finde es sehr schade, dass hier heute wieder ein – „unwürdig“ hat Herr Tischner gesagt – unwürdiges Schauspiel auf dem Rücken der freien Schulen stattfindet, weil in der Sache scheinen sich ja die meisten einig zu sein. Wir sind uns einig, dass wir die Leistungen der freien Schulen selbstverständlich gleichermaßen anerkennen wollen, und dazu gehört, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer, die an freien Schulen tätig sind, auch gleich bezahlen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür braucht es leider aber natürlich auch die gesetzliche Regelung. Und zugegebenermaßen, wir hätten das gern direkt zum Haushalt mit einem Haushaltsbegleitgesetz gemacht; dafür hatten wir allerdings keine Unterstützung. Das gehört zur Wahrheit dazu, deshalb nun auf diesem Wege. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wahr- scheinlich in der eigenen Gruppe!) Und, lieber Herr Tischner, weil Sie ja immer alles besser wissen, aber nichts vorgelegt haben: Wo sind denn Ihre Vorschläge, wo sind denn Ihre konkreten Gesetzesinitiativen, um das zu ändern? Sie sind nicht da. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 2020 stand es ja drin!) Ja, die von 2020 reichen aber nicht. Und warum reichen sie nicht? Schauen Sie bitte mal in das Gesetz, weil da steht in § 18 Abs. 2 Satz 6: „im Einzelfall“. Es geht aber nicht um den Einzelfall, es geht um 164 freie Schulen in Thüringen, 164 Schulen, die immerhin 28.000 Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen. Das ist kein Einzelfall, wir brauchen eine grundsätzliche Regelung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da gab es noch einen Entschließungsantrag dazu!) Ich habe Ihnen auch zugehört, auch wenn es schwierig war, Herr Tischner! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir brauchen eine grundsätzliche Regelung für die freien Schulen und die wollen wir liefern. Wir zeigen damit, dass der Landtag zu seinem Wort steht, das wir gemeinsam im Jahr 2020 abgegeben haben. Und Sie müssen sich jetzt vorwerfen lassen, dass Sie nur auf Verzögerungstaktik setzen, Herr Tischner, und das finde ich bedauerlich, weil es wirklich darum geht, jetzt tatsächlich auch rückwirkend zum 01.01. die Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn Sie das jetzt noch in den Ausschuss schieben wollen, weil Sie damit wieder irgendwelche anderen Verknüpfungen noch vornehmen – das kennen wir nun wirklich zur Genüge –, dann ist das schäbig. Ich sage das ganz offen so und es ärgert mich, denn Sie hätten einfach einen eigenen Vorschlag mitbringen können. Sie sind doch nur sauer, dass Sie gerade nicht auf dem Gesetzentwurf draufstehen, Ihnen geht es da leider gar nicht um die Sache. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einem Entschließungsantrag nämlich zum Gesetz damals haben wir im Dezember 2020 beschlossen, dass die Einführung der Besoldungsgruppe A13 – und um die geht es ja für die staatlichen Lehrkräfte – an den Grundschulen zum 01.08.2021 auch für die freien Schulen nachvollzogen werden soll. Wir haben lange für die Angleichung der Lehrerinnengehälter im staatlichen Schulbereich gestritten. Uns hat sich nie erschlossen, wieso Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Vergleich zu anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten. Das wollten Sie ja immer, Herr Tischner, das war Ihnen ja lange wichtig. Dann haben Sie das irgendwann aufgegeben. Schließlich ist der professionelle Anspruch mindestens genauso hoch. Genau die Angleichung der Lehrerinnengehälter soll nun endlich auch an den freien Schulen nachvollzogen werden. Dazu ist es erforderlich, dass wir zum 1. Januar 2022, also rückwirkend, tatsächlich auch die Schülerkostenjahresbeiträge für die Grundschulen anpassen. Damit erhalten die freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe und können verlässlich planen. Ich sage es auch noch mal genau in Zahlen: Nach unseren Berechnungen, die auf die offiziellen Schülerinnenbesuchszahlen zurückgehen, werden die um 372 Euro angehobenen Finanzhilfesätze für etwa 6.300 Schülerinnen und Schüler, die die Grundschulen besuchen, greifen, was Gesamtkosten für das Land von 2,4 Millionen Euro bedeutet. Und das war im Haushalt mit Ihnen eben leider so einfach auch nicht möglich. Viele freie Schulträger haben übrigens bereits die Bezahlung der Grundschullehrkräfte, die übrigens auch an Gemeinschaftsschulen tätig sind, verbessert und sind quasi in Erwartung der nun erfolgenden Änderung in Vorkasse gegangen, so beispielsweise die Evangelische Schulstiftung. Die geänderten Finanzhilfesätze werden also nun alle Schulträger in die Lage versetzen, die Angleichung der Gehälter auch tatsächlich vorzunehmen und nicht länger aus ihren eigenen Ressourcen stemmen zu müssen. Gemeinsam mit den von uns 2020 vereinbarten Verbesserungen der Finanzhilfe – ich will sie noch mal kurz nennen: es waren plus 33 Millionen Euro, mehr Planungssicherheit durch transparente Dynamisierung, die ist nämlich enthalten, 30 Euro Schulbudget – sehen wir damit für die freien Schulen tatsächlich eine gute – ich sage mal – Ausrüstung, um für die bildungspolitischen Aufgaben – ich nenne die Stichworte „Digitalisierung“, „Fachkräftemangel“, aber auch „Integration von Geflüchteten“, was sie ja auch tatsächlich vorbildlich leisten – tatsächlich gerüstet zu sein. Eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss – das muss ich einfach noch mal so deutlich sagen – sehen wir aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen als nicht zwingend notwendig an, denn wir haben selbstverständlich mit der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen über diesen Gesetzentwurf sehr genau gesprochen und sie wollen diese Anpassung genauso, sie warten dringend darauf. Jetzt eine Schleife zu drehen bedient nur Eitelkeiten und das können wir uns eigentlich nicht leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Änderung ist im Vorfeld mit allen freien Schulträgern intensiv diskutiert und abgestimmt worden und daher sind auch keine Änderungen substanzieller Art zu erwarten. In diesem Sinne hoffen wir auf ein tatsächlich sehr schnelles und zügiges Verfahren und sollten einfach mal die Eitelkeiten zurückstellen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Wolf das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus, das ist jetzt wieder mal so eine schwierige Situation. Eigentlich wollen die demokratischen Fraktionen alle dasselbe, aber da springt einer auf und sagt: Solange ich nicht hier noch mal meine besondere Rolle gespielt habe, weil ich eben – wie Frau Kollegin Rothe-Beinlich eben schon erwähnt hat – nicht mit auf dem Gesetzesvorschlag stehe – was noch nicht mal böser Wille ist, sondern es einfach einer Systematik unterliegt –, gibt es hier kein verkürztes Verfahren. Tatsächlich ist es so, dass die freien Schulen erst mit Rot-Rot-Grün Planungssicherheit erhalten haben. Vor 2014 hat der CDU-Finanzminister Dr. Voß den Bildungsminister Christoph Matschie genötigt, bei den freien Schulen massive Kürzungen vorzunehmen. Die freien Schulen sind mit Unterstützung unseres Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen vor das Landesverfassungsgericht gezogen, haben das beklagt, das Land hat verloren. Wir haben als eines der ersten Gesetze die Verbesserung der Finanzierung der freien Schulen geregelt. Wir haben da im Jahr 2020 – das ist deutschlandweit einmalig – mit einer Tarifklausel bei der Finanzierung und Berechnung noch mal nachgesteuert – auch da Verlässlichkeit im Gesetz für die Träger, das hat uns nämlich das Landesverfassungsgericht aufgegeben: Alles Wesentliche – Wesentlichkeitsklausel – muss im Gesetz stehen, Tarifklausel im Gesetz. In § 18 Abs. 4 ist das zu finden, und zwar angelehnt an den TV-L 80 Prozent. Nun ist aber eine Systematik – da muss man sich ein bisschen im Beamten- und im Tarifrecht auskennen – einer Tarifklausel nicht mit einer Systematik gleichzusetzen, wenn wir ein Beamtengesetz oder ein Besoldungsgesetz neu regeln. Da gibt es zwar eine sogenannte Parallelverweisung E13/A13, die aber nicht zwingend für dieses Gesetz anzuwenden ist. Wie Kollegin Rothe-Beinlich schon ausgeführt hat, ist es hier nicht der Einzelfall. Den Einzelfall haben wir schon oft genug im Bildungsausschuss gehabt, wo einzelne freie Träger für einzelne Schulen einen besonderen Finanzhilfebedarf ausgewiesen haben oder geltend gemacht haben. Dem haben wir nach intensiver Diskussion im Bildungsausschuss auch entsprochen. Genau dafür ist dieser Verweis in § 18 auch da. Hier geht es aber um eine grundsätzliche Regelung. Diese grundsätzliche Regelung ist von unserer Seite her mit der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen abgestimmt. Ich will noch mal den eigentlichen Hintergrund für die A13/E13 sowohl für die Grundschullehrkräfte an den staatlichen Schulen – da sind Grundschulen und die Gemeinschaftsschulen angesprochen, im Übrigen auch bei den freien Schulen – als auch bei den freien Schulen erklären. Das ist nämlich für uns ein wesentlicher Bereich, dass wir sagen, für uns ist die Arbeit der Lehrkraft nicht abhängig von der Größe der Kinder. Man kann es auch anders sagen: Auf den Anfang kommt es an. In der Grundschule, im Primarbereich werden die Grundlagen – eigentlich ja schon im Kindergarten, Kollege Reinhardt, (Beifall DIE LINKE) von daher müssen wir uns auch noch mal darüber unterhalten, wie wir die Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten, an den Kindergärten noch einmal aufwerten –, (Beifall DIE LINKE) aber spätestens im Primarbereich, an den Grundschulen heißt es, dass dort die Grundlagen dafür gelegt werden – und in Thüringen werden sie sehr gut gelegt von unseren Grundschulpädagoginnen und ‑ pädagogen –, welchen Bildungsweg die Kinder gehen, natürlich auch mit Unterstützung der Eltern usw. usf. Hier gleiche Bezahlung für alle Lehrkräfte, egal ob sie an der Berufsschule, am Gymnasium, an der Regelschule oder eben an der Grundschule arbeiten, das ist Herzensanliegen von Rot-Rot-Grün. Das haben wir erreicht, da sind wir eines der wenigen Bundesländer – sieben Bundesländer sind es, die das erreicht haben. Das mag die CDU ja richtig stören – wenn man für ein Trennschulsystem, also für ein gegliedertes Schulsystem, ist ja sowieso –, aber nur durch Rot-Rot-Grün ist diese Entwicklung gekommen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer hat denn den ersten Gesetzentwurf vorgelegt 2020? Ihr habt doch nicht mal einen Antrag hingekriegt!) Nur durch Rot-Rot-Grün ist die gleiche Bezahlung aller Lehrämter per Gesetz gekommen. Dass wir das jetzt für die freien Schulen nachvollziehen, und zwar nach unserem Verständnis möglichst in einem kurzen Verfahren – wir hätten heute die erste und zweite Lesung machen können –, das ist an der CDU gescheitert. (Beifall DIE LINKE) Wenn die freien Schulen dadurch in Planungsunsicherheit geraten, dann liegt es an der CDU, und zwar nur an der CDU. Wir wollen die gleiche Bezahlung, wir wollen die gleiche Wertschätzung der Arbeit aller Pädagoginnen und Pädagogen, schulartenunabhängig und auch trägerunabhängig. Das drückt sich damit aus. Dass man das noch mal über eine Extraschleife in den Bildungsausschuss schickt und jetzt schon ankündigt, wir haben da aber noch Bedingungen zu stellen, da sage ich uns – Kollege Hey, wie sagst du immer? –: Vorsicht beim Betreten der Bahnsteigkante! Das wird schwierig. Denn es war dieselbe Fraktion, die uns mit 330 Millionen Euro Globale Minderausgabe im Haushalt einen Riesenbrocken reingelegt hat, (Beifall DIE LINKE, SPD) wo wir heute noch nicht wissen, wo die Ministerien heute noch nicht wissen, wie sie es denn eigentlich schaffen können. Die 2,4 Millionen Euro müssen auch erst noch erwirtschaftet werden. Wenn jetzt die CDU möglicherweise der Meinung ist, dass sie noch mal was draufsatteln kann, weil sie ja auch irgendwie glänzen will, da sage ich, da möchte ich von der CDU genau wissen, wo das Geld herkommen soll. Vielen Dank, meine Damen und Herren, auch wir werden notgedrungenerweise einer Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Tischner, bitte schön.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die letzten beiden Reden haben mich dann doch noch einmal nach vorn getrieben, um auch für die Vertreter der freien Schulen, die uns zuhören, noch einmal so ein paar Legenden beiseite zu wischen. Ich glaube, das Wichtigste, was dieses demokratische Haus leisten muss, ist, dass wir demokratische Gepflogenheiten auch als solche anerkennen. Und die demokratischen Gepflogenheiten sind nun mal, dass man miteinander hier im Haus redet, dass man keine Hinterzimmergespräche mit ausgewählten Trägern oder mit einigen Trägern führt, sondern dass man gemeinsam in den zuständigen Ausschüssen (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ach nee!) demokratisch diskutiert. Wir haben hier ein Gesetzgebungsverfahren, ich habe vorhin ausgeführt, Frau Rothe-Beinlich, Herr Wolf, dass wir gemeinsam eigentlich vor einem Jahr beschlossen haben, dass genau das geregelt ist, was heute noch mal nachträglich geregelt werden soll. Ich habe dazu auch noch mal den Entschließungsantrag ausgeführt, wo eben der Einzelfall bei uns durch den Landtagsbeschluss definiert worden ist. Wenn die Regierung damals Probleme gesehen hätte – das war doch meine Argumentation vor einer Viertelstunde –, dann hätte sie es ja auch anzeigen können. Das jetzt hier als parteipolitische Diskrepanzen aufzuspielen, ist aus unserer Sicht unwürdig. Es gibt die große Einigkeit, dass wir das natürlich vollziehen wollen, dass auch rückwirkend das Geld kommt für die Lehrer, aber wie in jeder Schule, es wird miteinander geredet und nicht übereinander geredet. Und eins als Letztes noch, Herr Wolf, weil Sie sagen, wir hätten das alles viel schneller machen können: Einen Antrag Ihrer Fraktion, der Fraktion der SPD oder der Grünen auf ein verkürztes Verfahren hat dieser Landtag nie in diesem Fall erlebt. Danke schön. (Beifall CDU)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Hartung, bitte.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss hier dann doch mal der Legendenbildung ein bisschen vorbeugen. Herr Tischner, wir haben – alle demokratischen Fraktionen – zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulen hier im Hause zusammengesessen und stehen im Wort, zügig diese Angleichung zu machen. Wir stehen bei denen im Wort. Sie waren dabei. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ma- chen wir doch, genau!) Wir haben gesagt, das ist eine kleine Änderung, und das werden wir auf jeden Fall vollziehen. Wenn Sie das jetzt als Hinterzimmergespräche diskreditieren, Herr Tischner, dann sollten wir uns überlegen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie waren doch gar nicht dabei!) wie sicher und wie glaubwürdig Ihre Äußerungen dort sind. Denn Sie waren da, Frau Baum war da, die Koalitionsfraktionen und die LAG waren da, das sind doch keine Hinterzimmergespräche. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein ganz normales Treffen gewesen, in dem wir solche Dinge besprochen haben. Und wir stehen im Wort! Noch mal! Und was Sie jetzt machen, Sie wollen noch dieses und jenes und das da noch mit regeln – wir können über alles reden, aber diese Änderung ist eine singuläre, herausgelöste Änderung, die wir den Menschen, den Lehrkräften dort zugesagt haben. Alles Weitere werden wir im weiteren Verfahren lösen. Aber dieser Gesetzentwurf ist nur dafür da. Wir werden – und dazu haben die anderen Redner der Koalition schon etwas gesagt – sehr genau aufpassen, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ent- scheiden dann Mehrheiten, dafür gibt es dann Mehrheiten!) dass Sie nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte der freien Schulen Ihre parteipolitischen Ränkespiele treiben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen. Dann hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Prof. Dr. Speitkamp

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie, dass ich mich zunächst für das Ministerium bei den regierungstragenden Fraktionen bedanke, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, denn der Gesetzentwurf ist für uns sehr wichtig. Es geht hier um Gerechtigkeit, es geht um die Förderung der Attraktivität des Lehrerberufs in der Primarstufe. Beide Themen sind zentral für uns, und dafür sollten und müssen wir alles tun. Bereits zum 1. August vergangenen Jahres haben wir die Besoldung der Grundschullehrerinnen und ‑ lehrer im staatlichen Bereich in Thüringen auf die A13 angehoben. Für die Unterstützung des Parlaments bei diesem Kernanliegen möchten wir uns ausdrücklich noch einmal bedanken. Nun soll mithilfe dieses neuen Gesetzentwurfs diese Bestimmung auf die Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft übertragen werden. Das ist ebenfalls aus den genannten Gründen gut so. (Beifall DIE LINKE) Ein Hinweis ist allerdings erforderlich, ohne dem Parlament vorgreifen zu wollen: Auch wenn wir dieses Gesetz nach einer Ausschussberatung möglichst zeitnah hier im Hohen Haus abschließend beraten und auch hoffentlich verabschieden werden, so führt diese Maßnahme nicht unmittelbar zu einer Steigerung der Bezüge der Beschäftigten an den Schulen in freier Trägerschaft, denn konkret bedeutet das, wir als Land statten die Träger der Schulen in freier Trägerschaft mit Finanzmitteln aus, mit denen sie dann ihre Beschäftigten entlohnen und später auch die Gehälter anheben können. Sie sind jedoch nicht zwingend daran gebunden, sondern können das Geld auch für anderweitige Ausgaben im Personal- und Sachkostenbereich verwenden. Das muss man der Wahrheit entsprechend erwähnen. Daher möchte ich auch schon heute an die Träger appellieren, den Sinn und Zweck dieser Gesetzesänderung, wenn sie kommt, wie wir glauben und hoffen, nicht zu konterkarieren, sondern perspektivisch die Gehälter der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wirklich entsprechend anzuheben, (Beifall DIE LINKE) wenn die dafür zusätzlichen Finanzmittel, also die Schülerkostenjahresbeiträge, für die Grundschule erhöht werden. Das ist gerecht und dafür steht eben diese Regierungskoalition. (Beifall DIE LINKE) Genau deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Bitte: Unterstützen Sie uns bei der Anhebung der Lehrer- und Lehrerinnenbesoldung an den freien Schulen und schaffen Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Rahmenbedingungen dafür! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich fest, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt ist. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung, wenn ich das hier oben richtig sehe von der Anwesenheit her, abgelehnt. Wird Zählen gewünscht oder stimmen Sie mit mir überein? Dann ist die Überweisung also abgelehnt. Ich schließe damit die Beratung zum Gesetzentwurf für heute und schließe den Tagesordnungspunkt. Wir gehen in die Lüftungspause bis 11.25 Uhr. Danach werde ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Den Gong habe ich bereits zweimal getätigt. Wir setzen die Beratung fort. Ich rufe auf den TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3585 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Naturfreunde am Livestream! Die Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Ausweisung von Schutzgebieten mit dem Fokus der Ausweisung von Naturschutzgebieten, so in der Südharzer Gipskarstlandschaft. Im Jahr 2009 wurde zuletzt ein Landschaftsschutzgebiet in Thüringen im Obereichsfeld ausgewiesen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern erfolgt die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nur zögerlich. Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten existiert seitens der Landesregierung ein Konzept der Priorisierung, welches ebenso auf Landschaftsschutzgebiete anzuwenden ist. Die beteiligten Behörden sind dabei zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen. Die Zusammenarbeit der Behörden und der beteiligten Ebenen ist zu verbessern und bereits vorliegende Gutachten sind bei der Planung zu berücksichtigen. Wir konstatieren, dass Thüringen aufgrund seiner ländlichen, forstlichen und kulturellen Struktur gute Bedingungen für die Ausweisung von Naturund Landschaftsschutzgebieten, für intakte Ökosysteme und einzigartige Landschaftsprägungen bietet, dass eine Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Stärkung des ländlichen Raums und der Lebensqualität dient, dass die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten gleichermaßen durch ein ausgewogenes und effektives Ausweisungskonzept verfolgt werden sollte, dass die beteiligten Behörden über eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung verfügen müssen, dass Gutachten zur Ausweisung durch Externe transparent durchzuführen sind, dass die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in enger Abstimmung mit Land- und Forstwirtschaft sowie den Kommunen erfolgen muss, dass Ausweisungen die Möglichkeit der touristischen Förderung in der Region bieten und dass die Interessen der Bürger vor Ort bei der Planung von Ausweisungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Weiteres in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Für die Fraktion der SPD erhält Abgeordneter Möller das Wort. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der spricht nicht! Ich spreche für Rot-Rot-Grün!) Dann streiche ich das. Frau Abgeordnete Wahl, dann haben Sie das Wort. Bitte.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag kann man sich schon die Frage stellen, warum er überhaupt geschrieben wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD fordert eine gleichwertige Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Sie geben aber an keiner Stelle an, welche Ziele Sie mit dieser Forderung erreichen wollen. Wenn es Ihnen um konkrete Verbesserungen gehen würde, dann hätten Sie darlegen sollen, welche Schutzzwecke denn mit der priorisierten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erreicht werden sollen. Diese Feststellung aber bleiben Sie schuldig. Am Beginn einer Schutzgebietsausweisung muss die Frage nach den Schutzzielen und den Schutzzwecken stehen und wie diese durch den Naturund Landschaftsschutz bestmöglich erreicht werden können. Das Thüringer Umweltministerium hat im Umweltausschuss ausführlich dargelegt, dass aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten in der Arbeitsplanung der oberen Naturschutzbehörde eine Priorisierung zugunsten von Naturschutzgebieten vorgenommen wurde. Mit der aktuellen Personalausstattung ist es eben nur machbar, eine bestimmte Zahl von Schutzgebieten jährlich auszuweisen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es absolut nachvollziehbar und sinnvoll, eine Priorität auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu legen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn entscheidend für die Priorisierung bei Schutzgebietsausweisung ist der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit. Da Naturschutzgebiete gegenüber Landschaftsschutzgebieten einen höheren Schutzstatus haben, ist die vorrangige Bearbeitung von Naturschutzgebieten unter fachlichen Gesichtspunkten absolut sinnvoll. Darüber hinaus ist anzumerken, dass Thüringen beim Anteil von Landschaftsschutzgebieten an der Landesfläche bereits einen Platz entsprechend des Bundesdurchschnitts einnimmt. In Thüringen sind das ca. 24 Prozent, im Bundesschnitt 26. In unserem Nachbarland Hessen sind es beispielsweise nur 10,2 Prozent. An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass Thüringen in den letzten Jahren beispielsweise mit Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument oder mit dem Aufbau der Natura-2000-Stationen vorbildliche Initiativen ergriffen hat. Das schließt nicht aus, dass auch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zukünftig wieder stärker in den Blick genommen werden kann. Aktuell liegt die Priorität aber auf Naturschutzgebieten. Es ist kaum anzunehmen, dass die Frage nach dem ausgewogenen Verhältnis bei der Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten für die Antragstellung der AfD maßgebend war. Es ist eher zu vermuten, dass die rechtsextreme Fraktion mit einem vermeintlich naturschutzfreundlichen Antrag nur ihre ansonsten eklatanten umweltpolitischen Defizite überdecken will. (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Falsche Hypothese!) Denn eine Partei, die wie die AfD die Klimakrise leugnet, aber sich gleichzeitig als eine Vertreterin von Naturschutzinteressen aufspielen will, ist unglaubwürdig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Partei, die wie die AfD (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Lang- weilig!) statt des Ausbaus der erneuerbaren Energien lieber den Irrweg der Nutzung der Atomkraft weitergehen möchte, ist keine glaubwürdige Vertreterin für Umweltschutzanliegen. Und eine Partei, die wie die AfD Umwelt- und Naturschutzthemen immer nur dann aufruft, wenn sie diese gleichzeitig auch für ihre Heimatschutzdebatten missbrauchen kann, ist auch keine glaubwürdige Vertreterin für die Anliegen des Landschaftsschutzes. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Motiv für den Antrag dürfte hingegen ziemlich sicher in Ihrer grundsätzlichen Ablehnung der erneuerbaren Energien zu finden sein. Es darf davon ausgegangen werden, dass die AfD in der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nicht mehr als ein zusätzliches Verhinderungsinstrument gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien sieht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Verwirklichung dieser Absicht dürfte in Zukunft allerdings schwieriger werden. Denn im vergangenen November hat das Verwaltungsgericht Gera den Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Ostthüringen für unwirksam erklärt. Dabei ist das Urteil hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete sehr interessant. Das Gericht stellt fest, dass die Landschaftsschutzgebiete bei der Erstellung des Regionalplans nicht pauschal für die Nutzung der Windenergie hätten ausgeschlossen werden dürfen. Den wiederholten Versuch der AfD, Naturund Klimaschutz gegeneinander auszuspielen, weisen wir deutlich zurück. Denn nur durch den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Klimakrise eingegrenzt werden. Die Eingrenzung der Klimakrise ist die Voraussetzung schlechthin für den Erhalt der Artenvielfalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ohne wirksamen Klimaschutz werden sich viele Gebiete in Thüringen bis Ende dieses Jahrhunderts dramatisch ändern. Ein Blick auf die braunen Hänge des Harzes zeigt bereits heute deutlich, was droht. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher aufgrund fehlender Fachlichkeit und aufgrund fehlender Sinnhaftigkeit eindeutig ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Tiesler das Wort.

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Stephan Tiesler CDU

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Auslöser des Antrags der AfD – wir haben es gerade gehört – war wohl die Anhörung der Petition „Kleiner Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen“, die wir am 17. Juni im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung hatten und wo dann auch relativ zügig 3.500 Unterschriften im Vorfeld vorgelegen haben. Die darauffolgende Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz rückte das Thema auch für meine Fraktion wieder in den engeren und näheren Fokus. Das zuständige Ministerium hat im Ausschuss auf Nachfrage dann eine bereits in den 1990er-Jahren erarbeitete Fachplanungsliste „Landschaftsschutzgebiete Thüringen“ der ehemaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorgelegt, aus der hervorging, dass eben für acht bestehende Landschaftsschutzgebiete Gebietserweiterungen vorgesehen sind und sich weitere 25 Gebiete in der Planungsphase für eine Ausweisung befinden. Ein Zeitplan für die Einleitung – wir haben es gerade auch schon so ein bisschen gehört – von Änderungen und Unterschutzstellungsverfahren für diese Planung ist leider nicht vorhanden. Ebenso enthält die Liste kein fachliches Ranking, wir haben es eben auch gehört, für die Priorisierung im Rahmen der Beteiligung an der Fortschreibung der Thüringer Regionalpläne. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Landschaftsschutz hebt die wesentlichen Facetten von Landschaft hervor und soll das Hauptziel verfolgen, Landschaft vor Beeinträchtigungen, die den Charakter verändern, umfassend zu schützen. In Thüringen gibt es viele attraktive und vielgestaltige Landschaften, deren Besonderheiten und Vorzüge nicht erst im Zuge der Ausweisung von Windvorranggebieten intensiver betrachtet werden. Diese Landschaften sind das natürliche Kapital unseres schönen Freistaats. Auch für die Bewohner dieser Landschaften bedeuten diese Regionen Heimat, in der man sich persönliche Existenzen aufbaut und sich zu Hause fühlt. Die Menschen benötigen solche Konstanten für ihre Lebensqualität und ihre Identifikation. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Wende gab es zwei unterschiedliche Phasen im Umgang mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. In den 1990er-Jahren ist bei dem Thema „Naturschutz“ gerade unter unserer Ägide, des CDU-geführten Umweltministeriums, viel gelungen. Dieser Trend hat sich in den Folgejahren leider verlangsamt. (Heiterkeit DIE LINKE) In Thüringen besteht nun grundsätzlich das Problem, dass man bei den Schutzgebietsausweisungen von Natur- und Landschaft in den letzten Jahren kaum noch vorangekommen ist. Beispielsweise wurde das Landschaftsschutzgebiet Mittleres Ilmtal damals sehr schnell ausgewiesen, während die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Unteres Ilmtal oder des Landschaftsschutzgebietes Kleiner Thüringer Wald trotz guter Vorbereitungen in den jeweiligen Landkreisen bis heute nicht gelungen ist. Das zuständige Ministerium sollte diese Diskussion zum Anlass nehmen, sich mit der raschen Bearbeitung und der noch auszuweisenden Schutzgebiete auseinanderzusetzen. (Beifall CDU) Wir regen außerdem an, dass sich auch die jeweiligen Landkreise mit dem Thema erneut beschäftigen, um damit ein wenig Impulse in die Region zu bringen und das zuständige Ministerium zum Handeln zu bewegen. Denn es ist schwer zu vermitteln, dass die Aktivitäten der Landesregierung nach 30 Jahren bei der umfassenden Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten noch immer nicht abgeschlossen sind. Die Landesregierung hat gegenwärtig bei der Ausweisung von Schutzgebieten den Fokus auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten gerichtet, wie derzeit – wir haben es vorhin schon gehört – der Südharzer Gipskarstlandschaft. Landschaftsschutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen, das heißt direkt durch das TMUEN, ausgewiesen. Die Voraussetzung dafür ist in § 26 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die beteiligten Behörden sind zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen, aber da liegt tatsächlich auch das nächste Problem. Wie vor Kurzem die Anhörung der unteren Naturschutzbehörden hier in diesen heiligen Hallen zeigte, werden zwar vom zuständigen Ministerium durch die novellierten Gesetze immer neue Aufgaben an die unteren Naturschutzbehörden übertragen, aber man ist halt nicht bereit, auch darüber zu diskutieren, dass es eben Mehrbelastungen gibt und dafür auch dauerhaft ein Ausgleich gewährt wird. Der Antrag der AfD ist somit nur bedingt geeignet, die Arbeit des zuständigen Ministeriums bei der zügigen Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zu beschleunigen. Allerdings enthält er einige Ansätze, die auch unsere Fraktion verfolgt. Wir werden uns jetzt bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten, haben im Umweltausschuss aber schon deutlich dem Ministerium empfohlen, dass man organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen hat, dass eben zukünftig nicht nur Naturschutzgebiete, sondern eben im angemessenen Maß auch geplante Landschaftsschutzgebiete weiter ausgewiesen werden sollen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos.

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Ute Bergner fraktionslos

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Klimawandel, zunehmende Trockenperioden und die Zerstörung unserer Wälder machen es notwendig, dass wir den ländlichen Raum stärken und uns um den Erhalt Thüringer Landschaften kümmern. Das ist mir umso klarer geworden im Zusammenhang mit der Petition „Kleiner Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen“. Während der Anhörung zu dieser Petition erkannte ich, dass die Situation rund um das Thema „Landschaftsschutzgebiete“ unübersichtlich ist. Die Kernaussage der Petition ließ mich schließlich aufhorchen: Bürger dürfen keine Landschaftsschutzgebiete beantragen. Daraufhin habe ich eine Kleine Anfrage an das Umweltministerium gestellt. Die Antwort darauf hat mir eines deutlich gemacht: Hier besteht seitens der Landesregierung Handlungsbedarf. Erstens: Seit zehn Jahren ist in Thüringen kein Landschaftsschutzgebiet mehr ausgewiesen worden und es sind auch keine neu zu schaffenden Landschaftsschutzgebiete in Planung. Das hat sich jetzt aufgrund der Aktivitäten wahrscheinlich geändert. Und zweitens: Grundsätzlich kann – ich zitiere – „jeder, gleich ob natürliche oder juristische Person, die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde anregen“, aber – so heißt es weiter in der Antwort – „es besteht keine Verbindlichkeit“. Meines Erachtens sollte hier künftig wieder mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass Landschaftsschutzgebiete nicht länger so stiefmütterlich behandelt und in Thüringen wieder ausgewiesen werden. Ich erwarte, dass Anregungen, die von Bürgern vor Ort ausgesprochen werden, ernsthaft geprüft und in Erwägung gezogen werden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich er- warte auch vieles!) Deshalb, liebe Kollegen Abgeordnete, schlage ich vor, dass die obere Naturschutzbehörde einen Prozess entwickelt, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ein Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: War das ein Vorschlag oder ein Antrag?) Ich schlage vor, dass das zuständige Ministerium im Rahmen eines professionellen Managements eine Strategie zu Landschaftsschutzgebieten erarbeiten soll, in die die Bürger von Beginn an einbezogen werden. Ich muss sagen, die AfD-Fraktion hat genau dieses Defizit aufgegriffen und in den Antrag reingenommen. Deswegen unterstütze ich die Überweisung an den Umweltausschuss. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Für die Gruppe der FDP hat das Wort Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, der heute hier besprochen werden soll, berührt natürlich ein durchaus emotional wahrgenommenes Thema. Besonders für die betroffenen Bürger, Landund Forstwirte kann eine Ausweisung von neuen Schutzgebieten einen erheblichen Eingriff in ihre Lebensgrundlagen darstellen, wenn beispielsweise landwirtschaftlich genutzte oder Forstflächen nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Ein schönes Beispiel für die daraus folgenden Diskussionen haben wir beim Vorhaben der Grünen-Ministerin zur Flächenerweiterung im Schutzgebiet Hohe Schrecke gesehen. Doch kommen wir zu dem Antrag. Wieder einmal ist ein Antrag von tieferer Sachkenntnis ungetrübt. Er beginnt mit einer Liste von Feststellungen, die nicht nur Allgemeinplätze sind, sondern eigentlich auch bereits gelebtes Verwaltungshandeln. Dass Thüringen aufgrund seiner ländlichen, forstlichen und kulturellen Struktur gute Bedingungen für die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten bietet, das ist natürlich bekannt. Es heißt ja nicht umsonst das „grüne Herz“. Dass Schutzgebiete den Tourismus beleben, ist auch bekannt und richtig. Und dass Bürger bei der Ausweisung beteiligt werden müssen, ist bekannt und wird praktiziert, wenn auch nicht immer so, wie es sein müsste; da verweise ich auch wieder auf die Hohe Schrecke. Das alles noch mal vom Landtag feststellen zu lassen, ist eigentlich wieder nur populistische Prosa und der Versuch, den Antrag länger aussehen zu lassen als nötig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und bevor ich auf Ihre Forderungen in II. eingehe, möchte ich Ihnen noch mal kurz die Grundlagen für die Ausweisung eines Schutzgebietes erklären. Hierzu zitiere ich aus der Vorlage 7/1324: Die „Voraussetzungen für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten [sind] in § 26 Abs. 1 [Bundesnaturschutzgesetz] geregelt. Danach sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“, erstens „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten“; zweitens „wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder“ – drittens – „wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“ Schutzgebiete werden in Thüringen nicht auf formalen Antrag hin, sondern von Amts wegen ausgewiesen. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt in Thüringen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Naturschutzgesetz durch Rechtsverordnung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Anträge können jedoch, soweit sie eine Begründung enthalten, durchaus einen Anstoß für eine Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit eines Gebiets oder sogar für eine Unterschutzstellung geben. Das heißt, es gibt ein Konzept, es gibt die Möglichkeit, Anträge formlos zu stellen, mal ohne Formblatt, mal ohne viel Bürokratie. Und dieses Konzept, das nennt sich „Fachplanungsliste Landschaftsschutzgebiete Thüringens“. Näheres finden Sie in der Vorlage 7/3065 und das ist eine ziemlich lange Tabelle, wo tatsächlich etliche Schutzgebiete in Planung sind. Man sollte also nicht so tun, als gäbe es das nicht, ohne dass ich jetzt selber die Aufgabe hätte, das Ministerium zu verteidigen. Aber wir sollen natürlich auch mal die Kirche im Dorf lassen. Und es gibt mit den rechtlichen Voraussetzungen auch die geltenden Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind, bevor man ein Schutzgebiet ausweisen kann. Die Verwaltung, die Naturschutzbehörde, nicht unbedingt die Regierung, muss an dieser Stelle halt doch in Schutz genommen werden. Die tun, was ihnen gegeben ist, und brauchen nicht noch ein Konzept, nicht noch eine Rechtsverordnung und nicht noch mehr Bürokratie. Meine Damen und Herren, schlicht und einfach sind das die Gründe, warum wir diesem Antrag als Gruppe der FDP nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, halten wir fest: Die Grünen sind gegen Landschaftsschutzgebiete – interessant. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausweisung von Schutzgebieten ermöglicht den Erhalt Thüringer Natur und Landschaften. Es wird damit auch die Lebensqualität der Bevölkerung im ländlichen Raum gestärkt. All dies dient der Bewahrung und Entwicklung des in Thüringen so ausgeprägten ländlichen Raums in Form der Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz schreibt – ich zitiere –: „Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll den Bestand bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsystemen entwickeln, die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds sichern sowie Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.“ Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Petition E-51/20 – Kleinen Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen – am 17. Juni hier im Landtag wurde auf die Bedeutung dieser Unterschutzstellung hingewiesen. Dadurch soll die Einzigartigkeit des Kleinen Thüringer Walds gewürdigt werden. Er bietet ein intaktes Ökosystem mit großen Waldbeständen, einer reichen Biodiversität, vielfältigen Heckenbeständen sowie Baumalleen und sei ein Rückzugsgebiet für bundesweit bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Petenten haben anschaulich dargestellt, welch entscheidende positive Rolle die Region für den ländlichen Raum und seine Bevölkerung spielt. – Ich weiß nicht, Herr Bergner, Sie waren, glaube ich, nicht in der Anhörung dabei, oder? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wie bitte? Ich habe Sie nicht verstanden!) Sie waren in der Anhörung zum Kleinen Thüringer Wald dabei? Nein? Kann ich mich nicht mehr daran erinnern, gut. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja!) Eine Aufwertung durch die Ausweisung würde den Wert des Kleinen Thüringer Walds nicht nur spiegeln, sondern auch für Beständigkeit der Bevölkerung sorgen, die sich um den Erhalt des Gebiets mit seinen Pflanzen- und Tierarten und den historischen Gegebenheiten bemüht. Inzwischen hat der Stadtrat von Suhl einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht von Herrn Knapp, CDU; wieder einmal dagegen waren die Grünen. Sie wollen eben nicht, dass der Kleine Thüringer Wald ein Landschaftsschutzgebiet wird. (Beifall AfD) Was in der Anhörung ebenfalls deutlich wurde, war, dass das Land Thüringen seit geraumer Zeit eine einseitige Ausweisung von Naturschutzgebieten verfolgt. Das letzte der in Thüringen befindlichen 54 Schutzgebiete wurde 2009 ausgewiesen und in den nächsten Jahren sind keine Landschaftsschutzgebiete geplant. Als Gründe der einseitigen Ausweisung wurden personelle Ressourcen in der oberen Naturschutzbehörde genannt. Ein ernsthaftes Interesse an der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten wurde darüber hinausgehend nicht deutlich, zumindest nicht in den Antworten des Umweltministeriums. Wir fordern die Landesregierung auf, ein tragfähiges Konzept der gleichwertigen Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu erarbeiten, in dieses Konzept die Kriterien der Erholungsqualität, der Luftqualität, der Aufwertung des ländlichen Raums sowie der land- und forstwirtschaftlichen Prägung aufzunehmen, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Punkte 1 und 2 enthält, die Behörden auf Landesebene so auszustatten, dass dieses Konzept zeitnah umgesetzt werden kann, und die Behörden auf Kommunalebene zu unterstützen, die betroffenen Gemeinden und Bürger bei der Ausweisungsplanung grundsätzlich einzubinden und dabei die Neutralität zu wahren, den zuständigen Ausschuss des Landtags über geplante und durchgeführte Ausweisungen bis zum 31. Dezember 2022 und danach mindestens in jährlichem Abstand zu informieren – so unsere Forderungen. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ei- gentlich kann man einpacken!) Und zur Motivation – ja, wenn Sie das nicht interessant finden, gut –, zu meiner Motivation, warum ich das mache, dann braucht Frau Wahl nicht mehr mutmaßen: Ich möchte den ländlichen Raum in Thüringen bewahren. Dass die Grünen dagegen sind, das spricht wirklich Bände. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Es gibt eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Wahl, Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Also, ich muss doch noch mal ein paar Dinge hier vorn klarstellen. Erstens: Wenn wir bestimmte Kapazitäten haben, dann ist es natürlich sinnvoll, den Fokus auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu legen, weil diese eben sehr viel höhere gesetzliche, rechtliche Schutzstandards haben als solche, die mit Landschaftsschutzgebieten verbunden sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt nicht, dass wir Landschaftsschutzgebiete ablehnen, die sind eine tolle Sache, aber wir haben nur bestimmte Kapazitäten und da kann man auch nicht wie die CDU immer wieder überall mehr fordern, aber dann in dem Haushalt nicht das Geld bereitstellen wollen. Das hat nichts mit Verantwortung zu tun. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte, dass Sie als AfD endlich mal auf dem Boden der Realität ankommen oder zumindest in die Nähe davon. Wir haben eine Klimakrise, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Panikmache!) das müssen Sie realisieren. Auch wenn wir noch so schöne Schutzstandards auf Gebiete in Thüringen legen, wenn die Klimakrise reinhaut, dann wird es diese Gebiete nicht schützen, sondern dann werden die aussehen wie der Thüringer Wald oder der Harz. Deswegen müssen wir endlich 100 Prozent erneuerbare Energien schaffen und die Klimakrise stoppen und das müssten Sie endlich mal begreifen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Möller, Sie haben das Wort. – Dann entschuldige ich mich, Herr Staatssekretär. Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass der einzige Grund, warum Sie das ablehnen, die FDP und die Grünen, der ist, dass dieser Antrag von der AfD ist. Andere Gründe gibt es nicht. Oder Sie sagen deutlich und ehrlich, dass Sie diese Landschaftsschutzgebiete nicht wollen, weil Sie den ländlichen Raum in Thüringen mit Ihren Windkraftanlagen zupflastern müssen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was erzählen Sie denn für einen Unfug!) Seien Sie doch so ehrlich! (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Jetzt frage ich noch einmal in die Runde der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

40 Sekunden, deswegen ganz kurz. Danke, Frau Präsidentin. Haben Sie schon einmal das Wort „Verhinderungsplanung“ gehört? Und indem Sie gerade die Katze aus dem Sack gelassen haben, dass es Ihnen um ein bestimmtes Gebiet geht, dort etwas zu verhindern, haben Sie den Leuten einen Bärendienst erwiesen, indem Sie nämlich zeigen, das ist eine Verhinderungsplanung und schon allein deswegen wird das nicht durchkommen. Das ist Ihre Schuld, dass Sie denen nicht helfen! Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist Un- fug!) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Heul doch!)

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Keller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine Wortmeldung. Dann, Herr Staatsekretär Möller, haben Sie das Wort und ich darf vielleicht dem Plenum mitteilen, möglicherweise könnte das der letzte Tag einer Plenarsitzung sein, an der Herr Möller zumindest als Staatssekretär hier eine Rede hält. Vielleicht hat er auch noch eine. Wir werden das sehen. (Beifall AfD) Also, alles Gute für Sie, Herr Möller, das wollte ich einfach damit gesagt haben, da ich das Pult verlasse! Alles Gute! (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie sind die widerwärtigste Fraktion, diese AfD! Das ist so widerwärtig!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sagen ausgerechnet Sie, Frau Kollegin!)

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Möller

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Okay – ich versuche es mal wieder ein bisschen zu versachlichen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörerinnen oder Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Zu dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion möchte ich auch aus Sicht der Landesregierung gern Stellung nehmen. Wir als Thüringer Naturschutzministerium begrüßen natürlich, wenn sich neben den Fraktionen der Koalition auch andere Fraktionen im Thüringer Landtag für die rechtliche Sicherung von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Teilen unserer vielfältigen Thüringer Landschaften einsetzen. Allerdings sollte dieses Ansinnen stets auf der Grundlage von sachlich und rechtlich fundierten Fakten betrieben werden. Taktisch motivierte oder mit einer bestimmten Absicht verfolgte Bestrebungen, um in dem einen Fall die Ausweisung von Schutzgebieten, vornehmlich jetzt hier Landschaftsschutzgebieten, zu fordern und in anderen Fällen, etwa bei bestimmten Naturschutzgebieten, gerade dies verhindern zu wollen, sind doch ziemlich unglaubwürdig. Man muss auch sagen, dass solche Initiativen letztendlich nicht der Sache dienen und auch nicht das Verständnis in der Bevölkerung für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes fördern und am Ende auch nicht dem ländlichen Raum dienen. Noch etwas möchte ich an dieser Stelle unmissverständlich betonen – Herr Bergner hatte es schon gesagt –: Landschaftsschutzgebiete sind kein Instrument zur Verhinderung von Anlagen für erneuerbare Energien. Vielmehr wurden und werden Schutzgebiete in Thüringen von der oberen Naturschutzbehörde im Rahmen der Möglichkeiten dort ausgewiesen, wo es naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich geboten ist. Lassen Sie mich zunächst zu den unter Punkt I formulierten Feststellungen im Antrag Folgendes klarstellen: Eine in gleichem Maße erfolgende Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten kann und wird es in Thüringen nicht geben, da es sich hierbei um ganz verschiedene Schutzkategorien handelt. Im Bundesnaturschutzgesetz wurden für diese Gebiete unterschiedliche Schutzzwecke definiert. Die Priorität liegt in Thüringen aktuell – das ist mehrfach hier gesagt worden – bei der Ausweisung von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Flächen als Naturschutzgebiete. Dort, wo es bei bestehenden Landschaftsschutzgebieten Schwierigkeiten im Vollzug gibt, werden die betreffenden Rechtsnormen bzw. Verordnungen auf ihre Praktikabilität überprüft. Die Ausweisung gänzlich neuer Landschaftsschutzgebiete wird aber nur in Einzelfällen erfolgen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, das heißt, dass auch hier Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gleichermaßen gegeben sind. In Thüringen – auch diese Zahl ist schon genannt worden, ich will sie noch mal wiederholen – liegt der Flächenanteil an Landschaftsschutzgebieten bezogen auf die Landesfläche bei knapp 24 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 26 Prozent. Daraus kann man sehen, dass es keinen akuten Handlungsbedarf in Thüringen gibt. Nun zu den im Antrag aufgestellten Forderungen an die Landesregierung, die einiger Klarstellungen bedürfen. Da geht es nicht darum, von welcher Fraktion ein solcher Antrag gestellt ist – Sie lieben natürlich das Narrativ, dass Sie immer die Opfer sind, aber das würde ich auch jeder anderen Fraktion ins Stammbuch schreiben. Die zuständige obere Naturschutzbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz besitzt bereits eine nachvollziehbare und auf fachlichen Kriterien basierende Schutzgebietskonzeption sowie eine Fachplanungsliste „Landschaftsschutzgebiete“. Diese Schutzgebietskonzeption – mit vollem Namen heißt sie „Fachliche Grundlagen für die Weiterentwicklung des Schutzgebietssystems und zur Bestimmung von Kernflächen des Biotop-Verbundes in Thüringen“ – ist bundesweit einmalig. Zur Umsetzung dieser Konzeption bedarf es keiner Rechtsverordnung des Landes. Bei der Schutzgebietskonzeption handelt es sich auch um eine reine Fachplanung, sie ist also weder politisch noch ideologisch irgendwie aufgepimpt, sondern rein neutral und unter rein fachlichen Gesichtspunkten erstellt worden. Eigentümer und nutzungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Verbände und alle Träger öffentlicher Belange wie auch die Land- und Forstwirtschaft werden selbstverständlich umfassend im Rahmen der Normsetzungsverfahren gemäß den für den Erlass von Rechtsverordnungen geltenden Regelungen im Thüringer Naturschutzgesetz beteiligt. Dazu braucht es keinen Antrag hier im Landtag. Die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten wie auch deren Novellierung durch die obere Naturschutzbehörde ist eine kontinuierliche und dauerhafte Aufgabe. Daher ist es völlig unpassend, in diesem Zusammenhang einen zeitnahen Abschluss zu fordern. Hier gilt im Übrigen Qualität vor Quantität und – mit Blick auf die Schutzgebietsverordnung – auch Rechtssicherheit vor juristischen Schnellschüssen. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen können geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale ausweisen. Bei den Landkreisen ist dies deren Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis, bei den Gemeinden erfolgt das in Ausübung ihrer Selbstverwaltung. Hier besitzt das Land keine Zuständigkeit. Die Thüringer Landesregierung berichtete 2019 im Ersten Bericht zur Lage der Natur in Thüringen unter anderem über die in der vergangenen Legislatur ausgewiesenen Schutzgebiete in der Zuständigkeit der Landesnaturschutzverwaltung. Dieser Bericht wird fortgeschrieben. Das können Sie auch in § 2 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes nachlesen. Im Übrigen werden die Schutzgebietsverordnungen auch im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz kann sich darüber hinaus jederzeit über den Stand der Schutzgebietsausweisung berichten lassen. Der Antrag der AfD-Fraktion geht daher in allen Punkten ins Leere. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Da ich jetzt gerade erst hier meinen Dienst angetreten habe: Gab es einen Wunsch auf Ausschussüberweisung?

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Torben Braga AfD

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Ja, an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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Dorothea Marx

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

An den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir direkt zur inhaltlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3585. Wer stimmt diesem Antrag zu? Das ist erneut die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4200 Wird das Wort zur Begründung, zur Einbringung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Mitteldorf von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten! Wir befassen uns heute mit einem Antrag, der – und das ist in diesem Fall, wie ich finde, besonders schade – schon sehr, sehr lange auf der Tagesordnung weilt, und zwar seit Oktober letzten Jahres. Aufgrund der langen Tagesordnungen und der natürlich auch immer wieder akuten und aktuellen Dinge auf der Tagesordnung kommen wir erst jetzt dazu, ihn zu behandeln. Das Thema „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ – das sage ich an dieser Stelle, wenn wir uns darüber unterhalten, auch immer wieder – ist ein Thema, das fraktionsübergreifend an Wichtigkeit nicht verloren hat. Wir haben an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Bereichen, auch im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bereits mehrere Anträge zu diesem Sachverhalt auf der Tagesordnung. Deswegen kann ich an dieser Stelle schon mal sagen, dass wir natürlich unseren Antrag gern an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überweisen, um ihn inhaltlich an die bereits dort vorliegenden Anträge anzubinden. Mit der Abarbeitung dieses Themas können wir im Bereich der Aufarbeitung gemeinschaftlich ein Signal nach außen senden und es diesmal – anders als in vergangenen Zeiten – hoffentlich als gemeinsames Bild des Thüringer Landtags nach außen bringen. Das wäre zumindest nach wie vor mein Wunsch. Worum geht es in diesem Antrag ganz konkret? Es ist ja so, das wissen Sie alle und das wissen, denke ich, auch die meisten Thüringerinnen und Thüringer, die uns heute zusehen, dass wir in diesem und im nächsten Jahr auf Jahrestage zusteuern, die erinnerungspolitisch weiterhin wichtig sind. Das eine ist der Mauerbau und das andere ist der 17. Juni 1953. Uns als Rot-Rot-Grün war es in den vergangenen Jahren auch immer wichtig, nicht nur die Erinnerung als eine zentrale Veranstaltung zu verstehen, sondern immer wieder darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich erinnerungspolitische Aktivitäten auch dezentral in Thüringen stattfinden sollen und müssen, damit sie greifbar und erfahrbar sind für viele, viele Menschen in Thüringen. Im Besonderen – und das sage ich an dieser Stelle auch immer wieder – geht es natürlich um die Generationen – ich gehöre immer noch zu einer relativ jungen Generation, 1985 geboren, aber auch die Generationen nach mir –, die die DDR-Zeit gar nicht mehr erlebt haben – also ich ja eigentlich auch nicht mehr, viereinhalb Jahre meines Lebens. Dass sich da natürlich auch die Frage stellt, was ist zu DDR-Zeiten passiert, wie geht es den Menschen, die in der DDR gelebt haben, was macht es mit der Gesellschaft insgesamt? Und dass wir auch im Jahr 2022 noch immer an verschiedenen Stellen konstatieren müssen, dass wir nicht zu einem Deutschland zusammengewachsen sind, dass wir noch immer Unterschiede erleben, wir aber selbstverständlich auch an verschiedenen Stellen noch immer nicht für alle Menschen, die während der DDR-Zeit zu Opfern des Regimes geworden sind, die Hilfe und Anerkennung leisten und geben konnten, die sie auch verdient haben. Da sind wir immer wieder bei dem Thema der Zwangsausgesiedelten, die natürlich im Besonderen, wenn wir uns mit der Frage des Jahrestags des Mauerbaus an der innerdeutschen Grenze beschäftigen, da natürlich einen besonderen Fokus nicht nur verdient haben, sondern weiterhin unser Tagesgeschäft in gewisser Weise bestimmen. Ich bin an dieser Stelle im Besonderen dem Ministerpräsidenten sehr, sehr dankbar, dass das für ihn ja auch ein persönliches Herzensthema und eine Herzensangelegenheit bleibt. Und wenn wir – und so ist meine Hoffnung – im Ausschuss bei den verschiedenen Anträgen auch zu der Frage „Wie stellen wir uns als Freistaat Thüringen zukünftig die Erinnerungskultur vor?“ zueinanderkämen, glaube ich, wäre das nicht nur tatsächlich ein Erfolg für diesen Landtag, sondern in der Außenwirkung als Institution Thüringer Landtag gemeinsam ein Versprechen abzugeben und immer wieder zu erneuern, dass es gilt, nicht nur daran zu erinnern, sondern es auch praktisch umzusetzen in demokratiefördernden Maßnahmen und Projekten für unsere Generation und alle nachfolgenden Generationen. Dann sind wir, glaube ich, ein wirklich gutes Stück vorangekommen. Dabei will ich es heute belassen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Herrgott von der CDU-Fraktion das Wort.

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Christian Herrgott CDU

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem im Frühjahr des vergangenen Jahres alle Oppositionsfraktionen im Hohen Haus die 60. Wiederkehr des unsäglichen Ereignisses des Mauerbaus zum Anlass genommen hatten, mit eigenen Plenaranträgen an das damit verbundene Unrecht zu erinnern, legten dann auch im November, wie es die Kollegin Mitteldorf gerade schon gesagt hat, die regierungstragenden Fraktionen mit einem ähnlichen Antrag nach. Um Ihre Verspätung ein wenig zu kaschieren und noch etwas den aktuellen Bezug herzustellen, berücksichtigt der Antrag von Rot-Rot-Grün – durchaus berechtigt – etwas stärker die Schließung der innerdeutschen Grenze vom 26. Mai 1953. Selbstverständlich hat auch der noch im parlamentarischen Verfahren befindliche Antrag der CDUFraktion den von Rot-Rot-Grün eingeforderten breiten historischen Kontext des Mauerbaus vom 31. August 1961 im Blick. Und wir harren ja noch der Beratung der Anträge von CDU und FDP im entsprechenden Ausschuss. So bezieht sich auch unser Antrag zur Erarbeitung eines Erinnerungskonzepts nicht nur auf die Zeit nach 1961, sondern natürlich auch auf das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR existierende Grenzregime und die damit verbundenen Verbrechen. Meine Damen und Herren, seit der Wiedergründung des Landes Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer starkgemacht. Unter anderem fällt mir dabei der Entschließungsantrag der CDU zur Strafbarkeit der SED-Verbrechen vom 19. Juni 1991 ein. Das Anliegen dieses Antrags aus den ersten Stunden des Parlaments in Thüringen war eine Aufforderung an alle mit der Ermittlung und Verfolgung von SED-Straftaten betrauten Behörden, das vorhandene rechtliche Instrumentarium voll auszuschöpfen und die Vergehen als Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit zu werten. Ebenfalls aus dieser Zeit stammt auch ein Entschließungsantrag meiner Fraktion mit dem Ziel, dass die Opfer des Stalinismus aus dem SED-/PDS-Vermögen entschädigt werden sollten. Immer wieder wurde das Thema „Opfer des SED-Unrechtsstaats“ von der CDUFraktion im Thüringer Landtag auf die Tagesordnung des Plenums gehoben, so zum Beispiel auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum Thema „Stand der Gesetzgebung zum 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz“ im Februar 1994. Auch der Antrag meiner Fraktion zusammen mit der SPD zur Verbesserung der Renten für die Opfer der SED-Willkür vom Mai 1999 verfolgte konsequent dieses Ziel. Oder nehmen wir unseren Plenarantrag aus der 6. Legislaturperiode anlässlich des 30. Jahrestags der friedlichen Revolution und des Falls der Mauer. Ziel dieses Antrags, der damals leider nicht die Unterstützung von Rot-Rot-Grün gefunden hatte, weil man sich an solchen historisch unterbesetzten verwendeten Begriffen wie „sowjetische Besatzungszone“ störte, war es, von der Landesregierung frühzeitig ein Konzept zur angemessenen Erinnerung an die friedliche Revolution 1989/1990 in der DDR und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 vorgelegt zu bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Sicht der CDU sind beide Jubiläen von großer Bedeutung für die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedergründung des Landes Thüringen und verdienen damit eine stärkere Berücksichtigung in der Erinnerungskultur neben dem unsäglichen Ereignis des Mauerbaus, das natürlich Bestandteil der Erinnerungskultur ist, aber von uns doch immer auch im Kontext der friedlichen Revolution und im Aufbegehren des Volkes gegen die SED-Diktatur gesehen wird. Eine kleine Anmerkung: Der heute zu beratende Antrag von Rot-Rot-Grün hat zu einer zeitgemäßen Erinnerungskultur an keiner einzigen Stelle eine Erwähnung der friedlichen Revolution von 1989 im Text oder in der Begründung. Wir werden sicherlich im Ausschuss noch einmal darauf zurückkommen. Meine Damen und Herren, mit den erwähnten und den vielen anderen parlamentarischen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise auch bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzung und die Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse schärfen soll. Meine Damen und Herren, neben dieser Erinnerung sind für uns aber vor allem auch die Opfer und ihre Schicksale von besonderer Bedeutung, wie in unserem aktuellen Antrag zum gleichen Thema mit dem Titel „Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaats anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren“. Für viele Betroffene ist es nachvollziehbar eben sehr wichtig, dass ihr Leiden und ihr Status als Opfer in der SED-Diktatur anerkannt werden. Aber neben der juristischen Rehabilitierung spielt dabei auch die Entschädigung eine große Rolle, die wir in den letzten Jahren sowie in der derzeitigen Legislaturperiode des Thüringer Landtags ebenfalls mehrfach, zum Beispiel in Verbindung mit der Verteilung der PMO-Mittel und einer Einrichtung eines Härtefallfonds für die betroffenen Opfergruppen, thematisiert haben. Viele der ehemaligen politisch Verfolgten leiden noch heute unter den Folgeschäden und dies gilt es für uns hier als Thema besonders zu berücksichtigen. Eine Entschädigung sollte deshalb für alle gelten, die Unrecht im Namen von SED und Stasi erfahren haben. Die CDU-Fraktion wird nicht müde werden, auch dies weiterhin als Anliegen hier im Parlament zu thematisieren. Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich den vorliegenden Antrag von Rot-Rot-Grün, insbesondere dessen Forderung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts, noch zum Anlass nehmen, auf ein aus unserer Sicht eklatantes Versäumnis der Landesregierung hinzuweisen. Seit nunmehr über zwei Jahren warten wir vergebens auf die fortgesetzte Umsetzung des parlamentarischen Auftrags vom 29. Mai 2015, wonach die Landesregierung jedes Jahr einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vorzulegen hat. Letztmalig erfolgte dies im März 2019. Nun wird man sicherlich mit dem Verweis auf die Diskontinuität von Landtagsbeschlüssen hier Position beziehen, dass dieser Auftrag nicht mehr für die 7. Legislaturperiode gelten möge. Doch es ist für die CDUFraktion nach wie vor – und davon sind wir auch damals ausgegangen – ein dauerhaftes Anliegen, insbesondere, wenn man die SED-Diktaturaufarbeitung insgesamt ernst nimmt. (Beifall CDU) Aber, meine Damen und Herren, keine Sorge: Da die Landesregierung nicht von uns aus gesehen Wort hält und fortgesetzt liefert, haben wir diese Rechenschaft erneut mit unserem Plenarantrag in der Drucksache 7/5007 in dieser Legislaturperiode eingefordert. Es würde natürlich Sinn machen – wie Kollegin Mitteldorf es bereits erwähnt hat –, wenn wir diesen Antrag in der kommenden Sitzung des Thüringer Landtags etwas vorgezogen mit aufrufen und dann alle Anträge zum Thema auch im Ausschuss komplex beraten könnten, um vielleicht auch an der Stelle einen gemeinsamen Konsens zu finden. Der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien werden wir als CDU-Fraktion selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Katja Mitteldorf hat es bei ihrer Rede auch schon gesagt: Es war eigentlich tatsächlich eine gute – ich nenne mal den Begriff – Tradition, dass die demokratischen Fraktionen zum Thema „Aufarbeitung“ immer wieder gut zueinander gefunden haben. Und – sie hat es auch ausgeführt – ich bedauere auch ausdrücklich, dass es so lange gedauert hat, bis der Antrag hier tatsächlich heute beraten werden kann, denn er liegt schon sehr lange vor und hat noch eine sehr viel längere Vorlaufzeit, das muss man natürlich auch immer ganz klar sagen. Es ist gut, dass er jetzt heute auf der Tagesordnung steht, betreffen doch viele der Punkte, die wir im Antrag angesprochen haben, auch schon das laufende Gedenkjahr 2022. Im Mai 1952 beschloss die DDR-Führung die Errichtung eines Sperrgebiets an der sogenannten innerdeutschen Grenze und mit der – sie hieß so – Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 begann auch der Weg zum Mauerbau in der DDR. Das SED-Regime hat in der Folgezeit – das haben wir auch schon häufig diskutiert – damit begonnen, viele Menschen aus der sogenannten Sperrzone auszusiedeln. Das zeigte sich auch mit der Aktion mit dem Tarnnamen „Ungeziefer“ – perfider geht es ja kaum, das haben wir ja hier auch schon häufiger diskutiert –, wodurch 1952 allein aus Thüringen mehr als 3.500 Menschen gegen ihren Willen in andere Teile des Staatsgebiets gebracht wurden. Insgesamt waren – das kann man sich heute kaum vorstellen – mehr als 300 Dörfer und Städte von Rhön bis Ostsee – um das mal so zusammenzufassen – betroffen. Insgesamt fast 1.400 Kilometer lang war die innerdeutsche tödliche vom SED-Regime errichtete Grenze. Der bis zu 500 Meter breite sogenannte Schutzstreifen ist heute das von Thüringen und dem BUND Bayern kurz nach der friedlichen Revolution gegründete erste gesamtdeutsche Naturschutzprojekt „Grünes Band Deutschland“, für das ja auch treffend die Bezeichnung „Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ gefunden wurde. Nachdem wir im letzten Jahr des 60. Jahrestags des Baus der tödlichen Berliner Mauer gedacht haben, jährt sich nun in diesem Frühjahr der 70. Jahrestag der Grenzschließung hier in Thüringen. Dies haben wir als regierungstragende Fraktionen zum Anlass genommen, den Antrag zur weiteren Förderung einer zeitgemäßen Erinnerungskultur ins Plenum einzubringen, weil uns eben auch und gerade der regionalgeschichtliche Aspekt des Geschehens wichtig war und ist. Glücklicherweise gibt es in Thüringen eine umfangreiche dezentrale Aufarbeitungslandschaft mit einem sehr aktiven Landesbeauftragten – herzliche Grüße an Dr. Wurschi an dieser Stelle –, mit der Landeszentrale für politische Bildung, mit dem Geschichtsverbund mit seinen großen und auch vielen kleinen Gedenkstätten, mit den Archiven und auch den Grenzlandmuseen, denen unser aller Dank gilt. Viele überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen leisten dort jeden Tag hierfür ihre Arbeit, dass die Geschichte der DDR nicht in Vergessenheit gerät. Darauf aufbauend bitten wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag, im I. Quartal 2022 ein Konzept zur Erinnerung an den 70. Jahrestag der Grenzschließung in Thüringen zu erarbeiten und dieses gemeinsam mit dem für das nächste Jahr vorgesehenen Bericht der Landesregierung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts vorzulegen. Der Landesregierung ist ja unser Antrag auch schon länger bekannt. Ich gehe davon aus, dass da auch schon fleißig gearbeitet wird. Ich nehme an, dass Minister Hoff dazu auch noch etwas sagen wird. Darüber hinaus sollen im Verlauf des Jahres 2022 auch konzeptionelle Überlegungen für die Erinnerung an den 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 erarbeitet werden, der ja aus gutem Grund hier auch Gedenktag ist. Dabei muss den Thüringer Gedenkstätten und Museen, Vereinen und Initiativen, Schulen und Universitäten sowie den Kirchen eine tragende Rolle zukommen. Wir würden ein Konzept mit unterschiedlichsten Veranstaltungen befürworten, die einen möglichst großen Kreis von Bürgerinnen und Bürgern ansprechen sollten. Das können wissenschaftliche Tagungen, Präsenz- und auch Online-Veranstaltungen, Bürgerinnenfeste, künstlerische Konzepte, Lesungen, Filmvorführungen, aber auch spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sein. Natürlich sind da auch und gerade die Zeitzeuginnen immer und immer wieder gefragt. In Publikationen und Veranstaltungen sollen vor allem auch die vom Mauerbau besonders Betroffenen gewürdigt werden, speziell die an der Staatsgrenze Getöteten, ihre Familien, ihre Angehörigen, aber auch die Zwangsausgesiedelten und alle, die davon betroffen waren. Der Fokus soll auf die Grenzerfahrung im wahrsten Sinne des Wortes entlang des Grünen Bands gelegt werden. Daher müssen hier auch und gerade die Grenzlandmuseen aktiv mit einbezogen werden. Die deutsch-deutsche Teilung mit all dem damit verbundenen Leid für die Betroffenen begann eben schon deutlich vor dem eigentlichen Mauerbau 1961, sie begann mit den Zwangsaussiedlungen und den sogenannten Schutzzonen. Gerade aus thüringischer Perspektive dürfen diese historischen Entwicklungen nicht in Vergessenheit geraten. Deswegen bitten wir auch um Überweisung des Antrags an den Ausschuss und hoffen dort auf eine gute gemeinsame Beratung mit den bereits vorliegenden Anträgen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Herold von der Fraktion der AfD.

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Corinna Herold AfD

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, der hier von den vereinigten Linksfraktionen vorgelegte Antrag „Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern“ weist schon in seiner Überschrift in die Richtung, in die hier die Reise zur Aufarbeitung und zur Erinnerungskultur gehen soll. Es wird auf die Aufarbeitung des SED-Unrechts abgestellt. Das SED-Unrecht ist dabei nur ein Baustein in der Geschichte der DDR, die aber auch zusätzlich zu den maßgeblichen Ergebnissen des Zweiten Weltkriegs ein Produkt der ideologischen Kämpfe des 20. Jahrhunderts war. Die Bedeutung, die die vereinigte Linke hier diesem Antrag beimisst, lässt sich aus zweierlei Dingen ablesen: zum einen aus der lange hinausgezögerten parlamentarischen Behandlung und zum anderen daraus, dass nur ungefähr ein Drittel der vereinigten Linksfraktionen dieser Beratung beiwohnt, abzüglich des Ministerpräsidenten. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie viele von Ihnen sind denn da?) Die Linke und ihre Helfer versuchen sich hier an einer erinnerungspolitischen Hütchenspielerei. Die Betonung der Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und deren Belastung mit allem, was an Schuldhaftem und Schlechtem im Laufe der 40 Jahre der DDR-Geschichte passiert ist, gleicht einem geschichtspolitischen Waschsalon für die eigentlichen Ursachen und Verantwortlichen am sogenannten DDR-Unrecht. Die Linke macht es sich hier sehr einfach: Die SED war schuld. Damit war ein Narrativ etabliert, das die DDR als Betriebsunfall in der Geschichte der linken Parteien und der Diktatur des Proletariats etabliert. Unter Punkt I werden historische Ereignisse erwähnt wie die „harte Grenzsicherung“ und die Folgen. Das waren Symptome für alles, was mit der deutschen Teilung und dem Aufbau der sogenannten entwickelten sozialistischen Gesellschaft den Menschen in der sowjetischen Besatzungszone zugemutet wurde. In Vorbereitung des 70. Jahrestags des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 bleibt völlig unerwähnt, dass diese Erhebung der Arbeiter der verzweifelte Versuch war, sich neuerlicher Ausbeutung und Unterdrückung, diesmal unter den Vorzeichen des Sozialismus und Kommunismus, zu entziehen. Nicht beleuchtet wird hierbei, auch Sozialismus und Kommunismus sind ideologische Systeme, die unter dem Deckmantel der Befreiung der Besitzlosen und einer vermeintlich gerechteren Verteilung der Ergebnisse von Arbeit und Fleiß ein System von Unterdrückung, Ausbeutung, ideologischer Heuchelei und politischer Lüge installiert hatten. (Beifall AfD) An der längst überfälligen Aufarbeitung dieses Grundübels, dieses Geburtsfehlers, dieser vermeintlichen Menschheitsbeglückung drückt sich auch dieser Antrag wieder einmal elegant vorbei. Die Verwässerung der eigentlich zu bewältigenden Aufgabe erkennt man zum Beispiel auch an der Behandlung des Themas „Stasiunterlagen“ und deren drei Thüringer Standorten. Hier wird darauf verwiesen, dass diese künftigen Büros unter anderem zur Anlaufstelle für Menschen mit Diktaturerfahrung werden sollen. Ich frage hier an dieser Stelle: Für wie viele zusätzliche echte und vermeintliche oder noch zu generierende Opfergruppen sollen diese Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs in Zukunft offenstehen und Steuermittel bekommen? Die Forderungen unter II beschäftigen sich wieder mit dem Randthema „70. Jahrestag der Grenzschließung in Thüringen“ (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Randthema, aha!) und der Aufarbeitung des Unrechts. Ich möchte an dieser Stelle – weil ja auch oft davon gesprochen wird, dass es immer noch lebende Opfer gibt – zweier toter Opfer gedenken. Am 14. März 1966 sind in Berlin Jörg Hartmann und Lothar Schleusener mit 40 Schuss an der innerdeutschen Grenze erschossen worden, die Opfer waren 10 und 13 Jahre alt. Die in den weiteren Unterpunkten erwähnten Überlegungen für die Erinnerungen an den 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 bleiben vage und vergessen zufällig zu erwähnen, dass es sich bei dem 17. Juni um einen Arbeiteraufstand handelte, der sich dezidiert gegen die Maßnahmen des Politbüros der SED in Berlin gerichtet hatte. Die im Antrag erwähnte „Teilung der Deutschen Staaten“ ist eine verbale Nebelbombe. Es gab vor der Errichtung der Berliner Mauer und der Etablierung zweier deutscher Staaten keine mehreren deutschen Staaten, die geteilt werden konnten. Unter 2. werden die Opfer an der Staatsgrenze und die Opfer der Zwangsaussiedlungen erwähnt. Wir sind gespannt, ob die in die Tausende zählenden Opfer stalinistischer Willkürherrschaft, der Schauprozesse, der Enteignungen, der gebrochenen Biografien, der zerrissenen Familien, der Zwangsadoptionen und der jahrzehntelangen Unterdrückung und Gehirnwäsche ebenso angemessene Erwähnung und Würdigung finden. Ebenso werden wir kritische Nachfragen stellen, wenn es darum geht, die Geschichte des 20. Jahrhunderts, die historische Rolle von Sozialismus und Kommunismus darin und natürlich zu guter Letzt die wahrheitsgemäße und ungeschminkte nostalgiefreie Betrachtung der DDR und ihrer Machthaber an den Schulen den kommenden Generationen nahezubringen. Wegen dieser und anderer inhaltlicher und methodischer Mängel werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag reiht sich in eine Liste von Anträgen aus diesem Haus. Nun hat jede Partei einen Gedenktag bzw. eine Gedenkveranstaltung beantragt, jeder hat sich dafür ein eigenes historisch bedeutsames Datum ausgesucht und jeder will damit DDR-Unrecht aufarbeiten. Begonnen hat alles damit, dass die FDP daran erinnerte, dass für diese Legislatur vergessen worden war, die Abgeordneten auf Stasivergangenheit zu überprüfen. Was wurden wir hier dafür niedergeredet, wie unnütz das wäre, da es ja eh Neuwahlen gäbe. Was soll ich sagen? Zum Glück hat die Präsidentin dennoch die Überprüfung eingeleitet, wofür wir ihr ausgesprochen dankbar sind. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wollten wir auch! Was soll denn das?) Nun versuchen Sie uns zu überbieten in einem Wettrennen um die Anerkennung von DDR-Unrecht. Dabei vermisse ich freilich die Beschleunigung und Vereinfachung von Rehabilitationsverfahren, die Zusammenführung von Eltern und gestohlenen Kindern, die Implementierung des DDR-Unrechts als pflichtiger Bestandteil in Thüringer Lehrplänen, die Aktualisierung der Informationen zu DDR-Renten wie auch für die Doping-Opfer und auch die Fortsetzung des Berichts der interministeriellen Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“, die ja nur deshalb stillgelegt ist, weil hier sonst keiner dran gedacht hat, den Antrag noch einmal erneut zu stellen, wie bei der Überprüfung der Abgeordneten auf eine Stasivergangenheit. Ausdrücklich begrüße ich die Würdigung des innerdeutschen Grenzregimes – ich gebe zu, auch aus einer gewissen persönlichen Befangenheit heraus, wenn ich an den Bruder meines Großvaters denke, der die Zwangsaussiedlung am eigenen Leib mitsamt seiner Familie erleben musste. Meine Damen und Herren, Sie haben im Ausschuss die Stellungnahme einer Person bekommen, die als Kind bereits Opfer der DDR wurde, in deren Stellungnahme Sie das unendliche Leid geschildert bekamen, das dieser Person nur widerfuhr, weil der Mann, um den es hier geht, Kind eines Arbeiters war, der beschuldigt wurde, angeblich Rädelsführer des Aufstands am 17. Juni 1953 zu sein. Nun beantragt R2G, was wohl auch naheliegend ist, eine Gedenkveranstaltung zum 17. Juni. Aber es gibt schon noch einiges mehr zu tun, wenn wir von der Aufarbeitung des DDR-Unrechts sprechen, als dass sich hier die Parteien im Thüringer Landtag gegenseitig mit Gedenkveranstaltungen oder vielleicht sogar Vorwürfen überbieten. Nachdem Herr Minister Hoff und auch Frau RotheBeinlich bereits in der Beratung zu unserem Antrag kundtaten, dass diese Gedenkveranstaltungen sowieso geplant sind, sei Ihnen der Antrag so natürlich auch gegönnt. Nun, da jede Partei sich einen Tag zum Gedenken ausgesucht hat, wäre es schön, wenn dann nach fast einem Jahr im Ausschuss auch über die wirklichen Notwendigkeiten beraten werden könnte, und die habe ich weiter oben bereits benannt. So hoffen wir, dass Sie alle sich der noch zu bewältigenden Aufgaben bei der Aufarbeitung des DDRUnrechts ebenso bewusst sind wie der Bedeutung von Gedenktagen. Deswegen, meine Damen und Herren, freuen wir uns auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss und werden selbstverständlich einer Überweisung an den Europaausschuss zustimmen, weil wir – wie soeben ausgeführt – noch jede Menge Diskussionsbedarf sehen und glauben, dass dort etliche Dinge noch ausdiskutiert und ausgestanden werden müssen, um offen und ehrlich mit der Aufarbeitung dieser Diktatur umzugehen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Danke. Als nächster Redner spricht von der SPDFraktion Herr Abgeordneter Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen alle gemeinsam – das ist ja überwiegend bei den demokratischen Fraktionen zum Ausdruck gekommen – ein angemessenes Gedenken pflegen. Aber wer des Baus der Berliner Mauer 1961 und deren Fall gedenken will, der muss eben auch anerkennen, dass das keine singulären Ereignisse waren. Wer den Fall der Mauer 1989 betrachtet, der muss auch nach Polen zu Solidarność schauen, der muss auf die Veränderungen in der Sowjetunion schauen. Auch das muss man in den Blick nehmen. Das Ganze lässt sich natürlich auch nicht davon trennen, dass nur diese Veränderungen es möglich gemacht haben, dass die friedliche Revolution in der DDR eben genau das geblieben ist, friedlich, und nicht wie 1953 in einen Gewaltakt ausgeufert ist. Wer des Falls der Mauer gedenken will, der muss natürlich auch den Bau in den Blick nehmen. Und dieser Bau ist ebenfalls nicht einfach so ein singuläres Ereignis, sondern er ist der Abschluss einer Entwicklung, die spätestens im Mai 1952 mit der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen begonnen hat. Die Abriegelung der innerdeutschen Grenze, die Vertreibung von Menschen, das Trennen von Familien, das alles gehört dazu und es erinnert uns daran, dass die DDR im Prinzip durch Bespitzelung und Einsperren, durch Stacheldraht und Mauern ihre Macht aufrechterhalten hat. Es sollte uns aber auch daran erinnern, dass es während dieser gesamten Zeit Widerstand und Opposition, Formalität und Selbstermächtigung gab. An all das wollen wir gemeinsam erinnern. Ich bin der Überzeugung, dass die Landesregierung uns ein Konzept vorlegen wird, damit sowohl der 70. Jahrestag dieser beginnenden Grenzschließung als auch der 70. Jahrestag des Aufstands vom 17. Juni 1953 ordentlich gewürdigt werden. (Beifall SPD) An dieser Stelle muss ich aber dann doch noch auf eine meiner Vorrednerinnen kurz eingehen. Ich glaube, das kann hier nicht unwidersprochen stehen bleiben. Man sollte natürlich darauf verweisen, dass die Sprache von Frau Herold ein sehr eindrückliches Bild der früheren DDR-Sprache ist. Mancher Funktionär hat mit diesen plakativen Beschimpfungen sehr viel Aufmerksamkeit erregt. (Beifall SPD) Manche können sich noch daran erinnern. Ich sage jetzt mal, „Der schwarze Kanal“ hatte jetzt irgendwann Jahrestag der Einstellung. So ähnlich hört sich so etwas hier an, wenn von vereinigten Linksfraktionen geredet wird, wenn hier plakativ Vorwürfe erhoben werden. Ich möchte das an der Stelle schon mal sagen, ich finde es schon ein bisschen erbärmlich, wenn man das Schließen der innerdeutschen Grenze als Randerscheinung bezeichnet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tausende Menschen sind umgesiedelt worden, Familien sind auseinandergerissen worden, manche haben es gerade noch geschafft, über die Grenze zu kommen, andere haben es nicht geschafft. Wer da sagt, dass das eine Randerscheinung ist und warum wir dessen gedenken, dann ist das schon peinlich. Ich glaube auch, es ist peinlich, wenn man sich dagegen verwahrt, dass Stasi-Unterlagen-Archive für Opfer von Diktaturerfahrung geöffnet werden. Was haben Sie denn zu befürchten, Frau Herold? Dass Menschen, die unter Ihren Freunden Putin und Lukaschenko gelitten haben, dort vielleicht Hilfe suchen? Wir brauchen nicht nur ein Gedenken an unsere Geschichte, das ist zu wenig. Ein Denkmal oder eine geöffnete Behörde ist zu wenig. Wer Geschichte aufarbeiten möchte, muss daraus lernen. Das ist doch der Sinn aus der ganzen Übung, dass wir lernen, dass so etwas nie wieder passiert, und dass wir lernen, dass, so wie wir Hilfe brauchten, Hilfe von außen über Polen, über die Sowjetunion, aber auch über die Bundesrepublik, um unsere Diktatur zu überwinden, wir verpflichtet sind, anderen Menschen zu helfen, Diktatur zu überwinden. Deswegen ist die beste Nutzung dieser Stasi-Unterlagen-Archive neben dem Gedenken, neben der Einsicht, neben der Auswertung dieser Unterlagen, Menschen, die heute noch dasselbe Problem haben, zu unterstützen, oder Menschen, die aus solchen Problemen geflüchtet sind, zu unterstützen. Genau deswegen ist das die richtige Art des Umgangs und genau deswegen liegt die AfD wie immer bei diesen Dingen grundfalsch. Insofern, wenn sich die AfD enthält – ich hätte ja mit einer Ablehnung gerechnet –, können wir damit sehr gut umgehen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Und, Herr Bergner, das ist doch kein Wettlauf, wer das bessere Gedenken hat. Ich glaube einfach, wir haben genauso wie die CDU und die FDP einen legitimen Anspruch, eine eigene Sicht – nicht eine eigene ganz andere Sicht, aber eine eigene Facette – auf diese Themen zu legen. Ich glaube, dafür ist dieser Antrag gut. Wir wollen alle Menschen mitnehmen, die in der DDR Erfahrungen gesammelt haben. Wir wollen die negativen – wir müssen nicht unbedingt Täter mitnehmen, aber die Menschen, die dort gelebt haben, wollen wir alle mitnehmen. Deswegen ist, je breiter wir aufgestellt sind, umso besser das Gedenken organisiert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weitere Wortmeldung. Dann erteile ich der Landesregierung, Herrn Minister Hoff, das Wort. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Hallo!) Ach, doch noch. Dann hat Frau Herold noch einmal das Wort.

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Corinna Herold AfD

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn die SPD etwas ganz besonders gut kann, dann jemandem das Wort im Mund rumdrehen. (Beifall AfD) Ich habe mit keiner Silbe von Randerscheinung gesprochen, (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Doch!) sondern von Symptomen und Folgen, und habe betont, dass Grenzschließung, Grenzregime, Mauerbau, Zwangsaussiedlungen und alle weiteren totalitären Zwangsmaßnahmen Folgen und Symptome von Sozialismus, Stalinismus und Kommunismus waren. Um diese Grunderkenntnis drückt sich die SPD seit ihrer glorreichen Zwangsvereinigung mit der KPD 1946 folgenreich und folgenschwer bis heute herum. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist wirklich absurd, was sich hier abspielt!)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Herr Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Herold, Sie können das dann gern in der Mitschrift, im Protokoll nachlesen, wahrscheinlich werden Sie es im Nachhinein korrigieren. Sie haben sehr wohl von Randerscheinung gesprochen. Wenn Sie schon – Sie sind selbst Zahnärztin, also so etwas wie eine Medizinerin – eine Aussage nach wenigen Minuten vergessen haben, gibt es dafür einen Fachbegriff. Er fängt mit „D“ an und hört mit „z“ auf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Dorothea Marx

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Ich bitte um Mäßigung bei den persönlichen Unterstellungen bestimmter Erkrankungen. So, jetzt hat die Landesregierung das Wort. Herr Prof. Dr. Hoff. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hier von einer glorreichen Zwangsvereinigung zu sprechen, ist wirklich unglaublich!) (Unruhe AfD, SPD)

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Prof. Dr. Hoff

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in diesem Landtag in dieser Wahlperiode und auch in der vorvergangenen Wahlperiode bereits gute und wichtige erinnerungspolitische Debatten geführt. Ich würde es begrüßen, wenn wir insgesamt in dieser Debatte insbesondere diejenigen in den Kern dieser Ausführungen stellen, die Opfer stalinistischer Verbrechen geworden sind, die Opfer von Zwangsumsiedlungen, die Opfer des Mauerbaus geworden sind und die auch durch den Schießbefehl dazu gezwungen wurden, diejenigen, die sich der Wehrpflicht nicht durch Bausoldatentum entziehen konnten, jeden Tag an der Grenze in die potenzielle Situation zu kommen, auf frühere Klassenkameraden, Familienmitglieder oder andere schießen zu müssen. Eine Partei, Frau Herold, in der Fraktionsführer im Bundestag oder hier im Thüringer Landtag Ereignisse wie den Nationalsozialismus als einen „Fliegenschiss in der tausendjährigen deutschen Geschichte“ bezeichnen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder die beispielsweise von der „180-Grad-Wende in der Erinnerungspolitik“ schwadronieren, hat nun wirklich nicht das Recht, das Erbe von Kurt Schumacher in den Dreck zu ziehen, der sich stets gegen die Zwangsvereinigung gewandt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern sollten wir uns vielleicht mal wieder auf das konzentrieren, worum es hier geht, und das habe ich gesagt: Das sind die Opfer, die im Mittelpunkt der Ereignisse stehen, die für die Landesregierung, die nun nicht der Diskontinuität unterfällt, sondern deren Handeln einer Kontinuität unterliegt, sich den unterschiedlichen Ereignissen, die stark im kollektiven Gedächtnis verankert sind, und auch den Ereignissen, die dem kollektiven Gedächtnis nicht sofort präsent sind, sondern die man eher aus dem Hinterkopf, aus dem Vergessen zurückholen und nach vorn stellen muss, zu widmen. Es ist das Ereignis des 17. Juni 1953 literarisch, filmisch und natürlich auch im kollektiven Gedächtnis stark verankert. Auch der Tag des Mauerbaus im August 1961 ist kollektiv als Ereignis verankert. Der 26. Mai 1952, auf den Kollege Hartung hingewiesen hat, und der entsprechende Erlass, den er zitiert hat, sind im kollektiven Gedächtnis Gesamtdeutschlands deutlich weniger verankert. Fragt man Schülerinnen und Schüler, auch Lehrkräfte, fragt man in der Bevölkerung, wann der Mauerbau begann, wird gemeinhin das Jahr 1961 genannt. Aber der Mauerbau hat eine Vorgeschichte. Diese Vorgeschichte beginnt hier in Thüringen, sie beginnt im Mai 1952 in Thüringen. Dieser Zeitraum der frühen 50er-Jahre – ich erinnere an die Diskussion, die wir hier im Landtag bereits geführt haben – ist bei einer grundsätzlichen stalinistischen Struktur des DDR-Systems geprägt durch Ambivalenzen. Ich habe an anderer Stelle schon mal ausgeführt, dass es genau diese Ambivalenzen der DDR waren, die auch in der Erinnerungspolitik für uns heute immer noch wichtig sind. Ich habe hier im Landtag auch an anderer Stelle über die Diskriminierung und Verfolgung von Christinnen und Christen in der DDR gesprochen und ich habe erzählt, dass es Situationen gab, in denen Betroffene dieser Diskriminierung mir ihre Zeugnisse zeigen wollten, um darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich die Abiturreife erlangt hätten, wenn es nur nach den Noten gegangen wäre. Ich habe gesagt, sie müssen mir nicht zeigen, dass sie die Abiturreife selbstverständlich hatten, aber sie haben das Gefühl, dass sie es machen müssen, weil es andere Christinnen und Christen gegeben hat, die eben zum Abitur zugelassen wurden. Und die Nichtmöglichkeit, beispielsweise vor Verwaltungsgerichten eben eine solche Ungleichbehandlung einzuklagen etc., ist genau das Grundmuster von Unrecht. Insofern geht es auch hier darum, dass wir uns dieser frühen 50er-Jahre an dieser Stelle bewusst werden. Über 3.000 Personen sind im Halbstundentakt in Waldheim abgeurteilt worden. Im Frühjahr 1952 ist eine Reihe von diesen Urteilen durch die DDR wieder aufgehoben worden und gleichzeitig hat man die Abriegelung der innerdeutschen Grenze in Thüringen vorbereitet. Diese Mechanismen stehen nebeneinander, sie entschuldigen überhaupt nichts, sondern sie zeigen, dass sich dieser Unrechtsstruktur bewusst zu werden eben bedeutet, sich diese Widersprüchlichkeiten und Ambivalenzen einer grundsätzlichen Unrechtsstruktur bewusst zu machen. Darin besteht auch der Wert der Auseinandersetzung mit den Ereignissen, die in Thüringen nach 1952 begonnen haben, auf einer abstrakten Ebene, indem man sich mit Mechanismen von Unrechtsstaat auseinandersetzt, und auf der anderen Seite, indem man den individuellen Schicksalen und Opfern gerecht wird. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass 8.000 Menschen DDR-weit zwangsausgesiedelt wurden, dass Historikerinnen und Historiker insgesamt von 11.000 Menschen sprechen, die auf diese Weise ihre Heimat verloren haben, dann sind das 11.000 Schicksale, die man benennen muss. Wir wissen aber aus der Diktaturforschung auch auf der psychologischen Ebene, dass sich solche traumatischen Erinnerungen in der nächsten Generation und auch in der übernächsten Generation fortsetzen können, weil sie im Gedächtnis verankert sind, weil solche Traumata eben nicht einfach zu Ende gehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern ist tatsächlich auch Erinnerungskultur Aufarbeitung, keine Geschichte, die irgendwann endet. So wie Christopher Clark davon spricht, dass Geschichte keine Einbahnstraße ist, oder, wie bei Verena Krieger, kein Fahrrad, auf das man sich einfach setzt und in eine andere Richtung davonfährt, ist Geschichte etwas, mit dem wir uns in den ganzen Brüchen auseinandersetzen müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Lichte der durchaus hier im Landtag bereits geführten Debatten über die entsprechenden Anträge – da haben wir, als der Landtag noch in der Arena getagt hat, bereits mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteuren der Geschichtslandschaft darüber diskutiert, das heißt die Grenzmuseen, Landeszentrale für politische Bildung, Stiftung Ettersberg, um nur auszugsweise ein paar zu nennen, selbstverständlich die Institutionen und Organisationen derjenigen, die Opfer des DDR-Unrechts geworden sind, Dr. Wurschi und seine Kolleginnen und Kollegen, die Kirchen –, mit all denjenigen hat Staatssekretärin Beer den Austausch darüber gepflegt, wie wir den Ereignissen des 17. Juni 1953 genauso wie den Ereignissen ab 26. Mai 1952 hier erinnerungspolitisch Rechnung tragen können. Anlässlich des 70. Jahrestags der Grenzschließung hat der Thüringer Geschichtsverbund zusammen mit dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung und der Stiftung Naturschutz Thüringen – und ich bin der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich ganz dankbar, dass sie auf das Grüne Band als einen Teil unserer Thüringer Erinnerungskultur hingewiesen hat, und unser Ziel besteht weiterhin darin, das auch zu einem Weltkulturerbe erklären zu lassen, weil das aus unserer Sicht historisch angemessen ist – eine Veranstaltungsreihe vorbereitet. Sie erstreckt sich von Mai bis November 2022, spannt historisch den Bogen von der Grenzabriegelung im Mai 1952 bis zum Mauerfall im November 1989 und darin eingeschlossen, wie ich hier in diesem Landtag an verschiedener Stelle, Herr Abgeordneter Herrgott, gesagt habe, natürlich auch die friedliche Revolution, weil sie dem Mauerfall im November 1989 vorausgeht. Das Spektrum der Veranstaltungen ist vielfältig: eine wissenschaftliche Tagung, Videoprojektionen, digitale Erzählcafés und Weiteres. In diesem Muster werden wir auch das Gedenken an den 17. Juni 1953 vorsehen, eben nicht nur – ich bin froh, dass es den Thüringer Gedenktag zum 17. Juni seit 2016 gibt –, sondern dass wir in den unterschiedlichsten Formaten der außerschulischen kulturellen und politischen Bildung auch in diesem Sinne an den 17. Juni 1953 und den 70. Jahrestag erinnern. Es ist von Astrid Rothe-Beinlich genauso wie von Katja Mitteldorf darauf hingewiesen worden, dass wir eine dezentrale erinnerungskulturelle Landschaft haben und dass die wichtig ist. Wir haben mit – der damals noch Fraktion – der FDP eine Debatte darüber geführt gehabt: Wie zentral müssen wir bestimmte Sachverhalte thematisieren, sollten wir auch einen zentralen Erinnerungsort schaffen oder ist die dezentrale Landschaft unserer Erinnerungskultur dem angemessen? Wir haben mit den Institutionen darüber gesprochen, die ein starkes Plädoyer für die Dezentralität deutlich gemacht haben und die gleichzeitig diese Diskussion deshalb begrüßt haben, weil sie auch deutlich gemacht haben, dass sie die Anerkennung und Wertschätzung sowohl hier im Landtag, aber auch durch die Landesregierung – unter anderem durch den demnächst hier vorgelegten nächsten Bericht zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts – als eine auch in anderen Ländern beispielgebende erinnerungskulturelle Tätigkeit empfinden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Beantragt ist, den Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Wer stimmt dieser Ausschussüberweisung zu? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung so angenommen und wir kommen jetzt zur Mittagspause. Vorab ein Hinweis: Wir haben eine Ältestenratssitzung in der Mittagspause, die wird voraussichtlich etwas länger dauern. Deswegen wird die Mittagspause bis 13.45 Uhr dauern – also eine Dreiviertelstunde. Es geht dann hier 13.45 Uhr weiter mit den Wahlen und den anderen angekündigten Punkten. Noch ein weiterer Hinweis: Die ebenfalls für die Mittagspause angesetzte außerplanmäßige Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses findet auch 5 Minuten nach Beginn dieser Mittagspause statt, aber abweichend von der Einladung vom 11. März nicht im Saal F 101, weil sich dort der Ältestenrat versammelt, sondern im Sitzungssaal F 125/F 125 a, also im Besucherzentrum – Ältestenrat F 101, Innenausschuss F 125/F 125 a. Wir sehen uns hier wieder um 13.45 Uhr. Es geht jetzt weiter. Die Ältestenratssitzung hat sich ein bisschen verzögert, das ist Ihnen hoffentlich mitgeteilt worden. Ich würde dann ganz gern mit der Abarbeitung der Tagesordnung fortfahren, allerdings verlangt es mein Demokratieverständnis, dass doch mindestens alle Fraktionen mit mindestens einem Mitglied anwesend sein sollten. Das kann ich hier in der Mitte des Hauses noch nicht so richtig feststellen. Ein Schriftführer sitzt hinter mir. Wenn ich Sie jetzt zum Fraktionsgeschäftsführer ernenne, Herr Gottweiss, dürfen wir anfangen? (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Ich würde sa- gen, ja!) Ja, wenn ich von Ihnen das Plazet bekomme. Jetzt gibt es noch ein weiteres CDU-Mitglied – wunderbar. Herzlich willkommen! Aber kein Vorwurf, es ist jetzt auch unklar gewesen, wann es weitergeht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es kommt jemand!) Ja, wunderbar. Jetzt wird es doch hier richtig – in Scharen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das reicht!) Wir sind heute auch schon relativ weit in der Abarbeitung gekommen, das muss ich jetzt auch mal hier mit dem Lob an alle Beteiligten zum Ausdruck bringen. Jetzt wird es wieder offiziell und ernst und es geht weiter nach unserer Unterbrechung und der verlängerten Mittagspause mit dem erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 24 und 29 bis 31, also noch einmal der vier Wahlgänge. Der Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5078 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5081 Hier wird eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags benötigt. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wünscht jemand hierzu die Aussprache? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5082 Auch hier wäre eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wünscht jemand die Aussprache? Nein. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5083 Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Gibt es hier einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Dann kann es mit dem Namensaufruf gleich losgehen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel und können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt hier unten im Plenarsaal Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Tiesler sowie auf der Tribüne Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g­ ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Tha ­ däus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufen wir während der Auszählung erneut den Tagesordnungspunkt 32 auf. Wir haben noch 15 Fragen von gestern, also wird die Fragestunde auch eine Zeitstunde in Anspruch nehmen. Erster Fragesteller heute ist Herr Abgeordneter Wolf in der Drucksache 7/5047. Bitte, Herr Kollege Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Feststellungsverfahren bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Mit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes im Jahr 2019 beabsichtigte der Gesetzgeber eine bessere Steuerung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nach den räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zur inklusiven Beschulung (§ 8a des Thüringer Schulgesetzes). Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2021/2022 sollte mit der Schuleingangsuntersuchung beginnend ein neues, erstmals gesetzlich normiertes Feststellungsverfahren unter Beteiligung der Eltern implementiert werden. Dieser in Pandemiezeiten nicht ganz einfachen Aufgabe stellten sich Schulämter, Schulverwaltungsämter und insbesondere Schulen. Da es sich um das erste Jahr der Umsetzung des Schulgesetzes handelt, ist eine abschließende Bewertung schwierig. Aber erste Erfahrungen könnten den vom Gesetzgeber formulierten Willen, bestmögliche Beschulung aller Kinder mit Förderbedarf unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und gesetzliche Stärkung der Elternbeteiligung, heute schon vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verfahren sind dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bekannt, in denen Eltern Widerspruch in den letzten fünf Jahren (nach Jahresscheiben) eingelegt haben gegen einen Lernortbescheid des staatlichen Schulamts und damit die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes an einer Förderschule? 2. Wie wurden die freien Schulen und deren Träger beim Feststellungsverfahren beteiligt und liegen hier Beschwerden vor? 3. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Förderschulquote in Thüringen entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereichen und Jahresscheiben)? 4. Wie füllt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Beratungsverpflichtung und damit die Berücksichtigung des Elternwillens nach § 8a Abs. 3 Satz 4 des Thüringer Schulgesetzes aus? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp. Bitte.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf möchte ich wie folgt namens der Landesregierung beantworten: Zu Frage 1: In den letzten fünf Jahren gab es insgesamt 23 Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Lernortentscheidung oder ‑ empfehlung, die an allen staatlichen Schulämtern in Thüringen gegeben wurden. Im Einzelnen verteilen sich die Widerspruchsverfahren wie folgt – ich lese jetzt gewissermaßen die Tabelle nach Schulämtern und Jahresscheiben gegliedert vor –: Schuljahr 2017/2018 Nord- 0, West- 2, Süd- 1, Mittel- 0 und Ostthüringen 0 – gesamt 3; Schuljahr 2018/2019 Nord- 0, West- 1, Süd- 0, Mittel- 1, Ostthüringen 0 – macht zusammen 2; Schuljahr 2019/2020 Nord0, West- 1, Süd- 2, Mittel- 2, Ostthüringen 2 – macht zusammen 6; Schuljahr 2020/2021 Nord- 0, West- 2, Süd- 0, Mittel- 4, Ostthüringen 2 – macht zusammen 8; Schuljahr 2021/2022 Nord- 2, West1, Süd- 0, Mittel- 1, Ostthüringen 0 – gesamt 4, und macht dann insgesamt 23. Aktuell liegen dem TMBJS keine Beschwerden im Zusammenhang mit Lernortempfehlungen der staatlichen Schulämter im Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 137a Thüringer Schulordnung vor. Auch die Landeselternvertretung hat diesbezüglich nichts verlauten lassen. Zu Frage 2: Die angemessene Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft am Feststellungsverfahren nach § 8 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz erfolgt gemäß § 137a Abs. 6 Satz 2 Thüringer Schulordnung. Zur kontinuierlichen Begleitung der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung wurden eine Arbeitsgruppe am TMBJS und eine Fachgruppe am ThILLM, also Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, mit Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft eingerichtet. Findet im Rahmen des Feststellungsverfahrens die Basisdiagnostik für eine Schülerin oder einen Schüler an einer Schule in freier Trägerschaft statt, kann die Schule in freier Trägerschaft beispielsweise eine Förderpädagogin oder einen Förderpädagogen benennen, welche bzw. welcher im Prozess der Basisdiagnostik mitwirkt. Damit fließt die Perspektive der Schule in freier Trägerschaft in die Basisdiagnostik ein und es besteht die Möglichkeit der professionellen Reflexion sowie des Feedbacks. Die oder der Mitarbeitende im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst – MSD – und die Lehrkraft der freien Schule unterzeichnen abschließend ein sonderpädagogisches Gutachten. Die Eröffnung des Gutachtens erfolgt nach Bestätigung durch das staatliche Schulamt und kann mit Einverständnis der Eltern gemeinsam mit der an der Basisdiagnostik mitwirkenden Lehrkraft erfolgen. Die fachliche Verantwortung für die Basisdiagnostik für Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft und damit für das jeweilige sonderpädagogische Gutachten tragen die Mitarbeitenden im MSD. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren im MSD der staatlichen Schulämter stehen allen Schulen bei Fragen zum Feststellungsverfahren als Ansprechpartner zur Verfügung und berichten aus ihren Schulamtsbereichen über eine angenehme und konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulen in freier Trägerschaft. Die Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft erfolge in den einzelnen Schulen unterschiedlich. Das reicht von der Teilnahme an Gesprächen oder der organisatorischen Vorbereitung von Terminen bis hin zu Analysen zum aktuellen Stand der Kompetenzentwicklung des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren berichten in den regelmäßig stattfindenden Arbeitsberatungen auch darüber, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MSD eigenständig die Basisdiagnostik für das Feststellungsverfahren durchführen und dass dies von einigen Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich so gewünscht sei. In gemeinsamen Informationsveranstaltungen erfolgen vorbereitend Absprachen zu vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten. Zu Frage 3 würde ich bei der Beantwortung gern im Anschluss eine Tabelle übergeben und auf das Verlesen dieses umfänglichen Konvoluts hier verzichten. In der Tabelle ist die Entwicklung der Förderschulquoten an staatlichen Förderschulen und an Förderschulen in freier Trägerschaft in den letzten zehn Jahren aufgeschlüsselt nach Schulamtsbereichen in absoluten Zahlen und in Prozentpunkten enthalten. In Auswertung dieser Zahlen lässt sich resümieren, dass vom Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2020/2021 ein kontinuierlicher Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen zu beobachten ist. Im Schuljahr 2021/2022 lässt sich erstmals seit mehr als zehn Jahren eine Umkehr dieser Entwicklung der Förderschulquote beobachten, die sich nach Auffassung der Landesregierung auf die Regelung im Thüringer Schulgesetz und in der Schulordnung zurückführen lässt. Zu Frage 4: Mit Inkrafttreten des Thüringer Schulgesetzes am 1. August 2020 wurde in § 8a Abs. 3 das Elternrecht auf eine institutionsunabhängige Beratung im Zusammenhang mit der Lernortentscheidung bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf gestärkt, indem die staatlichen Schulämter hier in die Pflicht genommen werden. Ich zitiere: „Abweichend von […] Satz 1 ist nach ausführlicher Beratung der Eltern durch das zuständige Schulamt unter Berücksichtigung des Elternwillens […] der Besuch einer Förderschule möglich.“ In Umsetzung sind mit dieser Beratungsaufgabe diejenigen Mitarbeitenden der staatlichen Schulämter betraut, die gleichzeitig die Steuergruppen zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts und der Förderzentren der Schulämter leiten, die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Gemeinsamen Unterricht. Sie kennen sich bestens mit der regionalen Gegebenheit sowie der räumlichsächlichen, aber auch personellen Ausstattung der jeweiligen Schule aus. Darüber hinaus wurden vom TMBJS die Referentinnen und Referenten der staatlichen Schulämter für die einzelnen Schularten sowie die Referatsleiterinnen und Referatsleiter für Schulentwicklung, Lehrerbildung und schulpsychologischen Dienst insbesondere wegen der Zuständigkeit für die Ausund Fortbildung der Beratungslehrer noch einmal hinsichtlich dieser Beratungsverpflichtung sensibilisiert. Die Schulämter wurden darum gebeten, mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern in den Dienstberatungen noch einmal die Beratungsverpflichtung der Schulen nach § 51 Abs. 2 Schulgesetz zu thematisieren und darauf aufmerksam zu machen, dass dies insbesondere vor anstehenden Schullaufbahnentscheidungen im Gemeinsamen Unterricht bedeutsam ist. Die Schulämter sind außerdem bestrebt, etwaigen Widersprüchen abzuhelfen. Dazu gibt es Elterngespräche, in denen entsprechend beraten wird. In der Regel kann ein Konsens gefunden werden. Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Erst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die jetzt schon umfangreiche Beantwortung. Ich habe nur mal eine Nachfrage. Sie haben gesagt, dass im aktuellen Schuljahr das erste Mal nach zehn Jahren die Förderschulquote wieder gestiegen ist. Kann man sagen, in welchen Klassenstufen das vorrangig ist? Also ist das eher im Übergang vom Kindergarten in die Klassenstufe 1 oder ist das bei Übergängen in den einzelnen Klassenstufen, wo neue Gutachten geschrieben worden sind etc.?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Diese Frage muss ich mitnehmen. Die kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht beantworten. Das muss ich überprüfen.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Okay, vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Fragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Aufruf der zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl in der Drucksache 7/5049.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Frau Präsidentin! Demonstrationsgeschehen in Gera am 7. März 2022 Am 7. März 2022 kam es nach meiner Kenntnis zu Bedrängungen, Bedrohungen und Durchbruchsversuchen von Teilnehmenden einer nicht angemeldeten Demonstration gegenüber der angemeldeten Menschenkette des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts“. Zudem führten Demonstrierende des sogenannten Spaziergangs Hunde mit sich und sollen unter anderem Flaschen geworfen sowie Pyrotechnik abgebrannt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Polizei ergriffen, um die Teilnehmenden der angemeldeten Versammlung zu schützen? 2. Welche Analysen und Einschätzungen lagen der Einsatzplanung und damit verbunden dem Kräfteansatz zugrunde? 3. Welche Maßnahmen wird die Polizei in Zukunft ergreifen, um die Teilnehmenden einer angemeldeten Versammlung zu schützen, das Versammlungsrecht damit wirkungsvoll durchzusetzen? 4. Bei welchen sogenannten Spaziergängen seit dem Jahr 2020 wurde nach Kenntnis der Landesregierung Pyrotechnik abgebrannt? Welche davon war legal, welche illegal? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten erwarteten Versammlungen bzw. Ansammlungen und Aufzügen – insgesamt zwölf – führte die Landespolizeiinspektion Gera am 7. März 2022 einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation – kurz: BAO – durch. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdiensts Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und polizeiliche Begleitung der Versammlung durchgeführt. Zu Frage 2: Für die Einsatzbewältigung aller im Schutzbereich der LPI Gera vorgeplanten bzw. bekannten Versammlungslagen mit Schwerpunkten in Altenburg, Gera und Greiz sah die Kräftevorplanung und die daran ausgerichtete Kräfteanforderung der LPI Gera vom 2. März 2022 insgesamt drei Bereitschaftspolizeihundertschaften, zwei Einsatzzüge, den Einsatz eines Lichtmastkraftwagens sowie die technische Einsatzeinheit zur Errichtung von Sperrgittern vor. Weitere Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen ergaben sich am 7. März für die Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen. Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Im Ergebnis konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI Gera für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden. Aus dem Einsatzbericht der LPI Gera geht hervor, dass aufgrund des offensichtlich zutage tretenden Kräftedefizits am Einsatzort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Hier war es nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug von der angemeldeten Standkundgebung fernzuhalten und damit verbundene Verbalattacken zu unterbinden. Zu Frage 3: Der Schutz der Teilnehmenden bildet regelmäßig den Auftragsschwerpunkt bei Versammlungslagen. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden und Dienststellen sind maßgeblich von verfügbaren Ressourcen, also Einsatzkräften und Einsatzmitteln, abhängig. Aufgrund der Vielzahl der angemeldeten und zu erwartenden Versammlungslagen im Kontext der Coronaproteste werden an Schwerpunkttagen grundsätzlich alle verfügbaren Kräfte eingesetzt und, soweit dies möglich ist, Kräfte aus anderen Bundesländern angefordert. Die einsatzführenden Behörden bzw. Dienststellen sind vor diesem Hintergrund bestrebt, diese vorhandenen Kräfte und technischen Mittel so einzusetzen, dass der Schutz aller Versammlungsteilnehmenden sowie Unbeteiligter gewährleistet wird. Zu Frage 4: Informationen zu legal verwendeter Pyrotechnik, die bei oben genannten Versammlungen genutzt wurde, liegen generell nicht vor. Bei welchen sogenannten Spaziergängen seit dem Jahr 2020 Pyrotechnik abgebrannt wurde und wie oft, ist nicht recherchierbar. Deshalb kann ich Ihnen darüber keine Auskünfte geben. Im Zusammenhang mit illegal genutzter Pyrotechnik im Sinne der Fragestellung wurden zwei Ermittlungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das erste Verfahren: Am 14. Februar 2022 wurden gegen vier männliche Personen im Alter von 27 bis 48 Jahren Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie im dringenden Tatverdacht stehen, für die Zündung eines Feuerwerks als Auftaktsignal einer unangemeldeten Versammlung verantwortlich zu sein. Das zweite Verfahren: Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022, auf welches Sie sich in Ihrer Mündlichen Anfrage beziehen, erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt, nachdem eine Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal ebenfalls zur Versammlungseröffnung abgebrannt wurde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Nachfragen von Kollegin Wahl gibt es nicht. Gibt es Nachfragen aus dem Haus? Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön erst mal für die Antwort. Mich würde interessieren, wo die zwei anderen Hundertschaften waren, wenn sie nicht in Gera waren, weil, in Jena waren es auf alle Fälle viel weniger Teilnehmende bei den Coronaprotesten, bei dem Gegenprotest auch. Genauso war ja auch die Lage in anderen Städten. Von daher: Wo waren denn die zwei anderen Hundertschaften?

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Schenk

Fragestunde

Das müsste ich schriftlich beantworten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine Frage könnte noch gestellt werden, aber ich sehe dafür niemanden. Dann kommen wir zur Frage Nummer 3, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Vogtschmidt mit der Drucksache 7/5054. Bitte schön.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Vorhaltung von Jodtabletten in Thüringen Seit dem Überfall auf die Ukraine steigt auch die Nachfrage von Jodtabletten. Oft ist ein Missverständnis verbreitet, dass konventionelle Jodtabletten, die auch zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen eingesetzt werden – in der Dosierung von 0,1 bis 0,2 Milligramm – davor schützen, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird, obwohl dazu hochdosiertes Kaliumiodid erforderlich wäre. Ebenso ist vielen Menschen weiterhin nicht bekannt, dass die Einnahme dieses hochdosierten Kaliumiodids Personen über 45 Jahren wegen der mit höherem Alter steigenden Nebenwirkungen nicht empfohlen wird. Das Bundesamt für Strahlenschutz – BfS – rät von einer Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten ab, da diese sonst gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnten, ohne gegenwärtig einen Nutzen zu haben. Die Tabletten sollten – ich zitiere – „nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden“ eingenommen werden. In den Bundesländern wird bereits seit Längerem für das hypothetische Szenario eines nuklearen Unfalls bzw. zur Einnahme bei Strahlenunfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod Kaliumiodid 65 Milligramm vorgehalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo werden wie viele Jodtabletten für Strahlenunfälle mit freigesetztem radioaktivem Jod in Thüringen vorgehalten (bitte mit Angabe zum Präparat, Milligrammgröße sowie Blistergröße à Tabletten)? 2. Wie gestalten sich die Verfahrensschritte zur Bereitstellung, Verteilung sowie Kommunikation an die Bevölkerung und Ausgabe der Tabletten bei einer solchen Freisetzung radioaktiven Jods? 3. Wie sind die Zuständigkeiten geregelt? 4. Wo werden diese Jodtabletten dann ausgegeben? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Ereignisse 2011 in Fukushima haben gezeigt, dass auch in einem hoch industrialisierten Land eine längerfristige Freisetzung von radioaktiven Stoffen nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk nicht völlig auszuschließen ist. Im Ergebnis können sowohl die Auswirkungen als auch die Entfernungen, in denen diese festzustellen sind, wesentlich größer sein als bisher angenommen. Daher wurden die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken in Deutschland umfassend überarbeitet und die Gebiete um ein KKW, in denen verschiedene Maßnahmen wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zu planen sind, erheblich erweitert. So ist zum Beispiel nach den aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für ganz Deutschland flächendeckend eine Bevorratung von Jodtabletten für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere bzw. Stillende zu planen. Darüber hinaus ist für einen Radius von 100 Kilometern um noch laufende Kraftwerke neben der Versorgung dieser Personengruppe zusätzlich auch die Versorgung aller anderen Personen unter 45 Jahren vorgesehen. Dies betrifft in Thüringen nur eine relativ kleine Personengruppe in Teilen der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen und gilt nur noch bis Ende dieses Jahres, da auch das KKW Grohnde bis 31.12.2021 stillgelegt wurde. Auch das rechtliche Regelwerk für den Strahlenschutz in Deutschland wurde nach Fukushima neu gefasst. Nach § 104 des neuen Strahlenschutzgesetzes hat der Bund den Ländern Schutzwirkstoffe zur Versorgung der Bevölkerung bei Notfällen für den Katastrophenschutz zur Bevorratung, Verteilung und Abgabe an die Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wurden 189,5 Millionen Tabletten für die Bevölkerung in Deutschland beschafft und an die Länder ausgeliefert. Es handelt sich um das Präparat Kaliumiodid Lannacher mit 65-Milligramm-Tabletten der Firma G.L. Pharma. Die Verteilung erfolgt in Faltschachteln, in denen sich jeweils ein Blister mit vier Tabletten befindet. In Thüringen werden insgesamt 2,22 Millionen Jodtabletten vorgehalten. Diese wurden an alle Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Diese sind beauftragt, in Abstimmung mit den Gemeinden ein Verteilkonzept zu erarbeiten. Dabei ist ihnen freigestellt, ob sie die Tabletten zentral im Landkreis lagern oder ob sie diese bereits im Vorfeld eines eventuellen Ereignisses vorab an die Gemeinden verteilen. In beiden Fällen ist ein detailliertes Feinkonzept bis hin zu Ausgabestellen an die Bevölkerung zu erstellen. Ich komme zu Frage 2: Bei den Entfernungen, in denen sich Thüringer Landesgebiet von Kernkraftwerken befindet, wird in jedem Fall mit mehreren Stunden Vorlaufzeit gerechnet, bis es tatsächlich zu dem Eintrag von Radioaktivität in die Luft in Thüringen kommen kann. Sobald aufgrund des radiologischen Lagebilds des Bundes eine Überschreitung der Dosiswerte für die Einnahme von Jodtabletten erwartet wird, erfolgt die vorsorgliche Verteilung der Tabletten entsprechend den vorliegenden Verteilkonzepten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bevölkerung wird auf den üblichen Wegen informiert, zum Beispiel durch Radio, Fernsehen, das Modulare Warnsystem MoWaS, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Die Aufforderung zur Einnahme der Tabletten erfolgt gesondert ebenfalls durch die Katastrophenschutzbehörden zu einem späteren Zeitpunkt. Zu Frage 3: Zuständige Behörden für die Planung und Durchführung der Tablettenverteilung sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie werden nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durch die Gemeinden unterstützt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt beaufsichtigt, unterstützt und koordiniert die Planung. So wurden bereits mehrfach unterstützende Unterlagen für die Planung versandt, zum Beispiel Eckpunkte für das schon beschriebene Verteilkonzept, Hinweise für die Organisation der Ausgabestellen usw. Das TMIK wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt fortlaufend über den Stand der Verteilung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterrichtet. Eine Mehrheit der Landkreise bevorzugt die Weiterverteilung der Jodtabletten in den kreisangehörigen Gemeinden, andere Landkreise bevorzugen Konzepte, die erst bei einem möglichen Ereignisfall eine Ad-hoc-Verteilung an die Bevölkerung über die kreisangehörigen Gemeinden vorsehen. Der aktuelle Stand der Verteilungsplanung und -konzepte wird unter anderem Gegenstand einer Dienstberatung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden in den nächsten Wochen sein. Nach aktuellem Stand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Ereignisse in der Ukraine die Einnahme von Jodtabletten in Thüringen notwendig sein könnte. Angesichts des aktuell großen öffentlichen Interesses an dieser Thematik hat das TMIK entsprechende Informationen auf seiner Website für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereits bereitgestellt. Zu Frage 4: Die Ausgabe der Tabletten erfolgt in dafür einzurichtenden Ausgabestellen in den Gemeinden. Die Ausgabestellen sind so zu planen, dass in der Regel 30 Minuten Fußweg ausreichen, um sie zu erreichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt Nachfragen, so wie ich das sehe.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Fragestunde

Ja.

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Bergner

Fragestunde

Bitte schön, Frau Kollegin.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Fragestunde

Erst mal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte tatsächlich noch zwei kurze Nachfragen. Sie haben ja gerade schon die Konzepte in den Landkreisen zur Verteilung angesprochen: Ist denn im Innenministerium bekannt, ob alle 22 Landkreise und kreisfreien Städte diese Konzepte erarbeitet haben, und überprüft das das Innenministerium bzw. – wenn nein – wer überprüft das? Und die zweite Nachfrage wäre – man weiß ja jetzt nicht genau, ob oder wann überhaupt diese Tabletten tatsächlich benutzt werden sollten – in Bezug auf das Haltbarkeitsdatum der in Frage 1 aufgezählten Tabletten: Wie bewertet denn die Landesregierung allgemein eine eventuelle gesundheitliche Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit im Fall der Einnahme von Kaliumiodidtabletten mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum?

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Schenk

Fragestunde

Die Frage zum Haltbarkeitsdatum müsste ich Ihnen schriftlich beantworten. Die andere Frage: Dazu habe ich ja ausgeführt, dass das TMIK fortlaufend über das Landesverwaltungsamt informiert wird, wie quasi der Umsetzungsstand auch bezüglich der Feinverteilungskonzepte ist. Wie der gegenwärtige Stand in jedem Einzellandkreis ist, können wir Ihnen ebenfalls gern schriftlich beantworten.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Fragestunde

Sehr gern, danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen zu dieser Frage sehe ich nicht. Damit kommen wir zur vierten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. König in der Drucksache 7/5059. Bitte schön, Herr Kollege, Ihr Mikrofon.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte meine Mündliche Anfrage zum Thema „Erstattung von Kindergartenbeiträgen“ stellen. Im Rahmen der medialen Berichterstattung und seitens der Elternvertretungen wurde auf die Notwendigkeit der Erstattung der Elternbeiträge infolge der Schließung von Kindertagesstätten aufgrund von Coronamaßnahmen verwiesen. Im März 2021 wurde hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen, allerdings lediglich mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Innerhalb des Corona-Sondervermögens wurden wie im Vorjahr für das Jahr 2022 im entsprechenden Haushaltstitel 633 02 insgesamt 1 Million Euro dafür bereitgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht reguliert und was sind die Gründe dafür? 2. Plant die Landesregierung eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlage zur Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus? 3. Welche konkreten verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, auch hinsichtlich der Datenerfassung, ‑ verarbeitung und ‑ weiterleitung, sind der Landesregierung bei der Regulierung der Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß ThürErstSchKiG bekannt? 4. Wie prognostiziert die Landesregierung den konkreten Bedarf der Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß ThürErstSchKiG für das laufende Jahr 2022?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie sind schon auf dem Wege, bitte schön, Ihr Pult.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 wurden Erstattungsansprüche in Höhe von 66.231 Euro nicht reguliert, da die Antragstellung durch die Kommunen erst zu Beginn des Jahres 2022 erfolgt ist. Mittlerweile sind 43.361 Euro ausgezahlt und die restlichen Ansprüche in Höhe von 22.870 Euro erfasst, die Ende März 2022 zur Auszahlung kommen werden. Die Gründe hierfür sind weitestgehend in der verspäteten oder schleppenden Antragstellung der jeweiligen Kommunen zu suchen. Letztmalig wurden die Kommunen mit Rundschreiben 2721 des Ministeriums am 20. November des Jahres 2021 aufgefordert, die für eine Erstattung notwendigen Anträge beim Staatlichen Schulamt Südthüringen einzureichen oder diesem zumindest mitzuteilen, wann mit einer entsprechenden Antragstellung gerechnet werden kann. Das vorgenannte Rundschreiben wurde nach Versendung auf der Homepage des Ministeriums eingestellt und kann nach wie vor abgerufen werden. Zu Frage 2: Eine Verlängerung der Regelung des § 30b des Thüringer Kindergartengesetzes über den 31. Dezember 2021 hinaus oder der Neuerlass einer vergleichenden Regelung ist seitens der Landesregierung nicht geplant und könnte im Übrigen natürlich auch nur durch die Legislative erfolgen. Der in diesem Zusammenhang allgemein angesprochene Haushaltsansatz im Sondervermögen Corona 2022 in Höhe von 1 Million Euro dient insoweit ausschließlich der Deckung von Finanzierungsansprüchen aus dem Vorjahr. Zu Frage 3: Hierzu ist der Landesregierung nichts bekannt. Zu Frage 4: Ein konkreter Bedarf kann nicht prognostiziert werden, da nicht vorhersehbar ist, welche Kommunen oder Träger der örtlichen Jugendhilfe ihre bestehenden Ansprüche aus dem Jahr 2021 noch geltend machen. Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt Nachfragen, wie ich sehe.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank für Ihre Antworten, Herr Staatssekretär. Ich hätte eine Nachfrage: Sie hatten gesagt, Sie planen praktisch keine Verlängerung der Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus. Da würde ich gern nachfragen, wie Sie das begründen, warum Sie das nicht weiter planen. Das wäre die erste Nachfrage.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Zum Ersten: Das ist eine Sache der Legislative, die die Initiative ergreifen müsste. Und zum Zweiten hat sich die Lage im Jahr 2022 – so hoffen wir – erheblich geändert, sodass dieser Bedarf nicht im gleichen Maße anstehen würde und wird.

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Bergner

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage? Bitte schön.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Sie haben gesagt, es gibt noch Finanzierungsansprüche aus dem Vorjahr, die aktuell abgearbeitet werden, die 1 Million Euro ist hier eingestellt im Sondervermögen auch für 2022. Da würde mich interessieren, mit wie vielen Resten Sie innerhalb dieser 1 Million Euro kalkulieren, denn es ist ja absehbar nach den Zahlen, die Sie uns genannt haben, dass da noch einiges übrigbleibt. Also welche Höhe wird das ungefähr sein nach jetzigem Stand?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Wir kalkulieren noch nicht mit Resten, sondern wir kalkulieren erst mal damit, das abzuarbeiten, was noch an Anforderungen aus dem vergangenen Jahr kommt. Insofern kann ich Ihnen keine genaue Zahl zu Resten sagen, weil wir nicht wissen, was noch kommen wird.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/5062. Bitte schön.

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Martin Henkel CDU

Fragestunde

Hilfen für von den Russland-Sanktionen betroffene Thüringer Firmen Die Thüringer Wirtschaft hat traditionelle Verflechtungen mit der russischen Wirtschaft, insbesondere auch mit der Partnerregion Tatarstan. Im Jahr 2014 wurden nach der Besetzung der Krim Sanktionen gegen Russland und auch Sanktionen durch Russland verhängt, die Thüringer Firmen geschadet haben. Für diese Firmen wurden Hilfen gewährt. Auch im Jahr 2022 sind vermutlich wieder Firmen von den neu eingeführten Sanktionen betroffen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Ministeriums Arbeitsplätze in Thüringen im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen gefährdet? 2. Welche Unterstützung erfahren Unternehmen, die von den veränderten Bedingungen im Handel mit der Russischen Föderation betroffen sind, seitens der Landesregierung bei der Abwicklung ihrer Geschäfte? 3. Unter welchen konkreten Konditionen können direkte Finanzhilfen für betroffene Thüringer Firmen bereitgestellt werden? 4. Welche anderen Maßnahmen sind noch geplant, um die Folgen für die Thüringer Wirtschaft insgesamt zu kompensieren?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Henkel. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Im letzten Jahr lag die russische Föderation mit 390 Millionen Euro Exportvolumen auf Platz 15 der wichtigsten Absatzmärkte der Thüringer Wirtschaft. Das Volumen entspricht einem Anteil von rund 2,3 Prozent am gesamten Exportvolumen. Dieser Anteil entspricht genau dem Anteil der Exporte nach Russland am gesamtdeutschen Außenhandel. Die Bedeutung der Importe ist mit 0,5 Prozent am Gesamtvolumen ungleich geringer, wobei der Anteil russischer Energielieferungen hierzu meist nicht erfasst ist. Der Thüringer Landesregierung sind derzeit 241 Unternehmen bekannt, die vor Beginn des Krieges Waren und Dienstleistungen nach Russland exportierten. Da hierbei aber nicht erfasst ist, welchen Anteil das Russlandgeschäft am Gesamtumsatz ausmacht, kann seitens der Landesregierung keine verlässliche Einschätzung getroffen werden, in welchem Umfang Arbeitsplätze in Thüringen durch die Sanktionen gefährdet sind. Frage 2: Nach dem Beginn der russischen Invasion wurden die Planungen für alle diesjährigen Maßnahmen, zum Beispiel UN-Reisen und Messeteilnahmen, von „Thüringen International“ eingestellt. Gleichzeitig wurde insbesondere durch die Kammern damit begonnen, die betroffenen Unternehmen im Wege verschiedener Formate über die noch bestehenden Möglichkeiten von Geschäftsbeziehungen nach Russland zu informieren. Zudem wurde die Auslandsbeauftragte des Freistaats Thüringen für den russischen Markt gebeten, vor Ort die Thüringer Unternehmen bei der Abwicklung laufender Geschäfte zu unterstützen. Frage 3: Im Rahmen der Sondersitzung der Wirtschaftsministerkonferenz am 28. Februar bestand Einigkeit zwischen Bund und Ländern, dass Unterstützungsangebote bundesweit einheitlich ausgestaltet werden sollen. Hierzu hat das BMWK am gestrigen Donnerstag zu einem Gespräch eingeladen, bei dem folgende Eckpunkte vereinbart wurden: Notwendige Voraussetzung für eine Unterstützung ist ein praktikabler beihilferechtlicher Rahmen. Hierzu hat die Kommission letzte Woche einen Vorschlag vorgelegt und die Konsultation der Mitgliedstaaten kurzfristig eingeleitet. Darauf aufbauend will das BMWK in Kürze eine eigene Bundesregelung vorlegen. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einem Unterstützungsangebot durch die KfW. Bis dahin stehen den betroffenen Unternehmen die Liquiditätssicherungsprogramme der KfW, wie beispielsweise der KfW-Schnellkredit 2020, zur Verfügung. Selbstverständlich werden wir über die aktuellen Entwicklungen im Ausschuss fortlaufend informieren. Frage 4: Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mir ist wichtig festzustellen, dass bitte die gesamte deutsche Wirtschaft, die Frage der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit von Energie im Brennpunkt sind. Klar ist also, dass es dafür ein zügiges bundesweites Vorgehen geben muss. Deshalb arbeitet die Bundesregierung unter Hochdruck daran, die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas und russischer Kohle zu verringern. Der Bundeswirtschaftsminister hat in Aussicht gestellt, dass die Bundesrepublik bis zum Herbst unabhängig von Kohle und bis zum Jahresende nahezu unabhängig von Öl aus Russland werden könnte. In die gleiche Richtung zielt aber auch das Energiepaket der EU, das verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen enthält. Thüringen setzt sich außerdem aktiv für die Aufnahme von weiteren Branchen in die Strompreiskompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandels – EU-ETS – ein. Hierzu hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, weitere Branchen wie die Glasund Keramikindustrie in die Strompreiskompensation EU-ETS aufzunehmen. Das Wirtschaftsministerium hat sich daher mit dieser Frage direkt an das BMWK gewandt, weil gerade die sehr energieintensive Thüringer Glasindustrie von einer Aufnahme profitieren würde. Langfristig muss im Vordergrund stehen, dass wir den Umstieg auf klimaneutrale und klimafreundliche Technologien fördern, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützen und den eingeschlagenen Weg des Ausbaus regenerativer Energiequellen noch konsequenter verfolgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Doch, eine aus der Mitte des Saales. Bitte schön, Herr Kollege Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Auskünfte. Ich habe zwei Nachfragen, wenn es gestattet ist. Sie haben ja gesagt, dass jetzt von der EUKommission Vorschlagsideen entstanden sind oder diskutiert werden, wie eine Kompensation erfolgen kann. Sind in dieser Ansammlung von Ideen und Vorschlägen auch Möglichkeiten für eine Entschädigung enthalten, wenn es jetzt zu Verstaatlichungen von Filial- oder Firmenanteilen deutscher Unternehmen, Thüringer Unternehmen in Russland kommen sollte, was ja öffentlich diskutiert wird? Das wäre meine erste Frage. Und zweitens: Sie haben gesagt, Sie würden den Wirtschaftsausschuss fortlaufend informieren. Kann ich das so interpretieren, dass das auch unterhalb der Sitzungshäufigkeit stattfindet? Denn die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses ist ja erst in zwei Monaten und es wäre schon interessant, wenn es jetzt zu einem Ergebnis im Sinne der Diskussion in der Wirtschaftsministerkonferenz kommt, dass wir dort kurzfristig informiert werden.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Die zweite Frage, das kann ich Ihnen zusagen. Da können wir natürlich – die Dynamik ist hoch – vorzeitig Auskunft geben. Die erste Frage würde ich mitnehmen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind die Nachfragen erschöpft. Ich gebe Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt einen Hinweis, und zwar wurden zu den Tagesordnungspunkten 21 a und 21 b jeweils Neufassungen der Anträge in den Drucksachen 7/5041 und 7/5042 elektronisch bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung bereitgelegt. Ich würde Sie also bitten, diesen Hinweis Ihren Kolleginnen und Kollegen, die für den Tagesordnungspunkt zuständig sind und sich möglicherweise gerade nicht im Saal aufhalten, weiterzugeben. Ich sage es noch einmal: Es gibt Neufassungen zu den Tagesordnungspunkten 21 a und 21 b in den Drucksachen 7/5041 und 7/5042. Wir fahren fort in der Fragestunde und kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/5064. Bitte schön, Herr Schubert, Sie haben das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident! Coronaproteste am 7. März 2022 in Gera Am 7. März 2022 kam es wie in den Vormonaten planbar zu einem unangemeldeten, aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszug von Coronaleugnern, skeptikern und maßnahmekritikern ‑ ‑ in Gera, an dem sich nach Kenntnissen des Fragestellers auch Neonazis beteiligten. Ein Reichsbürger sei trommelnd an vorderster Stelle marschiert, der in der Vorwoche bereits das Fronttransparent anführte. Nach Angaben des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts“ fanden dagegen angemeldete Proteste statt, wie die nun achte Menschenkette unter dem Motto „Solidarität in der Pandemie“ und dem erweiterten Thema „Ohne Frieden ist alles nichts“. Die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs haben nahezu vollständig gegen die Hygienebestimmungen verstoßen, keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen oder Abstände eingehalten. Nach Darstellung des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts“ haben die Teilnehmenden des unangemeldeten Aufzugs am Museumsplatz in aggressiver Weise versucht, auf die Versammlungsfläche der Zivilgesellschaft zu gelangen und sich den dortigen Teilnehmenden in bedrohlicher Weise genähert, wobei von der großen Personengruppe ohne Mund-Nasen-Bedeckung fortan keine Abstände zur angemeldeten Versammlung eingehalten wurden. Und ich erlaube mir diesen Einschub: Herr Präsident, ich war persönlich Zeuge dieser Vorgänge. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie war der Kräfteeinsatz der Polizei für die Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 in Gera, welche Einheiten bzw. welche Dienststellen waren mit wie vielen Beamten vor Ort? 2. Gegen wie viele Personen des nach Angaben der Landespolizeidirektion Gera am 7. März 2022 unangemeldeten Aufzugs mit 900 Teilnehmenden wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen bzw. gegen wie viele wurden Strafanzeigen gefertigt und was waren die hauptsächlichen Delikte? 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aufgrund welcher Einschätzung des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022 auf dem Museumsplatz in Gera? 4. Welche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen wie viele identifizierte Verantwortliche und Organisatorinnen und Organisatoren der unangemeldeten, aber im Vorfeld offen mobilisierten Demonstrationszüge von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmekritikern in Gera seit Herbst 2021 eingeleitet? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hierzu teile ich Ihnen mit, dass anlässlich der Demonstrationslage in Gera am 7. März 2022 die Landespolizeiinspektion Gera aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten, erwarteten Versammlungen, Ansammlungen bzw. Aufzügen – insgesamt nämlich zwölf – einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation – BAO – durchführte. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdienstes Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und polizeiliche Begleitung der Versammlungen durchgeführt. Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 wurden insgesamt zwei Ordnungswidrigkeiten- und drei Strafanzeigen erfasst. Gegen Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs richteten sich zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen und zwei Strafanzeigen. Bei den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich jeweils um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Bei den aufgenommenen Straftaten handelt es sich um ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz gegen unbekannt – Abbrennen einer Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal der Versammlungseröffnung – und um eine Körperverletzung, deren Anzeigenerstattung im Nachhinein erfolgte. Zu Frage 3: Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Auf Grundlage weiterer Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen für das Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden. In Auswertung des Einsatzes wurde festgestellt, dass aufgrund des deutlich vorhandenen Kräftedefizits am Versammlungsort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Es war nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug, der eine Teilnehmerzahl von ca. 900 Personen aufwies, von der angemeldeten Standkundgebung, an der ca. 50 Personen teilnahmen, fernzuhalten und Verbalattacken zu unterbinden. So kam es neben den bereits geschilderten Verbalattacken vonseiten der Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs bei dem Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Anhängerpotenziale dazu, dass eine einzelne Teilnehmerin der angemeldeten Standkundgebung in schädigender Absicht mit einer ca. zwei Meter langen Fahnenstange wahllos auf Teilnehmer des nicht angemeldeten Aufzugs einschlug, ohne jedoch jemanden zu treffen. Die Thüringer Polizei wird weiterhin auf zu erwartende Brennpunkte ihren Fokus richten. Die LPD und die einsatzführenden Behörden und Dienststellen sind grundsätzlich bestrebt, die vorhandenen Kräfte und Mittel so einzusetzen, um den Schutz aller Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter zu gewährleisten und derartige Vorkommnisse zu verhindern. Die thüringenweite Bereitstellung von Einsatzkräften erfolgt nach Beurteilung der Lage. Die vorhandenen Erkenntnisse zu Versammlungslagen einschließlich Prognosen über zu erwartende Störungen bilden die Grundlage für die Kräftezuweisung der Landespolizeidirektion. An polizeilichen Schwerpunkttagen stellen diese Kräftezuweisungen immer einen Spagat dar, die anfordernden Stellen angemessen unterstützen zu können. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden und Dienststellen richten sich nach eigener Schwerpunktsetzung und orientieren sich an verfügbaren Ressourcen, also Einsatzkräften und Einsatzmitteln. Erkannte Brennpunkte bilden hierbei Aufgabenschwerpunkte in der Einsatzbewältigung. Ich komme zu Frage 4: Aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung mit den abgefragten Parametern kann die Fragestellung nicht beantwortet werden. In den polizeilichen Informationssystemen kann das Rechtskonstrukt des faktischen Versammlungsleiters, auf welches sich die Fragestellung bezieht, nicht automatisiert recherchiert werden. Eine thüringenweite Einzelabfrage zum faktischen Versammlungsleiter erfordert eine händische Auswertung, in welche die Organisationsbereiche der gesamten Thüringer Polizeidienststellen einbezogen werden müssen. Dies war aufgrund der kurzfristigen Terminstellung nicht möglich. Ich biete Ihnen, soweit Sie das wünschen, an, diese Zahlen schriftlich nachzureichen. Ergänzend kann ich Ihnen die Informationen geben, dass durch die Landespolizeiinspektion Gera gegen zwei Personen, die regelmäßig als Initiatoren bzw. Organisatoren von nicht angemeldeten Versammlungen in Gera in Aktion traten, im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 14. März 2022 insgesamt elf Strafanzeigen gefertigt und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin. Es gibt zwei Nachfragen durch den Fragesteller, bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatsekretärin, für die ausführlichen Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen zu der Beantwortung der Fragen 2 und 3. Können Sie erklären, warum es bei einem unangemeldeten Aufzug mit einer Teilnehmerzahl von – nach Polizeiauskunft – 900 eine so geringe Zahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt, wo es doch an diesem Tag nach meinem persönlichen Beobachten vor Ort durch diesen illegalen Aufzug fast vollständig zum Verstoß gegen die in Thüringen geltenden Infektionsschutzregeln gekommen ist? Das wäre meine erste Frage. Die zweite Frage ist – ich habe eine Vorbemerkung dazu: Ich habe selbst am kommenden Montag als Anmelder für eine Fahrraddemo und danach eine Kundgebung und eine Laufdemonstration im Rahmen des Internationalen Tages gegen Rassismus heute früh ein Koop-Gespräch telefonisch mit der Versammlungsbehörde in Gera gehabt. Dort wurde mir als Auskunft gegeben, dass mit Stand heute, Freitag, keinerlei Zusagen über eine polizeiliche Absicherung sowohl dieser Fahrraddemonstration auf öffentlichen Straßen als auch der Laufdemonstration auf öffentlichen Straßen gemacht werden können, weil, so die Auskunft, sämtliche Kräfte durch den Besuch des Bundespräsidenten am kommenden Montag gebunden wären. Glauben Sie, dass das mit Blick auf die Frage 3 eine angemessene Schlussfolgerung der Landesregierung wäre, wenn dies den Tatsachen entspräche, auf die Ereignisse am 7. März in Gera?

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Schenk

Fragestunde

Ich habe Ihnen dargestellt, dass es immer ein Spagat zwischen der Kräfteanforderung und der Menge der angemeldeten Demonstrationen und weiteren Ereignissen ist. Ich kann jetzt das konkrete Beispiel des Besuchs des Bundespräsidenten als Begründung nicht beurteilen. Wir können das gern noch mal recherchieren, in welchem Umfang Kräfte angefordert wurden und in welchem Umfang die bereitgestellt werden konnten. Aber ich habe in meinen Ausführungen dargestellt, dass wir da keine Schlussfolgerungen in dem Sinne gezogen haben, sondern erst mal den Spagat beschrieben haben, der da besteht. Zu Ihrer ersten Frage: So denke ich nicht, dass es ein übliches Verhältnis zwischen begangenen Ordnungswidrigkeiten und Versammlungsteilnehmerinnen gibt. Sie haben jetzt Ihre persönliche Beobachtung geschildert und ich habe Ihnen die Fakten wiedergegeben, wie das aufgenommen wurde. Natürlich kann ich jetzt, da ich selbst auch nicht vor Ort war, nicht beurteilen, ob das den von Ihnen wahrgenommenen Ordnungswidrigkeiten entspricht. Aber das sind die, die jetzt im Einsatzbericht zur Kenntnis zu nehmen sind.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt zwei weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses. Frau Kollegin König-Preuss, bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Genau, also für diejenigen, die die Örtlichkeiten in Gera nicht kennen: Dieser Zug der nicht angemeldeten Demonstration ist sozusagen auf dem Rückweg und läuft auf dem Rückweg in eine Straße rein und läuft dann ungefähr 200 Meter, bis er an diese angemeldete Versammlung kommt bzw. gekommen ist. Mich würde interessieren, warum es nicht den Versuch gegeben hat, auf diesen 200 Metern, bevor die Demonstration der Coronaleugner auf die angemeldete Versammlung gestoßen ist, wo es dann auch zu Übergriffen gekommen ist, warum nicht polizeilicherseits auf diesen 200 Metern versucht wurde, die Personen zu stoppen. Das wäre Frage 1.

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Schenk

Fragestunde

Ich habe ja dargestellt, dass das mit der Menge der vorhandenen Kräfte und damit der Einschätzung, wie das erfolgreich abgewehrt werden kann, zusammenhängt. Ansonsten kann ich über weitere Gründe jetzt nur spekulieren.

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Bergner

Fragestunde

Dann bitte die zweite Frage.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Und die zweite Frage: Weil jetzt erneut und wieder auf die Versammlungslage in Jena verwiesen wurde, frage ich dann doch mal nach; ich weiß, das ist ein bisschen unfair, weil Sie dafür eigentlich nicht die zuständige Staatssekretärin sind, aber Sie sind nun mal die Ansprechbare gerade. In Jena waren am 7. März knapp 200/215 Personen, die sich an den nicht angezeigten Versammlungen der Coronaleugner beteiligt haben, und ca. 20 Gegendemonstrantinnen. Das bedeutet insgesamt eine Personenanzahl von nicht mal 250. Auf welcher Grundlage kam es denn bitte zu dieser Analyse, dass man in Jena das polizeiliche Potenzial braucht und im Gegensatz oder in Konsequenz dessen Gera mehr oder weniger so alleine lässt polizeilicherseits oder benachteiligt personell und dann infolge eben auch diese Übergriffe geschehen sind. Also ich verstehe die dahinterstehende Analyse überhaupt nicht. Für den Fall, dass es da eine Erklärung gibt, wie man auf diese Idee gekommen ist, dass einer der Schwerpunkte am 7. März in Jena gewesen ist, würde ich das gern wissen.

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Schenk

Fragestunde

Ich habe ja in meinen Ausführungen zu den Fragen auch schon bei der Vorfragestellerin Frau Wahl, die ja die ähnliche Demonstration befragt hat, dargestellt, dass sich natürlich das Einsatzgeschehen daran orientiert, wessen man quasi habhaft werden kann an angemeldeten Demonstrationen, was man erwarten kann, wie hoch man das Konfliktpotenzial einschätzt und was es im Umkreis noch für andere Bewegungen gibt. Zu der konkret von Ihnen nachgefragten Demonstration in Jena müsste ich das schriftlich beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind die potenziellen Nachfragen erschöpft und wir kommen zur nächsten Anfrage, bei der Frau Dr. Lukin vertreten wird, in der Drucksache 7/5065. Bitte schön.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, ich stelle mal die Frage für Frau Dr. Lukin. Unterbringung von geflüchteten Frauen und Kindern in Landesimmobilien Seit dem Überfall von Russland auf die Ukraine fliehen Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, aus den Kriegsgebieten und suchen Schutz in den umliegenden Ländern. Viele von ihnen erfahren dort große Hilfsbereitschaft und werden in den Ländern, Städten und Kommunen mit Unterkünften und Lebensmitteln unterstützt und versorgt – so auch in Thüringen. Derzeit werden alle Möglichkeiten, von Privatunterkünften, Hotels, Jugendherbergen bis hin zu Landesliegenschaften und kommunalen Einrichtungen, für ihre Unterbringung geprüft und bereitgestellt. Da gegenwärtig zum Beispiel in Jena auch Turnhallen wieder eingerichtet werden, daneben aber große Teile von Landesimmobilien, so zum Beispiel ehemalige Kliniken, Verwaltungsgebäude im Bachstraßenareal, aber auch andere wie die Kinderklinik Westbahnhofstraße, vorübergehend leer stehen, frage ich die Landesregierung: 1. Sind die aufgeführten sowie weitere Jenaer Landesimmobilien für die vorübergehende Aufnahme der Frauen und Kinder geeignet bzw. stellen diese eine Reserve für längerfristige Unterkunftsmöglichkeiten dar? 2. Wenn ja, wie schnell können sie mit welchem Aufwand für die Unterbringung der Frauen und Kinder hergerichtet werden? 3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Kommune hier im Auftrag der Landesregierung in Vorleistung und Verwaltung gehen? 4. Verfügt die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH über Objekte, die schnell für die Unterbringung von Frauen und Kindern geeignet sind?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Staatssekretär.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Sichere Aussagen im Sinne der Frage können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Eine grundsätzliche Eignung der ehemaligen HNO-Klinik zur Aufnahme von Geflüchteten ist nach Lage der der Landesregierung bekannten Unterlagen jedoch anzunehmen. Auch das Gebäude der ehemaligen Frauenklinik im Bachstraßenareal eignet sich im Ergebnis eines am 16.03.2022 gemeinsam mit der Stadt Jena durchgeführten Besichtigungstermins grundsätzlich für eine Interimsunterbringung von Flüchtlingen. Jedoch wäre zuvor eine Reihe von baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel die Warmwasserversorgung, die Prüfung der elektrischen Anlagen, die Prüfung auf Legionellen im Trinkwasser erforderlich. Nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena sind die Wasserleitungen seit dem Freizug der Liegenschaft stillgelegt und bei einer Wiederinbetriebnahme des ohnehin sehr alten Leitungssystems müssten große Teile erneuert werden, um wieder Trinkwasserqualität herzustellen. Die hierfür notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Gebäudes stimmen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena ab. Bei der ehemaligen Kinderklinik in der Westbahnhofstraße in Jena handelt es sich um keine Landesimmobilie. Diese Liegenschaft ist dem Körperschaftsvermögen der Friedrich-Schiller-Universität Jena zugeordnet. Weitere von der Friedrich-Schiller-Universität Jena leer gezogene und zur Veräußerung vorgesehene Landesliegenschaften wie die Steubenstraße 2 und 4 wurden von dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ebenfalls als grundsätzlich mögliche interimsweise Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete identifiziert. Um die konkrete Eignung der genannten Immobilien insbesondere für die Unterbringung von Frauen und Kindern beurteilen zu können, bedarf es jedoch weiterer Prüfungen. Antwort auf Frage 2: Derzeit kann keine Aussage zu Aufwand und Zeitraum der Vorbereitung einer entsprechenden Verwendung etwa der ehemaligen HNO-Klinik getroffen werden. Aktuell sind die Medien zur Wärme- und Wasserversorgung getrennt. Die Versorgung erfolgte bislang über die Infrastruktur des Universitätsklinikums Jena. Inwieweit, bis wann und mit welchem Aufwand eine Wiederinbetriebnahme möglich ist, muss noch geklärt werden. Für die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Frauenklinik auf dem Bachstraßenareal schätzen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena einen Zeitraum von mindestens vier bis sechs Wochen, insbesondere wegen des umfangreichen Leitungssystems, das geprüft und gegebenenfalls in größeren Teilen instand zu setzen wäre. Antwort auf Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sind nach § 1 Nr. 3 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Sie erhalten dafür die nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgesehene Erstattung der notwendigen Kosten. Ein spezieller Auftrag der Landesregierung ist deswegen nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch eine Vereinbarung zwischen Kommune und Land, unter welchen Bedingungen die Immobilien zur Verfügung gestellt werden. Antwort auf Frage 4: Die Landesregierung arbeitet angesichts des aktuellen und weiterhin zu erwartenden Ankunftsgeschehens in Thüringen mit Hochdruck daran, die für die Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Land zu erweitern und sucht dazu auch nach kurzfristig entsprechend nutzbaren großen Gebäuden. In diese Suche ist auch die LEG einbezogen worden. Über ein speziell für Frauen und Kinder besonders geeignetes Objekt verfügt sie leider nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es scheint eine Nachfrage zu geben. Frau König-Preuss? Gut, dann Herr Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Sie haben ausgeführt, dass auch in Verantwortung liegende bzw. in Besitz stehende Liegenschaften veräußert werden sollen, die aber grundsätzlich zur Unterbringung möglich sind. Jetzt meine Nachfrage: Auf welche Liegenschaften bezieht sich das und wird die Veräußerung unter dem derzeitigen Blick, dass wir sie auch für dringend notwendige Aufgaben der Unterbringung brauchen, trotz alledem jetzt noch weiter betrieben?

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von Ammon

Fragestunde

Ob das eine Veräußerung wird oder eine für eine bestimmte Zeit Zurverfügungstellung ist natürlich noch zu entscheiden. Damit jetzt nicht noch weitere Verwirrung eintritt, weil es verschiedene Immobilien sind, würde ich die Frage dann schriftlich beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Noch eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön erst mal für die Antworten. Ich habe eine Rückfrage, und zwar hatten Sie gesagt, dass in Bezug beispielsweise auf die alte Frauenklinik erst mal geprüft werden müsse, inwieweit dort beispielsweise Legionellen oder Ähnliches mehr sind und dass es dann, ab dem Moment, wo man die Prüfung beginnen würde, vier bis sechs Wochen dauern würde, um das Leitungssystem herzurichten. Bei Frage 3 antworteten Sie, dass allerdings Voraussetzung dafür, dass Kommunen entsprechend tätig werden können, ist, dass es eine Vereinbarung zwischen Kommune und Land gibt. Gibt es eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Jena und dem Land Thüringen, damit die Prüfung und entsprechende Vorleistungen bei der Frauenklinik getätigt werden können, sodass diese in vier bis sechs Wochen dann auch zur Verfügung stehen könnte?

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von Ammon

Fragestunde

Meiner Kenntnis nach läuft das parallel.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, damit die Stadt Jena loslegen kann?

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von Ammon

Fragestunde

Wie gesagt, der Abschluss einer Vereinbarung und die Prüfungen laufen nach meiner Kenntnis parallel.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Also ist es schon losgegangen?

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Bergner

Fragestunde

Ja, also damit ist die Frage beantwortet.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Na ja, ich würde mal so grundsätzlich eine Sache sagen: Es wäre cool, wenn es Antworten gäbe, die auch für alle einzuordnen sind und wo man nicht Unterstützung durch einen weiteren Minister benötigt.

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Bergner

Fragestunde

Frau Kollegin, Ihre Wertung ist sicherlich interessant, aber gehört nicht zur Tagesordnung. Damit kommen wir jetzt zur letzten Anfrage – also eine gebe ich noch zu, obwohl die Stunde gerade rum wäre, weil ich vorhin unterbrochen habe –, das ist die Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/5066.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Sicherung der kommunalen Haushalte Im Landeshaushalt 2021 und 2022 waren bzw. sind im Einzelplan 17 Kapitel 17 16 Titel 613 18 Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 29.500.000 Euro veranschlagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden diese Mittel in den Städten und Gemeinden verwendet – bitte nach Verwendungen im Vermögens- oder Verwaltungshaushalt und Schuldentilgung angeben –? 2. Für wie viele Gemeinden war nach Kenntnis der Landesregierung diese Zuweisung notwendig, um den kommunalen Haushalt 2021 zu sichern – bitte auch im Verhältnis zu allen Thüringer Kommunen darstellen –? Und 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Wirksamkeit der Finanzhilfen und wie begründet sie diese?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Frau Staatssekretärin, danke für Ihren schnellen Weg nach vorn. Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Vorausschickend möchte ich anmerken, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wie die Zuweisungen des Jahres 2021 verwendet wurden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf die Willensbekundungen der kreisangehörigen Gemeinden zur Verwendung. Hierüber liegen der Landesregierung Rückmeldungen aufgrund der bis zur Änderung des Gesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für die kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 geltenden Anzeigepflicht der Gemeinden, die sich auf den Inhalt der Beschlussfassung zur Verwendung der Mittel durch Gemeinde- und Stadtrat bezog, vor. 251 Gemeinden hatten geplant, die Zuweisung ganz oder teilweise im Vermögenshaushalt einzusetzen. Eventuelle Verwendungen zur Tilgung sind hier eingeschlossen. In 29 Fällen sollte die Zuweisung des Jahres 2021 ganz oder teilweise im Jahr 2022 verwendet werden. In allen übrigen Fällen sollte die Zuweisung ganz oder teilweise für Ausgaben im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden. Ich komme zu Frage 2: Diesbezüglich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Im Allgemeinen verbessern Zuweisungen – genau wie alle anderen Einnahmen – die Einnahmesituation der Kommunen. Damit wirkt sich jede Einnahme auch positiv auf die Haushaltssituation aus. Im Hinblick auf die Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden unabhängig von ihren Ausgaben und Aufgabenstrukturen nützen, da eine Gemeinde mit 250 Einwohnerinnen und Einwohnern den gleichen Zuweisungsbetrag erhält wie eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe schon, es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Ja, danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Sie haben folgende Zahlen angeführt: 251 Gemeinden mit Absicht, diese in den Vermögenshaushalt einzuspeisen, 29 für 2022, Verwaltungshaushalt alle anderen. Die hätte ich gern in der absoluten Zahl benannt – alle anderen sind wie viele?

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Schenk

Fragestunde

Ich müsste das jetzt nachrechnen lassen. Es sind 634 Kommunen, aber einige sind ja jetzt auch aufgegangen, also 634 minus die beiden addierten Zahlen. Aber ich kann es Ihnen gern schriftlich geben.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, damit ist der zeitliche Rahmen der Fragestunde erschöpft. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 24 sowie 29 bis 31 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5078 Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen demzufolge 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5081 Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 18 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5082 Abgegebene Stimmen ebenfalls 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 29 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ebenfalls nicht erreicht. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5083 Abgegebene Stimmen 70, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Meine Damen und Herren, damit ist jetzt vereinbarungsgemäß der Tagesordnungspunkt 21 in den Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5041 - Neufassung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5042 - Neufassung dazu: Kraftstoff- und Energiebesteuerung senken, Inflation entgegenwirken, eine sichere Energiepolitik im Sinne der Thüringer Bürger und Wirtschaft ohne politisch gewollte Preissteigerungen gestalten, die Energieversorgung im Freistaat stabilisieren Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5114 aufzurufen. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 a gewünscht? Bitte schön, Herr Gleichmann, Sie haben das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die sozialökologische Koalition in Thüringen hat sich zu diesem Antrag entschlossen, um deutlich zu machen, dass die aktuelle Energiesituation bedrohlich scheint. Wir wollen das eben nicht nur in Form einer Aktuellen Stunde behandeln, sondern auch direkt Positionen austauschen, die dazu führen, dass wir eine Lösung von Thüringen aussenden, aber eben auch mit dem, was uns möglich ist, in Thüringen realisieren. Deswegen ist der Antrag auch in vier Teile unterteilt: einen Feststellungsteil, einen Berichtsteil, in dem wir die Landesregierung bitten, auf einige Fragestellungen einzugehen, und dann den Teil III und Teil IV. Teil III ist quasi das, was wir auf Bundesebene wünschen, ein Teil zumindest davon. Und Teil IV ist ein sehr konkreter Antrag. Da geht es darum, die Solarenergie als eine Form der erneuerbaren Energien zu stärken, um die Energiewende in Thüringen zu forcieren und stärker anzugehen. Wir hoffen, dass wir uns in der anschließenden Debatte zu den Positionen mit Ihnen austauschen und am Ende auch einigen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 b gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 21 b gewünscht? Ja, bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Hoffmann AfD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, die hohen Preise auf Kraftstoffe, Strom, Heizöl und Erdgas belasten seit Monaten die Thüringer Bürger und Unternehmen und führen zur höchsten Inflation seit 30 Jahren. Die Preise für Benzin und Diesel sind auf einem Rekordniveau, der Strompreis hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt und die Kosten für Heizöl und Erdgas haben sich innerhalb eines Jahres vervielfacht. Zuletzt hat sich die Preissteigerung auch aufgrund des Krieges in der Ukraine wegen Energieverknappung beschleunigt. Diese Preise belasten die Bürger und die Wirtschaft, sie belasten alle Verbraucher, insbesondere Pendler, Familien, finanziell schwach aufgestellte Haushalte, den für Thüringen prägenden Mittelstand und energieintensive Betriebe. (Beifall AfD) Diese hohen Preise sind unsozial und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt ebenso wie die wirtschaftliche Entwicklung. Und genau an dieser Stelle kann, nein, muss die verantwortliche Politik handeln, um Bürger und Wirtschaft zu entlasten, (Beifall AfD) so wie es Polen und die Niederlande längst getan haben, über die Senkung der Mehrwertsteuer für sogenannte gesellschaftlich relevante Waren und Güter. Leider ist jedoch festzustellen, dass sich die deutsche Bundesregierung kein Beispiel an den Nachbarländern nimmt, weil die deutsche Regierung nicht auf die gestiegenen Einnahmen verzichten will, die durch die hohen Preise generiert werden. (Beifall AfD) Denn ein Großteil des Preises der gesellschaftsrelevanten Güter Benzin, Diesel, Strom, Heizöl und Erdgas setzt sich aus Abgaben zusammen. Es ist damit nicht nur gewollt, dass der Preis für einen Liter Benzin zu zwei Dritteln aus Abgaben besteht, nein, man möchte die mit den Preissteigerungen sprudelnden Einnahmen nicht missen. Während Millionen mobile berufstätige Pendler beim Blick auf die Tankstellenschilder nicht mehr wissen, wie sie das bezahlen sollen, kassiert der Staat das Geld ein. Es überrascht also wenig, wenn der Bundesfinanzminister von der FDP, Christian Lindner, statt auf Steuersenkung auf bürokratiemonströse Tankrabatte setzt oder wenn der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck meint, dass man einfach weniger verbrauchen und man sich ein E-Auto kaufen soll, das wiederum in der Herstellung alles andere als umweltfreundlich ist. Was diese beiden Minister äußern, das hat was von „dann sollen sie halt Kuchen essen“. Hinzu kommt ein Kanzler von der SPD, der nicht einmal weiß, was der Liter Sprit kostet, weil sein Chauffeur immer tankt. Es überrascht auch nicht, wenn sich die aktuelle Bundesregierung aus Rot, Grün und Gelb an die von der Vorgängerregierung aus Schwarz und Rot eingeführte und jährlich ansteigende CO -Steuer auf fossile Kraft2 stoffe Heizöl und Erdgas klammert, statt sie abzuschaffen. Denn auch diese explizit als Lenkungswirkung eingeführte Steuer schafft der Staatskasse viele hart erarbeitete Gelder, wenn auch kein besseres Klima, weil sich der Verbrauch in andere Länder verlagert. Kurzum: Die Bundesregierung möchte keine Steuern senken, die AfD hingegen schon. (Beifall AfD) Wir fordern die sofortige Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe, Strom, Heizöl und Erdgas. Wir fordern die sofortige Aussetzung der Energiesteuern auf die genannten Güter und wir fordern die sofortige Abschaffung der CO -Steuer unter EEG2 Umlage. (Beifall AfD) Wir fordern dazu ein mittel- bis langfristig tragbares Konzept der Landesregierung zur Sicherung einer stabilen, sozialverträglichen, umweltfreundlichen Energieversorgung. An dieser Stelle greift unser Alternativantrag, denn wir sehen in volatilen Energieerzeugungsarten wie Windkraft und Photovoltaik keine stabile Energieversorgung, wie sie Rot-Rot-Grün und die CDU meinen, weil diese Energieversorgung von Wind und Sonne abhängig ist und uns damit mehr von Energieimporten abhängig macht. Hinzu kommen die umweltschädlichen Kollateralschäden. Wir fordern ein Ende der Politik nach dem Motto „linke Tasche – rechte Tasche“ – nimm erst viel und gib dann wenig zurück –, so wie der von Lindner geforderte Tankrabatt oder der nur kurzfristig wirkende Heizzuschuss von Rot-RotGrün. Es lindert nur Symptome der Hochbesteuerungspolitik. (Beifall AfD) Stattdessen Senkung der Mehrwertsteuer, Aussetzung der Energiesteuern und sofortige Abschaffung der CO -Steuer und der EEG-Umlage und eine klu2 ge Energiestrategie. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Frau Hoffmann. Noch ein Wort an die Tribüne gerichtet. Der Mundund Nasenschutz ist bitte auch oben in der allerletzten Reihe zu verwenden. Sie sind gemeint. Bitte Mund- und Nasenschutz auch da oben! Okay, dann ist das auch geklärt. Danke schön. – Es sind wohl auch noch Ihre Kollegen dahinter betroffen. Geben Sie den Hinweis bitte weiter. Dann machen wir weiter, nämlich mit der Landesregierung, die einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags zu Tagesordnungspunkt 21 a erstattet. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Möller das Wort, bitte schön.

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Möller

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, bevor ich den Sofortbericht abgebe, gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen. Seit drei Wochen hält Putins Angriffskrieg auf die Ukraine an – mitten in Europa. Das markiert in vielerlei Hinsicht eine Zeitenwende, und das auch energiepolitisch. An den Zapfsäulen und beim Blick auf die Heizkostenrechnung spürt jede und jeder ganz direkt die Folgen der Inflation. Fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle sind Preistreiber, daran ändert auch nichts, dass wir inzwischen wissen, dass die Ölkonzerne im Moment Extra-Profite einfahren. Es ist angesichts der hohen Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland von hohem öffentlichen Interesse, sich so schnell wie möglich von solchen Importen unabhängig zu machen. Das haben wir selbst in der Hand mit einem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Darin waren sich alle Landes- und Bundesvertreter beim letzten Sonder-Energieministertreffen Anfang März einig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein der Klimaschutzgedanke und die Stärkung der regionalen Wirtschaft waren für uns schon immer Grund genug für den Ausbau der Erneuerbaren, aber jetzt ist eine völlig neue Dimension erreicht worden. Eine tragfähige energiepolitische Infrastruktur ist auch eine Frage von Sicherheit und Freiheit. Für die Landesregierung gebe ich zu Nummer II des Antrags unter TOP 21 a folgenden Sofortbericht ab: Zu Ziffer 1: Aktuell stammen zwei Drittel unseres in Thüringen erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Das ist gut und das klingt auch erst mal gut, allerdings beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch – also, wenn man alles zusammennimmt, Strom, Wärme und Verkehr – nur 23,4 Prozent, also weniger als ein Viertel. Gut drei Viertel des Primärenergieverbrauchs in Thüringen stammen also aus nicht erneuerbaren Energiequellen. Thüringen ist damit immer noch ein Energieimportland. Circa 2 Milliarden Euro jährlich – also knapp 20 Prozent unseres Landeshaushalts – wurden in den letzten Jahren für Energieimporte nach Thüringen ausgegeben, von uns allen. Das sind 2 Milliarden Euro, die durch einen ambitionierten Ausbau von regenerativen Energien und die Steigerung von Energieeffizienz in Form von regionaler Wertschöpfung – also auf gut Deutsch: in Form von Arbeitsplätzen, Einkommen und Wohlstand – in Thüringen gebunden werden könnten. Über 85 Prozent der Energieimporte entfallen auf Mineralöle und Erdgas. Die im Antrag nachgefragte Aufschlüsselung der in Thüringen verbrauchten Erdgasmengen nach Herkunft – also Staat oder Fördergebiet – liegt der Thüringer Landesregierung nicht vor und lässt sich so auch nicht ermitteln. Wir wissen aber, gerade bei Energierohstoffen besteht bundesweit eine hohe Abhängigkeit von russischen Rohstoffen. 55 Prozent des deutschen Erdgases kommen aus russischen Erdgasfeldern und ca. 35 Prozent des Erdöls, das in Deutschland verbraucht wird, stammen aus Russland. Das heißt für uns in Thüringen, die Energiekrise betrifft jede Bürgerin und jeden Bürger, jedes Unternehmen, jede Kommune, jeden Landkreis und auch uns als Landesregierung mit ihren Liegenschaften. Und klar ist, wir müssen jetzt Riesensprünge machen. Zu Ziffer 2: Am 1. März hat das Thüringer Landeskabinett über die konsequente energiepolitische Ausrichtung Thüringens nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beraten. Wir haben derzeit 844 Windenergieanlagen in Thüringen mit einer installierten Leistung von rund 1.700 Megawatt. Das ist so viel Energie aus Wind wie nie zuvor und der Löwenanteil am erneuerbaren Strommix in Thüringen mit ca. 47,5 Prozent, also die knappe Hälfte des erneuerbaren Stroms in Thüringen kommt aus Windenergieanlagen. Aber der Ausbau ist bei den anstehenden Herausforderungen deutlich zu langsam. Wir wollen das Tempo steigern und den Ausbau der Erneuerbaren insgesamt massiv vorantreiben. Thüringen wird dabei alle verfügbaren eigenen Instrumente einsetzen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Hier geht es auch und gerade darum, das vom Bund angekündigte 2-Prozent-Flächen-Ziel mit den Planungen der Landesregierung zur eingeleiteten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zu vereinbaren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Solarenergie liegt in Thüringen auf Platz 2 bei der klimafreundlichen Stromerzeugung. Unterstützt vom Förderprogramm Solar Invest unseres Hauses wuchs die Zahl der Anlagen in den vergangenen Jahren auf fast 38.000. Das ist ein Plus im Vergleich zum Vorjahr von 11 Prozent. Noch nie fingen in Thüringen so viele Module das Sonnenlicht für sauberen Strom ein. Ab 1. April startet Solar Invest wieder als Förderprogramm. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diejenigen, die so eine Anlage auf dem Dach haben, haben vielleicht gemerkt, dass da der Strom nicht teurer geworden ist. Wir brauchen jetzt Tempo im bekannten Dreiklang aus Ausbau der Erneuerbaren, Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung, wie ihn die Landesregierung auch bislang schon mit dem Thüringer Klimagesetz verfolgt. Dazu kommt der Rückenwind von der Bundesebene. Aktuell werden Maßnahmen vom sogenannten Sommer- auf das Osterpaket vorgezogen. In der Energiepolitik ist viel Tempo und Bewegung zu verspüren. Hier steht eine völlige Neuausrichtung an. Wir werden mit dem EEG 2023 die größte Änderung des EEG bekommen, die es jemals gab. Teilweise scheint die Systematik der Förderung komplett neu ausjustiert zu sein. Wir dürfen davon ausgehen, dass mit der neuen Bundesregierung das Gesamtziel ernsthaft verfolgt wird. Daran müssen und werden wir hier in Thüringen mitwirken. Zu Ziffer 3: Die Potenziale der erneuerbaren Energien in Thüringen sind ganz unterschiedlich. Wie die Transformation des Energiesystems in Thüringen konkret aussehen kann, das hat die Hochschule Nordhausen in einem mehrere Jahre andauernden Prozess modelliert. Dabei wurden verschiedene Thüringer Akteure einbezogen und das Ganze im Energiewenderechner niedergeschrieben, der auch dem Landtag bereits vorliegt. Hier zeigt sich, dass die Windkraft in Thüringen ein Ausbaupotenzial von ca. 5.500 Megawatt hat, die Photovoltaik ein noch größeres von 23.000 Megawatt-Peak. Die Wasserkraft liegt bei 31 Megawatt und die Biomasse immerhin auch noch bei 1.400 Megawatt. Das könnte ein zukünftiger Energiemix für Thüringen sein. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist, dass die Umstellung des Thüringer Energiesystems auf 100 Prozent erneuerbare Energien technisch möglich und versorgungssicher ist. Der entscheidende Punkt ist aber, dass gleiche oder sogar geringere Kosten entstehen als beim Weiterbetrieb des bestehenden Energiesystems, das im Moment noch zu drei Viertel auf fossilen Energieträgern beruht. Also ganz wichtig: gleiche oder geringere Kosten bei einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Das ist auch für all jene wichtig, einfach mal zur Kenntnis zu nehmen, die immer vor den Kosten der Energiewende warnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen uns dagegen vor Augen halten, was es bedeuten würde, nichts zu tun. Die damit verbundenen Kosten wären unter dem Strich erheblich höher. Wir sind der klaren Überzeugung, das können wir uns nicht leisten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zu 4.: Das Photovoltaikpotenzial in Thüringen setzt sich aus geeigneten Dach- und Freiflächen zusammen. Die Priorität soll darauf liegen, bereits versiegelte Flächen zum Ausbau der Solarenergie zu nutzen. Für Dachflächen bedeutet dies einen möglichen Zubau von ca. 6.000 Megawatt. Die installierte Photovoltaikleistung Ende 2021 betrug 2.000 Megawatt. Das heißt, hier besteht also noch deutlich Luft nach oben. Jede und jeder Einzelne kann mit dem Solarrechner der ThEGA das Potenzial auf dem eigenen Dach überprüfen und sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage abschätzen lassen. Neben den Aufdachanlagen sollen und müssen gleichzeitig Photovoltaikfreiflächenanlagen an Schienenwegen, Bundesautobahnen, Brachflächen, Halden und Flächen mit geringen landwirtschaftlichen Erträgen, Agriund schwimmende PV-Anlagen in den Blick genommen werden. Hier berechnete die Hochschule Nordhausen ein Potenzial von ca. 17.000 Megawatt. Zu 5.: Die Ergebnisse des Energiewenderechners der Hochschule Nordhausen stützen die bisherige Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik in Thüringen. Ein klimaneutrales Thüringen ist realistisch und bezahlbar. Das ist eine ganz entscheidende Aussage. Wenn wir auf 100 Prozent Erneuerbare umstellen, entstehen gleiche oder sogar geringere Kosten als beim Weiterbetrieb des bestehenden, überwiegend fossilen Energiesystems. Natürlich hängen damit auch Anforderungen zusammen, Wind und PV rasch und umfassend auszubauen und die Energieeffizienz zu steigern. Auch das wird in dem Energiewenderechner der Hochschule Nordhausen deutlich. Zu 6.: Mit dem Programm Solar Invest sollen in diesem Jahr wieder Investitionen in die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus Solarenergie gefördert werden. Auch die Beratung und Entwicklung von tragfähigen Konzepten zur Vorbereitung einer Investition werden mit dem Programm gefördert. Wie gesagt, ab 1. April wird es wieder scharf geschaltet. Zu 7.: Seitens des Bundes steht ein ganzes Portfolio zur Förderung der Energieeffizienz und des Einsatzes von erneuerbaren Energien in Unternehmen zur Verfügung. Um hier exemplarisch einige zu nennen: zum Beispiel die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand KfW 293, die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft KfW 295, das Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen und Produktionsprozesse KfW 292, in dem unter anderem Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent führen, gefördert werden. Beratungsangebote, welches Programm optimal für welche Förderung geeignet ist, werden durch die ThEGA in Thüringen vorgehalten. Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick. Die hohe Abhängigkeit von russischen Energieimporten bei fossilen Energieträgern wird uns jeden Tag vor Augen geführt. Der Bund hat bereits ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Als Land Thüringen hatten wir dazu eine Initiative im Bundesrat eingebracht. Ein Teil davon wird bereits umgesetzt. Es kommen jetzt der Kindersofortzuschlag und der Heizkostenzuschuss und auch die Erhöhung des Mindestlohns bringt eine gewisse Entlastung. Die EEG-Umlage wird bereits im Juli gesenkt. Mittelfristig gibt es nur einen Weg für Unabhängigkeit und günstige Energiepreise und das ist der massive Ausbau der erneuerbaren Energien. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur so können wir uns von den Preisen für fossile Energieträger entkoppeln. Die größten Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien in Thüringen liegen bei der Wind- und der Sonnenenergie. Und diese Potenziale müssen wir nutzen. Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt dafür. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestatten Sie mir vielleicht noch zwei persönliche Sätze. Es war wahrscheinlich meine letzte Rede hier in diesem Landtag. Die erste habe ich vor fast 32 Jahren gehalten, da war, glaube ich, noch niemand, der jetzt hier sitzt, im Landtag. Das ist nicht so im Bewusstsein gewesen, weil ich die lange Zeit dazwischen nicht da war wie zum Beispiel Herr Fiedler, der ja die ganze Zeit, 29 Jahre, hier gesessen hat. Ich war 20 Jahre nicht im Landtag. Und ich muss Ihnen sagen, für mich war das ein Riesengewinn, diese 20 Jahre dazwischen. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Dorothea Marx

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

So, das war ja mal eine Ansage. (Heiterkeit im Hause) Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses stehen also eine einfache und eine verkürzte Redezeit zur Verfügung – anderthalb. Sie werden sich dann wundern, wie viel Zeit Sie in der Aussprache zur Verfügung haben und aber vielleicht doch nicht ganz ausnutzen, sonst würden wir hier noch ungefähr 2 Stunden und 40 Minuten mit diesem Tagesordnungspunkt verbringen. Aber ich stelle anheim, es ist Ihr Recht. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags und des Antrags in der Drucksache 7/5041 – Neufassung –? Da melden sich ausreichend Kolleginnen aus dem Haus. Dann geht es los und auf Verlangen diverser Fraktionen eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II in der Drucksache 7/5041 in der Neufassung und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern I und III und IV des Antrags in der Drucksache 7/5041 – Neufassung –, zu dem Antrag in der Drucksache 7/5042 – Neufassung – und zu dem Alternativantrag in der Drucksache 7/5114. Und als erstem Redner gestatte ich dem Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch für das Einspringen an dem großen Pult hinter mir. Und ich freue mich auch über die Redezeit, die hier steht. Das ist man in einer kleinen Gruppe nicht gewöhnt, oft solche Zahlen zu sehen. Herr Staatssekretär, erlauben Sie mir ein Wort vorneweg. Herr Möller, sicherlich haben wir oft auch unterschiedliche Positionen gehabt und haben gelegentlich auch mal etwas leidenschaftlicher gestritten. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch namens der Freien Demokraten Ihnen für Ihre Arbeit hier in dieser Funktion zu danken, auch für die Arbeit vorher in parlamentarischen Funktionen. Ich finde, das gehört sich und ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen mit dem Titel „Solarausbau beschleunigen – Umbau auf ein sozial gerechtes Energiesystem forcieren – Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern stärken“ hat mich im ersten Augenblick gefreut. Es hat mich gefreut, weil es mal eine Abwechslung versprach zum ewig gleichen Mantra der einseitig ausgerichteten Windkraftlobby, wo wir tatsächlich in den Grünen auch eine Lobby-Partei sehen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Dann habe ich den Antrag gelesen und die Freude war leider wieder dahin. Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der Koalition, auch erklären, warum. Erstens steht da, der Landtag stellt fest, die Energiepreise steigen erheblich in den letzten Wochen und erheblich aufgrund des Krieges, an dem ein Hauptlieferant deutscher Energieimporte schuldhaft beteiligt ist. Die Energiepreise steigen aber auch wegen der Energiesteuer, der CO -Abgabe und der 2 Besteuerung der Steuern, egal ob Frieden oder Krieg herrscht. Und die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, des technologieoffenen Ausbaus, ist richtig und wichtig. Aber der Schwerpunkt muss hier ganz klar auf der Diversifizierung der Erzeugung liegen. Wind und/oder Solar machen eben allein nicht selig, zumal immer noch die Speichermöglichkeiten in Masse fehlen. Was wir brauchen, ist ein vernünftiger Energiemix. Zweitens steht: Die Landesregierung wird gebeten zu berichten. Und Ihre Fragen, die Sie in diesem Abschnitt stellen, sind zugegebenermaßen relevant, auch interessant. Wir haben auch gespannt verfolgt, was die Landesregierung zu berichten hat. Wenn wir Freien Demokraten das Thema „Solarenergie“ im Sinne einer ganzheitlichen Energiewende jenseits von Windkraftanlagen angesprochen haben oder ansprechen, waren die Antworten bis jetzt jedoch eher übersichtlich. Ich sage es noch mal: Aus unserer Sicht muss es eben auch gerade bei erneuerbaren Energien einen vernünftigen Mix geben, der es bewirkt, dass uns die verschiedenen Quellen auch zu verschiedenen Zeitpunkten Energie liefern. Es gilt, wenn ich mir mal diesen kleinen Exkurs erlauben darf, auch mal einen Blick in die Natur, den wir uns dabei erlauben sollten, zu werfen. Artenvielfalt gibt es ja in der freien Natur nicht umsonst. Artenvielfalt bedeutet, dass das System sich selbst am Leben erhält, und wir müssen weg von dem Denken zu einseitigen Energiequellen, weg davon, zu denken, dass man mit einem „Hebelumlegen“ immer alles lösen kann, sondern wir brauchen eben auch und gerade – ich wiederhole mich – bei erneuerbaren Energien den vernünftigen Energiemix. Sie haben unter drittens zum Thema „Sozialer und gerechter Ausgleich“ sich natürlich auch mit dem Thema der Preisexplosion befasst. Die Preisexplosion, meine Damen und Herren, trifft eben alle Energieverbraucher. Wir sehen im Moment die ersten Unternehmen, beispielsweise in der Stahlherstellung, aber gerade hier in Thüringen auch Glasunternehmen – das Thema „Glasschmelze“ ist jetzt gerade ganz relevant –, die mit dem Rücken an der Wand stehen. Deswegen sagen wir, auch da muss es zu Entlastungen kommen. Dazu wird mein (Beifall Gruppe der FDP) – danke schön – Kollege Kemmerich nachher im zweiten Teil sicherlich auch noch einiges sagen. Es ist so, dass soziale Gerechtigkeit natürlich auch funktionierende wirtschaftliche Systeme braucht, (Beifall Gruppe der FDP) eine funktionierende Wirtschaft braucht, die diese soziale Gerechtigkeit auch finanziell tragen kann. Deswegen also auch dieser Hinweis. Bei viertens – dem Maßnahmenpaket der Landesregierung – wird es aus meiner Sicht spannend, findet sich doch hier in Punkt 1 wieder die Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen. Ja, Solaranlagen sind an vielen Stellen, auf vielen Dächern lukrativ. Und weil sie lukrativ sind, werden sich die Bauherren bei Neu- und Umbaumaßnahmen natürlich auch überlegen, diese Technik einzusetzen. Mineralölheizungen sind eben ein Auslaufmodell. Aber eine Verpflichtung kann auch schnell – wie von Teilen der Bundesgrünen gefordert wird – alle Dächer betreffen. Und diese aus unserer Sicht Übergriffigkeit werden wir als Thüringer Liberale bekämpfen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will Ihnen auch begründen, warum. Wir müssen – und das sage ich bewusst auch als Bauingenieur – bedenken, dass es schattige Lagen gibt, beispielsweise auch bei kleineren Gebäuden zwischen sehr großen Gebäuden, die Schatten werfen. Wir müssen bedenken, dass es unterschiedliche Höhenlagen gibt. Wenn ich etwa an der Schmücke ein Dach habe, dann habe ich dort längere Zeiten, wo komplett auch Schnee draufliegt. Wir sollten für Bauherren und für ‑ planer – das ist meine feste Überzeugung – immer auch die Möglichkeit offenlassen, abzuwägen, ob zum Beispiel an einer ganz konkreten Stelle etwa ein stadtklimatisch sinnvolles Gründach nicht die bessere Lösung wäre als ein reines Solardach. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das lässt sich kombinieren!) Ja, aber dort gibt es eben auch planerische Abwägungen, die man nicht von vornherein vom grünen Tisch der Politikwissenschaft plattmachen sollte. Deswegen werden wir dort auch für mehr Handlungsfreiheiten, für mehr Freiheitsgrade streiten, meine Damen und Herren. Die Forderung in zweitens, auch landwirtschaftliche Flächen der Produktion zu entziehen und quasi den Anbau von Getreide durch den von Strom zu ersetzen, halten wir in der gegenwärtigen Situation – ich verweise auf die gestrige Debatte zum Tagesordnungspunkt „Gewässerrandstreifen“ – für völlig kontraproduktiv, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen sage ich, meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag finden sich Dinge, die mit einer liberalen Programmatik nicht vereinbar sind. Daher werden wir Ihren Antrag leider nicht mittragen können. Zu 21 b wird mein Kollege Kemmerich dann noch einige Worte verlieren. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Kollege Bergner. Damit sind wir punktgelandet für die nächste Lüftungspause. Sie endet um 16.40 Uhr und so lange unterbreche ich unsere Beratung.

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung, der Mengenrabatt in der Verlängerung der Pause ist jetzt lang genug. Ich erteile für die Fraktion Die Linke dem Kollegen Gleichmann das Wort. Bitte schön, der Platz ist Ihrer.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, von denen vielleicht der eine oder andere auch noch aus der Sonne wieder in den Plenarsaal wechselt zu unserer spannenden Debatte über die Energiewende. Vielleicht erst mal zum Eingehen auf meinen Vorredner Herrn Bergner. Sie haben ja quasi einen Vergleich gemacht, dass die erneuerbare Energie ähnlich divers sein muss wie die Biodiversität in der Natur. Da stimmen wir Ihnen zu bzw. da stimme ich Ihnen sehr zu. Insofern fragen wir uns natürlich gerade, warum Ihre Fraktion gestern die Gewässerrandstreifen reduzieren wollte und damit ja keinen Beitrag zur Biodiversität legen wollte – aber das nur als kleiner Beitrag zur gestrigen Debatte. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wenn Sie gestern richtig zugehört hätten, wüssten Sie, warum wir ihn eingereicht haben!) Viel wichtiger ist doch, dass Sie leider auch nicht eingegangen sind auf die Antworten, die Herr Staatssekretär Möller genannt hatte. Er hatte ja auf Veranlassung unseres Antrags im Sofortbericht erklärt, wie hoch das Potenzial der verschiedenen Energiearten in Thüringen ist. Da zeigt sich eben, dass das Hauptpotenzial bei der Windenergie und bei der Photovoltaik liegt. Auch wenn es andere Energieformen gibt, die noch ausgebaut werden können, sind das nun mal die Lastesel der Energiewende, um das Bild mal aufzugreifen, da kann man auch nicht herumdiskutieren. Insofern an der Stelle auch noch mal mein persönlicher Dank an Olaf Möller für die Zusammenarbeit im Umweltausschuss. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich wünsche ihm natürlich vor allen Dingen viel Erfolg im ehrenamtlichen Engagement, das ist ja nicht ganz uneigennützig. Wer das googeln möchte, sollte sich mal die Zusammensetzung des Saale-Holzland-Kreistags anschauen. Jetzt zu unserem Antrag. Noch mal eine kurze Anleihe an Herrn Möller: Die Zeitenwende sehen wir auch, die Zeitenwende im Bereich der Klimapolitik, der Energiepolitik und der Geopolitik, die wir in den letzten Jahren immer deutlicher erleben. Wir müssen Antworten finden, denn die Menschen brauchen Antworten auf die Fragen, wie sie in Zukunft bezahlbar ihre Wohnung beheizen sollen, wie sie mobil bleiben und ihre Lebensqualität erhalten und steigern können. Doch im Gegensatz zu anderen hier im Hohen Haus sind wir der Meinung, dass die Antworten schon seit einiger Zeit vorliegen und wir die Chancen nur ergreifen müssen. Aber wir müssen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch deutlich machen, dass es keine leichte Zeit wird, dass es keine leichte Umstellung ist und dass das, was vor uns liegt, eine große Herausforderung ist, die wir gemeinsam annehmen und umsetzen müssen. Das Märchen des unendlichen Wachstums scheint zu scheitern. Die Globalisierung zeigt ihre negativen Seiten und überall ist von der Rückkehr zu regionaleren Kreislaufstrukturen zu hören. Das ist bei den großen Konzernen, aber auch in den Kommunen und in den Regionen Europas und Deutschlands zu spüren. Und da sind wir bei unserem Dreiklang, den wir schon seit Jahrzehnten, könnte man sagen, immer wieder in dieser Debatte darbieten, nämlich: dezentral, regional und regenerativ. An diesem Dreiklang kommen wir nicht vorbei und der war vor 20 Jahren aktuell, so wie er heute immer noch aktuell ist. Wir haben eine Krise der fossilen Energieträger, wie wir es auch schon häufig erwähnt haben. Dazu kommt jetzt die geopolitische Notwendigkeit, mehr Unabhängigkeit von Energieimporten zu gewinnen, insbesondere aus Russland. Aber – und das hat sich vor allen Dingen in den letzten Tagen gezeigt – es kommt zu diesen beiden Problemlagen, die wir bisher hatten, noch eine weitere hinzu, nämlich eine Spekulationskrise. Es ist ja nicht richtig, wie in dieser Runde auch schon gesagt wurde, dass allein die Preissteigerung des Rohöls und die zusätzliche Steuer die Kosten insbesondere an den Tankstellen gerade in die Höhe treiben lassen, sondern es sind vor allen Dingen die Spekulationsgewinne der Mineralölkonzerne, die mit der aktuellen Situation Kasse machen. Das sieht man an der Entwicklung der letzten Tage. Während am 13. Februar dieses Jahres für einen Liter Diesel etwa noch 36,8 Cent in der Kasse der Mineralölkonzerne landeten, waren es am 17. März dieses Jahres schon 81,5 Cent. Allein diese Zahl macht schon deutlich, dass die Preistreiber neben den Unwägbarkeiten durch den Angriffskrieg von Russland vor allem Spekulationsgewinne sind. Und da brauchen wir und fordern wir auch eine ganz deutliche Handschrift, dass da eine Regulierung notwendig sein wird und auch notwendig werden muss. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wir haben also – um zusammenzufassen – ein Handlungs- und kein Erkenntnisdefizit in der ganzen Energiedebatte. Wir kennen die globalen Vorgaben, wir kennen das Pariser Klimaschutzabkommen, dem wir uns alle verpflichtet haben, wir kennen die europäische Strategie des Green Deals, wir kennen das Klimagesetz des Bundes, wir kennen das Klimagesetz unseres eigenen Freistaats und darauf aufbauend müssen wir jetzt die Strategie umsetzen, unabhängiger von Energieimporten zu werden. Wir sehen da auch eine klare Priorisierung bei der Unterstützung in der Reihenfolge, dass wir die Stadtwerke und Kreiswerke in dem Bereich stärker machen, dann die Bürgerenergie und am Ende natürlich auch die Privathaushalte mit staatlichen Unterstützungen fördern müssen, damit diese Energiewende geschehen kann. Energiewende ist ja nicht nur der Strom, wie schon dargestellt, sondern streckt sich auch vor allen Dingen über den Bereich der Wärme und der Mobilität. Insbesondere geht man davon aus, dass in Deutschland etwa 2,5 Terawattstunden Strom notwendig sein werden, um den Stromverbrauch in diesen Bereichen zu realisieren. Deutschlandweit würde das bedeuten, dass wir bis 2040 die aktuelle Windkraft Offshore – also auf dem Meer – verzwölffachen müssten, die Windkraft Onshore – also auf dem Land – versiebenfachen und die Photovoltaik an Land etwa verfünffachen müssen. In unserem Antrag reden wir für Thüringen direkt von einer Verdreifachung der Solarproduktion bis 2030, was – wie zu sehen ist – auch nur einen Zwischenschritt darstellen kann. Wir haben alles in Thüringen, was wir brauchen, und die Energiewende und die aktuellen Herausforderungen sind vor allen Dingen auch eine Chance des ländlichen Raums. Wir haben Flächenmöglichkeiten, und die liegen nun mal vor allem im ländlichen Raum, wir haben sehr, sehr engagierte Menschen, die um Bürgerenergie und um Bürgerbeteiligung kämpfen. Diese Strukturen müssen wir nun noch stärker nutzen. Wir brauchen einen massiven Ausbau regenerativer Energie, denn das ist die Grundlage eines stabilen und günstigen Energiemixes. Je mehr erneuerbare Energie im Netz ist, umso günstiger ist die Energie. Und das sieht man auch sehr, sehr gut an den Spotmarktpreisen der letzten Tage. Gerade letzte Woche, als wir sehr viel Sonne – so wie jetzt auch gerade wieder – und zusätzlich noch eine Brise Wind hatten, hatten wir in Europa neben den skandinavischen Ländern, die aber andere Voraussetzungen hinsichtlich Wasserkraft haben, die günstigsten Stromerzeugungspreise. Frankreich hingegen hatte den teuersten Energiepreis. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Die Bundesregierung bzw. Finanzminister Lindner hat angekündigt, einen Tankrabatt zu geben. Das geht aus unserer Sicht nicht in die richtige Richtung, denn das unterstützt nur die Gewinne der Mineralölkonzerne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen, wenn wir zu den Menschen, die Ängste oder Sorgen haben, ehrlich sind, natürlich auch aufpassen, wie kommuniziert wird und welches Bild diese Kommunikation gibt. Wenn es scheinbar einfach ist, innerhalb kürzester Zeit 100 Milliarden Euro für ein Rüstungspaket aufzurufen, und wenn ein ehemaliger Bundespräsident die Worte sagt, dass man schon mal ein bisschen für den Frieden frieren kann, dann kommt das bei der Bevölkerung naturgemäß schlecht an, denn dann fragt man sich, wo denn in den letzten Jahren die Investitionen, die Gelder gewesen sind, um die erneuerbaren Energien schneller auszubauen und vor allen Dingen auch im sozialen Bereich zu investieren. (Beifall DIE LINKE) Wir sehen aktuell auch, dass der Markt versagt. Also alle Kräfte, die sagen, der Markt regelt schon irgendwie alles, sehen gerade, es funktioniert eben nicht in Krisensituationen. Und wenn selbst die FDP auf Bundesebene mehr Regulierung verlangt, dann scheinen die Zeichen der Zeit auch gehört zu werden. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Was erzählen Sie denn da eigentlich?) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tankrabatt!) Wir brauchen deswegen und fordern auch in unserem Antrag die temporäre und kurzfristige Steuersenkung, um den Menschen und natürlich auch den Unternehmen Luft zum Atmen zu geben. Mittelfristig brauchen wir aber eine Reform der Steuerlast auf Energieträger, um kleine und mittlere Einkommen zu unterstützen. Ein Mobilitätsgeld wäre zum Beispiel eine Variante davon. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Gewinne von Spekulanten und Mineralölkonzernen müssen steuerlich abgeschöpft werden und gedeckelt werden, das zeigt der eben schon erwähnte Aufwuchs der letzten Tage. Ich möchte daran erinnern, wir fordern in unserem Antrag eine Bundesratsinitiative. Ich bin aber auch der Landesregierung sehr dankbar, dass sie schon am 16. Dezember letzten Jahres eine Bundesratsinitiative gestartet hat. Also der Verlauf ist so gewesen: Sie ist eingereicht, ist jetzt in den Ausschüssen. Und in dieser Bundesratsinitiative geht es schon um die Abmilderung der Folgen der Energiekrise. Unter anderem geht es um Zuschüsse zu Heizkosten, es geht um einen Haushaltsenergieaufschlag für Berechtigte von SGB II und XII. Es geht darum, Strom- und Gassperren zu vermeiden, einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, ihre Wohnungen energetisch zu sanieren und auch Wohneigentümer mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, energetisch zu sanieren. Also diese Bundesratsinitiative läuft schon und wir wünschen natürlich auch als Signal in die Bundesrepublik, dass diese auch von den anderen Bundesländern genutzt wird. Dezentral, regional, regenerativ, wie schon erwähnt, setzt sich mittlerweile auch bei den Unternehmerinnen und Unternehmern durch. Die Regionen, die sich darauf einstellen können, werden auch mit mehr Beachtung der Unternehmen rechnen können. Thüringen hat da schon gute Voraussetzungen geschaffen und eine gute Verknüpfung aus Wissenschaft, Fachkräften und Forschung entwickelt, siehe unter vielen anderen zum Beispiel auch die Ansiedlung des Batterieherstellers CATL hier am Erfurter Kreuz. Regionen, die diesen Wandel verhindern wollen, werden zurückfallen. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich Bayern sicherlich bei zwei wichtigen Ansiedlungsentscheidungen, nämlich Intel, die in Magdeburg bauen, oder auch eine große Batteriefabrik, die nach Heide in Schleswig-Holstein geht, sehr ärgert. Da muss man sagen: Wer 10H-Regelungen bei Windkraftanlagen aufruft und damit quasi den Ausbau der Erneuerbaren unmöglich macht, (Unruhe CDU) der wird mit den Entscheidungen leben müssen, dass Unternehmen, die viel Energie brauchen, diese Energie auch regional herstellen wollen, dass die sich eben andere Flächen suchen. Insofern ist das auch ein Grund, Thüringen dort noch zu stärken. Was wäre denn die Alternative? Die Alternative wäre zum einen ein ungebrochener Klimawandel mit Kohleverstromung. Das kann ja nun auch keiner mehr richtig wollen. Eine Alternative wären vielleicht auch Atomkraftwerke, aber dazu mal nur die nackten Zahlen. Allein in Thüringen bräuchten wir, um die Energiewende zu schaffen, etwa drei Atomkraftwerke – also nur für Thüringen –, für Deutschland bräuchten wir mindestens 40 weitere. Die Kosten von einem Atomkraftwerk liegen etwa bei 20 Milliarden Euro – das zeigt ja gerade Frankreich. Das ist der aktuelle Marktpreis, da kann man jetzt auch hochrechnen, wie viel das Ganze kostet. Und da sind die Entsorgungskosten bzw. die Endlagerkosten noch gar nicht dabei. Also wenn die AfD sagt, sie will Atomkraft haben, dann muss sie natürlich auch sagen, wo in Thüringen dann das Endlager aufgebaut werden soll und vielleicht nicht nur eines, sondern vielleicht auch zwei. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe gehört, Söder will die auch in Bayern!) LNG, also Flüssiggas, anzulanden, ist ziemlich schwierig. Vor allen Dingen müssten wir dann auf Fracking-Gas aus den USA zurückgreifen, was ja auch dort für die starke Umweltbelastung sorgt, und viel günstiger wird unsere Energieversorgung dadurch nicht. Deswegen bleibt es dabei: dezentral, regional und regenerativ. Wir können hier in Thüringen unseren Stromverbrauch bilanziell bis 2040 aus eigener Herstellung realisieren. Das zeigen verschiedene Studien, zuletzt die schon genannte der Hochschule in Nordhausen. Diese Studie hat ja auch deutlich gemacht, welchen Energiemix wir brauchen, welche Schritte gegangen werden müssen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass wir die aktuelle Situation auch dafür nutzen, eine extreme Beschleunigung dieses Ausbaus zu realisieren. Die Energierevolution, wie sie manchmal auch genannt wird, muss starten und kann jetzt starten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Antrag, darauf bin ich vorhin schon mal kurz eingegangen, hat nicht nur die Ausrichtung, zu sagen, liebe Bundesregierung, macht mal das und das, der Bund muss das und das machen, sondern wir haben uns auch einen Punkt herausgenommen, der uns essenziell auch konsensfähig scheint, nämlich den forcierten Ausbau von Solarenergie in Thüringen. Und ich glaube und ich bin nach dem Lesen der neugefassten Anträge, des CDU-Antrags, auch der Meinung, dass wir hier wirklich einen Konsens finden können. Wir diskutieren hier ja sicherlich noch ein paar Minuten über die beiden Anträge, aber ich kann meiner Fraktion jetzt schon empfehlen, dem CDU-Antrag zuzustimmen. Bei dem AfD-Antrag bleibt nur Ablehnung und darüber muss man eigentlich gar nicht reden. Wer in der aktuellen Situation noch solche Anträge hier in den Thüringer Landtag einbringt, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir haben sie erkannt, wir wollen die Energieversorgung von Thüringen regenerativ, dezentral und regional – ich sage es immer wieder – umstellen, und das vor allen Dingen für unsere Bürgerinnen und Bürger, damit die am Ende wissen, wie sie ihre Wohnung heizen können, wie sie mobil bleiben können und wie die Lebensqualität gehalten und sogar noch gesteigert werden kann. Insofern werbe ich sehr um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Kollege Gleichmann. Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Bühl das Wort.

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Andreas Bühl CDU

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr verehrte Damen und Herren, zu der schon relativ fortgeschrittenen Stunde diskutieren wir über ein sehr wesentliches Thema für viele Thüringer in diesen Tagen. Wir haben jetzt eine sehr globale Perspektive in den letzten Reden gehört, was man bis wann umsetzen will, was natürlich für viele auch ein bisschen aus der Zeit gegriffen gilt, wenn man jeden Tag an die Tankstelle fährt und den Preis dort sieht. (Beifall CDU) Deswegen hat unser Antrag sehr viele Punkte, die kurzfristig, und zwar dringend kurzfristig anzugehen sind, um den Thüringerinnen und Thüringern zu helfen, ihren täglichen Weg zur Arbeit meistern zu können. Wenn man heute draußen an die Tankstelle, hier an die TOTAL vor unserem Landtag, schaut und dort 2,25 Euro für den Liter Diesel sieht, dann sieht man – 2020 waren es noch 1,12 Euro und im Dezember 2020 1,50 Euro –, was sich für eine Preissteigerung ergeben hat und dass das für viele ein echtes Problem darstellt. (Beifall CDU) Wenn man es mal ganz praktisch macht und von einer typischen Thüringer Familie bei mir im Wahlkreis am Rennsteig ausgeht, wo jeder zur Arbeit fahren muss, zwei Autos in der Familie, der eine fährt – das ist ein Beispiel, was ich selbst im Bekanntenkreis habe – nach Suhl, die Frau fährt nach Erfurt zur Arbeit, zwei Autos pro Monat, sind das jetzt schon 500 Euro Mehrkosten an Sprit. Das muss man mit Kindern, mit Familie erst mal stemmen. Das kann so nicht weitergehen. (Beifall CDU) Ein Umsteigen auf Bahn und ÖPNV ist dort auch illusorisch. Allein der Weg nach Erfurt vom Rennsteig mit Bus und Bahn würde Stunden brauchen hin und zurück. Zurück würde man wahrscheinlich gar nicht kommen. Man braucht also zwangsläufig das Auto. Deswegen braucht man auch zwangsläufig hier eine Erstattung, eine Hilfe. Busbetriebe haben jetzt schon angekündigt – ich bin selbst bei uns im ÖPNV-Beirat des Landkreises –, 600.000 Euro Mehrkosten in diesem Jahr sind für die Bus-Tickets prognostiziert. Da weiß man allein, was das ausmachen würde, wenn man das auf den Bus-Preis, auf den Ticketpreis umlegen würde, dann würde ÖPNV noch unattraktiver, als er zum Teil schon ist. Auch das kann nicht in unserem Interesse sein, auch deswegen brauchen wir hier eine dringende Abhilfe. (Beifall CDU) Und wenn jetzt auf Bundesebene diskutiert wird und Christian Lindner seinen Vorschlag bringt, dass man Tankquittungen einreichen solle, um dann dort Erstattungen zu machen, dann kann ich nur sagen, was ist das denn für ein Bürokratiemonster für eine Partei, die über Jahre gesagt hat, sie will Bürokratie abbauen. Das kann man echt nicht nachvollziehen. (Beifall CDU, AfD) Es braucht einfache, es braucht schnelle Lösungen. Und dass es diese schnelle Lösung geben kann, sieht man, wenn man um uns drum herumschaut, wenn man nach Irland schaut, wenn man nach Polen schaut, wenn man nach Ungarn oder Frankreich schaut. Überall funktioniert es und in Berlin redet man sich damit raus, dass es eben nicht funktionieren würde aus EU-Gründen oder was auch immer, aber andere machen es scheinbar. (Unruhe Gruppe der FDP) Deswegen sollte man hier dringend handeln. Deswegen finde ich es gut, dass sich der Landtag heute, wenn die Mehrheit dafür stehen sollte, dazu bekennt, dass es hier Senkungen braucht, dass es kurzfristige Senkungen braucht, damit eben diesen Thüringerinnen und Thüringern, die ich genannt habe, auch geholfen wird, damit der Arbeitsweg gesichert ist, damit man nicht darüber nachdenken muss, ob man seinen Job kündigt, um irgendwas anderes zu machen, weil man eben sonst nicht mehr wirtschaftlich über die Runden kommt. (Beifall CDU) Das ist der eine Teil unseres Antrags. Der andere Teil unseres Antrags befasst sich mit der Industrie in Thüringen. Wir haben allein 9.000 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit der Glasindustrie zusammenhängen. Herr Minister Tiefensee stand auch schon im Gespräch mit der Glasindustrie. Bis jetzt ist noch keine konkrete Hilfe in Sicht. Ich hoffe, die kommt dringend, und das wollen wir heute auch mit dem Antrag, den wir hier auf dem Tisch liegen haben, befördern. Denn allein die Glasindustrie, die wir hier am Rennsteig haben, hat einen Strombedarf von 400.000 Einwohnern und hat einen Erdgasbedarf von 85.000 Einfamilienhäusern. Ein Wirtschaftsumbau, der ja geplant ist, ist kurzfristig gar nicht machbar. Alles, was wir hier heute gehört haben, was schon wichtig ist und was man auch angehen muss, weil wir unabhängig werden müssen von fossilen Energieträgern, (Beifall SPD) ist eben nicht kurzfristig machbar, sondern muss langfristig angegangen werden. Das Ziel ist so 2045. Das heißt, wenn wir jetzt nichts tun, dann wird es diese Glasindustrie 2045 in Thüringen gar nicht mehr geben. (Beifall CDU) Der Erdgaspreis war im ersten Halbjahr 2021 noch bei 21,07 Euro pro Megawattstunde, ist jetzt bei 163,04 Euro. Das zeigt alleine schon, was das für Mehrkosten für diesen Energieträger für diesen Bereich sind. 50 Millionen Euro hatte man in normalen Zeiten, jetzt ist man bei 260 Millionen Euro Prognose für die Energiekosten. Das werden diese Unternehmen, wenn wir nicht helfen, nicht lange durchhalten. Da müssen wir etwas tun, denn es kann uns ja nicht daran gelegen sein, dass man diese Industriezweige – viele in Thüringen, die energieintensiv sind – über die Coronazeit gebracht hat und man jetzt innerhalb von wenigen Wochen diese Unternehmen im Zweifel pleitegehen lässt. Wir haben im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen: Ist das Unternehmen einmal pleite, kann man ihm mit Wirtschaftshilfen auch nicht mehr helfen. Deswegen braucht es dringend Wirtschaftshilfen, deswegen braucht es ein Notprogramm, was wir heute auch hier einfordern, womit wir auch das Wirtschaftsministerium beauftragen, hier zu prüfen und zu entwickeln, dass es im Zweifel Kredite geben kann, Kredite mit einem Teil Tilgungszuschuss des Staates, damit wir diesen Unternehmen helfen, solange vom Bund eben nichts kommt. Bis jetzt gibt es vom Bund noch nichts Konkretes, man hat nur Ankündigungen gehört. Und wenn das genauso lange dauert wie scheinbar jetzt beim Tankzuschuss, dann wird es für viele Unternehmen vielleicht schon zu spät sein. (Beifall CDU) Das lässt natürlich trotzdem nicht außen vor, dass wir auch einen kritischen Blick auf die Energieunternehmen werfen müssen, auf die Rohölförderer und Ähnliches, die jetzt scheinbar Zusatzgewinne mitnehmen. Denn wenn man sieht, dass die Rohölpreise inzwischen wieder gesunken sind, aber an den Zapfsäulen bisher nicht so viel ankommt, dann ist es richtig, dass man eben auch eine Kartellprüfung macht, dass man diesen Unternehmen richtig auf die Finger schaut, und das hat mein Kollege Henkel auch schon in der Aktuellen Stunde gesagt, die wir am Mittwoch hatten, dass uns das auch ein wichtiges Anliegen ist. Aber das hilft natürlich so kurzfristig nicht. Wir brauchen schnelle Lösungen. (Beifall CDU) Und das haben wir in diesem Antrag heute stehen: Wir wollen zum einen die Umsatzsteuer senken. Wir wollen bei der EU für eine Aussetzung der Mehrwertsteuer bei Energie drängen. Wir wollen die Energiesteuer auf ein harmonisiertes Maß in Europa bringen und auch die Pendlerpauschale muss angeschaut werden. Sie muss bürgerfreundlich für die Zukunft weiterentwickelt werden. Wir wünschen uns, dass sie schon ab dem ersten Kilometer gezahlt wird. (Beifall CDU) Die Glasindustrie muss dringend auf die Liste der Branchen aufgenommen werden, die Anspruch auf eine Strompreiskompensation haben, und wir wollen auch, dass die Stromsteuer europaweit auf ein angeglichenes Maß kommt und dass wir einen europaweiten Industriestrompreis einführen. Das ist wichtig, damit eben unsere energieintensive Industrie in Europa wettbewerbsfähig ist. (Beifall CDU) Denn was bringt es uns, wenn die energieintensive Glasindustrie zum Beispiel in Frankreich mit Deckelung von Gaspreisen unterwegs ist und wir hier nicht mehr so produzieren können, dass das Glas abgesetzt werden kann, und deshalb zum Beispiel ein Glaswerk in Schleusingen stets von WiegandGlas bisher gar nicht angefahren worden ist – eine riesige Investition, die jetzt dort vor sich rumsteht, nicht angefahren wurde, weil man sich nicht traut, die Kosten einzugehen, denn läuft der Ofen einmal, kann man ihn nicht einfach abstellen. Diese Energieunabhängigkeit auf der einen Seite, die wir langfristig erreichen müssen, und die kurzfristigen Maßnahmen, die wir dringend anschieben müssen, das ist für uns der Schlüssel, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmern in diesem Land mehr Sicherheit geben. In diesen unsicheren Tagen – ich will es auch noch mal sagen – mit dem Krieg in der Ukraine, der uns alle sehr bewegt, ein brutaler Angriffskrieg, der logischerweise auch mit intensiv auf den Preis drückt, den Thüringerinnen und Thüringern zumindest in diesem Punkt eine Sicherheit zu geben, dafür werben wir heute intensiv und dafür werbe ich auch heute hier im Haus, dass wir gemeinsam heute schon zu einer Abstimmung kommen, um heute ein Zeichen nach draußen zu setzen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Damit erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream! Auch ich möchte mich zunächst bei Herrn Staatssekretär Möller für seine fleißige und tatkräftige Arbeit für den Umweltschutz im Umweltministerium der letzten Jahre ausdrücklich bedanken. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich glaube, ich kann auch für Teile des Plenums sprechen, wenn ich sage, dass wir Ihre Reden hier im Plenum, die Sie mit voller Vehemenz und Überzeugung für den Umwelt- und Klimaschutz geführt haben und bei denen Sie in aller Ausführlichkeit und Deutlichkeit und Länge dargelegt haben, wie wichtig das ist, immer sehr genossen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Möller beendete seine Rede mit: Wann, wenn nicht jetzt? Ich glaube, diese Worte treffen den Punkt sehr genau, denn wir befinden uns gerade in einer massiven Krise der fossilen Energieträger, und das ist in den letzten Tagen sehr, sehr deutlich geworden. Diese Krise begann schon im letzten Jahr, war über Weihnachten schon spürbar durch die steigenden Energiekosten, die viele Haushalte betreffen. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Kosten jetzt noch mal enorm angestiegen und es wurde sehr, sehr deutlich, wie abhängig Deutschland doch von russischer Energie ist. Das ist hauptsächlich das russische Gas, aber es betrifft eben auch die fossilen Energieträger Kohle und Erdöl. Dass damit eben nicht mehr nur die Dimension der Klimapolitik es notwendig macht umzusteuern, sondern dass auch diese geopolitische Dimension hinzugekommen ist, trifft eben, warum wir sagen: Wann, wenn nicht jetzt? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade in der jetzigen Situation fällt uns eben die verfehlte Energiepolitik der letzten 15 Jahre bitter auf die Füße. Es wurden Irrwege beschritten, wie die Rücknahme des Atomausstiegs von SchwarzGelb auf Bundesebene. Es wurde viel zu lange an dem Energieträger Kohle festgehalten. Und zu den Fehlern bei den beiden Nord-Stream-Röhren muss ich, glaube ich, keine großen Ausführungen mehr machen. Stattdessen wurde fast schon systematisch nach Wegen gesucht, wie der Ausbau der Erneuerbaren ausgebremst werden kann. Beispielhaft genannt seien hier nur die Stichworte Solardeckel, Windkraftausschreibungsverfahren oder auch die Verhinderung von Erneuerbare-EnergieGemeinschaften. Deshalb ist es eben so wichtig, nicht nur Energiebezugsquellen umzustellen, sondern uns unabhängig zu machen von fossilen Energieträgern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir müssen unsere Energieimportabhängigkeit auch von geopolitisch schwierigen Lieferländern wie Saudi-Arabien, Katar oder auch den jetzt wieder ins Spiel gebrachten Ländern wie Venezuela oder Iran radikal reduzieren. Deswegen geht es eben auch darum, Energieverbrauch insgesamt mittelfristig zu verringern. Ich möchte gern auch noch mal auf Herrn Bergners Rede eingehen, die mich doch an einigen Stellen zugegebenermaßen enttäuscht hat. Herr Lindner hat ja auf Bundesebene vor einiger Zeit einen ganz guten Vorschlag gebracht bzw. er sprach von Freiheitsenergien. Ich glaube, das ist ein Begriff, der hätte tatsächlich auch von uns Grünen kommen können. Aber er bringt auf den Punkt, welche Chancen eben auch im Ausbau der erneuerbaren Energien liegen. Herr Bergner, von dieser Begeisterung für Freiheitsenergien habe ich leider in Ihrer Rede nicht viel mitbekommen. Sie haben viele Hülsen geäußert, gesagt, was alles nicht geht. Aber ich habe nicht vernommen, wie Sie konkret zum Beispiel den Ausbau der Solarenergie beschleunigen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist eben leider so, dass man, wenn man heute durch Neubaugebiete auch hier in Thüringen läuft, viele neue Häuser hat, die nach der Südseite ausgerichtet sind, wo keine Photovoltaik-Anlage drauf ist. Und ich glaube, im Jahr 2022 sollte es zum Standard gehören, dass wir alle Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen, energieklimafreundlicher Solarenergie ausstatten, die eben auch mittelfristig dazu beiträgt, für Privatpersonen Kosten zu senken. Und alle Menschen, die jetzt gerade so eine Solaranlage auf dem Dach haben, sind, glaube ich, gottfroh darüber. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu dem Thema „Artenvielfalt“ vielleicht nur ganz kurz so viel: Gerade auf Freiflächenanlagen zum Beispiel, auch in den sogenannten benachteiligten Gebieten, wenn diese Freiflächenanlagen richtig gemacht werden, dann gibt es genügend Studien, die zeigen, dass sich die Artenvielfalt darunter sogar sehr viel positiver entwickeln kann für die Biodiversität, für die Flora, für die Insektenarten. Man findet dort dann eine Vielfalt der Arten und deswegen lassen sich an dieser Stelle bei Freiflächenanlagen die Artenvielfalt, der Artenschutz und Energieerzeugung sehr gut miteinander verbinden. Man muss auch dazusagen, dass zum Beispiel die Energieausbeute von einer solchen Freiflächenanlage sehr viel größer ist, als wenn man zum Beispiel Bio-Mais darauf anbaut. Und daher begrüßen wir sehr, dass hier auch der Thüringer Bauernverband vor einigen Wochen ein sehr bemerkenswertes Positionspapier herausgegeben hat, worin auch der Thüringer Bauernverband sagt: Ja, sie begrüßen es, wenn man Landwirtinnen/Landwirten die Möglichkeit gibt, eben auch auf diesen Feldern, auf Teilen ihrer Felder, auf denen, wo wenig Ertrag ist, die nicht so fruchtbar sind, ihre Kosten mit Photovoltaik-Anlagen zu diversifizieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will gern kurz ausführen, Herr Kemmerich, warum der Tankrabatt auch ein Marktversagen darlegt. Herr Gleichmann hatte schon dargelegt, was die Gründe dafür sind, dass eben gerade auch die Spritpreise so enorm hoch sind, obwohl die Rohölpreise seit einigen Tagen wieder fallen. Aber diese Antwort, die Herr Lindner an dieser Stelle mit dem Tankrabatt gemacht hat, die hat natürlich viele Menschen zu Recht erzürnt. Denn es schien doch schon sehr Klientelpolitik zu sein, denn es entlastet nicht alle Menschen. Und man muss gerade sagen, dass die Ärmsten in unserer Gesellschaft ganz oft überhaupt kein Auto haben. Und natürlich sind die erzürnt, wenn sie sehen, dass es für bestimmte Gruppen Entlastungen gibt, aber für sie eben nicht. Herr Bühl hatte das Beispiel gebracht, dass eben zwei Leute … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Und was ist mit dem Heizkostenzuschuss?) Heizkostenzuschuss geht zum Beispiel speziell auch an Leute, die Wohngeld bekommen. Das sind sehr zielgerichtete Zuschüsse. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grup- pe der FDP)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Wahl hat jetzt das Wort. Herr Müller, ich verstehe, dass Sie das verteidigen wollen, aber trotzdem hat Ihre Kollegin Wahl jetzt hier das Wort. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir abgesprochen, das ist okay!) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine lustige Einlage, aber wir bleiben bei dem, was ich gerade gesagt habe. Danke.

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Laura Wahl GRÜNE

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Das Problem an Forderungen wie Spritpreisbremsen, sehr allgemeinen Preisreduzierungen ist, dass damit nicht nur die Lenkungswirkung verloren geht, sondern dass es den Staat unglaublich viel kostet und dieses Geld bei den Menschen fehlt, die es wirklich brauchen, die gerade massiv unter der Situation leiden. Allein das Beispiel des Tankrabatts zeigt, dass uns das, wenn man den Spritpreis damit um 10 Cent pro Monat bezuschussen würde, 550 Millionen Euro kosten würde. 550 Millionen Euro sind die Hälfte von dem, was monatlich auch an Tarifen für den ÖPNV gezahlt wird. Deswegen ist es eben nicht utopisch, sondern eigentlich sehr klar machbar, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir die ÖPNV-Preise um die Hälfte halbieren. Auch solche Vorschläge wie das Klimageld, das wir in unserem Antrag genannt hatten, wären Vorschläge, die eben allen Menschen zugutekommen plus dazu eine Lenkungswirkung erzeugen, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Umverteilung! Nicht allen Menschen!) damit es sich eben lohnt, von Autos auf den klimafreundlichen ÖPNV oder aufs Fahrrad oder sonstige alternative Mobilitätsformen umzusteigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mit unserem Antrag ganz konkrete Maßnahmen vorgelegt, wie jetzt auch hier in Thüringen der Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt werden kann. Diese Maßnahmen wirken jetzt natürlich nicht direkt kostendämpfend – das muss man ehrlich dazusagen –, aber mittelfristig sind sie eben die Maßnahme, um unser Energiesystem preisstabil zu halten. Neben der Windkraft muss man da ganz klar betonen, dass die Solarenergie eben die zweite Säule der Energiewende ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns mit diesem Antrag entschieden, insbesondere den Ausbau dieser zweiten Säule voranzutreiben. Unter dem Punkt IV haben wir die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Ausbau der Erzeugungskapazitäten aufgeführt. Das im Januar von der Hochschule Nordhausen vorgestellte Energiesystemmodell „So geht’s. Wie Thüringen klimaneutral wird“ empfiehlt eine Verdreifachung der installierten Leistungen bei der Photovoltaik bis 2030. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das wird der Glasindustrie auch nichts nutzen!) Um auf diesem Ausbaupfad in Thüringen zügig voranzukommen, brauchen wir auch die Bundesebene, die dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft. Die Bundesregierung hat ja bereits angekündigt, den Ausbau der erneuerbaren Energien in zwei Gesetzespaketen vor Ostern und vor der Sommerpause neu zu regeln. Bezüglich des Ausbaus der Solarenergie gibt es durch bereits veröffentlichte Eckpunktepapiere und durch Absichtserklärungen aus den Ministerien dazu schon einige Anhaltspunkte. So dürfte es bald eine bundesweite Solarpflicht für geeignete Dachflächen bei gewerblichen Neubauten geben. Darüber hinaus hat ja bereits eine Reihe von Bundesländern weiter gehende Solarpflichten erlassen, die entweder in eigenen Solargesetzen oder in ihren Klimaschutzgesetzen geregelt sind. Die Pflichten können sich dabei auf Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, aber auch auf Bestandsgebäude im Fall von grundlegenden Dachsanierungen oder auf die Parkplatzflächen erstrecken. Es ist also davon auszugehen, dass auch nach einer bundesrechtlichen Normierung noch große Handlungsspielräume für landesrechtliche Regelungen wie für Solarthermie und Photovoltaik auf Dachflächen verbleiben werden. Wir freuen uns sehr, dass hier tatsächlich heute aller Voraussicht nach das gemeinsame Signal aus diesem Landtag ausgehen wird, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg begeben wollen und in diesem Bereich Solardächer eben zum Standard machen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn wenn man sich eben auf die Dächer bezieht, dann ist klar, dass es hier die wenigsten Konflikte gibt, nimmt man mal die Fragen um den Denkmalschutz heraus. Ebenso ist aber klar, dass wir in einem ganz beträchtlichen Umfang Solaranlagen und PV-Anlagen brauchen, und da werden die Dachflächen nicht ausreichen. Deswegen ist es gut, dass in dem Antrag auch ein Bekenntnis darin ist, auf Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten, auf Konversionsflächen auch den Ausbau zu ermöglichen. Ich hatte schon gesagt, die Länderöffnungsklausel ist hier ein sehr sinnvoller Weg, den wir als grüne Landtagsfraktion schon sehr lange fordern. Ich freue mich sehr, dass auch Ministerin Siegesmund diese Woche erklärt hat, dieses Mittel ziehen zu wollen. Ich glaube, mit diesem Signal aus dem Landtag, auch mit dem Wissen, dass der Thüringer Bauernverband mittlerweile die Ziehung der Länderöffnungsklausel befürwortet, hoffe ich, dass dies dann auch möglichst schnell landesrechtlich umgesetzt werden kann. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zu den Bundesforderungen hatte ich ja schon ausgeführt, dass wir es für notwendig halten, direkte Zuschüsse zu machen, die eben auch die Menschen und Unternehmen entlasten, die es hier besonders notwendig haben. Dazu ist einmal der Vorschlag einer Zurückerstattung des CO -Preises – 2 auch teilweise unter dem Namen „Klimageld“ genannt – notwendig. In Betracht kommen eventuell auch temporäre sinnvolle Steuerentlastungen bzw. die Reduzierung der Abgabenlast auf Energieträger dort, wo es Sinn ergibt und Menschen direkt entlastet. Ich will dazu sagen, dass ich die Forderungen nach der Pendlerpauschale nicht so ganz nachvollziehen kann als eine Maßnahme, die jetzt sofort zum Tragen kommen soll, weil die Pendlerpauschale eben immer nur über die Steuer zurückerstattet wird. Deswegen sind auch hier Vorschläge, wie zum Beispiel der von Herrn Gleichmann bereits genannte – das Mobilitätsgeld –, glaube ich, eine gute Möglichkeit, um hier direkt helfen zu können. Abschließend noch mal einige Kommentare dazu, was notwendig ist: Dass wir jetzt im Bereich des Solarausbaus vorangehen, ist richtig und wichtig, ich freue mich sehr darüber. Wir müssen uns aber auch ehrlich machen, dass es natürlich auch einen Zubau bei der Windkraft braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will dazu sagen, dass diese ständigen Forderungen nach einem Ausbau der Wasserkraft, die man nicht nur aus Bayern, sondern auch hier von der FDP-Fraktion vernimmt, ins Leere laufen. Die Wasserkraft liefert aktuell einen Anteil von 1,6 Prozent an der aktuellen Stromerzeugung in Thüringen. Natürlich müssen hier die Potenziale geprüft werden, dort, wo sie sinnvoll sind, umgesetzt werden, aber selbst unter einer sehr optimistischen Prognose können wir allerhöchstens von einem Potenzial von 3 bis 4 Prozent bei der Wasserkraft ausgehen. Dazu kommen natürlich die Schwierigkeiten wie Querbauwerke, dass wir hier bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie eigentlich viel mehr noch die Durchgängigkeit der Flüsse herstellen müssen, anstatt zu verbauen. Deswegen ist es einfach ganz klar als unseriös zu benennen, zu sagen, die Wasserkraft soll jetzt die großen Potenziale liefern. Diese großen Potenziale werden die Wasserkraft und der Wind liefern. Abschließend will ich noch sagen: „Was, wenn nicht jetzt“ war der Punkt, auch das Wort „Zeitenwende“ ist hier schon gefallen. In den letzten Wochen wurde ganz oft davon gesprochen, dass man in Bezug auf Putin ja klar sehen muss und dass es in den letzten Jahren der deutschen Politik teilweise nicht gelungen ist, ganz klar zu sehen, welche Bedrohungen hier herrschen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir gerade bei der Klimakrise genau denselben Fehler machen, denn in 20 Jahren werden sich ganz viele von uns hierhinstellen und sagen: Ach, das konnten wir nicht sehen, das hat uns jetzt überrascht, dass die Klimakrise doch mit einer solchen Wucht kommt. Vor wenigen Wochen wurde der neue IPCC-Bericht veröffentlicht. Dieser sagt voraus, wie es bei den meisten IPCC-Berichten ist, dass eben nicht genug gemacht worden ist, dass wir uns auf den schlechtesten Klimaprognosepfaden befinden. Und – das fand ich schon sehr heftig – er sagt auch voraus, dass zwischen 2040 und 2060, wenn wir so weitermachen, 1 Milliarde Menschen auf der Welt ihre Lebensgrundlagen verlieren werden. Dieser Zeitraum beginnt in 20 Jahren und das zeigt, dass wir keine Zeit mehr zu verlieren haben. Es wird nicht mehr nur meine Generation betreffen, es wird auch viele hier schon betreffen und die Auswirkungen werden wir alle spüren. Deswegen ist es allerhöchste Zeit, jetzt Maßnahmen zu ergreifen und die Zielstellungen für die Zukunft immer mit Blick auch auf klimapolitische Notwendigkeiten zu stellen. Hier wollen wir heute einen Anfang mit den Anträgen machen. Ich freue mich, dass wir uns da, glaube ich, tatsächlich gemeinsam in einem sehr konstruktiven Prozess aufeinander zubewegt haben und heute mit zwei Anträgen dann auch in diesem Landtag ein Signal nach außen zeigen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Jetzt hat sich für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann zu Wort gemeldet.

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Hoffmann AfD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Deutschland 2022: Die Kraftstoffpreise sind auf Rekordniveau, die Strompreise die höchsten der Welt und die Kosten für Heizöl und Erdgas haben sich verdreifacht. All diesen Gütern des täglichen Lebens ist gemein, dass ein Großteil ihres Preises aus Abgaben besteht. All diese Abgaben beruhen auf politischen Entscheidungen, können also auch geändert werden, wenn der politische Wille vorhanden wäre, was er offensichtlich nicht ist. (Beifall AfD) Die negativen Auswirkungen der Kraftstoffverteuerung, der Verteuerung von Strom und anderen Energien auf alle Haushalte und die Wirtschaft und die damit verbundene Inflation werden also in Kauf genommen, weil man nicht auf die sprudelnden Gelder derer verzichten will, die täglich für diese Gelder schuften, (Beifall AfD) und weil man nicht von der Lenkungswirkung durch hohe Preise im Namen einer fraglichen Klimapolitik ablassen will. Das ist in höchstem Maße unverantwortlich. (Beifall AfD) Denn Folgen dieser Hochpreispolitik sind: Die hohe Kraftstoffbesteuerung bringt zahllose Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, an ihre finanziellen Grenzen, besonders betroffen hier die Menschen im ländlichen Raum, Familien und finanziell schwache Haushalte. Der Mittelstand stöhnt unter den Abgaben, die drohende Abwanderung energieintensiver Unternehmen schwirrt über den Preisen wie ein Damoklesschwert. Die Verteuerung von Strom und Heizenergie bringt eine Zunahme von Strom- und Gassperren mit sich. All das wird einfach im wahrsten Sinne des Wortes eingepreist für die Verbraucher, die sich nicht die Diäten erhöhen oder in Aktien investieren können. (Beifall AfD) Neben der direkten Belastung durch hohe Kraftstoffpreise kommt dann noch die Verteuerung von Lebensmitteln, Lieferketten, Düngemitteln und Dienstleistungen hinzu. Das Ergebnis ist: Die Inflationsrate war Ende 2021 so hoch wie seit 30 Jahren nicht, die deutsche Hochbesteuerungspolitik erweist sich mithin als unsozial und in hohem Maße wirtschaftsschädigend. (Beifall AfD) Die finanzielle Belastung durch die hohen Preise ist nicht mehr zu tragen und auch der Preis für die große Transformation ist längst nicht mehr vertretbar. Zusätzlich lässt der Ukrainekonflikt Energien verknappen und verteuern. Die Lösung von Linke bis CDU: mehr Erneuerbare, also mehr Wackelstrom, mehr Abhängigkeit von Energieimporten und mehr Flüssiggas, also mehr Fracking, und noch höhere Preise oder frieren für das Weltklima. (Beifall AfD) Was Deutschland, was Thüringen jetzt auf die Füße fällt, ist, dass es sich mit der Energiewende überhaupt erst in diese Abhängigkeiten begeben hat und weiter begibt. (Beifall AfD) Man steigt aus der Atomkraft aus, ohne vergleichbare grundlastfähige Energieerzeugungsträger mit Speichern zu haben, man steigt aus der Kohleverstromung aus, um Kohle aus Russland zu beziehen, und man steigt aus Energieimporten aus Russland aus, um Flüssiggas aus Katar oder den USA einzukaufen. (Beifall AfD) Reiner Irrsinn, den die Bürger bezahlen. Damit muss Schluss sein, denn Leistungsträger können auch unter der Belastung zusammenbrechen, wenn diese zu groß wird. Die Steuerbelastung in Deutschland ist unsozial und die Energiekrise wirkt wie ein Brennglas dafür. (Beifall AfD) Wir fordern in unserem Antrag die Senkung der Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz, die Aussetzung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, die Erhöhung der Entfernungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022, die sofortige Abschaffung der CO 2 Steuer auf fossile Kraftstoffe – (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie können doch unseren Antrag unterstützen!) na, wir haben einen eigenen, Herr Voigt –, die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom auf den EU-Mindestsatz, die Aussetzung der Stromsteuer, die sofortige Abschaffung der EEG-Umlage, die Harmonisierung der Netzentgelte und dabei die Berücksichtigung grundlastfähiger Energieträger, die Senkung der Mehrwertsteuer auf Heizöl und Erdgas auf das EU-Mindestmaß, die Aussetzung der Energiesteuer auf Heizöl und Erdgas, die sofortige Abschaffung der CO -Steuer auf Heizöl und Erd2 gas. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass langfristig angemessene und EU-weit gesehen wettbewerbsfähige Steuersätze auf Kraftstoffe, Strom, Heizöl und Erdgas erhoben werden und markteingreifende Instrumente mit politisch gewollter Lenkungswirkung zugunsten der sogenannten Energiewende nicht mehr angewendet werden, (Beifall AfD) sich auf Bundesebene für die Laufzeitverlängerung – mittelfristig – der drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke einzusetzen oder den Menschen anderweitig zu erklären, wie der Netto-Energie-Importeur Thüringen Strom oder andere Energie beziehen soll, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, sowie sich dafür einzusetzen, dass die Umweltbilanz beim Import benötigter Energieträger berücksichtigt wird, (Beifall AfD) sich für die technologieoffene Forschung an effizienten, sauberen, sicheren und grund- sowie spitzenlastfähigen Energieerzeugungsträgern einzusetzen und darüber hinaus alle weiteren landespolitischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um der gegenwärtigen Inflation entgegenzuwirken. (Beifall AfD) Eine kluge Energiepolitik muss darin bestehen, eine stabile, steuerbare, umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten, die Bürger und Unternehmen gar nicht erst mit drastischen Preisen auf Kraftstoffe und Energieträger belastet. (Beifall AfD) Um die Energieversorgung im Freistaat zu sichern, muss die Politik vorausschauend und ohne ideologische Scheuklappen agieren. Die Energiepolitik muss sich an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Sozialverträglichkeit und an der Umweltbilanz orientieren. (Beifall AfD) Der CDU-Antrag ist aus unserer Sicht in Teilen zu kurzsichtig und geht bei der Forderung zu den Erneuerbaren wie der Antrag von Rot-Rot-Grün an der Realität vorbei. Volatile Energieerzeugung schafft Abhängigkeit und höhere Preise. Wenn Sie 100 Prozent Erneuerbare haben, haben Sie nachts bei Windflaute hundertprozentig keinen Strom, sondern Energiearmut. (Beifall AfD) Die Biogasanlagen und das bisschen Wasserkraft werden den Freistaat dann nicht retten. Noch einmal: Die Landesregierung muss sich für die sofortige Senkung der Mehrwertsteuer, die Aussetzung der Energiesteuern und die sofortige Abschaffung der CO -Steuer und der EEG-Umlage 2 einsetzen und ein tragfähiges Energiekonzept für den Freistaat einrichten, statt auf Ideologie in der Energiepolitik zu setzen. Denn diese Ideologie führt zu Rekordpreisen für alle Verbraucher. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Frau Hoffmann. Und damit rufe ich für die SPD-Fraktion den Kollegen Möller auf.

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Denny Möller SPD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn wir heute sozusagen wahrscheinlich den vorletzten Tagesordnungspunkt in unserer Plenarsitzung haben, so ist es doch noch mal ein sehr bedeutender, wie ich finde. Nicht nur bedeutend, weil sich Herr Olaf Möller heute jetzt offiziell verabschiedet hat. Lieber Olaf Möller, auch von meiner Seite herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit der letzten Monate und Jahre. Und auch ich wünsche mir, dass unabhängig davon, ob im Haupt- oder im Ehrenamt, Menschen wie Sie sich weiter für Nachhaltigkeit, für unsere Umwelt und für neue Ideen einsetzen, wie man Naturverbundenheit und Zukunftsideen zusammenfassen kann. In diesem Sinne: Alles Gute! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht nur deswegen ist es bedeutend, sondern auch so ein Stück weit, wenn hier Worte gebraucht werden wie „Zeitenwende“ usw., dann ist es für mich schon auch sehr bedeutend, dass Sie, Herr Bühl, heute hier in Ihrer Rede deutlich gesagt haben, dass es dringend notwendig ist, dass wir uns von fossilen Energien unabhängig machen. Wenn das ein Beitrag ist, den wir in Thüringen hier gemeinsam leisten können, auch hier im demokratischen Diskurs, was die Grundlage sein muss für unser energiepolitisches Handeln, dann, denke ich, haben wir hier einen Konsens und eine Grundlage, die sich bei allem Streit um den Weg dahin doch von einem nicht mehr blenden lässt, nämlich von einer tatsächlich ideologisch getriebenen Politik, und die haben wir ja von meiner Vorrednerin wieder gehört. Es wird hier von „Wackelstrom“ gesprochen und die Lösung, die eigentlich in Ihrer Ideologie besteht, ist ja immer darin, das falsch zu finden und das als fehlerhaft zu kritisieren, was hier an konstruktiven Lösungen vorgeschlagen wird. Das ist sozusagen der einzige Teil, den Sie hier dazu beitragen, den Menschen glauben zu machen, dass, wenn alles so bleibt, wie es ist, das schon das Billigste und das Beste für alle wäre. Wichtig ist hier, immer noch mal deutlich zu machen, woher aktuell die teuersten Preise und die Abhängigkeiten, insbesondere auch unserer Industrie, kommen. Eine Geschichte allerdings will ich Ihnen allen noch mal sehr deutlich sagen: Natürlich ist Kernfusion die Schlüsseltechnologie für alles bei Energie. Jedoch sind wir nach wie vor weit davon entfernt, das hier auf der Erde zu realisieren – so weit, dass es einzig allein die Sonne ist, die die Kernfusion momentan umsetzt. Allein die da bereitgestellte Energie übertrifft unseren globalen Energiebedarf um das 35.000-Fache. Also, Energie ist eigentlich in unserem Sonnensystem und von unseren Sternen aus gesehen in rauen Mengen verfügbar. Alles, was wir umsetzen können – Wind, Biomasse, Wellen usw., usf. – werden durch diese Energiequelle, durch unsere Sonne, angetrieben. Dennoch sind wir technologisch in der Lage, diesen energetischen Schatz direkt und ohne Umwege auf unseren Hausdächern zu ernten, da, wo Energie benötigt wird, auch Energie zu gewinnen. Das verbirgt sich unter anderem hinter der Idee einer dezentralen Versorgung. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das sagen im Übrigen auch sehr deutlich im Moment die von der Energiepreiskrise getriebenen Unternehmen der Glasindustrie. Sie sprechen hier sehr deutlich davon, dass sie von der Art und Weise, wie wir in Thüringen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bisher Energiepolitik betreiben konnten, hoch enttäuscht sind. Wenn man da genauer zuhört und im Moment auch sieht, was für Standortfragen da eine Rolle spielen, dann ist es schon ersichtlich, wie dynamisch sich Ihre Schwesterpartei CSU und Politiker dort plötzlich outen im Landkreis Kronach, wenn es um die Frage von Windparks geht, und wie schwerfällig wir uns auf Thüringer Seite da tun. Ich glaube, hier sollten Sie insbesondere auch auf die Unternehmerinnen und Unternehmer der Glasindustrie hören, was die bei dieser Frage, zum Beispiel Windkraft, Windkraft im Wald, zu sagen haben und welche Potenziale die da noch sehen. Dennoch, Dezentralität wollen wir als Koalition und in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der fossilen Energiepreise wollen wir auch im Solar dort einen notwendigen weiteren Impuls geben. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, mit den erneuerbaren Energien schaffen wir in Thüringen weitere Tausende Arbeitsplätze, verlieren Abhängigkeiten vom Weltmarkt, senken die Energiepreise für die Menschen und erreichen die notwendigen, gesetzlich fixierten Ziele in der Umweltverträglichkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es im vorliegenden Antrag der Koalition? Der Antrag umfasst im Kern zwei Pakete. Zum einen umfasst er konkrete Anforderungen sowohl an unsere Thüringer Landesregierung als auch an die Bundesregierung zu Maßnahmen, um die von exorbitant hohen Energiekosten besonders betroffenen privaten Haushalte und Unternehmen zu unterstützen. Paket zwei umfasst einen landespolitischen Aufschlag zur deutlichen Intensivierung der Bemühungen beim Ausbau der solaren Nutzung. Hier will ich mich im Besonderen …

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Herr Möller, erlauben Sie eine Anfrage des Abgeordneten Höcke?

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Denny Möller SPD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Bitte.

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Bitte, Herr Höcke, Ihre Anfrage.

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Björn Höcke AfD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Ja, vielen Dank, Herr Kollege Möller. Vielen Dank für Ihre spannenden Ausführungen. Ich habe eine konkrete Frage, die hat Ihnen letztlich indirekt die Kollegin Hoffmann auch schon gestellt, aber ich wiederhole sie noch mal: Woher kommt der Strom in Thüringen für die Thüringer nach Ihrer Konzeption in einer langen, windstillen Winternacht? Eine ganz präzise Frage. Woher kommt der Strom? Was ist Ihre Antwort dazu?

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Denny Möller SPD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Im Moment kommt der Großteil – Sie haben es vorhin auch gehört, wenn Sie Herrn Staatssekretär Möller zugehört haben –, 75 Prozent kommen momentan aus fossilen Energien. Das wollen wir verändern durch Speichertechnologie, durch Windkraft und durch Solarenergie. All das müssen wir sozusagen entwickeln und vorantreiben. Dafür müssen wir hier im Thüringer Landtag die Grundlagen treffen und das ist die Frage von Fortschritt und Entwicklung von einem Punkt jetzt – 75 Prozent fossile Energieträger, Kohle, nuklear ist übrigens auch ein fossiler Energieträger, weil Sie immer so tun, als wäre die Atomkraft die Antwort auf alles. Auch die Grundstoffe dafür sind endlich, Uran ist endlich und ein sehr seltenes Erz und es ist dadurch fossil. Natürlich. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist keine Antwort auf meine Frage!) Lange Rede, kurzer Sinn: Wir wollen die erneuerbaren Energien als die Zukunftstechnologie ausbauen, und dafür braucht es konkrete politische Entscheidungen jetzt und hier (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und auch klare Mehrheiten dafür. Ich denke, wir sind dem heute hier einen großen Schritt nähergekommen. Zum Beispiel beim Solarausbau: Ende Oktober 2021 fanden sich rund 37.000 Solaranlagen auf den Dächern des Freistaats. Die installierte Leistung dieser Anlagen hat sich im vergangenen Jahr um 15 Megawatt auf rund 1.900 Megawatt erhöht. Gemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Thüringen laut Erhebungen der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur im Schnitt 17,5 solcher Anlagen auf 1.000 Einwohner. Damit können wir uns aufgrund der aktuellen Lage nicht zufriedengeben, denn die ersten bereits vor 30 Jahren aufgebauten Anlagen werden aufgrund sinkender Leistungsfähigkeit wieder zurückgebaut. Zugleich sprechen wir von einer deutlichen Beschleunigung des jährlichen Zubaus, um die in wenigen Jahren zu erreichende 100-Prozent-Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen. Laut einer aktuellen Untersuchung der Hochschule in Nordhausen – sie ist heute schon mehrfach angesprochen worden, und ich rate wirklich jedem, sich das unbedingt auch durchzulesen – sind gerade einmal 10 Prozent des Potenzials an Solarenergie bisher gehoben. 10 Prozent haben wir bisher geschafft. Eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus ist daher mehr als geboten. Doch wo liegen die Flächenpotenziale hierfür? Seit über 25 Jahren sind fast 24.000 Nichtwohngebäude in Thüringen gebaut worden. Rechnen wir die vor 1995 bereits existierenden 27.000 Nichtwohngebäude hinzu, ergeben sich umfangreiche Dachflächenpotenziale, welche bisher nach wie vor ungenutzt sind. Wir wollen passgenaue Lösungen für die Menschen finden, denn nur mit einer breiten Beteiligung an der Energiewende vor Ort gelingt uns dieser bevorstehende Kraftakt. Mit der Möglichkeit eines Solarausbaugesetzes wollen wir weitere Potenziale in Thüringen heben, die Stromproduktion durch Solar steigern. Es soll aus unserer Sicht Folgendes beinhalten: Erstens, Dachflächen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Solarnutzung zu verpflichten, zweitens, da, wo Dachsanierungen anstehen, die Solarenergienutzung sinnvoll zu integrieren, und drittens, zum Beispiel auch Parkplatzflächen durch entsprechende Überdachung für die Stromgewinnung zu aktivieren. Zudem sollen zum Beispiel Flächen entlang von Straßen und eine Doppelnutzung – lieber Herr Bergner, eine Doppelnutzung, das ist uns besonders wichtig – von landwirtschaftlichen Flächen mit Photovoltaik vorangetrieben werden. Wir sehen zum Beispiel eine sehr große Chance für den ländlichen Raum bei auch solchen Nischen wie der Agri-Photovoltaik und Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern. Das Potenzial fürs Handwerk ist hier auch in die Zukunft hinein durch Installation und Wartung enorm hoch. Der Antrag versteht sich als Aufschlag, welcher die Erarbeitung von drängenden Lösungen anstößt. Wir sind zum Beispiel auch sehr offen für praktikable Lösungen für den Erhalt der Biomasse. Auch hier, liebe Kollegen von der FDP, möchte ich deutlich machen, es geht hier nicht um das Ausspielen der einen erneuerbaren Energie gegen die andere. Hier sind wir uns, glaube ich, einig, hier braucht es einen guten Mix. Wir wollen uns jetzt mit diesem Antrag auf die zweite starke Säule verstetigen, auf Solar, aber das schließt weder Biomasse noch Geothermie noch Wasserkraft aus. Aber, damit Sie mich nicht falsch verstehen, das größte Ausbaupotenzial liegt mit Abstand bei der Windnutzung. Ziel ist es, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix – ich habe ihn gerade schon erwähnt – aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können. So definiert es unser entsprechendes Landesgesetz. Die Zielmarke ist dies und das sind unsere Bestrebungen. Die außerordentliche Wichtigkeit des Solarausbaus wird auch darin ersichtlich, dass wir in diesem Tagesordnungspunkt nicht nur über den Antrag der Koalition diskutieren und abstimmen wollen, sondern auch über den zweiten Antrag der Kolleginnen und der Kollegen der Union. Hier möchte ich betonen: „zum Abstimmen“. Der dritte Antrag von der AfD – das zieht sich ja hier durch, ich habe das vorhin schon erwähnt und das konnten wir auch schon bei der Aktuellen Stunde beobachten –, über die Ideologie und über ein großes dickes Nein hinaus wirkt er leider nicht. Dadurch bekennen auch Sie sich, liebe Kollegen von der CDU – ich habe es eingangs schon erwähnt –, zur Notwendigkeit der Energiewende, erkennen aber auch an, dass die kaum noch tragbaren Preissteigerungen ein derzeit sehr akutes Problem für die Menschen sind. Nun kommt also endlich Bewegung in die Sache. Nach langen Debatten zur Energiewende wollen wir mit Mehrheiten handeln. Genau deshalb ist es für uns ein wichtiges Signal, ein gemeinsames politisches Bekenntnis nach außen zu tragen. Je länger wir zögern, desto stärker und intensiver werden wir mit den Folgen der Energiekrise konfrontiert sein. Entsprechend diesem Ziel haben wir unseren gemeinsamen Antrag noch einmal überarbeitet, um Zielstellungen und Maßnahmen zu konkretisieren. Und auch wir vonseiten der Koalition haben im Interesse eines schnellen Ausbaus einzelne unserer Forderungen zurückgestellt. Die Energiewende bewältigen wir nur durch wirksame und mehrheitsfähige Beschlüsse. In diesem Sinne: vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Möller. Jetzt habe ich hier auf der Anmeldung der Rednerinnen und Redner die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner stehen. Falls sie noch jemand gesehen hat, sie müsste dann relativ bald erscheinen, wenn sie noch zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen möchte. Damit hat jetzt Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer, Autofahrer, Eigenheimbesitzer, Mieter etc. pp., viele Betroffene der heutigen Situation – auch die, jawohl –, eine interessante Debatte, die wir hier führen, Freitagnachmittag kurz vor Ende dieser Woche Plenartage, über die Energiewende, über die Auswirkungen des Krieges auf die Preise, Inflation, Energiepreise, die schon seit langer Zeit in Höhen geklettert sind, die im europäischen und Weltvergleich Spitze waren. Das beklagen wir schon seit langer Zeit und da müssen wir uns sehr genau anschauen, wo denn diese Entwicklung herkommt. Meine hochgeschätzten Kollegen und Kolleginnen der CDU, das ist ja auch der Ära Merkel und den Regierungen, die in Berlin die Verantwortung getragen haben, geschuldet. Das ist auch den Grünen geschuldet, die immer mit im Boot saßen. Das hat ja mal damit angefangen: Erneuerbare Energien kosten eine Kugel Eis. (Zwischenruf aus dem Hause) Wir haben auch nicht alles richtiggemacht, aber das soll ja nicht heißen, dass man, wenn man etwas falsch gemacht hat, diesen Fehler fortsetzt. Dabei geht es mir erst mal um die Preisentwicklung. Wir haben tatsächlich durch die Gestaltung der Energiewende auch Preisschübe ausgelöst. Wir haben Energie verteuert mit den Steuern, die wir jetzt alle beklagen, dass sie drauf sind, die wir kurzfristig abschaffen wollen, wo wir auch dafür Sorge getragen haben, dass die europäisch verankert sind, und dann geht das eben nicht mehr so leicht. Deshalb will ich mich auf wenige Punkte fokussieren. Erstens: Dieses einseitige Betonen von Energiewende auf erneuerbare Energie führt dann in die Irre, solange wir keine ausreichenden Speichermöglichkeiten haben, und die haben wir noch nicht. Deshalb brauchen wir eben einen Energiemix, der sehr ausgewogen zwischen erneuerbaren und tatsächlich nicht ständig zur Verfügung stehenden Energieformen ist, grundlastfähige Energie, die wir außer den Erneuerbaren beziehen können, aber auch andere Energieformen, die grundlastfähige Energie herstellen. Da kam zwischendurch mal die Frage, woher wir denn den Strom beziehen, wenn es eine dunkle, windstille Nacht ist. Ja, aus dem europäischen Netz. Da fragen wir dann nicht genau, wo es herkommt. Da sollten wir möglichst ehrlich sein: Wenn da andere Quellen zur Verfügung stehen, warum sollen wir uns die in Deutschland nicht zunutze machen? Ein Grund für die Gaspreisentwicklung sind auch die leergelaufenen Gastanks der letzten Monate. Das hat ja nicht vor drei Wochen angefangen. Das hat wiederum damit zu tun, dass wir im Jahre 2021 weniger Energie aus Sonne und Wind gewinnen konnten. Also bei der Energiewende sollten wir uns vielleicht nicht gerade die Debatte heute zur Seite nehmen. Herr Möller, da weiß ich auch, dass Sie daran sehr seriös arbeiten. Auch von mir aus noch mal herzlichen Dank für Ihre Arbeit für den Freistaat Thüringen. Das ist alles ein bisschen komplexer als Freitagnachmittag in einer Stunde mal abgehandelt. Jetzt aber zu dem eigentlichen Anlass der Debatte heute, nämlich der kaum nachvollziehbaren Entwicklung der letzten Wochen und Tage an den Energiemärkten und den Folgen für viele Teile der Bevölkerung. Einmal das Tanken: Klar, das ist immer ein großes Ärgernis. Wie wollen wir kurzfristig darauf reagieren? Es ist ja so, dass die Preise an den Tankstellen schon wieder deutlich fallen. Also der Diesel ist jetzt von 2,40 Euro wieder fast auf 2,10 Euro. Da ist immer noch eine große Übertreibung drin. Das ist auch tatsächlich mal kartellrechtlich zu beleuchten, wie wir seit Jahren schauen, warum wir in Deutschland diese Bewegungen im Benzinmarkt haben. Hier sollte man tatsächlich auch mal sehen, was sich Konzerne da rausnehmen, wobei das auch mit Übertreibungen an den Börsen zu tun hat. Die Entwicklung bei den Börsenpreisen war auch ein in Panik versetzter Anlegermarkt und nicht nur die Konzerne in Deutschland, die übrigens ihre Gewinne dann auch wieder in Deutschland versteuern. Also da kommt dann auch wieder Geld zurück. Der Tankrabatt, den Christian Lindner vorgeschlagen hat – übrigens Frankreich macht das auch, das kann so völlig falsch nicht sein –, ist eben etwas, was schnell wirkt. Da geht es nicht darum, Tankquittungen irgendwo einzureichen. Es ging um einen direkten Abzug beim Tankvorgang und eine Verrechnung des Tankstellenpächters mit den Abgaben an den Staat. Auch das ist alles noch etwas kompliziert, aber eine Möglichkeit, die schnell helfen kann. Deshalb hat Christian Lindner das vorgeschlagen – zu Recht – und es findet großen Anklang in Umfragen, die gemacht worden sind, bis zu 70 Prozent bevorzugen es – YouGov, kann man nachlesen, ich gebe gern den Link rum, das ist ja alles kein Problem. Jetzt mal zu einem anderen Problem, was wirklich kaum lösbar ist, und zwar ist das die große Zahl an Mieterinnen und Mietern, die in meinen Augen der Mittelschicht angehören. Wir reden über Heizgeld, wir reden über viele Hilfen, die den Leuten zukommen sollen, die Sozialleistungen beziehen, denen müssen wir auch helfen. Aber wer hilft denn den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Mittelschicht täglich ihre Arbeit verrichten, eine unheimlich große Leistung vollbringen und das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft sind? Nach allem, was ich bisher hier gehört habe, bleiben die auf den Kosten dieser Entwicklung auf dem Energiemarkt sitzen – sei es beim Heizen zu Hause, sei es bis jetzt beim Tanken und sei es bei der im Hintergrund laufenden Inflation. Darüber sollten wir uns mal Gedanken machen und tatsächlich moderat an den richtigen Stellen Steuern und Abgaben senken, damit diese Preisentwicklung gedämpft wird. Aber die CDU nicht einfach mal pauschal für 2022 bis 2023 – wir müssen ja auch sehen – und das hat keiner hier im Hohen Hause mehr im Blick –: Mit den ganzen Abgaben werden Einnahmen der Haushalte entwickelt, bundesweit wie landesweit. Und wenn wir so radikal, wie Sie alle gern wollen, wie das natürlich in den Sonntagsreden gut ankommt, die Steuern auf alle Energieträger senken, dann werden wir Riesenlöcher in den Haushalten haben und die Folgen sollten wir dann mal bis zu Ende denken. Darauf hat hier keiner eine Antwort. Dann zu Recht Industrie: All die Thesen, die wir hier aufstellen, Dächer mit Solar bepflastern, die Landwirtschaftsflächen zurückzubauen zugunsten von Solar, das kann man ja alles diskutieren. Aber wenn Sie mit der Glasindustrie und mit anderen Industrien/Betreibern in die Diskussion gehen, die wirklich sehr energieintensiv sind, die sagen, das wird alles nicht helfen. Dann bleibt es düster um unsere Industrie. Wir müssen diese Industriezweige mit grundlastfähiger, immer verfügbarer hoher Energieleistung versorgen, weil sie auch dazu beitragen, dass wir in Zukunft Wohlstand, Wachstum in diesem Land erzeugen. Und die Wohlstandsabgaben brauchen wir, um viele hehre Ziele nicht nur heute, sondern auch in Zukunft zu finanzieren. Da sind die Vorschläge, die ich hier und heute gehört habe, samt und sonders untauglich. Wir werden die Anträge 21 a ablehnen, bei 21 b werden wir uns enthalten und zu 21 c, liebe AfD, sagen wir einfach Nein. Danke schön. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war mal eine gute Antwort!)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Damit ist auch die Redezeit beendet. Es hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Gottweiss zu Wort gemeldet.

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Thomas Gottweiss CDU

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Zuschauer im Netz! Staatssekretär Möller hat in seinem Sofortbericht einen Satz gesagt, der mir sehr gut gefallen hat, und zwar hat er gesagt: Eine tragfähige Energieinfrastruktur ist auch eine Frage von Sicherheit und Freiheit. – Und das, lieber Herr Staatssekretär, ist ein richtiger Satz. Sie haben sicher den Fokus darauf gelegt, dass die Frage von Sicherheit und Freiheit jetzt eine besondere Rolle spielt, insbesondere durch die Verwerfungen, die auch der Ukraine-Krieg mit sich bringt. Aber das, was eigentlich der relevante Punkt ist, ist der Begriff tragfähig, eine tragfähige Energieinfrastruktur. Und das, was Sie hier vorgetragen haben, hat relativ wenig damit zu tun gehabt. Der Fokus liegt wie immer und oft bei den Grünen auf dem Ausbau der Energieerzeugungskapazitäten. Es geht um die Frage: Wie können wir mehr Windkraft realisieren, wie können wir mehr Photovoltaik realisieren? Das kann man alles machen. Es ist auch eine Frage, die relativ zügig zu realisieren ist, weil wir natürlich die Technologien mittlerweile in Deutschland haben, die gut funktionieren, aber die dahinterliegende Energieinfrastruktur, das ist doch das, was fehlt. Das ist doch die eigentliche Aufgabe, die vor uns liegt. Beginnen wir mal mit dem Punkt „Gas“: Wir haben jetzt ein großes Problem, weil wir uns unabhängig von Russland machen wollen, von den russischen Gaslieferungen. Da haben wir natürlich im Bereich der Stromerzeugung nicht so das große Problem. Es sind ungefähr 45 Terawattstunden, die innerhalb Deutschlands an russischem Gas verstromt werden. Das ist eine Größenordnung, die kann man relativ zügig ersetzen. Schwieriger wird es natürlich im Wärmebereich. Im Wärmebereich, sowohl was die Haushalte anbelangt als auch die Industrie, die die Wärme einfach für Industrieprozesse braucht, sind es 300 Terawattstunden. Und 300 Terawattstunden sind eine echte Größenordnung, und da brauchen wir Lösungen. Gas ist deswegen auch problematisch aus dem System rauszunehmen, weil Gaskraftwerke natürlich eigentlich hervorragend funktionieren in der Ergänzung zu Erneuerbaren, nämlich genau, um die Residuallast abzusichern, also die Senken, die entstehen können, weil eben gerade kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint, entsprechend auszugleichen und im Umkehrschluss auch die Stromspitzen aufzunehmen, um entsprechend Gas herzustellen. Das heißt, wir brauchen Power-to-X-Anlagen. Wir brauchen ein Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft. Da stellt sich doch die Frage: Wo ist das in Thüringen? Wo haben wir denn eine Power-to-X-Anlage? (Beifall CDU) Wo haben wir denn die Elektrolyseure, die Wasserstoff herstellen? Wo haben wir denn die Transportinfrastruktur, die den Wasserstoff transportiert, gern auch importiert? Wo haben wir die Abnahmestrukturen? Das sind doch die Fragen, die wir klären müssen. Das Gleiche betrifft auch das Biogas. Auch das Biogas ist hervorragend geeignet als Residuallastkraftwerk. Aber man muss sagen: Wo haben wir denn die Biokraftanlagen? Wir haben die Biokraftanlagen im ländlichen Raum bei den Agrarbetrieben. Da ist es eben so, dass der Agrarbetrieb die Anlagen nicht gebaut hat, dass er sie nur punktuell laufen lässt, sondern das Konzept ist, dass die die Grundlast liefern, dass sie die ganze Zeit durchlaufen. (Beifall CDU) Und wenn Sie die Studie von Prof. Wesselak gelesen haben, dann werden Sie mitbekommen haben, dass er den Vorschlag macht, dass wir die Biogasanlagen gerade nutzen, um das Gas einzuspeisen. Das ist erst mal in der Theorie eine ganz hervorragende Idee, weil man natürlich, wenn man das Biogas einspeist ins Gasnetz, das Gas an anderer Stelle verbrauchen kann, um zum Beispiel Wärme für Industrieprozesse herzustellen, und kann dann gleichzeitig den Strom herrichten und hat eine deutlich bessere Sektorenkopplung. Aber auch da ist wieder die Frage: Wo sind denn die Biogasanlagen? Im ländlichen Raum. (Beifall CDU) Und auch wenn mancher Städter sich das nicht vorstellen kann, es ist nicht so, dass jedes Dorf an das Gasnetz angeschlossen ist. Das heißt, wie bekommen wir denn das Biogas in das Gasnetz eingespeist? Das sind doch die Fragen, die geklärt werden müssen. Sektorenkopplung: Wo haben wir denn die konkreten Projekte in Thüringen zur Sektorenkopplung? Auch da ist eine Möglichkeit – weil Herr Höcke danach fragt, wie kann man die ganze Sache lösen –, einfach Hochtemperaturspeicher zu nutzen. Das geht sogar in alten Kohlekraftwerken. Da kann man über Hochtemperaturspeicher den Strom von vier Stunden nutzen, um dann 20 Stunden lang Strom zu produzieren, denn das Prinzip eines Kohlekraftwerks ist nach wie vor relativ einfach: Man macht Wasser heiß, was eine Turbine antreibt. Und wenn ich ein Speichermedium entsprechend erhitze, dann kann auch dieses Speichermedium den Strom liefern. Aber auch da ist die Frage: Wo haben wir das konkrete Projekt in Thüringen? (Beifall CDU) Ich sage das mit den 300 Terawattstunden Gas nicht ohne Grund. Die Wärmewende ist genau der Bereich, der bisher verschlafen wurde, und zwar sowohl in der Industrie als auch für die Haushalte. Was sollen denn die Haushalte machen? Und da ist zum Beispiel auch eine Frage: Wie kann man den Haushalten bei der Investition unter die Arme greifen? Wir machen immer wieder den Vorschlag, dass wir im Bereich Geothermie eine entsprechende Förderung machen, weil natürlich gerade bei der Frage Geothermie, Bohrungen vorzunehmen oder im Gelände Kollektoren einzubringen, das Investitionen sind, die relativ hohe Investitionen verlangen. Wir haben nun mal in Thüringen eine Einkommens- und Vermögensstruktur, die es den Haushalten nicht ermöglicht, das ohne Weiteres zu machen. Das heißt, auch dort brauchen wir konkrete Lösungen. (Beifall CDU) Dann kommen wir zu der ganzen Frage der Photovoltaik. Der Staatssekretär hat gesagt, die Dachund Freiflächen liefern große Potenziale, ohne das zu untermauern. Ich glaube auch, dass das so ist. Wir haben auch in dem Antrag, den Rot-Rot-Grün gemacht hat, die Frage eines Prüfauftrags, an welchen Stellen man tatsächlich eine Verpflichtung eingehen kann, Photovoltaikanlagen auf bestimmten Gebäuden zu installieren. Aber dieser Prüfauftrag umfasst auch die praktische Möglichkeit. Da ist die Frage, dass es Einzelne gibt, die eine Photovoltaikanlage bauen wollen, die das gar nicht genehmigt kriegen, weil das Ortsnetz nämlich den Strom gar nicht aufnehmen kann. (Beifall Abg. Kniese, fraktionslos) Da hat Kollege König sehr richtig eine Kleine Anfrage zu der Qualität des Stromnetzes in der TEN gestellt, weil nämlich das das relevante Stromnetz ist für diejenigen, die nicht zu den Stadtwerken gehören. Und da hieß die Antwort sehr schön: anforderungsgerecht. Das wage ich mal stark zu bezweifeln. Wenn wir nämlich eine verpflichtende Regelung schaffen, Photovoltaikanlagen im größeren Umfang tatsächlich auf die Dächer zu bringen, dann sind die Stromnetze – die Ortsnetze – eben nicht mehr anforderungsgerecht, weil sie den Strom überhaupt nicht aufnehmen können. (Beifall CDU) Das Gleiche gilt natürlich für die Ladeinfrastruktur, die wir im Zuge der Elektromobilität brauchen. Wir haben das Problem der fehlenden Lösungen im Windkraftbereich bei der Frage des Repowerings, das haben wir immer wieder angesprochen. Wir haben fehlende Lösungen bei der Frage der Speicher. Wir haben natürlich ein Pumpspeicherkraftwerk in Goldisthal – ja –, aber wie funktioniert denn das? Das funktioniert doch nach wie vor so, dass da, wenn der Strom sozusagen günstig ist, in der Nacht hochgepumpt wird und am Tag wieder runter. Das hat doch mit einem residualen Lastkraftwerk nichts zu tun und daraufhin müssen wir doch das Ganze umdenken. Da Sie sagen, es gibt Rückenwind von der Bundesebene: Dann setzen Sie sich doch bei der Bundesebene mal dafür ein, dass das Ganze auch wirtschaftlich funktioniert, wenn man es im Sinne des Energiesystems betreibt. (Beifall CDU) Damit zusammenhängend steht nämlich auch die Frage der Netzentgelte: Es sind nämlich die Thüringer Bürger, die die erhöhten Netzentgelte bezahlen, die aufgrund der Pumpspeicherkraftwerke entstehen, (Beifall CDU) obwohl die ganze Republik davon profitiert. Wir haben die Frage: Was ist denn nun mit Gasturbinen oder flexiblen Gaskraftwerken, wo haben wir die denn in Thüringen und wie können wir die Kapazitäten schaffen, dort ein grünes Gas oder eben Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien stammt, einzusetzen? Das ist doch die Frage. Und die Frage ist: Wie können wir das denn konkret planen, damit auch unsere Industriestandorte sauber funktionieren können, gerade die energieintensiven Unternehmen, die eben dauerhaft Energie brauchen und das eben sicher und ohne Schwankungsbreiten? Das sind doch die Fragen, die gelöst werden müssen. Deswegen sind wir als CDU-Fraktion für tatsächliche Lösungen für eine tragfähige Energieinfrastruktur. Sie haben gesagt, Herr Staatssekretär Möller: Wann, wenn nicht jetzt? Da stelle ich mir natürlich die Frage: Ja, verdammt noch mal, wann, wenn nicht jetzt, wollen wir denn diese Lösungen bringen? (Beifall CDU) Wir sehen doch jetzt schon die Strecke, die vor uns liegt, dass wir bis 2030 entsprechende Lösungen brauchen. Wir wissen doch genau, wie lang die Prozesse brauchen in Deutschland, diese Infrastruktur herzustellen. Das ist natürlich auch gerade wichtig, weil wir doch sehen, wo der Diskurs langläuft. Wir haben es doch heute wieder von der AfD gehört, dass da Ängste geschürt werden, dass gesagt wird, das Energiesystem ist nicht sicher und außerdem wird es teurer und es liegt alles an der Transformation. Da wäre es natürlich notwendig, dass wir sagen: Guckt mal hier nach Thüringen, da haben wir ein entsprechendes Gewerbegebiet mit energieintensiven Unternehmen, dort wird ein Elektrolyseur betrieben, dort wird Wasserstoff hergestellt, da gibt es eine entsprechende Power-to-XAnlage und das Ganze ist so konzipiert, dass das 24 Stunden durchfunktioniert und auch noch wirtschaftlich ist. (Beifall CDU) Ich kann nur darum bitten, dass wir alle tatsächlich den Fokus darauf legen, die Lösungen jetzt zu realisieren. Ich glaube, die beiden Anträge, die hier vorliegen, sind schon mal ein guter Anfang. Ich werbe explizit dafür, dass es eine Zustimmung für beide Anträge gibt, für den von der CDU und für den von den Koalitionsfraktionen der Minderheitsregierung. Wir würden beim Antrag der AfD Ablehnung signalisieren. An der Stelle möchte ich auch noch mal kurz Staatssekretär Möller danken. Die Länge mancher Beiträge ist vorhin schon ein bisschen rübergekommen, ich glaube, ich war daran auch nicht ganz unschuldig im zuständigen Fachausschuss. Wir haben uns da sehr intensiv fachlich auseinandergesetzt, weil wir auch manchmal unterschiedliche Perspektiven hatten. Aber ich kann sagen, dass es tatsächlich aus meiner Sicht immer fachlich und menschlich sehr erfrischend war, die Diskussion mit Ihnen zu führen. Insofern wünsche ich Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute und hoffe auf Zustimmung für die beiden Anträge. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Gottweiss. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt noch eine Wortmeldung, nämlich die des Abgeordneten Schubert, Fraktion Die Linke.

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Andreas Schubert Die Linke

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen liebe Thüringerinnen und Thüringer, auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich von der aktuellen Debatte sicherlich ein klares Signal erhoffen, denn es geht um existenzielle Fragen, nicht nur der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch von Firmen, von Unternehmen im Freistaat und damit um Arbeitsplätze. Ich glaube, dass es wenig glaubwürdig wäre, wenn wir heute hier nicht zu einem Beschluss kommen würden. Deswegen kann ich es außerordentlich begrüßen, dass sich jetzt die Vorzeichen dahin gehend entsprechend aufgeklärt haben, dass wir heute hier auch eine klare Botschaft aus dem Kreis der demokratischen Fraktionen nach draußen senden werden, wie wir uns Lösungsansätze vorstellen. Alles andere wäre, wie gesagt, nicht glaubwürdig gewesen. Ich will bei der Glaubwürdigkeit noch mal stehen bleiben und da drei Punkte benennen. Es gab hier eine Analyse vonseiten der FDP zu den Ursachen für diese Energiepreisentwicklung gerade in den letzten Wochen und letzten Tagen. Ich frage: Wenn es richtig ist, dass es seit dem 24. Februar keinen Lieferausfall gegeben hat, genauso viel Gas geliefert wurde wie vor dem 24. Februar und genauso viel Öl geliefert wurde wie vor dem 24. Februar, wenn das stimmt, dann muss sich doch jeder selbst die Frage stellen: Wo kommt denn dann die Preissteigerung seit dem 24. Februar her? Und wenn wir dann solche verquasten Antworten hören, wie sie hier Herr Kemmerich wieder vorgetragen hat, dann, glaube ich, ist das nicht besonders glaubwürdig. (Beifall DIE LINKE) Wir sollten es deutlich benennen: Es geht um Krisen- und Kriegsgewinnler, die sich hier an diesen Entwicklungen die Taschen füllen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das können wir doch nicht einfach so geschehen lassen, da muss doch auch die öffentliche Hand, die Politik steuernd und lenkend eingreifen und sagen: Wir begrenzen hier Spekulationsgewinne, wir begrenzen Handelsspannen. Wir machen klar, dass das nicht dazu führen kann, dass Super- und Extraprofite generiert werden können. Das ist doch auch eine Frage der Glaubwürdigkeit der Politik. Der zweite Punkt: Ich kann vieles von dem unterstützen, was die Kollegen der CDU hier vorgetragen haben, insbesondere was Herr Bühl und Herr Gottweiss hier vorgetragen haben. Aber zur Glaubwürdigkeit gehört natürlich auch folgender Fakt: Wenn das, was Ihr Vorsitzender auf der Bundesebene, Friedrich Merz, fordert, umgesetzt würde – ein sofortiges Energieembargo, keinerlei Lieferungen mehr von Gas und Öl aus Russland –, dann wären all die Forderungen zur Absenkung des jetzigen Preisniveaus durch Steuererleichterung etc., die auch Sie heute hier gut begründet haben, pulverisiert. Sie werden überkompensiert werden. 2,20 Euro/2,30 Euro an der Tankstelle wären nicht die Obergrenze, sie wären die Untergrenze. Das muss man zur Ehrlichkeit auch den Verbraucherinnen, Verbrauchern und den Firmen draußen im Land dazusagen, das gehört zur Glaubwürdigkeit dazu. Deswegen sehen wir als Linke darin keine Perspektive. Der dritte Punkt zur Glaubwürdigkeit: Ja, auch die öffentliche Hand muss glaubwürdig agieren. Ich glaube, um noch mal auf den Staatssekretär und seinen Sofortbericht zu sprechen zu kommen, dass wir da auch als öffentliche Hand durchaus noch eine ganze Reihe von Potenzial haben. Wir könnten als öffentliche Hand, glaube ich, Benchmarks setzen, wir könnten vorangehen als Beispielgeber und wir können es uns, glaube ich, nicht mehr lange erlauben, dass wir auch als öffentliche Hand Gebäude bauen und sanieren oder mit Fördermittelprogrammen bauen und sanieren lassen, wo wir eben Flachdächer bis heute ungenutzt lassen, wo keine Solarzelle draufkommt. Warum machen wir das nicht zum Kriterium für Ausreichung von Fördermitteln? Warum sagen wir nicht: Wenn ihr ein Gebäude in der (Beifall DIE LINKE) Stadt oder im Kreis anfasst, da muss da ein Solardach drauf? Wie lange wollen wir denn darauf noch warten? Dann hätten wir doch noch viel mehr Argumente, um sie auch gegenüber der Privatwirtschaft und den einzelnen privaten Endverbrauchern als Beispiel vorzuzeigen, wenn doch klar ist, das rechnet sich. Das haben wir doch alle hier festgestellt: Das rechnet sich. Dann muss doch auch die öffentliche Hand ein Interesse daran haben, das jetzt zu machen. Ich sage zum Schluss auch mit Blick auf unsere haushalterischen Ressourcen: Wir wissen aus den Ländern, die uns weit voraus sind in der Dekarbonisierung der Volkswirtschaft, eben in Skandinavien, dass dieser Prozess mit massiven öffentlichen Investitionen beschleunigt wird. Diese Investitionen werden wir auch hier in Thüringen tätigen müssen und je schneller – da waren wir uns doch alle einig – wir sie tätigen, umso schneller haben wir den Effekt und umso schneller sind wir weg von der Abhängigkeit von fossilen Energien. Deswegen müssen wir bei diesen Debatten, die wir hier immer geführt haben, aus dem Zwölf-Monats-Kästchen raus. Wir müssen dazu kommen, dass wir sagen, wie wir diese öffentlichen Investitionen tatsächlich gestemmt bekommen, damit wir uns jetzt mit einer schnelleren Geschwindigkeit auf den Weg machen zu dem (Beifall DIE LINKE) Ziel, was wir doch alle erkannt haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Schubert. Nun habe ich noch die Wortmeldung von Herrn Möller aus der AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich hätte nicht gedacht, dass ich mit Herrn Schubert mal in einer Frage einig bin, aber bei der Bewertung der energiepolitischen und außenpolitischen Sofortmaßnahmen des großen CDU-Vorsitzenden Merz bin ich mit ihm tatsächlich mal einig – nicht schlecht. (Beifall AfD) Ansonsten habe ich heute in der Debatte viel über Solar und Windkraft gehört und relativ wenig – oft nur auf Nachfrage, zum Beispiel von Herrn Höcke – zu Speichern, obwohl das im Konzept Ihrer Energiewende eine große Bedeutung haben müsste. Noch weniger habe ich zu Wärme gehört, außer von Herrn Gottweiss – allerdings hat mich das nicht sonderlich überzeugt, darauf gehe ich aber nachher noch mal ein – und von Herrn Gleichmann. Bei Herrn Gleichmann fällt mir die Ablehnung besonders leicht, weil Herr Gleichmann sinngemäß sagt, okay, wir müssen irgendwie auf Strom umstellen, dazu müssen wir die Thüringer Landschaft mit Windkraftanlagen und Solaranlagen zupflastern. Das war im Grunde genommen das wesentliche Konzept. Da muss ich ganz ehrlich sagen, da macht doch die Bevölkerung gar nicht mit. Das merken Sie doch schon beim Windkraftausbau, die ganzen Debatten, da riskieren wir doch – ich meine, mit dem sozialen Frieden ist es eh nicht sonderlich gut bestellt – wirklich offene Revolten, mal abgesehen davon, welche energiewirtschaftlichen Auswirkungen das hat. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Da wollen Sie ein Atomkraftwerk hinstellen!) Zu den Atomkraftwerken komme ich auch gleich noch. Aber zunächst vielleicht noch zu den Speichern: Darauf hat zumindest Herr Gottweiss reagiert. Nun muss man natürlich sagen, Herr Gottweiss, dass die Pumpspeicherkraftwerke in Thüringen bei Weitem nicht reichen, um dieses ambitionierte Solarund Windkraftprojekt, das Sie zu einem erheblichen Teil auch mittragen, insofern wegzupuffern, als man damit Bedarfsspitzen glätten kann, beispielsweise auch bei der Dunkelflaute in der Nacht. Das ist jedem sicherlich bewusst. Das Gleiche gilt im Grunde genommen natürlich auch für die anderen Möglichkeiten, die Sie genannt haben, also beispielsweise Power-to-Gas. Das Interessante ist: Ich versuche ja auch mal über den Tellerrand hinwegzugucken, schaue mir zum Beispiel mal an, was dezidiert grüne Ingenieure, die bei Bündnis 90/Die Grünen sind, also sehr an der Klimapolitik ausgerichtet sind, die Protagonisten dieser Politik sind, zum Beispiel zu Power-to-Gas sagen. Die sind verzweifelt, die sind absolut verzweifelt, weil klimapolitisch Powerto-Gas überhaupt keinen Sinn macht, es sei denn, man setzt eben nicht auf grünes Wasserstoffgas, sondern auf konventionell erzeugtes. Das ist ein Problem, denn da kommen Sie eben in dem Bereich nicht weiter. Wenn Sie sich damit näher beschäftigen, werden Sie das also auch ganz schnell herausfinden, dass das nicht die Lösung sein kann. Biogas – auch so eine Sache, haben Sie ja erwähnt – ist auch keine Lösung. Wenn Sie sich mal die Produktionskosten einer Megawattstunde Biogas anschauen – grundlastfähig ist das Ganze ja –, wenn Sie sich diese Produktionskosten anschauen, dann merken Sie, wenn Sie das flächenmäßig ausbauen wollen, um – sage ich mal – den Gasimport aus Russland zu ersetzen, dann werden Sie eine Strompreisrevolte bekommen, weil die Strompreiskosten für Biogas einfach mal jenseitig teuer sind. Da liegen Sie über 200 Euro bei der Megawattstunde. Wasserkraft – das war ja die Idee der FDP, insbesondere von Herrn Bergner. Dazu muss ich aber sagen, da gibt es auch wieder europäisches Recht, was dem Ganzen Grenzen setzt. Sie wissen, wenn Sie eine neue Anlage irgendwo ins Wasser setzen wollen, dann muss der Gewässerzustand sogar verbessert werden. Wie das gehen soll, dafür weiß keiner so richtig eine Lösung. Deswegen konzentrieren sich die ganzen Wasserkraftanlagen eben auch auf Altrechte, und die sind, wie wir alle wissen, beschränkt und nicht in der Lage, diesen Strombedarf auch nur ansatzweise zu kompensieren. Bleiben also wieder nur Solar- und Windkraft, und da muss ich einfach sagen, da gibt es aus meiner Sicht ganz, ganz viele Bemerkungen hier in der Debatte, die auf ein gewisses Unverständnis schließen lassen. Also den Vogel abgeschossen hat dabei der Kollege von der SPD, der Uran in den Bereich der fossilen Energiequellen eingestuft hat. Also fossile Energiequellen – gemeinhin sind damit Energieträger gemeint, die mal durch abgestorbenes pflanzliches Material entstanden sind, gern auch mal der eine oder andere Dinosaurier, falls der ordentlich in Kohle verwandelt worden ist, aber Uran definitiv nicht. (Beifall AfD) Interessant ist in dem Zusammenhang übrigens auch die Endlichkeitsdebatte, die Sie ja immer gern führen. Uran sei endlich. Also Uran hält nach meinem Kenntnisstand beim aktuellen Bedarf noch über 200 Jahre. Wenn wir Thorium dazunehmen, dann liegen wir wahrscheinlich im Bereich von 800 bzw. 1.000 Jahren. Das ist wesentlich weniger endlich als beispielsweise das Lithium, was Sie bräuchten, um Ihre Energiewende umzusetzen. Das ist nämlich sehr endlich und vor allem liegen die Quellen auch wieder im Ausland, (Beifall AfD) Sie machen sich wieder von ausländischen Mächten abhängig und erpressbar und über die Arbeitsbedingungen, unter denen das produziert wird, darüber reden wir noch gar nicht. Da sollte man als SPD-Mann natürlich besonders sorgfältig und vorsichtig sein, in die Richtung was zu fordern. (Beifall AfD) Ansonsten – ist mir eingefallen – die Debatte um den Erzeugungspreis, die Herr Gleichmann angestoßen hat: Das fand ich interessant, weil er sagte, in Thüringen wäre jetzt der Erzeugungspreis bei erneuerbaren Energien besonders günstig gewesen. Das ist schon fast so ein Stück weit schwierig, wenn Sie das mal jemandem erklären, der jetzt gerade in die Ersatzversorgung gefallen ist, weil sein Stromversorger pleitegegangen ist. Erklären Sie dem mal (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat damit nichts zu tun!) angesichts des Abschlags, den er jetzt zahlen muss, dass die Erzeugungspreise eigentlich wahnsinnig günstig sind, aber Sie es mit Ihrer Politik geschafft haben, das über die Staatsquote so teuer zu machen, dass er jetzt eben 300 Euro Vorauszahlung leisten muss. (Beifall AfD) Dann hat Herr Gleichmann noch gemeint, Kernkraftwerke würden das alles gar nicht kompensieren können, wir bräuchten – glaube ich – drei Kernkraftwerke, haben Sie gesagt, um in Thüringen die erforderliche Stromerzeugung zu kompensieren. Also meines Wissens hat ein Kernkraftwerk zwischen 1,5 bis 3 Gigawatt Strom, die bereitgestellt werden können, und zwar punktgenau, wenn es gebraucht wird, und Thüringen braucht meines Wissens für die Stromerzeugung aktuell so um die 0,6 bis 0,7 Gigawatt. Also da können Sie ganz einfach ausrechnen, wie viele Kernkraftwerke Sie brauchen. Sie brauchen bestenfalls ein kleines, dann wäre die Geschichte erledigt, und das muss ja auch nicht unbedingt in Thüringen stehen. Also ich finde es sowieso seltsam, dass jemand, der so globalistisch ausgerichtet ist wie Sie, ausgerechnet immer alles in Thüringen erzeugen muss. (Unruhe DIE LINKE) Ansonsten geht das ja eigentlich auch nicht, insbesondere beim Lithium zum Beispiel. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heiliger St. Florian!) Da kann man natürlich versuchen, davon abzulenken und sich wieder auf die Solarerzeugung zu konzentrieren. Jedes Dach, alles soll bepflastert werden mit Solarpanelen. Dabei kommen natürlich auch so interessante Projekte zustande wie diese Solarblume hier vor dem Ministerium, die ja, ich glaube, vormittags zumindest bis um 12.00 Uhr komplett im Schatten steht und damit besonders effizient zur Stromerzeugung in unserem Freistaat beiträgt. (Beifall AfD) Ich finde, die ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie grüne Energiepolitik in diesem Land funktioniert, nämlich gar nicht. (Beifall AfD) Herr Kemmerich hat in dem Zusammenhang bei der Frage, wie man das kompensieren kann, darauf hingewiesen, warum man nicht auf die europäischen Kraftwerke zurückgreifen solle. Na ja, ich bin da einerseits nicht der Meinung, dass man die unbedingt alle in Thüringen haben muss, aber sie sollten schon in Deutschland stehen, denn wenn Sie mittlerweile auch durch die Ukraine-Krise den Wert einer gewissen Souveränität erkannt haben bei der Versorgung mit Grundversorgungserzeugnissen oder eben auch Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Bereitstellung von Strom, dann sollte man sich in diesem Bereich eben nicht vom Ausland abhängig und damit eben auch ein Stück weit erpressbar machen. Abgesehen davon kann man natürlich, wenn die Kraftwerke in Deutschland stehen, auch besondere Anforderungen stellen, zum Beispiel was die Umweltfreundlichkeit, die Klimafreundlichkeit und die Sicherheit angeht. Das war bei deutschen Kernkraftwerken übrigens spitze, auch im europäischen Vergleich. (Beifall AfD) Frau Wahl – darauf muss ich auch noch mal kurz eingehen – erwähnte die 10H-Regelung in Bayern, die sich wirtschaftsfeindlich auswirken würde, weswegen die Bayern wahrscheinlich auch mit einem tränenden Auge Richtung Magdeburg gucken, weil da eine Batteriefabrik entsteht und in Thüringen auch. Ich glaube in der Tat, wenn die Bayern das hören, dann tränen denen die Augen, aber vor Lachen, denn allein, was in München an Wirtschaftsleistung in diesem Jahr und im letzten Jahr entstanden ist, das kompensieren diese beiden Erzeugungseinheiten mit Sicherheit nicht. Herr Bühl möchte gern einen europäischen Industriestrompreis, um die Wirtschaft ein bisschen abzufedern. Die Idee ist gut, wenn die anderen mitmachen würden. Ich glaube nur nicht, dass die das tun werden, denn wenn Sie sich mal den Energiepreis anschauen, der liegt in Frankreich unglaublich günstig. Die produzieren unglaublich günstig, in Polen genau dasselbe. Was zum Teufel soll diese Nationen denn dazu veranlassen, ihren Strompreis zu erhöhen, damit ihre Wirtschaft unter Druck zu setzen, die gerade dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhält? Das werden die nicht tun. (Beifall AfD) Das werden die nicht tun, weil die nämlich noch im Gegensatz zu Ihnen eine nationalstaatliche Brille aufhaben und schauen, was ihrer Nation guttut. Insofern werden die das nicht kompensationslos machen. Damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt. Wir haben im Grunde genommen bei all Ihren Ideen, die Sie hier vorgetragen haben, keine wirkliche Lösung für eine soziale, preisgünstige, wirtschaftsfreundliche und umweltfreundliche Stromversorgung gefunden. Wir haben viele Ideen, ja, die aber bei Lichte betrachtet nicht funktionieren, denn wenn Sie Solarstrom mit beispielsweise Gaskraftwerken vergleichen, dann übersehen Sie, dass das eine punktgenau die Leistung bereitstellen kann, die gebraucht wird, und das andere eben gar nichts. Warum tauchen Solarkraftwerke oder Windkraftwerke in Thüringen bei Leistungsstatistiken nicht auf? Weil sie keine gesicherte Leistung bieten – es ist rein zufällig. Darauf können Sie nun mal kein modernes Energieversorgungssystem aufbauen. (Beifall AfD) Abgesehen davon kostet das alles einen Haufen Geld. Die Förderung kostet Geld, einmal der Stromerzeugung selbst, dann, sollten Sie auf die Idee kommen, das irgendwie teilweise wegzupuffern über Power-to-Gas-Anlagen oder beispielsweise Batterien, also Stromspeicher, würde es auch noch mal extra Geld kosten. Das alles kommt auf den ohnehin schon höchsten Strompreis Europas bzw. wahrscheinlich sogar der Welt obendrauf und damit werden Sie irgendwann auch den sozialen Frieden gefährden. Ich hätte mir ja mehr gewünscht, dass man mal angesichts der Situation, in der die Kunden teilweise sind, insbesondere die Ärmsten in unserem Land, die noch darauf achten müssen, wer der billigste Strompreisanbieter oder Gaspreisanbieter ist, die eben auch zu günstigen Stromanbietern gehen, die jetzt reihenweise pleitegegangen sind durch die Kapriolen am Gasmarkt oder am Strommarkt beispielsweise, heute sagt, was man für die so liefert. Aber nichts, da kam gar nichts. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Die zahlen, obwohl sie zu den Ärmsten der Gesellschaft zählen, mittlerweile mehr für Energie voraus als ich als Gutverdiener mit einem Einfamilienhaus. Das ist Folge Ihrer Energiepolitik, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich zum Beispiel mal die Gaspreiskapriolen anschauen, da gibt es ganz interessante Effekte, die tauchen in keiner politischen Diskussion auf. Zum Beispiel, dass in dem Zeitpunkt, als im Dezember der Gaspreis durch die Decke schoss, Ausspeisungen in Größenordnungen aus dem deutschen Netz Richtung Polen stattfanden. Es fällt mir unglaublich schwer, da keine politische Komponente zu sehen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Alles, was knapp wird, wird teuer. Den Effekt sollten Sie alle kennen. Zusammenfassend müsste ich jetzt eigentlich für den Antrag unserer Fraktion werben. Ich weiß, die Luft kann ich mir sparen. Herr Kemmerich hat ja schon Nein gesagt, Sie alle haben Nein gesagt. Herr Kemmerich, Sie haben ja wenigstens vor zwei Jahren noch zu uns Ja gesagt. Aber mittlerweile haben Sie gut verstanden, vor wem Sie buckeln und bei wem Sie treten dürfen. (Beifall AfD) Insofern nehmen wir das zur Kenntnis und versuchen dann eben, die Wähler zu überzeugen und nicht Sie, weil Sie sich ja auf eine Debatte leider nicht einlassen. Ich bin mir am Ende ziemlich sicher, dass Ihre Konzepte dazu führen werden, dass Thüringen klimaneutral wird, weil Sie Thüringen mit diesen Konzepten verarmen werden. Sie werden die Wirtschaft ins Ausland jagen und Sie werden natürlich auch einen Großteil unserer Verbraucher in die Energiearmut schicken und dadurch werden Sie es möglicherweise tatsächlich schaffen, Thüringen klimaneutral zu machen – (Unruhe DIE LINKE) aber, meine Damen und Herren, um einen Preis, für den wir als AfD niemals Politik machen würden. Das unterscheidet uns in der Tat von Ihnen allen. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Danke, Herr Möller. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Damit, Herr Minister Tiefensee, haben Sie das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Spannendes Thema, späte Stunde – schwierig, jetzt noch einmal den Bogen zu schlagen. Aber ich denke, das Thema ist so wichtig, dass wir uns noch ein paar Minuten Zeit nehmen sollten. Ich werde ganz besonders zu dem Teil 21 b, also zu dem Komplex sprechen, der sich nicht zuletzt auch im CDU-Antrag wiederfindet. Meine Damen und Herren, wir sind uns in der Analyse einig. Alles das, was sich an der Tankstelle abspielt, was wir von Unternehmerinnen und Unternehmern hören, was wir nicht nur über Deutschland, sondern über Europa hören, das ist sattsam bekannt und ist erschreckend genug. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wie soll das weitergehen? Viele Unternehmen, insbesondere die, die energieintensiv sind, sind in besonderer Weise betroffen und fragen sich, ob sie kurz- und mittelfristig eine Zukunft haben. Wir haben hier eine Menge über die Ursachen gehört. Eins ist festzuhalten: Viele der Ursachen sind marktgetrieben, aber einige der Ursachen können wir politisch beeinflussen. Wir haben verschiedene Ebenen, zunächst die des Bundeslandes, des Bundes späterhin und natürlich auch der Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger, die uns in der Debatte zuschauen, werden sich als Erstes fragen: Was wird es denn nun konkret aus Thüringen geben? Das Gleiche gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer. Deshalb will ich beginnen mit dem, was an Vorschlägen auf dem Tisch liegt, und versuchen, eine erste Einschätzung von meiner Seite zu geben. Die CDU schlägt vor mit Blick auf die Unternehmen, dass wir drei Punkte in den Vordergrund stellen. Das Erste: Wir sollen eine Art Notfallfonds machen. Wir sollen energieintensive Unternehmen durch Kredite, durch Tilgungszuschüsse stützen, zum Zweiten, die Beratung der Unternehmen intensivieren und zum Dritten Referenzprojekte auf den Weg bringen. Alles eine gute Idee und ich bin mir ziemlich sicher, dass die CDU – oder vielleicht auch andere – das nach der Sitzung oder schon vor der Sitzung kommentiert haben bzw. kommentieren werden: Wir haben gefordert. Und das ist auch gut so. Ich möchte Sie bitten, dass Sie bei der Kommunikation den Stand zu diesen drei Punkten mitbedenken und gegebenenfalls auch kommunizieren. Herr Bühl, Sie haben völlig zu Recht nicht nur hier, sondern auch im Wirtschaftsausschuss von der Glasindustrie berichtet. Wir sind im intensiven Kontakt und wissen, was da los ist. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben Sie – ich weiß nicht, HEINZ-GLAS oder Wiegand, ich bin mir nicht ganz sicher – von 100 Millionen Euro Energiekosten per anno früher, jetzt 250 Millionen … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: 50 Millionen und 360!) Noch schlimmer! Wenn wir über ein Notfallprogramm reden, müssen wir uns erstens vor Augen führen, um welche Dimensionen es gehen müsste und ob das Land das stemmen kann, zumal die Frage der energieintensiven Unternehmen eine Frage ist, die sich bundesweit stellt. Es wird also sehr schwer sein zu begründen, dass wir entweder kleine Beträge, die eine Art Tropfen auf den heißen Stein sind, zur Verfügung stellen oder andererseits Unsummen lockermachen, um diese Unternehmen zu stützen. Das wird sehr schwer. Das ist eine bundesdeutsche Angelegenheit und bundesdeutsche Frage. Jetzt stellen Sie zu Recht die Frage: Können wir denn nicht über Kredite diese Talsohle ausgleichen und können wir über Tilgungszuschüsse agieren? Diese Frage legen wir uns nicht erst seit heute, seit es diesen Text gibt, vor, sondern wir haben intensiv geprüft. Wir haben ein Instrument in Thüringen, das hervorragend geeignet ist. Das ist der Konsolidierungsfonds, der für Unternehmen zur Verfügung steht, die genau in solchen Situationen sind. Sie wissen vielleicht, sie müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, sie müssen zum Beispiel kapitalmarktfähig sein, sie müssen eine Perspektive haben in ihrer wirtschaftlichen Substanz und sie müssen den Eigenanteil aufbringen. Wenn wir uns jetzt den Konsolidierungsfonds ansehen, den wir gern nutzen können, dann stehen da momentan 16,6 Millionen Euro zur Verfügung. Ich könnte Kredite ausreichen: Durchschnittszins 4,75, zehn Jahre Laufzeit, zwei oder drei Jahre tilgungsfrei. Die Zinsen sind übrigens abhängig von der Bonität der Unternehmen. Das könnte ich machen. Aber stellen Sie sich vor, was wir für eine immense Summe aufwenden müssten, um diesen Fonds auszustatten, damit er entsprechend wirkt. Ich will das gern tun, ich möchte Sie nur herzlich bitten: Wenn Sie diese Forderung an die Landesregierung oder an mich stellen – als der, der nicht zuletzt der Verwaltungsratschef der Thüringer Aufbaubank ist und sehr dicht an Unternehmen ist und ihnen helfen möchte –, dann kommunizieren Sie bitte auch: Die Landesregierung braucht entsprechende finanzielle Mittel, um das stemmen zu können, ansonsten ist es nicht möglich. Wie gesagt, das Instrumentarium ist sofort da, es ist geprüft, es ist anwendbar, aber wir brauchen die entsprechenden Summen. Ich vermute, in der gegenwärtigen Haushaltslage – auch bei den Kürzungen, die auferlegt sind, das ist ein ceterum censeo – wird das eher schwierig sein. Beratungen haben wir mit der ThEGA zusammen, mit Herrn Prof. Sell, vorangetrieben. Das weiß mein Kollege Möller, der dazu indirekt auch schon etwas gesagt hat. Wir werden das intensivieren, das ist selbstverständlich. Und das, was die Referenzprojekte angeht: Gute Idee, sollten wir fortführen. Kurzfristig kann das Land weder bei Bürgerinnen und Bürgern noch bei Unternehmen wirklich wirksam eingreifen, insbesondere bei den Unternehmen, die unglaublich große Summen brauchen, damit es sich überhaupt im Budget bemerkbar macht. Lassen Sie uns also in der Folge, nachdem der Antrag hoffentlich heute verabschiedet ist, darüber diskutieren, inwieweit wir da vorankommen. Wesentlich erfolgreicher ist das, was Sie in Richtung Bund sagen bzw. was auch das Kreditprogramm in Richtung Bund anbetrifft. Ich bin im intensiven Austausch mit dem BMWK, also mit Minister Habeck, mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Michael Kellner. Wir haben eine Sonderwirtschaftsministerkonferenz gehabt, übrigens schon am 28. Februar, das liegt also knapp drei Wochen zurück. Wir kümmern uns intensiv darum, zum Beispiel mit Verbundnetz Gas zu diskutieren, mit den Unternehmen. Ich rede mit Banken über die Frage, was wir tun können, um auf Bundesebene etwas zu bewegen. Staatssekretär Möller und andere haben das schon angesprochen, was für die Bürgerinnen und Bürger gilt. EEG-Umlage: 1. Juli auch für die Unternehmen interessant, Heizkostenzuschuss gerade dieser Tage noch mal verdoppelt. Sie wissen, dass es zielgenaue Stützungen für Wohngeldempfänger geben wird und, und, und. Das ist das, was als Signal nach außen geht. Und wenn ich vorhin gehört habe, hier ist ja gar nichts gesagt worden: Doch, wir können den Bürgerinnen und Bürgern sagen, es wird dort eine Entlastung geben. Ich bin mir mit meiner Finanzministerin nicht ganz einig, ich würde behaupten, wir sollten nach wie vor auch über eine Mehrwertsteuersenkung nachdenken – wohl wissend, dass auch der Freistaat Punkte an der Mehrwertsteuer hat. (Beifall CDU) Aber es darf ja auch durchaus mal unterschiedliche Meinungen in dieser Beziehung geben. Ich finde auch den Vorschlag eines Klima- und Energiegelds sehr gut, der insbesondere von Bündnis 90/Die Grünen kommt; finde ich sehr gut, sollten wir weiter diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen diskutieren – Bund, Land und Länder – und das ist bereits geschehen. Ich habe unlängst wieder einen Brief an Minister Habeck geschrieben, dass wir zunächst einmal die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß senken. Das würde bedeuten, von jetzt 2,05 Euro kämen wir für die Industrie auf 0,05 Euro pro Kilowattstunde. Das wäre ein sehr sinnvoller und sofort einzuführender Schritt neben dem, was ich bereits gesagt habe. Wir müssen uns um das European-Trading-System, über ETS, kümmern und das ist in der Bundesregierung auf dem Schirm, dass wir weitere Branchen dort einbeziehen. Die Glasindustrie ist dort auf der Tagesordnung, auf dem Zettel und ich rechne damit, dass das zügig umgesetzt wird. Es gibt die Carbon Contracts for Difference, also ein System, wie man kleine Unternehmen sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebskosten unterstützen kann. Hier gilt es, das umzusetzen. Ich weiß, dass Minister Habeck jetzt schon dabei ist, die entsprechenden Umsetzungsverfahren zu konzipieren und auf den Weg zu bringen. Alles das diskutieren wir nicht nur mit den Wirtschaftsministern, sondern auch direkt. Ich meine, dass wir da auf sehr, sehr gutem Wege sind, und ich hoffe, dass wir möglichst schnell konkrete Lösungen vom Bund sehen, die natürlich auch in Europa abgesichert sein müssen. Jetzt hat sich die Diskussion auch um die ganz großen Energiethemen gedreht, mittel- und langfristig. Es ist jetzt hier nicht der Ort, das lang und breit auszuführen. Aber mir sträuben sich schon die wenigen verbliebenen Haare, wenn ich die Visionslosigkeit höre, die für die nächsten 20, 30, 40 Jahre das festschreiben will, was wir als Status quo haben, es mit Klauen und Zähnen verteidigt: Wir brauchen unbedingt die Atomenergie, wir brauchen unbedingt die Kohle, wir kommen nicht klar mit Dunkelflauten. Das, meine Damen und Herren von der AfD, das ist finsterstes 20. Jahrhundert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann auf all die Fragen, die Sie mehr oder minder provokant oder süffisant stellen, Antworten geben, zum Beispiel die Frage, wie man bei Dunkelflaute in Thüringen zu agieren gedenkt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Unbedingt!) Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass es neben Photovoltaik, neben Solarthermie, neben Wärmepumpen, neben Biogas und vielem anderen darauf ankommt, dass wir zum Beispiel die Speichertechnologien voranbringen? Es gibt unterschiedlichste Technologien. Diese Technologien werden unter anderem in Thüringen erforscht, aber auch anderswo. Wir sind nicht der kleine Staat, der hier alles erfinden muss. Ist Ihnen bekannt, dass bei den Autos mittlerweile die Generation der Festkörperzellbatterien im Kommen ist? Wenn Sie sich hierhinstellen – wer auch immer, Herr Möller – und sagen, Lithium ist auch endlich, dann haben Sie nicht begriffen, dass wir sowohl die Festkörperzelltechnologie vorantreiben als auch in Thüringen an zwei weiteren Technologien arbeiten. Ich möchte Sie jetzt nicht dahin einladen, das steht mir nicht zu, ich weiß nicht, ob es für Sie interessant ist. Sind Sie mal in Jena gewesen, im CEEC? Haben Sie sich mal mit Redox-Flow-Batterien beschäftigt, die auch auf Kunststoffbasis ohne seltene Erden, ohne gefährliche Stoffe arbeiten? (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Wann ist das alles da?) Das CEEC ist kurz vor der Markteinführung. Wir reden über die Langfrist, über die Mittel- und Langfrist. (Unruhe im Hause)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Meine Damen und Herren, Herr Minister Tiefensee hat das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Danke. Waren Sie schon mal in Hermsdorf und haben sich mit Batterien auf Keramikbasis beschäftigt? Nein. Waren Sie schon mal am Batterieforschungszentrum in Erfurt, am Erfurter Kreuz? (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: War ich schon!) Waren Sie schon mal am Erfurter Kreuz und haben sich das Wasserstoffforschungszentrum angeschaut? Wissen Sie, was dort gemacht wird? Dort werden Elektrolyseure, große Stacks, erforscht, die in der nächsten Zeit erfolgreich eingesetzt werden. Haben Sie sich beschäftigt damit, dass Deutschland, die Europäische Union die Wasserstoffproduktion in Marokko, in Südamerika vorantreiben, eine grüne Produktion? Haben Sie sich schon mal damit beschäftigt, dass wir im Europäischen Verbund aus Norwegen keine Pumpspeicherwasserkraft haben, sondern Laufwasserkraftwerke, dass die Leitungen ausgebaut sind von Norwegen nach Europa? Haben Sie sich damit beschäftigt, dass wir, wenn wir über Solar reden, bei der Dunkelflaute nicht unbedingt nur die Dunkelflaute in Deutschland betrachten müssen, sondern es in anderen Ländern weniger Dunkelflaute gibt? Vieles von dem ist interessant und ich will Denny Möllers Gedanken – nämlich von der Kernfusion – aufgreifen. Das ist eine Langfristversion. Als Bundesverkehrsminister habe ich mich dafür eingesetzt, dass in Frankreich ITER weiterverfolgt wird, dass in Greifswald Wendelstein weiterverfolgt wird. Ich schaue mit hohem Interesse darauf, dass wir in der Kernfusion jetzt einen Durchbruch in der Grundlagenforschung erreicht haben, nämlich anders, als das bisher in diesen beiden Projekten läuft, dass wir anders als dort versuchen, mit Laserstrahlen diese Kernfusion in den Griff zu kriegen. Das ist eine Langfristperspektive 2040/2045. Deshalb müssen wir doch mit diesen Technologien, mit diesen Visionen weiter daran arbeiten und Schritt für Schritt weiter die fossilen Energieträger abbauen. Thüringen spielt nicht zuletzt mit seiner Forschung dort eine ganz entscheidende Rolle. Das sind die Themen der Zukunft. Wer sich diesen Themen verschließt, wer behauptet, dass es nicht möglich ist, in der Europäischen Union im Verbund ohne fossile Energien auch eine Grundstoffindustrie zu bedienen, grundlastfähig zu sein, der verschränkt die Arme und sagt: Das schaffen die sowieso nicht. Okay, machen Sie das! Wir arbeiten gemeinsam daran, Europa und die Welt ohne fossile Kraftstoffe mit Energien zu versorgen. Das wird die Zukunft sein und da ist Deutschland ein ganz großer Player und Thüringen zumal. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, sodass wir, bevor wir in die Lüftungspause eintreten (Zwischenrufe aus dem Hause) – ja, das geht nicht anders –, zunächst noch die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt abschließen. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags in Drucksache 7/5041 – Neufassung – erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch, dann stelle ich fest, dass es erfüllt ist. Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt. Wir sind bei den Nummern I, III und IV des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls keine Ausschussüberweisung? Gut. Dann habe ich hier noch die Nummern I, III und IV des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5041. Auch keine Ausschussüberweisung? Jetzt haben wir den Antrag der Fraktion der CDU. Wird dort Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Ebenfalls nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Nummern I, III und IV des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5041 ab. Wer ist dafür? Ich stelle fest, die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag angenommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir noch den Antrag der CDU in der Neufassung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Schütze und auch Frau Kniese – gut, Entschuldigung, da habe ich jetzt nicht richtig aufgepasst. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. (Beifall CDU) Gut, damit hat sich der Alternativantrag der Fraktion der AfD erledigt. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber inhaltlich nicht!) Wir treten ein in die Lüftungspause und ich glaube, Sie sind mit mir einverstanden, wenn ich die auf 15 Minuten festlege und damit auf 19.02 Uhr.

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Keller

b) Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freitags geht ja die Uhr immer ein bisschen schneller, habe ich mir sagen lassen. Dann können wir aus der Lüftungspause heraustreten, es sei denn, es ergibt sich Widerspruch. Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Tagesordnungspunkt 22 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4974 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung bittet für Frau Ministerin Karawanskij um die Zustimmung des Landtags für die Tätigkeit in zwei landeseigenen Unternehmen, und zwar als Aufsichtsratsvorsitzende der Thüringer Landgesellschaft und als Mitglied des Aufsichtsrats in der Thüringer Tourismus GmbH. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ist Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/4974. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Ich sehe keinen. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 9 a Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 7/5101/5123/5124 dazu: Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endg. (Drs. 7/5101) zu machen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5125 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Kellner. Bitte schön.

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Jörg Kellner CDU

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, ich weiß, ich halte mich wirklich kurz, ich probiere es zumindest, obwohl das Thema wichtig genug ist. (Beifall CDU) Wir haben gestern das Thema „Europa“ im letzten Tagesordnungspunkt gehabt, heute haben wir auch im letzten Tagesordnungspunkt wieder ein Europathema. Man sagt ja auch landläufig, das Beste kommt zum Schluss, so werte ich das heute mal. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat hier in dieses Rund den Antrag eingebracht, was ja letztendlich schon seit Längerem in den Ausschüssen diskutiert wird, im Europa-, Kultur- und Medienausschuss, aber beteiligt waren auch der Haushalts- und Finanzausschuss, der Infrastruktur-, der Innen- und auch der Umweltausschuss haben sich mit diesem Thema beschäftigt, was die Verhältnismäßigkeit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden anbelangt. In allen Fachausschüssen war da ein positives Votum zu unserem Antrag zu vernehmen. Im Europa-, Kultur- und Medienausschuss war das leider nicht der Fall, sodass wir uns dazu durchgerungen haben, das heute hier breit zu diskutieren, zumindest versuchen wir das noch, auch wenn es spät geworden ist. Wir haben nämlich gestern gerade, als wir über die Zukunft Europas gesprochen haben, festgestellt, dass wir doch alle aufgefordert sind, uns intensiv mit den Themen, was aus Europa zu den Nationalstaaten kommt, zu beschäftigen, die Bürger mitzunehmen und das transparent zu gestalten. Darin waren wir uns alle einig, (Beifall CDU) das ist wichtig, das soll gemacht werden. Und eins davon ist eben, heute hier die Verhältnismäßigkeitsbedenken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, was der Rat der EU auf den Weg gebracht hat, in den Nationalstaaten zu diskutieren. Ich will gleich vorwegschicken: Wir sind nicht dagegen – (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sehr gut!) gegen Gebäudeenergieeffizienz –, überhaupt nicht, nicht die Spur, aber – wie gesagt – die Verhältnismäßigkeit stellen wir hier an der Stelle schon infrage. Ich komme auch gleich noch darauf zu sprechen, warum wir das so sehen. Vielleicht noch ein paar Anmerkungen, worum es hier geht. Es ist ja beabsichtigt, bereits 2027 sollen alle neuen öffentlichen Gebäude und ab 2030 ge ­ nerell alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Weiterhin wird vorgeschlagen: Bereits bis 2030 sollen alle öffentlichen und privaten Nicht ­ wohngebäude und bis 2033 alle Wohngebäude in die Energieeffizienzklasse E eingestuft werden bzw. diese erreichen. Ich habe heute mal spaßeshalber gesagt: Wenn ich einen Kühlschrank kaufen will, was ich gerade vorhabe, einen zu finden, der Energieeffizienzklasse E hat, da muss man lange suchen, die haben alle noch F, also sollte man vielleicht erst mal da anfangen – aber das nur am Rande. (Beifall CDU) Bis 2024 sollen durch Sachverständige Renovierungspässe ausgestellt werden, die Infos über mögliche finanzielle und technische Unterstützung enthalten sollen und Infos über Renovierungsschritte festlegen. 1.600 Euro, hat man uns im Ausschuss gesagt, kostet so ein Pass in etwa. Es kommt auf die Gebäudegröße an, aber in der Regel so 1.600 Euro, davon werden 10 Prozent gefördert, also 160 Euro, wenn man so einen Pass haben will. Auch das zeigt ja, wie groß die Unterstützung ist, wenn man sich da auf den Weg machen will. Zu den Kosten kommen wir sicherlich auch noch. Dann sollen die EU-Mitgliedstaaten Finanzierungsunterstützungsprogramme auf den Weg bringen. Ich habe es gerade gesagt, 10 Prozent für den Energiepass, 1.600 Euro kostet es im Schnitt, da weiß man letztendlich, was uns da erwartet. Es sollen ausreichend und kompetente Baufachleute vorhanden sein – das ist auch eine Forderung –, die integrierte Renovierungsarbeiten durchführen können. Da sind wir beim Fachkräftemangel. Also man muss sich heute schon umschauen, wenn man umoder ausbaut oder saniert, wie schwierig das ist, entsprechendes Fachpersonal zu bekommen. Auch das stellt uns vor große Herausforderungen und sollte mitberücksichtigt werden. Wenn man jetzt mal in die Zahlen geht, was das bedeutet: Das sind 534.000 Wohngebäude in Thüringen. Der Energieeffizienzstand von aktuell 451.000 Wohngebäuden kann nicht festgestellt werden – das ist eine Mitteilung der Landesregierung vom 09.03.2022 –, Stand 2020, also sieht man schon mal die Dimension, die da auf uns zukommt. Die betroffenen Verbände oder Vereinigungen haben sich auch zu Wort gemeldet. Die Bundesarchitektenkammer hat mahnende Worte gefunden, dass wahrscheinlich, wenn man das durchführt, statt der Sanierung eher der Abriss droht, bevor man eine umfängliche, aufwendige Sanierung macht und man dann lieber neu baut. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat festgestellt, die Renovierungspflicht ist ein Eingriff ins Eigentumsrecht und die Anforderungen sollten an der Realität ausgerichtet werden. Der Gemeinde- und Städtebund hat Ähnliches gesagt, dass es absolut realitätsfern ist usw. Also man sieht schon, es gibt genügend kritische Stimmen, die sich hier bemerkbar machen, und das sollte man letztendlich auch mit ins Kalkül ziehen. Da ist noch nicht geklärt, liebe Kolleginnen und Kollegen, was das mit unserer Kulturlandschaft macht, sprich mit den Altstädten, Fachwerkgebäuden, die auch eine energetische Sanierung erfahren sollen. Ich habe selber einen Bauernhof, ich weiß, was das bedeutet. Wenn ich den im Prinzip einpacken würde, sind die Bauschäden in der Regel vorprogrammiert oder es kostet unheimlich viel Geld. Also auch das muss betrachtet werden. Was unserer Meinung nach sowieso schon in Thüringen geregelt ist, ist § 9 des Klimagesetzes, wo das Ziel ist, dass Klimaneutralität beim Gebäudebestand festgeschrieben steht. Auch das hatten wir schon in Thüringen berücksichtigt, auf den Weg gebracht, deswegen ist aus unserer Sicht hier noch mal darüber zu diskutieren. Dazu soll heute letztendlich hier diese Diskussion geführt werden, damit man sich austauscht. Ich bedanke mich erst mal recht herzlich. Danke. (Beifall CDU)

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Keller

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für die Hilfe, da vorn noch mal den Sitz einzunehmen. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute noch mal die Gelegenheit haben, dieses Thema aufzurufen, und ich will auch sagen, warum. In den drei Ausschüssen, in denen ich Mitglied bin, habe ich begründet, warum in meinen Augen die Richtlinie klar gegen die Grundsätze der Subsidiarität verstößt. Subsidiarität bedeutet ganz einfach: Was unten entschieden werden kann, soll auch unten entschieden werden. Das ist für uns ein fester Grundsatz. Einheitliche, starre Regelungen für die ganze EU sind eben nicht geeignet, vor Ort vernünftig agieren zu können. Es ist ein Unterschied, ob ich in Lappland ein Haus klimaneutral gestalten muss oder in Lampedusa. Das bedeutet, dass wir eben auch in unseren Entscheidungen, in unseren rechtlichen Kompetenzen viel zu sehr eingeschränkt sind. Es ist schon das Wort vom Vierseitenhof gefallen. Wir wollen in Thüringen unsere traditionellen Dörfer erhalten. Wenn man aber ein Fachwerk nicht mehr luftumspült gestalten kann, ist der Bauschaden vorprogrammiert. Wir wollen unsere Gründerzeitfassaden erhalten, die man demzufolge nicht von außen dämmen kann. Dämme ich sie von innen, bedeutet das, dass ich die speicherwirksame Bauwerksmasse verliere, das ist das sogenannte Kachelofenprinzip. Jeder, der noch einen Kachelofen kennt, weiß, wenn ich den heize und das Feuer aus ist, hat er Wärme gespeichert und gibt sie noch lange ab. Das macht unser Mauerwerk genauso, aber eben nicht, wenn ich eine Innendämmung habe. Meine Damen und Herren, ebenfalls in keiner Weise berücksichtigt sind die Kosten, die auf unsere Kommunen zukommen, wo auch in die Haushaltsgesetzgebung des Freistaats natürlich eingegriffen wird und wo auch in den Kommunalen Finanzausgleich eingegriffen wird, weil noch keiner überhaupt sagen kann, wie der kommunale Finanzbedarf dort aussieht. Da rollt richtig etwas auf uns zu. Weniger ist das Problem der Neubau, dort sind es – in Anführungsstrichen – nur die Kosten. Man kann es aber wenigstens technisch lösen. Im Bestand haben wir aber das Problem, dass es eben auch technisch nicht einfach so zu lösen geht, zumindest nicht ohne erhebliche Schäden für die Bausubstanz. Es kann auch nicht ökologisch sein, wenn man für Nullenergiegebäude bestehende Gebäude abreißen muss, denn man muss natürlich auch in die Energiebilanz einbeziehen, was an weiteren Kosten entsteht, was an weiteren ökologischen Aufwendungen entsteht. Meine Damen und Herren, ich habe dann aufgrund der möglichen Mehrheiten auch immer gesagt, dass ich die Verhältnismäßigkeitsbedenken, die die Union in ihrem Antrag formuliert hat, als einen gangbaren Kompromiss ansehe. Ich will noch mal zusammenfassen: Wir bestreiten als Freie Demokraten mit Sicherheit nicht, dass die Energieeffizienz der Gebäude deutlich gesteigert werden muss, wir brauchen aber machbare, technisch gangbare und flexiblere Lösungen bei Entscheidungskompetenzen vor Ort, und deswegen tragen wir als Kompromisslösung diesen Antrag der Union mit. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, und habe selbst die 5 Minuten Redezeit noch mal deutlich unterschritten. Danke.

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Keller

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Das stimmt. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl. (Zuruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ich ziehe zurück!) (Beifall SPD)

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Bergner

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Frau Wahl hat zurückgezogen. Dann hat sich jetzt für die AfD der Kollege Gröning zu Wort gemeldet. Nicht? Zurückgezogen, demzufolge (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er ist nicht da!) also auch keine Wortmeldung der Fraktion der AfD. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Er ist da!) Der Kollege Liebscher hat sich für die SPD zu Wort gemeldet. Nein, auch nicht, auch zurückgezogen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Dr. Bergner ist ebenfalls nicht da. Damit sehe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ach doch, Entschuldigung. Erst mal Herr Gleichmann.

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Markus Gleichmann Die Linke

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Ich brauche 9 Minuten und 50 Sekunden – nein, nein. (Heiterkeit SPD) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es ganz kurz. Die inhaltlichen Argumente kann man ja gern abwägen, die hier gekommen sind, und da kann man zu unterschiedlichen Schlüssen kommen, aber die Aufgabe, die uns im Rahmen dieses Verfahrens gegeben ist, ist abzuwägen, ob Subsidiaritätsbedenken oder Verhältnismäßigkeitsbedenken bestehen. Subsidiaritätsbedenken werden größtenteils nicht gesehen. Ich beziehe mich nur auf den Antrag der CDU. Da geht es um die Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Da geht es normalerweise darum, zu sagen, ob die Maßnahme einen legitimen Zweck hat, geeignet ist, erforderlich ist und ob sie angemessen ist. Das sind die vier Grundsätze. Die beziehen sich immer auf das Ziel. Und das Ziel ist eben, die „Fit for 55“-Programmatik, die wir haben, nämlich zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Man geht immer von dem Ziel aus und dieses Ziel hat sich die EU gegeben. Übrigens, man kann auch mal süffisant sagen, wer Kommissionspräsidentin ist und welches Parteibuch die Frau von der Leyen hat. (Beifall DIE LINKE) Aber unsere Aufgabe besteht jetzt hier nicht darin, zu diskutieren, ob das inhaltlich vielleicht kompliziert umzusetzen ist, sondern wir müssen immer von dem Ziel ausgehen. Und das Ziel ist gesetzt. Wir könnten jetzt nur sagen, dass einer der vier Verhältnismäßigkeitsgrundsätze nicht erfüllt ist. Aus unserer Sicht ist das eben nicht der Fall. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, so wie es gesetzt ist, dann ist das, wie es hier steht, wie es vorgeschlagen wird, legitim, geeignet, erforderlich und angemessen. Insofern kann man den Antrag nur ablehnen. (Beifall SPD) Gleichzeitig kann man aber gern im Ausschuss, im AfILF – mit einem Selbstbefassungsantrag oder wie auch immer –, sicherlich dann diskutieren, wie man dieses Ziel erreicht. Da können wir ja unterschiedlicher Meinung sein und auch eine Strategie erarbeiten. Aber das ist nicht die Aufgabe des heutigen Tages und der Abstimmung in diesem Fall. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Gleichmann. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für das Protokoll: Herr Gröning ist anwesend – so viel Fairness gehört dazu. Herr Minister Prof. Hoff hat das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich es richtig verstanden habe, soll ich mit meiner Redezeit allen Fraktion noch mal die Möglichkeit für Extraredezeit geben und werde dem natürlich Rechnung tragen. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

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Die Kollegen werden es Ihnen danken.

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Prof. Dr. Hoff

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Gleichmann hat darauf hingewiesen, dass wir in dieser Debatte tatsächlich zwei Sachverhalte voneinander trennen müssen. Das eine ist die inhaltliche Frage über die Umsetzungsform der Vorschläge, die an diesem konkreten Beispiel im „Fit for 55“-Programm enthalten sind. Ich glaube, die Debatte, die wir hier führen – da wird der Abgeordnete Kellner mir zustimmen –, wird uns quasi zeigen, was für Diskussionen in den nächsten Jahren in der Umsetzung von Klimaschutz auf uns zukommen. Die Anhörung, die am 11. März im Ausschuss auch mit Vertretern der Kommission stattgefunden hat, hat deutlich gemacht, dass auch aktuelle Entwicklungen wie der Ukraine-Krieg uns nicht daran hindern werden, sondern die Notwendigkeit weiterhin besteht, uns auch mit der Klimakrise auseinanderzusetzen. Vor dem Hintergrund müssen wir uns anschauen, was die offenen Fragen sind, die im konkreten Fall bestehen. Die gibt es, die sieht auch die Landesregierung. Gleichzeitig sind diese offenen Fragen, die die Landesregierung ebenfalls genauso wie der Landtag sieht, eben der Tatsache geschuldet, dass es ein Frühstadium der Beratungen ist. Es ist im Ausschuss auch in der Anhörung deutlich gemacht worden, dass das Trilogverfahren zu diesem Maßnahmenpaket im Herbst beginnen wird, dass frühestens Ende des Jahres konkretere Maßnahmen vorliegen werden, die uns dann tatsächlich auch in die Möglichkeit versetzen, eine Abschätzung für die Bundesrepublik vorzunehmen. Wir reden eben an dieser Stelle tatsächlich über ein Frühwarndokument und nicht über ein abgeschlossenes Maßnahmenpaket, das jetzt schon den Reifegrad hat, dass die Bundesregierung es dann – und das ist auch noch der Punkt – in nationales Recht auf dem Verordnungsweg übersetzen muss, sodass wir auch noch das nationale Übersetzungsverfahren dieser Regelungen der Europäischen Union haben. Vor dem Hintergrund sehen wir auch, dass es Kritikpunkte gibt. Es sind eine ganze Reihe von Fragen offen. Die Subsidiarität ist aber aus unserer Sicht nicht negativ berührt, sodass wir empfehlen würden, die Diskussion in der Sache weiterzuführen, aber keine Subsidiaritätsbedenken zu formulieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Minister. Damit können wir, da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/5125 kommen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDUFraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wir müssen nicht nachzählen, das sind deutlich mehr Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, ich habe bereits im Vorfeld gezählt gehabt, Sie können mir das glauben. Meine Damen und Herren, damit haben wir eine straffe Sitzungswoche hinter uns. Ich bedanke mich für die leidenschaftliche, nicht immer konstruktive, aber trotzdem angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende – bis bald!

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